Es ging damals um eine juristische Auseinandersetzung, ob in die Formulierung ein kleines Wörtchen, nämlich das Wörtchen „tatsächlich“ noch mit eingefügt werden soll. Wenn es Sie glücklich machte, nähmen wir dieses Wörtchen „tatsächlich“ noch mit auf. Ich wette, Sie hätten tatsächlich die gleiche Rede gehalten, es abzulehnen, wie Sie sie heute hier gehalten haben.
Wenn Sie aber schon aus der Presseerklärung zitieren, sollten Sie vielleicht auch das Ende dieser Erklärung mitteilen. Das passt auch heute noch ganz gut auf Ihr Verhalten und wirft ein Licht auf Ihr Verhalten. Darin steht: „Es reicht nicht, undemokratische Tendenzen in der neuen Bundesrepublik zu kritisieren oder die Einhaltung der Menschenrechte in Ost-Timor zu fordern. Wir wollen wissen, wie die PDS mit Menschenrechtsverletzungen in ihren Reihen umgeht.“ Das ist genau der Grund und der Maßstab, den wir heute auch noch anlegen. Jeder, der das für sich in Anspruch nimmt, muss sich diesem Maßstab unterziehen und kann nichts anderen tun, als das Ehrenratsverfahren ernst zu nehmen. Das machen Sie nämlich nicht. Sie degradieren den Ehrenrat zu einer Serviceeinheit, der die freiwillig abgegebenen Anträge zur Kenntnis nehmen soll. Wir meinen, dass dem Ehrenrat auch dadurch Nachdruck verliehen werden soll, dass er dafür eintritt, dafür zu sorgen, dass das, was hier an Biographien in dieser Richtung im Haus vorhanden ist, auch zwangsweise mit unter die Lupe genommen wird, wenn tatsächlich konkrete Anhaltspunkte gegeben sind.
Es gibt einen Änderungsantrag der FDP und der CDU, der sich damit befasst, dass wir keine Ausdehnung auf alle möglichen Geheim- und Nachrichtendienste wollen. Hier geht es konkret um die Mitarbeit bei der Staatssicherheit, weil wir nicht den Eindruck erwecken wollen, dass eine Gleichsetzung stattfindet, weder in den Methoden noch in den Zielen und natürlich auch nicht in der Kontrolle. Wir sagen aber auch, dass es nicht zwingend bedeutet, dass wir einen Antrag, der auch andere Überprüfungen von Diensten beinhaltet, nicht unterstützen könnten. Das müsste man dann sehen. Die Vermischung von beidem halten wir jedoch für unsauber; sie führt zu einer unscharfen Wahrnehmung des Anliegens.
Das Anliegen ist berechtigt. Es geht um Transparenz, um Offenheit. Deswegen halten wir den Änderungsantrag für notwendig, um hier zuzuspitzen und nicht zwei Debatten über ein Thema zu führen, die man auch getrennt voneinander führen könnte. Die Berliner haben den Anspruch zu erfahren, wer Schwert und Schild gegen die eigenen Bürger und gegen freiheitliche Demokratien geführt hat. Deswegen ist es auch 13 Jahre danach relevant und wichtig, hier zu informieren. Transparenz ist hier die Frage. Es geht nicht um Sanktionen. Das Abgeordnetenhaus kann und darf auch nicht sanktionieren. Das freie Mandat steht davor. Aber es muss die Möglichkeit geben für die Berliner – das ist angesprochen worden –, zu entscheiden, ob eine solche Erkenntnis honoriert wird, wenn ein Abgeordneter tätig war, und wie damit umgegangen wird. Deswegen unterstützen wir den Antrag der Grünen, eine Regelung einzuführen, wie sie im Bundestag bereits angewandt wird und wo sie unter kaum vernehmbarer Kritik praktiziert wird.
Eine der größten Kritikerinnen aus Ihren Reihen ist nun in den Bundestag gegangen. Dort gilt genau diese Regelung. Sie wollen mir nicht erzählen, dass sich die Kritikerin in den Bundestag begibt und sich dort einer Regelung unterzieht, die Sie hier als die Aushöhlung des freien Mandats betrachten!
Lieber Kollege Ratzmann! Zum Ersten haben Sie bei der Rede nicht zugehört, denn ich habe mit keinem Wort versucht, mit meiner Rede über unsere Position das Verhalten einzelner Abgeordneter zu rechtfertigen. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass wir zu dem hier beschlossenen Ehrenratsverfahren stehen, das unsere Erwartung beinhaltet, dass sich alle Abgeordneten einer solchen Überprüfung unterziehen. Von Rechtfertigung war nicht die Rede.
Zum Zweiten haben Sie völlig Recht. Natürlich würde ich die damalige Differenz, die Sie mit der CDU hatten, über die Benennung „tatsächlich“ anstelle von „konkret“, in jedem Fall ablehnen.
Dies gilt für jede Formulierung. Ich habe nur gesagt, dass Sie damals eine Regelung kritisiert haben. Sie sagten: „So nicht“. Das war die Überschrift der Erklärung. Jetzt bringen Sie – warum auch immer – diesen von Ihnen abgelehnten Text wieder ein.
Ich habe Ihnen nicht unterstellt, die pauschale Zwangsüberprüfung zu wollen, sondern habe gegen die konditionierte Zwangsüberprüfung, die Sie jetzt einführen wollen, gesprochen. Ob es nun um „konkret“ oder „tatsächlich“ geht, ist nicht so wichtig. Wir stehen dazu, dass es hier um ein politisch-demonstratives Verfahren geht und nicht um die individuelle Erzwingung einer Überprüfung. Der Wert des Verfahrens besteht darin, dass wir sagen, dass man sich der Vergangenheit stellen muss. Die Öffentlichkeit und der Wähler haben einen Anspruch. Es ist eine Erwartung, die wir gegenüber den einzelnen Abgeordneten formulieren. Es ist keine Entscheidung, es gibt eine politische Bewertung, weil es keine rechtlichen Folgen aus dem Verhalten gibt. Es ist ein öffentlicher, politischer Akt. Darin besteht der Wert des Verfahrens. Wir wollen nicht den Ehrenrat oder das Verfahren jetzt degradieren, indem wir sagen, wir geben ihm nicht das Instrument in die Hand, alle zu zwingen. Gerade der Zwang degradiert das Verfahren!
Danke schön! – Jetzt können wir endlich in der Redeliste fortfahren und dem Herrn Kollegen Ritzmann von der FDP das Wort erteilen. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel dieser Anträge ist es, eine Pflicht auf zwangsweise Überprüfung bei Vorliegen eines dringlichen Verdachts der Mitarbeit bei der Stasi eines Abgeordneten einzuführen. Dies gilt natürlich auch für weibliche Abgeordnete.
Drei Abgeordnete der PDS wollen sich nicht überprüfen lassen. Das ist bereits ausgeführt worden. Besonders bedauerlich finde ich die Haltung der SPD, die sich wohl offensichtlich dieser Neuregelung nicht anschließen möchte, obwohl die SPD vor einigen Jahren selbst das gleiche Anliegen eingebracht hat. Ich habe mich natürlich gefragt, wie der Sinneswandel zu Stande kommt. Vielleicht liegt er darin begründet, dass hier, wie in anderen Feldern auch, ein sogenannter Kuhhandel stattgefunden hat. So wie bei dem mit 300 000 € budgetierten RosaLuxemburg-Denkmal – vielleicht auch PDS-Denkmal, das ist ja strittig – auf der einen Seite, wo es auf der anderen Seite eine halbherzige Zustimmung der PDS zu Schönefeld gab. Wir wissen nicht, welcher Kuhhandel hier stattgefunden hat, um diesen Sinneswandel der SPD zu begründen. Das ist auch nicht wichtig. Wichtig ist, dass es
Ich rufe auf die Artikel I bis IV, die Überschrift und die Einleitung der Drucksache 15/880. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags gemäß Drucksache 15/880. Wer dem Antrag jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Offensichtlich gibt es kein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der FDP ist das Gesetz mehrheitlich abgelehnt.
schädlich ist und wir es sehr bedauern und Sie auffordern, darüber nachzudenken, ob dieser Antrag nicht wirklich geeignet ist, Vertrauen in die Politik auch hier in Berlin herzustellen, weil Voraussetzung für Vertrauen Offenheit und Transparenz sind.
Die Argumentation, die der Kollege Lorenz angeführt hat, war teilweise nicht falsch, hat aber nicht dagegen gesprochen, diesen Antrag zu unterstützen.
Ich habe eine Nachfrage zu Ihrem Redebeitrag, Herr Ritzmann. Sind Sie sich sicher, dass sich die drei Abgeordneten der PDS nicht überprüfen lassen wollen, oder haben Sie wahrgenommen, dass bereits eine mehrfache Überprüfung erfolgt ist?
Ich habe wahrgenommen, dass sich diese drei Abgeordneten an der aktuellen Überprüfung nicht beteiligt haben. Ich habe auch wahrgenommen, dass es Argumentationen gibt, die sagen, dass sie sich bereits schon hätten überprüfen lassen. Aber wie der Zwischenruf des Vorsitzenden meiner Fraktion zeigt, ist es eben so, dass fortwährend Daten ausgewertet werden und es deswegen kein Argument ist, wenn man sich bereits vor fünf Jahren einmal hat überprüfen lassen. Es handelt sich um eine kontinuierliche Angelegenheit, die auch so weitergeführt werden muss.
Wir brauchen hier Vertrauen. Wir werben darum bei den Berlinern. Das wollen wir durch Transparenz und Offenheit gewinnen. Aus diesem Grund bitten wir die SPD, insbesondere ihr Verhalten noch einmal zu überdenken, bei dringendem Verdacht auf Mitarbeit bei der Staatssicherheit hier auch zwangsweise zu überprüfen. Stimmen Sie diesem Antrag und dem Änderungsantrag zu! Wir werden es tun.
Vielen Dank, Herr Kollege Ritzmann! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abzustimmen. Wer für den Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Zeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das so abgelehnt.
Wir kommen nun zum Nächsten. Der Rechtsausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und der Grünen die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag Drucksache 15/697 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das Änderungsgesetz abgelehnt.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der Artikel I bis IV miteinander zu verbinden. – Ich höre dazu keinen Widersp
Dringliche Beschlussempfehlung WissForsch Drs 15/1195 Antrag der SPD und der PDS Drs 15/970 hierzu: Änderungsantrag der SPD und der PDS, Drs 15/11951