Protokoll der Sitzung vom 08.06.2000

Ich würde mich freuen, wenn es perfekt werden würde, aber das ist gegenwärtig noch nicht sicher. – Vielen Dank!

Erste Zusatzfrage hat der Fragesteller – Herr Abgeordneter Kaczmarczyk, bitte sehr!

Vielen Dank! – Herr Senator, entspricht es den Tatsachen, wie jetzt publik wurde, dass die Senatsverwaltung in Erwägung zieht, Landesvermögen zu veräußern, um die Finanzierung des Olympia-Stadions zu gewährleisten?

Herr Senator, bitte!

[Wieland (Grüne): So viel gibt’s nicht! – Zuruf des Abg. Wolf (PDS) – Zuruf des Abg. Niedergesäß (CDU)]

Herr Abgeordneter! Über Veräußerungsfragen bin ich nicht befugt zu entscheiden. Mir ist allerdings bekannt, dass der Senat verschiedene Pläne hat, landeseigene Grundstücke zu veräußern.

[Heiterkeit des Abg. Wieland (Grüne) – Wolf (PDS): Auch Tunnel? – Doering (PDS): Untergrundkämpfer Diepgen!]

Das ist richtig. Mir ist auch bekannt, dass es dazu ein Konzept gibt, das, glaube ich, auch mehrfach im Hauptausschuss beraten wurde. Insofern trifft das immer zu.

Noch eine Zusatzfrage des Fragestellers – bitte, Herr Kaczmarczyk!

Herr Senator! Entspricht es den Tatsachen, dass der Senat der Firma HochTief als Ausgleich für den Rückzug ihrer Beschwerde vor der Vergabekammer angeboten hat, den Bau des neuen Trainings- und Vereinszentrums für Hertha BSC auf dem Olympiagelände zu übernehmen, und wenn ja, hält der Senat eine solche Vorgehensweise für seriös?

Herr Senator. – Bitte sehr!

Dem Senat sind solche Zusagen nicht bekannt. Er würde solche Zusagen nie geben. Zudem wären solche Zusagen unseriös und rechtswidrig. Im Übrigen: Wie kann der Senat bezüglich eines Bauvorhabens etwas zusagen, das er in eigener Regie gar nicht baut, nämlich ein Zentrum für Herta BSC?

Herr Eßer hat noch eine Zusatzfrage!

Hat sich der Senat um einen privaten Investor für eine große Sporthalle gekümmert? In anderen Städten, beispielsweise in Köln, war das sehr erfolgreich. Leider ist das in Berlin wegen der verfahrenen Situation, die wir uns hinsichtlich der Olymipahallen und Herrn Schwenkow eingebrockt haben, nicht so einfach.

Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Diese Bemühungen gibt es selbstverständlich vom Senat. Interessierte Investoren sind von Senatoren durch die Stadt begleitet worden, und wir haben Hilfestellung angeboten. Allerdings muss ein Investor nach dem Kalkül, ob sich eine solche Halle rechnet, entscheiden. Der Senat ist schon länger daran interessiert, private Investitionen dieser Art zu ermöglichen. Solche privaten Investitionen stehen nicht im Konflikt zur Vertragslage mit Velomax, wir Sie erwähnten.

Damit ist die Fragestunde beendet. Alle Mündlichen Anfragen, die heute nicht beantwortet werden könnten, werden gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich beantwortet.

Damit kommen wir zur

Spontane Fragestunde

Das Wort hat der Abgeordnete Rzepka von der CDU-Fraktion!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage zur Steuerreform an den Finanzsenator: Welche Veränderungen sind nach Auffassung des Senats an dem vom Deutschen Bundestag am 18. Mai 2000 verabschiedeten Steuersenkungsgesetz erforderlich? In welcher Weise wird der Senat zu deren Durchsetzung im Bundesrat initiativ werden?

Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Das Land Berlin hat im Bundesrat bereits deutlich gemacht, dass sich die Einnahmeausfälle für die öffentlichen Haushalte auf Grund der Reform in einem insgesamt tragbaren Rahmen halten müssen. Das ist bei den bisherigen Vorstellungen nicht der Fall.

Alle Bundesländer haben beschlossen, den Vermittlungsausschuss zur Steuerreform anzurufen. In das Gesetzgebungsverfahren im Vermittlungsausschuss werden sowohl die Vorstellungen der Bundesregierung als auch das Gegenkonzept der Oppositionsparteien im Bundestag und einige Ländervorstellungen diskutiert. Aus meiner Sicht ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung von einer grundsätzlichen Benachteiligung der mittelständischen Wirtschaft gekennzeichnet, die in Berlin – gemessen am Bundesdurchschnitt – überdurchschnittlich in Einzelunternehmen und Personengesellschaften organisiert ist. Im Wesentlichen werden die in Berlin ansässigen mittelständischen Unternehmen nach den Vorstellungen der Bundesregierung von den Entlastungsmaßnahmen nicht erfasst, während sie an den Gegenfinanzierungsmaßnahmen partizipieren.

(A) (C)

(B) (D)

Sen Kurth

Wir wollen daher in diesem Punkt einige Korrekturen vornehmen. Einerseits muss das Optionsmodell, das im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist und das Personengesellschaften erlaubt, wie Kapitalgesellschaften besteuert zu werden, vom Tisch. Es ist außerordentlich bürokratisch und bedeutet auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter eine erhebliche Erschwernis. Ich halte es für rechtlich bedenklich und für nicht geeignet, um die große Spreizung zwischen dem Körperschaftsteuersatz, der auf 25 Prozent gesenkt werden soll, und dem Einkommensteuersatz, der in Schritten zunächst auf 45 Prozent gesenkt werden soll, zu überbrücken. Zusammengefasst hat der Senat zwei Anliegen: nämlich die Einnahmeausfälle im Jahr 2001 in einem tragbaren Rahmen zu halten und bestimmte – insbesondere mittelstandsfeindliche – Komponenten in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu korrigieren.

Der Fragesteller hat eine Zusatzfrage!

Herr Senator, teilen Sie meine Auffassung, dass das Ziel der Unternehmensteuerreform, Investitionen im Inland als eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung und Sicherung inländischer Arbeitsplätze zu fördern, nur erreicht werden kann, wenn es zu einer deutlichen Nettoentlastung der Unternehmen kommt, die die Mehrbelastungen aus dem sogenannten Steuerentlastungsgesetz 1999 bis 2002 in Höhe von rund 30 Milliarden DM allein in dieser Legislaturperiode überkompensiert? Sind Sie auch der Meinung, dass neue Arbeitsplätze zu Steuermehreinnahmen führen, so dass die von Ihnen befürchteten Steuerausfälle nicht eintreten werden?

Herr Senator!

Grundsätzlich teile ich Ihre Einschätzung, Herr Rzepka, dass wir zur Entlastung – insbesondere der mittelständischen Wirtschaft – endlich eine Steuerreform brauchen. Diese hätten wir schon früher gebraucht und haben können. Allerdings verzichtet das vorliegende Konzept weitgehend auf Gegenfinanzierungsmaßnahmen, die beispielsweise 1997 im Petersberger Gesetzentwurf enthalten waren. Wir haben es also unter den Gesichtspunkten Systematik und Vereinfachung mit einer problematischen Steuerreform zu tun, die zudem noch zu hohen Einnaheausfällen der öffentlichen Körperschaften führt. An diesem Punkt müsste man noch einmal ansetzen.

Die Bundesregierung beziffert das Entlastungsvolumen für die mittelständische Wirtschaft insgesamt auf 10 Milliarden DM. Dies ist vermutlich nicht hinreichend geeignet, um für einen Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsschub zu sorgen.

Für die nächste Frage hat sich der Abgeordnete Hillenberg gemeldet!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Ablehnung des Schlichterspruchs durch die ÖTV und auf die Konsequenzen, die sich daraus für unser Parlament und unseren Haushalt ergeben. Wie viele Personalstellen müsste der Senat einsparen, um bei einer 0,1-prozentigen Erhöhung der Tarife das Personalbudget nicht zu überziehen?

Sie wollten sicher Herrn Senator Werthebach dazu befragen. – Herr Senator, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, das ist zunächst ein Rechenexempel. Eine Erhöhung um 1 Prozent verursacht Kosten von 120 Millionen DM; also 12 Millionen DM bei 0,1 Prozent. Dafür müssten zusätzliche 160 Stellen eingespart werden.

Der Fragesteller hat eine Zusatzfrage!

Auf der Grundlage, dass uns jemand, der Arbeit hat, lieber ist als ein Arbeitsloser, frage ich: Halten Sie die Forderungen die ÖTV nicht doch für überdenkenswert?

Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die öffentliche Hand bis an die Grenze dessen gegangen ist, was für die öffentlichen Haushalte noch zumutbar ist, indem sie den Schlichterspruch angenommen und den Gewerkschaften empfohlen hat, dies ebenfalls zu tun.

Allerdings hat der Senat wiederholt darauf hingewiesen – insbesondere der Regierende Bürgermeister –, dass die Forderung „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ eine Forderung ist, die man sehr gut verstehen und nachvollziehen kann und die man unterstützen sollte.

[Doering (PDS): Ist schon 150 Jahre alt!]

Er hat vor allem auch darauf hingewiesen, dass den Mitarbeitern, die noch dem Tarifgebiet Ost unterliegen, eine Perspektive aufgezeigt werden muss. Dieses ist eine Auffassung, die vom Senat nach wie vor vertreten wird.

Die nächste Frage kommt von Herrn Abgeordneten Wolf von der Fraktion der PDS. – Bitte sehr!

Danke! – Ich frage Senator Strieder: Was kann man dem Senat von Berlin noch glauben?

[Niedergesäß (CDU): Alles!]

Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass Ende 1998 im Zusammenhang mit dem Verkauf von 75 % der Anteile der GEHAG sowohl den Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten, den Gewerkschaften als auch dem Parlament zugesichert wurde, dass das Land Berlin 25 % plus eine weitere Aktie an der GEHAG halten wird. Auch in der Vorlage an das Abgeordnetenhaus hieß es:

Ein Teilrückzug des Landes Berlin führt nicht zu der Gefahr der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch den Erwerber, zumal das Land Berlin mit einer Sperrminorität von 25 % plus einer Aktie weiter an der GEHAG beteiligt bleibt.

Wie stehen diese Äußerungen im Verhältnis zu der jetzt bekannt gewordenen Absicht, dass das Land Berlin seinen Anteil an die GESOBAU veräußern will? Wie also ist es mit der Glaubwürdigkeit des Senats von Berlin bestellt?

Zur Beantwortung – Herr Senator Strieder, bitte!