Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

Wahlvorlage Drs 15/1078

und gebe das Wahlergebnis – Wahl von vier Mitgliedern des Rundfunkrates – bekannt: Kollege Michael Müller hat 93 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen erhalten und ist damit gewählt.

[Beifall bei der SPD, der CDU und der PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Frau Kollegin Hella Dunger-Löper hat 84 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen erhalten und ist auch gewählt.

[Beifall bei der SPD, der CDU und der PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

[Beifall bei der SPD, der CDU und der PDS]

[Beifall bei der SPD, der CDU und der PDS]

Man kann bei dem Antrag nachvollziehen, dass er möglicherweise in Brüssel entstanden ist. Den Hinweis gaben Sie. Also insofern war er schön ausformuliert. Oder vielleicht kommt er ja auch aus dem Auswärtigen Amt. Aber das allein hat ihn uns noch nicht so sympathisch gemacht, dass wir ihm zustimmen konnten. – Danke!

Frau Paus muss nun fairerweise die Möglichkeit zur Antwort haben. – Bitte schön!

Den Antrag haben wir uns nicht in Brüssel schreiben lassen, Herr Augstin, sondern den haben wir uns selber geschrieben. Wir haben uns aber selbstverständlich verschiedener Quellen bedient, und zwar der besten Quellen, die es gibt – auch unter Grünen. Das ist ganz klar. Aber wenn Sie es ganz genau wissen wollen: Diesen Antrag in letzter Fassung habe ich für unsere Fraktion geschrieben.

[Zurufe von der PDS]

Ich bitte noch einmal um Entschuldigung, dass ich das zuerst vergessen habe.

Ihnen liegt heute eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung, also des Mutterausschusses unseres Unterausschusses vor, die auf den Beratungen dieses Tätigkeitsberichts beruht. Sie enthält dringliche Empfehlungen, bestehende datenschutzrechtliche Mängel in der Berliner Verwaltung abzustellen. Sie betont aber auch die Zielsetzung, und darauf legen wir gerade in Berlin großen Wert, Informationstechnik in einer Weise einzusetzen, die den Belangen der informationellen Selbstbestimmung und auch der Datensicherheit in besonderem Maße entspricht. Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Land Berlin, die Bundeshauptstadt Berlin, bei der Entwicklung von Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft, insbesondere von e-Government und

e-Commerce, diese Prinzipien in wegweisender Weise berücksichtigte.

Die Beschlussempfehlung betrifft auch die Gesetzgebung und damit die Aufgabe dieses Hauses. Einerseits muss zum wiederholten Male festgestellt werden, dass der Senat es versäumt hat, das Berliner Melderecht an Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes anzupassen und dabei Vorschläge unseres Hauses zur Verbesserung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Meldebehörde zu berücksichtigen. So erwies sich bei den Vorbereitungen zur Bundestagswahl im vergangenen Jahr wiederum, dass unser Melderecht zwar eine Übermittlung von Meldedaten an die Parteien zum Zwecke der Wahlwerbung bei Wahlen zu Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen vorsieht, dass die ZurVerfügung-Stellung dieser Listen vor einer Bundestagswahl, im Übrigen auch vor einer Europawahl, bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes rechtswidrig wäre. Seit der Vereinigung muss die Zulässigkeit dieser Listen, die bei der Meinungsbildung vor der Wahl von den Parteien als wesentliches Werbeinstrument zur Ansprache der Bürgerinnen und Bürger angesehen werden, auf eine mühsame und fragwürdige Weise aus dem Melderechtsrahmengesetz abgeleitet werden. Ich hoffe, und das ist in der Zwischenzeit zugesagt, dass diese melderechtliche Lücke bald gefüllt wird. Auch das geplante Portal für Auskünfte an Behörden, auch ein Aspekt von e-Government, der ganz groß geschrieben werden soll in diesem Land, setzt entsprechende Änderungen des Melderechts voraus.

Die lfd. Nrn. 10 bis 14 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 15:

Beschlussempfehlung

Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zum 31. Dezember 2000

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 15/1056 Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 14/1328

Hierzu hat nun der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Herr Dr. Garstka mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Garstka, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Alljährlich erstattet der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – so heißen wir ja bekanntermaßen inzwischen – dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister einen Tätigkeitsbericht. Der Bericht über das Jahr 2000, der heute auf der Tagesordnung steht, hatte Themen zum Inhalt, die auch heute noch die datenschutzrechtliche Diskussion prägen, wie die Videoüberwachung, das elektronische Ticketing oder die Datenverarbeitung in Krankenhäusern. Daraus kann man zweierlei erkennen, nämlich dass die Dinge, die wir ansprechen, von uns sehr frühzeitig erkannt werden, und dass es auf der anderen Seite sehr lange dauert, bis diese Dinge einer datenschutzrechtlich konformen und auch technisch abgesicherten Vollendung zustreben. Diese und viele andere Themen des Berichts wurden vom Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ des Innenausschusses sorgfältig erörtert.

Bei den Mitgliedern des Unterausschusses „Datenschutz und Informationsfreiheit“ dieses, aber auch des vorherigen Abgeordnetenhauses möchte ich mich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken, die es in den vergangenen Jahren ermöglicht hat, deutliche Impulse für die Verbesserung des Datenschutzes in diesem Land zu geben.

Zukunftsweisend wird die Modernisierung des Berliner Datenschutzgesetzes sowie des Informationsfreiheitsgesetzes sein. Obwohl das Informationsfreiheitsgesetz ein junges Gesetz ist, das Datenschutzgesetz erst im vergangenen Jahr novelliert wurde, weisen sie doch Mängel im Hinblick auf die Modernität, im Hinblick auf die Beantwortung von Fragen auf, die die moderne Informationstechnik stellt. Der Beschluss des Innenausschusses und seines Unterausschusses, in einem Informationsgesetzbuch des Landes Berlin beide Materien, also Datenschutz und Informationsfreiheit und weitere verstreute datenrechtliche Regelungen zusammenzuführen, führt Berlin weltweit in die Spitze der Länder, die eine harmonisierte Regelung des Informationsrechts in der Informationsgesellschaft anstreben. Das ist im Übrigen auch ein Beitrag zur Verschlankung der bei uns bestehenden Gesetze.

Auch wenn im Berichtszeitraum keinesfalls absehbar war, welche Ereignisse seither die Welt erschüttern würden und welche Konsequenzen dies für die informationelle Selbstbestimmung haben würde, denke ich, dass ich an dieser Stelle auf die nachfolgenden Entwicklungen kurz eingehen sollte. Die Terroranschläge des 11. September 2001 haben weltweit zu gesetzgeberischen Maßnahmen geführt, die mehr oder weniger stark in die bislang gewährten Bürgerrechte eingreifen. Dies ist in Deutschland auf der Ebene des Bundes ebenfalls geschehen, wenn auch im Vergleich zu anderen Staaten vergleichsweise zurückhaltend.

Unsere Beschlussvorlage, die hier zur Kenntnis gegeben wird, hat im Gegensatz zu dem jährlichen Bericht aus Ihrem Haus nur einen geringen Umfang. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Mitarbeit aller Fraktionen in diesem Unterausschuss äußerst konstruktiv ist, wofür ich mich bedanken möchte. Zum anderen ist es darauf zurück zu führen, dass Sie, Herr Garstka, und Ihr Haus viele der beschriebenen Probleme zeitnah in Angriff

nehmen und lösen konnten. Aber andererseits hat es auch, das darf ich sagen, weil ich mich seit etwa zehn Jahren mit dieser Materie beschäftige, ein Umdenken in den Verwaltungen gegeben. Wurde der Datenschutz früher eher als Belästigung empfunden, scheint nicht einmal das Informationsfreiheitsgesetz als Zumutung angesehen zu werden, wie ja vorher geunkt wurde. Viele Verwaltungen konsultieren inzwischen frühzeitig den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, wenn sie neue Gesetzesvorhaben in Angriff nehmen. Ich denke, dass sollte auch so sein.

Bei all dem Positiven, was zu berichten ist, gibt sich dennoch niemand im Ausschuss der Illusion hin, dass die Welt für die informationelle Selbstbestimmung besonders heil ist. In der rasanten Entwicklung der Informationstechnologien ist oft genug nur noch Reaktion möglich, auch wenn wir uns in Berlin um Vorsprünge bemühen. Neben den Chancen solcher Technologien liegen auch immer die Gefahren. Viele Eingriffe in diesen vom Grundgesetz besonders geschützten Bereich sind auch durch neue Gesetze gewissermaßen legalisiert worden und schränken die Kontroll- und Wirkungsmöglichkeiten des Datenschutzes ein. Auch Bürgerinnen und Bürger scheinen weniger sensibilisiert für Eingriffe in ihr Persönlichkeitsrecht, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war.

Das Land Berlin hat diese Gesetzgebung bislang noch nicht umgesetzt. Im Vordergrund stand hier vielmehr die Durchführung „besonderer Formen des Datenabgleichs“, wie das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz es bezeichnet, oder einer „Rasterfahndung“, wie diese im Allgemeinen genannt wird. Der Berliner Polizeipräsident hat sich an dieser bundesweiten Maßnahme natürlich beteiligt. Wir haben diesem Hause und der Öffentlichkeit in den letzten Tagen einen Sonderbericht übergeben, der unsere Bewertung der Berliner Maßnahmen enthält. Sie alle haben ihn gestern erhalten.

Dieser Bericht zeigt, mit welchen Schwierigkeiten und daraus resultierenden Mängeln die Maßnahme vorbereitet und eingeleitet wurde, obwohl gerade die Rasterfahndung erhebliche Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung zehntausender unbeteiligter Personen mit sich bringt. Andererseits, das will ich sehr positiv hervorheben, kam es in Berlin auf Grund der strengen Maßstäbe bei der Rasterung zu vergleichsweise wenigen Fällen, die zur Grundlage weiterer, allerdings im Ergebnis bisher ebenfalls erfolgloser, konventioneller Ermittlungen der Polizei gemacht wurden.

Die Rasterfahndung als einer der gravierendsten Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, die unsere Rechtsordnung kennt, aber auch alle minder bedeutsamen, aber gleichwohl Bürgerinnen und Bürger belastenden Eingriffe, über die von uns regelmäßig zu berichten ist, und im Jahresbericht 2000 zu berichten war, zeigen gleichermaßen die Bedeutung des Datenschutzes als Garant der Grundrechte in der Informationsgesellschaft, die im Augenblick bei uns die prägende Gesellschaftsform ist und noch mehr sein wird. Ich bitte dieses Haus um Unterstützung für dieses Anliegen. Dies ist ja, wie wir in der Arbeit des Unterausschusses bisher gesehen haben, der Fall. – Ich bedanke mich!

[Beifall]

Danke schön, Herr Dr. Garstka! – Das Wort hat nun Frau Seelig, die Vorsitzende des Unterausschusses Datenschutz des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Bitte schön, Frau Vorsitzende!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Professor Garstka! In der eben benannten Eigenschaft möchte ich die Gelegenheit ergreifen, Ihnen auch von dieser Stelle aus für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu danken.

In unserer Beschlussvorlage bleiben insbesondere die Dauerbrenner des Ausschusses übrig, wie die seit Jahren verzögerte Novellierung des Meldegesetzes.

Adressenhandel, Bonuskarten, Gesundheits- und Geldchips und Interneteinkäufe bergen immer auch die Gefahr des gläsernen Bürgers. Da gibt es einen großen Aufklärungsbedarf. Ich denke allerdings, dass das Haus von Herrn Garstka eine sehr gute Öffentlichkeitsarbeit macht, hingegen verirren sich in unseren Ausschuss die Journalisten eher selten. Das Bewusstsein, man habe nichts zu verbergen, das sich bei der Bevölkerung immer mehr durchsetzt, muss auch im Hinblick auf staatliche Befugnisse immer wieder hinterfragt werden. Auch ich möchte auf den Sonderbericht zur Rasterfahndung aufmerksam machen. Ich finde, wir müssen über Konsequenzen diskutieren.

[Beifall bei der PDS und den Grünen]

Ich enthalte mich der inhaltlichen Bewertung, weil ich für den Ausschuss spreche,

[Wieland (Grüne): Schade!]

aber ich denke, der Bericht wird Gegenstand der Beratung sein müssen, weil in Zukunft gerade nach der Einführung neuer Befugnisse im Sicherheitsbereich der Datenschutz noch stärkere Bedeutung erhält. Aber er ist nur so stark, wie wir als Parlament bereit sind, ihn zu tragen. Das sollten wir nicht vergessen.

Ich hoffe, dass wir im nächsten Jahr dem Ziel eines Informationsgesetzbuches des Landes Berlin näher kommen, gerade wegen einer Verschlankung und einer wich

Wie ist die große Koalition mit dieser Frage umgegangen, wenn die Sache richtig war? Sie hat Änderungsanträge gestellt und es irgendwie immer wieder geschafft, ihren Stempel unter die Sache zu drücken. Es ging immer um die Sache! – Wenn man sich aber anguckt, was jetzt passiert, muss man sagen: Es gibt drei Varianten, wie diese rot-rote Koalition mit den Oppositionsanträgen umgeht: Die eine Variante ist: Die Oppositionsanträge werden ohne Wenn und Aber niedergestimmt. Die andere Variante ist: Man versenkt die Anträge der Opposition in die Fachausschüsse und verschiebt sie auf den St.Nimmerleinstag. Die dritte Variante ist: Man lässt die

Anträge der Opposition so lange in den Fachausschüssen schmoren, und dann stellt man einen Antrag, der vom Inhalt her nahezu identisch ist. Dann heißt es bei der Beratung: „Unser Antrag“, in dem Fall der rot-rote Antrag, „ist weiter gehender“, und deshalb wird der Oppositionsantrag niedergestimmt und man stimmt seinem eigenen Antrag zu. Ich denke, das ist nicht der Umgang, der gepflegt werden sollte.

Den vorliegenden Antrag, den wir hier beraten, konnten wir leider im Fachausschuss nicht beraten, weil die Regierungsfraktionen der Meinung waren: Das wird alles schon getan! Das, was da gefordert wird, ist alles nicht nötig! Wir sind schon informiert! Wir wissen Bescheid! – Fakt ist aber, dass der rot-rote Senat in den vergangenen neun Monaten hier Maßnahmen ergriffen hat, die dieses Aktionsprogramm zur Behebung des Lehrermangels sehr dringlich machen. Was ist passiert? – Wir haben keine Neueinstellungen, wie im Koalitionsvertrag versprochen worden ist. Wir haben Kürzungen in der Bildungslandschaft, und wir haben demnächst, ab Februar, eine erneute Erhöhung der Lehrerarbeitszeit. Wenn man sich dies alles im Licht von PISA und „Bärenstark“ anschaut, muss man konstatieren: Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein. Was wir benötigen, ist mehr Investition in die Bildung, insbesondere aber auch in die Ausstattung der Schulen.

tigen Zusammenführung des Informationsfreiheitsgesetzes und der Datenschutzgesetze in den verschiedenen Ausformungen, weil da noch einmal deutlich wird, dass dies tatsächlich zwei Seiten einer Medaille sind, die für eine freiheitliche Demokratie wichtig sind. – In diesem Sinne wünsche ich uns weiterhin gute Zusammenarbeit. – Danke schön!

[Allgemeiner Beifall]

Vielen Dank, Frau Seelig! – Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung mit der Drucksache 15/1056, die vom Innenausschuss einstimmig angenommen worden war. Wer wie der Innenausschuss beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit hat das Haus unter Maßgabe der soeben angenommenen Empfehlung des Innenausschusses von der Vorlage des Herrn Datenschutzbeauftragten Kenntnis genommen.

Die lfd. Nr. 16 bis 21 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Ich komme zu

lfd. Nr. 22: