Danke schön! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einen kurzen Hinweis. Wir sind es hier vorn langsam wirklich etwas leid, immer bei nicht wunschgemäßen oder wie auch immer Abstimmungen sofort die Schuld bei der Technik zu suchen.
Wir haben uns mit den Technikern verständigt, und der Präsident hat auf der letzten Ältestenratssitzung darüber informiert, dass die Abstimmanlage bereits mehrfach überprüft wurde. Insofern – vielleicht beruhigen Sie sich wieder und können uns die Möglichkeit einräumen, dazu Stellung zu nehmen und die Sitzung ordnungsgemäß zu leiten. Dies war ein Antrag zur Geschäftsordnung. Eine Wiederholung der Abstimmung – wir werden dies jetzt gleich im Anschluss abstimmen lassen – sieht aber nach unserer Geschäftsordnung Einstimmigkeit vor. Damit stelle ich diesen Antrag zur Abstimmung.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit einer Gegenrede. – Bitte schön, der Abgeordnete Zimmer hat das Wort. – Herr Zackenfels, auch Sie wissen, dass Meldungen immer mit dem Knopf getätigt werden können. Es hat keinen Sinn, sich hier wild zu melden. – Das Wort für die Gegenrede hat der Abgeordnete Zimmer. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir haben das Thema eben hinten ausdrücklich und ausführlich diskutiert. Ich kann Ihnen eines sagen: Es geht nicht an, dass wir hier Abstimmungen wiederholen, so wie es passt.
Ich bin mir sicher, dass das, was wir auf den Anzeigetafeln gesehen haben, dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten entspricht. Denn die Tatsache, dass hier Kollegen hereingerannt kommen, ohne zu wissen, worum es überhaupt geht, ist in der Tat ein Grund dafür, dass eine Abstimmung nicht so läuft, wie man sich das vorgestellt hat. Aber es ist kein Grund, die Abstimmung zu wiederholen.
Ich bitte darum, die wenigen Grundzüge demokratischen Miteinanders in diesem Hause einzuhalten. Eine Abstimmung, wie wir sie hier gehabt haben, wo ich keinen begründeten Zweifel
habe, nach Aussage der Technik und der Präsidentin, dass hier kein Fehlverhalten vorliegt, brauchen und können wir nicht wiederholen. Alles andere ist meines Erachtens reine Manipulation. Deswegen ist dieser Antrag abzulehnen.
Danke schön! – Dies war eine Gegenrede zu einem Geschäftsordnungsantrag. Ich gebe Ihnen die Handlungsgrundlage mit auf den Weg, auf Grund deren wir die Abstimmung durchführen werden: Nach § 70 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung – ich wies bereits darauf hin – muss der Antrag auf eine Wiederholung der Abstimmung einstimmig ausfallen. – Damit stelle ich die Frage: Wer das Abstimmungsergebnis anzweifelt und eine erneute Wiederholung, die 2. Wiederholung der Abstimmung fordert, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Danke schön! Damit war dieses Ergebnis nicht einstimmig, und damit bleibt es bei der Feststellung, dass das Ergebnis so lautet, wie wir es nach der 2. Abstimmung bereits zur Kenntnis nehmen mussten. Der Antrag auf Vorabüberweisung war abgelehnt worden. Die I. Lesung des Gesetzes findet bei unserer nächsten Sitzung am 13. Juni 2002 statt.
I. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Landesbank Berlin – Girozentrale –
I. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover
Eine Beratung ist heute in I. Lesung nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung beider Beschlussvorlagen zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie. Wer dies so zu tun wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir dies so beschlossen.
I. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zur Änderung von Ausbildungsvorschriften für Juristen
Eine Beratung ist nicht angemeldet worden. Es wird die Überweisung an den Rechtsausschuss sowie an den Hauptausschuss vorgeschlagen. Darüber lasse ich abstimmen. Wer die Überweisung vorzunehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Damit haben wir die Überweisung so vorgenommen.
I. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz über die Aufhebung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Berliner Wohnungswesen
Hier ist inzwischen eine Beratung nicht mehr vorgesehen. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie an den Hauptausschuss empfohlen. Wer dies so zu tun wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir auch dies so beschlossen.
Große Anfrage der Fraktion der CDU über Sicherung des Risikocontrollings bei der Bankgesellschaft und Einbeziehung des Haushaltsgesetzgebers nach der Verlustabschirmung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin
Die von der CDU erbetene schriftliche Beantwortung liegt Ihnen bereits seit dem 23. Mai vor. Zur Begründung der Großen Anfrage erteile ich zunächst nach unserer Geschäftsordnung für bis zu 10 Minuten der Fraktion der CDU das Wort. – Herr Abgeordneter Zimmer, Sie haben das Wort, bitte schön!
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Herr Krüger, ich werde mich bemühen, den Unterhaltungswert für Sie jetzt etwas zu steigern. Bei dem Thema ist das jedoch nicht der wesentliche Sinn und Zweck unserer Verhandlung hier, sondern es geht um die Sache. – An dieser Stelle geht es um die Begründung der Großen Anfrage, die wir gestellt haben. Wir haben am 9. April, das ist jetzt eineinhalb Monate her, die Zustimmung zur Risikoabschirmung in diesem Hause getroffen. Im Zuge dieser Abstimmung haben wir auch sehr intensiv über das verhandelt, was mit der Bankgesellschaft war, ist, sein wird und sein soll. Diese Abstimmung hat auch etwas damit zu tun gehabt, dass die Mitglieder dieses Hauses sich ihrer Verantwortung für die Bankgesellschaft und für das Land Berlin bewusst waren, egal, wie sie sich entschieden haben. Es gab gute Gründe dafür und dagegen. Auf jeden Fall ist es eine Folge dieser Verantwortung, dass wir sie auch weiterhin wahrnehmen müssen. Wir haben mittlerweile im Haushalt zwar 300 Millionen $ Risikovorsorge eingestellt. Wir wissen alle nicht, was es das Land Berlin am Ende kosten wird. Aber wir wissen, dass es eine ganze Menge Geld sein kann. Es kann der Super-GAU eintreten, der uns in die absolute Handlungsunfähigkeit treibt. Das ist nicht zu vergleichen mit dem, über das wir uns im Augenblick im Zusammenhang mit Haushalt und Handlungsfähigkeit unterhalten. Wenn wir dieser Verantwortung gerecht werden wollen, quasi als Treuhänder für die Berlinerinnen und Berliner, für die Steuerzahler, alle diejenigen, die unter den Folgen zu leiden haben, müssen wir in der Lage sein, uns angemessen mit diesem Thema auch zukünftig zu beschäftigen, wie es mit der Bankgesellschaft weiter geht, wie mit allen denjenigen Schulden und mit der Schuld umgegangen wird, die bei der Bankgesellschaft zu finden sind.
Es gibt in diesem Haus – das haben wir in den Beratungen gemerkt, im Vermögensausschuss, im Hauptausschuss – ein großes Maß an Unsicherheit darüber, ob das, was im Augenblick bei der Bankgesellschaft passiert, in der Bankgesellschaft selbst, und das, was zukünftig passieren wird, den Intentionen derjenigen gerecht wird, die der Risikoabschirmung zugestimmt haben. Ist denn das Geld, das wir dort eingesetzt haben, wo wir uns – –
Die Aufregung in diesem Haus nach dieser hitzigen Diskussion ist verständlich, dass kann ich schon nachvollziehen. –
Trotz allem hat es etwas damit zu tun, dass der Mangel an Information – – Sich bei dem Thema zu öffnen, ist immer so eine Sache. Ich habe mich durchaus der Thematik geöffnet und bin durchaus offen für Informationen, und um die geht es jetzt. – Es geht darum, die Informationen zu bekommen, die die Unsicher
heit und das vorhandene Misstrauen bei vielen Kolleginnen und Kollegen abbauen. Denn nur in dem Augenblick, wo man weiß, was passiert, wo man das Gefühl haben kann, das, was dort passiert, verläuft in geordneten Bahnen, kann man auch sagen, ob man es richtig oder falsch findet, und man weiß, was passiert. Ich kann denjenigen, die mich auf der Straße darauf ansprechen, in die Augen schauen.
Bei der Bankgesellschaft gibt es Institutionen wie beispielsweise den Aufsichtsrat. Wir wissen allerdings auch, wie der Aufsichtsrat in der Vergangenheit gehandelt hat. Ich will jetzt keine Namen nennen, ich will mich überhaupt nicht darüber unterhalten, wer wann für wen dort drin gesessen hat, obwohl man es könnte, ich scheue mich auch nicht, diese Namen zu behandeln. Es geht aber um die Frage: Kann man auch zukünftig einem Aufsichtsratsmitglied zutrauen, dass es an dieser Stelle in der Lage ist, den Prozess zu überwachen? – Ich sage Ihnen, das geht nicht. Das geht deswegen nicht, weil das durchschnittliche Aufsichtsratsmitglied dafür weder qualifiziert noch so in die operativen Prozesse eingebunden ist – es ist auch nicht seine Aufgabe –, dass es diese Aufgabe angemessen erfüllen könnte. Deswegen ist es richtig, dass wir eine Risiko-Controllinggesellschaft brauchen. Das ist völlig unstreitig. Auf der anderen Seite aber verkündete Herr Sarrazin, es gibt jetzt eine Anzahl von vier bis fünf Interessenten für die Bankgesellschaft, und es beginnt jetzt die due diligence. Man kann sich also einen Monat lang, also ab dem 1. Juni, glaube ich, in den Datenräumen der Bankgesellschaft umtun und dort Informationen erhalten und sich über die tatsächliche Lage der Bankgesellschaft informieren.
Ich muss Ihnen sagen, das ist natürlich deutlich mehr als das, was wir an Informationen, auch an eigenen erfahrbaren Informationen zur Verfügung gehabt haben und zur Verfügung gestellt bekommen in Form dieser Konstruktion, wie wir sie im Augenblick haben auf Grund des Risikoabschirmungsgesetzes auf Basis der Detailvereinbarung. Denn letztendlich ist der Abgeordnete im Augenblick darauf angewiesen, dass er irgendeinen Punkt herausgreift wegen einer Information, Mitteilung, die er irgendwoher bekommen hat. Dann hat er möglichweise Glück und kriegt eine Antwort, die ausreichend ist. Oder er hat Pech und er kriegt Antworten, die deutlich mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten. Auch das ist nichts Neues.
Wenn ich mir aber ansehe, dass es für Unternehmen ohne Weiteres möglich ist, sich Informationen zu beschaffen, wir aber diejenigen, die hier in Haftung gehen, die die Schuld zu begleichen habe, es nicht können, dann muss ich sagen: Das scheint mir nicht ausreichend zu sein. Darauf werden wir sicher nach der Beantwortung der Großen Anfrage kommen. Aber das war der Grund, warum wir sie gestellt haben, weil wir wissen wollen, wohin die Reise mit der Bankgesellschaft eigentlich geht. Denn es sind auch im Vorfeld die Fragen intensiv diskutiert worden – ich nenne nur das Beispiel IBB, das Beispiel, was mit den Fondsgesellschaften passiert, mit dem dort vorhandenen Vermögen, mit den dort vorhandenen Schulden –: Wird das ausgegliedert? Wird das zusammengefasst? – Auf diese Fragen muss man natürlich auch zügig Antworten bekommen, um zu wissen, wie es weitergeht.