Ich verstehe die wirtschaftlichen Aspekte die zur Überlegung von Sparkassenschließungen geführt haben. Allerdings wird mit diesen geplanten Schließungen weiterhin der ländliche Raum vernachlässigt und abgehängt.
Freilich macht es wenig Sinn, die Filialen durchweg mit Personal zu besetzen, wenn kaum ein Kunde persönlich vorbeikommt. Aber es gibt nach wie vor sehr viele Sparkassenkunden, die auf diese Filialen und gerade auf die Geldautomaten in der Nähe angewiesen sind. Für dieses Dilemma kann es nicht die Lösung sein, die Filiale zu schließen.
Mag die elektronische Kommunikation noch so schnell und kostengünstig sein - niemand darf gezwungen werden, ausschließlich diese neuen Wege der Kommunikation zu nutzen. Erst recht darf niemand - weder unterschwellig noch direkt - gezwungen werden, nur noch bargeldlos zu bezahlen. Dem Fuffi in der Geldbörse kann man vertrauen, ein paar Einsen und Nullen im weltweiten Netz vertraue nicht einmal ich.
Mit unseren Änderungsanträgen fordern wir deshalb auch eine Mindestversorgung mit Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals. Die Sparkassen als kommunale Einrichtungen sind mehr als nur reine Dienstleister am Bankkunden: Sie sind Vertrauensträger und Daseinsvorsorge.
Deshalb dürfen sich die Sparkassen auch nicht aus der Fläche zurückziehen. Was das für Folgen haben kann, sehen wir heute bei der Bahn. Um es noch einmal mit Liza Minnellis Worten zu sagen - anders formuliert -: Fehlt auf dem Land das Bargeld, dreht sich die Welt dort nicht weiter. - Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Linken und unserem Antrag zuzustimmen. Zum Entschließungsantrag der AfD sage ich: Er enthält in der Sache nichts Neues. Deshalb lehnen wir ihn ab. - Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Walter, wir sind für den Antrag wirklich dankbar, denn das Thema ist es tatsächlich wert, dass wir es hier diskutieren. Wir können Ihrem Antrag aber nicht einfach zustimmen, denn dann, denke ich, machten wir es uns viel zu einfach.
Die Problematik wurde hier schon aufgezeigt: auf der einen Seite die Wirtschaftlichkeit der Sparkassen, die natürlich immer gegeben sein muss - sonst haben wir ja keine Sparkasse mehr -, auf der anderen Seite die Anforderung, der öffentliche Auftrag, den wir mit Recht und gutem Grund den Sparkassen auferlegt haben.
Was ist eigentlich eine flächendeckende Versorgung mit Gelddienstleistungen? Wir als Landtag müssen das definieren. Solange das nicht geklärt ist, können wir niemanden in die Spur schicken, das zu verhandeln. Das ist der Grundansatz, den ich hier anmerken möchte. Deswegen, denke ich, müssten wir hier über das Thema intensiv diskutieren, weil es natürlich nennenswerte Bereiche in der Gesellschaft gibt, die kein Onlinebanking machen können oder wollen. Es gibt nennenswerte Bereiche der Gesellschaft - gerade im ländlichen Raum -, die den persönlichen Austausch eben brauchen. Dafür sind die Sparkassen ein Garant.
Und die Sparkassen sind sozusagen die Guten im weltweiten Bankensystem - das ist auch gut so, und das sollen sie auch bleiben. Deswegen fordern wir auch im Landtag eine Diskussion über die Rolle der Sparkasse: Was erwarten wir im Zuge der Digitalisierung und des stärkeren Wettbewerbsdrucks heute von den Sparkassen? Paypal zum Beispiel kommt als Wettbewerber ja auch infrage; auch andere machen sich da auf die Spur. Die Frage, was wir von den Sparkassen eigentlich erwarten, müssen wir im Landtag erst einmal für uns diskutieren. Wenn wir das geklärt haben - dafür müssten wir erst einmal das Sparkassengesetz ändern …
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie, da Sie hier gern intensiv über dieses Thema reden möchten, einer Ausschussüberweisung des Antrags zustimmen würden?
Ja, Frau Johlige, das könnte man so verstehen, aber das habe ich in dem Sinne nicht so gemeint, weil Ihr Antrag da einfach nicht weit genug geht.
Na ja, es geht ja darum, die Rolle der Sparkassen zu definieren. Dass es sich nicht nur um das Filialnetz handelt, haben meine Vorredner schon gesagt.
- Sie kommt am 3. Juli. Da haben wir gemeinsam mit der Verbraucherzentrale in Brandenburg ein Fachgespräch, bei dem wir genau das Thema adressieren. Auf das Gutachten, das von der Verbraucherzentrale in Auftrag gegeben worden ist, wurde schon hingewiesen.
Schließlich geht es darum, sich einmal grundlegend mit der Frage zu beschäftigen: Welche Rolle spielen Sparkassen heutzutage noch? - Es wurde schon angesprochen: Sie sind in den Landkreisen zwar beliebt und bekannt für ihr Sponsoring - das ist sicherlich gut und wichtig -, aber wir Abgeordnete müssten uns schon einmal überlegen, was wir heutzutage von den Sparkassen erwarten. Sollen sie Sportvereine und Kulturverbände sponsern oder in der Fläche ein gutes kreditwirtschaftliches Angebot - vielleicht auch beides - leisten? Das müssten wir definieren. Unser Ansatz und unser Auftrag an den Landtag ist, das einmal zu konkretisieren, denn, wie gesagt, Sparkassen waren - inzwischen fast schon über Jahrhunderte - eine wichtige Instanz. Darüber, ob sie das heute noch sind und, wenn ja, wie das ausgestaltet werden soll, sollten wir hier diskutieren. Wie gesagt: Das Fachgespräch ist dafür ein Ansatz, und sicherlich werden wir das Thema - je nachdem - dann im Fachausschuss, im Finanzausschuss, noch einmal aufrufen müssen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Anträge verkennen ein Stück weit die Handlungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg: Träger von Sparkassen ist nicht das Land, sondern sind Kreise und kreisfreie Städte. Nach dem Sparkassengesetz handelt es sich bei diesem Thema um geschäftspolitische Entscheidungen des Vorstands, die der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen. Zum Beispiel sind im Verwaltungsrat der MBS unter anderem die Landräte der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Oberhavel, Dahme-Spreewald sowie die Bürgermeister von Potsdam und Brandenburg vertreten.
Das Ministerium der Finanzen als Sparkassenaufsichtsbehörde hat keine Möglichkeit, geschäftspolitische Entscheidungen der Sparkassen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen.
Das muss man rechtlich erst einmal so klarstellen. Dies liegt daran, dass es sich bei der Sparkassenaufsicht des Landes um eine Anstalts- bzw. Rechtsaufsicht handelt. Das ist hier auch sehr gut bekannt, weil der Parlamentarische Beratungsdienst es Ihnen allen aufgeschrieben hat.
Was in den vorliegenden Anträgen etwas zu kurz kommt, ist der Umstand, dass Sparkassen zwar einen öffentlichen Auftrag und eine gesellschaftliche Verantwortung haben und trotzdem Wirtschaftsunternehmen sind, wie es im Sparkassengesetz heißt. Sie sind kein …
Entschuldigung, Frau Ministerin, ich habe die falsche Taste gedrückt. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Vielen herzlichen Dank, liebe Frau Ministerin Lange, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Ich habe folgende Frage: Sie haben gerade dargestellt, dass das Land, die Landesregierung, gar keinen Einfluss hat - richtig?
Jetzt frage ich mich - wenn Sie gar keinen Einfluss haben -: Haben Sie wenigstens einmal an die Geschäftsführung der Sparkasse appelliert - einen Appell kann man ja mal formulieren -, die beabsichtigten Schließungen zu überdenken, vielleicht nicht komplett zurückzunehmen, aber die geplante Anzahl zu überdenken oder zu reduzieren? Hat die Landesregierung diesen Appell einmal an die Geschäftsleitung der Sparkasse in Brandenburg gerichtet?
Vielen Dank für die Frage. - Zur Sparkassenaufsicht: Wie ich schon erwähnt habe, sind wir gesetzlich gefordert, tätig zu werden, wenn die Sparkasse rechtswidrig handelt oder eine gesetzlich vorgeschriebene Handlung unterlässt. Das ist in diesem Fall nicht der Fall, und zu Ihren anderen Dingen komme ich im Verlauf meiner Rede noch - auch dazu, was wir tun können und werden. - Vielen Dank.
Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen - so heißt es im Sparkassengesetz -, sie sind eben nicht der „VEB Sparkasse“. Sie haben - Zitat - „Geschäftsfelder“ und berücksichtigen - Zitat - „Markterfordernisse“. Sie „führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrages“ - auch das steht im Sparkassengesetz, und das ist auch vernünftig so.
Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht hier nicht. Jenseits dessen kann man selbstverständlich über zwei Aspekte diskutieren, allerdings nicht unter dem Blickwinkel, dass die Landesregierung Moratorien veranlasst, was nicht zu ihren Aufgaben und Kompetenzen gehört. Die Landesregierung ist an Recht und Gesetz gebunden und kann sich nicht per Selbstermächtigung irgendwelche Aufgaben zu eigen machen.
Einerseits erscheinen die Überlegungen der Sparkassen durchaus nachvollziehbar - jedenfalls nicht völlig unplausibel. Natürlich sind Onlineanwendungen deutlich auf dem Vormarsch, und natürlich hat sich das Kunden- und Nutzerverhalten verändert. Dass dies nicht ohne Auswirkungen auf die filialgestützte Präsenz der Sparkassen bleibt, erscheint einleuchtend, zumal bestimmte Dienstleistungen heute auch auf anderem Wege - bis hin zum Geldabheben im Supermarkt - erbracht werden können. Das gab es früher so nicht.