nung. wie sie die Senatorin für Soziales plant, das Rückkehrhilfeprogramm von Frau John konterkariert wird. Deshalb ist auch die Ausländerbeauftragte des Senats -wie ich sicher weiß- gegen eine solche Verordnung. Ich hielte es für mehr als misslich, wenn gegen den Wunsch der Ausländerbeauftragten des Senats von Berlin und auf ihrem Rücken hier in Berlin eine solche Verordnung durchgesetzt werden würde.
Auf Grund der erheblichen finanziellen Belastungen für die Bezirke, die das Asylbewerberleistungsgesetz hier konsequent anwenden, insbesondere die Bezirke Spandau, Reinickendorf und Mitte, ist das für uns, aber auch für den Bürger und Steuer
der im Moment nicht im Saal. - Selbst wenn man einer solchen Verordnung vom Inhalt her zustimmt, sollte man berücksichtigen, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt Frau Schöttler nicht einmal ansatzweise dargestellt hat, welche finanziellen Auswirkungen ihr Vorstoß eigentlich hat. Auch der Finanzsenator ist nach meiner Kenntnis bislang in keiner Weise informiert. So kann vielleicht eine Oppositionspartei Politik machen, aber doch wohl nicht eine Regierungspartei. Das ist unseriös. Wir werden ein solches finanzielles Abenteuer jedenfalls nicht mitmachen.
Frau Hopfmann POS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich noch sehr gut an das Jahr 1998 erinnern.
bewerberleistungsgesetzes debattiert haben. Damals sind die Mitglieder der SPD-Fraktion den wichtigsten Intentionen
unseres Antrags gefolgt, nämlich dass man eine Novellierung nicht so weit betreiben kann. dass bestimmten Flüchtlingsgruppen jegliche Leistungen im Prinzip untersagt bleiben. Wir hatten
Ich habe die letzte Sitzung des Ausschusses für Gesundheit. Soziales und Migration in eben solcher Weise erlebt.
novelliertes Gesetz haben, in dem einige Ermessensspielräume sind, weil das Gesetz nicht alle Versorgungsleistungen bis ins Detail regelt. Es geht insbesondere um die Fragen, was unab
weisbare Leistungen sind für Menschen, von denen man meint. dass sie freiwillig ausreisen müssten und könnten, und in welchen Fällen man unterstellen sollte, dass Flüchtlinge einge
Dann sehen Sie sich doch einmal die Wohnheime an, probieren (C) Sie die Vollverpflegung, genießen Sie selbst einmal ein paar Tage! Sie werden feststellen, dass es sich hier nicht um ein Paradies auf Erden handelt.
Es gibt in den Bezirken unterschiedliche Anwendungen zu diesem Gesetz. Das liegt in dem Gesetz selbst begründet. weil es Freiräume offen lässt, so dass - auch aus unserer Sicht Handlungsbedarf besteht. Wir meinen aber nicht, dass die Bezirke. die Menschen sämtliche Leistungen entziehen, Familien obdachlos setzen und jegliche Mittel zur Existenzbestreitung verweigern. rechtens handeln. sondern die Bezirke, die wissen, dass unabdingbare Leistungen darin bestehen, dass man Menschen ein Dach über dem Kopf gibt, dass man Bekleidung, Ernährung, hygienischen Bedarf und ärztliche Versorgung sichert. Das betrachten wir als rechtmäßiges Handeln.
Wir stehen damit in Übereinstimmung mit der Verfassung dieses Landes, wie viele Gutachten beweisen, und wir stehen damit auch in Übereinstimmung mit der internationalen Menschenrechtskonvention, die auch die Bundesrepublik anerkennt.
kretärin Frau Junge-Reyer Recht, deren Bezirksamt auch vor ihrer Wahl zur Staatssekretärin angeblich rechtswidrig gehandelt haben soll. Die politische Spitze der Sozialverwaltung hat insofern die Umstände und den Regelbedarf richtig erkannt. dass unabdingbare Leistungen festgelegt und definiert werden müssen.
Im Prinzip wird darum seit anderthalb Jahren gerungen. Frau Senatorin Hübner hatte damals zugesagt, dass sie sich mit den zuständigen Fachleuten und Flüchtlingsorganisationen an einen Tisch setzt. Das hat sie nicht getan, sie musste mehrmals aufgefordert werden, aktiv zu werden. Unser Antrag ist dann von der Tagesordnung abgesetzt worden und bis zur Ende der Legislaturperiode unerledigt geblieben. Wir haben deshalb den Antrag noch einmal gestellt und sehen uns hier -nach den Debatten im Ausschuss. nach monatenlangen Aufschüben einer Entscheidung -mit den Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen einig, dass es darum geht, zunächst einmal festzustellen, dass die Beweislast für die Unterstellung. hier eingereist zu sein, um Sozialhilfe zu beziehen, bei der Leistungsbehörde liegt, in dem Fall bei den Sozialämtern, und nicht durch bestimmte Vermerke in den Ausweispapieren durch das Landeseinwohneramt vorgegeben werden kann. um Druck auszuüben; dass es eine Notwendigkeit ist, in den Sozialämtern darüber zu
~efinden und den Nachweis zu erbringen. Und wir sehen uns in Ubereinstimmung in dem Punkt, dass unabdingbare Leistungen die sind, die wir in unserem Antrag definiert haben- die Fraktion der SPD kann dem auch folgen -, dass wir also Obdachlosigkeit, soziale Notfälle in dieser Stadt verhindern müssen bei Menschen, die- ich sage es noch einmal- eine Duldung haben, weil sie aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können- diesen Aufenthaltsstatus vorausgesetzt-, denen aber unterstellt wird, dass sie freiwillig ausreisen können, was in vielen Fällen nachweislich nicht möglich ist. Wir wollen also auch Rechtssicherheit für das Handeln in den Sozialämtern erreichen. und wir sind uns hier einer Meinung. Tut mir Leid, Herr Gewalt, Sie müssen sich daran gewöhnen, dass Sie ab und zu auch einmal in einer Minderheitenposition sind. ln dem Fall ist die Mehrheit in dem Haus Ausdruck der Wählerinnen und Wähler Berlins, die Ihrer Meinung nicht in jedem Fall folgen können. Möglicherweise __ gibt es auch künftig in solchen Fragen immer einmal wieder Ubereinstimmung von Leuten, die verfassungsrechtlichen Grundlagen zur Sozialgesetzgebung in diesem Land noch zum Durchbruch verhelfen wollen.
(A) Kleineidam SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum geht es hier eigentlich in dem Konflikt, über den wir heute diskutieren? - Wir haben einen Konflikt in einem Spannungsfeld zwischen zwei Werten in unserer Gesellschaft. Das ist auf der einen Seite die Würde des Menschen, die es zu respektieren gilt. Das hat seine konkrete Ausformung beispielsweise darin, dass sich der deutsche Staat verpflichtet sieht, Obdachlosigkeit, Hunger zu vermeiden. Auf der anderen Seite haben wir das vom Kollegen Gewalt angesprochene Problem, dass das deutsche Sozialhilferecht sicher auch Anreize für Zuwanderung setzt. Diesem Problem ist aber mit der vorhandenen Gesetzgebung bereits ausreichend Rechnung getragen worden. Es sind gerade für diese Personengruppen Leistungsminderungen vorgenommen worden, so dass man heute nicht mehr davon sprechen kann, dass das deutsche Sozialhilferecht den hier beschriebenen Anreiz stellt. Die Frage ist: Welche Signale wollen wir, soll dieses Parlament aussenden? - Das Signal kann nicht sein, dass sich Berlin als weltoffene, internationale Metropole dadurch profiliert, dass es mit inhumanen Maßnahmen versucht, Menschen aus dieser Stadt, aus diesem Land herauszudrängen.
Wir haben der Presse in den letzten Tagen entnehmen können, dass in diesem Hause auch davon gesprochen wird. die deutsche Ausländerpolitik sei lediglich Reparationsleistung für die Rassenpolitik des Dritten Reiches. ln diesem Zusammen
hang sind Begriffe gefallen wie "permanente Selbstzerfleischung". Wenn man solche Begriffe setzt, sendet man die absolut falschen Signale, nämlich auf braune Mühlen in diesem Land. Das kann nicht unser Interesse sein.
Die richtigen Signale, die wir für Berlin aussenden müssen, sind folgende: Zum einen stellt das deutsche Sozialhilferecht
keinen Anreiz dar. Zum anderen achten wir die Würde der Men(8) sehen, die bei uns sind, und wir gewähren ihnen auf jeden Fall
Unterkunft, Ernährung und Versorgung in akut medizinischen Fällen. - Um diesen Grundsatz zu unterstreichen, wird die SPDFraktion der vorliegenden Beschlussempfehlung ihre Zustimmung geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorvorrednerin, mit der ich mir inhaltlich sehr einig war. meinte, dass es ihr Leid tut, dass Sie in dieser Frage, der Anwen· dung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Berlin, in der Min· derheit bleiben, Herr Gewalt!
Politik unterstützen und betreiben, ist eine Aushungerung von Flüchtlingen in dieser Stadt. eine Aushungerung, um sie auf diese Weise aus dem Land zu treiben.