Vielen Dank, Herr Präsident! – Weil es auch ein gesundheitliches Problem ist, glaube ich, dass wir jetzt nach der Diskussion dafür sorgen sollten, dass die Menschen in dieser Stadt sich nicht mehr beunruhigt fühlen, als es notwendig ist. Deshalb sage ich noch einmal, dass das Gesundheitsamt in Zehlendorf diese Erreger im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle gefunden hat. Das Bad war zu dieser Zeit schon geschlossen. Es war seit dem 21. November 2000 wegen technischer Mängel – wegen einer Überchlorung – gesperrt, so dass die Schließung weiterhin verfügt worden ist. Es hatte Beschwerden von Badbenutzern gegeben, welche allerdings Haut- und Augenprobleme gehabt hatten. Dieses war auf die Überchlorung zurückzuführen. In der Zwischenzeit ist die Inkubationszeit der Legionellen überschritten, so dass nicht davon auszugehen ist, dass jemand erkrankt ist. Ich gebe Ihnen allerdings Recht, dass das Gesundheitsamt Zehlendorf in einem so schwerwiegenden Fall zum Zwecke der Transparenz und um genau dies zu verhindern, was jetzt passiert ist, die Öffentlichkeit hätte rechtzeitig informieren müssen – schon allein, um den Müttern und Vätern – im Wesentlichen wird in dem betroffenen Schwimmbad Schwimm- und Schulsport veranstaltet – von vornherein die Angst zu nehmen, dass ihren Kindern etwas passieren kann. Formal-juristisch hat das Bezirksamt die Aufgaben so wahrgenommen, wie es sie wahrnehmen musste. Das Bad wurde gesperrt, und anzeigepflichtig ist dieser Erreger nur, wenn es sich um eine Erkrankung handelt. Vielleicht muss man einmal darüber nachdenken, die Anzeigepflicht zu verändern.
Danke schön! – Ich habe eine Frage an Herr Böger, diesmal in seiner Eigenschaft als Schulsenator. Herr Böger! Die Berliner Lehrerschaft hat in diesem Jahr mit der Erhöhung der Pflichtstundenzahl einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung des Berliner Landeshaushalts erbracht. Gleichwohl gibt es in den Schulen Sorgen, dass auf Grund der immer noch andauernden Unterrichtsausfälle – Sie wiesen eben darauf hin – die Pflichtstundenzahl nochmals erhöht werden soll. Sind diese Sorgen berechtigt?
Nun haben wir heute schon die seltene Freude, dass der gesamte Senat hier anwesend ist, und gleichwohl landen alle Fragen immer bei Ihnen und bei Herrn Strieder. – Bitte schön, Herr Böger!
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Thieme-Duske! Mir sind nicht alle Sorgen der Berliner Lehrerinnen und Lehrer unmittelbar gegenwärtig. Das ist vielleicht auch ganz gut so. Aber in einem Punkt sollten die Berliner Lehrerinnen und Lehrer sorgenfrei sein: Ich beabsichtige nicht als verantwortlicher Senator für Schulwesen in dieser Legislaturperiode eine weitere Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer in Berlin. Wir
haben in diesem Jahr sowohl aus haushaltspolitischen Gründen als auch aus Gründen des Vergleichs mit anderen Bundesländern die Pflichtstundenzahl anheben müssen. Jeder, der sich etwas näher mit der Schule beschäftigt, weiß, dass – entgegen manchen Unkenrufen hier und da – der Lehrerberuf in der Tat anstrengend und herausfordernd ist. Insofern halte ich alle Maßnahmen für wichtig, den Unterrichtsausfall zu bekämpfen; ich halte es aber nicht für richtig, die Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer in Berlin erneut zu erhöhen.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Thieme-Duske! Die Ermäßigungstatbestände werden in den Organisationsrichtlinien für das jeweilige Schuljahr festgelegt. Wir haben nicht die Absicht, diese Ermäßigungstatbestände, die auch in der Vergangenheit reduziert werden mussten, weiter zu reduzieren.
Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Strieder. Wir haben schon mehrfach über den Flaggenstreit vor dem Bundesbildungsministerium lesen können. Das soll nun an Ihre Verwaltung gehen. Teilen Sie die Position des Baustadtrats des Bezirks Mitte, oder halten Sie es für richtig, dass man zum Beispiel ausländische Staatsgäste vor der Tür mit einer entsprechenden Anzeige von Flaggen begrüßen kann?
Herr Präsident! Herr Angeordneter Gaebler! Manch einer braucht ein bisschen Zeit, um zu kapieren, dass Berlin wirklich Hauptstadt geworden ist. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung und der Bundestag nach Berlin gekommen sind. Und wenn dazu ein paar Flaggen nötig sind, sind wir gern bereit, diese Flaggen auch zu genehmigen.
Herr Abgeordneter! Diese „Merkwürdigkeiten“ kann man leider nicht an einer einzelnen Person festmachen, sondern es gibt eine ganze Reihe von „Merkwürdigkeiten“ in der Stadt. Und ich bin ganz sicher, dass diese „Merkwürdigkeiten“ Berlin auch weiterhin erfreuen werden. Ab und zu haben wir darüber zu lachen. Es ist eben so: Wenn man sich für eine dezentrale Stadtgestaltung entscheidet, wird einmal so und einmal so entschieden. Wichtig ist, dass wir am Ende einen Senat haben, der kompetent eingreifen kann.
Bei der Antwort auf meine Frage kann der Senat erneut seine Kompetenz unter Beweis stellen. Sie geht an die Arbeitssenatorin Frau Schöttler oder wahlweise auch an den Finanzsenator.
Frau Klotz! Entschuldigung! Die Fragen müssen immer an einen bestimmten Senator oder eine bestimmte Senatorin gerichtet sein.
Dann frage ich den Finanzsenator. Herr Kurth! Trifft es zu, dass Sie mit Ihrer Haushaltsplanung für das Jahr 2001 die Finanzierung von jahresdurchschnittlich 12 000 Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vorschlagen? Trifft es weiterhin zu, dass die Arbeitsämter in Berlin mehr Mittel des Bundes bekommen haben, so dass sie 16 000 Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen finanzieren können, dass sie diese Zahl aber nur „durchhalten“, wenn das Land seinen Verpflichtungen auf Kofinanzierung nachkommt? Wie wollen Sie diese Kofinanzierung gewährleisten?
Herr Präsident! Frau Dr. Klotz! Zunächst: Der Haushalt, von dem Sie gesprochen haben, ist nicht mehr nur ein Vorschlag; er ist der Beschluss des Senats. Wir haben ihn im Hauptausschuss in etlichen Sitzungen diskutiert.
Der Hauptausschuss hat gestern eine Schlussabstimmung zu verschiedenen Bestimmungen des Haushaltsgesetzes vorgenommen. Der Parlament wird die Einzelheiten am kommenden Donnerstag diskutieren.
Wir haben in der Tat Einschränkungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik wie auch in ziemlich allen anderen Bereichen vornehmen müssen. Diese werden nach der Auffassung des gesamten Senats auch bestimmte Reduzierungen bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen beinhalten, aber von einem Schwergewicht, den der Senat auf diesen Bereich legt, keine Abstriche im Wesentlichen machen.
Ist Ihnen bekannt, Herr Kurth, dass bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 1 DM aus Landesmitteln 10 bis 12 DM aus Bundesmitteln bindet und dass die Antwort, die Sie eben gegeben haben, im Prinzip bedeutet, dass das Land Berlin im Jahr 2001 auf 4 000 Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verzichtet, weil das Land es richtig findet, eine Kürzung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik in dreistelliger Millionenhöhe durchzuführen?
Frau Dr. Klotz! Herr Präsident! Wir haben im Senat bei der Vorbereitung des Haushalts über die Auswirkungen auf einzelne Programme gesprochen. Wir sind gemeinsam zu der Einschätzung gekommen, dass, wenn man die vorhandenen Landesmittel mit den zur Verfügung stehenden Kofinanzierungsmitteln bestmöglich kombiniert – da wurden allgemein noch bestimmte Optimierungsmöglichkeiten gesehen –, der Ausfall an tatsächlichen Förderfällen relativ gering ist. Ich bin im Moment nicht in der Lage, die von Ihnen genannte Zahl von 4 000 zu bestätigen; das müssten Sie die hierfür fachlich zuständige Senatorin fragen.
Auf meine früheren Anfragen ist mir mitgeteilt worden, dass zeitlich mit der Eröffnung der S-Bahnstrecke nach Westhafen der U-Bahnhof Westhafen ebenfalls einen Aufzug bekommt. Das ist jetzt ein Jahr her. Trifft es zu, dass der Nichtbau dieses Aufzuges damit im Zusammenhang steht, dass die Finanzierung des gesamten Aufzugprogramms zwischen Senat und BVG unklar ist und deshalb überhaupt nicht gebaut wird, bzw. wie sieht es damit aus und wann ist Westhafen dran?
Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich weiß nur, Herr Abgeordneter Cramer, dass die BVG dieses Jahr nicht in der Lage ist, ihr zur Verfügung gestellte 50 Millionen DM für Investitionen umzusetzen. Ob sich das auch auf diesen Aufzug bezieht, weiß ich nicht.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass über das vereinbarte Finanzierungsprojekt für den Einbau zusätzlicher Aufzüge zwischen Senat und BVG kein Einvernehmen erzielt worden ist und dass deshalb die BVG sich nicht in der Lage sieht, damit anzufangen. Damit ist das gesamte Projekt für Monate gestoppt. Wenn das dazu führt, dass 50 Millionen DM nicht abgerufen werden, wäre das ein Skandal. Was wollen Sie dagegen tun?