Meine sehr geehrten Damen und Herren, jede Bedrohung unserer Demokratie ist eine Bedrohung zu viel. Wir müssen unseren Verfassungsschutz mit den uns zur Verfügung stehenden Instrumenten ausstatten, um diese Bedrohung frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Wir sind von Anschlägen bislang glücklicherweise weitgehend verschont geblieben und konnten verfassungsfeindliche Bestrebungen rechtzeitig erkennen und aufdecken.
Das frühzeitige Verhindern setzt aber auch voraus, extremistischen Bestrebungen die finanzielle Grundlage zu entziehen, und dafür bedarf es eben funktionierender Ermittlungsinstrumente, mit denen am Ende auch die Verfolgung illegaler Geldströme möglich ist, und genau darum geht es hier.
Genauso wie Terroranschläge von Islamisten verhindert werden müssen, genauso muss nämlich verhindert werden, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auf Geheiß und gefördert von ausländischen Mächten destabilisiert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hier vorliegenden Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes sind notwendig. Sie sind notwendig, damit unser Verfassungsschutz in Brandenburg zeitgemäß arbeiten kann, damit er effektiver arbeiten kann, und sie sind notwendig, damit unser Verfassungsschutz extremistischen Bestrebungen mit ebenden Befugnissen begegnen - sie beobachten - kann, die es erlauben, Ermittlungen ganz gezielt und der gegenwärtigen, gewachsenen Gefahrenlage entsprechend durchführen zu können. Das alles natürlich unter der strengen Kontrolle durch die G10-Kommission und die Parlamentarische Kontrollkommission.
Sehr geehrter, lieber Kollege Uwe Adler, da möchte ich meinen ganz herzlichen Dank auch noch einmal an dich als Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission richten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und am Livestream! Mit vorliegendem Gesetz - wir haben es gehört - sollen die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitert werden: Finanzermittlungen sollen auch ohne klaren Gewaltbezug der Bestrebung ermöglicht werden; ein weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff soll die bisher klar formulierten und engumrissenen Tatbestandsvoraussetzungen von § 14a des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes ersetzen.
Wir verkehren die bisherigen Grundsätze damit ins Gegenteil: von sehr eng umschriebenen Grenzen zu nur durch Auslegung zu ermittelnden Voraussetzungen.
Meine Fraktion hatte im Verfahren einen Änderungsantrag eingebracht, der beides vereint hätte: die bisherigen Grenzen als Grundlage und den neuen Tatbestand als Erweiterung. Dies
hätte für alle, die mit dem Gesetz arbeiten müssen, klare Voraussetzungen für den Einsatz der Finanzdatenabfrage geschaffen, so wie darüber auch gerade das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat.
Im Wissen um die unrühmliche Geschichte des Verfassungsschutzes angesichts des Versagens beim Rechtsextremismus, der Mörderbande des NSU sowie der aktuellen Fehlentwicklungen bei der Kriminalisierung der Klimabewegung - auch mit Blick auf die heute bekannt gewordene Beobachtung der Klimabewegung „Ende Gelände“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz -
besteht aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion die Sorge, dass Befugniserweiterungen auch missbraucht werden können.
Bei einem Innenminister, der Grenzkontrollen innerhalb Europas befürwortet, friedliche Demonstrationen im Wald mit allen rechtlichen Mitteln bekämpft, Geflüchtete auf einer verseuchten Oderinsel unterbringen will, um sie zur Ausreise zu bewegen, der Geflüchteten, die Tod oder Verwundung entgehen oder sich nicht im Kampf für ein Vaterland opfern wollen, das Bürgergeld oder gar das Grundrecht auf Asyl absprechen möchte, der mit extremistischen Taliban über die Rücknahme von einzelnen Straftätern verhandeln möchte, fällt es schwer, ihm noch weitere gesetzliche Befugnisse an die Hand zu geben.
Meine Damen und Herren, die Grenze des Sagbaren wird seit Jahren von rechts verschoben, die Grenze des Machbaren wird durch den Innenminister verschoben -
Es ist nicht die CDU, die davon profitiert, auch wenn der Innenminister die Hoffnung, dass sich der Populismus doch noch für ihn auszahlt, offenbar nicht aufgibt.
Der größte Verlierer sind die Grundrechte im 75. Jahr des Bestehens des Grundgesetzes. Gerhart Baum sagte dazu jüngst:
„Unsere Grundrechtsordnung ist Gefährdungen ausgesetzt, wie ich sie noch nie in meinem Leben erlebt habe.“
Nun fehlt meiner Fraktion - angesichts dieser Entwicklung sicherlich nachvollziehbar - das Vertrauen, das man bräuchte, um die Befugnisse des Verfassungsschutzes zu erweitern. Aber der mit dem Gesetz verbundene Ausbau der parlamentarischen Kontrolle ist ein richtiger Schritt: Nicht der Minister entscheidet am Ende, sondern ein parlamentarisch gewähltes Gremium aus unabhängigen Juristinnen und Juristen; und Finanzermittlungen
sind sicherlich auch ein milderes Mittel als etwa V-Mann-Einsätze zur Ermittlung von Finanzströmen des Extremismus.
Diese Erkenntnisse sind wichtig, gerade im Bereich des Rechtsextremismus, dessen Förderung durch Russland, durch rassistische Milliardäre und Geldsammler in Villen in Potsdam in Teilen bereits bekannt wurde. Diese Erkenntnisse sind wichtig, aber der Verzicht auf den Gewaltbezug und die bisherigen Beschränkungen im Gesetz eröffnen einen zu weiten Raum für die Anwendung auf andere Beobachtungsobjekte. Die Fraktion Die Linke lehnt die Befugniserweiterung für den Verfassungsschutz daher ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Schäffer, und ich möchte es nicht versäumen, ihr noch ganz herzlich zur Geburt des Babys zu gratulieren. Jetzt müssen Sie einfach zuerst sagen, wie es heißt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir diskutieren hier heute über eine Verschärfung unseres Brandenburger Verfassungsschutzgesetzes, die zu Recht erst einmal von vielen kritisch beäugt wird, denn es ist richtig, bei jeder Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes genau hinzuschauen.
Es war bei der ursprünglichen Formulierung des Gesetzes ein guter Gedanke, den schwerwiegenden Eingriff von Finanzermittlungen durch den Verfassungsschutz auf besonders schwerwiegende Fälle mit direktem Gewaltbezug zu beschränken, denn die eingesetzten Mittel müssen immer im Verhältnis zu der Gefahr stehen, die sie abwehren sollen. Aber genau aufgrund dieser Frage der Verhältnismäßigkeit von Gefahr und Gegenmaßnahmen stellen wir heute diese Gesetzesänderungen zur Abstimmung, denn wir müssen leider feststellen, dass es Gruppen gibt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten
und dabei ein großes Gefährdungspotenzial für unsere Demokratie entfalten, auch ohne offen zur Gewalt aufzurufen.
Extremistische Gruppen wollen diesen Staat und die freiheitliche demokratische Grundordnung aus den Angeln heben. Wenn sie es schaffen, mit diesem Bestreben eine ernsthafte Gefahr darzustellen, dann muss der Verfassungsschutz auch in der Lage sein, seine Aufgaben zu erfüllen und Licht ins Dunkel dieser Netzwerke zu bringen,
und das gilt eben vor allem dann, wenn Bestrebungen mit viel Geld aus undurchsichtigen Quellen es schaffen,