Laut Prognose des BMVI nimmt übrigens der Verkehr in die Lausitz - das kann man sich auf der Onlineplattform genau angucken - bis 2036 um mindestens 5 % - da sind immer 5-Prozent-Schritte definiert - und bis 2051 um weitere 2 bis 5 % ab. Das zeigt, dass aufgrund des Strukturwandels, wenn er denn funktionieren sollte
- Herr Hünich, ich habe jetzt das Wort; Sie können ja gerne eine Frage stellen -, der Verkehr in der Lausitz in dem hier betrachteten Prognosezeitraum erst einmal deutlich zurückgeht. Das würde wiederum für die A 12 sprechen, aber, wie gesagt, das muss intensiv geprüft, abgewogen und vernünftig entschieden werden.
Da die fundierte Abwägung in diesem Antrag hier erkennbar nicht erfolgt ist, können wir ihm auch nicht zustimmen, denn das könnte einer Verschwendung knapper Steuermittel Vorschub leisten.
Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht die kommissarische Staatssekretärin Brandenburg zu uns. Bitte schön.
Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Angela Brandenburg (m. d. W. d. G. b.):
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Erweiterung der Bundesautobahn 13 von derzeit vier auf sechs Fahrstreifen wurde bei der Anmeldung des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom Land als notwendig erachtet. Die A 13 ist neben der großräumlichen verkehrlichen Verbindung zwischen den europäischen und den nationalen Metropolregionen eine wichtige Verbindung zwischen Berlin und dem Süden des Landes Brandenburg. Mit dem Ausbau von vier auf sechs Fahrstreifen würde insbesondere die Erhöhung der Verkehrssi
cherheit erreicht werden. Eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit würde auch die häufige Anzahl der Stauerscheinungen verringern. Das Projekt wurde aufgrund der geringen Wirtschaftlichkeit vom Bund in den Weiteren Bedarf - Herr Rostock hat es bereits erwähnt - eingestuft.
Derzeit erfolgt durch das BMDV die umfassende Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans. Als eine Grundlage dieser Prüfung wurde bereits die Gleitende Langzeit-Verkehrsprognose vom Bund erarbeitet. Sie spiegelt mit den heute bekannten Rand- und Rahmenbedingungen die künftige Verkehrsentwicklung im Personen- und Güterverkehr in den verschiedenen Prognosehorizonten wider. Damit wird die Entwicklung - werden die Eckwerte - für die Verkehrsaufkommen und die Verkehrsleistung beschrieben. Als Grundlage für die Überprüfung der Maßnahmen des Bedarfsplans diente die strategische Langfristprognose 2040. Diese soll Ende des Jahres vorliegen. Diese Prognose wird eine feinräumige Analyse der Verkehrsbeziehungen beinhalten, und auf dieser Grundlage kann die Verkehrsentwicklung konkret auf die einzelnen Straßenverbindungen abgeleitet werden. Dabei finden auch die wirtschaftliche Entwicklung der Lausitz durch die Maßnahmen aus dem Strukturstärkungsgesetz, die Entwicklung der Flughafenregion und die Ansiedlung der Automobilfabrik in Grünheide bei den verkehrlichen Notwendigkeiten für das regelmäßige Verkehrsaufkommen Berücksichtigung. Die daraus resultierende Entwicklung der Verkehrsprognosezahlen wird dann zur entsprechenden Einordnung der Autobahn 13 in das Bedarfsplangesetz des Bundes führen.
Das Land setzt sich innerhalb seiner Möglichkeiten regelmäßig für die Einordnung der A 13 in den Vordringlichen Bedarf ein - so zuletzt geschehen durch das Schreiben der Minister Beermann und Dulig an Minister Wissing vom 23.05. dieses Jahres.
Die BAB 13 wurde, wie bereits erwähnt, auch Bundesverkehrsminister Wissing anlässlich seines Besuches in der Lausitz vorgestellt und thematisiert. Er hat mit Blick auf die Straßenprojekte in der Lausitz für die BAB 13 in Brandenburg angedeutet, Realisierungsperspektiven gegebenenfalls auch außerhalb der Strukturstärkung zu sehen. Diese Überprüfung erfolgt durch die Autobahn GmbH. Die Zuständigkeit für den Ausbau der Autobahn liegt letztendlich beim Bund. Daher ist der Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an die einbringende Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Münschke. Bitte schön.
(Beifall AfD - Hünich [AfD]: Jetzt, Herr Zeschmann, können Sie mal zuhören! - Weiterer Zuruf von der AfD: Jetzt kommt Sachverstand! - Lachen des Abgeordneten Dr. Zesch- mann [BVB/FW])
Herr Präsident! Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die doch wieder sehr kurze Debatte. Ich möchte auf den einen oder anderen Redebeitrag eingehen, um vielleicht auch Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten.
Ich fange mal mit dem Kollegen Rostock an: Zumindest nach Ihrer Argumentation und nach Ihrem Redebeitrag könnte man versuchen, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass vor dem Ausbau erst einmal die Instandhaltung oberste Priorität hat. - Ich sehe schon wohlwollendes Nicken Ihres Kollegen. - Darauf könnte man sich einigen. Machen Sie einen Änderungsantrag; dann können wir gemeinsam dafür stimmen.
Dann sagten Sie, welche Prioritäten die Landesregierung hat usw. Jetzt hören wir gerade, dass Minister Beermann - das hätte ich sonst auch gebracht - mit dem Kollegen aus Sachsen einen Brief geschrieben hat. Mir geht es aber vordergründig um Folgendes: Ich weiß ja, dass die Koalition auch in dieser Frage sehr unterschiedlicher Meinung ist. Sie haben jetzt gesagt, Sie seien eher jemand, der kontra Ausbau der A 13 ist; ich weiß auch, der Kollege Rüter ist eher „kontra“. Ich hätte gern einmal gehört, wie sich Kollege Roick dazu positioniert, oder den Kollegen Brüning von den Koalitionsfraktionen, um ein etwas umfassenderes Bild zu bekommen und nicht immer nur die Kontraposition. Das ist im Strukturstärkungsgesetz und im Bundesverkehrswegeplan verankert; Sie haben es angesprochen. Angesichts der Prognosen bis 2051, die uns vorliegen, sind eine Priorisierung und ein sechsspuriger Ausbau dringend erforderlich. Deshalb bleibe ich dabei: Es ist wichtig, es bleibt wichtig, und der Ministerpräsident sollte sich dieser Meinung auch anschließen; Minister Beermann hat es ja schon erkannt. - Das dazu.
Zum Kollegen Dr. Zeschmann: Sie haben im Prinzip in Ihrer ganzen Rede im Sinne unseres Antrags gesprochen,
und dann haben Sie versucht, irgendeinen Punkt zu finden, den Sie kritisieren können. Ich darf Sie daran erinnern: Ich habe bereits in meiner Rede darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit einer Priorisierung der A 12 als sehr wichtiger Maßnahme bei Minister Beermann schon angekommen ist. Das ist auch bei der A 13 so, und Sie können mir glauben: Der sechsspurige Ausbau der A 13 vom Spreewald-Dreieck bis zum Schönefelder Kreuz würde eine enorme Erleichterung nicht nur für die Leute und die Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Lausitz bedeuten, sondern auch für den Transitverkehr, den ich angesprochen habe, der sich exponentiell nach oben entwickeln wird.
Meine liebe Frau Staatssekretärin, wenn ich Ihrer Rede richtig gelauscht habe, ging daraus hervor, dass die A 13 besser heute als morgen ausgebaut werden sollte. Das halte ich jetzt einfach einmal fest. Dann freue ich mich, dass wir an diesem Projekt zukünftig vielleicht gemeinsam arbeiten können.
Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/7800, „‚Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose‘ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr - Ausbau der Bundesautobahn 13 zwischen AK Schönefelder Kreuz und AD Spree-
wald muss priorisiert werden!“. Ich darf fragen, wer dem Antrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.
TOP 23: Kleingartenkultur pflegen und würdigen: Einsetzung eines Beauftragten für das Kleingartenwesen im Land Brandenburg
Frau Abgeordnete Wernicke von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat sich schon am Redepult eingefunden. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon der amerikanische Jurist, Journalist und Schriftsteller Charles Dudley Warner war der Auffassung:
„Ein Stück Land zu besitzen, es mit der Hacke zu bearbeiten, Samen auszusäen und deren Erneuerung des Lebens zu beobachten - dies ist die befriedigendste Sache, die ein Mensch tun kann.“
Diese Meinung vertreten auch die rund 60 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Mitglied im Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e. V. sind. Damit erfreut sich der Bereich des Kleingartenwesens in unserem Bundesland einer sehr großen Beliebtheit, was auch an der langen Tradition dieser Art der Freizeitgestaltung erkannt werden kann.
Deutschlandweit ist der Landesverband Brandenburg immerhin der sechstgrößte. Neben den Vereinen, die sich im Landesverband organisiert haben, existieren zudem zahlreiche weitere Kleingartenanlagen, die in anderen Strukturen organisiert sind. Ich bin sicher, Sie alle hier kennen die lokalen Kleingartenvereine in Ihren jeweiligen Heimatorten - und das ganz unabhängig von Ihrer Wohngegend, denn das Kleingartenwesen ist sowohl in den städtischen Ballungsräumen als auch im ländlichen Raum vertreten.
Besonders in Ersteren stellen die Parzellen einen wichtigen Naturraum dar, in dem viele gefährdete Tierarten wie der Schwarze Bär, ein in Deutschland vom Aussterben bedrohter Schmetterling, ein Zuhause finden. Das Kleingartenwesen hat somit nicht nur einen Erholungswert, sondern zudem eine wichtige Bedeutung für den Naturschutz.
Wie viele von Ihnen sicherlich wissen, stehen die Kleingartenvereine und ihre ehrenamtlichen Verantwortlichen vor enormen Herausforderungen. Beispielhaft sollen hier die Konflikte, die sich aus dem anstehenden Generationswechsel ergeben, sowie teils existenzielle Fragen rund um den Anschluss- und Benutzungszwang als auch bauplanungsrechtliche Fragen genannt sein.
Insbesondere die Umsetzung eines erfolgreichen Generationswechsels ist eine große Aufgabe für zahlreiche Kleingartenvereine wie auch für den Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e. V.
Umfragen zeigen, dass das Kleingartenwesen so beliebt ist wie seit Langem nicht mehr. Besonders junge Familien zieht es raus ins Grüne. So ergab beispielsweise eine Umfrage des Instituts YouGov aus dem Jahr 2021, dass sich rund 50 % der 25- bis 34Jährigen vorstellen können, einen Kleingarten zu betreuen. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Befragten, die über 45 Jahre alt waren.
Zudem ist zu beobachten, dass Kleingartenanlagen durch die Einschränkungen aufgrund der Coronaepidemie immer begehrter geworden sind. Auch durch die Inflation und die pandemiebedingte neue Wahrnehmung in Bezug auf die Lebensmittelproduktion denken mittlerweile zahlreiche junge Menschen darüber nach, eigenes Obst und Gemüse anzubauen und einen Kleingarten zu bewirtschaften.
Dies ist ein wichtiger Schritt für die zukünftige Dialogbildung zwischen Verbrauchern und Landwirten und kann zu mehr Verständnis für die Erzeugung von Lebensmitteln führen. Wer einmal sein Essen selbst angebaut hat, sieht die Landwirtschaft mit anderen Augen.
Doch so idyllisch das Bild vom eigenen Stückchen Grün und selbst geernteten Tomaten auch sein mag - Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sehen sich mit vielen Herausforderungen konfrontiert: So gibt es Diskussionen rund um den Anschluss- und Benutzungszwang sowie hinsichtlich der Abfallentsorgung. Die aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, welche die Unterwerfung der Kleingartengrundstücke unter einen Anschluss- und Benutzungszwang in kommunalen Satzungen für rechtmäßig erachten, werfen bei den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern viele Fragen auf. So ist häufig unklar, in welcher Art und Weise zukünftig Fragen der Ver- und Entsorgung in Kleingartenanlagen behandelt werden sollen.
Knapp 90 % der Kleingärten sind an die Wasserversorgung angeschlossen, und ca. 75 % der Parzellen verfügen über einen Stromanschluss.