Ich darf das Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/6800 mitteilen: Mit Ja gestimmt haben 14 Abgeordnete, mit Nein 43 Abgeordnete; 18 Abgeordnete haben sich enthalten. Damit ist der Änderungsantrag bei 18 Enthaltungen abgelehnt.
Ich komme zum Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/6865, Einfügung neuer Artikel 2, 3 und 4. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen.
Ich komme zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 7/6793, Änderung der Datumsangabe in Artikel 3 § 61 Abs. 4 KitaG. Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Es gab Enthaltungen.
Ich komme zur Beschlussempfehlung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes auf Drucksa
che 7/6700 - unter Berücksichtigung des zuvor angenommenen Änderungsantrages auf Drucksache 7/6793. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Es gab Enthaltungen.
Zum Siebten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften ist über folgenden Änderungsantrag abzustimmen: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/6858, Einfügung einer neuen Nummer 1 in Art. 1. Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen.
Ich komme zur Beschlussempfehlung zum Siebten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften auf Drucksache 7/6719. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Es gab Enthaltungen. - Gestatten Sie mir den Hinweis, dass sich mit der Beschlussfassung und Verabschiedung des Gesetzes auch sein Titel geändert hat. Das eben beschlossene Gesetz trägt jetzt den Titel „Achtes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften“.
Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und weise auf die Sitzung des Haushaltsausschusses nach Tagesordnungspunkt 6 hin. - Ich bin meines Amtes noch lange nicht müde, übergebe jetzt aber zur Fragestunde an die Vizepräsidentin. - Vielen Dank für die Konzentration.
Guten Tag, meine Damen und Herren! Da wir Tagesordnungspunkt 2 - 1. Lesung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sportförderungsgesetzes - bereits gestern behandelt haben, rufe ich nun Tagesordnungspunkt 3 auf.
Es liegen 77 mündliche Anfragen vor. - Ich erteile Herrn Abgeordneten Stohn das Wort zur Formulierung …
(Scheetz [SPD]: Wir reichen sie schriftlich ein! - Frau Joh- lige [DIE LINKE]: Sollen wir helfen? - Abgeordnete Vandre [DIE LINKE] reicht dem Abgeordneten Scheetz [SPD] ei- nen Tablet-PC. - Beifall)
- Das ist doch eine kollegiale Zusammenarbeit zwischen Opposition und Regierung! - Vielen Dank, Frau Abgeordnete Vandre.
Ich erteile Herrn Abgeordneten Scheetz zur Formulierung der Frage 1332 (Mehr Exzellenz für Brandenburger Hochschulen) das Wort.
Die GWK - die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz der Ministerinnen und Minister - hat auf ihrer Sitzung am 4. November 2022 in München mehrere wichtige Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern überarbeitet und neu beschlossen, darunter die Exzellenzstrategie, den Zukunftsvertrag Studium und Lehre und das Professorinnenprogramm.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scheetz, für die Frage. - „Mehr Exzellenz für Brandenburger Hochschulen“. Nun könnte man sich fragen: Sind sie nicht schon exzellent? - Ja, sind sie. Aber hier geht es darum, dass sie jetzt auch an einem Wettbewerb teilnehmen können - und zwar an dem der Exzellenzstrategie, die auf der einen Seite Exzellenzuniversitäten und auf der anderen Seite Exzellenzcluster fördert.
Wir haben in der GWK nicht nur mehr Geld für beide Förderlinien beschlossen; sondern ich habe seit drei Jahren dafür gekämpft, dass sich auch kleine und mittlere Universitäten - und die haben wir im Land - daran beteiligen können. Forschungsverbünde können nun also auch in der Fläche gefördert werden - Qualität statt Quantität. Darauf bin ich sehr stolz und ich erwarte mir viel. Ich habe unlängst in einem Interview mit Oliver Günther gelesen, dass sich auch die Universität Potsdam mit mehreren Exzellenzclustern bewerben will und das nun kann. Ich hoffe, sie sind dann erfolgreich.
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre ist - ähnlich wie der Pakt für Forschung und Innovation - dynamisiert; das freut mich sehr.
Das haben die Koalitionäre im Bund verhandelt, und die Länder ziehen nach; das ist eine 50:50-Finanzierung. Wir werden das Geld für attraktive Studienbedingungen, eine modernere Hochschullehre und vor allen Dingen für bessere und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse einsetzen.
Drittens: Das Professorinnenprogramm geht in seine vierte Förderrunde. Dieses Mal wird es acht Jahre lang laufen; 320 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Und bei uns waren vier Hochschulen erfolgreich, nämlich die Uni Potsdam, die BTU Cottbus-Senftenberg, die Fachhochschule Potsdam und die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Die BTU bekam für ihr Gleichstellungskonzept sogar das Prädikat „Gleichstellung Ausgezeichnet!“.
Das sind bessere Rahmenbedingungen für die Brandenburger Hochschulen, für die brandenburgische Wissenschaftslandschaft, und ich freue mich sehr, dass uns dieser Durchbruch auf der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz gelungen ist. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Die AfD-Fraktion hat angezeigt, dass sie die Frage 1333 mit der Frage 1361 tauschen möchte. Daher erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Oeynhausen zur Formulierung der Frage 1361 (Meldungen der Kassenärztlichen Vereinigung [KV] Brandenburg nach § 13 Abs. 5 IfSG an das Paul-Ehrlich-Institut [PEI]) das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Oeynhausen.
Frau Präsidentin! Nach § 13 Abs. 5 IfSG müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen „für Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) dem Robert Koch-Institut und für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) dem Paul-Ehrlich-Institut in von diesen festgelegten Zeitabständen“ neben pseudonymisierten Patientenangaben auch ICDCodes von Akut- und Dauerdiagnosen melden.
In dem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie viele Meldungen von wie vielen geimpften Personen hat die KV Brandenburg bis heute an das Paul-Ehrlich-Institut mit Bezug zur Impfung gegen SARS-CoV-2 übermittelt? Bitte nach Patientenangaben, Angaben zum Impfstoff und ICD-Codes aufschlüsseln!
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Herr Staatssekretär Ranft, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, vielen Dank für die Anfrage. Das bundeseinheitliche Verfahren nach § 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz, in dem in Bezug auf die Impfsurveillance und die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen die Übermittlung von Daten von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung an das Robert Koch-Institut bzw. das Paul-Ehrlich-Institut geregelt ist, sieht eine Datenübermittlung
ohne Beteiligung der Bundesländer vor. Das heißt, die Bundesländer sind in diesen Prozess nicht eingebunden. Deshalb verfügt die Brandenburger Landesregierung nicht über entsprechende Informationen oder die von Ihnen erfragten Daten. - Danke.
Herr Staatssekretär, diese Antwort irritiert mich etwas, denn ich hatte die Frage schon vor zwei Monaten gestellt und damals tatsächlich eine Antwort bekommen, nämlich dass die Datenübertragung wohl noch nicht funktioniere und man noch an den Daten arbeiten müsse - und das, obwohl das Infektionsschutzgesetz, genau dieser Absatz 5, mittlerweile seit knapp drei Jahren in Kraft ist.
Deswegen frage ich Sie noch einmal: Haben Sie - und zu welchen Zeitpunkten und wie oft - bereits mit der KV Brandenburg Kontakt aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Brandenburger Daten der Kassenärztlichen Vereinigung entsprechend § 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz dem Paul-Ehrlich-Institut übermittelt werden?
Ich habe in meiner heutigen Antwort - wie damals auch - deutlich gemacht, dass wir in den Prozess der Datenübermittlung erst einmal nicht unmittelbar eingebunden sind. Sofern wir offiziell im Rahmen unserer Rechtsaufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung tätig werden müssten, würden wir das tun. Bisher ist uns ein solches Anliegen vom Bund nicht vorgetragen worden, und die technischen Einzelheiten sind - wie gesagt - zwischen den genannten Institutionen und der Kassenärztlichen Vereinigung zu klären.
Frau Präsidentin! Da muss ich doch noch einmal nachfragen, Herr Staatssekretär. Das heißt also, Sie wussten bis dato nicht - wenn ich Sie richtig verstanden habe -, dass diese wichtigen Daten tatsächlich nicht an das Paul-Ehrlich-Institut gesendet werden - weil Sie sich hier offensichtlich nicht ganz verpflichtet fühlen. Das finde ich seltsam, denn normalerweise würde ich von der Landesregierung bei so wichtigen Daten erwarten, dass man, wenn man das nicht weiß, zum Beispiel eine Begleitforschung einrichtet.
Entschuldigung, ich habe gerade in der Richtlinie für die Fragestunde nachgelesen: Die Nachfragen müssen zusammenhän
gend gestellt werden. - Es sollte kein Dialog entstehen. Deswegen können Sie antworten, aber Sie müssen nicht antworten, Herr Staatssekretär.
Ich tue es trotzdem. - Ich habe, glaube ich, verdeutlicht, dass die von Ihnen angesprochenen Probleme zunächst einmal die Bundesinstitutionen und die Kassenärztlichen Vereinigungen betreffen. Wenn uns als Gesundheitsministerium Probleme gemeldet und wir aufgefordert werden, tätig zu werden, tun wir das. Aber zunächst einmal sind die betreffenden Institutionen verantwortlich, und das heißt nicht, dass die Landesregierung nicht zu gegebener Zeit ihrer Verantwortung nachkommen wird.