Protokoll der Sitzung vom 24.02.2000

Viele der Anträge allerdings, die auf das Jahr 2000 übertragen werden mussten, sind leider unvollständig und können so nicht bewilligt werden.

Die Beschränkung der Förderung auf Gebäude, die vor dem 31. Dezember 1990 fertiggestellt wurden, begrenzt das Förderinteresse. Wir werden diese Förderrichtlinien überarbeiten. Um nicht in diesem Jahr wieder in gleiche Probleme mit der Haushaltswirtschaft zu kommen, prüft die IBB gegenwärtig eine Bewilligung von Fördermitteln vor Verabschiedung des Haushalts 2000 auf eigenes Risiko. Bei der Mittelfreigabe nach Verabschiedung des Haushalts 2000 wollen wir die Baualtersgrenze aufheben, damit die Förderungen auch auf Wohngebäude, die nach Ende 1990 errichtet wurden, ausgedehnt werden. [Beifall]

Zur Windkraft: Wir haben eine Flächennutzungsplanänderung im Verfahren. Einen Einleitungsbeschluss gibt es seit dem 8. Januar 1998. Wir wollen in Regionalplänen festlegen, dass innerhalb Berlins aus städtebaulichen Gründen oder aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet erscheinen. Uns erscheint dafür eine Aufgabenteilung mit dem Land Brandenburg durchaus sinnvoll. Abweichende Einzelfallentscheidungen können bei Anlagen für Wissenschaft und Forschung geprüft werden.

[Over (PDS): Die Technik ist da schon weiter! Man kann das auch auf ein Hochhaus setzen!]

Kann man auch, aber die Frage ist, ob Sie das in der Stadt haben wollen und ob Sie die grünen Stadtränder in einer Großstadt wie Berlin so beeinträchtigen wollen. Freie Landschaft und Horizont zu haben, darum kämpfen wir gerade, indem wir die grünen Außenräume freihalten. Es hat keinen Sinn, alles überall haben zu wollen, wenn Sie nebenan ein großes Bundesland haben, das ein Romancier mit der Überschrift „Ein weites Feld“ beschrieben hat. Wenn es denn ein weites Feld ist, dann lasst uns doch die Windanlagen dort einrichten und die Solartechnologie dort einsetzen, wo Sie die kurzen Wege haben, wenn die Kilowatt entstanden sind, nämlich mitten in die Stadt. Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land wird ja wohl noch denkbar sein können. [Beifall bei der SPD und der CDU]

Wir haben im Landesenergieprogramm festgehalten, dass das Potential und die energetischen Verwertungsmöglichkeiten für Holz, Biodiesel, naturbelassenes Pflanzenöl, Grünschnitt, Biogas und weitere Energieträger aus Biomasse untersucht und realisiert werden sollen. Ich habe bereits auf die Blockheizkraftwerke mit Biodiesel aus Rapsöl – beispielsweise im Reichstag – hingewiesen. Eine ähnliche Anlage wird auch im Bundeskanzleramt und anderen Bundesbauten errichtet. Es gibt auch Gewerbebetriebe in Berlin, die derartiges verwerten, beispielsweise Tischlereien.

Aus Kostengründen und zur Auslastung der vorhandenen Kapazitäten im benachbarten Land Brandenburg werden wir aus den Berliner Haushalten und Gewerbebetrieben stammende Bio- und Speiseabfälle sowie Holz in Anlagen des Landes Brandenburg und auch einiger anderer Bundesländer stofflich und energetisch verwertet. Die im Jahr 1990 getrennt gesammelten Bio- und Speiseabfälle wurden unter anderem in folgenden Brandenburger Anlagen verarbeitet: Firma Parac in Gröben, UTD in Grüneberg, Wärmeversorgungs GmbH in Fürstenwalde sowie die Firma Bral in Schmachtenhagen.

Zu den Biogasanlagen: Im Land Berlin gibt es derzeit keine Biogasanlagen zur Behandlung von organischen Abfällen. Die Planung beziehungsweise der Betrieb einer Verwertungsanlage mit einer Kapazität von 30 000 Tonnen pro Jahr in Pankow/Lindenhof zur Vergärung von getrennt gesammelten Abfällen wird von der BSR seit Ende des Jahres 1998 mit meiner Zustimmung aus ökonomischen Gründen nicht weiterverfolgt. Es ist ausreichend, wenn wir die Brandenburger Anlagen dafür heranziehen. Ich finde, auch für Biogasanlagen gilt das, was ich vorhin zur Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land gesagt habe.

Zu den Methangasen aus den Deponien der BSR: Der Senat hat in seiner Verantwortung für die BSR-Deponien frühzeitig darauf hingewirkt, dass bei der Planung den notwendigen Sicherungs- und Nachsorgemaßnahmen die Gaserfassung berücksichtigt wird. Für die Deponie Schwanebeck ist der erste Bauabschnitt zur Erzeugung elektrischer und thermischer Energie nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung bereits in Betrieb. Die Deponiegasfassungs- und Verwertungsanlage auf der Deponie Bornsdorf soll im Jahr 2001 errichtet werden. Im Zuge des geordneten Abschlusses der Deponie Schöneicher Plan wird eine Vorplanung zur Gasfassung betrieben. Mit dem Bau der Anlage zur Entgasung der Deponie und zur Verwertung des Gases wird voraussichtlich im Jahr 2003 begonnen.

Zur Ziffer 10 – Verwertung von Holz: Im Land Berlin fallen jährlich 320 000 Tonnen Holzabfälle aus Haushalten und Gewerbebetrieben zur Entsorgung an. Von dieser Menge wurden 1998 etwa 40 Prozent getrennt erfasst und einer stofflichen und energetischen Verwertung zugeführt.

Der Strombezug des Landes Berlin ist durch die Senatsverwaltung für Finanzen geregelt worden und dem Abgeordnetenhaus in einer Mitteilung – zur Kenntnisnahme – zur Kenntnis gegeben worden. In der Drucksache mit der Überschrift „Mehr Markt und Klimaschutz im Stromverbrauch des Landes Berlin“ heißt es, dass die energiepolitischen Vorgaben des Landes Berlin Gegenstand des Vertrags zur Einrichtung einer zentralen Energiewirtschaftsstelle sind. Weiterhin wird darin ausgeführt, dass die im Beschluss des Abgeordnetenhauses festgelegten ökologischen Mindeststandards bei zukünftigen Ausschreibungen des Strombezugs berücksichtigt werden. Die Vorgabe eines 40-prozentigen Anteils von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung kann eingehalten werden. Schon jetzt liefert die Bewag diesen Stromanteil. Die geforderte Nutzung regenerativ erzeugten Stroms in einem Umfang von 30 Millionen Kilowattstunden pro Jahr kann auch über Fremdbezug erfolgen. Aber erst die Ausschreibung über den künftigen Stromeinkauf wird detailliert zeigen, ob und zu welchem Preis Bieter in der Lage sein werden, in diesem Bereich den Intentionen des Beschlusses Rechnung zu tragen. Die gegenwärtig gültige Rahmenvereinbarung über Strombezug von der Bewag endet zum 30. September 2002. Eine Öffnungsklausel ermöglicht es dem Land Berlin, ab 1. Oktober 2000 Wettbewerbsangebote wahrzunehmen.

Das Landesenergieprogramm wurde im Mai 1999 öffentlich vorgestellt. Die Senatsvorlage zum Landesenergieprogramm befindet sich derzeit in der Mitzeichnung. Der Senat stimmt der Auffassung zu, dass eine Strategie der Förderung erneuerbarer Energien nur in Verbindung mit einer ebenso ehrgeizigen Strategie der Minderung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen insgesamt ökologisch schlüssig ist. Wir haben in Berlin sehr gute Bedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien. Hinzu kommen neue Impulse der Bundesregierung durch das Gesetz zu erneuerbaren Energien, die ökologische Steuerreform und das 100 000-Dächer-Programm. Seien wir stolz auf das Erreichte!

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Vielen Dank, Herr Senator! – Wir kommen jetzt zur Rederunde der Abgeordneten – nach der Geschäftsordnung mit bis zu zehn Minuten Redezeit pro Fraktion. Für die Fraktion der Grünen hat Herr Berger das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Senator! Wir sind – wie Sie nicht überraschen wird – nicht stolz auf dass Erreichte, aber wir sagen auch – gerade heute, vor dem historischen Beschluss des Bundestages, der morgen mit der Mehrheit Ihrer und unserer Partei, vermutlich gegen die Stimmen der CDU, beschlossen wird –, dass die Zukunft im Bereich der erneuerbaren Energien gerade erst begonnen hat.

[Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der CDU]

Vor uns steht eine große Aufgabe. Wir befinden uns am Anfang eines Jahrhunderts, an dessen Ende – darüber müssen wir uns klar sein – wir nicht mehr verantwortlich auf nukleare und fossile

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Energienutzung zurückgreifen können – vom Dürfen aus ökologischen Gründen ganz zu schweigen. Allein auf Grund der Begrenztheit dieser Ressourcen und den katastrophalen Umweltauswirkungen ihres weiten Einsatzes werden wir am Ende des Jahrhunderts zum solaren Zeitalter um den Preis des Überlebens gezwungen sein. Eine andere Möglichkeit bleibt uns nicht. Die Pflicht zur Solarwende muss auch für Berlin ein Anlass sein, zu sehen, ob die Stadt diese Zukunft nicht verschläft. Damit verbindet sich die Frage, ob Berlin diese Signale der Solarwende hört oder weiter vor sich hin dümpelt.

Bevor ich mit der Kritik beginne, nenne ich etwas Positives. Es hat mich sehr gefreut, dass der Senat den Beschluss des Abgeordnetenhauses aufgegriffen hat, nach dem der öffentliche Strombezug auf Kraft-Wärme-Kopplung und einen deutlich steigenden Anteil erneuerbarer Energien gestützt werden soll. Das versetzt aber das Abgeordnetenhaus in eine kritische Position. Wir geraten in das berühmte Glashaus, vor dem unsere Fraktion vor einem Jahr gewarnt hat, als der damalige Präsident gegen unseren Protest den neuen Stromnutzungsvertrag mit dem Atomstromlieferanten Energiewerke Baden-Württemberg abgeschlossen hat. Wenn wir als Abgeordnetenhaus nicht jegliche Glaubwürdigkeit bezüglich unserer richtigen Forderung verlieren wollen, müssen wir diesen Vertrag revidieren und uns von dieser Abhängigkeit frei machen. Wir müssen das, was wir vom Senat zu Recht verlangen, auch in unserem Haus erfüllen.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Deswegen haben wir mit unserer Großen Anfrage gleichzeitig einen Antrag eingebracht. Hierzu sind wir, Herr Senator, offenbar nicht uneinig.

Uneinig sind wir in dem Stolz über das Erreichte – gerade in Bezug auf die Solarenergie. Sie haben die Zahlen selbst genannt. Wir sind nicht stolz darauf, dass wir bezüglich des Solarstroms deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Wir hatten sei Jahren das Ziel, Solar-Hauptstadt zu werden, aber wir befinden uns immer noch auf einem Abstiegsplatz. Besonders wenig stolz sind wir auf den Bereich Solarthermie. Auch dazu hatten Sie die Zahlen genannt: Acht Quadratmeter pro 1 000 Einwohner in Berlin stehen 30 Quadratmetern im Bundesdurchschnitt gegenüber.

Das ist nun ganz besonders peinlich vor dem Hintergrund, dass sich diese Stadt seit 1995 jahrelang gerühmt hat, eine wegweisende Solaranlagenverordnung auf den Weg gebracht zu haben. Gerade die Verhinderung der Solaranlagenverordnung durch den damals und jetzt amtierenden Senat und durch die damals und jetzt sie tragende Koalition ist ein klägliches Ergebnis. Das ist ein Trauerspiel sondergleichen. Wir sollten vor dem Hintergrund nicht stolz, sondern beschämt über das bisher nicht Erreichte sein.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Herr Senator, die Erklärungen, die Sie für den Rückstand vorgebracht haben, sind in keiner Weise überzeugend. Hier werden von der Koalition permanent – jetzt in etwas leiseren Tönen – Eigenheimprogramme mit Bundeszuschüssen von Hunderten Millionen DM pro Jahr propagiert. Wenn es Ihnen bei Ihrer Eigenheimförderung, die wir für falsch hielten – Sie haben die Ein- und Zweifamilienwohnungen erwähnt –, nicht einmal gelungen ist, den Anteil in diesem Bereich deutlich zu erhöhen, indem Sie Auflagen, solare Anlagen zu verwenden, für die Eigenheimbauer, denen Sie das Geld hinterher werfen, erteilen, ist das wirklich ein Armutszeugnis. Sie können doch nicht den geringen Anteil der Ein- und Zweifamilienwohnungen dafür verantwortlich machen, wenn Sie selbst aktiv ein solches Eigenheimförderungsprogramm betreiben.

Sie können auch nicht den Anteil des großen Geschosswohnungsbaus ernsthaft hier anführen. Das merkt doch selbst sein Blinder, das Geschosswohnungen mit ihren riesigen Dächern ganz besonders für die Nutzung solarer Energien geeignet sind. Gehen Sie durch die Stadt und sehen sich die großen Dächer an. Denken Sie gleichzeitig daran, dass wir es hier in der Stadt noch – Sie wollen viel privatisieren – überwiegend mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu tun haben, auf die es

auch gewisse Druckmittel der Stadtregierung gibt. Wenn es Ihnen in diesen Jahren nicht gelungen ist, sie zu veranlassen, den Anteil solarer Energienutzung deutlich zu erhöhen, ist das ein Trauerspiel, wie auch Ihre freiwillige Vereinbarung, die Sie hier ausdrücklich erwähnt haben, offensichtlich gescheitert ist. Diese freiwillige Vereinbarung hatte zum Ziel, mehr Solaranlagen zu bauen.

Sie haben gesagt, dass Sie die Zahlen für 1999 noch nicht absehen können. Zwischendurch haben Sie aber einmal gesagt, es seien 2 600 Quadratmeter an zusätzlicher Solarkollektorfläche, die im letzten Jahr gebaut worden ist. Nun bin ich nicht der Wohnungspolitiker unserer Fraktion, aber ich weiß, dass im letzten Jahr auf jeden Fall über 10 000 Wohnungen in Berlin gebaut worden sind. Das hätte einen Anteil von mindestens 10 000 bis 15 000 Quadratmeter Solarkollektorfläche nach der freiwilligen Vereinbarung bedeutet. Sie sind ganz eindeutig gescheitert. Das Schlimmste ist, dass Sie sich mit der freiwilligen Vereinbarung auch noch die Hände gebunden haben. Dieser Vertrag ist geradezu sittenwidrig. Bis Ende 2002 können Sie aus diesem Vertrag gar nicht aussteigen. Das ist völlig inakzeptabel. Wir meinen, Vertrag hin oder her, dass Sie einen solch unsittlichen Vertrag sofort kündigen und eine wirklich gute zukunftsweisende Solaranlagenverordnung in Kraft setzen sollen, damit wir aus dem Abstiegsplatz im Bereich Sonnen- und Solaranlagen endlich herauskommen und auf diesem Gebiet vorankommen. [Beifall bei den GRÜNEN]

Ich möchte noch ein paar Worte zum Problemkomplex Biomasse sagen: Sie haben behauptet, es sei im Landesenergieprogramm enthalten. Es ist ausführlich in der Stadt im Frühling des vergangenen Jahres diskutiert worden. Dort stand aber kein Wort. Vielleicht haben Sie unsere und andere Einwände zum Anlass genommen, um das zu thematisieren. Was Sie aber hier dargestellt haben, war doch mehr dem Denken des vorherigen Jahrhunderts bis in die 80er Jahre entsprungen. Sie haben hier die These vertreten, dass die Abfälle aus der Stadt heraus sollen, die Energie und Rohstoffe sollten in die Stadt gebracht werden. So stellen wir uns eine zukunftsfähige Stadt nicht vor! Das ist nicht das Muster der zukunftsfähigen Stadt. Wir wollen die energetischen Quellen hier in der Stadt vor Ort nutzen. Das gilt selbstverständlich auch für die Abfälle und auch für die Biomasse.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Es wundert mich auch, dass ich Ihnen als Umweltpolitiker erklären muss, warum das der Fall ist. – Vielleicht könnte Ihr Kollege, Herr Kleineidam, sein Gespräch mit dem Senator beenden. Herr Präsident, können Sie bitte darauf achten, dass der Senator zuhört! Es geht um eine Große Anfrage.

[Heiterkeit bei den GRÜNEN]

Herr Kleineidam! Es geht jetzt wirklich nicht.

Ich habe den Eindruck, Herr Strieder hört zu, Herr Abgeordneter Berger! Fahren Sie ruhig fort!

Sie haben abgewiesen, in der Stadt die Abfälle, das Klärgas und das Holz energetisch zu nutzen. Sie haben gesagt, Brandenburg sei der bessere Ort, ein weites Feld eben. Genau das ist es: viel Feld, und damit viel zu wenig Gelegenheiten, in Ortschaften sowohl Strom als auch Wärme zu nutzen. In den verdichteten Siedlungsgebieten müssen Sie erneuerbare Energiequellen anbieten. Dort müssen sie genutzt werden. Ich schätze das energetische Potential allein der Biomasse in Berlin auf weit über 5 %, wenn nicht sogar 15 %. Zudem können die erheblichen Umweltbelastungen der Biomasse ausgeräumt werden, wenn wir die energetische Nutzung in der Stadt betreiben.

Das Beispiel des Deponiegases, das Sie genannt haben, ist auch ein Trauerspiel. Nach 10 Jahren schafft es die BSR, eine Anlage zur Biogasnutzung in Schwanebeck in Betrieb zu neh

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men. Es ist nicht unmittelbar Ihre Verantwortung, sondern nur sehr mittelbar. Das ist doch eher ein Anlass zu fragen, warum sie so lange braucht. Sie haben weiterhin geäußert, dass auf die Deponie Schöneicher Plan die Vorplanung im Jahr 2001 beginnt. 12 Jahre nach der Vereinigung ein solches klimaschädliches Gas wie Methan überhaupt in den Griff zu bekommen wollen, ist eine unverantwortliche Politik. Ich habe diesbezüglich mehr von Ihnen erwartet.

Ich sehe, dass ich zum Schluss kommen muss, und möchte das Thema Wind noch in einem Satz anschneiden. Es ist sicher nicht die wegweisende erneuerbare Energiequelle in Berlin. Dennoch hätten wir Flächen am Rande von Gewerbegebieten zur Verfügung – ich kann Ihnen einige zeigen –, ohne die Schönheit der Berliner Landschaft zu zerstören. Wir hätten dann auch Demonstrationsanlagen in der Stadt. Wir wollen den Menschen auch zeigen, woher ihre Zukunftsenergien kommen, und sie nicht auf weite Reisen nach Brandenburg oder an die Nord- und Ostsee schicken. Es ist aber typisch für Ihre Haltung in dieser Frage. Sie machen viel Wind, wissen aber nicht einmal, wie Sie den Wind als Energiequelle in der Stadt zu nutzen wissen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Vielen Dank, Herr Berger! – Für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Goetze das Wort!

[Over (PDS): Jetzt kommt ein Spezialist! – Dr. Rogall (SPD): Jetzt etwas Positives!]

Ach, lieber Kollege Dr. Rogall! Etwas Positives zu sagen, fällt nach dem Redebeitrag des Kollegen Berger doch so schwer! – Der Kollege Berger hat in seinem Beitrag einige Scheingefechte geführt, von denen ich zu Beginn nur einige aufgreifen will. Die Eigenheimförderung, lieber Kollege, die wir hier im Land Berlin hatten, führt sicherlich bei denjenigen, die sie eingehen – man könnte auch beinahe sagen, die davon betroffen sind –, wirklich dazu, dass sie über lange Zeit exorbitant belastet sind, dass sich ihr Lebensstandard zur Finanzierung eines solchen Eigenheimes vor dem Hintergrund der Förderquoten und der Einkommenshöchstgrenzen deutlich reduziert und dass deshalb das Land Berlin alles tut, um die monatlichen Belastungen für diese Bevölkerungskreise zu reduzieren. Sie dagegen wollen mit zusätzlichen Kosten für Solaranlagen und dergleichen sogar noch aufsatteln. Das haben wir schon öfter diskutiert. Sie bringen es wieder als Beispiel und haben nichts dazugelernt.

Gleiches gilt auch für den Hinweis auf die Deponien, den Sie eben vorgetragen haben. Sie wissen genau, dass die BSRDeponien in den nächsten Jahren mehr oder weniger komplett umgeschichtet und völlig neu gestaltet werden, um sie endlich abdecken zu können. Daher ist die abschließende Errichtung einer Deponiegasanlage an dieser Stelle völlig unsinnig, weil dort fast nichts bei dem Deponiekörper auf dem anderen bleibt. Deshalb ist auch dieses eines der Scheingefechte.

Wenn Sie zu Beginn Ihrer Rede davon gesprochen haben, dass nun eine Revolution ausbricht, weil das neue Einspeisegesetz von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen wird, so will ich aus der Gesetzesbegründung – mit Genehmigung des Präsidenten – zitieren. Dort heißt es.

Das im Jahr 1990 in Kraft getretene Stromeinspeisungsgesetz

ich füge hinzu: von der CDU-FDP-Bundesregierung –

hat sich als ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erwiesen. Vor allen Dingen die Erfolge bei dem Ausbau der Stromerzeugung aus Windkraft belegen dies.