Ich eröffne die 28. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, meine Damen und Herren, die Gäste, die Zuhörer und wahrscheinlich viele Zuschauer heute recht herzlich.
Vor Beginn unserer heutigen Beratungen möchte ich eines Mannes gedenken, der sich um die Kommunalpolitik in Berlin, und hier ganz besonders in Spandau, verdient gemacht hat.
Im Alter von 87 Jahren ist am 31. Mai der S t a d t ä l t e s t e v o n B e r l i n Karl N e u g e b a u e r v e r s t o r b e n. Mit ihm verliert unsere Stadt einen Politiker, der sich über Jahrzehnte hinweg auf Bezirksebene in hervorragender Weise für seine Mitbürger engagiert hat. Karl Neugebauer war Kommunalpolitiker aus Leidenschaft, und er war Spandauer – durch und durch. Der gelernte Auto- und Motorschlosser gehörte von 1946 bis 1948 der SPD-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung Spandau an. Von 1959 bis 1963 war er Bezirksverordneter in Zehlendorf und anschließend – bis 1985 – wieder in Spandau. Vierzehn Jahre hindurch war er in Spandau Bezirksverordnetenvorsteher. In seinem Heimatbezirk war er als „Mann mit der Zigarre“ bekannt und überall beliebt. Er suchte die Nähe der Bürger und hatte immer ein offenes Ohr für sie und ihre Sorgen. Karl Neugebauer wusste, dass bürgernahe Kommunalpolitik zu den unverzichtbaren Fundamenten jeder Landespolitik gehört.
Berlin hat Karl Neugebauer 1985 – bei seinem Ausscheiden aus der Kommunalpolitik – mit der Verleihung der Stadtältestenwürde für seine Arbeit gedankt. Wir trauern um Karl Neugebauer und gedenken seiner mit Hochachtung. – Ich danke Ihnen!
Freud und Leid ist oft dich beieinander. Ich g r a t u l i e r e heute z u m G e b u r t s t a g d e m A b g e o r d n e t e n N i c o l a s Z i m m e r. Herzlichen Glückwunsch!
Mit Schreiben vom 13. Juni 2001 hat der A b g e o r d n e t e D i e t m a r Vo l k mitgeteilt, dass er von seinem Recht Gebrauch macht, den A u s t r i t t a u s d e r F r a k t i o n B ü n d n i s 9 0 / D i e G r ü n e n zu erklären.
Er wird bis zur Neuwahl des Abgeordnetenhauses als f r a k t i o n s l o s e r A b g e o r d n e t e r weiterhin dem Abgeordnetenhaus angehören.
In unserer letzten Sitzung hatten wir den A n t r a g der Fraktion der PDS über keine Entlastung von Vorstandsmitgliedern der Bankgesellschaft Berlin AG, der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG sowie der Landesbank Berlin – D r u c k s a c h e 14/1251 – zur Beratung lediglich an den Hauptausschuss überwiesen. Nachträglich wurde dieser Antrag zur Beratung a u c h a n d e n A u s s c h u s s f ü r W i r t s c h a f t , B e t r i e b e u n d Te c h n o l o g i e ü b e r w i e s e n. Ich bitte Sie hierzu nachträglich um Ihre Zustimmung und stelle diese hiermit fest. Eine entsprechende Beschlussempfehlung beider Ausschüsse liegt Ihnen als Dringlichkeit auch bereits vor. Ich verweise hierbei auf den Tagesordnungspunkt 15 C.
Am Montag sind zwei A n t r ä g e a u f D u r c h f ü h r u n g e i n e r A k t u e l l e n S t u n d e eingegangen, und zwar:
1. Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen zum Thema: „Neuanfang in Verantwortung für Berlin“,
Im Ältestenrat haben wir uns auf das Thema der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen verständigt. Diese Aktuelle Stunde werde ich dann nach der Erklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gemäß Artikel 49 Absatz 3 der Verfas
sung von Berlin zum Thema „Berlin – 10 Jahre nach dem Hauptstadtbeschluss des Deutschen Bundestages“ unter dem Tagesordnungspunkt 1 A als Tagesordnungspunkt 1 B aufrufen.
Verbunden wird diese Aktuelle Stunde dann mit den dringlichen Entschließungsanträgen über Neuwahlen in Berlin zum 23. September 2001 und den dringlichen Anträgen von SPD und den Grünen über Entzug des Vertrauens betreffend den Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen, betreffend den Bürgermeister und Innensenator Dr. Eckart Werthebach, betreffend den Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur Dr. Christoph Stölzl, betreffend den Senator für Finanzen Peter Kurth und betreffend den Senator für Wirtschaft und Technologie Wolfgang Branoner.
Zu den Misstrauensanträgen noch ein Hinweis: Bereits zu Beginn der Sitzung haben Sie auf Ihren Tischen diese Misstrauensanträge vorgefunden, also bereits zu 13.00 Uhr haben sie Ihnen vorgelegen und sind damit bekannt geworden. Gemäß Artikel 57 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin darf die namentliche Abstimmung über Entzug des Vertrauens frühestens 48 Stunden nach der Bekanntgabe der Misstrauensanträge im Abgeordnetenhaus erfolgen, d. h. nunmehr, dass wir mit unserer angekündigten Sitzung am Sonnabend bereits um 13.00 Uhr hätten beginnen können. Inzwischen hat man sich darauf verständigt, dass der Beginn dieser Sitzung um 14.00 Uhr sein soll. – Dies als erster Hinweis. Die Einladung für die Sitzung am Samstag, dem 16. Juni, wird Ihnen noch heute zugehen.
Schließlich weise ich noch auf die Ihnen vorliegende Konsensliste und auf das Verzeichnis der eingegangenen Dringlichkeiten hin. – Sofern sich gegen die Konsensliste bis zum Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes kein Widerspruch erhebt, gelten die Vorschläge als angenommen. Über die Anerkennung der Dringlichkeit wird dann wieder jeweils an entsprechender Stelle der Tagesordnung entschieden.
Vor Aufruf der ersten Frage habe ich Ihnen noch folgendes aus dem Ältestenrat mitzuteilen: Abweichend von der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses hatten wir am 1. März 2001 einen Probelauf beschlossen, nach dem K l e i n e A n f r a g e n und M ü n d l i c h e A n f r a g e n , d i e i n d e r F r a g e s t u n d e aus Zeitmangel n i c h t b e a n t w o r t e t werden konnten, vom Senat s c h r i f t l i c h i n n e r h a l b v o n d r e i Wo c h e n – statt bisher zwei Wochen – beantwortet werden sollen. – Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am Dienstag einvernehmlich empfohlen, diesen P r o b e l a u f z u v e r l ä n g e r n. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann werden wir weiter so verfahren.
1. Treffen Informationen zu, dass die augenblicklich im Berlineigenen Haus an der Urania untergebrachten Abteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung demnächst auf unterschiedliche Standorte in der Stadt verteilt werden sollen, und wenn ja, wann, wohin und was kostet dieser Unsinn?
2. Ist dem zuständigen Senatsmitglied bekannt, dass die Planspiele des Herrn Strieder großen Widerstand und Unruhe bei den betroffenen Mitarbeitern und den Gewerkschaften ausgelöst haben, und was bedeutet das für die Motivation und die Arbeitsleistung dieser Menschen schon jetzt und in der Zukunft?
Bevor ich Herrn Senator Strieder das Wort erteile, b e g r ü ß e i c h eine Gruppe P a r l a m e n t a r i e r a u s S c h l e s w i g - H o l s t e i n auf der Zuschauertribüne. – Seien Sie uns herzlich willkommen in dieser turbulenten Zeit in Berlin! interjection: [Beifall]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es trifft zu, dass wir mit einer Umzugsplanung, die unmittelbar davor steht, in Gang gesetzt zu werden, eine Konzentration der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anstreben. Wir wollen, dass sich diese Verwaltung von bisher 22 Standorten auf deutlich weniger konzentriert. Wir ziehen aus dem landeseigenen Gebäude An der Urania aus und ziehen in das landeseigenen Gebäude Am Köllnischen Park/Rungestraße und teilweise in das Gebäude in der Württembergischen Straße ein. Es geht darum, die Verwaltung im Interesse der Effektivität zu konzentrieren, dem geringer gewordenen Raumbedarf durch den Personalabbau Rechnung zu tragen und Kosten zu sparen. Der Umzug selbst wird 245 000 DM kosten. Die eingesparten Mietkosten betragen jährlich 1,78 Millionen DM. Wenn wir daran denken, dass in diesem Zusammenhang weitere Dienstgebäude aufgegeben und einer anderen Nutzung zugeführt werden, dann beträgt die jährliche Einsparung sogar 3 Millionen DM. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Umzugsplanung und Raumaufteilung wird selbstverständlich in unserem Haus intensiv erörtert – auch unter Einbindung des Personalrats. Herr Abgeordneter, ich betone, dass der Berliner öffentliche Dienst nicht nur geistig mobil sein muss, sondern auch räumlich. Berlin ist wieder eine ganze Stadt. Deshalb kann nicht akzeptiert werden, wenn Einzelne meinen, es sei ihnen nicht zumutbar, aus dem ehemaligen Westteil in den ehemaligen Ostteil der Stadt zu ziehen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen das. Das motiviert sie sogar, weil sie sehen, dass sie durch diese organisatorische Maßnahme einen Beitrag zu den so dringend notwendigen Kostensenkungen im öffentlichen Dienst leisten können. interjection: [Beifall bei der SPD]
Herr Strieder, Ihre Antwort kann mich nicht befriedigen. Sie ist von der Art, die wir von Ihnen kennen. Sie haben zunächst die Wähler belogen, Sie haben den Hauptausschuss belogen, und nun geben Sie hier unrichtige Antworten. Deshalb noch einmal meine konkrete Frage: Sind Ihnen die Einwendungen des Personalrats bekannt? Wenn ja, nennen Sie diese!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Umzugsplanung, die wir realisieren, beruht auf einem Beschluss des Hauptausschusses vom 6. Dezember des vergangenen Jahres, der dort auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion gefasst wurde. Wir haben mit dem Personalrat gesprochen. Er schaut sich die Räume an. Wir haben ein vertrauensvolles Verhältnis zu unserem Personalrat. Allerdings kann ich nicht akzeptieren, dass die vorgesehenen Fristen für die Mitbestimmungsrechte des Personalrats verlängert werden sollen. Der Personalrat ist gebeten worden, in den Fragen, in denen er ein Mitbestimmungsrecht hat, dieses wahrzunehmen. Daran gibt es keinen Zweifel.
Ich bin mit dieser Antwort nicht zufrieden, weil Sie mir die Einwendungen des Personalrats nicht nennen konnten. Ich werde es Ihnen sagen: Es geht um die Arbeitsstättenverordnung.
Es musste erst einmal geklärt werden, dass es eine falsche Rechnung ist. Mit solchen Zahlen kann man hier nicht antreten. – Ist Ihnen bekannt, dass die Arbeitsstättenverordnung massiv verletzt wird und es nur eine Milchmädchenrechnung ist? Wenn Sie die Arbeitsstättenverordnung einhielten, kämen Sie zu höheren Kosten, als Sie sie hier genannt haben.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Sie können davon ausgehen, dass wir die Allgemeine Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen der Senatsverwaltung für Inneres nicht nur kennen, sondern voll anwenden.
Es ist allerdings so, dass im Rahmen eines solchen Umzugs nicht jeder, der jetzt ein Einzelzimmer hat, danach auch noch ein Einzelzimmer haben wird. Ich bin aber ganz sicher, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wissen, dass es für sie besser ist, wenn wir die Verwaltungskosten, die Organisationskosten der Berliner Verwaltung reduzieren, da wir ansonsten die Kosten an einer anderen Stelle einsparen müssen. Das wäre für die Bürgerinnen und Bürger sehr viel einschneidender, als wenn statt einer zwei Dienstkräfte in einem Raum sitzen müssen.
Her Senator! Sie hatten vorhin schon gesagt, dass das im Hauptausschuss Thema war. Können Sie meine Erinnerung bestätigen, dass dort insbesondere der Abgeordnete Kaczmarek vehement die Frage gestellt hat, ob diese Form der Arbeitsstättenverordnung für öffentliche Gebäude sinnvoll ist und ob die Ausstattung, die dort zunächst angesetzt worden ist, nicht viel zu großzügig bemessen war und man deshalb zu diesem Umzug kommen sollte, um die finanziellen Möglichkeiten zu nutzen mit der Unterbringung des Rechnungshofs und anderem?
Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? – Oh, Entschuldigung. Es ist alles etwas hektisch. – Herr Senator Strieder, bitte sehr!