Protokoll der Sitzung vom 17.06.2021

Sehr geehrter Herr Kollege Vida, wir haben doch gerade gestern hier die kleine Änderung der Kommunalverfassung vollzogen. Sie sehen doch, dass wir den Koalitionsvertrag abarbeiten. Vielleicht sollten Sie an der Stelle auch mal registrieren, dass man die Liste nacheinander durchgeht und hier entsprechende Änderungsvorschläge einbringen wird.

Zu dem, was Sie davor gesagt haben: Ich möchte Menschen davor schützen, dass sie überrumpelt werden. Mir ist es wichtig - das ist eine Überzeugungssache, bei der wir einfach unterschiedlicher Meinung sind -, Menschen davor zu schützen, dass sie nicht aus einer Situation herauskommen, in der sie sich auf irgendeine Art und Weise überrumpelt fühlen. Wenn Sie daran kein Interesse haben, sollten Sie das bitte auch hier zum Ausdruck bringen. Ich möchte eine autonome Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger - dass sie abends oder fünf Minuten später irgendwo sitzen und sagen: Ja, mir ist das wichtig, ich beschäftige mich damit.

Wenn Ihnen das nicht wichtig ist, verstehe ich auch, warum Sie diese Vorlage hier so eingebracht haben. Sie haben damit eigentlich ein ganz anderes Ziel. Sie wollen Masse, Masse, Masse machen. Ich sage Ihnen: Wenn ein Volksbegehren gut ist, wird es auch die entsprechenden Unterschriften bekommen. Das hat man gerade beim Nachtflugverbot gemerkt. Vielleicht holen Sie sich von Ihrem ehemaligen Kollegen Christoph Schulze ein paar Ratschläge - Sie haben ja einen guten Draht zueinander - und lernen von ihm. - Danke.

Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Büttner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Demokratie beginnt ja immer im Kleinen, in der unmittelbaren Umgebung, in der Stadt, der Gemeinde, immer dort, wo Menschen ihren Alltag verbringen. Im Übrigen endet sie auch nicht

am Fabrik- oder Unternehmenstor. Deswegen ist direkte Demokratie für DIE LINKE auch immer ein wichtiger Bestandteil einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Sie kann einen größeren Kreis von Menschen für die entscheidenden Fragen der Entwicklung des Landes oder ihrer Kommunen sensibilisieren und so gesellschaftlichen Druck auf die Politik ausüben.

Kollege Schaller, Sie haben auch schon darauf hingewiesen: Die seit Inkrafttreten der Landesverfassung 1992 bestehenden Möglichkeiten der Volksgesetzgebung werden von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern gut angenommen. So ganz habe ich nicht verstanden, in welche Relation Sie es gesetzt haben: zwölf Volksbegehren und zwei erfolgreich. - Das zeigt ja eigentlich, dass wir eher noch ein Problem haben und weiter daran arbeiten müssen. Also, eigentlich ist das Argument, das Sie für sich nutzen wollten, völlig verkehrt angekommen; das hat überhaupt nicht funktioniert.

Wir müssen auch mal feststellen, dass die ländliche Struktur des Landes ganz oft dem Erfolg von Volksinitiativen, vor allem von Volksbegehren, durchaus entgegensteht. Weite Wege zu den Meldeämtern und nicht selten bürgerunfreundliche Öffnungszeiten schreckten in der Vergangenheit viele ab, ihre Stimme abzugeben.

In der fünften Wahlperiode hat der Landtag deutliche Verbesserungen zur Bürgerbeteiligung auf Landesebene beschlossen. Unterschriften für ein Volksbegehren können seitdem auch vor ehrenamtlichen Bürgermeistern, aber auch außerhalb von Amtsräumen abgegeben werden. Zudem ist die briefliche Eintragung möglich. So beträgt die Eintragungsfrist für Volksbegehren sechs Monate, vorher waren es vier. Und nicht zu vergessen - ich erinnere noch einmal daran -: Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können an allen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden teilnehmen.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

- Selbstverständlich, Kollege Vida. Ich komme im Übrigen zu einem Ergebnis, das Sie freuen wird, deswegen lassen Sie mich doch einfach. Ich mag Dazwischengequatsche nicht.

Man muss allerdings feststellen, dass nicht alle diese Veränderungen zum Tragen kommen. Besonders die außeramtlichen Eintragungsmöglichkeiten konnten in der Vergangenheit nicht sehr umfangreich genutzt werden.

Nun haben die Freien Wähler einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die freie Sammlung die Ämtereintragung ersetzen soll. Herr Kollege Vida, DIE LINKE war und ist für die Ermöglichung der freien Sammlung. Das war in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Koalitionspartner SPD aber nicht umsetzbar. Ich habe mit Freuden die Pressekonferenz von Herrn Stohn gehört.

Wenn also die SPD nun erklärt, man sei sich über das Ziel einig, nur nicht über den Weg dahin, weil man ja Online-Eintragungen bevorzugt, dann empfehle ich der SPD und im Übrigen auch Ihnen, Herr Kollege Schaller - auch Sie haben gesagt, das steht im Koalitionsvertrag; ich habe mich gar nicht getraut, die Zwischenfrage zu stellen, wann, vermutlich hätte ich die Antwort bekommen: Ab morgen; und dann bleibt alles so schön offen im Raum stehen -: Jetzt haben Sie doch die Möglichkeit. Überweisen Sie den Antrag einfach an den Hauptausschuss, dann können Sie den Antrag mit Ihrer Koalitionsmehrheit verändern und die Online-Eintragung machen.

Sie sagen bei so vielen Projekten: Das steht im Koalitionsvertrag, und wir machen das ab morgen oder irgendwann, oder Eckpunkte kommen irgendwann Ende des Jahres. - Man möchte aber auch irgendwann Ergebnisse sehen, Kollege Schaller. Ich weiß gar nicht, wovor Sie Angst haben.

In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es ja auch: Mehrere Bundesländer mit nominal höheren Höhen ermöglichen die freie Unterschriftensammlung auf der Straße: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen. Dann gibt es Bundesländer wie BadenWürttemberg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Berlin, die neben der freien Straßensammlung eine zusätzliche Amtseintragung ermöglichen, sodass auf beiden Wegen gesammelte Unterschriften addiert werden können. Daneben gibt es Bundesländer wie zum Beispiel Thüringen, die ein Wahlrecht gewähren.

Man sollte im Übrigen bei der Wertung auch nicht darauf verweisen, dass die Länder mit der Möglichkeit der Straßensammlung ein höheres Quorum haben. Das sollte nicht angestrebt werden. Wir haben für Volksbegehren ein Quorum von 80 000 Unterschriften festgeschrieben, was einem Bevölkerungsanteil von weniger als 4 % entspricht. Das ist bundesweit eines der niedrigsten Quoren für Volksbegehren, und das sollte auch so bleiben, meine Damen und Herren.

Wir unterstützen den Gesetzentwurf, damit es in Brandenburg eben nicht mehr zu oft heißt: Die da oben machen ja doch, was sie wollen. - Sinkende Wahlbeteiligung - darüber unterhalten wir uns morgen noch einmal - und sogenannte Politikverdrossenheit sind auch Ergebnis vollkommen ungenügender Einflussmöglichkeiten auf politische Entscheidungen.

Die repräsentative parlamentarische Demokratie, Herr Pohle, ist weder das letzte Wort des Grundgesetzes noch der Demokratiegeschichte. Sie ist zu verbessern und weiterzuentwickeln durch Einführung von Elementen der direkten Demokratie und besserer Kontrollmöglichkeiten für Regierungshandeln. Die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Politik direkt zu beeinflussen, müssen deshalb erweitert werden. Straßensammlungen oder auch die Online-Eintragung gehören dazu. - Vielen Dank.

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht die Abgeordnete Schäffer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Direktdemokratische Elemente sind eine wichtige, eine wertvolle Ergänzung unserer repräsentativen Demokratie. Aufgrund des Beitrags von Frau Duggen muss ich etwas grundsätzlicher werden. Ich habe schon mehrmals versucht, es Ihnen zu erklären: Nein, es geht nicht um einen von Ihnen herbeiphantasierten Volkswillen, der „denen da oben“ aufgezwungen werden muss, sondern darum, gesellschaftliche Abwägungen - Politik ist immer die Abwägung verschiedener Interessen - in bestimmten Fällen, in denen es sich lohnt, auf eine höhere Ebene zu ziehen, sodass die gesamte Bevölkerung mitreden und offen darüber diskutiert werden kann, welche Abwägung sinnvoll ist.

Die Vorteile der freien Sammlung liegen auf der Hand. Es gibt viele Menschen, die nach einem Gespräch in der Fußgängerzone zwar gerne ein Volksbegehren unterschreiben möchten, die

aber, wenn sie sich dafür zum nächsten Amt begeben müssen, einfach nicht dazu kommen.

Seit 2012 können neben der Amtseintragung auch Eintragungen per Brief vorgenommen werden. Das ist sehr gut und sehr hilfreich. Trotzdem entstehen Wartezeiten und Stolpersteine, die schlicht dafür sorgen, dass Menschen in der Praxis es versäumen, obwohl sie sich gerne eintragen würden, dies zu tun. Wir alle kennen die Situation, dass man im Alltag auch mal etwas vergisst, was man sich vornimmt. Wenn man eine Woche warten muss, bis der Brief kommt, kann das durchaus passieren.

Was spräche dagegen, die freie Sammlung zu erlauben? Eigentlich nicht viel. Herr Vida hat gut erläutert, dass Brandenburg im Bundesvergleich recht hohe Hürden hat und dies in vielen anderen Bundesländern erlaubt ist, ohne dass das Verfahren überfrachtet würde oder sonst wie Probleme verursacht würden.

Zu der Überrumpelung möchte ich sagen: Herr Schaller, wir sind uns ja in vielen Themen sehr einig. An dem Punkt aber haben wir einen unterschiedlichen Blick auf die Sache. Ich selber habe schon für verschiedene Volksinitiativen Unterschriften gesammelt. Meine Erfahrung ist: Die meisten Menschen, die an die Stände kommen, haben sich mit dem Thema schon beschäftigt und eine sehr genaue Vorstellung davon, ob sie sich eintragen wollen oder nicht. Manche haben es vielleicht noch nicht getan, haben aber bereits eine grundsätzliche Einstellung zu dem Thema und sind dann auch sehr schnell entschieden. Manche diskutieren sehr lange und nehmen dann einfach den Unterschriftenbogen mit, um zu Hause noch einmal darüber nachzudenken. Ich habe nicht das Gefühl, dass die Menschen in der Gesamtheit dazu neigen, es sich einfach zu machen oder sich überrumpeln zu lassen. Dementsprechend ist es ja auch bei Volksinitiativen tatsächlich möglich.

Meine Damen und Herren, Sie hören BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, als Partei setzen wir uns seit unserer Gründung für eine Stärkung direkter Demokratie ein. Wir fordern schon lange, wie zum Beispiel in unserem letzten Landtagswahlprogramm, die Ermöglichung einer freien Sammlung.

Nun sind wir in einer Koalition und haben diese Diskussion bereits zu Beginn dieser Koalition sehr ausführlich geführt. Wir konnten unsere Koalitionspartner nicht davon überzeugen, eine freie Sammlung zu ermöglichen, wie es anderen in anderen Koalitionen bislang nicht gelungen ist. Das ist schade und das ist zur Kenntnis zu nehmen.

Ich möchte aber nicht verpassen, darauf hinzuweisen - es wurde schon mehrmals angesprochen -, dass wir im Koalitionsvertrag stattdessen verankert haben, die Möglichkeit einer Online-Eintragung voranzutreiben. Eine gute technische Lösung könnte Sicherheit und Datenschutz gewährleisten und die Verwaltung bei der Überprüfung der Unterschriften massiv entlasten. Für Initiativen und Bürgerinnen und Bürger wäre das Ganze bei einer guten technischen Umsetzung einfach nutzbar.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Natürlich, gerne.

Bitte sehr, Frau Abgeordnete Johlige.

Herzlichen Dank, Frau Schäffer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Auch hier wieder: Sie haben gerade darüber gesprochen, dass es noch eine Online-Eintragung geben soll. Wann können wir damit rechnen? Wann ist die Koalition so weit, dass es an dieser Stelle vorangeht? Es tut mir leid: Ich muss immer wieder nach dem Wann fragen, weil in Ihrer Koalition irgendwie nichts passiert.

Frau Abgeordnete, es gäbe noch eine zweite Zwischenfrage. Wenn Sie beide Fragen im Verbund beantworten wollen, erteile ich Herrn Dr. Zeschmann das Wort. - Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, bitte.

Danke schön, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Sie haben vorhin ausgeführt, direkte Demokratie sei ein wertvoller Beitrag zur Demokratie, und auch auf die Amtseintragung per Brief hingewiesen. Wir haben heute gehört, dass das ein Instrument ist, um Politik- und Parteienverdrossenheit entgegenzuwirken. Deswegen natürlich auch von mir die Frage, wann die Koalition diese Regelung nun einführen wird, weil sie offensichtlich überfällig ist.

Es wurde heute ausgeführt: 2012 oder 2011 war die Änderung. Ich habe selbstverständlich auch schon bei mehreren Volksinitiativen, Volksbegehren Unterschriften gesammelt - auch bei der zum Nachtflugverbot. Die war übrigens nur deswegen erfolgreich, weil gerade zu dem Zeitpunkt diese Möglichkeit, per Brief daran teilzunehmen, eingeführt wurde und über Radiowerbung extremste Anstrengungen unternommen wurden. Die Menschen, denen der Brief nach Hause geschickt wurde, wurden noch mal darauf hingewiesen: Ihr müsst ihn abgeben. Ihr müsst daran denken. Der ist bei euch angekommen.

Also: Wann kriegen wir endlich den nächsten Schritt? Wir sind ja schon zehn Jahre drüber. Wann konkret wird das umgesetzt, was im Koalitionsvertrag auch von Ihnen erwähnt wurde? Aus unserer Sicht ist das ein kleiner, minimaler Schritt, aber offensichtlich nach über zehn Jahren überfällig. - Danke.

Frau Abgeordnete, bitte.

Danke Ihnen beiden für die Fragen. Das wäre tatsächlich der nächste und letzte Absatz in meiner Rede gewesen, der beginnt mit den Worten: Der einzige Wermutstropfen in diesem Kontext ist, dass die Umsetzung noch nicht vollzogen ist.

Sie können sich sicher sein, dass wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Thema vorantreiben und hartnäckig bleiben werden. Ich schaue jetzt mal in Richtung Innenministe

rium: Ich gehe sehr fest davon aus, dass das mit aller Kraft vorangetrieben wird und wir diese Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auch zügig umsetzen können. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Es passt ganz gut, dass wir jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung kommen. Für sie spricht Staatssekretär Schüler.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das basisdemokratische Instrument des Volksbegehrens ist eine gewachsene Säule des Demokratieverständnisses unseres Landes. Daher bin ich der einbringenden Fraktion sehr dankbar, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben und wir hier heute darüber diskutieren können. Ich gehe natürlich davon aus, dass die zeitliche Nähe zum SandpistenTagesordnungspunkt heute eher zufälliger Natur ist; das kommt vor, aber das ist ja auch kein Problem.

Ich will die Gelegenheit nutzen, zum einen darzulegen, dass es gerade nicht einer Änderung der geltenden Regelungen bedarf, und zum anderen aufzuzeigen, dass der Gesetzentwurf ein Schnellschuss ist, der unausgegoren und handwerklich schlecht gemacht ist. Ich kann mich beschränken auf meine Vorredner, auf Herrn Pohle, Herrn Schaller, Herrn Büttner in Teilen zumindest, die die Problempunkte eindeutig aufgeworfen und gezeigt haben, woran es in Ihrem Antrag krankt.

Bevor Frau Johlige wieder aufstehen und nach vorne kommen muss, um ihre Zwischenfrage zu stellen, würde ich dieses Thema vorziehen. Ich möchte dem Eindruck entgegentreten, dass es einzig und allein an der Koalition liegt, dass wir noch keinen Antrag zur Online-Eintragung für ein Volksbegehren haben. Dem ist nicht so, und das wissen Sie auch, Herr Vida. Da Sie sich mit dem Themenfeld sehr intensiv beschäftigen, sollte Ihnen der Sachstand auch bekannt sein. Wir brauchen erst einmal eine digitale Grundlage dafür. Die wird im Rahmen der OZG-Umsetzung geschaffen. Nach dem Prinzip „Einer für alle“ - das kennen Sie - sind nicht wir dafür zuständig, sondern Schleswig-Holstein ist für die Umsetzung im Rahmen der OZG-Regelungen zuständig. Das ist erst mal der Fakt.

Das heißt erstens: Wir sind davon abhängig, wann SchleswigHolstein ein entsprechendes Software-Programm auf den Weg gebracht haben wird. Das liegt nicht in unseren Händen.

Zweitens: Wir tun natürlich parallel dazu alles Notwendige, um die notwendigen Schritte einzuleiten, dass wir, wenn die entsprechende Software vorhanden ist, sie auch im Land Brandenburg einführen bzw. übernehmen können.

Dazu bedarf es drittens einer intensiven Debatte mit den Kommunen, denn in den Kommunen müssen die Voraussetzungen implementiert werden, damit das Gesamte umgesetzt werden kann. Wenn Sie nach den Abläufen fragen, kann ich Ihnen sagen, dass wir momentan an den rechtlichen Grundlagen arbeiten und wir dann auch in die Kommunikation mit den kommunalen Spitzenverbänden eintreten werden. Ich gehe davon aus, dass das zu Beginn des kommenden Jahres der Fall sein wird.

Ich erinnere daran: Wir haben in diesem Jahr eine wichtige Bundestagswahl, sodass die Kräfte in meinem Haus momentan auch auf die Bundestagswahl ausgerichtet sind. Wenn die Bundestagswahl erfolgreich gelaufen ist, werden wir natürlich auch in dem Bereich tätig sein.

Ein weiterer Punkt, der auch eine Rolle spielt: Das Ganze ist nicht für lau zu haben, das kostet Geld. Wir müssen den Haushaltsgesetzgeber dazu bewegen, die entsprechenden Grundlagen dafür zu schaffen, dass wir das landesweit implementieren können. Wenn ich Ihre Redebeiträge insgesamt zur Kenntnis nehme, gehe ich davon aus, dass das eher ein kleineres Problem sein wird und Sie die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen werden.

Zusammenfassend, da sich meine Redezeit dem Ende neigt, kann ich Ihnen sagen: Wir arbeiten daran, die Online-Eintragung umzusetzen. Wir sind abhängig von Dritten. Das liegt nicht in unserer Hand, dass das passiert. Da Schleswig-Holstein immer als sehr fortschrittlich in dem Bereich erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass man dort mit Hochdruck daran arbeitet, das OZG-Themenfeld umzusetzen. Wir haben unser OZG-Themenfeld bereits umgesetzt; das ist gerade in der Implementierung.