Roland Gewalt
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich braucht man die Aktualität des Themas „Hauptstadtsicherheit“ in diesen Tagen, insbesondere nach dem, was sich heute in einem Schweizer Kantonsparlament ereignet hat – –
Herzlichen Dank, Herr Präsident, für diese erklärenden Worte; allen Mitgliedern des Hauses waren diese furchtbaren Ereignisse sicher noch nicht bekannt. Sie begründen aber auch die Aktualität des Themas Hauptstadtsicherheit, das die CDU-Fraktion heute gewählt hat. Diese Aktualität springt uns in diesen Tagen geradezu ins Auge. Der Innensenator hat vor gerade mal drei Tagen erklärt, dass wegen der angespannten Sicherheitslage nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten die Polizei Schwierigkeiten bekommen könnte, die unabsehbare Zahl von Sicherheitsaufgaben in der Stadt zu bewältigen. Er hat angekündigt, die Bundesregierung im Spannungsfall zu bitten, erstmals in der Geschichte die Bundesrepublik
Deutschland nach Artikel 87 a des Grundgesetzes die Bundeswehr zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Hauptstadt einzusetzen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Menschen in der Stadt diese Entwicklung außerordentlich besorgt macht und dass sie erwarten, dass das Berliner Parlament, dass ihr Parlament in einer so ernsten Situation zu den Fragen der inneren Sicherheit Stellung nimmt.
Stattdessen – das bedauere ich außerordentlich – will die rotgrüne Mehrheit hier heute dieses Thema beiseite schieben. Offensichtlich nicht, weil sie die Aktualität dieser dramatischen Ereignisse verkennt, sondern weil sie nicht dokumentieren will, dass Rot-Grün in Fragen der Terrorismusbekämpfung in Berlin in wesentlichen Fragen zerstritten ist. Der Innensenator weitet die Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Einbürgerung deutlich aus, der grüne Koalitionspartner lehnt nicht nur die Ausweitung ab, sondern würde am liebsten die Regelanfrage ganz abschaffen. Polizei und Innensenator setzen auf die Rasterfahndung, von uns unterstützt, doch die Rasterfahndung bei der Terrorismusbekämpfung – die Grünen lehnen sie kategorisch ab. Dieses Durcheinander in der Sicherheitspolitik des rot-grünen Senats ist in der Tat in der gegenwärtigen Situation alles andere als erfreulich. Nur, dieses totzuschweigen, löst das Problem nicht. Deshalb verstehe ich Ihr Verhalten nicht.
In diesem Zusammenhang ein Wort zu Ihrer Informationspolitik, Herr Dr. Körting. Auf unsere Frage im Innenausschuss nach einer Erklärung zu der von Ihnen veranlassten Rasterfahndung haben Sie jede Auskunft mit dem Hinweis auf Geheimhaltung abgelehnt. Am gleichen Abend ist in der „Abendschau“ ein detaillierter Bericht zu eben dieser Rasterfahndung an der Technischen Universität zu sehen, mit der Wiedergabe von Anordnungen des Amtsgerichts Tiergarten. Also Herr Innensenator, verzeihen Sie, mit Geheimhaltung hat das nun wirklich nichts mehr zu tun. Der wahre Grund dürfte wohl eher darin liegen, dass Sie vermeiden wollten, dass im Innenausschuss deutlich wird, dass Sie sich in diesem Punkt Rasterfahndung von Ihrem grünen Koalitionspartner maßgeblich unterscheiden.
Und auch zu den vom Senat vollmundig angekündigten 13 Millionen DM für die Polizei hätten wir gern heute noch einmal in der Aktuellen Stunde nachgefragt. In Wahrheit ist es nämlich nur die Hälfte. Die restlichen 6,5 Millionen DM müssen aus dem Polizeihaushalt selbst erbracht werden, wie Sie wissen. Rechnet man nun noch die 12,5 Millionen DM ab, die Sie im Nachtragshaushalt gestrichen haben, gibt der rot-grüne Senat, Herr Dr. Körting, im Vergleich zu Ihrem Vorgänger, Herrn Werthebach, nicht 13 Millionen DM mehr, sondern 6 Millionen DM weniger aus; und das nach dem 11. September 2001. Das sind die nackten Tatsachen. Ihr ganzes Muskelspiel ist da – verzeihen Sie den Ausdruck – nichts weiter als eine Luftnummer.
Herr Innensenator! Wir haben Ihnen bei der Terrorismusbekämpfung unsere Unterstützung zugesagt. Bei Rasterfahndung und Regelanfrage können Sie sich im Gegensatz zu Ihrem Koalitionspartner auf die CDU-Fraktion verlassen.
Wir erwarten dann aber auch, und auch die Berlinerinnen und Berliner, dass Sie mit Ehrlichkeit und Offenheit dieses Parlament informieren. Mit Ihrer Weigerung, diese Probleme hier heute zu debattieren, haben Sie eine Chance hierzu vertan.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fragt man in anderen Bundesländern nach, löst es schon Verwunderung aus, dass in Berlin die Ausrüstung der Polizei mit Pfefferspray, das man bekanntlich frei in jedem Geschäft kaufen kann, einer gesetzlichen Regelung bedarf. Aber unser damaliger Koalitionspartner hatte eine etwas abstrakte Regelung, wie wir sie vorgeschlagen haben, abgelehnt und auf der Aufnahme des Pfeffersprays im Gesetz bestanden. So stehen wir leider heute noch im Gesetzgebungsverfahren, während alle anderen Bundesländer – ich betone: alle anderen Bundesländer – längst dieses Mittel für die Polizei eingeführt haben.
Aber damit nicht genug, die Sozialdemokraten haben nicht nur das Verfahren bürokratisiert und in die Länge gezogen, sondern als Opfergabe an den neuen grünen Koalitionspartner für das Pfefferspray das konventionelle Tränengas abgeschafft. Dies löst nicht nur bei den Experten, die wir noch einmal angehört haben, sondern auch bei den Innenpolitikern anderer Bundesländer Kopfschütteln aus – übrigens gleich welcher Couleur. In keinem anderen Bundesland gibt es eine Entweder-oder-Lösung wie in Berlin. Denn jeder Fachmann weiß, dass Pfefferspray nur bei einem Einzelangreifer effektiv eingesetzt werden kann, dann aber, wenn mehrere Angreifer vorhanden sind, auf Tränengas gesetzt werden muss.
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Warum überlassen Sie es nicht einfach erfahrenen Polizisten, die wir in Berlin haben, wann sie Pfefferspray und wann sie Tränengas einsetzen wollen? In Ihrer Regelungswut grenzen Sie hier Handlungsspielräume ein, die gefährlich sind.
Dahinter verbirgt sich nichts weiter als ein abgrundtiefes Misstrauen der Grün-Alternativen gegen unsere Polizei, der man deshalb möglichst jeden Schritt vorschreiben muss. Dieses ist nicht mit uns zu machen. Begreifen Sie endlich: Unsere Polizisten sind keine Amateure, und sie sind auch keine Rambos, wie es immer wieder dargestellt wird, die nur darauf brennen, unschuldige Bürger mit Tränengas zu überziehen. Offensichtlich sind die Grünen in anderen Bundesländern dieser Spontiphase im Gegensatz zu den Berliner Alternativen schon entwachsen, denn nehmen Sie sich ein Beispiel an Nordrhein-Westfalen. Dort ist mit Rot-Grün selbstverständlich der Polizei freigestellt, ob sie Tränengas oder Pfefferspray im Einzelfall einsetzt. Machen Sie sich also nicht lächerlich, sondern stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu, den wir noch gemeinsam mit Ihnen von der SPD eingebracht haben, und machen Sie hier keine Schikanierzwickel für die Polizei!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer Entschließung der CDU-Fraktion zu den Ausschreitungen am 1. Mai habe ich am Wochenende die Steine werfenden Chaoten noch neutral als Straftäter bezeichnet. Nach der Vorführung von Videoaufnahmen der Polizei am Mariannenplatz muss
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ich dieses Urteil allerdings revidieren. Es handelte sich um gemeingefährliche Verbrecher, um Brandstifter, um Schläger, die hier ans Werk gegangen sind.
Chaoten schleppen eimerweise die Steine heran. Banden greifen organisiert im Schutz einer Menschenmenge die Polizei mit äußerster Brutalität an. Was sind das für Feiglinge, die Frauen und Kinder als Deckung benutzen, um Polizisten anzugreifen?
Meine Hochachtung und Anerkennung für die mutigen Frauen und Männer unserer Polizei, die sich diesen Gewalttätern entgegengestellt haben! Hierfür gebührt ihnen – das kann man nicht oft genug hervorheben – unser aller Dank.
Sie haben hervorragende Arbeit geleistet. Nur dem entschlossenen Vorgehen der Polizei ist es zu verdanken, dass trotz der Brutalität der Extremisten die Sachschäden mit ca. 120 000 DM deutlich geringer waren als in den Vorjahren.
Die Geschäftsleute am Kottbusser Damm, die noch 1999 auf das Fürchterlichste heimgesucht wurden, konnten nach dem 1. Mai dieses Jahres aufatmen. Ihre Schaufensterscheiben blieben heil, und die Auslagen wurden nicht geplündert. Der Preis, den unsere Polizei hierfür erbringen musste, war hoch: 178 verletzte Beamte. Das waren zwar deutlich weniger als in den Vorjahren, aber ich sage ganz ausdrücklich, immer noch 178 Verletzte zuviel.
Es befriedigt, dass die Täter nicht ungeschoren davon kommen. Über 100 Festnahmen zur Strafverfolgung und 36 Haftbefehle sprechen eine deutliche Sprache. Ich erwarte und erhoffe, dass die Brandstifter und Steinewerfer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden, um den Chaoten zu zeigen, dass sich der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland nicht auf der Nase herumtanzen lässt.
Deutlich härtere Urteile gegen Randalierer der letzten Maikrawalle stimmen mich hier zuversichtlich.
Innensenator, Polizei und Justiz haben demonstriert, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind, die Straßenterror in unserer Stadt nicht hinnimmt. Das Demonstrationsverbot stützte sich auf das Versammlungsgesetz und ist vom Verwaltungsgericht und vom Oberverwaltungsgericht ohne jede Einschränkung bestätigt worden. Wer dieses Demonstrationsverbot dennoch kritisiert, muss sich fragen lassen, wie es um sein Rechtsstaatsempfinden bestellt ist. Das Verbot der Randaledemo und der massive Polizeieinsatz verhinderten den Flächenbrand, der im Vorfeld von vielen an die Wand gemalt worden ist. Während am Mariannenplatz der Straßenkampf tobte, konnte man wenige 100 Meter weiter am Oranienplatz – ich habe das selbst getan – unbehelligt im Straßencafe´ sitzen. Die Arbeitnehmer der Stadt und die Gewerkschaften konnten ungestört ihre Maikundgebungen abhalten. Durch gezielte Polizeikontrollen ist es gelungen, die Chaoten aus den Gewerkschaftsumzügen herauszuhalten. Und schließlich – meine Anerkennung, Herr Innensenator – hat die Berliner Polizei den Zusammenprall von Links- und Rechtsextremisten in Hohenschönhausen verhindern können.
Zurück zu den Ausschreitungen. Dass Chaoten in Kreuzberg versuchen würden, trotz Demonstrationsverbot Randale zu machen, war zu erwarten. Es war daher wichtig, dass die Polizei auch die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch der relevanten gesellschaftlichen Gruppierungen erhielt. Diese haben begriffen, dass die Bekämpfung der alljährlichen Mairandale nicht allein Aufgabe der Polizei ist. Deshalb gebührt allen jenen mein aufrichtiger Dank, die unserer Polizei bei ihrer schweren Aufgabe geholfen haben: der Türkischen
Gemeinde zu Berlin, dem Sportbund, der Bürgerinitiative Freundeskreis Mauerpark, dem türkischen Fernsehsender TD1 und vielen Gewerbetreibenden.
Um so enttäuschender ist, dass PDS und Grüne – immerhin im Abgeordnetenhaus und im Bundestag vertretene Parteien – sich hier völlig versagt haben. Aber nicht nur das; es war mehr als verantwortungslos, der Polizei auch noch mit eigenen Veranstaltungen mitten in der Gefahrenzone Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Ihr Protest zeigt, wie sehr Sie Schuld an dieser Randale haben.
Insbesondere Demonstrationszüge bereiten den Krawallmachern Bedingungen, die ihr kriminelles Handeln erleichtern. Selbstverständlich wird niemals aus der Demonstration selbst ein Stein geworfen; schließlich weiß jeder erfahrene Demonstrationsveranstalter – da können Sie sich bei Herrn Over erkundigen –, dass man bei gewalttätigen Demonstrationen in Haftung genommen werden kann.
Die Demo dient vielmehr dazu, das Straßenbild zu verändern, größere Menschenansammlungen entstehen zu lassen, die normale Geschäftstätigkeit der Bürger, die sich in ihre Wohnungen zurückziehen, einzuschränken.
So standen auch diesmal – Herr Wieland, wenn Sie da waren, hätten Sie es sehen können – lange nach der Beendigung der von der PDS-Abgeordneten Marquardt angemeldeten Demonstration
zahlreiche Teilnehmer in Grüppchen auf der Adalbertstraße und der Oranienstraße. Diese Phase – das wissen wir aus den vergangenen Jahren – ist die gefährlichste. Der unbeteiligte Beobachter spürt förmlich, wie alles darauf wartet, dass es endlich losgeht. Eine solche Situation hätte vermieden werden können, wenn die PDS und hier ganz besonders die Abgeordnete Marquardt ihren Demonstrationszug auf den Vortag oder an einen anderen Ort gelegt hätte.
Aber nein, man musste unbedingt in die Hauptgefahrenzone hinein und am 1. Mai demonstrieren. Offensichtlich ging es dem einen oder anderen von Ihnen gar nicht um die Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, sondern einzig und allein darum, der verbotenen AAB-Demonstration eine Basis zu bieten.
Es wirkt hochgradig eskalierend, wenn ein Mitglied dieses Hauses, Herr Over, in einer solch angespannten Situation mit der Aufschrift „Polizeistaat“ grölend durch die Straßen zieht.
Wenn Sie das unter Deeskalation verstehen, begreife ich Sie nicht.
Hier liegt der Verdacht nahe, dass Teile der PDS in Absprache mit der AAB das von der Innenverwaltung und Gerichten verhängte Verbot unterlaufen wollten. Hier sind ganz klar Verbindungen zwischen extremistischen Kreisen der Antifa und der PDS deutlich geworden. Es ist ein Stück aus dem Tollhaus,
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wenn sich dann PDS-Abgeordnete im Innenausschuss die Polizeitaktik kritisieren und mit Krokodilstränen die Krawalle bedauern, selbst aber hierfür die Ursachen gesetzt haben.
Auch die Veranstalter des Straßenfestes am Mariannenplatz – hierzu zählten auch die Grünen – sind mehrfach von der Polizei inständig gebeten worden, dieses Jahr auf die Veranstaltung zu verzichten, weil es Hinweise gab, dass sich extremistische Gewalttäter unter die Gäste mischen würden, um ihre Straftaten zu begehen. Diese Bedenken der Polizei wurden von ihnen geradezu grob fahrlässig vom Tisch gefegt, obwohl ihnen klar sein musste, welche Gefahren damit verbunden sind. Hier wurden ganz offensichtlich Krawalle billigend in Kauf genommen, nur um trotzig erklären zu können: Wir lassen uns von der Polizei nichts sagen. Das, Herr Kollege Wieland, ist nicht das Verhalten einer verantwortungsbewussten Partei, die im Bund Regierungsverantwortung trägt. Dies ist das Verhalten der alten Alternativen Liste, wie wir sie aus den 80er Jahren kennen, chaotisch und bis zur Unvernunft kompromisslos, wenn es gegen den Staat und seine Organe geht.
Wenn Sie wirklich diese Stadt regieren wollen – und diese Absicht haben Sie in den letzten Wochen deutlich zum Ausdruck gebracht –, wissen die Berlinerinnen und Berliner, was sie von Ihnen zu erwarten haben.
Dass sich hier einige spätpubertierende Parlamentarier – man hört sie auf der linken Seite des Hauses, von Frau Marquardt bis zu Herrn Over – sympathisierend und verbal aggressiv gegen die Polizei und hinter die Demonstranten gestellt haben, das ist der eigentliche Skandal dieses 1. Mai.
Die Bürgerinnen und Bürger Berlins können sich darauf verlassen: So lange die Union in der Stadt Mitverantwortung trägt,
werden wir Chaos, Zerstörung und Gewalt konsequent bekämpfen, egal woher sie kommen. – Vielen Dank!
Mich würde die Einschätzung des Senats interessieren, ob er denn die Auffassung des Kollegen Berger teilt, dass es sich bei der Aktion von Robin Wood um eine erfolgreiche und gewaltfreie Aktion gehandelt hat. Immerhin erfüllte das, was dort getan wurde, den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, schwerer Landfriedensbruch.
Da würde mich sehr die Auffassung des Senats interessieren, ob er auch diese Auffassung des Kollegen Berger vertritt, die ich ausgesprochen merkwürdig finde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich auf Bundes- und Landesebene CDU und SPD bereits intensiv mit Verbesserungsmöglichkeiten für die Ausländerintegration beschäftigt haben – sowohl die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt als auch die CDU/CSU-Fraktion und beide Parteien –, trottet nun die PDS diesem Thema ein wenig hinterher, leider, Frau Hopfmann, unter völliger Verkennung der Realitäten.
Ausländerintegration, vom Erlernen der deutschen Sprache bis hin zur Eingliederung in die deutsche Gesellschaftsordnung, ist weitestgehend – das wissen Sie sicher genauso gut wie ich –
Bundesangelegenheit. Insofern geht Ihr Gesetzesentwurf hier etwas fehl. Schon wegen der Finanzierungsmöglichkeiten wird es dabei auch in Zukunft bleiben. Bereits heute fließt der Löwenanteil bei der Sprachförderung aus dem Bundeshaushalt in etwa 1 Milliarde DM Höhe.
Das heißt nicht, dass das Land Berlin bei der Neustrukturierung der Integrationsmaßnahmen außen vor bleibt, ganz im Gegenteil. Angesichts der hohen Ausländerkonzentration in unserer Stadt muss sich Berlin in die bundesweit geführte Diskussion um das Für und Wider eines Integrationsgesetzes einbringen. Deshalb haben wir auch, wie Sie sicher bemerkt haben, meine Damen und Herren von der Opposition, in die Koalitionsvereinbarungen das holländische Modell als Zielrichtung aufgenommen.
Gegebenenfalls werden wir im Bundesrat an Gesetzesinitiativen anderer Bundesländer oder des Bundes unter Umständen auch mit einer eigenen Gesetzesinitiative mitwirken. Ich kann Ihnen soviel bereits sagen, dass in einer koalitionsinternen Arbeitsgruppe gegenwärtig intensiv an einer Ausarbeitung dieser Konzeption gearbeitet wird. Ich freue mich, dass wir hier große Fortschritte machen, so dass ich hoffe, dass wir im Mai bereits zu einer gemeinsamen Lösung finden werden. Es wäre auch wichtig, dass Berlin als A- und B-Land über die Grenzen der politischen Auseinandersetzung hinaus aus der Interessenlage unserer Stadt einen Vorschlag unterbreiten kann. Wie gesagt, wir sind mit unserem Koalitionspartner auf gutem Wege und hoffen, im Mai hier Ergebnisse vorlegen zu können.
Einen Punkt möchte ich aber nicht unerwähnt lassen, meine Damen und Herren von der PDS: Ihr Vorschlag, das ASOG dahin gehend zu ändern, der Polizei
ja, meine Damen und Herren, ich habe damit schon gerechnet – in Berlin zu unterstellen, sie vergreife sich an ausländischen Mitbürgern. Das ist wirklich ein Stück aus dem Tollhaus! Eine solche gesetzliche Regelung wird mit uns – das werden Sie wohl auch nicht anders erwarten – nicht zu machen sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Polizei in Österreich und der Schweiz setzen es mit großem Erfolg seit 1996 ein, in Bayern seit 1998: Capsaicin, im Volksmund auch „Pfefferspray“ genannt. Auch die Polizei in Berlin hat es seit langem gefordert im Objektschutz. Wir kennen die Probleme, die wir bei den Anschlägen auf jüdische Einrichtungen erleben mussten, aber auch bei der Festnahme gewalttätiger Verbrecher bis hin zum Sondereinsatzkommando der Berliner Polizei. Dort kann dieses „Pfefferspray“ mit hoher Wirksamkeit eingesetzt werden. Ich bin deshalb froh, dass die große Koalition in Berlin sich zu einem Gesetzentwurf entschlossen hat, um die Polizei mit diesem wirksamen Mittel in Berlin auszurüsten. Es ist zuverlässiger als CN- oder CS-Reizgas. Es wirkt im Gegensatz zu den genannten Stoffen auch bei Betrunkenen und Drogenabhängigen, im Übrigen auch bei einem sehr aktuellen Problem, im Einsatz gegenüber Kampfhunden.
Vor allem die Sicherheit in der Anwendung war für uns das entscheidende Kriterium für die Änderung des UZwG. Da das Mittel nicht als Sprühnebel eingesetzt wird, besteht auch keine Gefahr, dass bei Änderung der Windrichtung der Polizeibeamte statt des Täters außer Gefecht gesetzt wird. Das war für uns ein entscheidendes Kriterium, das Pfefferspray in den Waffenkatalog des UZwG aufzunehmen.
Dennoch – da muss ich die Hoffnungen der Grünen enttäuschen – wird das Pfefferspray CS-Reizgas nicht vollständig ersetzen können,
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weil es nur wirkt, wenn es dem Täter direkt ins Gesicht gesprüht wird. Bei gewalttätigen Demonstrationen – ich blicke dabei besonders auf die leider wieder zu erwartenden Ausschreitungen am 1. Mai – wird daher weiterhin von der Polizei auch CNund CS-Reizgas eingesetzt. In Zukunft können wir mit dem Pfefferspray hoffentlich ausschließen, dass – wie bei einem Angriff auf einen jüdischen Gottesdienst in der Vergangenheit geschehen – private Wachschützer mit Pfefferspray Polizeibeamten zu Hilfe eilen müssen. Wir sind verpflichtet – auch die Opposition –, die Polizei so auszurüsten, dass sie die Bürger und sich selbst schützen kann. Die große Koalition ist hierzu entschlossen. Wir werden dieses Gesetz umsetzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den anstehenden Castor-Transporten sind wiederum – der Herr Innensenator hat bereits berichtet – Großdemonstrationen zu erwarten. Es ist zu befürchten, dass es wiederum gewalttätige Demonstrationen werden. Eine Besonderheit haben die zukünftigen Demonstrationen allerdings im Vergleich zur Vergangenheit: Diesmal mobilisiert eine Regierungspartei, nämlich die Grünen, gegen die eigene Bundesregierung. Das ist ein Vorgang, der einmalig in der vierzigjährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist.
Meine Damen und Herren, Ihre Aufregung zeigt, wir problematisch dieses Verhalten Ihrer Partei ist.
Es wird leider wieder, wie auch in der Vergangenheit,
zur Herausforderung der Polizei durch Randale kommen.
Deshalb hat die niedersächsische Landesregierung wiederum, wie das in der Vergangenheit auch schon geschehen ist, Berliner Polizei angefordert – nicht, weil die Berliner Polizei entbehrlich wäre, sondern gerade weil die Berliner Polizei so demonstrationserfahren ist und diese hervorragenden Einsatzkräfte immer wieder von anderen Bundesländern gebraucht werden.
Ich sage aber auch ganz deutlich, dass wir von der niedersächsischen Landesregierung erwarten, dass sie dann, wenn sie Polizeikräfte aus Berlin einsetzt, auch die Rückendeckung für diese Polizeikräfte garantiert und sich nicht, wie das damals in Nordrhein-Westfalen geschehen ist, im Nachhinein von den Berliner Polizeikräften distanziert. Das machen wir nicht mit!
Ich sage ganz deutlich auch mit Blick auf die Vergangenheit, dass ich mir ernste Sorgen mache
Ich hoffe daher, dass sie die Verantwortung, die sie hier haben, erkennen werden und dass es nicht zu Ausschreitungen kommt. Wenn es allerdings Ausschreitungen geben sollte, dann bin ich der festen Überzeugung, dass gerade die Berliner Polizeieinheiten damit gut fertig werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Krüger! Sie haben Recht: Für den Landeshaushalt des Landes Berlin ist das Parlament des Landes Berlin zuständig, aber für den Bundeshaushalt – Pardon, da muss ich einmal die rot-grüne Koalition in Schutz nehmen! – ist wohl das Bundesparlament zuständig. Und für die Verhandlungen mit dem Bund über Finanzzuschüsse an das Land Berlin ist der Senat und wiederum nicht das Parlament des Landes Berlin zuständig. Insofern muss ich Sie hier korrigieren.
Der Antrag der PDS-Fraktion, wenn man sich Ihre Äußerungen zur Berliner Polizei sowohl im Innenausschuss als auch hier im Plenum anhört, ist wohl nur als Schaufensterantrag anzusehen. Wenn es nach Ihnen ginge, müsste man doch wohl die Polizeistärke massiv reduzieren, um bestimmte Projekte, die Sie politisch vor allem im Ostteil für sinnvoll halten, zu unterstützen. Dieses werden wir mit Ihnen nicht mitmachen, um das ganz klar zu sagen.
Der Senat von Berlin hat intensiv mit der Bundesregierung über Zuschüsse für die Berliner Polizei und insbesondere für die hauptstadtbedingten Sicherheitsaufgaben verhandelt und hat hierfür die jährliche Zahlung von 75 Millionen DM ausgehandelt.
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Als einzige Frage ist noch zu klären, ob das bereits für das Jahr 2000 gilt oder erst für das Jahr 2001. Jedenfalls werden diese 75 Millionen DM kommen, und Sie können gewiss sein, dass unser Innensenator – da kenne ich ihn sehr gut – in Zukunft intensiv mit der Bundesregierung darum verhandeln wird, dass dieser Etat von 75 Millionen DM, sofern das von der Berliner Polizei nachgewiesen werden kann – und da bin ich mir sicher –, aufgestockt werden muss. Aber das geht nicht mit einem Pauschalantrag, wie Sie ihn im Innenausschuss vorgestellt haben, und es geht auch nicht mit einer Dreizeilenauflistung von drei oder vier Punkten, die Sie uns jetzt in einem Änderungsantrag vorgelegt haben, sondern das geht nur mit einer fachlich fundierten Auflistung des Polizeipräsidenten in Zusammenarbeit mit dem Innensenator und in intensiver Verhandlung mit dem zuständigen Bundesinnenminister. Das wird auch geschehen. Dazu brauchen wir nicht die Hilfe der PDS-Fraktion, sondern das kann die Koalition durchaus eigenständig tun. Wir werden deshalb beide Anträge ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Berger! Die Koalition ist sich einig darüber – das werden Sie im Innenausschuss gemerkt haben –: Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, dass politische Extremisten und Wirrköpfe nicht die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Berlin erhalten.
Anfragen beim Verfassungsschutz im Einbürgerungsverfahren, Herr Kollege Berger, sind daher kein – wie Sie meinen – übertriebenes Misstrauen, sondern vielmehr eine unbedingt notwendige Schutzmaßnahme einer wehrhaften Demokratie. Wir dürfen nicht zulassen, dass der politische Extremismus in anderen Ländern nach Deutschland importiert wird. PKK-Terroristen und HamasExtremisten dürfen in unserem Land keine Existenz haben.
Eine Einbürgerung solcher Leute muss durch die Einbürgerungsbehörden der Bezirke – einheitlich – verhindert werden.
Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner auf eine ausgesprochen pragmatische Handhabung der Regelanfrage beim Einbürgerungsverfahren verständigt. Die Anfrage wird regelmäßig bei Antragstellern vorgenommen, die aus bestimmten Herkunftsländern stammen, so aus den GUS-Staaten, aus den arabischen Staaten und aus der Türkei. Mit der neuen Richtlinie der Innenverwaltung ist endlich eine einheitliche Praxis in allen Bezirksämtern des Landes Berlin hergestellt. Schlupflöcher, wie es sie in der Vergangenheit gegeben hat, sind damit gestopft. Dies befriedigt mich außerordentlich. Auch wenn es die Opposition nicht gern hören wird: Wir haben gezeigt, dass wir mit den Sozialdemokraten – die Debatte am heutigen Tage scheint das ein bisschen verschoben zu haben – effektive Regelungen zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefunden haben, Regelungen – das sage ich hier auch mit einem gewissen Stolz für unsere Fraktion, aber sicher auch für die Sozialdemokratische Fraktion –, die Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben können. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Herr Senator Böger! Wie beurteilen Sie unter dem Gesichtspunkt der Jugendgefährdung das Konzert von Marilyn Manson am 15. Februar im Velodrom? – Dieser Interpret ruft in seinen Liedern zu Hass, Gewalt und Töten auf und zeigt in seinen Bühnenbildern bekanntermaßen faschistische Symbole und brennende Kruzifixe.
Herr Senator Böger! In den USA ist dieser Interpret bereits auffällig geworden. Wären Sie bereit, sich dort zu erkundigen und gegebenenfalls Verbotstatbestände zu prüfen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion zur Bezirksgebietsreform war eine der wesentlichen politischen Diskussionen, die wir in der letzten Legislaturperiode geführt haben. Die große Koalition hat diese Gebietsreform sehr erfolgreich durchgesetzt. Wir sind nun dabei, die Gebietsreform mit Leben zu erfüllen. Die Wahlen in den Bezirken haben stattgefunden, die Bezirksamtsbildungen sind erfolgt. Der Bürger sieht jetzt erstmals die – positiven – Auswirkungen dieser Gebietsreform. Das ist Anlass genug, hier zu Beginn des neuen Jahres über die Veränderungen, die sich für die Bürgerin und den Bürger in dieser Stadt ergeben, zu diskutieren. Wir werden dies hoffentlich mit der notwendigen Sachlichkeit tun. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Berger! Wenn man sich die Einbürgerungsstatistiken für das Jahr 2000 anschaut, die zu Beginn des Jahres noch vorläufig sind, kann man nur zu der Feststellung kommen, dass die Blütenträume von Rot-Grün zu ihrem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz völlig zerplatzt sind. Die Einbürgerungszahlen – das werden in wenigen Wochen die Jahresstatistiken zeigen – sind nicht wie erhofft angestiegen, sie stagnieren auch nicht, sie sind rückläufig, erstmalig seit fünf Jahren rückläufig!
Da natürlich das rot-grüne Gesetz nicht daran schuld sein kann, das Sie selbst gemacht haben, suchen Sie die Schuld bei anderen, bei den Sprachtests, die durchgeführt werden müssen, bei den Gebühren, die erhoben werden, bei der Regelanfrage. Die Wahrheit liegt doch wohl woanders!
Die Wahrheit ist: Sie haben im Vorfeld dieses neuen Gesetzes das alte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz polemisch kritisiert. Sie haben ihm wilhelminischen Geist unterstellt.
Aber Fakt ist doch wohl, dass dieses „wilhelminische Gesetz“ immerhin 100 Jahre Bestand hatte. Ihr Gesetz wollen Sie nach einem Jahr bereits novellieren. So schlecht kann das alte Gesetz dann nicht gewesen sein.
Die Tatsache, dass bundesweit nicht einmal – man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen – 2 %, in Berlin nicht einmal 3 % der antragsberechtigten Kinder die Einbürgerung nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht anstreben, ist nach meiner Überzeugung nicht darauf zurückzuführen, dass die Zeit für den Antrag zu kurz bemessen war oder dass Gebühren erhoben werden, Herr Kollege Berger,
sondern einzig und allein auf den Umstand, den Sie nur nicht wahrhaben wollen, dass ein Großteil der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gar nicht die deutsche Staatsangehörigkeit wollen.
Diesen Umstand scheinen Sie offenbar völlig außer Acht zu lassen. Ich bin der Meinung, dass Sie auch mit hastigen Korrekturen des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes keine Veränderung der Situation herbeiführen werden. Jemanden zwingen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, das wollen ja wohl selbst Sie nicht. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den jüngsten Anschlägen auf jüdische Synagogen in deutschen Städten und leider auch in Berlin ist es gut und notwendig, dass sich das Berliner Parlament erneut mit den Gefährdungen durch Extremisten befasst. Es ist ebenso gut und notwendig, dass wir von den grundsätzlichen Bekenntnissen der letzten Debatte an diesem Ort heute fortschreiten zu konkreten Maßnahmen. Jedenfalls will ich das in dieser Debatte versuchen.
Spätestens seit dem Wochenende, nachdem auch in Frankreich Brandanschläge auf mehrere Synagogen verübt wurden – mir liegt eine dpa-Meldung vom heutigen Tag vor, dass auch in dieser Nacht erneut eine Synagoge in Paris mit Brandsätzen angegriffen wurde –, ist wohl jedem klar, dass sich durch die Krise in Israel ein weiteres, ganz erhebliches und vor allem auch weltweites Gefährdungspotential aufbaut. Wir erinnern uns noch an die schlimmen Anschläge während der letzten Nahostkrise. Hier ist allerhöchste Wachsamkeit von Polizei, Verfassungsschutz und Bundesgrenzschutz geboten, gerade auch in der deutschen Hauptstadt.
Ich halte es allerdings für falsch, Herr Kollege Wieland, wenn so getan wird, als könnten wir voraussehen, wo die Täter zuschlagen werden, und als müsste die Polizei nur so lange am Ort des Geschehens warten, bis die Täter kommen, um sie dann dort in Empfang zu nehmen. So hörte sich Ihr Beitrag an. Am allerwenigsten sollten jene, Herr Kollege Wieland, so argumentieren, die bei jeder Gelegenheit den Abbau der Polizeistärke fordern, wie Sie es tun.
Niemand kann sagen, wo diese Kriminellen als nächstes auftauchen werden – seien es nun Rechtsradikale, radikale Palästinenser oder Nachahmungstäter. Das ist bei mehr als 50 potentiell gefährdeten jüdischen Objekten in Berlin auch völlig unmöglich. Wer etwas anderes behauptet, ist unrealistisch. Wer ehrlich ist, muss zugeben, dass gegen den Terrorismus kein
totaler Schutz möglich ist, wohl aber ein optimaler Schutz. Das Konzept des Innensenators und der Polizei, das eng mit der Jüdischen Gemeinde und deren Sicherheitskräften abgesprochen ist, trägt dem Ziel des optimalen Schutzes, wie ich meine, in vollem Umfang Rechnung. Dabei haben für uns – und das sage ich an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit – Kindergärten oder auch das Jüdische Krankenhaus – um ein anderes Beispiel zu nennen – absolute Priorität bei den Schutzmaßnahmen, weil dort Menschen leben, die bei einem Angriff keine Chance haben, diesem zu entkommen. Da die Kapazitäten der Berliner Polizei begrenzt sind – das ist in diesem Haus sicher nichts Neues –, muss man sich umso intensiver über alternative Schutzmöglichkeiten Gedanken machen. Die CDU-Fraktion hat dies getan.
Schon einmal gab es einen Steinewerfer, der es auf die Synagoge am Kreuzberger Fraenkelufer abgesehen hatte. Das ist noch gar nicht so lange her. Weil es damals einen konkreten Verdacht gegeben hatte, durfte die Polizei nach der Strafprozessordnung eine Videokamera installieren, und das führte auch sehr rasch zu einer Festnahme des Täters. Unsere Rechtslage zwang jedoch die Polizei, die Kamera wieder abzubauen, weil das noch gültige Polizeigesetz in Berlin präventive Videoüberwachung nicht vorsieht. Hätte die Kamera da bleiben dürfen, wo sie war, dann hätte es den jüngsten Vorfall vielleicht nicht gegeben, oder wir hätten den Täter zumindest dingfest machen können.
Das führt uns mitten in die Problematik. In den letzten Wochen und Monaten haben wir viele Beiträge, Analysen und Rezepte gehört. Leider beschränken sich die Vorschläge der Grünen und der PDS – auch Ihre, Herr Wieland – im Wesentlichen auf symbolische Gesten wie Demonstrationen, Runde Tische, öffentliche Bekenntnisse oder Workshops. Wenn es uns aber wirklich ernst ist mit dem Kampf gegen politisch motivierte Gewalt und gegen den Extremismus, dann sollten wir in der Analyse genau und vor allem bei den Maßnahmen wesentlich konkreter sein.
Demonstrationen sind dann, wenn solche furchtbaren Vorfälle stattfinden, sicher wichtig. Ich habe nach den Vorfällen von Solingen selbst an solchen Demonstrationen und Kundgebungen teilgenommen. Aber die Frage muss doch wohl erlaubt sein, ob ich mit einer Demonstration wirklich einen zu allem entschlossenen Täter an seiner Tat hindern kann. Auch werden, wie wir am Wochenende in Köpenick wieder erleben mussten, solche Demonstrationen leider allzu oft zum Ausgangspunkt von Gewalt. Verletzte Polizeibeamte und eingeworfene Fensterscheiben diskreditieren das eigentlich gute politische Ansinnen einer solchen Demonstration, und die Teilnehmer einer solchen Demonstration sollten sich vorher überlegen, mit wem sie dort auf die Straße gehen.
Empörung und Entrüstung sind uns Demokraten allen gemeinsam, aber Empörung und Entrüstung sind zu wenig. Wir brauchen konkrete Maßnahmen, die auch unmittelbar greifen können. Wie der französische Dichter Molie`re sagt, sind wir nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir zu tun unterlassen. Die aktuelle Entwicklung der extremistischen Szene zeigt, dass wir nur dann erfolgreich sein können, wenn wir auch bereit sind – und ich sage das mit aller Klarheit –, mit Polizei und Justiz repressiv zu reagieren. Es reicht nicht aus, sich über rechtsradikale Aufmärsche am Brandenburger Tor aufzuregen, sondern man muss auch bereit sein, der Versammlungsbehörde das gesetzliche Rüstzeug in die Hand zu geben, damit sie solche Aufmärsche verbieten kann.
Ich freue mich deshalb über die sehr konkreten Vorschläge unseres Innensenators Dr. Werthebach, der entgegen Ihren Vorwürfen, Herr Wieland, sehr effektiv auf das, was in Berlin geschieht, reagiert.
Der Herr Innensenator hat die Schaffung befriedeter Bezirke vorgesehen und stößt damit mittlerweile auf Bundes- und auf Landesebene auch bei den Sozialdemokraten auf Zustimmung.
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Es ist zu hoffen, dass sich die momentane, im Bundestag noch vorhandene Mehrheit der Unentschlossenen, wenn man durchzählt, in eine Mehrheit der Entschlossenen wandelt, damit der Versammlungsbehörde rechtzeitig vor dem 27. Januar wirksame Rechtsgrundlagen zur Verfügung stehen.
Wenn wir diese Punkte auch in dieser Debatte ansprechen, dann sollten Sie nicht – wie im Innenausschuss geschehen – Empörung vorspielen, Herr Wieland, nur weil Sie selbst keine Vorschläge unterbreiten können.
Wir haben konkrete Vorschläge gemacht. Sie sollten sich mit diesen auseinander setzen. Unbestritten ist, dass wir dem Phänomen politisch motivierter Gewalt nur mit einem Bündel von Maßnahmen begegnen können. Weder Repression noch Prävention allein sind ausreichend.
Man kann beklagen – wie es die Opposition tut –, dass zu wenig getan wird. Es gehört jedoch zu einer realistischen und fairen Bestandsaufnahme, sich auch der Dinge zu besinnen, die bereits geschehen. So haben wir in Berlin zum Beispiel eine große Zahl an Gedenkstätten und Jugendbildungseinrichtungen geschaffen. An vielen dieser Stätten wird hervorragende Arbeit für die Bewusstmachung historischer Schuld geleistet. Wir haben mit vielen Millionen DM das Programm „Jugend gegen Gewalt“ finanziert. Wir fördern die Aktion Zeitzeugen. Das Sportförderungsprogramm Kick, das noch von Senator Schönbohm eingeführt wurde, erweist sich als ausgesprochen wirkungsvoll. Wir haben die Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“. Wir stehen keineswegs – wie es die Opposition suggerieren will – mit leeren Händen da.
Allerdings gibt es auch im präventiven Bereich eine Forderung, deren Erfüllung noch aussteht. Wir brauchen dringend die Einführung eines verbindlichen, werteorientierten Pflichtfachs an allen Berliner Schulen.
Ich kann nicht verstehen, welche Gründe man heute noch dagegen anführen kann, dass unsere Schülerinnen und Schüler obligatorisch mit ethischen, philosophischen oder religiösen Konzepten vertraut gemacht werden. Hier werden – neben der Erziehung im Elternhaus – die Grundlagen für eine von Toleranz geprägte Entwicklung des jungen Menschen gelegt. Diese Entwicklung ist – darüber sollten wir uns einig sein – für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung.
Abschließend noch eine grundsätzliche Bemerkung: So sehr Debatten wie die heutige notwendig sind, um den Bürgern die Haltung der demokratischen Parteien zu vermitteln, so erwartet man doch von uns und vom Deutschen Bundestag konkrete, greifbare Maßnahmen zum Schutz unserer jüdischen Mitbürger und des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb hoffe ich darauf, dass vom Versammlungsrecht über die Videoüberwachung bis hin zum Pflichtfach Ethik/Religion Entscheidungen getroffen werden, die im In- und Ausland zeigen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Weimar ist, sondern eine wehrhafte Demokratie. – Vielen Dank!
Die gesetzliche Regelung, auf die sich der Antrag bezieht, ist in der Tat höchst problematisch, auch wenn ich das Problem genau in der umgekehrten Richtung sehe, Herr Kollege Berger! Die Regelung sieht vor, dass derjenige Asylbewerber, der sich länger als drei Jahre in der Bundesrepublik aufhält, einen Anspruch auf Erhöhung seiner Sozialhilfebezüge um 20 % hat, auch dann, wenn sein Asylantrag unbegründet ist und er sich gegebenenfalls illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhält. Das führt zu der mehr als paradoxen Situation, dass diejenigen, die geschickt ihren Aufenthalt verlängert haben – zum Teil nach illegaler Einwanderung –, mit einer Erhöhung von 20 % ihrer Sozialhilfebezüge belohnt werden.
Ich erinnere mich, dass Bundesinnenminister Schily der illegalen Zuwanderung den Kampf angesagt hat. Dann hätte er eigentlich im Deutschen Bundestag dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion oder im Bundesrat dem Antrag des Bundeslandes Hessen zustimmen müssen, die Dreijahresfrist aufzuheben. Nun haben wir die für den Bürger nicht mehr nachvollziehbare Situation, dass es erstes Ziel eines abgelehnten Asylbewerbers sein wird, möglichst lange in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben, damit er noch in den Genuss der 100-%-Regelung kommt. Das ist eine für mich völlig paradoxe Situation.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Klotz! Ich darf Sie in aller Bescheidenheit an das Datum erinnern, das uns bevorsteht. Die Konferenz in Nizza ist bereits Ende dieses Monats.
Wenn Sie sich als Opposition nicht ausreichend berücksichtigt fühlen, dann tut mir das Leid.
Aber als Regierungskoalition haben wir die Aufgabe, dass das Land Berlin auch das Wort erhebt, wenn eine solche wichtige Konferenz stattfindet. Nichts anderes wird heute die Koalition mit diesem Antrag tun.
Nach meiner Kenntnis, Herr lnnensenator, hat der Staatsgast in Berlin im Wesentlichen den Hubschrauber benutzt. Waren dennoch Straßensperrungen in diesem Umfang
erforderlich?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die im europäischen Vergleich sehr hohen Sozialhilfeleistungen an Asylbewerber in Deutschland sind bis zum heutigen Tag ein wesentlicher Grund dafür, dass die Attraktivität unseres Landes bei Flüchtlingen aus aller Weit steigt. Deshalb hat auch die CDUFDP-Koalition mit Zustimmung der Sozialdemokraten im Bundesrat mit dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Vorschrift geschaffen, die Hilfeleistungen dann ausschließt, wenn der Betroffene zum Zwecke der Erlangung von Sozialhilfe nach Deutschland illegal eingereist ist.
Es steht nun außer Frage, dass die unterschiedliche Anwen
dung dieser Vorschrift -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Spätestens nach dem Vortrag von Ihnen, Herr Kollege Wieland, ist mir die Aktualität unserer Aktuellen Stunde „Expo“ noch deutlicher geworden als vorher.
Bei der Lektüre des geradezu haarsträubenden Titels der Aktuellen Stunde „Der Senat bedroht die Demokratie“ – und zu der von Ihnen vorgeschlagenen Aktuellen Stunde fällt mir nur noch das Berliner Sprichwort ein, Herr Kollege Wieland: „Haben Sie es nicht ’ne Nummer kleiner?“
(A) (C)
(B) (D)
Während man Ihrer Bundespartei konstatieren kann, dass sie Veränderungen zu einer realpolitischen Partei vorgenommen hat, fahren Sie offensichtlich immer noch in der Revoluzzer-Mentalität Ihrer Gründungsjahre, Herr Wieland.
Ich komme zum Stichwort der Videoüberwachung. Herr Wieland, man kann zur Videoüberwachung stehen, wie man will. Fakt ist aber nun einmal, dass selbst das rot-grün regierte NordrheinWestfalen die Videoüberwachung inzwischen vorsieht. Nun mögen Sie die Auffassung Ihrer Parteifreunde nicht in allen Punkten teilen, aber dass all diese die Demokratie in Nordrhein- Westfalen gefährden würden, werden Sie kaum behaupten können.
Zum Stichwort der Versammlungsfreiheit kann man natürlich auch hier unterschiedlicher Auffassung sein.
Das werde ich gern tun, Herr Präsident! Wenn die Opposition aber meint, zur Versammlungsfreiheit diskutieren zu müssen, muss ich wiederum erklären, warum ich dieses nicht für notwendig halte. Meine Damen und Herren, Herr Kollege Wieland, in den ältesten Demokratien Europas – das wissen Sie genauso gut wie ich –, in Paris und London, gibt es ein viel schärferes Versammlungsrecht. Ich habe noch nicht gehört, dass in Paris oder London – das mag Sie überraschen –
Danke, meine Damen und Herren von der Opposition! Die Expo hat allerdings eine Aktualität für unsere Stadt. Schon auf Grund der räumlichen Nähe zum Veranstaltungsort hat sie enorme wirtschaftliche und politische Auswirkungen auf die Entwicklung der Bundeshauptstadt. Die Expo steht vor der Tür; sie ist im Gange. Insofern begründet sich die Aktualität allein aus dieser Tatsache. Wenn Sie nun unbedingt, Herr Kollege Wieland, die innere Sicherheit diskutieren wollen, haben Sie dies zur Genüge im Innenausschuss des Parlaments getan.
Offensichtlich haben Sie allerdings die Titelung der Aktuellen Stunde schon vor der Innenausschusssitzung vorgenommen, Herr Kollege Wieland. Anderenfalls kann ich mir nicht erklären, warum Sie die Widersprüchlichkeiten über die angeblichen Übergriffe von Zivilpolizisten nicht in die Aktuelle Stunde mit aufgenommen haben.
Insofern werden wir heute zur Expo 2000 diskutieren. Ihre Aktuelle Stunde ist überflüssig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Krüger! Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus,
wenn von der PDS die Vorstellungen der Union zum Versammlungsrecht kritisiert werden – von einer Partei, die am 17. Juni Demonstrationen mit Panzern auseinandergetrieben hat.
Da wäre vielleicht ein klein wenig Zurückhaltung angemessener gewesen.
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger Berlins vor Kriminalität – kurz: die innere Sicherheit – ist und bleibt die Kernaufgabe des Staates im Lande Berlin. Deshalb sind wir – die Opposition möge uns das verzeihen – hier wenig kompromissbereit. Bei den Haushaltsberatungen haben wir deutlich gemacht, dass die Polizei, aber auch die Justiz nicht gleichberechtigt neben anderen Politikfeldern stehen. Gerade in Zeiten knapper Kassen muss die Politik den Mut haben, Prioritäten zu setzen. Für uns, die CDU, ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle zu nennen, für uns hat die innere Sicherheit absolute Priorität.
Insofern, Herr Kollege Wieland, sind wir auch erleichtert, dass es gelungen ist, Feuerwehr und Polizei im Haushalt 2000 von Sparmaßnahmen so weit als möglich auszunehmen.
Entgegen anderslautenden Parolen, Herr Kollege Wieland, wird es weder bei der Feuerwehr noch bei der Polizei im Saldo Personaleinsparungen geben. Schauen Sie sich den Haushalt an! In Anbetracht der Tatsache, dass die Haushaltsprobleme uns zwingen, im Land Berlin mehr als 4 000 Stellen im öffentlichen Dienst abzubauen, ist dieses im Bereich der inneren Sicherheit eine bemerkenswerte Leistung.
Besonders problematisch waren in den vergangenen fünf Jahren – wir erinnern uns daran – die Kürzungen bei der Ausstattung und der baulichen Unterhaltung der Berliner Polizei. Hier wird es in diesem Jahr erstmals – sogar die PDS hat dieses hervorgehoben – eine Trendwende geben. So ermöglicht z. B. die Erhöhung des Titels „Bauliche Unterhaltung“ von 44,5 Millionen DM auf 60 Millionen DM erstmals wieder notwendige Instandsetzungsmaßnahmen bei Polizeidienstgebäuden. Die Polizeidienststelle in der Kruppstraße – um ein Beispiel zu nennen –, die man nach Wassereinbrüchen zu Recht nur noch als Tropfsteinhöhle bezeichnen konnte, wird endlich saniert. Es wurde auch Zeit.
Bei allen Haushaltsproblemen darf man aber nicht den Blick für die Strukturen und die Gesetzesgrundlagen der polizeilichen Arbeit verlieren. Die Anpassung des Berliner Polizeirechts an die
Notwendigkeiten einer modernen Kriminalitätsbekämpfung stehen für uns im Vordergrund. Begonnen haben wir in der letzten Legislaturperiode – unter lebhaften Protesten der Opposition, wie ich mich noch erinnern kann –
mit der Aufnahme von lagebildabhängigen Kontrollen und der Ermöglichung des so genannten Aufenthaltsverbots für potentielle Straftäter an gefährlichen Orten. Wir werden dies fortsetzen mit einem Gesetzesentwurf zur Videoüberwachung gefährdeter öffentlicher Objekte.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass wir hier ein Mehr nach dem Vorbild vieler anderer Bundesländer gewünscht haben.
Das gilt auch für die Ermöglichung eines längerfristigen Unterbindungsgewahrsams und die Schaffung einer tauglichen rechtlichen Grundlage für den finalen Rettungsschuss, um Opfer bei Geiselnahmen besser schützen zu können. Auch wenn der Koalitionspartner hier nach wie vor Bedenken hat, bin ich der festen Überzeugung, dass die Entwicklung bei der Kriminalität uns in den nächsten Jahren – ich füge hinzu: leider – Recht geben wird.
Polizei und Justiz – auch wenn der eine oder andere Mitarbeiter bei den Strafverfolgungsbehörden in der Vergangenheit diesen Eindruck erweckt hat – sind nicht Konkurrenten, sondern Partner bei der Kriminalitätsbekämpfung. Insofern bin ich froh darüber, dass der Regierende Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Justizsenator und Innensenator Dr. Werthebach konkrete Maßnahmen für die Verbesserung im Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei ergreifen werden. Dieses ist dringend erforderlich.
Deshalb ist für uns eine verbindliche Heimunterbringung, wie wir sie mit den Sozialdemokraten in der Koalitionsvereinbarung beschlossen haben, in Berlin auch dringend zu ermöglichen.
Ich erwarte hierzu vom zuständigen Jugendsenator baldmöglichst eine entsprechende Vorlage. Sie ist dringend erforderlich.
Zum Strafvollzug: Es ist richtig, unsere Justizvollzugsanstalten platzen aus allen Nähten. Dies ist auch nicht verwunderlich, wenn man berücksichtigt, dass über ein Drittel aller Strafgefangenen – in Plötzensee sogar über 50 % – Ausländer sind, die in der Regel wegen der Schwere der von ihnen begangenen Straftat nach Verbüßung der Haft jedes Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt haben. Insofern ist es nur konsequent, dass sich die Koalition zu einer Ausweitung des Strafvollzuges im Ausland entschlossen hat. Dieses war dringend notwendig.
Mittlerweile haben auch Staaten außerhalb der Europäischen Union wie z. B. Polen – für Berlin besonders bedeutsam – das Zusatzprotokoll zum Europaratsabkommen, das den Auslandsstrafvollzug auch gegen den Willen des Betroffen ermöglicht,
(A) (C)
(B) (D)
Gewalt, Wolfgang
ratifiziert. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung entsprechende Verhandlungen mit der Türkei etwas energischer führt, als dies in der Vergangenheit geschehen ist,
um auch in der Türkei einen Auslandsstrafvollzug zu ermöglichen. Hier stimmen wir mit allen Bundesländern überein, nur die Bundesregierung hat offensichtlich noch Skepsis.
Insgesamt: Die innere Sicherheit ist für mich und die CDUFraktion bei Herrn Dr. Werthebach und beim Regierenden Bürgermeister in guten Händen. Wir haben in dieser Hinsicht volles Vertrauen in den Senat.
Danke, Herr Präsident! – Herr Dr. Werthebach! Kann es denn sein, dass die großen Erfahrungen und das professionelle Auftreten der Berliner Polizei bei Demonstrationen und Versammlungen in unserer Stadt mit dazu beitragen, dass Versammlungsverbote nur schwer zu begründen sind, anders vielleicht als in anderen Bundesländern, wo die Polizei diese Erfahrungen offensichtlich nicht hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ströver! Wenn Sie unbedingt im Stiftungsrat der Deutschen Klassenlotterie vertreten sein wollen, dann müssen Sie sich beim Wähler beschweren, dass er Ihnen nur 8 % seiner Stimmen gegeben hat.
Denn die Vorschlagsrechte sind nach dem d’hondtschen Höchstwahlverfahren in diesem Haus berechnet, und deshalb,
Frau Künast – der Wähler hat nun einmal in der Demokratie das erste Wort –, haben Sie kein Vorschlagsrecht. – So einfach ist das! – Nun versuchen Sie auf Umwegen, über eine Gesetzesänderung, dieses Vorschlagsrecht zu erreichen, mit der Konsequenz, die man sich mal vergegenwärtigen muss, dass, wenn jede Fraktion in diesem Haus ein Vorschlagsrecht hätte – es können auch mal fünf oder sechs Fraktionen sein, wenn der Wähler es so will –, der Lottorat zu einer Massenveranstaltung wird. Das kann doch wohl nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Nicht bei fünf Minuten, vielen Dank! – Das heißt, dass Ihr Vorschlag schlicht und ergreifend unpraktikabel ist. Dann können Sie gleich die Entscheidungen über die Lottomittel ins Parlament legen und benötigen keinen Stiftungsrat mehr, was Ihnen wahrscheinlich auch am nächsten käme.
Der Antrag der PDS ist dann schon etwas ehrlicher. Auch wenn er es nicht so deutlich ausspricht, so steht wohl dahinter, dass aus den Lottogeldern letztlich Steuer- und Haushaltsmittel werden sollen. Denn wenn Sie exakt festschreiten mit einem Gesetz, wofür diese Lottomittel eingesetzt werden sollen, dann brauchen Sie keine Lottomittel mehr, sondern können die Lottomittel gleich in den Haushalt einstellen. Das wäre dann die ehrlichere Lösung.
Nein, Lottomittel sind keine Steuermittel! Deshalb entscheidet auch ein Stiftungsrat über diese Lottomittel und nicht dieses Parlament. Dabei muss es bleiben. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hopfmann! In der Ihnen eigenen Theatralik haben Sie wieder einmal maßlos bei dem Thema Ausländer- und Verwaltungs
recht überzogen. Ich weise Sie darauf hin, dass Berlin eine Ausländerbehörde hat, die nicht nur den Ausgangsbescheid erlässt, sondern auch im Widerspruchsverfahren zuständig ist. Deshalb hat auch die Verwaltungsgerichtsordnung völlig zu Recht den Weg für Stadtstaaten wie Berlin eröffnet, wo keine gesonderte Behörde das Widerspruchsverfahren führt, dieses Verfahren abzuschaffen. Das ist auch sinnvoll, denn die Erfahrungen zeigen, dass im Widerspruchsverfahren, wenn dies von derselben Behörde wie beim Ausgangsbescheid betrieben wird, bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Änderung erfolgt. Insofern stelle sich das Widerspruchsverfahren in Berlin letztlich nur als Verwaltungsaufwand dar, der nicht erforderlich wäre. Deshalb habe der Senat zu Recht dies Gesetzesinitiative ergriffen, auf dieses Widerspruchsverfahren zu verzichten.
Im Übrigen wird in der Regel in Ausweisungsangelegenheiten die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass der Betreffende, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, im einstweiligen Rechtsschutz sofort das Verwaltungsgericht anruft. Wo dann die elementaren Rechte der Ausländer verletzt, ist mir nicht klar.
Darüber hinaus dient, Frau Hopfmann, das Widerspruchsverfahren nun wirklich nicht dazu, den Aufenthalt zu verlängern, sondern allenfalls die Rechte der Betreffenden zu schützen. Wenn die Ausgangsbehörde aber auch für das Widerspruchsverfahren zuständig ist, dann sehe ich diesen Schutzzweck hier nicht vorliegen. Insofern kann auf das Widerspruchsverfahren verzichtet werden. Der Senat geht dabei konsequent vor. – Vielen Dank!