Eine Sache war auch bemerkenswert. Offensichtlich denken Sie immer noch, dass es hier um irgendwelche Kleinigkeiten, Petitessen geht. Es geht aber um Schwarzkonten, um Barspenden in einer Bank und einen Kredit in Höhe von 600 Millionen DM ohne Sicherheiten. Dagegen behaupten Sie, es gehe nur um 40 000 DM und nicht um 40 Millionen DM!
Es geht um das System, wie hier mit solchen Spenden umgegangen wird und wie diese Verquickung zwischen Mandat und Beruf zu betrachten ist. Darum geht es und nicht um die Summe!
Es geht auch nicht, wie es Herr Lehmann-Brauns gesagt hat, um eine Kampagne gegen die CDU. Es sind in diesem Zusammenhang ganz berechtigte Fragen, die zu stellen sind. Man kann die CDU nur auffordern, endlich zur Aufklärung beizutragen und nicht ständig nur das zu bestätigen, was die Journalisten schon herausgefunden haben.
Es geht auch nur zum Teil um das Aubis-Geschäft mit allem, was daranhängt, und um die Spenden. Ein wesentlicher Punkt ist aus meiner Sicht auch die Frage nach der Zukunft der Bankgesellschaft. Herr Steffel, Sie sind Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses. Ihnen müsste zuerst klar sein, dass es hier um das vielleicht wichtigste finanz- und wirtschaftspolitische Instrument in der Stadt geht. Das ist doch gar keine Frage. Es geht hier um 16 000 Arbeitsplätze. Das muss deutlich gesagt werden. Es geht um die Zukunft dieser Arbeitsplätze. Es geht um mehrere Hundert Millionen DM Einnahmeausfälle für Berlin. Da kommen Sie mit Kampagnen und alten Westberliner Sprüchen – das gilt zumindest für Herrn Lehmann-Brauns.
Es wird zu einem Untersuchungsausschuss kommen. Das ist auch richtig. Es wird Sonderprüfungen in der Bank geben. In beiden Gremien werden die Fragen noch einmal gestellt und hoffentlich auch umfassend beantwortet werden. Insbesondere aber auch der Finanzsenator, Herr Kurth, und Sie, Herr Branoner, auch als Mitglied des Aufsichtsrates werden auch noch einmal Stellung zu den Vorgängen in der Bank Stellung nehmen müssen und wie überhaupt die Interessen des Landes Berlin noch von Ihrer Seite wahrgenommen werden. Ihr Bericht heute war diesbezüglich etwas kurz. Ich hoffe, auch Sie werden noch nachlegen und uns noch einmal erläutern, ob es denn – und in welchem Umfang – auch Kontrollverluste in der Bank gegeben hat. Insbesondere erwarten wir eine Erklärung, welche Konsequenzen in den Aufsichtsgremien gezogen werden. Es kann kaum so sein, dass wir zur Tagesordnung übergehen und nur noch Herrn Buwitt für seine gute Arbeit in den Aufsichtsgremien gratulieren. Es muss zu personellen Konsequenzen auch gerade an dieser Stelle kommen.
Herr Kurth, Sie werden auch noch einmal über das IBG- und IBAG-Geschäft nachdenken müssen, wie dieses neu geordnet werden soll. Einerseits ist anzuerkennen, dass es nun nicht zu einem Verkauf an dubiose amerikanische Investoren kommt, andererseits entstehen natürlich auch wieder hier neue finanzielle Risiken für das Land Berlin.
Eine Sache ist mir noch ganz besonders wichtig. Das ist aus meiner Sicht das tollste Ding! Es geht um den GEHAG-Fonds in diesem Zusammenhang. Man muss sich vorstellen, dass es vielen Menschen mit Mühe und Not gelingt, ein paar Tausend DM mit Sparplänen der Bankgesellschaft anzusparen. Gleichzeitig
nehmen die Topmanager, die Vorstandsmitglieder der Bankgesellschaft etwas anderes in Anspruch, legen sich selbst und befreundeten Topmanagern aus anderen Unternehmen einen eigenen Fonds auf und kassieren so mehrere Hunderttausend DM ohne jedes Risiko; das bleibt nämlich beim Land Berlin. Das ist schon wirklich einzigartig und muss auch so gesagt werden. Man muss sehr genau untersuchen, wie es überhaupt dazu kommen konnte.
Obwohl sich in den letzten vier Wochen vieles zu einem Bild zusammengefügt hat, bleibt es dabei, was die Berliner CDU unter Wirtschaftskompetenz versteht; viele Fragen bleiben dazu offen. Hier muss aufgeklärt werden. Es wird aufgeklärt werden.
Die SPD-Fraktion wird auch – Herr Wowereit hat es bereits angesprochen – noch einmal sehr ernsthaft darüber nachdenken, inwieweit die Wahlgesetze und Gremienbesetzungen auch neu überdacht oder geändert werden müssen. Wichtig ist, dass weiterer Schaden von der Bankgesellschaft abgewendet wird, dass es wieder eine echte parlamentarische Kontrolle gegenüber der Bank gibt und es nicht zulassen, dass Parteispenden an allen Gesetzen vorbei nach Gutsherrenart vergeben werden.
Verantwortlichkeiten dürfen nicht länger hin und her geschoben werden, sondern sind klar zu benennen. Entsprechende Konsequenzen müssen gezogen werden. Auch der Regierende Bürgermeister und Landesvorsitzende muss seinen Beitrag dazu leisten und wieder Vertrauen herstellen. Das ist die Grundlage für eine gut funktionierende Koalition. Es ist mit Sicherheit ein Irrglaube, wenn die CDU annimmt, der Untersuchungsausschuss wird von der SPD nur gefordert – so wie Sie es schon geäußert hatten –, um die ganze Sache zu beruhigen und etwas ins Abseits zu schieben. Ganz im Gegenteil! Wir werden den Untersuchungsausschuss nutzen, um endlich die Erklärungen und die Antworten zu bekommen, die die CDU-Fraktion seit langem schuldig geblieben ist.
Danke schön, Herr Kollege Müller! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit die Erledigung gefunden. Die Große Anfrage hat eine Antwort des Senats erhalten und ist besprochen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Überweisungen. Zu beiden Anträgen zur Änderung des Landeswahlgesetzes, Drucksachen 14/1012 und 14/1018, wird die Überweisung an den Rechtsausschuss empfohlen.
Das Gesetz zur Änderung des SFB-Gesetzes, Drucksache 14/1014, soll ebenfalls an den Rechtsausschuss federführend und mitberatend an den für Medien zuständigen Ausschuss überwiesen werden. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch.
Das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Deutsche Klassenlotterie Berlin, Drucksache 14/1019 und Drucksache 14/1030, geht wiederum an den Rechtsausschuss sowie an den Hauptausschuss. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Der Antrag der PDS, Drucksache 14/1020, soll an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie sowie an den Hauptausschuss überwiesen werden. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Zum Antrag der Fraktion der Grünen über die Entflechtung der Bankgesellschaft, Drucksache 14/1031, beantragt die antragstellende Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie und ebenfalls an den Hauptausschuss. – Auch dazu gibt es keinen Widerspruch. – Weitere Vorschläge liegen mir nicht vor. – Widerspruch höre ich nicht. – Damit sind die Überweisungen beschlossen.
Die lfd. Nummern 2 und 3 unserer heutigen Tagesordnung sind bereits mit den Überweisungsempfehlungen durch die Konsensliste erledigt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten und BerlinBrandenburg vom 31. Januar 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über strategische Nutzung der Städtepartnerschaften für Wissenschaft, Wirtschaft und Technologie, Drucksache 14/528
Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Es ist inzwischen eine Rücküberweisung an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten vereinbart worden. Da ich keinen Widerspruch höre, gehe ich davon aus, dass dies so beschlossen ist, und stelle das hiermit fest.
Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. Januar 2001 und des Hauptausschusses vom 31. Januar 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über Kostenbeteiligung des Bundes an hauptstadtbedingten Sicherheitsaufgaben, Drucksache 14/504
Dazu gibt es den Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/504-1. Der Ältestenrat empfiehlt für die Beratung eine Redezeit von 5 Minuten pro Fraktion. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann hat für die Fraktion der PDS der sich schon nähernde Herr Krüger das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach langen und nicht immer ersprießlichen Verhandlungen haben sich die Bundesregierung und der Senat von Berlin nunmehr auf einen Vertrag zur Finanzierung hauptstadtbedingter Sicherheitsaufgaben geeinigt. Demnach werden jährlich 75 Millionen DM für diese Belange zur Verfügung gestellt. Die PDS begrüßt diesen Abschluss, weil der Bund hiermit erstmals in staatsvertraglicher Form seine materielle Mitverantwortung für eine Fülle von Aufgaben der öffentlichen Sicherheit in Berlin anerkennt, die dieser Stadt durch ihre Hauptstadtrolle zuwachsen. Diese Intention unseres ursprünglichen Antrags über die Kostenbeteiligung des Bundes an den hauptstadtbedingten Sicherheitsaufgaben ist somit erfüllt.
Nicht nur deswegen ist es ein guter Vertrag, der allerdings einiger Präzisierungen bedarf – vor allem, wenn wir uns an einige Schwierigkeiten erinnern, die Herr Innensenator Werthebach vor dem Hauptausschuss hatte, eine sachgerechte Verwendung dieser Mittel zu erklären: Da werden Bundesmittel pauschal zur Vermeidung von Einsparungen in der Polizei gebunkert. Da stellt sich heraus, dass über 4 Millionen DM für so genannte unvorhergesehene Aufgaben ohne konkrete Zweckbindung im Etat der Innenverwandlung „vagabundieren“ und darüber hinaus noch ein paar Extras in der IT-Ausstattung der Polizei finanziert werden. – Die Mittel des Bundes sind jedoch nicht für Haushaltslöcher, Haushaltspolster und Extrawürste da. Daher muss der Vertrag eine klare Zweckbindung der Bundesmittel für die Polizeibehörde und die Feuerwehr und deren hauptstadtbedingte Aufgaben und Einrichtungen beinhalten, um eine Zweckentfremdung der Mittel zu verhindern und den genannten Behörden die erforderliche finanzielle Planungssicherheit zu gewähren.
Das heißt, nach dem Abschluss des Anschlussvertrages, der die Mittel pauschal zur Verfügung stellt, ohne zu definieren, was unter den hauptstadtbedingten Sonderbelastungen tatsächlich zu verstehen ist, sind jetzt klare Festlegungen für die konkrete und nachvollziehbare Verwendung der Mittel nötig. Diese Mittel
sind ausschließlich für Personalkosten im Objekt- und Personenschutz, soweit sie aus der Hauptstadtrolle erwachsen, die Errichtung und Unterhaltung des Personalbestandes des Regierungsabschnitts 35, den polizeilichen Aufwand für Staatsbesuche, die Errichtung der gemeinsamen Leitstelle sowie die neue Feuerwache im Citybereich auszugeben. Die Verwendung der Mittel ist zu evaluieren. Das ist die politische Absicht, die wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag verfolgen.
Während der Ausschussberatungen hat insbesondere der Kollege Lorenz darauf verwiesen, dass die Kostenbeteiligung des Bundes eine rein exekutive Angelegenheit sei. Darüber lässt sich sicherlich trefflich streiten – vor allem, wenn man die Vorliebe des Kollegen Lorenz für sublime Dispute berücksichtigt. Für die haushaltspolitische Prioritätensetzung ist doch – und da stimmen wir hoffentlich alle überein – immer noch das Parlament zuständig. Dazu gehört nun einmal, dass endlich verbindlich definiert werden muss, was hauptstadtbedingte Sicherheitsausgaben sind, und das haben wir mit unserem Änderungsantrag versucht. Dies ist keine Frage der Beliebigkeit und vor allem keine exklusive Sache des Hauses Werthebach, sondern auch Sache dieses Hauses.
Die Aufgaben der Berliner Polizei fallen keineswegs in ihrer Gänze, ja nicht einmal in ihrer Mehrheit unter die Rubrik „hauptstadtbedingt“ und können nicht endlos für finanzielle Mehrforderungen strapaziert werden. Was hindert uns demzufolge eigentlich daran, uns heute einfach auf eine verbindliche Definition dieser Aufgaben zu einigen? – Wir haben jedenfalls keine Lust, jedes Jahr im Hauptausschuss noch einmal vom Urschleim anzufangen, wenn wir die Verwendung der Bundesmittel – und darauf können Sie sich schon einmal gefasst machen – sehr gründlich kontrollieren werden.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag bieten wir Ihnen und der Innenverwaltung einen Konsens über die Hauptstadtsicherheit an. Ob Sie davon Gebrauch machen oder auch nicht, bleibt Ihnen überlassen. Nur eines sollte Ihnen klar sein: Die Debatte um die sachgerechte Verwendung der Bundesmittel und eine angemessene Organisation der hauptstadtbedingten Aufgaben von Polizei und Feuerwehr ist keineswegs beendet, sondern geht auf einer neuen Ebene weiter. Dessen können Sie sicher sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Krüger! Sie haben Recht: Für den Landeshaushalt des Landes Berlin ist das Parlament des Landes Berlin zuständig, aber für den Bundeshaushalt – Pardon, da muss ich einmal die rot-grüne Koalition in Schutz nehmen! – ist wohl das Bundesparlament zuständig. Und für die Verhandlungen mit dem Bund über Finanzzuschüsse an das Land Berlin ist der Senat und wiederum nicht das Parlament des Landes Berlin zuständig. Insofern muss ich Sie hier korrigieren.
Der Antrag der PDS-Fraktion, wenn man sich Ihre Äußerungen zur Berliner Polizei sowohl im Innenausschuss als auch hier im Plenum anhört, ist wohl nur als Schaufensterantrag anzusehen. Wenn es nach Ihnen ginge, müsste man doch wohl die Polizeistärke massiv reduzieren, um bestimmte Projekte, die Sie politisch vor allem im Ostteil für sinnvoll halten, zu unterstützen. Dieses werden wir mit Ihnen nicht mitmachen, um das ganz klar zu sagen.