Protokoll der Sitzung vom 20.01.2000

[Beifall bei der CDU]

Dies belegt auch der Vergleich der bisherigen Berichte zum Landesgleichstellungsgesetz. In anderen Teilen gibt es immer noch zu wenig Verständnis für die Chancen, die sich durch die gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen in die Arbeitswelt ergeben. Damit müssen wir weiter auf das Landesgleichstellungsgesetz setzen. Viele sagen, dass es sich dabei um einen geschlechtsdiktatorischen Ansatz handle. Andere sagen, dass es volkswirtschaftlich schädlich sei, Frauen zu fördern. Sie führen Behinderungen und Dirigismus, scheinbar einengende Regelungen als Argumente an. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir es uns nicht leisten können, 50 % der intellektuellen Ressourcen unseres Landes in der letzten und vorletzten Reihe quasi ungenutzt verkümmern zu lassen.

[Beifall bei der CDU – Frau Mommert (CDU): Sehr richtig!]

Alle reden von Globalisierung und internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Wer aber Ressourcen vergeudet, verliert den Wettlauf auf den internationalen Märkten. Eine Gesellschaft, die glaubt, es sich leisten zu können, Frauen zu Verlierern des innergesellschaftlichen Wettbewerbs zu machen, verliert selbst. Beim Kampf um die besten Köpfe gewinnen solche Standorte den Wettbewerb, die auch der weiblichen Intelligenz Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Dieses soll in Berlin beispielhaft mit dem Landesgleichstellungsgesetz erreicht werden. Insofern versucht das Landesgleichstellungsgesetz nicht etwa Freiheitsbeschränkungen durchzusetzen oder eine Form politischer Marotte zu

sein, sondern tatsächlich Standortsicherungsgesetz. Inwieweit dies tatsächlich gelingen kann, wird daran zu messen sein, ob es die Regelungen im Landesgleichstellungsgesetz schaffen, Vorbild in der Wirtschaft zu werden.

[Frau Dr. Klotz (GRÜNE): Hoffentlich nicht!]

Was ist nun bereits erreicht? – Positiv ist zu bemerken, dass die Frauenquote insbesondere in den oberen Einkommensgruppen leicht gestiegen ist. Der Anteil der Frauen an dem Vergütungsbereich I und den übertariflich bezahlten Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist mit lediglich 16,5 % aber immer noch äußerst unbefriedigend. Bei den Senatsdienststellen war zwar jeder zweite männliche Beschäftigte im höheren Dienst eingestuft, aber nur ein Siebentel der weiblichen Beschäftigen gehörte zur höchsten Laufbahngruppe. Positiv stimmt, dass die Einstellungsquoten für diesen Bereich über den bisher erreichten Frauenquoten lagen. Bei den Beförderungen wurden Frauen allerdings im höheren Dienst nicht einmal entsprechend ihrem Anteil an der Laufbahngruppe berücksichtigt. Folgerichtig sind von 91 Abteilungsleiterposten auch nur 7 Stellen mit Frauen besetzt. Im Berichtszeitraum waren 8 Stellen zu besetzen, von denen keine an eine Frau ging.

Leider ist der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen im Bereich der Lohnempfänger zurückgegangen und hat sich in der Gruppe der Beamtinnen, Richterinnen und Angestellten nicht erhöht. In diesem Zusammenhang sollte man vielleicht an ein Rundschreiben der Senatsinnenverwaltung aus dem Jahr 1986 erinnern, das bereits damals die konsequente Ausschreibung auch von Leitungspositionen als teilzeitgeeignet vorschrieb. In dieser Richtung müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Für viele Frauen und Männer wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur durch Teilzeitarbeitsverhältnisse möglich. Der öffentliche Dienst kann hier Wegbereiter und Beispiel sein.

Aus dem Bericht ergeben sich damit die folgenden Forderungen für die nahe Zukunft: Die mit dem Landesgleichstellungsgesetz erreichte Steigerung des Frauenanteils im gehobenen und höheren Dienst ist voranzutreiben. Sie muss auch bei insgesamt sinkendem Personalbestand des öffentlichen Dienstes sichergestellt werden. Die Umsetzung der Verwaltungsreform muss Frauenförderung als zentrales Ziel beibehalten. In den entsprechenden Gremien zur Durchführung der Verwaltungsreform sind gezielt Frauen zu beteiligen. Die Grundsätze des Landesgleichstellungsgesetzes müssen auch in Wissenschaft und Forschung angewendet werden. In diesem Bereich steht in den nächsten 10 Jahren ein Generationswechsel an, der zur Verbesserung der Situation weiblicher Beschäftigter genutzt werden muss. [Unruhe]

Meine Damen und Herren! Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin!

Ob das Landesgleichstellungsgesetz wirklich in der Lage ist, die nötigen Strukturanpassungen zu erreichen, muss sich erst noch erweisen.

[Frau Dr. Lötzsch (PDS): Insbesondere bei der CDU-Fraktion!]

Das LGG darf nicht Ausdruck des Geschlechterkampfes sein, sondern muss zu einem gerechten Ausgleich führen. Es darf nicht zur Zementierung eines frauenfördernden Dirigismus beitragen. Vielmehr muss es Beispiel wirksamer Frauenförderung sein und durch Anpassung an die jeweilige Problemlage und den hoffentlich erreichten Fortschritt sich endlich selbst überflüssig machen. Meine Fraktion wird dafür kämpfen, das Landesgleichstellungsgesetz noch überflüssiger zu machen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Frau Galland, für Ihren Beitrag. Sie haben die geringe Überziehung von Frau Dr. Klotz wieder hereingeholt. Somit sind wir wieder in der Zeit. Es hat jetzt die Fraktion der PDS das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dicht am Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zu debattieren ist unmöglich. Die Zahlen spiegeln das Bild von vor drei Jahren wider. In dieser Zeit hat sich im öffentlichen Dienst sehr viel verändert. Der Personalabbau ist unvermindert weitergegangen, ebenso die Auslagerungen und Privatisierung von Teilen des öffentlichen Dienstes. Auch die Verwaltungsreform ist vorangeschritten. Was bringt es also, einen solchen Bericht, der eigentlich Schnee von gestern ist, zu besprechen, außer, es in der Hoffnung zu tun, dass es moderne Kommunikationssysteme künftig ermöglichen, aktuelle Berichte zu erstellen. Ich bin sicher, dass nur durch die Berichtspflicht, die das Landesgleichstellungsgesetz dem Senat auferlegt, der Öffentlichkeit diese Statistiken und Zahlen überhaupt vorgelegt werden. So lassen sich wenigstens im Rückblick Tendenzen der Situation von Frauen im öffentlichen Dienst erkennen.

Der vorliegende Bericht ist ein erneuter Nachweis der strukturellen Ungleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst. Dafür werde ich einige Beispiele nennen – einige wurden auch von meinen Vorrednerinnen schon erwähnt. Den 91 Abteilungsleitungen im höheren Dienst der obersten Landesbehörden standen im gesamten höheren Dienst nur 7 Frauen als Leiterinnen gegenüber. Die Senatsverwaltung für Inneres beschäftigte vor 3 Jahren unter 19 Referatsleitern keine einzige Frau. Der höhere Dienst ist fest in Männerhand. Der Anstieg des Frauenanteils unter den Beamten ist vor allem auch auf die Verbeamtung von Lehrerinnen – speziell im Ostteil der Stadt – zurückzuführen. Teilzeitarbeit ist eine Domäne von Frauen. Und das alles ist seit langem bekannt. Allerdings können diese Tatsachen durch die Berichte zum LGG nun auch nicht mehr geleugnet werden.

Die entscheidenden Fragen jedoch bleiben: Verbessert sich die beschriebene Stellung der Frauen im öffentlichen Dienst durch das Landesgleichstellungsgesetz? Was bewirkt das Gesetz über die Statistik hinaus? Sind punktuelle Verbesserungen tatsächlich auf die Wirkung frauenfördernder Maßnahmen zurückzuführen?

Seit 10 Jahren hat Berlin nun ein Landesgleichstellungsgesetz. Berlin gehörte damals zu den Vorreitern in der Bundesrepublik. Nach einem Jahrzehnt muss den vielen Zahlen nun auch endlich eine qualitative Bewertung des LGG folgen, denn nur dadurch kann dieses fortschrittliche Instrument der Ignoranz seiner Gegner und Gegnerinnen weiterhin trotzen und seinen Wirkungsgrad erhöhen. Und das ist unbedingt nötig, auch deshalb, weil wir jetzt endlich – wenn auch langsam – eine öffentliche Debatte über ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft in Gang bekommen. Das, was allerdings aus dem Bundesministerium bisher bekannt wurde, hat wenig Biss und trägt eher den Stempel vom Wirtschaftskanzler Schröder als von Frauenministerin Bergmann. Nichtsdestotrotz, um hier erfolgreich zu sein, sind die kritischen Erfahrungen mit den Landesgleichstellungsgesetzen für den öffentlichen Dienst unabdingbar.

Das, was der Bericht schuldig bleibt, ist die Antwort auf die Frage, welche Folgen Frauenförderpläne in den Verwaltungen haben. Die Tabellen und Aussagen zur Arbeit der Frauenvertreterinnen lassen einige Thesen zu.

These 1: Die Beteiligungsrechte von Frauenvertreterinnen sind umstritten, werden von den Vorgesetzten häufig beschnitten oder einfach ignoriert. Bei den Beanstandungen nach § 18 Absatz 1 LGG hat die Rubrik „Beteiligungsrechte“ Spitzenwerte. Auch bei den Beanstandungen, die von Frauenvertreterinnen bei der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen erhoben wurden, da ihren Beanstandungen in den eigenen Dienststellen nicht stattgegeben wurde, ging es in den meisten Fällen um die Aufgaben und Rechte der Frauenvertreterinnen. Die Übersicht über die Klagen vor Gericht mit Hilfe des LGG lassen die gleiche Schlussfolgerung zu.

These 2: Bei Einstellungen und Umsetzungen setzen sich die Vorgesetzten oft über das LGG hinweg. Die hohe Zahl von Beanstandungen bei Einstellungen und Umsetzungen lässt

diese Folgerung zu. Die Zahlen des Berichts über den Anteil der Frauen in den Verwaltungen und ihrem Anteil an Leitungsfunktionen und bei Höhergruppierungen und Beförderungen ist ein Spiegelbild davon.

Wir haben uns als PDS in der vergangenen Legislaturperiode gründlich mit dem Landesgleichstellungsgesetz beschäftigt. Die Schwachpunkte wurden mit Sprecherinnen der Frauenund Gleichstellungsbeauftragten, mit Frauenvertreterinnen, mit Gewerkschafterinnen, Wissenschaftlerinnen und Rechtskundigen diskutiert. Unser Ziel war und ist es, die Instrumentarien dieses Gesetzes auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und sie zu verbessern. So ist es aus unserer Sicht erforderlich, die Rechte der Frauenvertreterinnen zu stärken. Dieses Anliegen korrespondiert mit den Aussagen des hier vorliegenden Berichts. Wir schlagen nicht nur analog zur Personalvertretung die Bildung einer Frauenvertretung vor, sondern setzen uns auch mit der berechtigten Forderung nach einem Mitbestimmungs- und Zustimmungsrecht der Frauenvertretung auseinander.

Auf das Ziel des LGG, Frauen und Männern gleiche Chancen im öffentlichen Dienst einzuräumen und Benachteiligungen abzubauen, ist auch die Schaffung der Funktion einer Landesfrauenbeauftragten gerichtet. Wir fordern den Senat auf, sich mit dieser Forderung auseinanderzusetzen. Die Kompetenzen einer Landesfrauenbeauftragten sollen denen des Datenschutzbeauftragten gleichen. Das bedeutet konkret: Die Landesfrauenbeauftragte wird durch das Abgeordnetenhaus gewählt werden, eigene Sach- und Personalmittel im Rahmen eines Titels im Haushaltsplan des Abgeordneten erhalten,

[Frau Dr. Klotz (GRÜNE): Und was ist mit der Frauensenatorin?]

mit Beanstandungsrecht beim Parlament und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet sein.

[Beifall bei der PDS]

Bei der Durchsicht des 3. Berichts zur Umsetzung des LGG kommt auch die Frage auf, was passiert, wenn sich Vorgesetzte über das LGG hinwegsetzen, wenn sie Rechte von Frauenvertreterinnen nicht ernst nehmen. Sanktionen sind bisher im Gesetz nicht vorgesehen. Deshalb bringen wir Rechtsinstitute in die Diskussion und Maßnahmen ein, die den Druck per Recht zur Einhaltung des Gesetzes stärken sollen. Dazu gehört nicht nur die bereits erwähnte Frauenvertretung und die weisungsunabhängige Landesfrauenbeauftragte. Wir halten auch Haushaltsvermerke bei Nichteinhaltung des LGG für möglich.

[Beifall bei der PDS]

Auch das Anbringen von Vermerken in der Dienstakte des jeweiligen Dienstleiters oder der Dienstleiterin, ob sie sich für die Gleichstellung von Frauen einsetzen, ist ein Mittel des Drucks.

Wir werden uns auch in den kommenden Wochen in diesem Haus mit dem Landesgleichstellungsgesetz beschäftigen. Dieser Bericht war nur ein Anfang.

[Beifall bei der PDS]

Vielen Dank, Frau Holzheuer-Rothensteiner! – Es spricht jetzt für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Ulrike Neumann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum ersten Mal, seit ich im Abgeordnetenhaus rede, muss ich keine Sorge haben, aus Unachtsamkeit mit einer falschen Anrede zu beginnen. Ich brauche nicht mehr darauf zu achten, wer gerade präsidiert, die Anrede „Herr Präsident“ ist immer richtig. Welch ein „Fortschritt“ – ich bedanke mich dafür recht herzlich!

[Beifall der Frau Abg. Thieme-Duske (SPD)]

Keine angeblichen politischen Notwendigkeiten oder personellen Zwänge haben verhindern können, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich der öffentlichen Verwaltung voranschreitet, langsam und allmählich, aber unaufhalt

sam. Das zeigt sich an dem vorliegenden 3. Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes für den Zeitraum von 1994 bis 1996. Wir diskutieren diesen Bericht – das wurde schon angemerkt – erst Jahre nach dem Ende des Berichtszeitraums, das ist etwas spät. Wir wissen inzwischen jedoch, der nächste Bericht, der 4. Bericht, für die Zeit bis 1998 wird früher vorliegen. Vor allem aber wissen wir natürlich, welch immenser Arbeitsaufwand in dem Bericht steckt, wie mühsam und zeitintensiv es ist, das Zahlenmaterial aus den verschiedenen Bereichen der Verwaltung zusammenzutragen und aussagekräftig aufzubereiten. Für die geleistete Arbeit möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei der Verwaltung bedanken!

Nun zum Inhalt des 3. Berichts: Die Schere beginnt sich zu schließen, die Schere zwischen dem recht hohen Anteil der Frauen an den Beschäftigten im öffentlichen Dienst insgesamt und der geringen Repräsentanz von Frauen bei den qualifizierten und besser bezahlten Positionen. Diese Entwicklung ist erfreulich, aber sie vollzieht sich zu langsam. Sie muss deutlich beschleunigt werden. Das gilt vor allem für den geringen Anteil der Frauen an Spitzenfunktionen in den Referats- und Abteilungsleitungen der obersten Landesbehörden. Besonders fällt es auf, dass es in der Abgeordnetenhausverwaltung und in der Senatskanzlei, in der Innen- und in der Finanzverwaltung 1996 jeweils keine einzige Frau gab, die die Position einer Abteilungsleiterin bekleidete.

[Anhaltende Unruhe]

Ein interessantes Bild ergibt sich auch bei den Gerichten. Hier sind Frauen an den – –

Meine Damen und Herren! Erweisen Sie bitte der Rednerin Ihre Aufmerksamkeit – bitte etwas leiser!

Vielen Dank! Wir sprechen ja hier auch „nur“ über Frauenpolitik, und es sind ja auch „nur“ etwas über 50 % der Berliner Bevölkerung Frauen. Deshalb würde ich auch im Interesse des Berliner Parlaments darum bitten, diesem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen!

Ich wiederhole noch einmal den positiven Aspekt, dass bei den Gerichten hier Frauen an den ganz hohen Positionen, nämlich den b e i d e n R 8-Stellen zu 50 % und bei den R 6-Stellen zu 40 % sind. Dem lagen bewusst politische gestaltende Entscheidungen zu Grunde. Ich begrüße das ausdrücklich. Bei den mittleren Leitungskadern – wenn man die vorsitzenden Richter einmal so nennen will – ist der Anteil der Frauen aber, auch gemessen an dem Anteil der Richterinnen, insgesamt erschreckend niedrig. Ich gehe aber davon aus, dass bereits die Zahlen für 1998 besser aussehen und die weitere Entwicklung auch hier positiv verlaufen wird.

Meine Damen und Herren! Die erzielten Erfolge haben sich nicht von selbst eingestellt. Sie sind das Ergebnis von Politik, das Ergebnis intensiven und beharrlichen Bohrens dicker Bretter. Daran beteiligen sich viele Frauen, und ich sage ganz freimütig, nicht nur Frauen aus den Regierungsfraktionen, sondern auch aus den Reihen der Opposition. Niemand wird sich aber wundern, dass ich besonders das Verdienst der beiden Sozialdemokratinnen hervorhebe, die ein Jahrzehnt für die Gleichstellungspolitik im Senat verantwortlich waren und verantwortlich sind.

Ich danke an dieser Stelle Christine Bergmann und Gabriele Schöttler. – Wenigstens die SPD-Fraktion könnte jetzt einmal klatschen!

[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Heiterkeit bei der PDS]