- Gut. - … gesagt hat, dass Volksinitiativen und Volksbegehren als punktuelles Korrektiv bei wichtigen Themen, die die Menschen berühren, sinnvoll und notwendig sind.
Wir fordern heute noch nicht einmal irgendein konkretes Thema, sondern lediglich die Herstellung einer fairen Geschäftsgrundlage, und das auch nicht einfach so aus dem hohlen Bauch heraus, sondern auf der Grundlage von 30 Jahren Erfahrung in Brandenburg, in denen es gerade mal zwei erfolgreiche Volksbegehren und null erfolgreiche Volksentscheide aus der Bevölkerung heraus gegeben hat.
Geben Sie den Menschen also eine bessere Chance, eine bessere Grundlage, um Volksinitiativen und Volksbegehren zum Erfolg zu führen. Wenn man es nämlich mit der Stärkung von Volksinitiativen ernst meint - und das haben alle so bekundet -, muss man auch den zweiten Schritt gehen und die Situation für ein Volksbegehren in einen fairen Zustand versetzen.
Also, Schluss mit der Wettbewerbsverzerrung! Her mit der Herstellung von Zuständen, wie sie auch in anderen Bundesländern herrschen, und her mit einer fairen, bürgerfreundlichen und zeitgemäßen Form von Volksbegehren! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die repräsentative Demokratie bildet das starke, dauerhafte und verlässliche Fundament der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Landes. Direktdemokratische Verfahren stellen eine wertvolle Ergänzung dazu dar. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger nutzen diese Instrumente der Beteiligung und setzen damit wichtige Impulse; das hat die Vergangenheit gezeigt.
Heute liegt uns ein Gesetzentwurf der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER vor, die die Amtseintragung bei Volksbegehren abschaffen will. Der Antrag erweckt den Eindruck, dass in Brandenburg der Weg in die Amtseintragungsstellen die einzige Möglichkeit zur Unterstützung eines Volksbegehrens wäre und den Bürgerinnen und Bürgern das Leben dadurch unnötig erschwert würde.
Dem möchte ich widersprechen, Herr Vida. Neben der persönlichen Amtseintragung ist nämlich auch eine briefliche Eintragung möglich. Das wissen Sie. Das haben Sie aber nicht erwähnt. Das hat der Landtag im Jahr 2012 mit der Änderung des Volksabstimmungsgesetzes beschlossen. Der Eintragungsschein kann
schriftlich, mündlich, per E-Mail oder per Fax beantragt werden. Es gibt hier also unterschiedliche Wege, um die benötigten Unterlagen zu besorgen.
Die Möglichkeit der Abstimmung per Post kennen die Bürgerinnen und Bürger bereits von der Briefwahl. Dort ist sie ein geübtes Verfahren. Auch bei den seit dem Jahr 2000 erfolgten Volksbegehren haben im Durchschnitt knapp 45 % der Unterstützer diese Möglichkeit genutzt. Das Argument der Freien Wähler zu den beschwerlichen, weiten Wegen zur Amtseintragung ist damit nicht haltbar.
Mich verwundert in diesem Zusammenhang außerdem, dass in Ihrem Gesetzentwurf diese erleichternde und viel genutzte Möglichkeit der Eintragung gar nicht mehr auftaucht.
Außerdem möchte ich betonen, dass Brandenburg im Bundesländervergleich sowohl beim benötigten Quorum für ein erfolgreiches Volksbegehen als auch bei der Dauer der Eintragungsfristen durchaus gut dasteht. 80 000 Unterschriften müssen gesammelt werden. Im Bundesvergleich ist dieses Quorum von weniger als 5 % eines der niedrigsten - auch das gehört zur Wahrheit.
Als Koalition haben wird darüber hinaus die Möglichkeit der Online-Eintragung vereinbart - das hatten Sie erwähnt, Herr Vida -,
um damit eine weitere Erleichterung bei der Unterstützung von Volksbegehren anzustreben. Darin sehen wir eine zukunftsweisende Verbesserung des Verfahrens.
Sehr geehrte Abgeordnete der Freien Wähler, ja, es gibt Hürden, ein Volksbegehren ist kein Spaziergang. Aber es handelt sich hierbei auch um ein demokratisches Verfahren von landesweiter Relevanz. Das darf man nicht vergessen. Eine Streichung der Amtseintragung lehnen wir somit ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Uns liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes vor, den wir grundsätzlich begrüßen. Wir als Alternative für Deutschland stehen für die Stärkung der Rechte der Bürger ein und haben daher selbst schon eine Vielzahl von Anträgen zur politischen Teilhabe hier eingebracht, beispielsweise den Antrag auf Einführung eines fakultativen Referendums auf Landesebene.
Aber anders als die Freien Wähler, die zu unserem Antrag seinerzeit nicht einmal gesprochen haben, sondern sich vom Abgeordneten Büttner der Linken haben vertreten lassen, werden wir uns den Reformbemühungen nicht verschließen. - In der Rede, Herr Vida. - Daher haben wir die Überweisung an den Innenausschuss beantragt. Dort soll eine umfangreiche Anhörung von Experten stattfinden, um den nötigen Feinschliff an dem vorliegenden Gesetzentwurf vorzunehmen.
Wir sehen neben den vorgeschlagenen Änderungen nämlich noch weiteren erheblichen Handlungsbedarf zur Herstellung einer echten Bürgerbeteiligung. Denn bisher ist die Situation der Bürger im Land Brandenburg im Bereich der direkten Demokratie als katastrophal zu bezeichnen. Vom Verein „Mehr Demokratie e. V.“ - Herr Vida hat das schon angesprochen - wurde unter anderem kritisiert, dass den Bürgern Brandenburgs durch gesetzliche Beschränkungen zu viele Hürden auferlegt werden. Dies betrifft unter anderem eben die Pflicht zur Eintragung in Abstimmungsbehörden mit unfreundlichen Öffnungszeiten. Außerdem wird auch das Abstimmungsquorum von 25 % der Stimmberechtigten bei Volksentscheiden und sogar 50 % bei verfassungsändernden Gesetzentwürfen durchweg kritisiert. Stattdessen sollten die Hürden herabgesetzt und weitere Volksbeteiligungsformen eingeführt werden, wie etwa die Einführung von obligatorischen Referenden für verfassungsändernde Gesetze. Auch finden wir die Einführung von fakultativen Referenden sinnvoll und auch notwendig.
Interessanterweise hat sich die jetzige Gesundheitsministerin Nonnemacher in ihrer Zeit als Oppositionelle sehr wohl für das fakultative Referendum eingesetzt. Es wurde sogar bereits im Jahr 2011 von den Grünen ein Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung und zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes eingebracht, in dem die aktuell immer noch bestehenden Hürden herabgesetzt werden sollten. Die damalige gemeinsame Anhörung des Hauptausschusses und des Innenausschusses fand vor genau zehn Jahren, am 15. Juni 2011, statt. Es wird daher Zeit, wieder eine Anhörung im Rahmen einer Ausschussbefassung durchzuführen und die immer noch bestehenden Hürden herabzusetzen sowie die Möglichkeit von Referenden als notwendigen direktdemokratischen Baustein mit einzuführen.
Es erscheint wenig nachvollziehbar, dass die Möglichkeiten der Abstimmung durch das Volk auf Vorlagen aus dem Volk begrenzt und Parlaments- und Regierungsinitiativen dem Volksvotum entzogen werden. Durch das vollständige Fehlen der Möglichkeit für das Volk, Initiativen seiner repräsentativen Vertreter abzulehnen oder überhaupt darüber abstimmen zu können, ist eine Politik gegen den eigentlichen Mehrheitswillen des Volkes möglich. Dies widerspricht aber dem Grundgedanken der Demokratie als Herrschaft des Volkes. Daher sind sämtliche verfassungsändernden Gesetze unserer Ansicht nach zwingend im Rahmen des obligatorischen Referendums und sämtliche sonstigen Gesetze im Rahmen des fakultativen Referendums einer Volksbefragung zu unterziehen. Ein Anfang ist allerdings die hier beantragte Abschaffung der Amtseintragung, weshalb wir dem vorliegenden Antrag zustimmen werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der gesellschaftlichen Debatte im öffentlichen Raum ist ein sehr hohes Gut. Ich hoffe, dass wir da nicht zwei Meinungen haben, Herr Kollege Vida. Aber die Lösung, die Sie uns hier bieten, ist nicht die Lösung, als die Sie … - Ja, genau, legen Sie die Interventionskarte schon mal hin, Frau Kollegin. Das macht Sinn.
Die Lösung, die Sie uns hier bieten, ist nicht die Lösung, als die Sie sie verkaufen. Und ich finde, da sollten wir jetzt vielleicht den Brandenburgerinnen und Brandenburgern auch einmal ein paar Fakten nicht vorenthalten, die Sie leider verschwiegen haben.
In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf wird erklärt, dass es in den letzten 30 Jahren nur zwei erfolgreiche Volksbegehren gab. Das klingt spektakulär. Was Sie aber leider verschweigen, ist, dass es insgesamt auch nur 12 Volksbegehren gab. Das hört sich dann schon ein bisschen anders an, oder? Die Relationen verschwinden dann so ein bisschen.
Was Sie leider auch verschweigen - das hat der Kollege Pohle gerade zu Recht ausgeführt -, ist, dass die Möglichkeiten der Stimmberechtigten, Volksbegehren zu unterstützen, im Februar 2012 wesentlich erleichtert und erweitert wurden: Man kann brieflich unterstützen, man muss auch nicht in ein Amt, Herr Zeschmann, nein. Ich antworte Ihnen, ohne dass Sie fragen: Man muss nicht zu unfreundlichen Öffnungszeiten in ein Amt. Man kann schlicht und einfach auch zum ehrenamtlichen Bürgermeister, zum Notar oder zu anderen Stellen gehen, die zu einer Beglaubigung ermächtigt sind. Wir haben die Eintragungsfrist vor fast zehn Jahren von vier auf sechs Monate verlängert, damit man mehr Möglichkeiten hat. In Ihrer Gesetzesbegründung, Herr Vida, fehlt davon jede Erwähnung.
Was Sie bei der Gelegenheit gleich völlig vergessen haben, ist, dass seit der Gesetzesänderung insgesamt fünf Volksbegehren durchgeführt wurden. Davon waren zwei sehr erfolgreich.
Zwei erfolgreiche Volksbegehren von fünf, nachdem die entsprechende Lage geändert wurde! Ich will Ihnen jetzt nicht sagen, welche; das wissen Sie besser.
Was ich aber ganz klar als These in den Raum stelle: Die Änderungen, die der Landtag vor über neun, fast zehn Jahren hier beschlossen hat, haben gewirkt. Die Menschen machen davon Gebrauch und haben dementsprechend ein sehr aktives Leben, was direkte Demokratie angeht - auch wenn Sie das immer so wegreden, als ob es das nicht gäbe.
Dann kommt noch etwas anderes hinzu - und da haben wir, sage ich mal, was unsere Ideale angeht, völlig verschiedene Einflugschneisen -: Ein tragender Gedanke des Verbraucherschutzes ist der Schutz vor Überrumpelung. Man möchte die Menschen davor schützen, dass ihr weitaus besser vorbereitetes Gegenüber sie kurz mitnimmt und zwingt: Hier, trag mal ein. - Im Verbraucherschutz akzeptieren wir solche Gedanken, aber an der
Stelle nicht? Ich sage Ihnen ganz klar: Mir ist viel wichtiger, dass ein Bürger, eine Bürgerin eine autonome, eigene Entscheidung trifft. Wenn es so ist, dass die Bürgerinnen und Bürger abends nach Hause gehen und dann online, wie unser Koalitionsvertrag es vorsieht, ihre Stimme abgeben, ist das der Kompromiss, von dem Sie vorhin noch gesprochen haben. Sie suchen doch immer nach Kompromissen. Das wäre doch genau die Lösung, bei der man sich in der Mitte treffen könnte. Dann haben wir auf der einen Seite die Möglichkeit, vor Überrumpelung zu schützen, und können auf der anderen Seite einen bürgerfreundlichen Weg eröffnen, sich an Volksbegehren zu beteiligen.
In dem Sinne kann ich Ihnen nur empfehlen: Überdenken Sie bitte noch einmal Ihre Argumentation, vervollständigen Sie sie. Und vor allem: Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit, wenn Sie mit diesen Dingen durch das Land ziehen. - Danke schön.
Ja, aber es hatten andere Abgeordnete eine Kurzintervention angemeldet, als eine Frage gestellt worden wäre. - Aber in der Tat, es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Vida. Bitte.
Sehr geehrter Herr Schaller, ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie bei Ihrer Ausführung „Bleiben Sie bei der Wahrheit“ darlegen würden, an welcher Stelle ich bei der Beschreibung der Hürden und der formellen Voraussetzungen etwas Unzutreffendes gesagt habe bzw. wo im Antrag das Falsche steht. Ich würde das natürlich sofort korrigieren. Das habe ich von Ihnen nicht gehört. Aber seis drum.
Sie haben gerade ausgeführt, dass es ja nur zwölf Volksbegehren gegeben habe. Ja, warum denn wohl? Weil es in der Verhandlungsposition mit der Landesregierung natürlich einen Unterschied bedeutet, wenn man von vornherein weiß, dass man als Volksinitiator vor einer Hürde steht, die nur von wenigen zu meistern ist. Sie reden dann nicht mehr auf Augenhöhe im Rahmen der Kompromisssuche, und natürlich sind viele Volksinitiatoren gehemmt, auf die nächste Stufe zu gehen, weil sie wissen, dass sie diese 80 000 Unterschriften im Amt nicht schaffen können.
Sie führen aus, die Hürden seien anderswo noch höher. Sie müssen es natürlich gewichten: Frist, Anzahl der Unterschriften und das Erschwernis der Amtseintragung. Wenn man das alles gewichtet, gibt es ein Ranking, und da liegt Brandenburg nach der Beurteilung des Vereins Mehr Demokratie, der dafür der Goldstandard in Deutschland ist, nun einmal auf dem 13. bzw. 14. Platz.
Wirklich bemerkenswert fand ich die Ausführung, wir müssten die Menschen schützen. Das ist wirklich gruselig. Wir müssten sie davor schützen, etwas zu unterschreiben, was sie vielleicht wollen könnten. Wir müssten ihnen die Wege erschweren und sie
vor Überrumpelung schützen. Sie haben hier die Bürger überrumpelt, als 2013 das Volksbegehren Nachtflugverbot angenommen wurde und man die Wahlperiode auslaufen ließ, sodass es dann keine Bindungswirkung mehr hatte. Das war eine Überrumplungsaktion. Genau deswegen brauchen wir natürlich schneller wirkende, verbindliche Volksbegehren. Die Grünen schweigen beschämt; sie wissen, worum es da ging. Ich glaube, das hat mit Verbraucherschutz wahrlich nichts zu tun; das kann die Justizministerin vielleicht noch einmal erläutern.
Wo Sie gerade zur Erwiderung ausholen und bedrohlich näher kommen: Vielleicht können Sie in Ihrer Antwort auf meine Kurzintervention ausführen, wann endlich die Online-Eintragung kommt, die Sie in Ihrem Koalitionsvertrag so groß gelobt haben. - Danke schön.
Also, eine Bedrohung konnte ich nicht feststellen. Insofern darf der Abgeordnete Schaller jetzt auf die Kurzintervention antworten.
Sehr geehrter Herr Kollege Vida, wir haben doch gerade gestern hier die kleine Änderung der Kommunalverfassung vollzogen. Sie sehen doch, dass wir den Koalitionsvertrag abarbeiten. Vielleicht sollten Sie an der Stelle auch mal registrieren, dass man die Liste nacheinander durchgeht und hier entsprechende Änderungsvorschläge einbringen wird.