Protokoll der Sitzung vom 13.07.2000

(A) Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 8, Drucksache 14/497:

Wahl von einer/einem Abgeordneten zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter eines Mitglieds des Kuratoriums der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin

Nach der Niederlegung des Mandats durch Frau Verena Butalikakis wird eine Nachwahl erforderlich. Hier schlägt die Fraktion der CDU nunmehr Herrn Helmut Heinrich vor. Wer Herrn Hein

rich in dieses Amt zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltun

gen? - Dann ist dies auch einstimmig erfolgt.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 9, Drucksache 14/515:

Wahl von je vier Vertretern oder Vertreterinnen der Berufspraxis zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen

Hier finden Sie die Wahlvorschläge in der Anlage 2 der Druck

sache 14/515. Wer die dort genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann sind die genannten gewählt.

Wir sind nun bei der

lfd. Nr. 1 0, Drucksache 14/56:

Wahl

a) von je zwei Vertretern der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden

Mitgliedern des ruhenden Kuratoriums der Freien Universität Berlin,

b) einer Vertreterin der Berliner Gewerkschaften zum Mitglied sowie zwei Vertreter und Vertreterinnen der Gewerkschaften zu stellvertretenden Mitgliedern des ruhenden Kuratoriums der Freien Universität Berlin

Auch hier entnehmen Sie die Wahlvorschläge und die Begründung der Drucksache 14/516. Wer diesen Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Gibt es Gegenstimmen?- Stimmenthaltungen?- Dann sind die dort genannten gewählt.

Die lfd. Nr. 11 haben wir mit Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

Die lfd. Nrn. 12 bis 18 sind bereits durch die Konsensliste erle

digt. Jedoch wird zu

lfd. Nr. 14:

a) Drucksache 14/498:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 15. Juni 2000 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD über Erhalt von Schulsportanlagen für den Vereinssport bei Schließung von Schulen wegen rückläufiger Schülerzahlen,

Drucksache 14/349

b) Drucksache 14/499:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 15. Juni 2000 zum Antrag der Fraktion der PDS über Schulsportstätten bei Schulschließung für den Sport zu bewahren, Drucksache 14/369

empfohlen, den Antrag mit der Änderung des Berichtsdatums auf den 30. September 2000 anzunehmen. Hierzu liegt inzwischen ein Änderungsantrag der Fraktion der POS, Drucksache

14/349-1, vor. Über diesen lasse ich zuerst abstimmen. Wer (C) dem Änderungsantrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen!- Gegenstimmen?- Stimmenthaltungen? - Das ist eine knappe Mehrheit. Da sollten sich die Koalitionsfraktionen umdrehen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Nun lasse ich außerhalb der Konsensliste über den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD, Drucksache 14/349, mit dem Berichtsdatum 30. September 2000 abstimmen. Wer nach der Beschlussempfehlung so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Gibt es Gegenstimmen?- Stimmenthaltungen?- Dann ist dieser bei einigen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen beschlossen.

Wir kommen dann zur

lfd. Nr. 19, Drucksache 14/517:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 29. Juni 2000 zum Antrag der Fraktion der PDS über Anwendung des novellierten Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), Drucksache 14/68

Hier gab es einen Beratungsvorbehalt, der aufrechterhalten wird. - Für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Gewalt das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die im europäischen Vergleich sehr hohen Sozialhilfeleistungen an Asylbewerber in Deutschland sind bis zum heutigen Tag ein wesentlicher Grund dafür, dass die Attraktivität unseres Landes bei Flüchtlingen aus aller Weit steigt. Deshalb hat auch die CDUFDP-Koalition mit Zustimmung der Sozialdemokraten im Bundesrat mit dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Vorschrift geschaffen, die Hilfeleistungen dann ausschließt, wenn der Betroffene zum Zwecke der Erlangung von Sozialhilfe nach Deutschland illegal eingereist ist.

Es steht nun außer Frage, dass die unterschiedliche Anwen

dung dieser Vorschrift -

Herr Abgeordneter! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Gewalt CDU): Nein, nicht bei 5 Minuten Redezeit- es tut mir

leid! - Es steht außer Frage, dass die unterschiedliche Anwendung dieser Vorschrift durch die Bezirke ein nicht hinnehmbarer Zustand ist, der auch mittlerweile zu einer unterschiedlichen Belastung in Berlin geführt hat. So ist die Flüchtlingszahl in Reinickendorf, wo die Vorschrift des § 1 a Asylbewerberleistungsgesetz konsequent angewendet wird, bereits überdurchschnittlich gesunken, während sie in Kreuzberg, wo das Gesetzfast gar nicht angewendet wird, konstant geblieben ist. Diese uneinheitliche Anwendung darf jedenfalls nicht dazu führen, dass die Verfahrensweise beim Bezirk Reinickendorf - um bei diesem Beispiel zu bleiben -der eindeutig rechtswidrigen Verfahrensweise in Kreuzberg angepasst wird.

[Beifall bei der CDU[ Das Ziel des Gesetzgebers im § 1 a Asylbewerberleistungs- gesetz ist eindeutig die Verhinderung des Missbrauchs des deut- schen Sozialsystems, das nur jenen zustehen soll, die auch in Deutschland Asyl begehren. Allein im letzten Jahr sind aber über 3 300 Personen ausschließlich aus der Republik Jugoslawien, also aus Serbien in Berlin illegal eingereist und haben zu keinem Zeitpunkt auch nur daran gedacht, einen Asylantrag zu stellen. Auch dem objektivsten Beobachter haben sie damit zu erkennen gegeben, dass ihr einziger Wunsch, nach Berlin zu kommen, wirtschaftlicher Art gewesen ist [Wieland {Grüne): Blödsinn!]

und keine politische Verfolgung vorliegt.

[Beifall bei der CDU -Zurufe von links]

Gewalt

(A) Dieser Personenkreis fällt damit eindeutig unter den§ 1 a Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Menschen sind in der Lage, frei

willig in ihr Heimatland zurückzukehren. Daher besteht allenfalls ein Anspruch auf eine Rückreisekarte und auf Reiseproviant mehr nicht.

Es ist daher unverständlich. warum Frau Senatorin Schöttler

diesen Personenkreis entgegen dem Gesetzeswortlaut mit Unterbringung und Versorgung in Berlin begünstigen will. Berlin hätte mit einer solchen Regelung als einziges Bundesland eine Positivliste, die die Rückkehrbereitschaft der Serben auf Null reduzieren und vor allem weitere Illegale nach Berlin locken

würde.

Zudem gebe ich zu bedenken, dass mit einer solchen Verord

nung. wie sie die Senatorin für Soziales plant, das Rückkehrhilfeprogramm von Frau John konterkariert wird. Deshalb ist auch die Ausländerbeauftragte des Senats -wie ich sicher weiß- gegen eine solche Verordnung. Ich hielte es für mehr als misslich, wenn gegen den Wunsch der Ausländerbeauftragten des Senats von Berlin und auf ihrem Rücken hier in Berlin eine solche Verordnung durchgesetzt werden würde.