Protokoll der Sitzung vom 16.01.2003

[Beifall der Frau Abg. Radziwill (SPD)]

und legen uns hier auf diesem Weg diesen Gesetzesantrag vor.

[Matz (FDP): Das kommt von der AOK übrigens!]

Alle waren wir uns bisher eigentlich einig – in diese Richtung läuft ja auch die Vorbereitung der Fortschreibung des Krankenhausplans –, dass die Regelungstiefe im Gesundheitswesen, in den Krankenhäusern verringert werden sollte. Dass ausgerechnet von der FDP hier ein Antrag vorgelegt wird, wie man eine gewisse Gruppe durch ein Gesetz ihren Claim abstecken und einen Zaun bauen lassen kann, verwundert mich schon etwas. Sie setzen sich doch sonst immer für Entbürokratisierung ein.

Es ist ein sehr spezielles Thema, an der nicht vorhandenen Fülle im Plenum sieht man auch, dass es nicht allzu viele interessiert, deswegen will ich Ihre Zeit auch nicht über Gebühr in Anspruch nehmen.

Herr Kollege Pape! Einen interessiert es doch sehr. Herr Kollege Matz bat um eine Zwischenfrage. Gestatten Sie die?

Aber bitte.

Danke schön, Herr Kollege! – Haben Sie mitbekommen oder ist Ihnen bekannt, dass dieser Vorschlag, das Gesetz zu ändern, von der AOK kommt und nicht von irgendwelchen Krankenhäusern, von denen Sie hier sprechen? Deswegen geht es in erster Linie darum, für die notleidende AOK in Berlin das Geld nicht noch länger aus dem Fenster zu werfen.

Das ist eine der Fragen, die wir im Ausschuss ganz genau klären müssten, wem durch diese Praxis, die Sie in der Begründung des Antrags anprangern, ein Schaden entsteht.

Wenn Patienten eine Krankenhauseinweisung bekommen, ist die Frage, von wem sie behandelt werden. Darum geht es dann. Wenn sie eine Krankenhauseinweisung bekommen, dann ist die Frage doch wohl obsolet. Wenn sie ins Krankenhaus gehören, dann bezahlt es die Krankenkasse. Sie wollen wohl nicht unterstellen, dass hier irgendjemand, der nicht ins Krankenhaus gehört, durch diese Ärzte über Mauschelei eingewiesen wird?

Das ist nicht das Problem. Ich gebe Ihnen Recht, es könnte sein, das müssen wir noch klären.

Dabei gibt es auch die Frage, auf die Sie bisher keine Antwort gegeben haben, in welchem Umfang diese Praxis in Berlin um sich greift. Ist es wirklich ein solch großes Problem, dass wir dafür eine Gesetzesänderung zu diesem Zeitpunkt brauchen? Das müssen wir im Ausschuss klären. Dazu müssten Sie etwas sagen, was Sie bisher nicht gemacht haben. Es handelt sich um eine Grauzone. Dass die Senatsverwaltung sagt, dass sie in der Grauzone nicht genau beziffern kann, wie viel das ist, kann ich auch verstehen.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Vielen Dank, Herr Kollege Pape! – Herr Czaja von der CDU fährt fort. – Sie haben das Wort!

Die Gesetzesänderung geht dahin, die Belegbetten unter Aufgabe der derzeitigen Betten auszuweisen, die man in der Inneren oder in anderen Bereichen ausgewiesen hat, dass dies zwingend notwendig ist und dass dies zwei verschiedene Finanzierungsarten in einem Krankenhaus für die verschiedenen Betten sind. Dann ist es in einem Krankenhaus sicherlich sinnvoll, diese Belegbetten in einem Bettenpool zu verwalten, weil man nicht weiß, welcher Fall diesbezüglich eintritt, welche Belegärzte in dem Krankenhaus arbeiten werden, dass man eine stärkere Kooperation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung damit organisiert. Wir sind dafür, dass das eher zwischen den Kassen und den Krankenhäusern geschieht und nicht mehr so sehr die öffentliche Hand hineinwurstelt. Nur an einer Stelle – da hat Herr Matz Recht –, bei der Krankenhausfinanzierung, ist es notwendig, dass die öffentliche Hand ein planerisches Instrument hat und sieht, wie viel Betten mit finanziert werden.

Deswegen halten wir es für richtig, diesen Antrag zu debattieren. Es ist ein guter Ansatz. Nicht alle Konsiliarärzte in der Stadt haben dieses Modell missbraucht, aber es gab einige Fälle, wo dies der Fall war. Deswegen halten wir den Antrag im Zuge der stärkeren Kooperation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung richtig und werden eine konstruktive Diskussion zu diesem Antrag im Ausschuss führen.

Sehr geehrter Herr Kollege Pape! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Matz! Grundsätzlich begrüßt die CDU-Fraktion, dass die Belegarzttätigkeit geregelt werden soll. Sicherlich, Herr Kollege Pape, ist es so, dass die derzeitige Regelung weder dem Patienten noch dem Krankenhaus Schaden zufügt. Aber jeder Schaden, der bei den Kassen entsteht, weil der Belegarzt dadurch mehr Geld erhält, als er sonst erhalten würde, schadet den Kassen und damit auch dem Patienten. Deswegen ist es schon richtig, das zu regeln.

Ich habe jedoch die Sorge, dass wir mit einem solchen Antrag, wie er hier formuliert wird, eher das Kind mit dem Bade ausschütten, denn die Entwicklung in Berlin war ja eine andere. Die Entwicklung war, dass es keine Belegärzte oder Belegbetten gab und z. B. in einer Inneren Klinik, wo der Patient mit einem Nierenstein eingeliefert wurde und kein HNO-Arzt da war, wenn der Patient nach der Operation eine Mandelentzündung oder eine klassische Angina o. Ä. hatte, ein Konsiliararzt hinzugezogen wurde aus der Region. Das war grundsätzlich etwas Vernünftiges, und es ist derzeit in vielen Krankenhäusern sehr vernünftig geregelt. Erst im Zuge der nicht mehr vollen Auslastung von Betten in Krankenhäusern und der Verquickung von Ärzten im Krankenhaus mit den Ärzten in der Region entstand etwas, was kritikwürdig ist, dass Betten, die eigentlich im Krankenhausplan nicht mehr mit Förderung hätten ausgewiesen sein müssen, jedenfalls nicht mehr mit der hohen Förderung, wie es nach dem Landeskrankenhausplan notwendig ist, belegt wurden von Belegärzten, die als Konsiliarärzte diese Betten genutzt haben, ohne dafür den notwendigen, sonst üblichen Anteil zu zahlen, und in einem Bett, das nicht dafür, sondern für eine ganz andere Versorgung finanziert war. Da ist es wohl so – jeder hatte wohl einmal einen Termin bei Herrn Müller von der AOK –, dass die Krankenkassen die Sorge haben, dass teilweise leere Betten durch Ärzte voll gemacht werden

[Heiterkeit]

in dem Sinne, dass man sie von Ärzten mit Patienten belegt, die das auch in anderen Krankenhäusern, nämlich in Belegkrankenhäusern, hätten tun können.

Nun stellt sich die Frage – die wir im Zuge der DRGEinführung beantworten müssen, was wir auf der übernächsten Sitzung im Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung haben –, wie werden wir in Berlin damit umgehen, wenn Chefärzte und Oberärzte eine Niederlassungsmöglichkeit haben und dies von der KV genehmigt bekommen können, und wie gehen wir damit um – wie die Bundesministerin Schmidt sagt –, wenn der niedergelassene Arzt im Krankenhaus behandeln kann, was grundsätzlich etwas Vernünftiges ist. Wenn es denn so ist, dass niedergelassene Ärzte stärker in die Klinik dürfen, was wir befürworten, wobei die Chef- und die Oberärzte eine KV-Zulassung haben, um den Prozess der früheren Entlassung besser koordinieren zu können, ist es notwendig, dass die Krankenhäuser ihre Belegbetten ausweisen. Das ist der richtige Ansatz in diesem Antrag.

[Beifall bei der CDU]

Danke schön, Herr Kollege Czaja! – Für die PDS spricht Frau Kollegin Simon. – Sie haben das Wort, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte feststellen, dass ich der FDP für diesen Antrag ausdrücklich dankbar bin.

[Oh! bei der FDP]

Ich finde, Herr Czaja, wenn es zu einer konstruktiven Debatte im Fachausschuss kommt, war es ein guter Einstieg, den Sie eben gegeben haben. Ich habe auch den bösen Verdacht – das ist mit Dingen, wo es Dunkel- und Grauzonen gibt, die schwer erkennbar sind und, wo man sich stark auf Vermutungen verlassen muss, schwer fassbar –, dass es sich hier um ein neues Feld eines massiven Abrechnungsbetruges handeln könnte. Ich finde es richtig und notwendig, dass wir uns damit auseinandersetzen, auch vor dem Hintergrund, dass es unter dem Konkurrenzdruck, dem Verdrängungswettbewerb und unter der zunehmenden Wettbewerbssituation, die politisch gewollt ist, zu einer Verschärfung der Situation kommen kann, weil alle unter dem starken ökonomischen Druck zu überleben versuchen.

Ich sehe einen Handlungsbedarf, bin aber nicht sicher, Herr Matz, ob das, was Sie als Antrag formuliert haben, ausreicht. Sie schreiben nur einen Zustand fest, der eigentlich geregelt ist. Sie sagen, Belegärzte dürfen nur dort tätig sein, wo Belegbetten sind; Konsiliarärzte können nur unter bestimmten Rahmenbedingungen hinzugezogen werden; Krankenhausärzte habe sich nur als Krankenhausärzte zu betätigen. Ich weiß nicht,

in soll.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass verschiedene Themen mit dem Ziel miteinander verknüpft werden sollen, eine bestimmte Gruppe zu bevorzugen, und das verstimmt mich ein wenig. Wenn gesagt wird, schon jetzt entstehe ein großer Schaden, muss man fragen, wann die Krankenkassen einen großen finanziellen Schaden aus diesem System haben. Sie haben den Schaden nur dann, wenn ein Patient zu einer Operation in ein normales Krankenhaus eingewiesen wird, aber diese Operation nicht stationär notwendig wäre oder sonst in einer Belegarztpraxis stattfände. Sie haben keinen Schaden, wenn diese Operation auf jeden Fall in einem normalen Krankenhaus stattfände. Ich gebe Frau Simon Recht, dass eine Gefahr droht, dass sich da etwas im Sinne von Abrechnungsbetrug entwickeln kann, aber ich habe bisher nicht den Eindruck, dass das in der Stadt ein massenhaftes Phänomen wäre.

Die zweite Frage, die man im Ausschuss diskutieren muss, ist, wohin wir gesundheitspolitisch wollen. Wir diskutieren alle das integrierte Krankenhaus und die integrierte Versorgungssystematik. Dabei wollen wir Belegärzte in Krankenhäusern haben. Meiner Ansicht nach kann man nicht nur versuchen, das Problem über eine gesetzliche Regelung zu lösen, so wie Sie es tun, sondern muss dabei auch die Systematik des Krankenhausplans berücksichtigen. Sie haben Recht, so wie Berliner Landespolitik im Augenblick gestrickt ist, muss man aufpassen, dass die Vivantes Kliniken nicht zu stark bevorzugt werden. Wenn ich in einer Mitteilung – zur Kenntnisnahme – lese, dass die Vorlage des Krankenhausplans jetzt um einige Monate verschoben werden muss, weil die Strategieplanung von Vivantes noch nicht fertig ist, wundere ich mich. Was hat eigentlich die Strategieplanung von Vivantes mit einer gesundheitspolitisch objektiven Krankenhausplanung zu tun? Man gewinnt ein bisschen den Eindruck, dass Sie ihre Krankenhausplanung an der Strategieplanung von Vivantes ausrichten wollen. Das wäre eine gesundheitspolitisch nicht angesagte Maßnahme, das wäre das Gegenteil dessen, was Krankenhausplanung se

hausärzte zu betätigen. Ich weiß nicht, inwieweit ein solcher Antrag, der im Übrigen im Text – was Ihnen sicherlich nicht entgangen ist und was Sie sicherlich wissen – mit dem aus Brandenburg und NRW weitgehend übereinstimmt, die Festschreibung einer eigentlich gesetzlich bestimmten Situation, ausreicht, um das, was Sie kritisieren, hinreichend zu erfassen. Da steht z. B. die Frage, wie ich die Vorgänge insbesondere für die Krankenkassen transparent mache, weil sie die Opfer der Entwicklung sind, wie ich Sanktions- und Kontrollmöglichkeiten schaffe. Wir sollten dies im Fachausschuss sorgfältig diskutieren.

Es wäre vielleicht auch hilfreich – Sie sollten noch einmal darüber nachdenken –, dies im Rahmen einer – nicht sehr geliebten, ich weiß, vielleicht ist es im Moment etwas inflationär – Anhörung zu erörtern. Man sollte versuchen, eine Anhörung mit der Berliner Krankenhausgesellschaft, den Krankenkassen und vielleicht jemandem aus NRW oder Brandenburg, die das in ihren Gesetzen verankert haben, durchzuführen. Unsere eigene Meinungsbildung ist auf dem gegenwärtigen Kenntnisstand noch nicht abgeschlossen.

Ich erlaube mir noch eine Schlussbemerkung, die ich speziell an Herrn Matz richte. Herr Matz, ich fand es nicht besonders hilfreich, dass Sie dieses Anliegen mit einer Diskussion verquicken, die offenbar bei der letzten Ausschusssitzung – an der ich nicht teilnehmen konnte – stattgefunden hat. Es ging um das Problem der Belegkliniken. Offenbar ist vom Staatssekretär eine Position zum Thema Sinnhaftigkeit von Belegbetten dargelegt worden, die der von Herrn Czaja ähnlich ist, und die ich noch einmal akzentuieren möchte, dass nämlich das Belegarztsystem – auch Herr Pape ist darauf eingegangen – im Rahmen von Vernetzung und Verbindung von Ambulant und Stationär ein wichtiges Zwischenglied in der Versorgungskette ist. Es ist deswegen wichtig, dass die Belegbetten in ein klassisches Krankenhaus integriert sind. Sie, Herr Matz, haben sich sehr stark für die Existenz privater, reiner Belegkliniken aus dem Fenster gehängt und gleichzeitig unterstellt, dass von Seiten der Senatsverwaltung eine Gegenposition zu den privaten Belegkliniken aufgemacht werden solle. An dieser Stelle haben Sie sich deutlich als Lobbyist für private Belegkliniken dargestellt und Ihre Stoßrichtung, die in diesem Antrag steckt, entwertet. Sie machen deutlich, dass es Ihnen offenbar mehr um eine Lobbypolitik für diese spezielle Klientel geht. Habe ich Sie hier missverstanden, sollten Sie das in der Ausschusssitzung durch die Darlegung Ihrer Vorstellungen, die Sie dort noch einmal ausführlicher einbringen können, ausräumen.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Danke schön, Frau Kollegin Simon! – Die Redeliste schließt mit dem Kollegen Schruoffeneger von Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!

[Vereinzelter Beifall bei den Grünen und der FDP]

Auf der anderen Seite, Herr Matz, darf man aber auch nicht einseitig die Belegarztkliniken bevorzugen. Diesen Eindruck hat man – Frau Simon hat es gesagt –, wenn man Ihren Gesetzesantrag mit Ihrer Pressearbeit und Ihrer Presseerklärung zu den Belegarztkliniken vergleicht. Wir sollten uns überlegen, ob wir insgesamt das Berliner Krankenhaussystem für Belegarztpraxis öffnen. Nicht in dem Sinn, dass wir einzelnen Kliniken spezielle Betten zuschreiben, denn dann kommen wir wieder zu der Frage, wer das darf und wer nicht. Aber wir sollten uns überlegen, ob man nicht im Rahmen der Krankenhausplanung eine Lösung finden kann, in der ein prozentualer Anteil eines jeden Krankenhauses über Belegarzttätigkeiten zu bedienen ist. Das würde auch bedeuten, dass es sich in entsprechendem Sinn auf Fördersummen bezieht. Damit könnte man das Problem lösen. Man hätte die gesamte Berliner Krankenhauslandschaft für Belegarzttätigkeiten

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Den Kandidaten entnehmen Sie bitte der Anlage der Drucksache. Wer den dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir die Wahl vollzogen.

von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Axel Rabbach,

geöffnet und hätte es zugleich unter Kontrolle. Ob bei einer solchen Regelung eine gesetzliche Regelung zusätzlich notwendig ist, bezweifele ich. Ich glaube, das wäre der Weg der Liberalisierung des Systems. Das, was Sie machen wollen, ist eine zusätzliche Regulierung. Dabei handelt es sich jetzt um veränderte Fronten, die vielleicht etwas zu tun haben mit den Lobbies, die jeweils hinter den einzelnen stehen.

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Lfd. Nr. 8 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 9:

Wahl

Ein Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz

Nachwahl auf Antrag der PDS

Hierbei handelt es sich um eine Nachwahl auf Antrag der Fraktion der PDS. Für das bisherige Mitglied Herrn Abgeordneten Dr. Nelken wird als neues Mitglied Herr Abgeordneter Udo Wolf vorgeschlagen. Wer also Herrn Udo Wolf als Mitglied in den Ausschuss für Verfassungsschutz wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Udo Wolf einstimmig zum Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz gewählt worden.

Lfd. Nr. 10:

Wahl