Peter Strieder

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Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wieland! Die Quartiersfondsjurys haben sich in allen 15 Gebieten mittlerweile konstituiert. Es ist gelungen, in diesem einmaligen Modell die Bevölkerung dazu zu bringen, sich in diesen Jurys zu beteiligen. In den Jurys wird außerordentlich engagiert gearbeitet, z. T. tagen die Jurys in diesen Gebieten sogar wöchentlich. Es liegen viele Anträge vor, die für dieses Programm, das wir zur Verfügung stellen, pro Gebiet 1 Million DM, zu bearbeiten sind. Die Bürgerinnen und Bürger – und das ist das wirklich Interessante – zeigen ein ausgesprochenes Verantwortungsbewusstsein beim Umgang mit diesen öffentlichen Geldern. Sie prüfen sehr intensiv, ob das beantragte Projekt wirklich dem Gebiet zu Nutze kommt, ob es sinnvoll ist, ob es notwendig ist, welche Auswirkungen es hat. Es ist eine sehr sparsame Verwendung der Mittel zu konstatieren.
Die ersten Projekte sind mittlerweile von diesen Jurys bewilligt worden. Sie dienen insbesondere der Stärkung von Angeboten für Kinder und Jugendliche. Sie beziehen sich auch auf die Schule. Es wurden Aktionen in den Sommerferien unterstützt. Es gibt eine Reihe von Bürgervorschlägen zur Verbesserung im öffentlichen Raum sowie für kulturelle Projekte, die damit finanziert werden können. Ich finde es besonders erfreulich, dass sich um so manche Quartiersjury herum richtige bürgerliche Initiativen entwickeln, z. B. an der Schillerpromenade eine Initiative von Hauseigentümern, die jetzt auch sehen: Wir tun etwas für das Gebiet, wenn die Stadt etwas für das Gebiet tut. – Oder eine kulturelle Initiative, die sagt: Es ist nicht nur die Mitte der Stadt, sondern auch die Kieze müssen belebt werden.
Wir haben für alle 15 Gebiete des Quartiersmanagements die Mittel des Bundes und Berlins zur Verfügung gestellt. Zwei weitere Quartiersmanagementgebiete werden kurzfristig eingerichtet werden. In der laufenden Förderperiode bis 2006 gibt es 136 Millionen DM für Maßnahmen der städtischen und lokalen Infrastruktur. Davon werden etwas mehr als 76 Millionen DM in den Quartiersmanagementgebieten eingesetzt und der Rest in Sanierungsgebieten des Ostteils und in Wohnumfeldmaßnahmen für die Großsiedlungen in Ost und West. Es ist uns gelungen, die Mittel, die wir haben, von der EU, vom Bund, zu bündeln auf die entscheidenden Quartiere in der Stadt, wo viele Menschen wohnen, auf die Quartiere, die wir davor bewahren wollen, sich nach unten zu entwickeln. Ich glaube, dass es auch in Zukunft sinnvoll und möglich sein wird, die EU-Gelder besonders in diese Gebiete zu leiten, nicht die Gießkanne über die ganze Stadt zu verteilen, sondern ein Zielsystem zu haben, wo wir in der Stadt dafür sorgen können, dass Nachbarschaften wieder
freundlich werden, dass man gerne im Kiez wohnt. Die Stärkung des Berliner Kiezes ist eine entscheidende Bedingung dafür, dass sich die Menschen in Berlin wohl fühlen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Zunächst stelle ich fest, dass es immerhin gelungen ist, auf der Senatsebene wegzukommen von konkurrierenden Programmen zu einem integrierten Ansatz mit der Arbeitsverwaltung, der Schul- und Jugendverwaltung, dem Sportbereich und der Stadtentwicklungsverwaltung. Ich glaube, das ist ein großer Fortschritt, der dort auch beim Einsatz von Mitteln und bei der Festlegung von wichtigen Handlungsfeldern erfolgt ist.
In den Bezirken selbst ist es sehr unterschiedlich. Es gibt einige Bezirke, die sehr gut mitarbeiten, die auch verstanden haben, dass sie durch die Stärkung einzelner Stadtteile eine Chance haben, ihre Bezirke weiter nach vorne zu bringen. In anderen Bezirken wird die Arbeit nicht in dem Maße unterstützt, wie wir uns das vorstellen. Insgesamt muss man aber sagen, dass es nach meinem Eindruck jedenfalls – soweit ich die Quartiersmanagementgebiete und die Arbeit, die es dort gibt, beobachtet habe – mittlerweile eine sehr gute Vernetzung mit der Schule gibt. Die Schule wird wieder zu einem Austauschort von Information auch über das gesellschaftliche Leben im Kiez, wo viele Projekte zusammen entwickelt werden. Ich war gerade im Beusselkiez in Moabit und habe mir dort die Schule angeguckt und die Möglichkeiten, die wir für diese Grundschule geschaffen haben, auch über die Mittel aus diesem Quartiersfonds. Insgesamt ist das eine große Stärkung. Wir stellen auch national wie international fest, dass es ein hohes Interesse daran gibt, welche Erfahrungen Berlin damit macht, dass nicht die Verwaltung von außen hereinkommt und sagt: Das machen wir und das machen wir –, sondern dass die Bürger selbst motiviert werden, weil es auch wirklich Summen sind, um die es geht, die sie sehr sparsam und sehr effizient ausgeben. Das hat den Mut, sich für den eigenen Wohnbereich zu engagieren, sehr gestärkt.
Frau Abgeordnete! Es geht darum, Gebiete, die über Jahre vernachlässigt worden sind, wo es Tendenzen der Umschichtung der Bevölkerung gab,
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zu stabilisieren. Es war immer klar, dass wir ein Projekt entwickeln, das über mehrere Jahre anhalten muss. Deswegen hat der Senat auch schon beschlossen, diese Idee des Quartiersmanagements um weitere drei Jahre zu verlängern.
Wir haben gerade in dem Bereich auch der Arbeitsplätze es geschafft, durch das Quartiersmanagement Projekte zu entwickeln, mit deren Hilfe insbesondere Langzeitarbeitslose mit ihren Firmen in die Gestaltung z. B. von Parks und Brunnen einbezogen werden können. Das Programm zur Wiederherstellung der Berliner Brunnenanlagen und der Berliner Plätze, das wir im letzten Jahr aufgelegt haben, ist sehr gut von den Bezirken aufgenommen worden. Das hat Arbeit geschaffen. Gerade in diesem Bereich sind viele zusätzliche Menschen beschäftigt worden, die arbeitslos waren, weil wir die Mittel bei der Vergabe an solche Firmen, die diese Arbeiten zu erledigen haben, auch an die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen gebunden haben. Sie können im Übrigen auch einem Bericht der Senatsverwaltung für Arbeit entnehmen, dass meine Verwaltung diese Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes vorbildlich einsetzt,
weil wir glauben, dass in den Kiez Selbstbewusstsein gehört – Selbstbewusstsein nicht nur, weil wir einen schönen öffentlichen Raum haben, den wir bewahren und schützen, sondern auch Selbstbewusstsein, weil die Menschen sehen, dass sie für die Arbeit gebraucht werden und dass ihre Arbeit der ganzen Stadt zugute kommt.
Auch wenn Sie keine Frage stellen, muss ich Ihre Unterstellung, Frau Galland, doch zurückweisen. Denn die Projekte, von denen ich gerade geredet habe, über das Platzproblem, das Brunnenprogramm, aber auch die übrigen Projekte, die in diesen Quartiersmanagementgebieten liegen, bedeuten aktive Arbeitsmarktpolitik. Die hätten Sie ja schon vor vielen Jahren einleiten können, wenn Sie diese Ideen dazu gehabt hätten. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Versuch, die Leute einzubeziehen
in die Arbeit vor Ort und zur Verbesserung des Wohnumfeldes, ist ausgesprochen erfolgreich.
Diesen Eindruck, Herr Nelken, teile ich überhaupt nicht, ganz im Gegenteil. Wir haben ein 100-Millionen-DM-Sanierungsprogramm für Schulenund Sportstätten sehr erfolgreich umgesetzt
und haben diese in die Bezirke hinein gegeben, dieses Jahr auch ohne Beteiligung der Bezirke.
Das Quartiersmanagement ist dazu da, Defizite, die die Bürgerinnen und Bürger vor Ort definieren, zu beheben. Das ist sehr viel preiswerter, denn die Quartiersmanagements gehen sehr viel genauer mit dem Geld um, als das von der Verwaltung häufig gemacht wird. Es hat auch den Vorteil, dass die, die dort leben, genau wissen, was die Defizite sind. Es mag ja sein, dass Sie immer noch dagegen sind; es ist ein sehr effektives Modell, erstens die Bürgerbeteiligung zu unterstützen – das ist direkte und unmittelbare Demokratie, die wir damit finanzieren und fördern –,
es ist zweitens ein Eingehen auf die Defizite in einem ganz konkreten Wohnbereich und drittens eine ganz unbürokratische und schnelle Hilfe. So, wie die Quartiersmanagementjurys arbeiten, kann ich Ihre Kritik, die Sie an den Bürgerinnen und Bürgern üben, die sich in ihrer Freizeit für ihren Kiez einsetzen, nicht akzeptieren. Denen allen gebührt unseren Dank.
Herr Abgeordneter Niedergesäß! Im Rahmen der CDU-Spendenaffäre und der Bankenkrise ist noch einmal deutlich geworden,
dass das Land Berlin angesichts seiner finanziellen Lage einen tatsächlichen Mentalitätswechsel braucht und nicht nur davon zu reden hat. Ich habe mir in der Tat erlaubt, die Baupläne für den Ausbau der Straße und der Straßenbahn im Gebiet Adlershof anzuhalten, mit dem Ziel, zu überprüfen, ob diese Investitionen zu diesem Zeitpunkt richtig sind. Ich bin nicht davon überzeugt, dass es jetzt richtig wäre, für 9 Millionen DM Grundstücke anzu
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kaufen, um die Straße in der Breite anzulegen, um dann in ein paar Jahren – nach der gegenwärtigen Planung Ende dieses Jahrzehnts – vielleicht eine Straßenbahn bauen zu können. Solche Zukunftskredite kann sich die Stadt angesichts ihrer von Ihnen nicht unmaßgeblich beeinflussten Finanzlage nicht mehr leisten, sondern wir werden dafür sorgen, dass jetzt überprüft wird, ob das Verkehrssystem Straßenbahn angesichts der Entwicklungen in Adlershof unumgänglich ist oder ob nicht eine Erschließung beispielsweise mit einem Wissenschaftsbus ausreichend ist.
Wir werden überprüfen, ob die Art und Weise, wie Straßen angelegt werden, mit welchen Materialien und in welcher Üppigkeit sie gebaut werden, reduziert werden kann. Ich halte nichts davon, dass wir immer sagen: Die Stadt muss sparen! –, aber dann wird das meiste Geld in Beton und Kleinmosaikpflaster vergossen, anstatt es in die Schulen zu investieren.
Herr Abgeordneter Niedergesäß! Aus Ihrer früheren beruflichen Tätigkeit ist Ihnen bekannt, dass die Breite von Straßen davon abhängig ist, welche Verkehre auf diesen Straßen zu bewältigen sind. Und wenn in die Mitte eine 12 m breite Straßenbahntrasse eingebaut werden soll, dann wird die Straße 12 m breiter.
Die Frage, ob eine 12 Meter breite Straßenbahntrasse gebaut werden muss, wird man ja wohl noch einmal im Lichte neuerer Entwicklungen überprüfen dürfen. Das geschieht gegenwärtig. Es macht keinen Sinn, heute zu sagen, wir bauen eine Straße mit 35 Metern, und morgen sagen wir, aber die 12 Meter, die wir für die Straßenbahn vorgesehen haben, die wir gekauft haben, wofür wir 9 Millionen DM ausgeben müssen, um Grundstücke dazuzukaufen, die bleiben dann liegen, weil die Straßenbahn nicht kommt.
Es gibt keine Baueinstellung, es gibt keine Verzögerung, an diesem Entwicklungsgebiet wird weitergearbeitet. Es wird mit dem öffentlichen Personennahverkehr erschlossen werden. Es stellt sich nur die Frage, ob die Investition in eine Straßenbahn gerechtfertigt ist angesichts der nicht sehr wahrscheinlichen Entwicklung zu einem großen Wohngebiet. Das ist ein Wissenschafts- und Universitäts- und Wirtschaftscampus geworden.
Dieser Wirtschaftscampus wird gegebenenfalls auch mit Bussen erschlossen werden können, wenn sich herausstellen sollte, dass die Investition in eine Straßenbahn nicht zielführend ist. Darum geht es zurzeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In fünf Minuten die stadtpolitischen Maßstäbe darstellen zu sollen, zeigt schon, wie wenig ernst diese Debatte gemeint ist.
Kaum eine andere Großstadt Europas ist in diesem Jahrhundert so entstellt worden wie Berlin. Weder in Rotterdam oder Warschau noch in Hamburg oder Dresden klafft heute im historischen Zentrum eine so unwirtliche Brache wie in Berlin zwischen Alexanderplatz und Friedrichstadt.
Mit dieser dezidierten Einschätzung aus dem Jahr 1997 bringt der Berliner Journalist Rainer Haubrich auch heute noch die Sache auf den Punkt. Trotz der Leere hat das historische Zentrum Berlins eine herausgehobene und unverzichtbare Bedeutung für die urbane Identität unserer Stadt. Das Gebiet zwischen Alexanderplatz und Spittelmarkt ist nicht Ostberlin, sondern der Geburtsort unserer Stadt. Die Beachtung der Historizität der innerstädtischen Quartiere, liefert die Maßstäbe der künftigen Stadtentwicklung in diesem Bereich. Und dies wird nicht zuletzt durch das 1999 beschlossene Planwerk Innenstadt deutlich, in dem ein Dialog mit dem städtebaulichen Erbe Berlins planerisch angelegt ist. Es wäre jedoch verkürzt zu glauben, dass die Auseinandersetzung mit der Berliner Städtebaugeschichte die direkte Stadtrekonstruktion zum Maßstab der Stadtentwicklung erhebt. Es gibt keine Zukunft ohne Vergangenheit, es gibt aber auch keinen Weg zurück, er führt in die Sackgasse.
Grundmotiv der Stadtentwicklungspolitik des Senats ist seit 1989 – im Übrigen auch unter den Senatoren Hassemer und Nagel –, die kritische Rekonstruktion, die einen Dialog zwischen den Stadtgeschichten, der mittelalterlichen und der barocken, und zeitgemäßen Ansprüchen an die Stadtentwicklung zu Grunde legt. Heutige Bautypologien und die Maßstäblichkeit der Stadtstruktur geprägt von Parzellierung, Höhenbegrenzung, Straßen und Plätzen bilden die Ausgangspunkte unserer Planung. Berlin soll in seinen Grundzügen wieder erfahrbar, verlorene Orte und Raumfolgen, die den Charakter der Stadt prägten, wiedergewonnen werden. Das historische Zentrum, bis zur Wende systematisch zum Zentrum der „Hauptstadt der DDR“ ausgebaut, wird durch die Wiedergewinnung des historischen Straßen- und Platzraumgefüges und deren gestalterische Aufwertung mehr und mehr zur gemeinsamen Mitte für ganz Berlin. Schwerpunkte sind die Planungen und ihre schrittweise Realisierung am Spittelmarkt, auf dem Friedrichswerder, im Klosterviertel und am Alexanderplatz. Die damit verbundenen Baumaßnahmen werden derzeit gemeinsam mit potentiellen Investoren und in Abstimmung mit den berührten Senatsverwaltungen und den betroffenen Bezirksverwaltungen vorbewertet. Aus dem Planwerk wird so das Bauwerk Innenstadt.
Sie haben, Herr Lehmann-Brauns, über die Sicherung der Mauerreste gesprochen. In der Tat, Berlins Geschichte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war geprägt durch die Teilung der Stadt, die durch den Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 zementiert werden sollte. Auch dieser Teil der Geschichte darf nicht in Vergessenheit geraten. Nur wer diesen Teil der Geschichte kennt, wird wissen, wo er hin will. Deshalb ist die Erinnerung an die Mauer eine ständige politische Mahnung gegen Diktatur und Menschenverachtung.
Der Erhalt und die Pflege der restlichen Mauerteile ist Berlin den Opfern, ihren Angehörigen, aber auch den zukünftigen Generationen schuldig.
Die Erinnerung an dieses Schandmal der Geschichte ist ein öffentlicher Auftrag. Das ist der Grund, Herr Lehmann-Brauns, weshalb diese Regierung daraus die Konsequenz gezogen und die verbliebenen Mauerreste unter Denkmalschutz gestellt hat.
Das hätten vorangegangene Senatoren Ihrer Partei auch schon machen können. Aber damals haben Sie es mit verhindert.
Für den Senat steht außer Frage, dass das ehemalige Schlossareal ein Ort herausragenden Ranges und nationaler Ausstrahlung ist, der mit keinem anderen Platz in Berlin vergleichbar ist. An dieser Stelle wird sich die wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland als demokratischer Bauherr beweisen müssen. Deshalb ist die künftige Gestalt des ehemaligen Schlossareals auch keine ausausschließliche Angelegenheit Berliner Stadtpolitik. Der Senat begreift die Gestaltung dieses Bereichs als eine nationale Aufgabe. Die von der Bundesregierung und dem Land Berlin gemeinsam eingesetztes internationale Expertenkommission „Historische Mitte Berlin“ unterstreicht diesen Aspekt sehr deutlich. Die Expertenkommission bearbeitet und diskutiert vier Aufgabenfelder, die Nutzungen sowie die Dimension der stadträumlichen Einbindung des künftigen Gebäudes, seine Finanzierung und Gestaltung. Diese Diskussion ist in vollem Gange. Es geht dabei aus der Sicht des Senats nicht nur um Städtebau und Architektur. Es geht auch nicht primär um die immer wieder debattierte Frage der Erhaltung des Palastes oder der Rekonstruktion des Schlosses, vielmehr geht es um die Wiedergewinnung des zentralen Stadtraumes und seiner angemessenen Funktion.
Der Vorschlag von Professor Schuster und Stiftungspräsident Lehmann, hier die außereuropäischen Sammlungen aus Dahlem anzusiedeln, ist aus meiner Sicht ein sehr guter Ansatz. Gerade die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig der Dialog der Kulturen der Welt für eine friedliche Zukunft ist. Den Auftrag und die Chance, im Zentrum Berlins diesen Ort zu bauen, sollten wir nicht verpassen. Ich halte es allerdings für notwendig, die alte Konzeption eines Völkerkundemuseums aufzugeben. Der Austausch der Kulturen kann nicht aus dem Blickwinkel des Kolonialismus initiiert werden.
Aber, Herr Lehmann-Brauns, wir beschäftigen uns in der Kommission auch nicht nur mit dem ehemaligen Schlossareal, sondern wir wollen Antworten und Anregungen zur Nutzung und Gestaltung der angrenzenden Bereiche geben. Dies gilt für den Friedrichswerder und die Bauakademie, die ehemalige Schlossfreiheit, den historischen Schlossplatz, das Staatsratsgebäude, die Breite Straße und das dahinter liegende Gebiet von Altkölln. Die frühere Staatsmitte wird so eine Neuformulierung ihrer funktionalen Bedeutung und auch ihrer gestalterische Erscheinung erhalten. Für den Senat steht fest, dass sich die Vorschläge der Expertenkommission insbesondere an zwei Punkten werden messen lassen müssen:
1. Berlin kann die künftige Bebauung des Schlossareals nicht finanzieren. Wer diese Hoffnung hegt, sei es im parlamentarischen Raum oder in der Öffentlichkeit, der verkennt die Wirklichkeit. Berlins Beitrag besteht vielmehr darin, die landeseigenen Grundstücke kostenlos einer zukünftigen Bebauung zur Verfügung zu stellen.
Im Gegenteil, die Mitte, die Linden vertragen gut und gern noch zusätzliche Belebung. Auch das muss die künftige Nutzung des Schlossareals garantieren.
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Zum letzten Punkt, die Rückführung der Standbilder der Heerführer Scharnhorst und Bülow an den Standort vor der Neuen Wache zu prüfen: Wir haben mit Herrn Professor Kollwitz als Vertreter der Erbengemeinschaft gesprochen. In den Verhandlungen mit ihm wurde deutlich, dass sich an der grundsätzlichen Ablehnung der Betonung oder Verherrlichung militärischer Gewalt in der Umgebung der Kollwitz-Skulptur „Mutter mit totem Sohn“ seitens der Erbengemeinschaft nichts geändert hat. Die Vorstellung – so wörtlich – durch ein „Spalier preußischer Generäle“ zur Pieta` zu gelangen, stellt sich aus Sicht der Erbengemeinschaft als unerträglich dar. Professor Kollwitz verwies in diesem Zusammenhang auf die Bedingungen der Erbengemeinschaft, die zur Aufstellung der Kollwitz-Skulptur in der Neuen Wache führten. Dabei bekräftigt er die zwischen der Erbengemeinschaft und Bundeskanzler Kohl 1993 getroffene Übereinkunft, die eine eindeutige Konditionierung der Zustimmung zur Ausstellung enthält, nämlich erstens den Ausschluss militärischen Zeremoniells bei Kranzniederlegungen am Ehrenmal, zweitens einen Verzicht auf die Hervorhebung militärischer Symbole inner- und außerhalb der Neuen Wache und deren näheren Umgebung und drittens einen Verzicht auf die Aufstellung von Militärposten als Ehrenbezeigung vor der Wache sowie eine Freihaltung des Innenraums der Neuen Wache von militärischen Ehrenbezeigungen.
Während der Verhandlungen wurden seitens des Senats Verständnis für die Einwände der Erbengemeinschaft signalisiert, aber gleichzeitig für eine Lösung plädiert, die einen Kompromiss zwischen den berechtigten Forderungen und Bedenken der Erbengemeinschaft und den geäußerten Vorstellungen zur Aufstellung der Generalstatuen ermöglicht. Im Ergebnis dieser Verhandlungen sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen die fünf Generalstandbilder – Yorck, Blücher, Gneisenau, Scharnhorst und Bülow – als Ensemble-Figuration wieder aufzustellen. Somit ist festzuhalten, dass die Aufstellung der Standbilder von Gneisenau, Blücher und Yorck sowie die Aufstellung der Standbilder von Scharnhorst und Bülow insgesamt zu entscheiden ist. Ich habe das Landesdenkmalamt beauftragt, Vorschläge zu entwickeln, die eine Rückführung der Standbilder der Heerführer Scharnhorst und Bülow einbezieht, aber dabei nicht die Interessen der Erbengemeinschaft beeinträchtigt.
Der Senat ist sich bei all seinen Planungen und Projekten der außerordentlichen architektonischen, sozialen und politischen Bedeutung unserer Stadt bewusst. Wir wollen diese Erinnerungen im Stadtgedächtnis bewahren. Diese Verankerung in unserer Geschichte gibt uns Mut und Kraft, die soziale, politische und wirtschaftliche Modernisierung unserer Stadt mit allen Mühen des Alltags voranzutreiben. Es geht aber um Modernisierung und um Vorwärts gehen. Rückwärts gewandte Diskussionen werden dieser Stadt nichts nützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem aus dem Bauschutt Messwerte vorlagen, wonach klar war, dass es eine hohe PCB-Konzentration bei den Bauarbeiten im Olympia-Stadion gab, wurden die Bauarbeiten zunächst sofort eingestellt. Nachdem die exakten Messwerte vorlagen, ist auch der angrenzende Bereich des Olympia-Schwimmstadions gesperrt worden. Wir wollten ausschließen, dass irgendwelche gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch diese Giftfunde entstehen konnten.
Wie wir mittlerweile wissen, ist vermutlich 1974, bei der Vorbereitung des Olympia-Stadions auf die Fußballweltmeisterschaft, damals erlaubtes PCB verwandt worden, insbesondere zum Brandschutz. Dieses PCB ist Ende der 80er Jahre weltweit verboten worden. Wir haben sofort Messungen von Staubproben veranlasst – sowohl im Olympia-Stadion als auch auf dem Maifeld und im Olympia-Schwimmstadion – und auch Luftproben genommen. Die Messergebnisse sind gestern Abend, zum Teil heute früh eingegangen. Eine Expertengruppe aus Immissionsschutzrechtlern, Gesundheits- und Arbeitsschutzexperten analysiert diese Ergebnisse.
Nachdem von uns schon beauflagt worden war, dass die Baustraße im Olympia-Stadion immer feucht zu halten ist, um weitere Staubausträge zu verhindern, wissen wir jetzt, dass die Ergebnisse der Staubmessungen bedeuten: Alle Ergebnisse liegen deutlich im unbedenklichen Bereich. Die Sorge, dass Staub aus den Baumaßnahmen sich über das gesamte Olympia-Stadion, das Maifeld und das Olympia-Schwimmbad verteilt haben könnte, existiert nicht mehr.
Wir sind zurzeit noch dabei, Innenluftmessungen vorzunehmen in Räumen, die für das Publikum und für Sportler zugänglich sind. Die Ergebnisse werden in den Abendstunden des heutigen Tages erwartet. Das Ergebnis der Außenluftmessung im Stadion wird für Freitag erwartet, also für morgen. Wir gehen aber davon aus, dass – angesichts der Staubwerte – auch bei den Außenluftwerten im Olympia-Stadion keine Probleme zu erwarten sind. Hiermit ist das Olympia-Schwimmbad wieder geöffnet, das Olympia-Stadion und das Maifeld ist bespiel- und benutzbar. Es bestehen keine gesundheitlichen Risiken. Ich füge auch deutlich hinzu, dass es durch Ausdünstungen des PCB vor der Baumaßnahme im Olympia-Stadion keinerlei Gefahren gab für Sportler oder Besucher. Die Konzentrationen sind nur in der Spachtelund in der Fugenmasse vorhanden. Die Ausdünstungen selbst stellen kein gesundheitliches Risiko dar.
Wir werden in den nächsten Tagen zusammen mit dem Immissionsschutz, mit dem Arbeits- und dem Gesundheitsschutz erörtern, wie die Baustellenorganisation fortgeführt werden kann. Wir müssen verhindern, dass die PCB-haltigen Stoffe aus den Fugen und der Spachtelmasse sich verbreiten, das heißt, wir müssen sie eingrenzen, beispielsweise durch Feuchthalten des Bauprozesses, durch Absaugen der Staubluft oder dergleichen mehr; wir müssen eine Technik finden, die Gesundheitsgefahren auch für die Bauarbeiter ausschließt. Gegenwärtig gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass es zu erheblichen Bauverzögerungen kommen könnte oder zu einer Verzögerung der Fertigstellung des Baus im Olympia-Stadion selbst.
Ich sage noch einmal deutlich: Es gab für die Besucher in der Vergangenheit, und es gibt für die Besucher in der Gegenwart und auch in der Zukunft keine gesundheitlichen Gefahren. Wir sind sehr froh, dass wir dieses Ergebnis jetzt haben. Die Sperrung am vergangenen Freitag war eine Vorsorgemaßnahme. Wir wollten dafür sorgen, dass der Gesundheitsschutz vor Schnelligkeit geht, deswegen haben wir diese Maßnahme ergriffen. Wir sind froh, dass wir sie jetzt wieder aufheben können.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das Material ist sicherlich nicht nur im OlympiaStadion verwendet worden, sondern weltweit. Wir haben in Berlin große Erfahrung mit der Beseitigung von PCB in Baustoffen. Wichtig ist festzustellen, dass es angesichts solcher Sportstätten wie das Olympia-Stadion oder das Olympia-Schwimmstadion kein Problem mit Ausdünstungen gibt; es gibt nur ein Problem in dem Bauprozess selbst, wenn nämlich die PCB-haltigen Betonteile ausgebaut werden: Es staubt. Das war die große Sorge, dass der Staubaustrag das Gelände großflächig kontaminieren könnte. Die Messungen haben ergeben, dass es diese großflächige Staubkontamination nicht gibt. Aus den Staubwerten, die uns bereits vorliegen, schließen wir, dass wahrscheinlich auch die Außenluftwerte keinerlei Problem darstellen werden. Insofern kann der Prozess vorangehen.
Insgesamt gibt es bei allen Sanierungsmaßnahmen immer auch PCB-Entfernungsmaßnahmen, wenn uns bekannt ist, dass PCB-haltige Baustoffe verwendet worden sind. In ganz vielen Bereichen ist das schon geschehen. In anderen Bereichen reicht aber beispielsweise auch eine Versiegelung. Ich sage noch einmal: Wenn das PCB im Baustoff selbst gebunden ist, ist die Ausdünstung in die Außenluft gesundheitlich unbedenklich.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Bekannt geworden, dass es dort PCB-haltige Baustoffe gibt, ist es durch das annehmende Bauschuttentsorgungsunternehmen. Zunächst gab es eine Untersuchung des Bodens durch die Walter Bau AG. Diese hat keinerlei Hinweis auf irgendeine Kontamination gegeben, sondern es handelte sich um sauberen Bauschutt. Dieser hat sich im Laufe der Arbeiten verändert. Dadurch haben wir festgestellt, dass man dort eingreifen muss.
Wir sind jetzt dabei, den Entsorgungsweg neu zu definieren. Dazu gehört, dass wir festlegen müssen, in welcher Form gearbeitet wird. – Ich weiß nicht, ob das zu speziell ist. – Es gäbe die Möglichkeit, beispielsweise die PCB-haltigen Teile, die oben aufgebracht worden sind, separat abzunehmen. Dann wäre der Beton sauber und könnte beliebig über eine Bauschuttanlage entsorgt werden. Das hat aber den Nachteil, dass es zu erheblicher Staubentwicklung kommt, die wir im Griff behalten müssen, beispielsweise durch Absaugungen.
Es besteht auf der anderen Seite die Möglichkeit, die PCBhaltigen Teile zusammen mit großen Betonteilen in eine Bauschuttanlage zu bringen. Sie würden dort gemahlen und dann in einer Bodenwaschanlage dekontaminiert werden. Das Ergebnis daraus könnte man wiederum auf eine beliebige Bauschuttdeponie bringen. Welche Möglichkeiten jetzt die richtigen sind, wollen wir mit dem Arbeitsschutz intensiv erörtern. So lange sind an dieser Stelle, aber nur für diese Stelle, im Olympia-Stadion die Arbeiten eingestellt.
Frau Abgeordnete, ich habe gerade gesagt: Es gab Proben, die analysiert worden sind. Und dann wurde das nach den Güteklassen des Bauschutts Z 0 oder Z 1 einklassiert. Diese Werte haben sich während des Bauprozesses verändert. Das war zu Beginn nicht erkennbar. Die Proben wurden von der Firma Walter Bau selbst beauftragt. Also es ist tatsächlich gemessen worden, und jetzt wird natürlich, da wir diese Erkenntnis haben, ständig weiter gemessen werden, weil wir gar nicht genau wissen, an welchen Teilen des Olympia-Stadions dieses Problem noch auftritt. Wir wissen aber, es tritt auf in Fugen und in einer Spachtelmasse, die sozusagen einen Schutz darstellt. Es tritt nicht auf im gesamten Bereich der Natursteintribünen, die nicht versiegelt worden sind. Es ist bei der Anfangsstelle der Bauten im Olympia-Stadion nicht aufgetreten, es ist jetzt aufgetreten. Wir werden den nächsten Teil schon vorsorglich auf PCB untersuchen, obwohl die Bauarbeiten an diesem Teil erst für 2003 im Plan sind.
Zu der Frage, was das kostet bzw. wer die Kosten trägt, würde ich uns empfehlen, in aller Gelassenheit abzuwarten, was diese zusätzlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes, die wir dort verlangen, kosten werden. Wir werden dann mit dem Auftragnehmer, der Firma Walter Bau, darüber zu reden haben. Zunächst gehe ich davon aus, dass es das Risiko der Firma Walter Bau ist, diese Kosten zu tragen. Aber wie Sie wissen, in solchen großen Bauvorhaben gibt es immer juristische Auseinandersetzungen. Die werden wir gegebenenfalls zu führen haben. Die vertragliche Konstellation ist nach unserer Ansicht durchaus auslegungsfähig. Welche Vereinbarung dort getroffen wird, wird man sehen. Es steht fest, dass es eine Voruntersuchung trotz des großen Gutachtens aus dem Jahr 1996/ 97 hinsichtlich dieser Umweltbelastungen nicht gegeben hat. Eine ausdrückliche Regelung dafür, beispielsweise für PCB in den Fugen, ist im Vertrag nicht geschlossen worden. Also werden wir uns auseinanderzusetzen haben. Sie können davon ausgehen, dass das Land Berlin kein Geld zu verschenken hat.
Herr Abgeordneter! Nach den mir vorliegenden Untersuchungen und den Einschätzungen der Gesundheitsexperten ist das auszuschließen. Die Gefahr von PCB-Staub – nur darum kann es sich handeln – existiert ab einer Entfernung größer 1 Meter nicht mehr. Deswegen
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sagen auch die Experten, es ist gar kein Problem, das OlympiaSchwimmstadion wieder zu öffnen, obwohl man da nicht auf Sitzen sitzt, sondern unmittelbar auf diesen Tribünen. Es gibt dort keine Ausdünstungen, die gesundheitlich bedenklich wären. Wir haben den Bauarbeitern selbst, und da ist in der Tat ein Risiko, angeboten, gesundheitliche Untersuchungen durchzuführen, damit wir darauf gegebenenfalls auch reagieren können. Und im Hinblick auf die Sorgen, die wir für den Arbeitsprozess selbst haben – weder für Sportler noch für Zuschauer –, machen wir die Abstimmung zwischen der Emissionsschutzbehörde und den Gesundheitsschutzbehörden, um sicher zu gehen, dass die weiteren Arbeiten im Olympia-Stadion im Hinblick auf PCB so organisiert sind, dass natürlich auch für die Bauarbeiter gesundheitliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind.
Nach meinen gegenwärtigen Informationen ist der Baubehörde nicht bekannt gewesen, dass dort PCB-haltige Mittel verwendet worden sind. In dem Gutachten von Deyle/Bung, das hinsichtlich der Frage erstellt worden ist, lohnt es sich, das Olympia-Stadion zu sanieren und zu modernisieren oder sollte man lieber ein neues reines Fußballstadion bauen, sind diese Fragen nicht untersucht worden. Ich will aber auch noch einmal darauf hinweisen: Es war immer ein Sportgelände. Es war nie eine Ölraffinerie beispielsweise auf diesem Gelände. Wenn man ein Grundstück hat, auf dem man bauen will, dann überlegt man ja, auf welche Kontaminationen untersuche ich, aus den Vornutzungen, die es gab. Wenn eine Raffinerie darauf war, weiß man, man hat mit verseuchtem Boden zu rechnen. Wenn dort immer nur Sport getrieben worden ist, dann gibt es diesen Anhaltspunkt, dass aus der Vornutzung eine Kontamination des Bodens herrühren könnte, natürlich nicht. Infolgedessen meine ich auch, dass da ein Vorwurf nicht zu machen ist, dass nicht jede einzelne Fuge, Betonzusammensetzung und dergleichen untersucht worden ist. Dafür gab es keinerlei Anhaltspunkte, dass man so etwas hätte untersuchen müssen. Deswegen kann man auch nicht erwarten, dass man sich immer zu 150 % schlau macht, sondern man ist davon ausgegangen und man konnte davon ausgehen, dass es ein internationales Sportfeld ist. Und internationale Sportfelder, die nie vorher für etwas anderes genutzt worden sind, haben keine Kontamination mit giftigen Stoffen. Jedenfalls kann man davon nicht ausgehen.
Wer zuständig ist, das ist noch die Frage. Jedenfalls ist das eine Stadtentwicklungsgesellschaft, und die Frage ist, wer der Shareholder der Gesellschaft ist. Sie ist eine GmbH, und Sie werden verstehen, dass ich Geschäftsgeheimnisse dieser Gesellschaft in öffentlicher Sitzung nicht preisgeben kann.
Ich will Ihnen deutlich sagen, dass wir seit dem 1. Januar 2001 eine neue Geschäftsführung haben. Im Rahmen der neuen Geschäftsführung haben wir ein Umstrukturierungskonzept für die BLEG entwickelt. Das hat zu einem erheblichen Personalabbau geführt und, wie ich ganz ausdrücklich hinzufüge, auch zu einer deutlichen Senkung der von diesem Unternehmen ge
leasten Dienstwagen. Damit mache ich schon deutlich, dass es in diesem Unternehmen in den vergangenen Jahren Kostenstrukturen gegeben hat, die inakzeptabel waren. Eine Konkursangst hinsichtlich der BLEG oder der Versuch, Brandenburger Parallelen aufdecken zu wollen, wird scheitern. Die Fakten sind andere.
Herr Präsident! Das waren drei Fragen. Die erste Frage war, ob es zutrifft, dass Dienstwagen, die wir bei der BLEG abgeschafft haben, beim Senat eingesetzt werden. Da kann ich nur sagen: Nein.
Der zweite Punkt ist: Ich hatte gerade schon geantwortet, dass es überhaupt keinen Anlass gibt, Parallelen zu ziehen. Die BLEG arbeitet gut bei der Entwicklung von Buch. Sie wissen, dass wir Buch zum Zentrum der Biotechnologie ausbauen wollen. Dort gibt es entsprechende Verträge zwischen dem alten Senat noch und der BLEG.
Der dritte Punkt ist: Ich habe gesagt, dass es auch angesichts der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt notwendig ist, in solchen Unternehmen flexibel zu reagieren, damit keine Brandenburger Verhältnisse entstehen. Wir haben das Personal seit Anfang diesen Jahres von 50 Beschäftigten auf 35 reduziert. Es sind statt 17 Dienstwagen nur noch 7 in Betrieb.
Am Ende des Jahres sollen es – wegen der auslaufenden Leasingverträge – noch drei sein. Das ist, finde ich, auch die höchste Zahl, die dort akzeptabel ist.
Ich biete Ihnen an, dass Sie einmal mit einem Kollegen aus Ihrer Fraktion über die Frage reden, wer Aufsichtsratsvorsitzender war, als in einem Unternehmen mit 50 Mitarbeitern 17 Dienstwagen geleast worden sind. Ich war jedenfalls nicht im Aufsichtsrat dieses Unternehmens. Ich würde auch dafür sorgen, dass eine solche Kostenstruktur in einem solchen Unternehmen nicht existiert, und das habe ich getan, wie Sie sehen.
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Frau Abgeordnete Hämmerling! Ich weiß gar nicht, warum Sie so aufgeregt sind.
Nur weil der Abgeordnete Weichert gern möchte, dass es in Berlin Parallelen zu Brandenburg gibt, gibt es es sie noch lange nicht. Deswegen müssen Sie keine Sorge haben, Frau Hämmerling. Die BLEG wird von uns so aufgestellt, dass sie nicht die Probleme von Brandenburg erhalten wird. Sie arbeitet gut und immer effizienter. Wir haben dort einen Umstrukturierungsprozess in die Wege geleitet. Nach allem, was wir wissen, ist dieser sehr erfolgreich.
Das unterscheidet von den Hoffnungen der CDU im Moment, die die Stadt ein wenig herunterreden will.
Die Koalition sollte sich daran nicht beteiligen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Senat ist insgesamt sehr froh darüber, dass es gelungen ist, endlich innovative Tarifmodelle bei den Berliner Verkehrsbetrieben einzuführen. Es gibt eine Reihe von guten Nachrichten für den 1. August 2001. Wir sind insbesondere froh darüber, den Preis der Schülermonatskarte von 60 DM auf 45 DM senken und dafür sorgen zu können, dass die Geschwisterkinder nur noch 30 DM zahlen.
Das ist eine Halbierung des bisherigen Preises. Eine Familie mit drei Schulkindern musste bisher 180 DM für die Schülermonatskarten ihrer Familie ausgeben. In Zukunft werden es nur noch 105 DM sein. Die Familie spart 75 DM im Monat. Das ist ein großer Erfolg!
Zum Zweiten ist es gelungen, das Berlin Ticket A für Empfänger von Arbeitslosenhilfe zum gleichen Preis wie bisher, für 45 DM, beizubehalten. Neu eingeführt wird eine Berlin-Karte zum Preis von 69 DM im Jahr. Mit dieser Berlin-Karte ist jeder Inhaber berechtigt, überall die Ermäßigungstarife zu nutzen. Wir wollen damit erreichen, dass möglichst viele zeitweilige Kunden von S-Bahn und BVG stärker an Busse und Bahnen gebunden werden. Die Karte sollte jeder bei sich haben, nach dem Motto: Das leiste ich mir! Jede Strecke, die spontan mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln gefahren wird, kann dann zum Ermäßigungstarif befahren werden. Dies ist deutlich preisgünstiger, als es bisher der Fall ist. Das ist ein Angebot an alle Benutzer des öffentlichen Nahverkehrssystems, die nicht aus beruflichen Gründen die Monatskarte brauchen, sondern vielmehr zum Einkaufen, nur an bestimmten Tagen zur Arbeitsstätte fahren oder die Freizeit mit der BVG oder der S-Bahn erleben wollen. Die Berlin-Karte für 69 DM ist eine sehr wichtige Errungenschaft. Jeder Fahrschein ist zum Ermäßigungstarif gültig.
Die nächste Neuerung ist die übertragbare Freizeitkarte. Diese gilt werktags ab 18.30 Uhr sowie an Wochenenden ganztags ohne jede weitere Zuzahlung. Wir haben insbesondere für diejenigen ein sehr preiswertes Angebot geschaffen, die in ihrer Freizeit kulturelle Veranstaltungen besuchen, die ins Umland fahren und Ausflüge machen wollen. Für 45 DM im Monat kann man jeden Werktag ab 18.30 sowie das ganze Wochenende kostenlos fahren.
Eine weitere Verbesserung ist die Mitnahme eines Kindes tagsüber bei der Premium-Karte. Inzwischen ist auch Einvernehmen erzielt worden, mit der nächsten Tarifrunde die Kleingruppenkarte wiedereinzuführen. Insgesamt bringen diese innovativen Vorteile insbesondere Familien mit Kindern, den Gelegenheitsfahrern, die in der Freizeit kulturelle und sportliche Angebote Berlins nutzen wollen sowie den Senioren erhebliche Vorteile. Es ist ein wesentlicher Durchbruch gelungen, den öffentlichen Personennahverkehr für die Berliner auch preislich wieder attraktiver zu machen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es gibt eine Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund, der BVG und der S-Bahn, im nächsten Jahr ein sogenanntes Power-Pricing-System einführen zu wollen. Es soll dafür gesorgt werden, dass der Preis der Monatskarte sinkt, je mehr Menschen in Berlin die Monatskarte abonnieren. Wenn viele Menschen BVG und S-Bahn regelmäßig mit der Monatskarte fahren, kann der Preis auch sinken. Angebot und Nachfrage regulieren den Preis. Das ist eine Methode, die wir im nächsten Jahr gut durchführen können. Es ist eine Werbekampagne für den öffentlichen Personennahverkehr. Je mehr Menschen sich die Monatskarte leisten, umso mehr Einnahmen erzielen die öffentlichen Verkehrsunternehmen und umso preiswerter kann dieses Angebot auch werden.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wir wollen uns für die nächste Legislaturperiode auch noch ein paar Verbesserungen beim öffentlichen Nahverkehrssystem vorhalten.
Infolgedessen werden wir eines nach dem anderen tun. Das, was wir jetzt – wie Sie sagen – ausgepackt und – ich sage – mit erheblichem Aufwand durchgesetzt haben, ist ein großer Vorteil für Berlin. Es macht unser öffentliches Nahverkehrssystem attraktiver und vor allem für die Familien preisfreundlicher. Das sollten wir als erstes betonen. Bei der Kleingruppenkarte gab es Dissonanzen insbesondere mit der BVG. Diese sind inzwischen beigelegt. Die Kleingruppenkarte wird im nächsten Jahr wieder eingeführt.
Die Unterstellung in dieser Frage ist nicht ganz richtig, Herr Müller-Schoenau. Ich freue mich, dass Sie es freut, dass wir beim öffentlichen Nahverkehrssystem zu erheblichen Verbesserungen gekommen sind. Das ist auch gut so. Wir müssen aber auch konzedieren, dass die U-Bahn und Busse erhebliche Konkurrenz durch die Inbetriebnahme neuer S-Bahnstrecken bekommen haben und dass es die Durchbindung der Regionalbahn durch Berlin schlichtweg attraktiv sein lässt, mit der Regionalbahn von Spandau ins Zentrum der Stadt zu fahren, weil es die zeitlich kürzeste Verbindung ist. Insofern hat sich das Potential insgesamt für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin nicht verringert, sondern auf mehrere Verkehrsträger verteilt. Gerade deshalb ist die Initiative des Regierenden Bürgermeisters sinnvoll, mit der Deutschen Bahn Gespräche aufzunehmen, um ein Verkehrsangebot zwischen BVG, S-Bahn und Regionalbahn aus einer Hand anbieten zu können.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Der Senat bedauert die außerordentlichen Schwierigkeiten dieses Unternehmens sehr. Der Regierende Bürgermeister hat sich mit den beiden Geschäftsführern, dem Betriebsratsvorsitzenden und dem Landesvorsitzenden der zuständigen Gewerkschaft IG Bau, Agrar und Umwelt getroffen und dabei die Unterstützung des Landes Berlin angeboten. Er hat dabei auch angeboten, dass das Unternehmen trotz der angemeldeten Insolvenz im Wettbewerb um Aufträge bleiben sollte. Wir prüfen derzeit, ob das Unternehmen trotz der Insolvenz auch im Unternehmensleistungsverzeichnis und Lieferantenverzeichnis verbleiben kann.
Es trifft aber – und das will ich an der Stelle in aller Deutlichkeit sagen – nicht zu, dass öffentliche Auftraggeber säumige Zahler sind.
Die allermeisten Zahlungen erfolgen innerhalb der Fristen. Aber gerade der öffentliche Auftraggeber ist auch gehalten zu prüfen, ob die Forderungen, die aufgemacht werden, berechtigt sind. Bei unberechtigten Forderungen wird nicht unpünktlich bezahlt, sondern gar nicht bezahlt. Das ist die Aufgabe der Prüfungen, die auch im öffentlichen Bereich stattzufinden haben.
Ich will zu den Verbindlichkeiten der genannten Firma und den Gegenforderungen des Landes Berlin, die z. B. auch im Wege der Aufrechnung erklärt werden können, hier lieber keine Einzelheiten ausführen. Sie können aber sicher sein, dass wir alles versucht haben, um sicherzustellen, dass nicht etwa säumige Zahlungen des Landes Berlin zu der Insolvenz beitragen, sondern wir haben im Einzelnen geprüft, ob Ansprüche bestehen oder nicht.
Frau Abgeordnete! Die Tiefbau hat gesagt, es gebe Forderungen an die öffentlichen Auftraggeber in Höhe von insgesamt 6,2 Millionen DM. Da sind allerdings auch Forderungen an das Bundesbauamt, die Bundesbaugesellschaft, die Deutsche Bahn AG sowie die Deutsche Telekom AG enthalten. Also, wenn Sie hierbei die Fülle der Auftraggeber sehen, so können Sie daraus schon feststellen, dass das nicht das Problem der Firma ist.
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Sen Strieder
Wir prüfen natürlich auch diese Zahlungsansprüche weiter. Die Frage ist aber dabei, ob es die Ansprüche auch tatsächlich gibt. Es muss jetzt objektbezogen geprüft werden, und wenn dann „Schlechtleistungen“ dabei sind und nicht ordentlich abgeliefert worden ist, dann hat auch die öffentliche Hand im Interesse der öffentlichen Finanzen die Aufgabe, Zahlungen zu verweigern. So einfach ist das. Das sind keine unstreitigen Leistungen. Unstreitige Leistungen begleicht das Land Berlin innerhalb sehr kurzer Fristen, und das trägt natürlich nicht zu einer Illiquidität eines Unternehmen bei. Wir sind selbstverständlich bemüht, angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt so etwas zu verhindern. Sie sehen ja, dass der Regierende Bürgermeister selbst das Gespräch gesucht und geführt hat.
Hinsichtlich der Tätigkeit von Banken muss ich etwas vorsichtig sein in dem, was man mutmaßen könnte. Aber es könnte auch sein, dass bestimmte Banken kein Interesse an einer zu großen Konkurrenz auf einem bestimmten engen Markt haben. Auch da sind dem Land Berlin dann die Hände gebunden. Es gibt keine finanziellen Spritzen für einzelne Unternehmen. Das würde unter Beihilferegelungen der Europäischen Union fallen. Was da zu veranlassen ist und zu welcher Einschätzung das bei der Europäischen Union führt, das wissen Sie alle selbst – es ist nicht möglich.
Herr Abgeordneter! Ich weise mit allem Nachdruck Ihre Unterstellung zurück.
Da muss ich mich schützend vor die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes stellen. Als gebe es da jemand, der durch Zahlungsverzug erreichen wollte, dass Firmen in Konkurs gehen! Für diese Unterstellung, Herr Abgeordneter, haben Sie keinen einzigen Beleg.
Zweiter Punkt: Die Statistiken, die vorgelegt werden, berücksichtigen nicht die „Schlechtleistungen“ der Firmen. Mehrfach habe ich den Bauindustrieverband und die Fachgemeinschaft Bau gebeten, die Fälle aufzulisten, wo sie glauben, dass die öffentliche Hand nicht rechtzeitig zahlen würde. Die beiden Unternehmensverbände wissen ganz genau, warum sie sich weigern, das vorzulegen:
Weil nichts dran ist! – Es gibt in Berlin eine allgemeine Anweisung – und Sie haben ja lange genug den Bausenator gestellt –,
dass in Verkürzung der VOB in Berlin in verkürzten Fristen sowohl Abschlagszahlungen als auch Schlusszahlungen zu leisten sind.
Es kommt darauf an, ob die Berliner Betriebe, deren Rechnungen offen sind, gut gearbeitet haben oder ob sie schlecht gearbeitet haben. Und wenn sie schlecht arbeiten, dann zahlt der öffentliche Dienst genauso wenig, wie ein privater Auftraggeber zahlt. Würden wir zahlen, würden wir von Ihnen dafür kritisiert werden, dass wir zahlen.
Wir haben uns dieses Problems angenommen. Wir haben die einzelnen Forderungen, soweit sie das Land Berlin betreffen, geprüft. Was unstrittig ist, ist bezahlt. Das, was strittig ist, kann auch nicht im Fall einer Insolvenz bezahlt werden.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir wissen ja, dass Herr Niedergesäß öfters nicht weiß, was er sagt.
Insofern überrascht uns das nicht so sehr.
Ich sage Ihnen noch einmal: Die Auftragsvergabe gerade im öffentlichen Bereich ist eine der am meisten überprüften und öffentlich – auch gerichtlich – nachvollzogenen Maßnahmen. Sie werden keinen einzigen der von Ihnen behaupteten tausend Beweise bringen.
Ich bin jederzeit bereit, Herr Abgeordneter, wenn Sie mit der Fachgemeinschaft oder dem Bauindustrieverband kommen – genauso, wie mein Vorgänger Herr Klemann bereit gewesen wäre –, dieses auch nur bei einem einzigen Beispiel nachzuvollziehen.
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Sen Strieder
Die Unternehmen, die dies in pauschaler Form behaupten, sind seit eineinhalb Jahren – solange ich die Verantwortung dafür trage – nicht bereit, mir persönlich auch nur einen Vorgang vorzutragen,
um ihn aufklären zu können, weil es diese Vorgänge nicht gibt.
Ich füge noch hinzu, Herr Niedergesäß, gerade Ihr Parteifreund Rupert Scholz hat uns aufgefordert, die gesamte Auftragsvergabe aus der Bauverwaltung hinauszuverlagern und Privaten zu übertragen.
Das wären dann Strukturen, die nicht mehr demokratisch kontrollierbar sind.
Was dann passiert, wissen wir selbst. Deswegen kämpfe ich dafür, dass der öffentliche Dienst selbst Aufträge vergeben, sie auch kontrollieren kann und nicht auf die Zuarbeit ausschließlich von privaten Unternehmen angewiesen ist,
so wie Sie es gerne hätten. Denn was dabei herauskommt, wenn private Unternehmen gute Kontakte zu Einzelnen haben, das haben wir bei Aubis gesehen.
Natürlich kann ich mir das vorstellen, aber es ist unberechtigt. Ich sage auch Ihnen, Herr Hillenberg: Auch Sie haben bisher kein einziges Unternehmen gebracht, das mir dargelegt hat, dass eine unbestrittene, klare Zahlung von einer Dienststelle des Landes Berlin nicht geleistet worden ist. Ich gehe auch davon aus, obwohl ich da nicht im Einzelnen den Überblick habe, dass das für die Bezirke gilt. Ich sage Ihnen: In der Senatsbauverwaltung werden unstrittige Rechnungen bezahlt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Ein Gutachten kann dann erst der CDU-Fraktion zur Verfügung gestellt werden, wenn es fertig ist. Dieses angeforderte Gutachten ist am 25. Juni abgeschlossen worden, weil nämlich zu diesem Gutachten gehörte, dass es mit dem begleitenden Arbeitskreis besprochen wird, dem Bezirksstadträte, Landräte, IHK und der Verband der Spediteure Berlin angehören. Das ist den Mitgliedern der CDUFraktion auch mehrfach mitgeteilt worden. Inzwischen ist das Gutachten fertiggestellt und wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Zur 2. Frage: Das Gutachten war sehr wertvoll. Es beantwortet die Frage, die B 101 nicht, wie ursprünglich geplant, weiter ausbauen zu müssen. Vielmehr muss der Ausbau von der Landesgrenze bis zum Knotenpunkt Hildburghauser Straße/Nahmitzer Damm erfolgen. Dort wird sich der Verkehr wiederum verteilen. Im weiteren Verlauf der B 101 ist der innerörtliche Verkehr prägend, so dass eine Weiterführung des Ausbaus über den Knoten Hildburghauser Straße/Nahmitzer Damm hinaus bei der B 101 nicht notwendig ist und deshalb auch nicht erfolgen wird.
Zunächst einmal, Herr Abgeordneter, weise ich die in Ihrer Anfrage enthaltene Unterstellung zurück! Die mit dieser Angelegenheit befassten Mitarbeiter meiner Verwaltung kennen natürlich das Gutachten. Sie haben es beauftragt und abgenommen.
Das Gutachten hat ergeben, dass sich an dem Kreuzungspunkt Hildburghauser Straße/Nahmitzer Damm der Verkehr so aufsplittet, dass der Verkehr auf der B 101 im weiteren Verlauf Richtung Stadtmitte durch den örtlichen Verkehr geprägt wird. Diese Knotenfunktion führt dazu, dass sich die aus dem Umland nach Berlin hereinkommenden Verkehrsströme bereits an dieser Stelle verteilen. Es gibt keinerlei Grund, in Beton zu schwelgen und die Bürger im Süden Berlins mit der Drohung zu erschrecken, man müsse eine weitere Autobahnschneise durch gewachsene Stadtteile treiben.
Frau Abgeordnete! Ich muss Sie enttäuschen. Die Entlastungspotentiale des Verkehrsgüterzentrums der Bahn sind ausgesprochen gering. Sie wirken sich nicht auf die Inanspruchnahme der B 101 aus. Routenempfehlungen für Umfahrungen dieses Ortskerns werden mit 6 000 Fahrten pro Tag erhebliche Auswirkungen haben und zu einer Entlastung der B 101 beitragen.
Die Mobilität in der Stadt, Herr Cramer, muss aufrecht erhalten werden. Mobilität gehört auch dazu, dass die Stadt eine vernünftige wirtschaftliche Kraft entfalten kann. Deswegen müssen das Parlament und der Senat genau wissen, dass Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur notwendig sind und auch in den nächsten Jahren notwendig werden. Angesichts des knappen Haushalts müssen sie jedoch einen höchstmöglichen Effekt haben. Ich habe gerade dargestellt, dass die Überlegungen, an dieser Stelle einen Tunnel zu bauen, keinerlei Effekt haben. Es gibt dafür keine Notwendigkeit. Berlin kann es sich in der Tat nicht leisten, Geld für einen nicht gebrauchten Tunnel zu versenken.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Der Senat hat in der Tat in 13 weiteren Gebieten der Stadt die Fehlbelegungsabgabe
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Sen Strieder
für einen längeren Zeitraum ausgesetzt. Das führt zu Einnahmeverlusten in Höhe von 4 Millionen DM im Jahr 2001. Wir glauben aber, dass es notwendig ist, das zur Stabilisierung der Quartiere zu tun. Zum Teil ist heute sozialer Wohnungsbau plus Fehlbelegungsabgabe teurer als frei finanzierte Wohnungen, weil es ein großes Angebot an Wohnungen in der Stadt gibt. Die Beibehaltung der Fehlbelegungsabgabe würde dazu führen, dass die soziale Entmischung in diesen Quartieren voranschreitet und die späteren Interventionskosten ein Vielfaches ausmachten. Ich glaube sagen zu können, dass die Fehlbelegungsabgabe insgesamt ein Auslaufmodell ist für solche Ballungsgebiete wie Berlin, wenn solche Leerstände von Wohnungen vorhanden sind. Sie ist zwar ein Mittel zur Herstellung von Gerechtigkeit, indem eigentlich diejenigen, die keinen staatlichen Anspruch auf Hilfe haben, etwas mehr bezahlen müssen für ihre Sozialwohnung. Wenn das aber dazu führt, dass dieser Personenkreis aus Gründen des Preis-Leistung-Verhältnisses wegzieht, wenn es dazu führt, dass frei finanzierte Wohnungen billiger sind als sozialer Wohnungsbau, dann muss man reagieren. Das hat der Senat getan. Wir gehen davon aus, dass die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe die betroffenen Gebiete stabilisiert.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Diese Befürchtung ist nicht richtig. Der Senat hat beschlossen, dass in diesen Gebieten, in denen keine Fehlbelegungsabgabe erhoben wird, auch Mietsteigerungen nicht stattfinden. Das Problem ist, dass Mieterinnen und Mieter häufig den Unterschied zwischen der Miete und den Nebenkosten nicht richtig sehen. Wir wollen, dass die Mieterinnen und Mieter, die bisher Fehlbelegungsabgabe gezahlt haben, dauerhaft entlastet werden, damit sie einen Anreiz haben, in diesen Gebieten wohnen zu bleiben, damit wir so der sozialen Entmischung der Stadt entgegenwirken.
Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben, Herr Abgeordneter. Ich war damit bislang nicht befasst. Ich kann Ihnen das gern schriftlich nachreichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Over! Ich befürchte, dass uns die Debatte auf diese Art und Weise geführt nicht weiterbringt. interjection: [Beifall der Abgn. Dr. Arndt (SPD) und Radebold (SPD)] Man muss dann schon in diesem Zusammenhang der Wahrheit die Ehre geben. Anfang der 90er Jahre, als Micha Ullman sein wunderbares Denkmal für die Bücherverbrennung geplant hat, hat er einen Architekten beauftragt. Dieser Architekt war beteiligt an der Zeichnung einer Tiefgarage unter dem Bebelplatz. Die Zeichnungen von Anfang der 90er Jahre zeigen das Denkmal für die Bücherverbrennung in einer Tiefgarage unter dem Bebelplatz. Ich habe großes Verständnis dafür, dass Micha Ullman sagt, es sei auch ein authentischer Ort, der nicht insgesamt aufgenommen werden und unter den man keine Tiefgarage bauen soll. Die Frage ist nur, ob dann der Standort der Tiefgarage Anfang der 90er Jahre richtig gewählt worden ist. Wir müssen einfach sehen, dass nach all den Vorläufen, nach allem, was auch der Künstler selbst wusste, nie dagegen protestiert worden ist. Nun ist ein Vertrag abgeschlossen worden mit einem Unternehmen für 73 Jahre. Es würde zur Folge haben, dass das Land, wenn es diese Tiefgarage nicht realisieren will, vertragsbrüchig wird und entsprechend Schadensersatz leisten muss. Dass das akzeptabel ist, habe ich Zweifel. Ich habe gestern mit Micha Ullman geredet und habe ihm einen Vorschlag gemacht, von dem ich glaube, dass man ihn realisieren kann, nämlich dieses Denkmal mit einem gewissen Umfeld, auch vom Erdreich her völlig unberührt zu lassen, um an dieser Stelle sozusagen authentische Erde, authentischen Schutt, authentische Nachkriegszeit zu haben, eine authentische Pflasterung, die historisch so bleibt wie sie ist, und unter den Rest des Platzes diese Tiefgarage zu bauen. Ullman will sich beraten und überlegen, ob das für ihn ein Weg sein kann. Wenn es soweit ist, würde ich versuchen, mit dem Unternehmen in dieser Frage klarzukommen. Alle anderen Anstrengungen und Überlegungen, Herr Over, die wir in unserem Hause angestellt haben: die Tiefgarage unter die Straße Unter die Linden zu schieben, die Tiefgarage unter ein Kastanienwäldchen zu schieben, die Tiefgarage unter den Prinzessinnengarten zu schieben – all das bringt nichts. interjection: [Frau Matuschek (PDS): Gar nicht bauen!] – Frau Matuschek, es ist ganz einfach, wenn Sie sagen, ganz darauf verzichten, dann müssen Sie einen mehrstelligen Millionenbetrag aufbringen an entgangenem Gewinn. interjection: [Zuruf der Frau Abg. Matuschek (PDS)] Und ich will Ihnen in aller Deutlichkeit sagen: Kein Baustadtrat der PDS, auch nicht Herr Flierl, hat jemals gesagt, dass die Tiefgarage dort nicht gebaut werden kann, weil dort das Mahnmal ist, keiner. interjection: [Zuruf der Frau Abg. Matuschek (PDS)]
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Sen Strieder
Das ist eine völlig neue Debatte. Jetzt so zu tun, als hätten zehn Jahre lang alle Leute vor dieser Tiefgarage wegen des Mahnmals gewarnt, heißt Geschichte wieder verfälschen.
Herr Over! Sie haben mich nicht richtig verstanden. Ich habe das glatte Gegenteil gesagt. Ich habe gesagt: Ich suche nach einer Lösung, die dieses Mahnmal an dem Ort unter dem Bebelplatz unberührt und untangiert von der Konstruktion einer Tiefgarage an diesem Ort lässt. Das ist der Versuch, den wir gegenwärtig unternehmen. Das sind Gespräche, die relativ schwierig sind, das gebe ich zu. Ich kann auch die Gefühlslage und Sichtweise von Micha Ullman gut verstehen. Ich sage Ihnen aber nur: Alle hier waren an dieser Planung der Tiefgarage beteiligt.
Und wenn es dann acht Jahre später keiner mehr gewesen sein will, kann ich nur sagen: Damit kann man so nicht durchkommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Ich denke, vorhin darauf schon geantwortet zu haben, dass eine Stadt, die Wirt
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Sen Strieder
schaftskraft entwickeln muss, Mobilität braucht. Und die tangetiale Verbindung Ost gehört zu einem ganz wesentlichen Erschließungsprogramm, insbesondere für Köpenick. Und Köpenick macht ja eine sehr gute Entwicklung. Wir haben finanzielle Schwierigkeiten im Landeshaushalt. Und wir werden die eine oder andere Sache, die wir ursprünglich geplant haben, nicht realisieren können. Wir wollen aber erst einmal auf das verzichten, was nicht unbedingt notwendig ist, und das finanzieren, was notwendig ist. Ich kann auch nicht dafür, dass aus der Kanzler-UBahn eine Landowsky-Ruine geworden ist.
Wir haben daran im Haushalt 2001 nichts geändert. Der Haushalt 2002 ist noch zu beraten. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass wir keine weiteren Ruinen in den Sand setzen, sondern dass wir uns die Finanzmittel des Landes Berlin mit großer Aufmerksamkeit und sehr akkurat anschauen. Wir werden nur das tun, was dringend notwendig ist. Im Gegensatz zur B 101, wo die CDU einen Tunnel haben will, der überflüssig ist, ist die TVO nicht überflüssig.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Voraussetzungen für eine Zertifizierung des Berliner Waldes, der Berliner Forsten sind gegeben. Wir haben uns in internen Gesprächen darüber verständigt. Wir haben mittlerweile auch mit der Gewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt eine Verständigung herbeigeführt. Es gibt noch die Frage, ob wir an einer Stelle im Rahmen der nationalen Zertifizierungsrichtlinien eine Änderung erwirken müssen. Grundsätzlich aber ist dieser Vorgang in trockenen Tüchern. Die Berliner Forsten werden nach FSC zertifiziert werden. Dies wird möglichst schnell geschehen. Der Gang der Zertifizierung wird jetzt eingeleitet.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das wird ganz unterschiedlich sein. Wir würden gerne einige Teile der Forsten Berlins im Land Brandenburg in diese FSC-Zertifizierung mit hineinnehmen. Wir müssen aber insgesamt darauf achten, dass dort andere Bedingungen herrschen als beim Stadtwald. Wir sind auch im Gespräch über die Frage, ob wir die Wälder, die bei den Stadtgütern sind, sinnvollerweise den Berliner Forsten einverleiben können. Wir beginnen jetzt mit der Zertifizierung der Berliner Forsten, soweit sie sich in Berlin befinden. Zur Frage, was wir mit unseren Forsten in Brandenburg machen, scheint es sinnvoll zu sein, zu einer Verständigung mit dem Waldeigentümer Land Brandenburg zu kommen, damit man dort zusammenhängende Zertifizierungen durchführen kann.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Grünfläche, die der Flächennutzungsplan als solche ausweist, vom Bezirksamt zu einer Fläche mit Wohngebietsnutzung umgewidmet wird. Das Bezirksamt kann Bauten nur genehmigen, die sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lassen. Ich bin ganz sicher, dass alle Bezirksämter in Berlin ordentlich nach Recht und Gesetz verfahren.
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Frau Abgeordnete, wenn es so ist, dass gestern der Flächennutzungsplan in Grün umgewandelt worden ist und vorher die Baugenehmigungen erteilt worden sind, dann, natürlich, geht es nicht.
Reden Sie mit dem Bezirksamt, so kann es nicht sein, wie Sie das hier darstellen.
Ich schwöre es!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es trifft zu, dass wir mit einer Umzugsplanung, die unmittelbar davor steht, in Gang gesetzt zu werden, eine Konzentration der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anstreben. Wir wollen, dass sich diese Verwaltung von bisher 22 Standorten auf deutlich weniger konzentriert. Wir ziehen aus dem landeseigenen Gebäude An der Urania aus und ziehen in das landeseigenen Gebäude Am Köllnischen Park/Rungestraße und teilweise in das Gebäude in der Württembergischen Straße ein. Es geht darum, die Verwaltung im Interesse der Effektivität zu konzentrieren, dem geringer gewordenen Raumbedarf durch den Personalabbau Rechnung zu tragen und Kosten zu sparen. Der Umzug selbst wird 245 000 DM kosten. Die eingesparten Mietkosten betragen jährlich 1,78 Millionen DM. Wenn wir daran denken, dass in diesem Zusammenhang weitere Dienstgebäude aufgegeben und einer anderen Nutzung zugeführt werden, dann beträgt die jährliche Einsparung sogar 3 Millionen DM. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Umzugsplanung und Raumaufteilung wird selbstverständlich in unserem Haus intensiv erörtert – auch unter Einbindung des Personalrats. Herr Abgeordneter, ich betone, dass der Berliner öffentliche Dienst nicht nur geistig mobil sein muss, sondern auch räumlich. Berlin ist wieder eine ganze Stadt. Deshalb kann nicht akzeptiert werden, wenn Einzelne meinen, es sei ihnen nicht zumutbar, aus dem ehemaligen Westteil in den ehemaligen Ostteil der Stadt zu ziehen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen das. Das motiviert sie sogar, weil sie sehen, dass sie durch diese organisatorische Maßnahme einen Beitrag zu den so dringend notwendigen Kostensenkungen im öffentlichen Dienst leisten können. interjection: [Beifall bei der SPD]
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Umzugsplanung, die wir realisieren, beruht auf einem Beschluss des Hauptausschusses vom 6. Dezember des vergangenen Jahres, der dort auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion gefasst wurde. Wir haben mit dem Personalrat gesprochen. Er schaut sich die Räume an. Wir haben ein vertrauensvolles Verhältnis zu unserem Personalrat. Allerdings kann ich nicht akzeptieren, dass die vorgesehenen Fristen für die Mitbestimmungsrechte des Personalrats verlängert werden sollen. Der Personalrat ist gebeten worden, in den Fragen, in denen er ein Mitbestimmungsrecht hat, dieses wahrzunehmen. Daran gibt es keinen Zweifel.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Sie können davon ausgehen, dass wir die Allgemeine Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen der Senatsverwaltung für Inneres nicht nur kennen, sondern voll anwenden.
Es ist allerdings so, dass im Rahmen eines solchen Umzugs nicht jeder, der jetzt ein Einzelzimmer hat, danach auch noch ein Einzelzimmer haben wird. Ich bin aber ganz sicher, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wissen, dass es für sie besser ist, wenn wir die Verwaltungskosten, die Organisationskosten der Berliner Verwaltung reduzieren, da wir ansonsten die Kosten an einer anderen Stelle einsparen müssen. Das wäre für die Bürgerinnen und Bürger sehr viel einschneidender, als wenn statt einer zwei Dienstkräfte in einem Raum sitzen müssen.
Herr Abgeordneter! Herr Präsident! Dem Senat steht es nicht zu, die Äußerungen einzelner Abgeordneter in den parlamentarischen Beratungen zu bewerten. Deshalb möchte ich nur darauf hinweisen, dass dem Hauptausschuss sehr daran gelegen war, dass das Gebäude an der Urania von der Verkehrsverwaltung freigemacht wird, damit dort der Rechnungshof einziehen kann. Das wesentliche Argument, warum der Hauptausschuss das wollte, war die Kosteneinsparung, weil wenn in der Verwaltung, in den Arbeitsabläufen der Verwaltung Kosten eingespart werden, dann müssen sie nicht auch noch bei den Bürgerinnen und Bürgern eingespart werden. Das ist wohl bei aller Hektik dieser Tage immer noch gemeinsames Anliegen dieses Hauses.
Schönen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat bedauert den Flugzeugunfall vom 24. Mai 2001, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren haben und eine durchaus erhebliche Anzahl von Anwohnern unmittelbar gefährdet wurde. Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Berlin-Tempelhof dies der erste schwere Unfall seit 50 Jahren ist. Daran kann man sehen, dass die Behörden zumindest nicht ohne Erfolg versucht haben, alles zu tun, um das Sicherheitsniveau der innerstädtischen Flughäfen auf der Grundlage der internationalen Vorschriften auf dem höchsten Stand zu halten.
Ungeachtet dessen hat dieser Unfall verdeutlicht, und dessen sind wir uns auch alle bewusst, dass systembedingt mit innerstädtischen Flughäfen höhere Risiken verbunden sind. Aus diesem Grund hält der Senat an der verkehrspolitischen Zielvorgabe fest, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen Berlin-Brandenburg International und entsprechend dem Konsensbeschluss von 1996 die innerstädtischen Flughäfen Berlin-Tempelhof und Berlin-Tegel zu schließen.
Zusätzlich zu den bereits getroffenen Sicherheitsmaßnahmen wird der Senat weitere Maßnahmen einleiten, um das Gefahrenpotential noch weiter zu verringern und den Sicherheitsstandard für die innerstädtischen Flughäfen insgesamt anzuheben. Als wichtigste Maßnahmen prüfen wir daher gegenwärtig, ob der Ausschluss einmotoriger Flugzeuge, der Ausschluss von Privatfliegern und die Anordnung eines Mindeststartgewichts geeignet ist, die Sicherheit weiter zu verbessern. Derartige Maßnahmen können auf der Grundlage eines Änderungsgenehmigungsverfahrens nach § 6 Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes eingeleitet und zügig umgesetzt werden.
Insgesamt wird das Unglück in Tempelhof gegenwärtig von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung ausgewertet. Deshalb können wir zu den Einzelheiten des Unfalls noch nichts sagen. Zusammenfassend möchte ich aber noch einmal sagen, dass dieser Unfall ganz deutlich die Problematik von innerstädtischen Flughäfen in hochverdichteten Gebieten zeigt. Das ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb Berlin so an der Realisierung des Flughafens Berlin Brandenburg International interessiert ist. Das hat umweltpolitische Auswirkungen, es hat Sicherheitsauswirkungen, es hat natürlich auch wirtschaftspolitische Auswirkungen. Wir sind also an der zügigen Realisierung dieses Flughafens Berlin Brandenburg International interessiert, um die innerstädtischen Flughäfen gemäß dem Konsensbeschluss schließen zu können.
Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau von Berlin Brandenburg International läuft. Die Anhörungen mit den privaten Einwendern und Betroffenen beginnen heute. Wir gehen davon aus, dass der Terminplan für Berlin Brandenburg International eingehalten werden wird, dass die innerstädtischen Flughäfen ent
sprechend des Konsensbeschlusses geschlossen werden und Berlin Brandenburg International in 2007 fertiggestellt ist und in Betrieb gehen kann.
Zu der Frage der Frau Abgeordneten Matuschek gebe ich die Informationen zu Protokoll, damit daraus die Schlüsse gezogen werden können. Es ist schwierig, Jahreszahlen und Flugbewegungen vorzutragen. Ich bitte um Einverständnis.
Nach Mitteilung der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) wurden in
THF 1998 9 361 1999 6 646 2000 5 341
TXL 1998 522 1999 317 2000 121
SXF 1998 8 334 1999 8 089 2000 8 044
Landungen – Flugbewegungen – von kleinen Flugzeugen bis 5,7 t registriert. Hierbei handelt es sich um Flugbewegungen ungeachtet der Antriebsart sowie ungeachtet der Anzahl der Motoren.
Zur Frage 2 hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten und kurzfristigen Maßnahmen verweist der Senat auf die Beantwortung der Mündlichen Anfragen Nr. 2 und 4 der Abgeordneten Gaebler und Cramer.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Man muss zwischen Tegel und Tempelhof unterscheiden. Bei Tegel gibt es die Möglichkeit eines Landeanfluges über den Tegeler Forst. Infolgedessen bietet sich zumindest potentiell die Chance, den Landevorgang nicht in dicht besiedeltem Gebiet einleiten zu müssen. Der Landevorgang als solcher ist eines der großen Risiken beim Fliegen. Beide Flughäfen sind daher von den Auswirkungen eines Verbots her unterschiedlich zu beurteilen. Wir prüfen beide Flughäfen. Im Ergebnis kann dies jedoch zu unterschiedlichen Maßnahmen je nach Flughafen führen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es ist bekannt, dass die Flughafengesellschaft beantragt hat, das Schließungsverfahren für den Flughafen Tempelhof ruhen zu lassen. Das entspricht nicht dem Konsensbeschluss der Eigentümer. Deswegen streben wir an, in die Genehmigung von Berlin Brandenburg International die Schließung von Tegel und Tempelhof als eine Bedingung aufzunehmen, so dass die Existenz nur eines Großflughafens in Berlin sichergestellt ist und Tegel sowie Tempelhof gleichzeitig geschlossen werden.
Ja, Frau Abgeordnete!
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wer die Stadt kennt, weiß, dass Tempelhof inmitten eines bebauten Gebietes liegt. Auch Tegel liegt in bebautem Gebiet mit dem angrenzenden Tegeler Forst. Schönefeld liegt hingegen vor den Toren der Stadt. Es ist ein signifikanter Unterschied für denjenigen, der die Stadt kennt.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Konsensbeschluss sieht vor, dass der Flughafen Berlin-Tempelhof geschlossen wird mit Rechtskraft des Planfeststellungsverfahrens für Berlin Brandenburg International – wann immer es sein wird. Eine Jahreszahl, wie Sie behaupten, ist in dem Konsensbeschluss nicht enthalten. Der Konsensbeschluss ist bis heute unverändert geblieben. Keiner der Eigentümer der Berliner Flughafenholding hat bisher einen Antrag auf Abänderung des Konsensbeschlusses gestellt, weshalb der Konsensbeschluss nach wie vor gilt.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Sie haben mich insofern falsch verstanden, als ich nicht gesagt habe, dass die Flughäfen Tempelhof und Tegel mit Inbetriebnahme von Berlin Brandenburg International geschlossen werden sollen, sondern ich habe gesagt: Es gilt der Konsensbeschluss. – Der Konsensbeschluss sieht vor, dass der Flughafen Tempelhof mit der Rechtskraft des Planfeststellungsverfahrens für Berlin Brandenburg International geschlossen werden soll. Und der Flughafen Tegel soll mit Inbetriebnahme von Berlin Brandenburg International geschlossen werden. Der Konsensbeschluss zwischen den Gesellschaftern, zwischen dem Senat von Berlin, der Landesregierung von Brandenburg und der Bundesregierung, steht. Er ist bisher nicht verändert worden. Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten; Herr Abgeordneter Wieland, Sie kennen das! –, und infolgedessen kann daran gar kein Zweifel bestehen.
Zu der Frage, ob man das in das Planfeststellungsverfahren hineinnimmt, um es rechtssicher zu machen, sage ich Ihnen: Genau das ist unsere Absicht. Wir wollen, dass verbindlich geklärt wird, dass Berlin Brandenburg International ein SingleFlughafen für diese Region ist und die anderen innerstädtischen Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof endgültig geschlossen werden.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich habe nicht gesagt, dass alle Anflüge über den Tegeler Forst stattfinden, sondern ich habe gesagt, sie können darüber stattfinden.
Der zweite Punkt dabei ist, dass wir meines Erachtens nicht der Gefährdung nachgeben dürfen, wegen dieses Flugzeugunglücks so zu tun, als würde jetzt stündlich auf den Flughäfen ein Flugzeug herunter fallen. Sie wissen, dass es andere Verkehrsmittel gibt, die weitaus gefährlicher sind. Die Mehrzahl von Ihnen dürfte wieder einmal mit dem Pkw zur Arbeit hierher gekommen sein. Das ist weitaus gefährlicher als die Benutzung eines Flugzeugs. Insofern muss man dann nicht immer alles dramatisieren, wenn einmal in 50 Jahren etwas passiert ist – so bedauerlich das ist. Aber jetzt so zu tun, als hätten wir ein System der Unsicherheit auf Berliner Flughäfen, wäre unverantwortlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die in der Nähe dieser Flughäfen leben.
Letzteres ist mir in der Tat entgangen. Wahrscheinlich war das zu DDR-Zeiten.
Zum Zweiten kann ich Ihnen nur sagen: Selbstverständlich wird das ganze Stadtgebiet von Flugzeugen überflogen. Die Frage ist aber, in welcher Höhe und ob die Landebahn unmittelbar hinter dem Vorgarten eines Hauses beginnt, wie das in Tempelhof der Fall ist. Diesen Unterschied zwischen Tempelhof und Schönefeld wird man wohl noch einräumen dürfen, wenn man Kenner der Stadt ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Berichterstattung über die Sanierungsmaßnahmen am Brandenburger Tor entbehren eines jeden Wahrheitsgehaltes. Sie sind falsch. Die Reinigungs- und Restaurierungsarbeiten sind im Zeit- und Arbeitsplan entsprechend dem zwischen der Stiftung und dem Senat vereinbarten Rahmen. Die Stiftung Denkmalschutz hat uns mitgeteilt, dass die Arbeiten innerhalb des vom Senat vorgegebenen Zeitraums liegen würden. Über den Finanzierungsstand können wir keine Aussagen machen, da der Nachweis der Kosten nicht Gegenstand der Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin – vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur – und der Stiftung Denkmalschutz Berlin ist.
Ich will noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass in Vorbereitung und Durchführung der Restaurierungsarbeiten neben den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden – Landesdenkmalamt, Bezirksamt Mitte, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – außerdem noch eine Reihe von ausgezeichneten, externen Sachverständigen, Gutachtern und Instituten eingeschaltet sind, die mit Voruntersuchungen, Analysen und Begleituntersuchungen sowie Empfehlungen die erforderlichen Einzelmaßnahmen abstimmen. Die konkreten Maßnahmen werden auf der Grundlage von vorbereitenden Muster- und Probeflächen am Denkmal bestimmt und von sehr erfahrenen und einschlägig qualifizierten Fachleuten auf dem Gebiet der Denkmalrestaurierung durchgeführt. Dem Senat sind keinerlei ernst zu nehmende Hinweise bekannt, dass die eingesetzten Reinigungsverfahren und restauratorischen Reparaturmaßnahmen einschließlich der Oberflächenbehandlung dem Brandenburger Tor unter konservatorischen oder ökonomischen Gesichtspunkten Schaden zufügen. Das Gegenteil ist der Fall.
„Der Spiegel“ beruft sich auf eine Äußerung eines Professors, Herrn Dr. Wiedemann, des Fraunhofer-Instituts für Werkstoff und Strahltechnik. Der hat sich in einem Schreiben, das er uns zur Verfügung gestellt hat, vom dem „Spiegel“-Bericht distanziert. Ich zitiere aus diesem Brief:
Sehr geehrter Herr Wenserski,
das ist der „Spiegel“-Redakteur, der den Artikel geschrieben hat –
Bezug nehmend auf meinen Anruf vom 28. Mai 2001 zum Bericht „Desaster am Tor“ möchte ich Ihnen hiermit nochmals mitteilen, dass ich mich von dem mir einleitend direkt unterstellten Satz, dass sich das Tor nach den Sanierungsarbeiten in einem kritischeren Zustand befinden könnte als vorher, distanziere, da ich so etwas nie gesagt habe.
(A) (C)
(B) (D)
Sen Strieder
Ebenso distanziere ich mich von weiteren Passagen des Berichtes, die mit mir in Zusammenhang gebracht werden können und bereits wurden, wie zum Beispiel „Folgekosten“, „Prof. Engel hat bisher keine gute Arbeit geleistet“, „konzeptionslose Säuberungsversuche mit Laser“, da ich das überhaupt nicht beurteilen kann. Ich bitte Sie in aller Dringlichkeit, dies öffentlich klarzustellen.
Ich denke, es ist damit klargestellt worden, dass „Der Spiegel“ einen Artikel veröffentlicht hat, der wenig Wahrheitsgehalt aufweist.
Der Senat geht nach wie vor davon aus, dass die umfänglichen Maßnahmen am Brandenburger Tor zeitgerecht abgeschlossen werden können. Wir bereiten zurzeit einen Bericht gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt vor, um festzustellen, welche Arbeiten notwendigerweise nach Bestandsaufnahme am Brandenburger Tor erledigt werden müssen. Wir werden daraus ein weiteres Sanierungs- und Zeitkonzept entwickeln müssen. Die Verlängerung von Arbeiten durch weitere Aufnahmen, durch die Herstellung von dreidimensionalen Aufnahmen beispielsweise der Reliefs am Brandenburger Tor, ist vom Senat abgelehnt worden. Der Senat hat ein Interesse daran, dass nur über einen überschaubaren Zeitraum das Brandenburger Tor verhüllt ist. Nicht alles, was Denkmalschützer sich wünschen, kann jetzt realisiert werden. Entscheidend ist, dass das Brandenburger Tor mit dieser Sanierung endlich wieder in einen Zustand versetzt wird, der dem Symbol und Wahrzeichen Berlins gerecht wird.
Nach dem gegenwärtigen Zeitplan ist vorgesehen, dass zum 3. Oktober 2002 das Tor enthüllt darstehen wird.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das Brandenburger Tor ist in den 50er Jahren nach den Kriegsschäden saniert worden und befindet sich auch auf Grund dieser Sanierung in einem erbärmlichen Zustand. Auch die Sanierung Anfang der 90er Jahre war nicht dazu geeignet, das Brandenburger Tor wesentlich zu schützen. Das, was jetzt durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin gemacht wird, ist die erste gründliche Sanierung und Restaurierung des Brandenburger Tores. Das Engagement dieser Bürgerinnen und Bürger ist für die Stadt und für den Erhalt des Brandenburger Tores nicht hoch genug einzuschätzen.
Aber nur, weil es gelungen ist, diese privaten Mäzene für die Sanierung des Brandenburger Tores zu finden, halte ich es dennoch nicht für vertretbar, dass wir in diesem Zusammenhang alles machen, was die Denkmalschützer sich vorstellen könnten, beispielsweise eine dreidimensionale Computeraufnahme des Tores, einen Abdruck aller Reliefs, eine weitere Kopie der Quadriga. Ich glaube, dass es auch übertriebene Wünsche gibt. Das Brandenburger Tor existiert mit diesen Reliefs seit über 200 Jahren. Ich glaube nicht, wenn wir die Reliefs jetzt nicht nachbildeten, gingen sie der Nachwelt für immer verloren. Im Gegenteil: Die Reliefs weisen kaum Schädigungen auf. Es gibt keinen Grund zu Befürchtungen. Wir sind sehr dankbar, dass das Brandenburger Tor so umfassend saniert und restauriert wird, wollen es aber auch bald wieder sehen, unverhüllt und in seiner ganzen Schönheit.