Protokoll der Sitzung vom 14.11.2002

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Wie hieß das Gesetz noch einmal?]

empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich – gegen die CDU und bei Enthaltung der FDP und der Grünen – die Ablehnung. Wer dem Gesetz dennoch seine

Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz mit den Stimmen von PDS und SPD – gegen die Stimmen der CDU und einer Stimme aus der FDP und bei Enthaltung der Grünen und der FDP – abgelehnt.

Wir kommen nun zu der Abstimmung über die Drucksache 15/681. Das ist das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Unterrichtung des Abgeordnetenhauses. Der Ausschuss empfiehlt gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung des Gesetzes. Wer dem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieses Gesetz abgelehnt.

Zur Vorlage zur Beschlussfassung – das ist die Drucksache 15/909 – empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Hauptausschuss. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist dies so beschlossen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 5 A:

II. Lesung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und anderer Vorschriften

Dringliche Beschlussempfehlung Recht Drs 15/953 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/661

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne somit die II. Lesung und schlage vor, die Beratung der 12 Artikel miteinander zu verbinden. Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Beschlussvorlage Drucksache 15/661. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer also dem Änderungsgesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir dieses Gesetz einstimmig angenommen.

Lfd. Nr. 5 B:

II. Lesung

Gesetz über die Wahl der Präsidentinnen und Präsidenten der oberen Landesgerichte

Dringliche Beschlussempfehlung Recht Drs 15/954

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/842

Auch hier wird der Dringlichkeit nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Beratung der vier Paragraphen miteinander zu verbinden. Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch und rufe sofort auf die Beschlussvorlage Drucksache 15/842. Auch hier ist eine Beratung nicht vorgesehen. Der Rechtsausschuss empfiehlt auch hier einstimmig die Annahme. Wer also dem Gesetz über die Wahl der Präsidenten der oberen Landesgerichte seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir auch dieses Gesetz einstimmig angenommen.

Lfd. Nr. 5 C:

II. Lesung

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Dringliche Beschlussempfehlungen GesSozMiVer und Haupt Drs 15/966 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/447

Auch hier wird der Dringlichkeit nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die zwei Paragraphen in der Beratung zu verbinden. Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch. Die Ausschüsse empfehlen jeweils einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der FDP im Fachausschuss und bei Enthaltung der CDU im Hauptausschuss die Annahme der Vorlage. Darüber lasse ich abstimmen. Wer der Beschlussvorlage gemäß Drucksache 15/447 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? – Damit haben wir dies bei einer Stimmenthaltung so einstimmig angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 5 D:

II. Lesung

Gesetz zur Aufhebung des Landes-Diskontsatz-Überleitungsgesetzes

Dringliche Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 15/967

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/663

Auch hier wird der Dringlichkeit nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die zwei Paragraphen in der Beratung zu verbinden. Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch. Die Ausschüsse empfehlen jeweils einstimmig die Annahme der Vorlage, worüber ich jetzt abstimmen lasse. Wer also der Beschlussvorlage gemäß Drucksache 15/663 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir auch dieses Gesetz einstimmig angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 6:

I. Lesung:

Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes

Antrag der Grünen Drs 15/929

in Verbindung mit

lfd. Nr. 6 C:

I. Lesung

Achtes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (8. BerlHGÄndG)

Dringlicher Antrag der SPD und der PDS Drs 15/970

Wird der Dringlichkeit des zuletzt genannten Antrags widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Hier ist eine Beratung bis zu 5 Minuten pro Fraktion vorgesehen. Ich eröffne die I. Lesung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zunächst der Abgeordnete Ratzmann. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das scheint heute der Tag der Selbstverwaltung zu sein, nachdem wir uns lange über die bezirkliche Selbstverwaltung unterhalten haben, kommen wir jetzt hauptsächlich zur studentischen Selbstverwaltung. Die Regierungsfraktionen haben uns heute einen dringlichen Gesetzesantrag vorgelegt, mit dem Teile der novellierten Hochschulrahmengesetzgebung auf Landesebene umgesetzt werden sollen. Endlich, muss man sagen, und man fragt sich, warum das ein halbes Jahr dauert, nach

dem ein Referentenentwurf vorliegt, bis dies geschieht und hier im Abgeordnetenhaus zur Diskussion gestellt wird.

[Doering (PDS): Gut Ding will Weile haben!]

Wir unterstützen dieses Vorhaben grundsätzlich und werden die notwendigen Änderungen, derer es noch bedarf, in Form von Änderungsanträgen dann in der Ausschussberatung einbringen.

In dieser Gesetzesvorlage fehlt aber ein wesentlicher Teil, der schon seit langem der Umsetzung harrt, und der betrifft die Neubestimmung der Aufgaben der verfassten Studentenschaft. In einer Zeit globaler Umbrüche und neuer Herausforderungen an staatliche und nichtstaatliche Institutionen, in einer Zeit, in der wir in Berlin jeden Tag auf Grund der Haushaltssituation und von Ereignissen wie dem Bankenskandal die Grenzen staatlicher Handlungsmöglichkeiten gezeigt bekommen, brauchen wir das kreative und kritische Potential der Universitäten. Die Humboldt-Universität beispielsweise hat diese gesellschaftliche Funktion angenommen. Ich zitiere: