Und wir schlagen vor, einen Härtefallfonds einzurichten, der in Anspruch genommen werden kann, wenn Grundstücksverluste drohen.
Meine Damen und Herren, all diese Vorschläge sind geeignet, zumindest einen großen Teil des bestehenden Problems zu beseitigen. Die Initiatoren der Volksinitiative hatten in der Anhörung signalisiert, dass sie bereit seien, über solche oder andere Lösungen zu sprechen. Augenscheinlich hat es die Koalition nicht einmal für nötig erachtet, ein Gespräch mit den Initiatoren zu führen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, um deutlich zu machen, dass sich der Landtag doch der Problemlösung widmet und nicht einfach nichts tut. - Herzlichen Dank.
Wir fahren mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Für sie spricht der Abgeordnete Klemp.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Wochen haben wir uns mit diversen Volksinitiativen beschäftigt. Alle sind vom Landtag formal abgelehnt worden. Da gab es die beiden Volksinitiativen zu Insektenschutz und Biodiversität. Hier folgte der Ablehnung ein vom Landtag initiiertes Moderationsverfahren, das inzwischen seinen Abschluss gefunden hat und dessen einvernehmliche Ergebnisse nun dem Parlament vorliegen und umgesetzt werden müssen. Ich denke auch an die Volksinitiative zur Verkehrswende. Sie wurde ebenfalls formal abgelehnt, aber mit den Initiatorinnen und Initiatoren wurde die Vereinbarung getroffen, zumindest Kernpunkte der Volksinitiative umzusetzen und in einem neu zu schaffenden Mobilitätsgesetz festzuschreiben.
Alle drei Volksinitiativen waren also zumindest teilweise erfolgreich, obwohl sie formal abgelehnt wurden. Was haben die drei Volksinitiativen gemeinsam? Sie sorgen sich um die Zukunft unseres Landes. Sie sorgen sich darum, ob der fortschreitende Verlust von Biodiversität unsere Lebensgrundlage gefährdet. Sie sorgen sich darum, ob der fortgesetzte CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs das Klima zu stark aufheizt. Sie fragen sich, ob der Blutzoll auf unseren Straßen noch zu rechtfertigen ist. Sie befassen sich mit zentralen Herausforderungen der Zukunft.
Heute beraten wir über die Volksinitiative zur Abschaffung von Erschließungsbeiträgen für Sandpisten. Merken Sie den Unterschied? Hier geht es nicht um Zukunft, sondern um Vergangenheit. Es geht nicht um Lebensgrundlagen, sondern um finanzielle Vor- oder Nachteile Einzelner. Meinen Sie nicht auch, dass das eine andere Qualität hat?
Auch diese Volksinitiative werden wir ablehnen. Auch bei dieser Volksinitiative werden wir versuchen, berechtigte von unberechtigten Interessen zu unterscheiden und Wege zu weisen. Natürlich ist es so, dass es auch bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen Härtefälle gibt, um die wir uns kümmern sollten. Hier ist zu klären, ob das geltende Instrumentarium ausreicht oder beispielsweise ein Härtefallfonds gebraucht wird.
Ich habe Verständnis für jeden und jede, der oder die die Volksinitiative unterschrieben hat. Schließlich ging es ja darum, den Mitmenschen Zahlungen an den Staat zu ersparen. Und wer wäre da nicht gern behilflich?
Herr Klemp, Sie haben uns schon bei den gesamten letzten Debatten zu dem Thema immer gesagt: Die Koalition ist noch nicht so weit, sie prüft noch mal ein bisschen usw. - Wann können wir denn damit rechnen, dass die Koalition zu Ergebnissen kommt und dann zum Beispiel einen Härtefallfonds einrichtet? 2024? Oder noch später?
Vielen Dank, Frau Johlige, für die Frage. Ich kann Ihnen da keinen konkreten Termin nennen, das werden Sie auch nicht tatsächlich erwartet haben. Aber Sie haben ja auch in den Ausführungen zum Beispiel des Kollegen Schaller gehört, dass wir da durchaus über Dinge nachdenken. Aber natürlich muss man erst einmal klären, wo die Bedarfe sind. Und wenn Sie heute einfach sagen: „Wir machen jetzt mal einen Härtefallfonds“, ohne auch zu definieren, was die Härtefälle sind, hilft das auch nicht wirklich weiter.
Ich habe ja gesagt: Viele haben diese Volksinitiative unterschrieben, und ich verstehe das auch. Aber wenn wir zum Beispiel einmal auf die Gemeindevertretungen schauen: BVB / FREIE WÄHLER führen aus, dass 30 Gemeinden eine Resolution beschlos
sen hätten, die Beiträge abzuschaffen. Ich weiß aber von diversen Gemeinden, die diese Resolution abgelehnt haben. Die Gemeindevertreter haben nämlich einen genaueren Blick auf die Finanzen und die Folgen einer derartigen Volksinitiative. Denn das Geld für die Abschaffung der Erschließungsbeiträge muss ja irgendwoher kommen. Das Land kann eigene Steuereinnahmen kaum erhöhen. Das Geld müsste woanders eingespart werden. In der Anhörung und auch heute sind Sie die Antwort schuldig geblieben, wo Sie Einsparungen vornehmen wollen. Sie haben nur darum gebeten, in der Diskussion nicht die Schulmilch oder die Kitabeiträge anzuführen.
Herr Vida, damals waren Sie Vertreter der Volksinitiative, und Sie sagten, es stehe der VI nicht zu, hier Vorschläge zu machen. Heute sind Sie wieder der Berufspolitiker, und Sie verweigern nach wie vor Vorschläge zur Finanzierung Ihrer Initiative.
Es gibt auch viele Gerechtigkeitsfragen, die sich bei einer Annahme der Volksinitiative stellen würden. Da wäre zunächst die Frage der zeitlichen Abgrenzung. Aber es gibt auch verschiedene Fallkonstellationen - der Kollege Scheetz hat verschiedene Fälle benannt -, die aus meiner Sicht zu unerwünschten Ergebnissen führen würden.
Nehmen wir nur einmal ein Beispiel: Erna Müller besaß ein unbebautes Grundstück. Zu DDR-Zeiten hat sie dort schöne Stunden verbracht. Die Straße, an der das Grundstück liegt, ist eine typische Sandpiste. Einzelne Häuser gab es dort schon länger. Seit der Wende werden immer mehr zuvor unbebaute Grundstücke mit Wohnhäusern bebaut. Nun ist Erna Müller gestorben. Ihre Erben wollen das inzwischen sehr wertvolle Grundstück verkaufen.
Heben Sie die Erschließungsbeiträge auf, so steigern Sie direkt den Verkaufspreis des Grundstücks und damit das Erbe, das an die Familie verteilt wird - und das aus Steuergeldern. Dafür kürzen Sie dann bei der Schulmilch - nee, Entschuldigung, das sollte ich ja nicht sagen. Ich könnte auch sagen, wir haben dann kein Geld mehr für eine Umgehungsstraße für Bernau oder - suchen Sie sich was aus.
Meine Damen und Herren, ich hatte bereits eingangs ausgeführt, dass diese Volksinitiative sich nicht um die Zukunft unseres Landes dreht, sondern den finanziellen Interessen Einzelner dient. Wir streiten zwar über die Kosten, wissen aber, dass eine Gegenfinanzierung unabhängig von der Höhe der Kosten nicht existiert. Und ich habe eben dargestellt, dass eine Annahme der Volksinitiative zu neuen, nicht erklärbaren Ungerechtigkeiten führen würde. Die Volksinitiative ist daher abzulehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Frage nach dem Umgang mit Erschließungsbeiträgen bei Sandpisten beschäftigt uns bereits seit geraumer Zeit. Im Sommer vergangenen Jahres hat mein Haus einen Bericht zum Umfang der Sandpisten und zu den Kosten einer Abschaffung der entsprechenden Erschließungsbeiträge vorgelegt: Wenn man die Erschließungsbeiträge der Grundei
gentümer für Sandpisten abschaffen würde, würden den Kommunen rund 4 Milliarden Euro fehlen. Diese fehlenden Mittel sollen dadurch kompensiert werden, dass das Land die Kosten übernimmt. Würde man das auf 20 Jahre verteilen, müssten jährlich 200 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden. Das ist finanziell nicht leistbar, unabhängig von der Finanzlage, in der wir uns aufgrund der Pandemie gegenwärtig befinden.
Und es stellt sich schon die Frage: Wie will die Volksinitiative den Menschen vermitteln, dass einzelne Grundstückseigentümer, deren Grundstück durch Erschließungsmaßnahmen auch noch im Wert steigt, finanziell entlastet und damit dem Land für seine Aufgaben massiv Mittel entzogen werden? Der Abgeordnete Scheetz hat ja schon die Frage gestellt: An welcher Stelle wollen Sie Mittel streichen? Zum Beispiel beim Verkehr und weiteren Taktverdichtungen oder dem Ausbau des Radwegenetzes? Bei der inneren Sicherheit? Der Bildung? Der Förderung der Wissenschaft, der Gesundheit oder der Wirtschaft? - Ich halte das nicht für den richtigen Weg.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie wissen, ich schätze Ihre Erfahrung und Ihre sachlichen Ausführungen sehr. Können Sie mir ein Parallelbeispiel aus irgendeinem anderen Bereich des Baus, Hochbaus, Tiefbaus, generell der Infrastruktur nennen, bei dem sich von einem Tag auf den anderen das Baugebaren um das 14-fache gesteigert hat? Vielleicht haben Sie da größere Erfahrungswerte als ich.
Das ist genau das, was Sie beschreiben: Sie sagen, dass die Kommunen bisher 15 Millionen Euro an Erschließungsbeiträgen eingenommen hätten, und wenn die Beiträge abgeschafft würden, würde sich das schlagartig um 1 300 %, also auf das 14fache, steigern. In welchen Bereichen des Baugewerbes, bei welchen Gewerken gibt es eine derartige Steigerung von einem Jahr auf das andere?
Und bitte erklären Sie mir - Ihre Vorredner konnten das nicht; Sie haben vielleicht fachlich mehr drauf -: Wie kann es sein - ich will es verstehen -, dass die Abschaffung der Ausbaubeiträge dazu führt, dass ein moderater Anstieg der Baukosten entsteht, bei der Abschaffung der Erschließungsbeiträge aber eine Vervierzehnfachung der Beiträge eintreten soll?
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Baugebaren abhängig von der rechtlichen Kategorisierung dazu führt, dass dann in diesem Bereich eine um den Faktor 28 höhere Erwartungssteigerung in der Bevölkerung eintritt? Wie erklärt sich das? Vielleicht können Sie dazu Ausführungen machen. Oder ist mein Eindruck, dass das eine herbeigerechnete „Totschlagszahl“ ist, vielleicht doch richtig?
Vielen Dank für die Frage. Ich fange mit dem letzten Punkt an, und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das ansprechen, um das hier einmal deutlich zu machen. Denn auch hier, bei Ausbau- und Erschließungsbeiträgen, wird ein Vergleich herangezogen, den man sich genau anschauen muss.
Worum geht es bei Ausbaubeiträgen? Bei Ausbaubeiträgen geht es um ewige Lasten. Denn eine Straße muss nicht nur einmal ausgebaut werden, sondern sie wird je nach Nutzung alle paar Jahre wieder ausgebaut werden müssen. Dementsprechend sind dort auch eine ganz andere Kalkulation und ein ganz anderer Finanzansatz zugrunde zu legen, als es bei den Erschließungsbeiträgen der Fall ist. Denn das ist das Wesentliche: Erschließungsbeiträge sind Einmalkosten, sie sind endlich. Einmal muss erschlossen werden, und sobald eine Straße erschlossen ist, kommt sie natürlich in genau den anderen Status, in dem sie dann über Ausbaubeiträge finanziert wird. Das ist der maßgebliche Unterschied. Deswegen sage ich: Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.
Ganz ehrlich, das ist eine Sache in der Betrachtung, ob man nun sagt, dass eine Steigerung - Sie haben es ja vorhin selbst eingeräumt - von 40 %, 60 % eine maßvolle Steigerung sei, oder nicht. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn ich irgendwo bei mir im Haushalt plötzlich 20 Millionen Euro mehr aufbringen muss, habe ich eine spannende Diskussion mit der Finanzministerin.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der zahlreichen Debatten zu dem Thema wurden uns wiederholt Widersprüchlichkeiten und auch ein Mangel an Datenlage vorgeworfen. Ich denke, die Anhörung war da hilfreich, hat sie doch aufgedeckt, dass die Argumentation der Volksinitiative voller Fehlbewertungen und Unklarheiten ist. Nehmen wir nur das Schreckensszenario, das die Volksinitiative mit ihrem ständigen Verweis auf eine Vielzahl von Härtefällen zeichnet: Insbesondere ältere Grundstückseigentümer würden mit erheblichen Beitragsforderungen von 20 000 bis 30 000 Euro wirtschaftlich unzumutbar belastet.
Eine kurzfristig über den Städte- und Gemeindebund initiierte Kommunalabfrage konnte dieses Bild nicht belegen. Vielmehr hat sich gezeigt, dass über ohnehin im Ermessen der Gemeinde stehende Billigkeitsmaßnahmen wie Stundung und Ratenzahlung Lösungen für solche Fälle gefunden werden können.
Vielen Dank, Herr Minister. - Das ist ja alles schön und gut, dass hier immer von den Kosten die Rede ist. Zunächst mal: Der Tiefbau ist in der Preissteigerung nicht mit dem Hochbau zu vergleichen, was die Materialkosten auf dem Bau betrifft. Dazu hat es auch eine Kleine Anfrage an den Wirtschaftsminister gegeben.
Mir geht es aber um etwas ganz anderes. Wir haben jetzt seit 1994 die Möglichkeit, die Gesetzgebung an uns, an den Landtag Brandenburg, zu ziehen. Die CDU ist schon mal dran gewesen, und Sie sind nach anderthalb Jahren auch nicht mehr ganz neu als Minister; Sie haben sich schon ordentlich eingearbeitet. Die Frage ist jedoch: Warum tut die Landesregierung hier nichts? Warum unternimmt die Landesregierung nichts, um die Gesetzgebungsmöglichkeit an uns heranzuziehen? Dafür besteht seit 1994 die Möglichkeit. Das sind schon etliche Jahre, aber es passiert nichts.
Es kann doch nicht sein, dass eine sogenannte Gewinnerkoalition, wie Sie sich selbst immer schimpfen, genau solche Themen außer Acht lässt!