renz hat mir gerade noch einmal gesagt, er finde es immer niedlich, wenn Sie sprechen. Ich kann mich dem nicht anschließen. Das muss ich ganz deutlich sagen.
Ich glaube, das Einzige, was aus Ihrem Vortag als dringlich hervorgegangen ist, ist die Notwendigkeit, dass Sie sich bei dem Thema erst einmal sachkundig machen.
Das ist auch ein weiteres Argument, Ihren Gesetzesantrag, der Ihnen als Jurist eigentlich Schamesröte ins Gesicht treiben müsste, für nicht dringlich zu erklären.
Haben Sie eigentlich einmal gelesen, was Sie da verlangen? Sie wollen die BSR aus dem Eigenbetriebegesetz streichen. Was ist die Folge? Gibt es sie dann nicht mehr?
Und die CDU klatscht dann noch dazu in CSUManier. Das ist das absurde Theater, das Sie hier immer wieder aufführen, und das Provinzielle, das sind Sie, der Provinzpotentat, der sich hier eine Bühne sucht.
[Beifall bei der SPD und der PDS – Dr. Lindner (FDP): Sie sind ein aufgeblasener Trut- hahn, und sonst gar nichts!]
Mit der Versagung der Dringlichkeit haben Sie auch die Chance, diesen Gesetzesantrag noch einmal zu überprüfen. Zu den anderen Anträge, die Sie hier geschäftsordnungswidrig angesprochen haben: Da widersprechen wir der Dringlichkeit ja gar nicht. Die werden wir aber da behandeln, wo dringliche Anträge auch behandelt werden, nämlich bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt.
Dann können wir auch die Diskussionen führen, die Sie in grober Missachtung der Geschäftsordnung bereits führen wollten. Deshalb hier keine Dringlichkeit, und über die Sachthemen reden wir dann, wenn es in der Tagesordnung angesagt ist. –Vielen Dank!
Wer der Dringlichkeit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Das ist die Mehrheit. Stimmenthaltungen?
Das ist mit Mehrheit abgelehnt. Damit ist die Dringlichkeit hinsichtlich der 1. Lesung zur Novellierung des Berliner Betriebegesetzes abgelehnt. Die anderen Sachanträge, vier Anträge der FDP und ein Antrag der CDU zur BSR, werde ich nach der Systematik unserer Tagesordnung bei Tagesordnungspunkt 27 C aufrufen.
Gemäß Artikel 82 Absatz 2 der Verfassung von Berlin wird vom Senat zur Wahl des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin Herr Jürgen Kipp vorgeschlagen. Herr Jürgen Kipp befindet sich unter uns im Plenarsaal. – Ich begrüße Sie, Herr Kipp, sehr herzlich!
Für die Wahl des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts gilt das Gesetz über die Wahl der Präsidenten der oberen Landesgerichte und der Generalstaatsanwälte. Das Abgeordnetenhaus stimmt über den Vorschlag des Senats ohne Aussprache in geheimer Abstimmung ab. Gewählt ist, wird die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf sich vereinigt, also mindestens 71 Stimmen.
Wir kommen nun zur Wahl. Ich bitte um die Aufstellung der Wahlkabinen. Es ist zu beachten, dass Sie die Stimmzettel nur in den Wahlkabinen ausfüllen. Zur Vereinfachung der Wahl und der darauf folgenden Auszählung bitte ich Sie, die Stimmzettel mit der Schriftseite nach innen zu falten und in die Wahlurnen zu werfen. Dies zum ersten Mal ohne Umschläge, wie es ansonsten die Geschäftsordnung vorschlägt. Einvernehmlich haben sich die Fraktionsgeschäftsführer jedoch hierauf verständigt. Dass Wahlzettel gefaltet und nicht mehr in Umschläge gelegt werden, kennen Sie auch zum Beispiel von unseren Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus.
Ich bitte jetzt, die Beisitzer an der rechten und linken Seite Aufstellung zu nehmen. Das ist der Fall. Ich bitte nunmehr einen Beisitzer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Das werden wir jetzt nicht auslosen, sondern einer beginnt. – Bitte schön!
Hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben? – Dies scheint der Fall zu sein. – Kein Widerspruch? – Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Beisitzer, die Stimmen auszuzählen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses ist die Sitzung unterbrochen.
Das Ergebnis liegt vor: Zur Wahl zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin wurden 127 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 120, mit Nein stimmten 4 Abgeordnete. 3 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Jürgen Kipp gewählt. Er hat die erforderliche Mehrheit erhalten und ist damit Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin.
Herr Kipp, ich gratuliere Ihnen und wünsche Ihnen viel Erfolg als Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin.
Während gratuliert wird, kann ich eine sachdienliche Mitteilung machen: Die vom Abgeordnetenhaus gewählten Präsidenten werden vom Senat auf Lebenszeit ernannt.
Vielen Dank für Ihr Mittun bei diesem wichtigen Akt. Der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.
Wir kommen nun zu unserer Tagesordnungsliste zurück. Sie finden unter der lfd. Nr. 6 C noch einen dringlichen Antrag von SPD und PDS zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes. Diesen haben wir bereits unter der lfd. Nr. 6 aufgerufen und überwiesen.
Zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität sowie deren Stellvertreter(innen)
Diese Wahl soll heute nicht durchgeführt werden. Sie wird also noch einmal vertagt. – Ich sehe eine Wortmeldung auf Seiten der FDP. –
[Ritzmann (FDP): Die Vertagung muss begründet werden. Wir werden dann Widerspruch gegen die Vertagung einlegen!]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bedauerlich, aber wir stolpern hier von einer Posse zur nächsten. Gerade konnten wir erleben, wie der Dringlichkeit eines Gesetzesantrags der FDP widersprochen wurde, weil er der Mehrheit der Koalition inhaltlich nicht genehm war.
Jetzt erleben wir, dass eine Wahl, die fristgerecht angesetzt wurde, vertagt werden soll – sogar das zweite Mal. Bereits vor drei Wochen lagen die Namen vor. Es war jedem klar, dass die Kuratoriumsmitglieder gewählt werden sollten. Dann wurde der Koalition anscheinend bewusst, dass es hier mehr Kandidaten als Posten gibt, nämlich vier von Verdi und vier vom Deutschen Beamtenbund. – Es ist eine gute demokratische Vorgehensweise, mehr Kandidaten als Posten zu haben. Wir haben gar kein Problem darin gesehen; dann muss man sich eben entscheiden. – Daraufhin, wohl auf Grund einer gewissen Entscheidungsschwäche, wurde die Wahl beim letzten Mal vertagt. Wir haben gesagt: Okay, einmal machen wir mit.
Beim nächsten Mal, diese Woche Dienstag, Ältestenrat: Wir sprechen darüber. Dieses Mal wird gewählt.
Am Mittwoch treffen sich morgens die Geschäftsführer – Herr Gaebler war auch dabei –, entwickeln einen ausgefeilten Stimmzettel und sagen: Donnerstag wird gewählt.