Protokoll der Sitzung vom 17.06.2021

Herr Minister, bitte.

Herr von Lützow, auch für diese Frage bin ich dankbar. Das BauGB räumt in der Tat die Möglichkeit ein, dass Länder an dieser Stelle die Gesetzgebung in das Landesrecht überführen. Davon haben zwei Länder Gebrauch gemacht, unter anderem Baden-Württemberg. Baden-Württemberg hat das Ganze eins zu eins in Landesrecht umgesetzt, und vom materiellen Regelungsrahmen her gibt es dort keinen Unterschied.

Das Land Bayern hat die Gesetzgebung ebenfalls überführt. Es gibt übrigens eine spannende Diskussion in der Literatur darüber, ob die Überführung so, wie sie dort stattgefunden hat, verfassungsgemäß ist. Das will ich aber nicht weiter bewerten. Das Spannende ist, dass die Bayern eine ganz andere Situation vorgefunden haben. Sie haben Folgendes gesagt: Wenn eine Gemeinde nach 25 Jahren die Erschließungsmaßnahmen immer noch nicht abgeschlossen hat - man kann sich das bildlich so vorstellen, dass es in Bayern Erschließungsstraßen gibt, wo der letzte Bordstein nicht gesetzt wurde, und deswegen wurden die Beiträge nicht erhoben - und die Beiträge nach 25 Jahren immer noch nicht erhoben werden, dann darf die Gemeinde sie nicht weiter erheben.

Auch das ist eine völlig andere Situation; denn da wird es nachher nicht so geregelt, dass das Land, wie ich eingangs gesagt

habe, die Lasten tragen muss, sondern dass die bayerischen Gemeinden - die sich das möglicherweise leisten können - dann auf den Kosten sitzenbleiben.

Ich komme zurück zu meiner Rede. - Auch fand sich keine Bestätigung für die Behauptung, dass jemand allein aufgrund von Erschließungsbeiträgen sein Haus zwangsverkaufen musste. Das deckt sich im Übrigen damit, dass die Volksinitiative in der Anhörung auf Nachfrage einräumen musste, dass man keine belastbaren Zahlen zu Härtefällen habe.

Meine Damen und Herren! Das MIL hat im vergangenen Jahr mit Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes von mehr als der Hälfte, nämlich 54,4 %, der insgesamt 417 brandenburgischen Städte und Gemeinden eine Rückmeldung zu den vorhandenen Sandpisten erhalten. Volksinitiative und Freie Wähler halten diesen Rücklauf für nicht ausreichend repräsentativ; das haben wir heute auch wieder gehört. Die Volksinitiative verweist stattdessen auf eine Kurzstudie des Deutschen Instituts für Urbanistik, kurz: Difu, vom November 2018 zum Bestand und Zustand des gemeindlichen Straßennetzes in Brandenburg. Wenn man sich diese Kurzstudie genauer anschaut, stellt man fest, dass sie sich lediglich auf eine Rückmeldequote von 24 % stützt. Im Zusammenhang mit der Frage dieser Studie zu Erschließungsbeiträgen betrug die Quote sogar nur 17,5 %.

Der Bericht meines Hauses ermittelte den Gesamtbestand aller vorhanden Sandpisten sowie den daraus ableitbaren Gesamtbedarf der Erschließungsmaßnahmen plus Kosten. Die Kurzstudie des Difu bezog sich demgegenüber auf die in einem bestimmten Zeitraum der letzten Jahre von den Gemeinden tatsächlich erhobenen Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge.

Meine Damen und Herren, damit ist doch klar, dass hier völlig unterschiedliche Daten miteinander verglichen werden, die natürlich zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen führen. Es mag zwar durchaus sein, dass nicht jede einzelne der im MIL-Bericht ausgewiesenen Sandpisten erstmalig hergestellt wird. Für eine tragfähige Entscheidung über den künftigen Umgang mit diesbezüglichen Erschließungsbeiträgen muss aber im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung genau diese Annahme zugrunde gelegt werden; erst recht, da im Fall einer weitgehenden Kostenübernahme durch das Land davon auszugehen ist, dass mehr solcher Baumaßnahmen umgesetzt werden.

Schließlich fordert die Volksinitiative einen Zuschnitt der Verantwortungsbereiche bei unterschiedlichen Akteuren oder, um es kurz zu sagen: Die Gemeinden sind für die Maßnahmen zuständig und das Land für die Kosten. Hier in den Raum zu stellen, dass der verbleibende Gemeindeanteil von 10 % die Kosten dämpfen würde, ist eine mutige Behauptung. Nehmen Sie nur die deutliche Überzeichnung von Förderprogrammen, beispielsweise der Städtebauförderung, und die damit sichtbar werdende enorme Zugkraft einer Finanzierung aus Landes- und Bundesmitteln. Hier erbringen die Gemeinden Eigenanteile, die häufig sogar bei 30 % oder mehr liegen.

Lassen Sie mich abschließend festhalten …

Herr Minister, bevor Sie zum Schluss kommen: Es gibt noch zwei Fragen, und ich möchte Sie fragen, ob Sie diese zulassen. - Ja? Okay. Dann erhält zunächst Frau Johlige das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Minister, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. Ich hoffe, dass Sie auch für diese Frage dankbar sind.

Sie hatten vorhin schon über Gespräche mit der Finanzministerin geredet. Mich würde noch viel mehr interessieren, wie denn so die Gespräche in Ihrem Haus laufen. Wenn ich mich recht erinnere, war Herr Genilke, als er noch Abgeordneter war, einer derjenigen, die hier am vehementesten gefordert haben, dass die Erschließungsbeiträge bei Sandpisten abgeschafft werden. Mich würde interessieren, wie er diese Frage jetzt, wo er Staatssekretär ist, beurteilt. Das wissen Sie vermutlich.

Das ist wohl eher eine Frage, die Sie Herrn Genilke stellen könnten. - Ich bitte Herrn Vida, jetzt auch noch seine Frage zu formulieren. - Dann können Sie beide Fragen zusammen beantworten, Herr Minister.

Ich kann die Schilderungen meiner Vorrednerin hinsichtlich Herrn Genilke bestätigen. Das war in der letzten Wahlperiode in der Tat so.

Ich habe allerdings eine andere Frage. Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass die Gemeinden einen Eigenanteil von 90 % erheben. Ist es nicht eher zutreffend - aber vielleicht war da die Rückfrage zu lückenhaft -, dass viele Kommunen überhaupt nicht diese Quote von 90 % haben? Viele Kommunen haben gesenkt, auf 50 %, 60 % oder 70 % Eigenanteil. Wie gestaltet sich also die Ermittlung des tatsächlichen Durchschnittswerts der von den Gemeinden erhobenen Erschließungsbeiträge durch Ihr Haus?

Des Weiteren möchte ich wissen: Ist es zutreffend, Herr Minister, dass sich diese 90 % - die schon an sich nicht stimmen - in den Gemeinden, wo sie denn passen, nur auf die Anliegerstraßen beziehen? Ist es nicht richtig, dass Erschließungsbeiträge bei Sammelstraßen und Haupterschließungsstraßen deutlich geringer sind als 90 % und dementsprechend auch die Kostenlast, die auf das Land zukommt, deutlich geringer ist?

Wie also ist der durchschnittliche Wert der Erschließungsbeteiligung prozentual, wenn man einen echten Querschnitt aller Gemeinden und aller Straßentypen bildet? Oder haben Sie einfach nur 90 % als Maximalbeitrag bei der Maximalveranlagungsart, nämlich bei den Anliegerstraßen, zugrunde gelegt? Wenn Sie hier von uns fordern, die Finanzierung darzulegen, möchte ich wissen: Wie ist denn der tatsächliche Eigenanteil der Gemeinden, der dann aufs Land übergehen würde? Welche Kenntnisse hat Ihr Haus hierzu?

Vielen Dank. - Herr Minister, bitte.

Herr Vida, Sie unterliegen wieder dem Fehler, dass Sie Äpfel mit Birnen vergleichen, indem Sie eine Ex-post-Betrachtung anset

zen. Deswegen bin ich Ihnen auch dankbar, dass Sie selber ausgeführt haben, dass es da um eine Vergangenheitsbetrachtung von Erschließungsmaßnahmen geht.

Das ist auch der maßgebliche Unterschied. Bei dem, was die Volksinitiative will, muss man sich anschauen, was an Lasten auf einen zukommt. Sie wissen genauso wie ich, dass nicht jede Gemeinde eine Erschließungssatzung hat. Deswegen ist Ihre Frage auch gar nicht eindeutig zu beantworten. Es gibt natürlich Empfehlungen - und das wissen Sie auch -, dass man, wenn es um die Frage der Erstellung von Erschließungssatzungen geht, auch mit Blick auf den jeweiligen Kommunalhaushalt in der Regel 10 % für den gemeindlichen Beitrag ansetzen sollte.

Zur Frage von Frau Johlige - dafür bin ich natürlich dankbar; das ist ganz klar -: Wir haben uns gemeinsam mit dem Haus auf den Weg gemacht, das Ganze mit Fakten anzureichern. Das haben wir auch getan. Sie können davon ausgehen, dass die Fakten auch in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes ermittelt worden sind und insofern auch eine entsprechende Qualität haben. Selbstverständlich werden diese Fakten nicht ignoriert; sie werden vom gesamten Haus getragen. Ich glaube, damit wird deutlich, dass wir hier eine Haltung einnehmen, die über die nötige Validität verfügt. Das wird ja immer wieder infrage gestellt.

Lassen Sie mich abschließend festhalten: Insbesondere angesichts der finanziell schwerwiegenden Auswirkungen auf den Landeshaushalt, die mit der Abschaffung von Erschließungsbeiträgen einhergehen, kann die Empfehlung nur lauten, die Volksinitiative abzulehnen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir sind damit am Ende der Aussprache, die ich hiermit schließe. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse erstens über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 7/3766, zur Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zweitens zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ohne einen eigenen Titel, Drucksache 7/3791.

(Zuruf)

- Entschuldigung, die Beschlussempfehlung ist angenommen, und die Volksinitiative ist abgelehnt. Das nur zur Konkretisierung.

Wir sind jetzt aber bei dem Entschließungsantrag. Ich lasse abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf.

TOP 4: Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - NTHG 2021)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/3500

3. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/3751

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/3808

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. - Damit kommen wir direkt zur Abstimmung.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Drucksache 7/3808, zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Nachtragshaushalt 2021, in der Fassung nach der zweiten Lesung abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 3. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Fragestunde

Dringliche Anfrage 21 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD- Fraktion)

Drucksache 7/3785

Fragestunde

Drucksache 7/3755

Fragestunde

Drucksache 7/3756

Im Präsidium gab es Einvernehmen, dass alle mündlichen Anfragen von der Landesregierung heute schriftlich beantwortet werden. Die Landesregierung wird die Antworten an die jeweiligen Fragestellerinnen und Fragesteller und darüber hinaus an die Landtagsverwaltung übermitteln. Die Landtagsverwaltung wird nach Vorliegen aller Antworten diese gebündelt an die Fraktionsgeschäftsführer sowie an die Parlamentarischen Geschäftsführer weiterleiten.