Friederike Galland

Sitzungen

14/3 14/5 14/10 14/22 14/30 14/31 14/35

Letzte Beiträge

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator, ich frage Sie, ob Sie mir zustimmen, dass in der ursprünglichen Konzeption des Quartiersmanagements eine große Zielrichtung war, lokale Arbeitsplätze zu schaffen. Wenn ich jetzt Ihre Auflistung der Projekte höre, die bewilligt wurden, dann kann ich keine erkennen. Wie bewerten Sie das?
Herr Strieder! Ich gehe mit Ihrer Zustimmung davon aus, dass Sie meine Frage nicht verstanden haben. Ich hatte Sie nicht gefragt, was wir neben dem Quartiersmanagement noch tun, um Arbeitsplätze zu schaffen.
Da bin ich mit Ihnen einverstanden, das ist eine der vornehmsten Aufgaben dieses Abgeordnetenhauses. Aber es war eben originärer Bestandteil des Konzeptes des Quartiersmanagements, gerade mit den lokalen, vor Ort initiierten Projekten für Beschäftigung zu sorgen, und da haben Sie mir mit Ihrer Frage gerade – da gehe ich von Ihrer Übereinstimmung aus – bewiesen, dass dort eben nichts passiert ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neu in der Opposition angekommen, sprechen wir in der I. Lesung des Landesgleichstellungsgesetzes. Bisher hatten wir bessere Abstimmungsmöglichkeiten mit der Verwaltung, aber jetzt dürfen wir auch eher sagen, was wir von dem halten, was uns vorgelegt wird.
Die Änderung, die uns zum Landesgleichstellungsgesetz vorliegt, ist durchaus nicht falsch, aber sie hat ein entscheidendes Manko. Frau Schöttler, wir hatten bisher eine Berichtspflicht über alle Anträge zu Arbeitszeitverkürzungen. Es war uns ein Herzensanliegen, weil, wie wir alle wissen, die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit sowohl für Männer als auch für Frauen ein wichtiges Element zur Förderung der Familie und zur Chancengleichheit im Arbeitsleben ist. Dass Sie die Berichtspflicht jetzt darauf beschränken, dass demnächst nur noch über Voll- und Teilzeitstellen berichtet wird, halten wir für ein Manko Ihres Entwurfs.
Ansonsten sind wir mit Ihnen einverstanden, dass es beim Bericht nicht darum gehen muss, Zahlenfriedhöfe zu produzieren, sondern natürlich darum, die aussagekräftigen, wichtigen Bereiche stärker zu beleuchten. Insofern können wir uns mit dem Rest einverstanden erklären.
Ich muss Ihnen aber auch noch sagen – Sie wissen, ich mache es gern kurz –, dass ich bisher gehört hatte, dass es bei Ihnen einfacher sei, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Aber wie man sieht, kaum kommt man zur Macht, ist das alles etwas anders. Sie scheinen sich nicht an den § 5 des Landesgleichstellungsgesetzes zu erinnern. Und es wundert mich sehr, dass Sie entsprechende Änderungen nicht vorgelegt haben. Ich möchte einmal zitieren, § 5 Satz 1:
Alle Stellen sind intern auszuschreiben. In Bereichen oberhalb der Besoldungsgruppe A 9 bzw. der entsprechenden Vergütungsgruppe des Bundesangestelltentarifvertrags, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind die Stellen öffentlich auszuschreiben.
Frau Senatorin Schöttler, ich frage Sie: Warum wurde die Stelle des Koordinators Herrn Dr. Köppl nicht ausgeschrieben? Gilt hier das Landesgleichstellungsgesetz nicht mehr?
Warum haben Sie sie dann nicht ausgeschrieben? – Wir haben nichts Diesbezügliches gesehen. Sie sind auch insofern zuständig, als Sie ansonsten einen entsprechenden Antrag zu dieser Stelle im Senat hätten behandeln können. Auch davon haben wir keine Kenntnis, und auch dies hätte das Landesgleichstellungsgesetz nicht aushebeln dürfen.
Entschuldigung, Worte statt Taten? Ich messe jeden nur an dem, was er selbst sagt. Hier wird uns immer vorgehalten: LGG, LGG – und dann? Nichts war!
Sehr geehrte Frau Schöttler, halten Sie das LGG wieder ein. Sorgen Sie dafür, dass es keine weiteren Rechtsverstöße gibt, dann haben wir ein gutes Gesetz. Wenn Sie allerdings nicht nach dem handeln, was wir Ihnen vorgeben, dann ist die Frauenpolitik in diesem Lande auf keinem guten Stand. – Vielen Dank!
Ich dachte, ich hätte noch Redezeit, aber eine Kurzintervention tut es auch. – Ich verwahre mich dagegen, dass meiner Fraktion in diesem Hohen Haus Schwachsinn unterstellt wird. Frau Baba, vielleicht erinnern Sie sich: Wenn Sie es einer SPD-Abgeordneten und frauenpolitischen Sprecherin durchgehen lassen, dass sie glaubt, weil es eine neue Koalition gäbe, habe sich ihre Senatorin transformiert, dann werden Sie mir vielleicht auch glauben, dass wir in der Koalition nicht alles das tun konnten, was wir wollten. § 1 des LGG war von uns immer gewollt. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt weniges, worüber man sich in diesem Parlament noch einig ist. Aber eins ist ganz sicher: Berlin hat Zukunft. Dazu gehört es aber, das Problem der Arbeitslosigkeit auf den verschiedensten Wegen anzugehen.
50 % aller jährlich neu entstehenden Arbeitsplätze werden von Jungunternehmen geschaffen. Und wo gibt es in dieser Stadt besonders große Chancen für Unternehmensgründungen? – Bei den Berlinern nichtdeutscher Herkunft. Während nur ein Fünftel der deutschen Jugendlichen sich selbständig machen will, möchten dies immerhin zwei Drittel der Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft. Bereits heute tragen nach Ansicht des WZB Mitbürger nichtdeutscher Herkunft mit ihren Unternehmen ganz erheblich zum Wohlstand Berlins bei. Der deutsch-türkische Unternehmerverband schätzt die Zahl der türkischen Unternehmen allein auf 5 500, mit etwa 20 000 Beschäftigten. Zwischen 1990 und 1997 ist die Zahl der selbständigen Ausländer in Deutschland um 130 % gestiegen.
Hier liegt auch für Berlin eine große Chance.
Es gibt aber immer noch seltsam anmutende Hindernisse. Solange muslimische Fleischer und Schlachter nicht mit Schweinefleisch hantieren dürfen und so von Ausbildungsabschlüssen und auch Ausbildereignung ausgeschlossen werden, solange werden wir dieses Potential nicht ausschöpfen können. Jedes Jahr beklagen wir erneut, wie schwierig es nicht nur für Jugendliche nichtdeutscher Herkunft ist, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Auch hier könnte eine verstärkte Unternehmensgründung durch Mitbürger nichtdeutscher Herkunft helfen.
(A) (C)
(B) (D)
Wir fordern darum den Senat auf zu prüfen, welche Zugangsbarrieren existieren. Dabei ist an vieles zu denken: die Zulassung zur Handwerkskammer, die Zulassung zu Berufsverbänden, die Lizenzvergabe für Gaststätten, die Gewerbeanmeldung und nicht zuletzt die öffentlichen Förderprogramme und auch die Kreditaufnahme bei Banken. Veraltete rechtliche Barrieren müssen beseitigt werden. Berlin war immer und ist auch heute eine Stadt der Zukunft. Diese Zukunft wurde aber immer wesentlich durch Zuwanderung und die Zuwanderer und den Umgang mit ihnen bestimmt.
Durch die Förderung der Unternehmensgründung durch Berlinerinnen und Berliner nichtdeutscher Herkunft können wir viel für diese Stadt und auch für uns gewinnen. – Vielen Dank!
Ich will es gar nicht lang machen, aber zwei Bemerkungen drängen sich mir jetzt doch auf.
Wer glaubt, dass Politik jemals an einem Punkt ankommen kann, wo es nichts mehr zu verbessern gibt, der hat ein totalitäres Weltbild und weiß nicht, wie es funktioniert.
Und dann noch eins: Frau Hildebrandt, Sie sind ja noch nicht so lange dabei. Aber wenn Sie, wie ich, erlebt hätten, dass man Anträge innerhalb der Koalitionsfraktion einfach zwei Monate liegen lässt – icht, weil man sagt, dass es nicht gut sei, sondern weil man keine Lust hat, zu zeigen, dass andere auf andere Ideen kommen –, dann macht das nicht mehr so viel Spaß. Vielleicht ist das der Grund, warum Sie ihn jetzt erst sehen. Unser Wirtschaftssenator hat gute Arbeit gemacht, aber es gibt nichts, was man nicht noch verbessern könnte, und das ist unsere Aufgabe hier im Parlament.
Im Übrigen darf ich für meine Person feststellen, dass wir gerne bereit sind, das Berichtsdatum zu verändern, und ich hoffe – wenn wir jetzt beantragen, zum 31. Dezember 2001 zu berichten –, dass sich dann die PDS-Fraktion vielleicht doch bereit finden kann, diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!
Wir fordern den Senat auf, in Berlin ein Projekt „Erstausbildung in Teilzeit für junge Mütter“ zu ermöglichen. Dabei soll die dreijährige Ausbildung in Teilzeit, d. h. 75 % der Normalarbeitszeit, geleistet werden. Die Ausbildung soll dabei in einem Lernort-Verbundsystem zwischen Stammbetrieben, Kooperationsbetrieben und der Berufsschule vermittelt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass das Betreuungsvolumen für die Kinder dem einer Ganztagsbeschäftigung entspricht.
Jährlich werden in Berlin 120 minderjährige junge Frauen Mütter. Diese jungen Frauen leben häufig von Sozialhilfe und erfahren auf der Suche nach Erwerbsmöglichkeiten immer wieder, dass sie aufgrund ihrer fehlenden Erstausbildung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Gerade die jungen Mütter verfügen aber über eine hohe Motivation, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu wollen. Sie wollen den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder eigenständig sichern und damit auch einer möglichen lebenslangen Sozialhilfekarriere entkommen. Sie wollen sich und dem Kind eine gesicherte Zukunft schaffen. Auch wir alle wissen, dass es nur mit einer Ausbildung Chancen auf dem Arbeitsmarkt gibt. Die Arbeitslosenquote ist stark ausbildungsabhängig. Während unter den ungelernten Arbeitern 20 % in den alten und 45 % in den neuen Bundesländern arbeitslos sind, liegt diese Quote bei Personen mit abgeschlossener Lehre bei lediglich 6,8 %. Je höher die Qualifikation, desto besser ist die Chance, auch in innovativen Nischen und Segmenten des Arbeitsmarktes gut bezahlte Beschäftigungen zu finden.
Wir haben in Berlin bereits gute Projekte wie z. B. Müle, besser bekannt als „Mütter lernen“. Bei diesem Projekt aus Lichterfelde erhalten junge Mütter die Möglichkeit, extern den Hauptschulabschluss nachzuholen. Bisher haben hier mehr als 150 junge Mütter ihre Eintrittskarte ins Berufsleben erworben. Damit schlossen 98 % der Teilnehmerinnen erfolgreich ab und kamen ihrem Traum, einen bezahlten Beruf auszuüben, einen entscheidenden Schritt näher.
Wir haben in Berlin auch vereinzelte Möglichkeiten zur Berufsausbildung für junge Mütter. Hier stellt sich aber immer wieder heraus, dass die hohe Belastung durch Ausbildungszeit, Kinderbetreuung und selbst organisierte Lernzeit die Mütter zu stark belastet. In der Mehrzahl sind diese jungen Mütter allein erziehend und werden häufig auch nur geringfügig von ihrer Familie unterstützt. Damit ist ihre Belastung zu groß, um bestmögliche Ausbildungsergebnisse zu erreichen. Aus diesem Grund fordern wir den Senat auf, modellhaft ein Projekt zur Erstausbildung in Teilzeit durchzuführen. In Frankfurt am Main wird dies bereits seit drei Jahren mit Erfolg praktiziert. Dort ist es außerdem gelungen, mit diesem Projekt neue Ausbildungsplätze zu akquirieren. Junge Mütter gehören zu den motiviertesten Teilnehmern bei berufsqualifizierenden Maßnahmen. Wir wollen ihnen bessere Chancen bieten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur die Tageszeitungen haben erkannt, dass Schülerredakteure und ihre Produkte meinungsbildend bei der Jugend sind. Verschiedene Schülerzeitungen im Land Berlin haben Anschreiben der sogenannten „Unabhängigen Nachrichten“ erhalten, in denen ihnen das Angebot gemacht wird, kostenlos eine „Stundenpläne“ genannte Publikation als Beilage zu ihrer Zeitschrift zu erhalten.
Ich brauche leider die Einleitung; dann bin ich aber auch sofort zu Ende. – Diese Beilagen beschäftigen sich unter anderem mit der Reichskristallnacht und führen dazu aus: „Ohne die schnelle und geistesgegenwärtige Reaktion der deutschen Führung wäre das Unheil möglicherweise größer gewesen. Nur weil an zahlreichen Orten Parteiführer, SS, Polizei auftraten,“ –
(A) (C)
(B) (D)
Ich begründe die Frage nicht, sondern führe aus, damit Herr Böger antworten kann. Es geht mir um folgendes: Hier wird offensichtlich in bestimmter Richtung versucht, Einfluss auf Schülerzeitungsredakteure zu nehmen. Ich möchte von Herrn Böger wissen, was die Schulverwaltung konkret im Gegenzug unternimmt und ob sie von weiteren Vorkommnissen dieser Art Kenntnis hat.
Ich hatte bereits gesagt, dass es sich um ein Anschreiben handelt, das an die Schülerredakteure gegangen ist, und das haben sie über die Adressen ihrer Schulen erhalten. Es ist also schon sehr wichtig, dass die Schulverwaltung versucht, darauf Einfluss zu nehmen, dass solche Schriften nicht über den Schulweg an die Redakteure gelangen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird in Übereinstimmung mit dem federführenden Ausschuss des Abgeordnetenhauses auch den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenso wie den Ursprungsantrag ablehnen. Warum? – Zu kurz gesprungen, Frau Dr. Klotz. Auch wenn man zitiert, sollte man die Zusammenhänge dazu sprechen, sonst klingt es wirklich etwas seltsam, das gestehe ich Ihnen gern zu.
Ich möchte etwas ganz anderes sagen. Alles, was zu diesem Antrag inhaltlich zu sagen war, habe ich bereits gesagt, als wir ihn das erste Mal im Plenum behandelt haben. Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass es in diesem Senat zwar Mitglieder gibt, die in der Gefahr stehen, zu Maulwürfen zu werden, aber es gibt auch fleißige Biber. In meiner damaligen Rede hatte ich gefordert, dass Herr Senator Böger Kontakt aufnehmen sollte zu türkischen Elternvereinen, die Zusammenarbeit intensivieren, um den Jugendlichen mehr Chancen in der Ausbildung und dem Arbeitsmarkt zu eröffnen durch stärkere Einbeziehung der Eltern. Ich bin sehr froh darüber, dass das jetzt geschehen ist und ich hoffe, dass wir diesen einzig erfolgversprechenden Weg weitergehen.
Damit ist für die CDU-Fraktion zu diesem Antrag alles Notwendige gesagt. Ich danke Ihnen!
Ich werde mich bemühen, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Das Anliegen der Anträge, die Ausbildungschancen für Jugendliche ausländischer Herkunft zu verbessern, ihnen zu einem Ausbildungsplatz zu verhelfen,
wird von uns verstanden und ausdrücklich begrüßt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen glaubt uns hier einfache Lösungen für ein drängendes Problem anbieten zu können. Aber nicht alles, was eingängig klingt, ist auch gut und gelingt. Scheinbare Plausibilität täuscht häufig darüber hinweg, dass das Problem nur teilweise erfasst worden ist und außerdem ein ungeeigneter Lösungsweg vorgeschlagen wird.
Die hier diskutierten Anträge sind ein Musterbeispiel dafür. Es ist richtig: Trotz aller und besonders in Berlin sehr vielfältiger Anstrengungen stehen tatsächlich zu wenig Ausbildungsplätze in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst zur Verfügung. Dies gilt aber für alle Jugendlichen und nicht nur für die ausländischer Herkunft.
Der Mangel hat zu einem gnadenlosen Verdrängungswettbewerb geführt – auch das gestehen wir zu. Voraussetzung für eine Lehrstelle ist eine immer höhere formale Qualifikation geworden. 20 % der Jugendlichen ausländischer Herkunft verlassen die Berliner Schulen ohne einen Abschluss.
Ein weiteres Drittel erringt nur den Hauptschulabschluss. Das heißt, dass 50 % der Jugendlichen ausländischer Herkunft dem Verdrängungsdruck durch Realschüler und Gymnasiasten allein schon aus formalen Gründen nicht standhalten können.
Erklärt welche Prozentzahlen dennoch nicht?
Wie Sie meinen! – Ich möchte verdeutlichen: 1998 sind drei Viertel der Ausbildungsplätze bei den freien Berufen an Realschüler, Fachoberschüler und Gymnasiasten vergeben worden. Bei der öffentlichen Hand erreichen Hauptschüler nennenswerte Ausbildungsanteile nur noch, wenn es um Straßenreinigung und Grünflächenamt geht. Da können Sie mir doch nicht erklären, dass das eine Diskriminierung ist, wie Sie meinen. Dies allein, dass eben drei Viertel der Plätze an Gymnasiasten und Realschüler vergeben wurden, zeigt schon, dass das eigentliche Problem nicht die ausländische Herkunft, sondern vor allem die geringe formale Qualifikation ist. Davon sind nicht nur ausländische Jugendliche betroffen, sondern auch deutsche Jugendliche. Wir haben das in Berlin erkannt, und deswegen gibt es bei uns das MDQM-Modell, die modularen dualen Qualifikationsmaßnahmen. Hier schaffen wir es, über Berufsvorbereitung und Ausbildungsfähigkeitssteigerung in Kombination mit schulischer Berufsausbildung diesen Jugendlichen eine Chance zu geben.
Ich muss allerdings gestehen, dass es richtig ist, dass ausländische Jugendliche in besonderem Maße von der Ausbildungsmisere betroffen sind. Hier muss es aber darum gehen, die Ausbildungsfähigkeit, das heißt, die Sprachkompetenz zu verbessern. Ich finde, dass man das verlangen kann. – Ich wundere mich, dass Sie nicht reagieren, aber offensichtlich haben Sie verinnerlicht, dass auch Cem Özdemir sagt, dass man das von intelligenten Menschen verlangen kann.
Ich gestehe ja zu, dass Sie da Recht haben. Aber wenn Sie sich ansehen, dass bundesweit nur noch 0,3 % der Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst von Hauptschülern besetzt werden, dann ist ganz klar, wenn 50 % darüber nicht hinauskommen, warum wir so schlechte Quoten haben.
Manchmal klappt’s. Danke! – Daher ist die vorgeschlagene Quote für uns ein ungeeignetes Mittel, die Situation der Jugendlichen ausländischer Herkunft nachhaltig zu verbessern.
(A) (C)
(B) (D)
Ich verwahre mich übrigens an dieser Stelle ganz ausdrücklich gegen Ihre Formulierung im Antrag, wo Sie behaupten, der öffentliche Dienst wäre zum – ich zitiere jetzt – „Vorreiter verstärkter ethnischer Diskriminierung“ geworden. Dafür sollten Sie sich entschuldigen!
Wir sind aus den bereits genannten Gründen auch gegen die vorgeschlagene Änderung des Vergabegesetzes. Wir glauben, dass es damit nur zu einer weiteren Ausweitung der Bürokratie kommt. Das behindert gerade kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Position ist: Wir wollen Unternehmen fördern und nicht behindern, um damit Ausbildungsplätze zu schaffen.
Ich bitte Sie außerdem, sich die Gefühle eines deutschen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz vorzustellen, wenn er von dieser Privilegierung eines Teils der Bevölkerung auf Grund von Herkunft und ohne Berücksichtigung der Leistung hört.
Ich bin mir sicher, dass er dafür kein Verständnis hat, und ich finde das nachvollziehbar. Wenn Sie das nicht nachvollziehen können, dann tut es mir Leid! – Aber wir dürfen es uns nicht zu leicht machen, und da muss ich Ihnen Recht geben. Es geht nicht an, dass einfach nur gesagt wird, die ausländischen Jugendlichen sollten sich mehr Mühe geben. Das tun sie auch, manche ein bisschen spät, wie man hört. Dass einige in die Schule kommen und nicht wissen, wie man dort die öffentlichen Toiletten benutzt,
dann ist da augenscheinlich Integration nicht ganz gelungen. – Fragen Sie mal im Wahlkreis nach! Ich kenne das aus dem Wedding, das habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen, das berichten mir die Lehrer dort.
[Frau Dr. Klotz (Grüne): Also, ein paar deutsche Kollegen hier im Haus wissen mitunter auch nicht, wie man Toiletten benutzt! – Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der PDS – Heiterkeit der Rednerin]
Ich glaube nicht, dass es Aufgabe des Staates sein sollte, durch eine Quotierung dirigierend einzugreifen. Aufgabe des Staates ist es aber ganz sicher, die Defizite bei der Sprachkompetenz, die Wurzel allen Übels, zu bekämpfen und darum unterstützende Maßnahmen für die Jugendlichen ausländischer Herkunft vorzuhalten. Wir fordern deshalb, die Zusammenarbeit mit Elternvereinen, insbesondere mit dem Türkischen Bund, zu intensivieren.
Ich bin gleich fertig! – Wir wollen die Unterstützung weiterer Bildungsmessen für Jugendliche nichtdeutscher Herkunft. Und wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass speziell Unternehmer und Geschäftsführer ausländischer Herkunft als Ausbilder gewonnen und qualifiziert werden; da gibt es ein sehr gutes Modell der lokalen IHK. Wir wollen die Unterstützung solcher Projekte wie Kumulus, die Jugendlichen konkrete Orientierungshilfe geben. Die Forderung nach mehr Unterstützung ist berechtigt. Aber die vorgeschlagene Änderung des Vergabegesetzes und die geforderte Quotierung der Ausbildungsplätze sind untauglich zur Lösung des Problems. – Vielen Dank! interjection: [Beifall bei der CDU]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, dass geplant ist, die erst vor wenigen Jahren gesetzten Schupmann-Kandelaber im Straßenbereich sowie die Schinkel-Leuchten im Gehwegbereich des Pariser Platzes auszutauschen, und was sind die Gründe dafür?
2. Falls neue Leuchten vorgesehen sind, um welche handelt es sich, und wann und mit welchen Kosten soll diese Maßnahme durchgeführt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich beschämend, dass wir erst heute, im Jahr 2000 über einen Bericht sprechen, der die Auswirkungen des Landesgleichstellungsgesetzes für 1994–1996 diskutiert.
Immerhin befinden wir uns im Jahr 2000! Aber man sollte keinem Thema die Aktualität gänzlich absprechen, zu dem noch Zeitzeugen leben. Es wäre allerdings zu begrüßen, wenn der nächste, der vierte Bericht über die Umsetzung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes dann – wie zugesagt – tatsächlich im Herbst dieses Jahres vorläge. Wenn man Schlüsse aus Berichten ziehen soll, müssen diese zeitnah vorliegen, um in der Folge tatsächlich Einfluss auf Entwicklungen nehmen zu können. Politik muss Gestaltung der Gegenwart und Zukunft sein und darf sich nicht in zeitgeschichtlichen Betrachtungen erschöpfen.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass die Besetzung von Positionen nur anhand der Kriterien von Leistung und Eignung vorgenommen werden darf. Ich lehne deshalb Dirigismus und Eingriff in wirtschaftliche Prozesse ab.
Aber leider ist der Wettbewerb – Sie müssen bis zum Ende zuhören, dann verstehen Sie mich schon – um gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe in vielen Bereichen zu Lasten der Frauen gestört. Dieses Ungleichgewicht muss zu Gunsten der Frauen korrigiert werden. Dies wird maßgeblich durch Frauenförderung gelingen. In vielen Teilen der Gesellschaft gibt es bereits große Aufgeschlossenheit und erste Erfolge im Kampf um berufliche Entfaltungsmöglichkeiten für Frauen.
Dies belegt auch der Vergleich der bisherigen Berichte zum Landesgleichstellungsgesetz. In anderen Teilen gibt es immer noch zu wenig Verständnis für die Chancen, die sich durch die gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen in die Arbeitswelt ergeben. Damit müssen wir weiter auf das Landesgleichstellungsgesetz setzen. Viele sagen, dass es sich dabei um einen geschlechtsdiktatorischen Ansatz handle. Andere sagen, dass es volkswirtschaftlich schädlich sei, Frauen zu fördern. Sie führen Behinderungen und Dirigismus, scheinbar einengende Regelungen als Argumente an. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir es uns nicht leisten können, 50 % der intellektuellen Ressourcen unseres Landes in der letzten und vorletzten Reihe quasi ungenutzt verkümmern zu lassen.
Alle reden von Globalisierung und internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Wer aber Ressourcen vergeudet, verliert den Wettlauf auf den internationalen Märkten. Eine Gesellschaft, die glaubt, es sich leisten zu können, Frauen zu Verlierern des innergesellschaftlichen Wettbewerbs zu machen, verliert selbst. Beim Kampf um die besten Köpfe gewinnen solche Standorte den Wettbewerb, die auch der weiblichen Intelligenz Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Dieses soll in Berlin beispielhaft mit dem Landesgleichstellungsgesetz erreicht werden. Insofern versucht das Landesgleichstellungsgesetz nicht etwa Freiheitsbeschränkungen durchzusetzen oder eine Form politischer Marotte zu
(A) (C)
(B) (D)
sein, sondern tatsächlich Standortsicherungsgesetz. Inwieweit dies tatsächlich gelingen kann, wird daran zu messen sein, ob es die Regelungen im Landesgleichstellungsgesetz schaffen, Vorbild in der Wirtschaft zu werden.
Was ist nun bereits erreicht? – Positiv ist zu bemerken, dass die Frauenquote insbesondere in den oberen Einkommensgruppen leicht gestiegen ist. Der Anteil der Frauen an dem Vergütungsbereich I und den übertariflich bezahlten Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist mit lediglich 16,5 % aber immer noch äußerst unbefriedigend. Bei den Senatsdienststellen war zwar jeder zweite männliche Beschäftigte im höheren Dienst eingestuft, aber nur ein Siebentel der weiblichen Beschäftigen gehörte zur höchsten Laufbahngruppe. Positiv stimmt, dass die Einstellungsquoten für diesen Bereich über den bisher erreichten Frauenquoten lagen. Bei den Beförderungen wurden Frauen allerdings im höheren Dienst nicht einmal entsprechend ihrem Anteil an der Laufbahngruppe berücksichtigt. Folgerichtig sind von 91 Abteilungsleiterposten auch nur 7 Stellen mit Frauen besetzt. Im Berichtszeitraum waren 8 Stellen zu besetzen, von denen keine an eine Frau ging.
Leider ist der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen im Bereich der Lohnempfänger zurückgegangen und hat sich in der Gruppe der Beamtinnen, Richterinnen und Angestellten nicht erhöht. In diesem Zusammenhang sollte man vielleicht an ein Rundschreiben der Senatsinnenverwaltung aus dem Jahr 1986 erinnern, das bereits damals die konsequente Ausschreibung auch von Leitungspositionen als teilzeitgeeignet vorschrieb. In dieser Richtung müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Für viele Frauen und Männer wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur durch Teilzeitarbeitsverhältnisse möglich. Der öffentliche Dienst kann hier Wegbereiter und Beispiel sein.
Ob das Landesgleichstellungsgesetz wirklich in der Lage ist, die nötigen Strukturanpassungen zu erreichen, muss sich erst noch erweisen.
Das LGG darf nicht Ausdruck des Geschlechterkampfes sein, sondern muss zu einem gerechten Ausgleich führen. Es darf nicht zur Zementierung eines frauenfördernden Dirigismus beitragen. Vielmehr muss es Beispiel wirksamer Frauenförderung sein und durch Anpassung an die jeweilige Problemlage und den hoffentlich erreichten Fortschritt sich endlich selbst überflüssig machen. Meine Fraktion wird dafür kämpfen, das Landesgleichstellungsgesetz noch überflüssiger zu machen. – Vielen Dank!