Liebe Grüninnen und ihre Verbündeten - ich weiß leider nicht, wie man Verbündete gendert -, Ihr Weltbild erinnert immer wieder an das Weltbild von Kindergartenkindern oder Grund schulkindern, die sich streiten. Wenn wir einmal ehrlich sind und die Karten auf den Tisch legen, stellen wir fest: Natürlich dienen die zahlreichen Pöstchen für den Gleichstellungsbe reich, für Genderprofessuren, Integrationssimulierer, sonstige Geschwätzwissenschaftler
Wenn man all dieses Geld einmal zusammenrechnet, stellt sich die Frage: Wie viele flaschensammelnde Rentner könnte man damit unterstützen, oder wie vielen armutsgefährdeten Kindern könnte man Hilfe leisten?
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Da men und Herren! Liebe Gäste! Der vorliegende Bericht befasst sich zum einen mit der Kienbaum-Studie zur Anwendung und Wirksamkeit des Landesgleichstellungsgesetzes und zum an deren mit dem Bericht des Ministeriums für Wissenschaft, For schung und Kultur zur Verwirklichung der Gleichstellung im
Hochschulbereich. Damit kommt die Landesregierung ihrer Berichtspflicht nach und schließt nahtlos an die Vorgängerbe richte an. Diese lückenlose Verlaufsbetrachtung der Gleichstel lung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung über einen Zeitraum von inzwischen über einem Vierteljahr hundert ist bundesweit einmalig.
Ausgehend vom Landesgleichstellungsgesetz werden drei Zie le verfolgt: erstens das Erreichen der Gleichstellung von Frau en und Männern im öffentlichen Dienst, zweitens die Förde rung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und drittens die Verbesserung der Situation von Frauen in der Privatwirtschaft. Der Bericht konstatiert insgesamt eine überwiegend positive Entwicklung.
Mit der Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes im Jahr 2013 wurde die Funktion der Landesgleichstellungsbeauftrag ten gesetzlich verankert. Ihre zentrale Aufgabe liegt in der Be ratung und Unterstützung der kommunalen Gleichstellungsbe auftragten sowie in der allgemeinen Sensibilisierung der Öf fentlichkeit für gleichstellungsrelevante Themen. Unsere Lan desgleichstellungsbeauftragte, Monika von der Lippe, wurde gesondert befragt. Sie bewertet sowohl das Gesetz als auch die Umsetzung der Zielvorgaben in der Verwaltung als gut. Sie konnte in ihrem Wirken zusammen mit den Dienststellen und den Gleichstellungsbeauftragten viele Dinge anstoßen. Dazu gehören nach ihrer Einschätzung unter anderem die Erweite rung der Unterstützungsleistungen für kommunale Gleichstel lungsbeauftragte, die starke Vernetzung sowie der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit anderen gleichstellungspolitischen Akteurinnen und Akteuren.
Handlungsbedarf gibt es hinsichtlich organisatorischer Maß nahmen bezüglich der Arbeitszeit und auch des Arbeitsaufwan des der Gleichstellungsbeauftragten. Ebenso gibt es Nachhol bedarf bei der Entscheidung über Gremienbesetzungen, an der nur knapp ein Viertel der Gleichstellungsbeauftragten beteiligt wurde.
Immerhin wurde in den Aufsichtsräten von Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie in Beratungs- und Entscheidungsgre mien der Frauenanteil erhöht.
Mit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes wur den außerdem die Inhalte der Gleichstellungspläne konkreti siert und erweitert.
70 % aller Dienststellen der unmittelbaren Verwaltung haben einen Gleichstellungsplan, und jeder zweite wurde weiterent wickelt. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den vorherigen Berichtszeiträumen. Leider wurden die Gleichstel lungspläne bei Personalentscheidungen seltener als zuvor her angezogen, was schade ist. Positiv ist aber die Erhöhung des Frauenanteils in der Staatskanzlei und den Ministerien. Auch innerhalb der höchsten Einkommensgruppe erhöhte sich der Frauenanteil, und zwar um 16 %.
Brandenburg steht bei der Umsetzung wichtiger gleichstel lungsbezogener Ziele im Bundesvergleich gut da. Ausgehend von der Situationsanalyse formuliert der Landesgleichstel lungsbericht Handlungsempfehlungen wie die Sensibilisierung der Dienststellen für den verpflichtenden Charakter und den Mehrwert des Gleichstellungsplans sowie eine konsequente Umsetzung der Freistellungsregelungen für Gleichstellungsbe
auftragte und eine Weiterentwicklung der Möglichkeiten, sich zu vernetzen. Des Weiteren werden Maßnahmen empfohlen, die es mehr Frauen ermöglichen, Sitze in Gremien einzuneh men, sowie eine stärkere Beteiligung der Gleichstellungsbe auftragten bei der Besetzung von Gremien.
Die Landesregierung hat die Gleichstellung stets im Blick und verfolgt dieses Ziel konsequent. Allerdings gibt es bis zur tat sächlichen Gleichstellung noch eine Menge zu tun. Hinsicht lich der Hochschulen sind viele gute Maßnahmen wie die Be nennung von Familienbeauftragten, die Schaffung von Bera tungsangeboten für studierende Eltern, die Einführung indivi dueller Studienpläne sowie die Einrichtung einer Kinderbe treuung ergriffen worden. Erfreulich sind die zahlreichen Zerti fikate und Auszeichnungen, die unsere Hochschulen für Fami lienfreundlichkeit und Gleichstellung erhalten haben. Dennoch ist es wünschenswert, dass der Frauenanteil bei Professuren gesteigert wird: Mit 29 % ist das Land Brandenburg ein bun desweiter Spitzenreiter, jedoch fehlen noch 21 % bis zur 50-%-Marke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Erfolge unserer Hochschulen hinsichtlich Gleichstellung und Familienfreund lichkeit müssen anerkannt werden. Ein Nachlassen in den Be strebungen kann schnell zur Umkehr des Erfolgs und einer Rückentwicklung führen - was wir nicht wollen. Es ist gut, dass die Hochschulen konsequent dranbleiben und sich selbst klare Zielvorgaben gemacht haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 unseres Grundgesetzes verpflichtet den Staat und damit auch das Land Brandenburg und seine Kommunen, die Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Nach Artikel 12 Abs. 3 unserer Landesverfassung muss das Land durch wirksame Maßnahmen in allen Bereichen für die Gleichstel lung von Mann und Frau sorgen. Zur Verwirklichung dieser Ziele im öffentlichen Dienst wurde am 04.07.1994 das Landes gleichstellungsgesetz verabschiedet. Es wurde im Dezember 2013 umfassend novelliert. Dabei wurde der Geltungsbereich auf privatrechtliche Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes und die Behörden der LDA und der LAkD ausge weitet und in allen Bereichen bei Unterrepräsentanz eine Frau enquote von 50 % eingeführt. Zusätzlich hat man die Bestel lung der Landesgleichstellungsbeauftragten gesetzlich veran kert, Gleichstellungspläne konkretisiert und den Tatbestand der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz aufgenommen - alles Maßnahmen, die unsere Fraktion außerordentlich begrüßt.
Ein absolutes Manko bei der Novelle 2013 war die völlig unzu reichende Stellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftrag ten, die auch bei der Novellierung der Kommunalverfassung nicht behoben wurde. Die kommunalen GBA erfüllen eine Doppelfunktion: Einerseits wirken sie als „Agentinnen des ge
schlechterpolitischen Wandels“ in die Kommune hinein, ande rerseits üben sie die Funktion einer behördlichen Gleichstel lungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz aus. Sie genießen aber nicht wie andere behördliche GBA automa tisch die Rechte nach §§ 22 - 24 LGG, sondern die kommuna len Vertretungen legen in ihren Hauptsatzungen fest, ob diese Rechte vollständig oder nur in Teilen für ihre Gleichstellungs beauftragten gelten.
Diese Situation ist völlig inakzeptabel! Sie führt zu unter schiedlichen Handlungsspielräumen und unzureichenden Mög lichkeiten - auch aufgrund der immer wieder beklagten Mehr fachbeauftragung. Im Land entsteht ein gleichstellungspoliti scher Flickenteppich, und gerade die männerdominierten kom munalen Vertretungen entscheiden über die Rechte derjenigen, die die Gleichstellungspolitik entscheidend voranbringen soll ten. Kein Wunder, dass der Anteil von Mandatsträgerinnen bei der Kommunalwahl 2019 gegenüber 2014 um sagenhafte 1,5 % gestiegen ist: von 26,9 % auf 28,46 %. So wird das nichts mit der Parität in den Kommunen! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben übrigens 98 Mandate auf kreislicher Ebene errungen, und davon gingen 49 an Frauen - eine Punktlandung. Wie schon im Vorbericht werden die kommunalen GBA nicht eigenständig betrachtet. Ihnen ist ein knapper Passus gewid met, in dem es um die Zusammenarbeit mit der Landesgleich stellungsbeauftragten geht - mehr nicht.
80 % der behördlichen GBA klagen darüber, dass trotz klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen keine organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsaufwand ge troffen wurden, und wünschen sich zeitliche Entlastungen.
Erfreulich ist, dass bei der Gremienbesetzung erhebliche Fort schritte erzielt wurden - Stichwort: Aufsichtsräte landesbeteilig ter Unternehmen - und ein in etwa ausgeglichenes Geschlech terverhältnis erreicht wurde. Auch bei der Besetzung von Posi tionen in der politischen Führungsebene, der Privatwirtschaft und den obersten Landesbehörden schneidet Brandenburg im Ländervergleich gut ab. Bei den Beamtinnen bleibt weiterhin festzustellen, dass der Frauenanteil mit steigender Besoldungs gruppe sinkt und ab A 16 bei unter einem Drittel liegt.
Ernüchternd finde ich, dass der Anteil von Frauen an den Teil zeitarbeitenden 85 % beträgt und in den letzten zehn Jahren erneut um 10 % gestiegen ist. Dies bedeutet, dass der Löwen anteil familiärer Sorgearbeit unverändert bei den Frauen liegt - mit allen Auswirkungen, zum Beispiel auf den Rentenbezug.
Der siebte Gleichstellungsbericht offenbart, dass es bezüglich mehrerer gleichstellungsrelevanter Parameter Fortschritte gibt. Wo klare gesetzliche Regelungen bestehen, stellen sich auch sichtbare Erfolge ein. Deshalb ist es wichtig, diese klaren ge setzlichen Regelungen in allen gleichstellungspolitischen Fel dern zu schaffen - das gilt für das Wahlrecht genauso wie für die Entgeltgleichheit. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. - Wünscht die Ministerin noch einmal das Wort? - Das ist nicht der Fall. - Damit schließe ich die Aussprache. Der Bericht der Landesregierung ist zur Kenntnis genommen.
Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Landtages Brandenburg vom 1. Februar 2019 - Auf klärung und Überprüfung der Förderpraxis der In vestitionsbank des Landes Brandenburg (Drucksache 6/10483-B)
Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Trochowski - der Minister nimmt an der Ver handlung über die Grundsteuer teil.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Anfang Februar 2017 hatte der RBB schwerwiegende Vorwürfe gegen eine ehemali ge Referatsleiterin der ILB erhoben, die für das Förderprojekt „Resort Schwielowsee“ zuständig gewesen war und im Straf prozess gegen den damaligen Fördernehmer als Hauptbelas tungszeugin ausgesagt hatte. Frau Dr. S. habe - so die Berichte des RBB - private mit beruflichen Interessen vermischt.
In Reaktion auf diese Berichterstattung hatte der Vorstand der ILB zur Aufklärung der erhobenen Vorwürfe das ComplianceOffice der Bank mit einer Sonderprüfung beauftragt. Der Ver waltungsratsvorsitzende, Finanzminister Görke, bat das Com pliance-Office um eine Stellungnahme: Der Verwaltungsrat sollte über das Ergebnis der Sonderprüfung unterrichtet wer den. Diese Sonderprüfung wurde in Abstimmung mit dem Mi nister über das Fördervorhaben „Resort Schwielowsee“ hinaus um weitere ausgewählte Förderfälle, für welche die Referats leiterin zuständig gewesen war, erweitert.
Über das Ergebnis der Sonderprüfung wurde dem Verwal tungsrat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 ausführlich berich tet. Danach ergaben sich aus dieser Sonderprüfung keine An haltspunkte, die die Korruptionsvorwürfe untermauerten. Nach intensiver Diskussion nahm der Verwaltungsrat den Bericht des Compliance-Office zur Kenntnis.
Im Januar 2019 berichtete der RBB im Zusammenhang mit dem Fördervorhaben „Resort Schwielowsee“ von weiteren, bis dato nicht bekannten Verdachtsmomenten gegen die Referats leiterin der ILB. Danach beauftragte der Vorstand der ILB in Abstimmung mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung, ob Vorstand und Ver waltungsrat nach den im Jahr 2017 gegen die Bank erhobenen Korruptionsvorwürfen ihren Handlungspflichten auch tatsäch lich nachgekommen waren. Der mit der Untersuchung betraute Rechtsanwalt berichtete dem Verwaltungsrat in der Sitzung am 6. Mai 2019 über das Ergebnis seiner Prüfung: Nach seinen Ausführungen war der Vorstand seiner Aufklärungspflicht nachgekommen, indem er das Compliance-Office beauftragt hatte. Der Verwaltungsrat wiederum habe ebenfalls seinen Kontrollpflichten genügt - so der Rechtsanwalt -, indem er sich mit dem Bericht des Compliance-Office über die von ihm durchgeführte Sonderprüfung intensiv befasst und diese auch intensiv diskutiert hatte. Anlass zu weiteren eigenen Ermittlun
Die betreffende Mitarbeiterin der ILB hatte zeitgleich im Janu ar 2019 dem Vorstand eine Liste zur Verfügung gestellt, in der Provisionen aus vermittelten Versicherungsverträgen ihres Ehemannes verzeichnet waren. Darunter befanden sich auch bis dahin nicht geprüfte Förderfälle. Der Vorstand beauftragte daraufhin eine weitere Rechtsanwaltskanzlei, die diese Fälle von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung untersuchen sollte. Die Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass sich auch aus diesen Akten keine Anhaltspunkte ergaben, die diese Vorwürfe bestätigten.
Anfang Februar 2019 wurde schließlich die interne Revision der ILB beauftragt, die im Compliance-Bericht untersuchten Förderfälle einer erweiterten Prüfung zu unterziehen. Diese sollte sich auf den gesamten Zeitraum der Bearbeitung, von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung, bezie hen. Auch in diesem Rahmen ergaben sich keine Anhaltspunk te, die die Korruptionsvorwürfe bestätigten, bzw. Anhaltspunk te dafür, dass Förderanträge entgegen der damaligen Verwal tungspraxis bearbeitet worden wären.
Der Landtag hatte sich im Februar 2019 damit befasst - im Ple num waren sich alle einig, dass die gute Reputation der Förder bank ILB in Brandenburg zu erhalten sei. Deshalb hatte der Landtag beschlossen, die internen Kontrollregularien überprü fen zu lassen, und der Landesregierung eine Berichtspflicht auferlegt. Entsprechend hatte der Verwaltungsrat der ILB der Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der weitergehenden Prüfung des internen Kontrollsystems der ILB zugestimmt. Die Prüfungsschwerpunkte waren die Ausgestal tung der betrugsverhindernden Prozesse und Maßnahmen so wie die Ausgestaltung von internen Prozessen und Kontrollen, die nicht im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen ohnehin geprüft werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte fest, dass sowohl die Ausgestaltung und Implementierung be trugsverhindernder Prozesse und Maßnahmen als auch die in ternen Prozesse und Kontrollen ausgewählter Geschäftsprozes se im Fördergeschäft der ILB angemessen seien.
Die Ergebnisse des Prüfberichts der internen Revision der ILB sowie die von mir genannten Gutachten der beauftragten Rechtsanwaltskanzleien als auch der Wirtschaftsprüfungsge sellschaft wurden bei der Erstellung des vorliegenden Berichts der Landesregierung berücksichtigt. Der Bericht der Landesre gierung umfasst die proaktive, von mir eben beschriebene Auf arbeitung des aktuellen Korruptionsverdachts, die Überprüfung und Fortentwicklung des internen Kontrollsystems der ILB so wie die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit bei der Auf arbeitung der Korruptionsvorwürfe.
Verehrte Abgeordnete, ich glaube, unterm Strich können wir heute feststellen, dass sich alle Verdächtigungen gegen die ILB nach diesen umfangreichen Überprüfungsmaßnahmen als halt los erwiesen haben. Ich denke, darüber sollten wir hier alle froh sein. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Nichts ist älter als die Zeitung von gestern - das haben sich die Protagonisten der ILB und auch von der Landesregie rung gedacht. Nach Auffälligkeiten in der Geschäftspraxis, aufgedeckt durch die Presse, gab es ein großes Tohuwabohu: Ausschusssitzungen, der Chef der ILB stand Rede und Ant wort, ein Antrag der Opposition und: Dieser Antrag wurde be schlossen. Jetzt kann man sich natürlich fragen: Warum? Viel leicht, weil er nicht noch deutlicher formuliert war, vielleicht, weil die Fakten erdrückend waren und man handeln musste, oder vielleicht auch, weil man sich Luft verschaffen wollte. Nichts ist älter als die Zeitung von gestern.