Protokoll der Sitzung vom 23.03.2000

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Präsident Führer

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachennummer 14/287 schlage ich die Überweisung an den Ausschuss für Schule, Jugend, Familie und Sport sowie an den Hauptausschuss vor. Wer diesem Überweisungswunsch folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann haben wir die Überweisung so beschlossen.

Wir kommen damit zum

lfd. Nr. 1 B, Drucksache 14/279:

II. Lesung des Antrags der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD über Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Berlin (26. ÄndSchulG), Drucksache 14/200, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 16. März 2000

Dafür ist Dringlichkeit beantragt. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich auf die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung gemäß Antrag Drucksache 14/200 unter Berücksichtigung der Änderung in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/279. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung.

[Frau Künast (Grüne): Wir hatten Rücküberweisung beantragt!]

Immer langsam! Zuerst muss ich aber über den Rücküberweisungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen lassen. Wer dieses Gesetz an den Ausschuss rücküberweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Rücküberweisung abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Annahme des Antrags unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung. Wer nun der Schulgesetzänderung gemäß den Drucksachen 14/200 und 14/279 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Dann ist das Gesetz so angenommen.

Wir sind damit bei

lfd. Nr. 1 C, Drucksache 14/280:

II. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU über Neuntes Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes (9. LBiGÄndG), Drucksache 14/201, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 16. März 2000

Dafür ist Dringlichkeit beantragt. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage auch hier vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. Erhebt sich Widerspruch? – Den höre ich nicht.

Dann rufe ich auf die Artikel I bis III, die Überschrift und die Einleitung gemäß der Drucksache 14/201 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 14/280. Eine Beratung wird nicht gewünscht. Ich verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die Annahme des Änderungsgesetzes unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung. Wer dem Neunten Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes gemäß den Drucksachen 14/201 und 14/280 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich

um das Handzeichen! – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Damit ist das auch hierbei mit Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen so beschlossen.

Die lfd. Nrn. 2 und 3 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir sind dann bei

lfd. Nr. 4, Drucksache 14/265:

I. Lesung des Antrags der Fraktion der Grünen über Gesetz zur Reduzierung von Gefahren durch Hunde in der Stadt

Es ist Beratung gewünscht. Ich eröffne die I. Lesung. Das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Hämmerling. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Hundegesetz-Entwurf der Grünen macht es erstmalig möglich, gegen verantwortungslose Hundehalter und gegen gefährliche Hunde vorzugehen – bevor es zu Unfällen gekommen ist. Dieses Gesetz wird dafür sorgen, dass weniger große Hunde in der Stadt gehalten werden, dass es weniger Beißvorfälle und weniger Ärger mit Hunden gibt und dass die Tretminen in der Stadt kleiner werden oder vielleicht ganz verschwinden.

[Beifall bei den Grünen]

Die Hundehalter wissen oft nicht, dass sie domestizierte Raubtiere halten und dass sie sich ein Rudeltier zugelegt haben. Dem entsprechend werden Hunde falsch erzogen. Hunde werden häufig mit Kindern allein gelassen, und dann sind Beißvorfälle vorprogrammiert. Oder aber Hunde werden missbraucht, indem sie auf Aggression gezüchtet, als Statussymbole oder zur Kompensation eigener Defizite gehalten werden. Sie werden manchmal sogar als Waffen eingesetzt. Damit muss Schluss sein, und dafür steht unser Gesetzentwurf.

[Beifall bei den Grünen]

Die jetzige Rechtslage hat zwei gravierende Mängel. Erstens greift sie immer erst dann, wenn ein Hund schon gebissen hat, oder sie ist – zweitens – aufgrund der schlechten Ausstattung der Ordnungsämter nicht kontrollierbar. Wir haben Fachleute befragt, und wir haben uns in anderen Städten und Gemeinden umgeschaut, und deswegen können wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf vorlegen, der es möglich macht, wirkungsvolle und klare, vollziehbare Regelungen eintzuführen. Sie sehen folgendermaßen aus:

1. Alle Hunde müssen durch einen implantierten fälschungssicheren Mikrochip gekennzeichnet werden.

[Heiterkeit bei der CDU]

Sie lachen; Sie haben offenbar keine Ahnung von dem Thema. Tierheimhunde haben solche Chips schon heute. Das ist dort selbstverständlich.

2. Alle größeren Hunde – wir denken, bei 40 cm Schulterhöhe und 17 kg Gewicht müsste das angesetzt sein – und deren Halter werden besonders überprüft.

3. Die Überprüfung erfolgt gebührenpflichtig in einer außerbehördlichen Instanz, die vergleichbar mit dem TÜV ist. Sie soll von Tierärzten, von Tierschützern und vom VDH besetzt werden. Die geprüften Hunde erhalten eine große berührungsfrei ablesbare Plakette in einer Neonfarbe, so dass auch eine öffentliche Kontrolle erfolgen kann.

Und schließlich – 4. – wollen wir, dass eine Hundehaftpflichtversicherung eingeführt wird.

Sie werden sagen, dass das eine sehr starke Reglementierung ist. Aber wir wollen genau diese Reglementierung, weil wir wollen, dass weniger große Hunde in der Stadt gehalten werden, diese dann aber verantwortungsvoll und für die Stadt verträglich.

Obwohl Hunde genauso starke Verletzungen verursachen können wie Pkws – manche in meiner Fraktion bezeichnen die Autos als die wahren lackierten Kampfhunde –,

[Beifall bei den Grünen]

obwohl die Unfälle, die durch Hunde verursacht werden, genauso gefährlich sein können, kann jeder sich einen Hund zulegen wie ein Brot, jeder kann mit diesem Hund seine Umgebung tyrannisieren, jeder kann das Tier nach Belieben aussetzen, und Kenntnisse sind überhaupt nicht erforderlich. Damit muss Schluss sein! [Beifall bei den Grünen]

Wir fordern einen Hundeführerschein, ein polizeiliches Führungszeugnis und den Nachweis über die Unterordnungsbereitschaft des Hundes.

Zu Rasselisten so viel: Es gibt sie in Bayern. Allerdings gibt es keine Auswertung darüber, wie sich die Beißstatistik darstellt. Es gibt sie in Brandenburg, aber diese Rasseliste in Brandenburg ist unwirksam; die letzten Unfälle haben dies belegt. In Frankfurt am Main gibt es seit 1997 eine Rasseliste. Dort gibt es tatsächlich zur Zeit weniger Kampfhunde als früher. Aber die Anzahl der Beißvorfälle hat sich erhöht. Das hängt damit zusammen, dass die verantwortungslosen Hundehalter ihre Tiere ausgesetzt haben und dieses Problem jetzt auf das Tierheim verschoben ist, während die verantwortungslosen Hundehalter sich neue Hunde zugelegt haben, die nicht auf der Rasseliste standen – Schäferhunde, Dobermänner oder Mischlinge. Diese Hunde haben eine niedrigere Reizschwelle, sie beißen eher zu. Und so passiert genau das, was wir nicht wollen: Es gibt mehr Unfälle, und es werden Hunderassen diskriminiert.

Kampfhunde sind nicht das eigentliche Problem. Es gibt nur das Problem der gefährlichen Hunde in der Stadt, und das wollen wir beseitigen. Wir wollen keine Rassen diskriminieren. Wir wollen auch nicht Hundehalter diskriminieren.

Wir wollen gegen die verantwortungslosen Hundehalter und gegen die Hundevermehrer vorgehen. Wenn Sie dieses Problem lösen wollen, dann müssen alle großen Hunde und deren Halter besonders kontrolliert werden. Nehmen Sie in Kauf, dass es eine stärkere Reglementierung gibt. Wer es mit der Hundehaltung wirklich ernst meint, der wird sich dem unterziehen.

Die Prüfung muss in einer außerbehördlichen Institution erfolgen. Wenn wir das innerhalb der Behörde organisierten, dann bekämen wir das nach wie vor nicht in Griff. Das ist die zweite Rahmenbedingung.

Seien Sie konsequent! Verzichten Sie auf die Sympathie falscher Hundefreunde! Unser Gesetz garantiert mittelfristig in Berlin weniger große Hunde, weniger Stress mit verantwortungslosen Hundehaltern, weniger Tretminen und mehr Sicherheit. Wir sind bereit, über Änderungen zu diskutieren, über geringfügige. Die Richtung unseres Gesetzentwurfs stimmt, sie wird auch von Tierschützern getragen, von der Tierärztekammer unterstützt, dem Vernehmen nach ist auch die Senatsverwaltung davon eingenommen. Die Richtung ist korrekt; unterstützen Sie uns in diesen Vorstellungen! Ich bitte Sie alle, den Gesetzentwurf in den Ausschüssen konstruktiv zu beraten.

[Beifall bei den Grünen]

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Schmidt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Kollegin Hämmerling, eigentlich hatte ich mir vorgenommen, Sie einmal zu loben.

[Beifall bei den Grünen]