Im Präsidium gab es Einvernehmen, dass alle mündlichen Anfragen von der Landesregierung heute schriftlich beantwortet werden. Die Landesregierung wird die Antworten an die jeweiligen Fragestellerinnen und Fragesteller und darüber hinaus an die Landtagsverwaltung übermitteln. Die Landtagsverwaltung wird nach Vorliegen aller Antworten diese gebündelt an die Fraktionsgeschäftsführer sowie an die Parlamentarischen Geschäftsführer weiterleiten.
Ich erteile jetzt der Abgeordneten Bessin zur Formulierung ihrer Dringlichen Anfrage 21 (Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung ausgewählter coronabedingter Ausgabepositio- nen: Treffen der Verdacht des Bundesrechnungshofes, dass die Anzahl der verfügbaren Intensivbettenkapazitäten manipuliert wurden, auch auf Brandenburg zu?) das Wort. Bitte.
Der Bundesrechnungshof soll in einem bislang unveröffentlichten Bericht diverse Ausgaben kritisieren, die zur Bewältigung der Coronapandemie getätigt wurden. Dazu gehören Ausgleichszahlungen für vorsorglich freigehaltene Krankenhausbetten. Darüber berichten verschiedene Medien, denen der Bericht des Bundesrechnungshofes vorliegen soll. Die entsprechende Berichterstattung wirft erhebliche Fragen bezüglich der offiziell gemeldeten Zahl an betreibbaren Intensivbetten auf.
Beginnend am Freitag, dem 11. Juni 2021, und über das darauffolgende Wochenende wurde medial intensiv über den Verdacht des Bundesrechnungshofs auf finanziell motivierte „Intensivbetten-Manipulation“ berichtet. Am besagten Freitag berichtete zum Beispiel „Tichys Einblick“, dass laut dem Bericht des Bundesrechnungshofes „Krankenhäuser […] offenbar massiv Abrechnungsbetrug begangen [haben], sodass die Intensivbettenstatistik deutlich dramatischer wirkte, als sie es eigentlich gewesen wäre“, und „[…] dass die Politik von all dem wusste, das hat der Bundesrechnungshof zweifelsfrei gezeigt - und zwar seit Januar.“
Schon damals habe das Robert Koch-Institut das Bundesgesundheitsministerium darüber informiert, „dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren“, und es die Zahlen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. deshalb für die Bewertung der Corona-Situation für „nicht mehr geeignet“ halte. Die Regierungen in Bund und Ländern stützten ihre Corona-Politik jedoch wesentlich auf diese Zahlen.
Am Samstag berichtete dann zum Beispiel die „Altmark Zeitung Online“ darüber, dass das Bundesgesundheitsministerium „bis heute nicht in der Lage [sei], die Zahl der tatsächlich aufgestellten sowie die der zusätzlich angeschafften Intensivbetten verlässlich zu ermitteln“. Die „Bild“-Zeitung berichtete, dass das Gesundheitsministerium mitteilte, es liege „in der Verantwortung jedes einzelnen Krankenhauses“ und der Bundesländer, „korrekt und verantwortungsbewusst die Meldungen“ vorzunehmen.
Das Land Brandenburg hatte zu prüfen, dass nur plausible und begründete Meldungen an das Bundesamt für Soziale Sicherung weitergegeben wurden. Für das Jahr 2020 zahlte das BAS über 10 Milliarden Euro an die Bundesländer aus.
Ich frage die Landesregierung: Wie hat sie sichergestellt, dass aufgrund ihrer Prüfpflicht oben genannte Vorwürfe manipulierter Intensivbettenzahlen und damit gegebenenfalls zu Unrecht ausgezahlte finanzielle Förderungen in Brandenburg ausgeschlossen werden können?
Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Frau Nonnemacher.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte vorausschicken, dass der in Ihrer Frage erwähnte Berichtstext des Bundesrechnungshofes dem MSGIV nicht vorliegt - wir werten im Ministerium auch nicht regelmäßig „Tichys Einblick“ aus - und dass sich aus den Medienberichten kein besonderer Bezug zu Brandenburg ergibt, sondern Hinweise auf ein systematisches Problem. Die im Folgenden getätigten Ausführungen sind wie Ihre Frage etwas ausführlicher und sehr komplex.
Die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden der Länder bestimmen gemäß § 21 Abs. 1a Krankenhausfinanzierungsgesetz, KHG, Krankenhäuser, die Ausgleichszahlungen erhalten können. Eines der zur Bestimmung heranzuziehenden Kriterien ist der Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten auf Landkreisebene.
Gemäß dem KHG übermittelt das Robert Koch-Institut auf der Grundlage der von den Krankenhäusern an das DIVI-Intensivregister übermittelten Angaben den für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden wöchentlich eine tagesbezogene Übersicht über das Verhältnis der im Durchschnitt der letzten sieben Tage freien betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten zu den insgesamt betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten auf Landkreisebene.
Diese Datenübermittlung des Robert Koch-Instituts wird zur Prüfung des Kriteriums durch die Länder herangezogen. Eine eigene Berechnung des Anteils freier Intensivbetten im Land Brandenburg wird deshalb nicht vorgenommen. Es bestand bisher auch nie Anlass, diese Daten anzuzweifeln.
Zur Berechnung des zu übermittelnden Verhältnisses zwischen freien betreibbaren und insgesamt betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten nimmt das RKI eine Operationalisierung vor. Aufgrund der verschiedenen Kategorien, in denen die Kapazitäten im DIVI-Intensivregister erhoben werden, wird laut RKI eine differenzierte Betrachtung verschiedener Faktoren vorgenommen, um die reale Auslastung in den Krankenhäusern der Landkreise und der kreisfreien Städte wiedergeben zu können.
Die Grundlage der Berechnung bilden die nach diesen Faktoren als valide definierten Meldebereiche und Meldungen. Das RKI verweist zudem auf die Belastbarkeit der Daten. Die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser ergibt sich aus verschiedenen Faktoren - das haben wir schon öfter miteinander diskutiert -, die zum einen krankenhausspezifisch sind - zum Beispiel die Zugehörigkeit zu einer Notfallstufe des Hauses - und zum anderen landkreisspezifisch, zum Beispiel die Sieben-Tage-Inzidenz oder der besagte Anteil freier betreibbarer Intensivbetten.
Die Angaben eines Krankenhauses zu intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im DIVI-Intensivregister führen eben nicht unmittelbar zu einer Bestimmung, da eine Verrechnung auf Landkreisebene stattfindet und weitere, nicht von den Häusern beeinflussbare Kriterien erfüllt werden müssen. Dieses sehr komplizierte Verfahren erschwert eigentlich Manipulationen.
Die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden prüfen wöchentlich auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten - das sind zum Beispiel auch Daten des GKV-Spitzenverbandes bezüglich der Notfallstufeneingruppierung -, welche Krankenhäuser durch Erfüllung aller Kriterien anspruchsberechtigt sind, und bestimmen diese.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser geprüft. Die bestimmten Krankenhäuser übermitteln nach dem erwähnten Paragrafen des KHG die von ihnen ermittelte Höhe der Ausgleichszahlung an die für Krankenhausplanung zuständigen Behörde, das heißt an mein Haus. Die Länder prüfen diese und übermitteln die aufsummierten Beträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung, BAS.
Ich habe noch zwei Nachfragen. Wie hoch waren denn die Beträge, die bislang, also 2020 und 2021, an das Land Brandenburg ausgezahlt wurden? Ist das Land Brandenburg an das RKI herangetreten und hat rückwirkend um eine Anpassung der Zahl der gemeldeten freien betreibbaren intensivmedizinischen Betten gebeten?
Frau Abgeordnete, die Beträge kann ich Ihnen jetzt nicht nennen. Das wurde mir nicht zugearbeitet; das können wir Ihnen aber nachträglich zuleiten.
Zu Ihrer anderen Frage: Ich habe ja dargestellt, dass es für uns nie den geringsten Anlass gab, an diesen vom RKI übermittelten Zahlen zu zweifeln, die als Berechnungsgrundlage gedient haben. Deshalb haben wir proaktiv natürlich nichts unternommen.
Wenn der Bericht des Bundesrechnungshofs demnächst vorliegen sollte, ist sicher das Bundesministerium für Gesundheit gefordert, das Ganze systematisch aufzuklären. Dann werden wir dem bei konkreten Informationen in der Sache natürlich nachgehen. Wie gesagt, aufgrund der Presseberichterstattung in „Tichys Einblick“, in der „Bild“-Zeitung und in dem von Ihnen erwähnten Onlinemedium, der „Altmark Zeitung Online“, haben wir bislang keine Veranlassung, an das RKI heranzutreten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Direktdemokratische Mitwirkung bei Sachentscheidungen ist als punktuelles, thematisches Korrektiv bei einzelnen Sachfragen wesentlich für eine partizipative Demokratie. Deswegen sieht Brandenburg wie jedes Bundesland Instrumente der Mitbestimmung vor, sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene; das ist also nichts Populistisches, sondern etwas, das auf der geltenden Rechtslage basiert.
Diese Instrumente müssen so gestaltet sein, dass sie auch praktisch greifen können. Es wird immer wieder betont, dass die Brandenburger Landesverfassung eine der modernsten in Deutschland sei. Das mag in vielen Punkten auch stimmen - in diesem Punkt aber sicher nicht; denn die Amtseintragung bei Volksbegehren ist nicht mehr zeitgemäß.
Wir sind eines der Bundesländer mit den höchsten Hürden für Volksbegehren. Da wird immer wieder ausgeführt: Wir haben ja nur 80 000 Unterschriften zu sammeln, in anderen Bundesländern ist das mehr. - Das sagen Leute, die selbst keine Volksinitiativen, keine Volksbegehren auf den Weg bringen. Es ist doch so: Ob Sie eine Unterschrift auf der Straße sammeln oder im Amt - das sind ganz unterschiedliche Belastungen. Sie können davon ausgehen, dass das Sammeln einer Unterschrift im Amt ungefähr so viel Aufwand mit sich bringt wie das Sammeln von fünf Unterschriften auf der Straße.
Wenn man dies einpreist, weiß man, dass wir in Brandenburg mit der Amtseintragung bei 80 000 Unterschriften innerhalb einer Sechsmonatsfrist eine der höchsten Hürden haben. Nur vier Bundesländer in Deutschland haben diese verpflichtende Amtseintragung. Deswegen liegen wir als Bundesland bei den Rankings zu Volksbegehren und Volksentscheiden - zum Beispiel des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ - auch im unteren Bereich. Die Zahl der bisher aus der Bevölkerung heraus initiierten Volksentscheide in Brandenburg liegt bei null.
Das ist ein Problem. Diesen Zustand kritisieren viele zivilgesellschaftliche Vereine. Bevor meine Nachredner dazu ausholen: Nein, das wird auch durch eine Onlineeintragung nicht behoben. Das ist ein gutes Add-on, das aber nach allen Erfahrungswerten der Vereine, die sich damit praktisch beschäftigen, lediglich neben der freien Sammlung zur Verfügung gestellt werden kann. Die Unterstützung eines Themas bemisst sich an der Zahl der Unterschriften, die es bekommt, und an der Unterstützung, die
es erfährt, aber nicht an der logistischen Fähigkeit, die Leute ins Amt zu trommeln. So bemisst sich die Verankerung in der Gesellschaft.
Der Antrag sieht vor, dass eine tiefgründige Prüfung der Unterschriften zu erfolgen hat, dass also der Landeswahlleiter, wie in anderen Bundesländern auch, dies in Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Meldebehörden durchzuführen hat. Bei Volksinitiativen findet das nicht statt.
Das Quorum von 80 000 und die Frist von sechs Monaten sind in der Verfassung geregelt. Das können wir durch einen bloßen Antrag nicht ändern. An diesem Punkt wollen Sie auch keine Änderung in der Verfassung. Das Einzige, was einfachgesetzlich geregelt ist, ist die Amtseintragung, und die können wir angehen.
Schauen wir doch mal, was in anderen Bundesländern gängige Praxis ist, bevor meine Nachredner sich dazu äußern; sie scharren ja schon mit den Hufen. Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Wir wissen, dass es Bundesländer gibt, in denen es eine reine freie Sammlung gibt; das ist übrigens die Mehrheit der Bundesländer. Es gibt auch Bundesländer, in denen eine Kombination gilt: Da kann man eine freie Sammlung machen sowie eine Amtseintragung, und beides wird dann addiert. Wie gesagt, nur noch eine Minderheit der Bundesländer hat die Regelung, dass eine harte, verpflichtende Amtseintragung vorgesehen ist.
Die hohe Zahl an Volksinitiativen zeigt: Die Menschen wollen mitreden. Sie wollen mitwirken, und sie wollen mitentscheiden. Das hat aber nur dann eine veritable Grundlage, wenn das auch in allen Stufen durchführbar ist. Für die Volksinitiative sind ein Quorum von 20 000 Unterschriften und die Zeit von einem Jahr eine faire Hürde. Die Hürde für den Volksentscheid ist mit 25 % - eine höhere gibt es in Deutschland nicht - schon sehr hart, aber das findet zumindest an einem Wahlsonntag statt, sodass jeder teilnehmen kann. Das ist also schon okay.
Das Problem ist die Zwischenstufe, das Volksbegehren. Genau deswegen gehen wir das Ganze an. Unser Vorschlag ist moderat. Es werden keine Hürden gesenkt. Es wird auch keine Kombination vorgeschlagen, wie in anderen Bundesländern, sondern es geht einfach nur darum, die Sammlung zu erleichtern.
Meine Damen und Herren, Sie selbst haben als Koalition in dieser Woche einen Antrag eingebracht, um die Hürde für die Amtseintragung von Unterstützungsunterschriften für Bürgermeisterwahlen zu senken. Das haben Sie getan. Das ist hier eine vergleichbare Situation; denn auch hier ist eine Amtseintragung vonnöten.
Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt, wir haben die repräsentative Demokratie - alles super. Aber man wählt natürlich nicht jede Sachentscheidung über diese fünf Jahre mit. Das kann daran liegen, dass man eine Partei wählt, obwohl man nicht hundertprozentig mit ihren Positionen übereinstimmt. Es kann aber auch daran liegen, dass im Laufe dieser fünf Jahre neue Themen hinzukommen, die man am Tag der Wahlentscheidung gar nicht abschätzen konnte.
In besonderen Fällen, so auch im Falle der CDU Brandenburg, wird eine Partei von den Leuten gewählt, weil diese davon überzeugt sind, dass sich die Partei für die Abschaffung der Erschließungsbeiträge einsetzt. Sie sind überzeugt, die Forderungen sind deckungsgleich, aber dann sehen sie sich damit konfrontiert, dass die CDU hier im Landtag genau das Gegenteil macht.
In solchen Fällen braucht es Volksinitiativen und Volksbegehren, um Rechenschaft und die Einlösung von Wahlversprechen zu fordern. Es war der ehemalige Landrat der Prignitz, Herr Lange, der im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform - da war Herr Bretz noch mit mir gemeinsam auf einem Foto; wir haben die Zahlen hochgehalten: Ich habe die „9“ hochgehalten, und Sie haben die „1“ hochgehalten - …