Mario Czaja
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Straßenausbaubeitragsgesetz muss so schnell wie möglich abgeschafft werden.
Damit kommen wir gleich zu den drei Unwahrheiten, die von der Regierungsseite immer gebracht werden. Ich beginne mit der ersten: Alle Länder hätten ein Straßenausbaubeitragsgesetz. – Die meisten Länder haben ein kommunales Gebühren- und Abgabengesetz. Gehen wir ein
mal in das Bundesland Hessen. Da gibt es ein kommunales Gebühren- und Abgabengesetz. Dort haben fast alle Gemeinden und Städte kommunale Ortssatzungen bis auf Frankfurt am Main. Frankfurt am Main erhebt keine Straßenausbaubeiträge. Wieso? – Weil Frankfurt am Main die höchste Grundsteuer im Bundesland Hessen nimmt. Wie hoch ist die Grundsteuer? – Halb so hoch wie in Berlin. Deswegen braucht Berlin kein Straßenausbaubeitragsgesetz.
Wir haben einem Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 12. Oktober an die Bezirksstadträte entnommen, dass man damit rechnet, dass pro Bezirk zwei Mitarbeiter vorzusehen sind, die vier bis fünf Ausbaumaßnahmen im Jahr abrechnen. Wir haben einmal ausgerechnet, was in den letzten drei Jahren an Straßenbaumaßnahmen im Bezirk Köpenick gemacht worden sind, die für Ausbaubeiträge relevant sind. Wenn die Praxis in der Weise umgesetzt wird, wie das Gesetz es vorsieht, kommen wir auf durchschnittlich 560 000 € Einnahmen pro Jahr. Wenn wir die fünf Personalstellen berücksichtigen und die Kosten- und Leistungsrechnung anwenden, kommen wir auf einen Personalaufwand von 470 000 € pro Jahr.
D. h., so Ulbricht – ein Sozialdemokrat, der für dieses Gesetz stand – weiter:
Rund 80 % der Einnahmen werden für die Finanzierung der Verwaltung und die Umsetzung benötigt. Wir denken, dass dieses, wenn das eine belastbare Berechnung ist, im Wesentlichen dazu dienen wird, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst zu sichern, aber für Karlsruhe käme an dieser Stelle nicht allzu viel heraus.
Das sagte Herr Ulbricht, der Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick und ein Befürworter dieses Gesetzes. Er hat Recht. Wir brauchen kein Straßenausbaubeitragsgesetz. Es führt nicht zu Einnahmen. Im Gegenteil! Wenn ich in einem Jahr keine Straßenausbaubeiträge erhebe, was in Köpenick in den letzten vier Jahren der Fall war, würde man mehr Geld für die Verwaltung ausgeben, als man für den Straßenausbau einnähme. Auch das zeigt, dass Berlin kein Straßenausbaubeitragsgesetz braucht.
Eine dritte Behauptung: Es wird immer gesagt, man habe keine Alternativen. Ich habe meine Unterlagen nach Anträgen der verschiedenen Fraktionen durchsucht und
Der Motor ist nicht geschmiert, der Wahlkampfmotor läuft heiß, er bleibt stehen, vielleicht bei 19,8 %.
Herr Lindner! Ich weiß, dass auch Sie hilfreich versuchen, mit jedem Thema im Wahlkampf Punkte zu machen. Aber so primitiv zu sein und zwei Tage vor dem letzten Plenum einen Antrag einzubringen, um in I. Lesung ein Gesetz zu ändern und sich dabei auf ein Gerichtsurteil aus dem Juli zu beziehen, das kann man nur so verstehen, dass Sie das Gerichtsurteil nicht verstanden hätten. Das ist doch alles so durchsichtig. Ich glaube nicht, dass Sie mit dieser Argumentation irgendjemanden erreichen. Das ist Wahlkampf in seiner primitivsten Form, bei dem den Menschen Angst gemacht werden soll. Mit dieser Angst versuchen Sie, Stimmen zu bekommen.
eine gemeinsame Presseerklärung von Grundstücksnutzerverbänden und der CDU vom 6. Mai 1999 gefunden. Es geht um das Modellprojekt „Siedlungsentwicklung von unten“. Es sieht vor, dass sich Anwohner in Straßenversammlungen zusammentun, dass mit dem Bezirksamt über Standards abgestimmt wird, dass es Rahmenvereinbarungen für Eigenregie und Muskelhypothek gibt, dass die Kommune und die Anleger einen Fonds bilden und dass dann eine Ausschreibung, eine gemeinsame Baubegleitung und eine gemeinsame Abrechnung erfolgen. Dann habe ich noch einen gleichen Antrag der PDSFraktion vom 23. September 1999 gefunden. Sie kennen ihn vielleicht noch. Damals haben ihn Carola Freundl, Harald Wolf und Stefan Liebich unterschieben. Da steht:
Berlin braucht kein Straßenausbaubeitragsgesetz, sondern Berlin braucht Siedlungsentwicklung von unten.
Unser Konzept war damals Bestandteil des Regierungshandelns. Wir sind in der Koalition mit den Sozialdemokraten nicht umgefallen.
Ein solches Gesetz muss wieder abgeschafft werden. Deswegen bringen wir heute diese Gesetzesinitiative ein. Berlin braucht kein Straßenausbaubeitragsgesetz, sondern niedrige Standards. Dies wollen wir den Berlinerinnen und Berlinern noch einmal mit auf den Weg geben. Sollten Sie das naturgemäß ablehnen, werden wir es nach der Wahl sofort wieder einbringen, weil es Programmatik der Union in Fraktion und Partei ist. Wir brauchen kein Straßenausbaubeitragsgesetz.
Gerne!
Die große Koalition hatte Ihren Antrag bereits zur Beschlussfassung und zur eigenen Programmatik entwickelt, wie ich es eben darstellte. Sie haben damals lediglich unseren Antrag abgeschrieben, weswegen man darüber nicht abstimmen brauchte. Das Thema wurde im Ausschuss behandelt. – Vielen Dank!
Herr Radebold! Ich möchte Ihnen im ersten Punkt Recht geben: Ja, es ist Wahlkampf. Es handelt sich um ein Thema, das die Menschen in den Stadtrandgebieten bewegt. Deshalb setzen wir es auch auf die Tagesordnung. Wir machen kein Geheimnis daraus, dass wir die Themen aufgreifen, die die Menschen bewegen.
Als Zweites: Sie haben völlig Recht, es gibt keinen Bescheid über 72 000 €,
sondern ich habe auf der Veranstaltung klar gesagt, dass diese Formulierung in der Einladung nicht richtig gewesen ist. Es gibt eine Vorabberechnung, die den Grundstückseigentümern mitgeteilt worden ist, nämlich für ein 6 000 qm großes Grundstück, auf dem sich ein Gewerbe befindet.
Ich weiß nicht, ob Sie es in Ordnung finden, dass ein Mittelständler 72 000 € bezahlen soll. Das Problem bei Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen ist, dass die Vorabberechnungen in der Realität meist um 20 bis 30 % übertroffen worden sind. Das bedeutet, der Eigentümer dieses Grundstücks wird nicht 72 000 € zahlen, sondern 85 000 € bis 90 000 €. Deshalb haben Sie Recht, dass die Zahl nicht stimmt, Sie ist größer.
Sie betreiben Verunsicherung bei den Menschen mit Ihrem Gesetz. Ursache und Wirkung sollten Sie, Herr Radebold und erst Recht die Genossen der PDS, auseinanderhalten können, anstatt Stadträte und Abgeordnete zu beschimpfen, die die Probleme aufgreifen. Sie als Gesetzgeber haben die Ursache für die Verunsicherung der Menschen geschaffen. Deshalb gehört das Gesetz so schnell wir möglich abgeschafft.
) (D
Wie eine mit Fehlern behaftete Ariane-Rakete ist das Gesetz bereits kurz nach dem Start außer Kontrolle geraten. Das war Ihr Problem. In der ersten Stufe war es Ihre Geldgier. Die Begehrlichkeiten, die Sie hatten, waren, frisches Geld in die marode Landeskasse zu spülen, die nicht einmal mehr die normale Straßenunterhaltung bezahlen kann. Ein paar Millionen konnten für die bezirkliche Straßenunterhaltung gerade noch abgeknapst werden, aber das war es dann auch schon. Nun sollten die Haus- und Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden, um die Landeskasse aufzufüllen. Berlin befindet sich infrastrukturell auf Talfahrt, das wissen wir alle. Die Aussichten sind katastrophal, wenn man den Angaben der Fachleute und denen des Landesrechungshofes, der Ihnen das vorgehalten hat, folgt. Das erinnert irgendwie an das Zitat des Herrn Sarrazin vom gestrigen Tag, dass unsere Straßen den Zustand von 1947 erreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus einigen Berliner Krankenhäusern kamen in den letzten Wochen Besorgnis erregende Nachrichten. Einige der Schlagzeilen: Patient nach 6 Tagen tot gefunden. Vermisster Patient 3 Tage allein im Aufzug. Tod durch Verbrühungen. – Dies sind nur einige Schlagzeilen der vergangenen Wochen über Berlins Pflegeeinrichtungen und Kliniken, drei dramatische Vorfälle, die viele Fragen nach der Qualität der Pflege in Krankenhäusern und Heimen und nach der Fürsorgepflicht aufwerfen.
Wir mussten dazu übrigens nicht erst durch Oppositionsaufträge respektive -anträge aufgefordert werden.
Nein, Frau Ströver! – Erstellung und Umsetzung eines Mauergedenkkonzepts sind zentraler Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen SPD und PDS aus dem Jahre 2001.
Wir haben unser Versprechen gehalten!
Aktuell ist dieses Thema auch, weil ausgerechnet die in dieser Frage völlig versagt habende Berliner CDU die Unverschämtheit hat, in Permanenz mit persönlichen Diskriminierungen des Senators auf dieses selbst von den Opferverbänden dankbar aufgenommene Konzept zu reagieren.
Dem wollen wir heute entgegentreten. – Hören Sie bitte zu! – Dass sich führende CDU-Politiker dazu hinreißen lassen, das Mauergedenkkonzept mit einer Bundesgartenschau gleichzusetzen, spricht für den Grad der Verantwortung, den Sie gegenüber diesem schmerzlichen Kapitel der deutsch-deutschen Geschichte auszuüben in der Lage sind.
Sie vergiften damit aus mehr als durchsichtigen Erwägungen die politische Atmosphäre in dieser Stadt.
Ausfluss dieser Debattenkultur ist ein Schreiben, das ich gestern erhalten habe und in dem ich als geistig unheilbares Mitglied einer Mörderbande – gemeint ist meine Partei – bezeichnet werde.
Ihr Beifall, Herr Henkel, spricht für sich
und gegen Sie.
1961 habe ich lesen und schreiben gelernt, andere können heute noch nicht einmal lesen.
Auch dies ist ein Grund für die Aktualität dieses Themas.
Wir wollen die Stadt informieren, was das Konzept vorschlägt. Wir wollen über die Hürden sprechen, die seiner Verwirklichung im Wege stehen, und wir wollen um Ihre tätige Mithilfe bei seiner Realisierung werben, und zwar über Parteigrenzen und Wahltermine hinweg.
Wird ein Patient in ein Krankenhaus eingeliefert, begibt er sich in die Obhut des Hauses. Doch offenbar sind die Häuser, sei es wegen des Personalabbaus oder gestiegener Belastungen, aber auch wegen immer komplexerem und teilweise dementem Patientenklientel nicht mehr in der Lage, sich ausreichend um die Kranken zu kümmern. Hinzu kommen immer frühere Entlassungen aus der stationären Betreuung und damit schneller wechselnde Patientenströme.
Festzuhalten ist aber auch: Alle die Nachrichten kommen aus landeseigenen Kliniken, aus der Charité und Vivantes.
Herr Pape, ab sofort plant die Geschäftsführung von Vivantes elektronische Armbänder für demente Patienten, so berichtet heute die „Berliner Zeitung“. – Man überlegt – so die Geschäftsführung –, die Räume, insbesondere die entlegenen Räume, mit Bewegungsmeldern auszustatten.
Nach unsere Auffassung liegt das Problem jedoch tiefer. Es liegt nicht nur an der technischen Ausstattung, sondern an zu wenig Fachpersonal und an Überarbeitung im Bereich der Pflege.
Die Republik steht Kopf, weil uns die Preise für Gas, für Strom und für Abfallentsorgung davongaloppieren, alles steigt und steigt, aber unser Linksparteiminister, der sonst so gern davon fabuliert, dass Mehrwertsteuer Kaufkraft entziehe, dessen Partei gegen den Sozialabbau wettert, vom dem wir im Bund hören, dass man sich niemals an einer Regierung beteiligen werde, die Sozialabbau betreibe, stoppt nicht etwa die Konzerne. Er macht das Gegenteil. Er greift den Berlinerinnen und Berlinern von hintenherum zusätzlich in die Tasche. Das ist ein Thema, das wir hier besprechen müssen, und das können wir nicht so einfach hinnehmen.
Damit nicht genug! Dann entscheidet die Bundesnetzagentur auch noch und sagt: 18 % der Gebühren, die ihr verlangt, sind zu viel. Das ist zu viel für die Durchleitung. Das ist fast ein Fünftel des Strompreises, den sie bezahlen. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal auf Ihre Stromrechnung geschaut haben. Rot-Grün hat nämlich ein Gesetz gemacht, dass dieser Betrag auf den Stromrechnungen ausgewiesen werden muss. Bei mir entfiel bei einer Stromrechnung in Höhe von 248 € die Summe von 119 € auf die Durchleitung durch die Netze. Das sind 47 %.
Gerade hier ist der Senat und insbesondere die Senatorin für Gesundheit gefragt. Sie als Fachsenatorin trägt die Verantwortung für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Krankenhausversorgung, die Einhaltung von Pflegestandards und die Notfallvorsorge in allen Kliniken.
Sie führt den Begriff Verbraucherschutz in ihrem Titel und trägt damit auch für den gesundheitlichen Verbraucherschutz Verantwortung. Frau Knake-Werner ist zudem führendes Mitglied im Aufsichtsrat des Vivantes-Konzerns und damit an vorderster Stelle mitverantwortlich für Kontrolle der Personalpolitik und für Qualitätssicherung.
Wir sind der Auffassung, dass die 180 000 Patienten, die jedes Jahr bei Vivantes behandelt werden, und die 130 000 Patienten, die jedes Jahr in der Charité um stationäre Behandlung ersuchen, ein Recht darauf haben, dass wir uns mit diesen Vorfällen beschäftigen und der Senat die Verantwortung hat, Position zu beziehen. Ebenso sind wir der Auffassung, dass die 15 000 Beschäftigten der Charité und die 13 500 Beschäftigten von Vivantes, deren 100-prozentiger Eigentümer das Land ist, ein Recht darauf haben, dass wir uns darum bemühen, dass ihr Unternehmen, unser Unternehmen mit hoher Qualität und Patientenzufriedenheit wettbewerbsfähig gegenüber allen anderen klinischen Einrichtungen der stationären Versorgung ist.
Aus diesem Grund beantragen wir diese Aktuelle Stunde am heutigen Tag. Wir glauben, die 350 000 Patienten sind es wert, dass wir über dieses Thema sprechen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen! Meine Herren! Am heutigen Tag behandelt das Abgeordnetenhaus unter dem Tagesordnungspunkt 6 B das Straßenausbaubeitragsgesetz und andere Gesetze. Damit versucht die SPD-Linkspartei.PDS-Regierung, eines der umstrittensten und bestrittensten Gesetze mit tiefgreifenden Auswirkungen auf Sozialmieter einerseits und Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer andererseits in der Abendstunde mit fünf Minuten Redezeit durch das Parlament zu lancieren.
der im Januar 2003 sagte:
Oder der Fraktionsvorsitzende der PDS in der BVV Marzahn-Hellersdorf schreibt im Februar 2005 an seine Fraktion:
Und der Abgeordnete Spindler sagte in der letzten Anhörung des Bauausschusses:
Recht haben diese Genossen! Nur leider haben sie einen Fraktionsvorsitzenden, der seine Fraktion heute zum Kniefall vor der Sozialdemokratie zwingt.
[Beifall bei der CDU und der FDP – Oh! von der Linkspartei.PDS – Henkel (CDU): Eine gefallene Fraktion! – Frau Dr. Hiller (Linkspartei.PDS): Wie war das mit der Mehrwertsteuer?]
Dafür wird dem Parlament und der Öffentlichkeit heute vorgegaukelt, dass eine tiefgreifende Bürgerbeteiligung und einige Sozialklauseln eingearbeitet wurden.
Regen Sie sich nicht so auf, ganz ruhig bleiben! – Doch wie ist die Realität? – Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hat sich am Inhalt und an der Schärfe des Gesetzes nichts verändert. Sie haben versucht, einerseits die Verantwortung in die BVVen zu verlagern, andererseits Ratenzahlungsreglungen aufzunehmen.
Aber die Haltbarkeitsregelung dieser Paragraphen wird schon mit der Veröffentlichung ablaufen. Dies beweisen die Vorgänge im Ersterschließungsrecht. Auch hier gab es eine Mitbestimmung. Erst nachdem im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf der Stadtrat Simdorn in der Scha
Sie missachten, dass die überwiegende Anzahl der Eigentümer dieser Stadt keine Vermieter sind. Sie missachten, dass eine Wertsteigerung durch Erschließung seit 15 Jahren nicht mehr vorhanden ist. Sie missachten, dass es hier den höchsten Grundsteuerhebesatz in Deutschland gibt und dass wir seit zehn Jahren ein Straßeninstandhaltungsstau haben, wie seit langem nicht mehr.
Ich komme gleich zum letzten Satz. – Heute zeigen die Genossen, dass sie es genauso sehen. Mir fällt kaum ein Satz mehr ein außer Goethe, der sagt:
ckelsterstraße bestehende Bescheide zurücknahm, gab es aus der Senatsverwaltung eine Ausführungsvorschrift, die sagte:
Erschließungsbeiträge sind im zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss einer Baumaßnahme im Wege der Abschnittsbildung zu erheben, sobald Teilmaßnahmen abgeschlossen sind. Ist von der Kostenspaltung Gebrauch zu machen.
Auswirkung dieser Verordnung war, dass Bezirksamtsmitglieder nun persönlich hafteten, wenn sie nicht jede Teileinrichtung in Rechnung stellten.
Ein zweites Beispiel: Ihr Anzuhörender, Herr Prof. Driehaus, sagte im Ausschuss:
Die Entscheidung darüber, ob zur Erfüllung der gesetzlichen Straßenbaulast die Durchführung einer beitragsfähigen Maßnahme (...) angezeigt ist, ist in erster Linie eine Frage, die sich aus der Straßenbaulast (...) ergibt, also aus rechtlichen Gesichtspunkten. Dies zu entscheiden, ist die Aufgabe der Verwaltung. Die Verwaltung ist dazu berufen, Recht umzusetzen. Von daher
ist nicht recht einsichtig, warum bei einer solchen Entscheidung die Bezirksverordnetenversammlung bzw. sogar ein Ausschuss (...) eingeschaltet werden sollte.
Auf Nachfrage sagte er, juristisch sei dies nicht haltbar.
Drittens: Alle Stundungsregelungen, die Sie eingebracht haben, sind Makulatur, wenn der Beitrag dennoch bezahlt werden muss und für die Stundung sogar noch Zinsen zu entrichten sind.
Sie verabreichen hier homöopathische Dosen, aber hinterher kommt das große Erwachen. Sie entwerten die Grundstücke und enteignen die Eigentümer von Kleinsteigentum durch die Hintertür.
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Dr. Lindner (FDP): So ist es! – Klemm (Linkspartei.PDS): Wenn Lügen kurze Beine hätten, stünden Sie jetzt unter dem Pult!]
Das Erschließungsbeitragsrecht stammt aus dem letzten Viertel des vorvorigen Jahrhunderts, aus einer Zeit, als es in Berlin und Preußen überwiegend Trampelpfade gab. Damals hatte der Grundstückseigentümer einen Vorteil von der Straße. Aber heute wird doch niemand mehr behaupten, dass die Infrastruktur, die wir jetzt haben, nicht von allen Bürgern gleichermaßen genutzt würde.
Zu dieser Zeit existierte aber auch noch ein Dreiklassenwahlrecht, nachdem Grundstückseigentümer etwa die
siebzehnfache Wertigkeit gegenüber Bürgern ohne Eigentum hatten. Das müssen Sie dann auch mit wollen, wenn Sie ein solches Gesetz hier beschließen.
Doch es geht Ihnen nicht um Fakten. Es geht Ihnen um eine Ideologie. Es ist die Ideologie der Sozialdemokraten, die seit zehn Jahren versuchen, Eigentümern von Kleinsteigentümern als Bourgeois abzustempeln und der Meinung sind, sie könnten gern für alles zahlen.
Ich möchte auf zwei Dinge eingehen, Herr Radebold. – Dass es Ihnen peinlich ist, dass in Ihrem Wahlkreis jeder weiß, wie Sie abgestimmt haben, verstehe ich.
Ich will es beim Straßenausbaubeitragsgesetz relativ kurz halten, weil wir schon sehr lange darüber diskutiert haben. Wir haben im Bauausschuss einen Antrag eingebracht, den ich Ihnen noch einmal begründen will. Wir haben verlangt, dass, wenn die Leute den Straßenausbaubeitrag bezahlen sollen, wir ihre Rechte stärken müssen. Sie haben – und das ist richtig – eine bestimmte Beteiligung in Ihrem Gesetz verankert. Das ist übrigens die glei
che Beteiligung, wie es sie bei Bebauungsplänen gibt. Wissen Sie, wie es bei Bebauungsplänen ist? – Da wird mal eben weggewogen. Ein Grund, warum wir so viele Bebauungspläne ablehnen, ist, weil dort einfach nur steht, der Senat hat ein anderes Interesse – abgewogen, weggewogen. So kann man mit den Leuten nicht umgehen, schon gar nicht, wenn man ihnen in die Tasche greifen will. Deshalb haben wir mit unserem Änderungsantrag verlangt, dass die Quoren erhöht werden, so dass es nicht so einfach ist, zu behaupten, die Bürger wollten etwas anderes, aber uns ist das egal, wir wollen das. Sie wollten sich darauf nicht einlassen. Für uns ist das aber ein Essential, damit beim Straßenausbaubeitrag nicht das Gleiche passiert wie bei jedem Bebauungsplan, dass die Interessen der Bürger nicht wirklich eine Rolle spielen.
Kommen wir zu dem Erschließungsgesetz – zum Straßenausbaubeitragsgesetz habe ich mindestens schon fünf Mal gesprochen, daher spare ich mir das jetzt. Das Erschließungsgesetz haben Sie dringlich eingebracht, und das Problem daran ist, dass bis gestern zum Hauptausschuss sehr deutlich wurde, dass Sie gar nicht wissen, was die Konsequenzen dessen sind.
Sie sollten aber als Abgeordneter zu Ihren Entscheidungen stehen.
Das Gute an diesem Gesetz ist, dass man keinen Hochschulabschluss braucht, um zu verstehen, dass es unsinnig ist. Es reicht normaler Menschenverstand, Herr Kollege!
Mit dem Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1999
wurde die Arbeit der Psychotherapeuten politisch anerkannt und in einen gesetzlichen Rahmen gestellt. Daraus resultiert für meine Fraktion, dass der Anspruch der Psychotherapeutenkammer Berlin gerechtfertigt ist, als weiterer anerkannter Heilberuf in das Berliner Kammergesetz integriert zu werden und sich auf dieser Grundlage ein eigenes Versorgungswerk zu schaffen.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
muss einmal ähnlich gedacht haben, denn seit Jahren soll ein diesbezüglicher Gesetzentwurf in ihren Schubladen ruhen, der die gleichberechtigte Einbeziehung der Psychotherapeutenkammer in das Berliner Kammergesetz vorsieht. Warum dieser Entwurf weiter dort schlummert, wird wohl immer ihr großes Geheimnis bleiben.
Auch die Anhörung und Diskussion zum Thema
brachte – jedenfalls für SPD und Linkspartei.PDS – keinen Erkenntniszuwachs, denn die rot-rote Koalition blieb bei ihren alten Argumenten, dass mit der Gründung eines eigenen Versorgungswerks das Abkoppeln von der Solidargemeinschaft gefördert würde. Das ist aber schlicht und einfach falsch, denn nach den neuen gesetzlichen Regelungen wird der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch kein einziger Euro entzogen.
Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion mit ih
rem Antrag zur Änderung des Berliner Kammergesetzes ein berechtigtes Anliegen aufgegriffen, das die CDUFraktion ausdrücklich unterstützt. Uns geht es darum, dass die Psychotherapeuten in Berlin gegenüber anderen Heilberufen nicht schlechter gestellt werden und wie in anderen Bundesländern die Möglichkeit erhalten, sich ein eigenes Versorgungswerk zu schaffen. Damit könnte für die freiberuflich tätigen Kammermitglieder eine angemessene Versorgung und für die Pflichtversicherten eine private Zusatzversorgung ermöglicht werden.
Aus diesen Gründen stimmt die CDU-Fraktion diesem
Gesetzesantrag zu.
Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Aussage des Geschäftsführers des Wissenschaftsberatungsunternehmens Illuminate Consulting Group, Herrn Daniel J. G., nach der die Freie Universität auf Grund der rot-roten Regierung „isoliert“ und damit „am Anfang ihres Endes“ sei?
2. Für welche Berliner Universitäten arbeitet dieses Unternehmen?
Herr Senator! Wie gewährleisten Sie auf Bundesebene, dass die anderen Bundesländer und die anderen Vertreter, die in diesem Gremium sitzen, von den derzeitigen Äußerungen nicht fehlgeleitet werden und weiterhin die Auswahl nach Exzellenz stattfindet und
nicht eine Vorauswahl aus Berliner Sicht stattgefunden hat und damit nur noch eine der drei Universitäten eine Chance zu haben scheint?
Herr Gaebler! Ich danke Ihnen, dass Sie uns als Sprachrohr der Verbände der Grundstücksnutzer und der Mieterverbände bezeichnen. Ihr Senatsbaudirektor Stimmann hat in der letzten Woche deutlich gemacht, dass es in dieser Stadt zuerst die Sozialmieter trifft, weil die Kalkulationsgrundlage Ihrer Mieten so aufgebaut ist, dass Ihr Gesetz zuerst bei ihnen umlegbar ist. Erzählen Sie uns keine Märchen! Danke, dass es so im Protokoll steht, Herr Hillenberg! Tausende Berliner werden das lesen.
In der vergangenen Parlamentssitzung haben die Vertreter von SPD und PDS unseren Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde mit ziemlich fadenscheinigen Argumenten verhindert. Damit haben Sie die Zeit der Verunsicherung und Angst bei den Berlinerinnen und Berlinern erneut verlängert. Dieses Verhalten führt bei den Menschen zu Recht zu der Befürchtung, dass die Aussage der elf PDS-Abgeordneten, dem Gesetz nicht zuzustimmen, reine Taktik ist. Warum ist das so? – Wir halten das für eine arglistige Täuschung, weil Sie einerseits in Ihren Wahlkreisen deutlich machen wollen, Ihr sozialdemokratischer Koalitionspartner trage die Verantwortung, und andererseits hoffen, dass die Menschen nach Artikeln wie dem im „Berliner Kurier“ ihrem Unmut nicht mehr freien Lauf lassen. Das werden wir nicht zulassen.
Herr Brauer, heute während der I. Lesung hat ausschließlich Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Liebich, angekündigt, diesen vordergründigen Argumenten ein Ende zu
machen, mit uns gemeinsam diesem Freifahrtschein für Mieterhöhungen und Grundstücksenteignungen zu widersprechen und diesem volkswirtschaftlichen Amoklauf ein Ende zu machen.
Die Berliner haben den Gesetzentwurf bereits zu Tausenden gelesen. Sie haben uns in einer der Sitzungen hier vorgeworfen, wir hätten ihn gestohlen. Sie haben ihn auf unterschiedlichsten Veranstaltungen und bei diversen Organisationen gelesen. Sie wissen, dass dieses Gesetz die Möglichkeit schaffen soll, für jede Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und – Herr Hillenberg hat es hier bestätigt – für jedes Schlagloch in der Stadt,
für Gehwege, Radwege, Parkflächen, Grünanlagen, Straßenbeleuchtung und Regenwasserentwässerung einen Beitrag von maximal 75 % zu erheben. Das haben die Berliner verstanden.
Ich gestatte jetzt keine Zwischenfra ge. –
Die Berliner haben die Musterberechnung studiert und festgestellt, dass nicht die tatsächliche, sondern die potentiell mögliche Bebaubarkeit Grundlage für die Berechnung der Umlage ist. Die Berliner haben gelesen, dass dieses Straßenausbaubeitragsgesetz je Anlieger 20 000 € kosten wird. Das ist der Durchschnittsbeitrag. Höchstsätze haben wir beim letzten Mal genannt.
Die Berliner Mieter haben die Nachricht von Ihrem Senatsbaudirektor sehr wohl verstanden, nämlich dass die Kosten sehr schnell, spätestens in drei Jahren, auf den Mieter umlegbar sind. Und sie haben von demselben Senatsbaudirektor lernen müssen, dass bei den Sozialmietern auf Grund der besonderen Mietvertragsgestaltung als erstes mit der Umlage dieser Kosten zu rechnen ist.
Deshalb brauchen wir keine weitere Debatte in den Fachausschüssen. Wir brauchen Klarheit, ob dieses Parlament die Auffassung der Union teilt, dass die Belastungsgrenze erreicht ist,
die Gebühren und Abgaben ein hohes Maß erreicht haben oder ob wir der Auffassung sind,
dass zu den höchsten Grundsteuern, zu den um ein Vielfaches gestiegenen Strom- und Gaskosten, zu wachsenden Ausgaben für Müllabfuhr und Straßenreinigung noch weitere Beiträge hinzukommen sollen.
Ein SPD-Vertreter hat gesagt, dieses sei eines der modernsten Gesetze, die es in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Ja, es ist das modernste „Straßenraubbeihilfegesetz“, das es in der Bundesrepublik gibt, Herr Hillenberg. Ich wäre an Ihrer Stelle nicht stolz darauf, erst recht nicht, wenn mein Wahlkreis im Ostteil der Stadt liegt.
Unsere Position wird von den unterschiedlichsten Verbänden geteilt und eben nicht nur von Haus und Grund und VDGN, sondern von den Handwerkskammern, den Wohnungsbaugesellschaften, von Ihren Freunden, Herr Gaebler, von Rudi Kujath und all den anderen.
Alle diejenigen teilen unsere Auffassung, dass dieses Gesetz ein volkswirtschaftlicher Amoklauf ist. Werfen Sie uns nicht vor, dass wir ausschließlich Grundstückseigentümer vertreten.
Nein, wir vertreten die Interessen von jedem, der in dieser Stadt wohnt, denn jeder wird am Ende daran mittragen müssen.
Liebe Kollegen von der PDS! Dieses Gesetz hat eine lange Tradition. 1995: Nagel, 1997: Fugmann-Heesing, 1999: wieder in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen.
Wir haben es gestoppt. Jetzt liegt der Ball bei euch, nicht bei uns, ihr müsst es jetzt stoppen.
Wenn ihr schon nicht uns glaubt, darf ich noch einen Brief der PDS zitieren. Die PDS Marzahn-Hellersdorf schreibt an euch:
Liebe Genossinnen und Genossen,
wir bitten euch, eure Entscheidung sehr verantwortungsvoll abzuwägen und dabei zu bedenken,
dass die sozialen Auswirkungen schon groß sind. Nach unserer Meinung kann angesichts der fehlenden Bereitschaft der SPD,
den berechtigten Forderungen der PDS voll zu entsprechen, und der unter Rot-Rot
hört, hört! –
in Berlin bereits extrem gewachsenen Belastungen bei der Grundsteuer, BSR, bei Energie- und Heizkosten
und bei der Kostenexplosion in den Siedlungsgebieten keinem weiterem Straßenausbaubeitragsgesetz zugestimmt werden, nicht in dieser Legislaturperiode und eigentlich auch nicht darüber hinaus.
Mit solidarischen Grüßen Klaus-Jürgen Dahler, Fraktionsvorsitzender und u. a. die Sprecher für Umwelt und Verkehrspolitik
Wenn Sie nicht uns glauben, glauben Sie wenigstens Ihren eigenen Genossen, und machen Sie Schluss mit diesem skrupellosen Gesetz, das jetzt hier beschlossen werden soll.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin bedrückt trotz aller Aktualität Ihres Themas trotzdem – es bleibst sicherlich auch weiterhin das wichtigste Thema – die Arbeitslosigkeit. Berlins Unternehmen fehlt es an Finanzkraft und wirtschaftlicher Handlungsfreiheit. Berlins öffentlicher Haushalt ist massiv verschuldet. Die Antwort dieses Senats darauf heißt: ein Straßenausbaubeitragsgesetz, neue Abgaben für private Leute, neue Abgaben für Unternehmen und ein unwirtschaftliches Gesetz auch für die Kommune Berlin. Deswegen ist das das aktuellste Thema des heutigen Tages.
Dieses Gesetz belastet nicht nur Eigentümer, nicht nur Anlieger, nicht nur öffentliche Haushalte, sondern – wie wir seit gestern nach Herrn Stimmann ganz aktuell wissen – auch erheblich die Mieter in Berlin. Der Mieterbund hat sich dazu geäußert; Herr Stimmann hat sich dazu geäußert. Es belastet alle Menschen in dieser Stadt. Deswegen muss es heute hier debattiert werden.
Zehntausende von Berlinern haben sich in den letzten Monaten auf unterschiedlichsten Veranstaltungen über dieses Gesetz informiert und ihren Protest deutlich gemacht. Der CDU-Initiative zum Stopp dieses Gesetzes haben sich Verbraucherschutzverbände, Haus und Grund, der Verband deutscher Grundstücksnutzer, die Berliner Wohnungsbaugesellschaften, die Handwerkskammer, die IHK, der Verband der Berliner Industriellen und Kaufleute und der Mieterbund angeschlossen. In der letzten Woche folgten dieser Position auch die Bezirksbürgermeister von PDS, Grüne und CDU. Auch die sozialdemokratischen Bürgermeister verweigerten die Zustimmung; sie enthielten sich.
Selbst gegen den Druck von Stefan Liebich, der seinen Wahlkreis Biesdorf schon längst verraten hat, haben 11 Abgeordnete der PDS ihr Versprechen eingehalten, das sie unter anderem auf einer Veranstaltung des VDGN gegeben haben, diesem volkswirtschaftlichen Amoklauf ein Ende zu machen und diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Dafür sind wir dankbar, dass sich auch 11 Abgeordnete der PDS unserer Initiative angeschlossen haben. – Vielen Dank!
In dieser aktuellen Stunde können wir deutlich machen, dass die Mehrheit des Parlaments dieses Gesetz nicht will, dass die Mehrheit des Parlaments weiß, dass wir aktuell die höchsten Grundsteuern in Deutschland mit 660 % haben. Aktuell haben wir die höchsten Wasser-, Abwasser-, Müllentsorgungs- und Personennahverkehrskosten in Berlin. Wir haben ständig steigende Energiepreise. Es gibt täglich neue Meldungen. Ein Ende ist nicht in Sicht. Der aktuelle Bodenrichtatlas zeigt, dass die Bodenrichtwerte sinken. Die Werthaltigkeit der Berliner
Immobilien nimmt ab. Das ist schlecht für Eigentümer und für Mieter in dieser Stadt. Deswegen darf es ein solches Gesetz nicht geben!
Machen wir heute schnell deutlich, dass es in diesem Parlament keine Mehrheit für ein Straßenausbaubeitragsgesetz gibt. Machen Sie, die 11 Abgeordneten der PDS, deutlich, dass Sie nicht hinter der Linie von Stefan Liebich stehen, der dieses Gesetz mit aller Macht durch das Parlament peitschen will, weil er sich eher auf der Seite des Senats als auf der Seite der Parlamentarier und der Bürger insbesondere im Ostteil dieser Stadt sieht.
Sie haben heute die Chance – dies sage ich an die Abgeordneten der PDS gerichtet –, hier ein Ende zu machen, und nicht nur durch Ankündigungen. Heute und hier soll es zu Ende sein. Es schadet Ihnen innerhalb der Partei überhaupt nicht. Das können Sie jetzt noch machen, bevor wir eine lange Debatte führen, die Investitionen und Spielraum bei Unternehmen, bei öffentlichen Haushalten, aber vor allem bei den Bürgern nicht mehr ermöglicht. Deswegen ist dieses die aktuellste Frage. Wir bitte um Zustimmung. Sie können deutlich machen, ob Sie es ernst meinen!
Wenn mir das zur Zeit gerechnet wird, gern.
Viele Irritationen der Charité in der Öffentlichkeit in den letzten Wochen werden wir in den Anhörungen der Charité im Vermögens- und im Wissenschaftsausschuss zur Sprache bringen und hoffentlich klären, um aus diesem Entwurf einen soliden Rahmen für das Unternehmen Charité und die Zukunft dieser Stadt zu bilden. – Ich danke Ihnen!
Ich weiß, Frau Präsidentin!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Flemming! Sie haben eben deutlich gemacht, dass Sie gut zwei Jahre Zeit gebraucht haben, um dieses Universitätsmedizingesetz auf den Weg zu bringen – eine lange Zeit, zweifelsohne! Es ist vernünftig, dass jetzt ein Gesetz vorliegt, aber Sie haben die letzten zwei Jahre nicht dazu genutzt, um ein vernünftiges Gesetz zu Wege zu bringen. Ich glaube sogar, dass wir von einer verlorenen Zeit für die Charité sprechen müssen, wenn wir die letzten zwei Jahre betrachten. Bei der Durchsicht dieses Gesetzes fehlt Ihnen eine Zielbeschreibung, was Sie mit der Universitätsmedizin in Berlin, mit der Universitätsmedizin Charité, vorhaben. Die Präambel ist eine Beschreibung von Allgemeinheiten. Herr Hoff, ich kann mir fast gar nicht vorstellen, dass Sie beim Schreiben dieser Präambel beteiligt waren; sie strotzt nur so vor Allgemeinplätzen. Es gibt einen ganz kleinen Punkt, in dem Sie in Details gehen, aber der ist so piefig, dass man sich kaum traut, ihn vorzutragen: Es geht um die zukünftigen Inhalte der Mitteilungsblätter der Charité geht.
Herr Abgeordneter Flemming! Ich danke Ihnen für diese Zwischenfrage. Es gibt kein Bundesland, in dem gesetzlich geregelt ist, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der Wissenschaftssenator sein muss. Das Gesetz, in dem das steht, müssen Sie mir zeigen!
Ein dritter Punkt ist die Gremienvielfalt, die Sie in diesem Gesetz festgehalten haben – weiterhin sieben verschiedene Organe, deren Zuständigkeiten weit aufgebläht sind.
Sie wissen selbst, dass niemand aus dem Vorstand der Charité diesem Gesetz, wie es derzeit auf dem Tisch liegt, zustimmen kann – im Gegenteil, man arbeitet intensiv an Zuarbeiten an die Regierungsfraktionen, um Veränderungen herbeizuführen. Es fehlt an Erfolgen aus der Erprobungsklausel, die von uns bisher für solch ein Gesetz vor
1. Wir als rot-rote Koalition haben eine Strukturveränderung vorgenommen, die über Jahre hinweg überfällig war und zur Fusion der Universitätsmedizin in Berlin geführt hat. Die Zielstellung dieses Universitätsmedizingesetzes besteht darin, die Zusammenfassung der einzelnen Standorte der beiden Fakultäten nicht nur additiv, sondern auch als Struktur zu ermöglichen. Deshalb findet sich in diesem Gesetzentwurf – anders als im Vorschaltgesetz – die Ermöglichung dessen, was sich die Charité in eigener Überlegung und nicht in Reglementierung durch den Senat, durch das Parlament oder andere öffentliche Einrichtungen realisiert hat, nämlich die Einrichtung von Zentren. Die Struktur der Charité in Zentren ist aber die Überwindung der bisher nur additiv zusammengefassten Standortstrukturen und die Bildung einer zusammengefassten und aus sich selbst heraus neu strukturierenden Einrichtung die Charité-Universitätsmedizin. Diese Strukturen gewährleisten zu können ist eine der Zielstellungen des Gesetzentwurfs.
geschlagen wurde, es fehlt an Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Sie haben dem Senat beziehungsweise dem Abgeordnetenhaus den Zustimmungsvorbehalt für fast jede kleine Maßnahme gegeben. Auch das halten wir nicht für richtig. Bei einer Universitätsmedizin muss der Vorstand die Möglichkeit haben, auch Einzeldinge regulieren zu können.
Kurzum: Es fehlt Ihnen an einer Vision für die Berliner Universitätsmedizin. Sie sparen nicht nur am stärksten an den Stärken der Stadt, sondern Sie reglementieren auch noch am stärksten an den Stärken der Stadt. Sie sollten dieses Gesetz nicht weiterschreiben, Herr Flemming, sie sollten es anderen übergeben. Vielleicht haben wir dann die Chance, nicht wieder von verlorenen Jahren für ein so wichtiges Unternehmen wie die Charité sprechen zu müssen. – Vielen Dank!
Was Sie eben gesagt haben, dass es nur um die Veräußerung von Grundstücken gehe, steht eben gerade nicht im Gesetz. Sie schreiben im Gesetz, dass der Aufsichtsrat bei jeder Einzelmaßnahme, z. B. bei jedem außertariflichen Vertrag, zu hören sei. Damit braucht man
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wir haben heute am Ende dieser Debatte im Parlament noch einmal alles Mögliche zum Thema Vivantes und Charité gehört, ich möchte Sie nicht weiter mit allerlei Dingen langweilen, sondern nur auf einige wesentliche Punkte eingehen.
Frau Senatorin! Sie haben gesagt, Vivantes und die Charité sollen ihre Arbeit strategisch koordinieren. Dafür habe es einen Letter of Intent gegeben, in dem das alles enthalten sei. Dieser Letter of Intent – –
Ja, das dürfen Sie auch nicht sagen, weil im Grund aus dem Letter of Intent nichts erfüllt wurde. – Weder arbeiten bei Vivantes die Labors zusammen, noch haben die Physio- und Ergotherapie eine Zusammenarbeit ausbauen können. Das mit den akademischen Lehrkrankenhäusern haben wir auch schon gehört. Herr Kollege Flemming, ich verstehe Sie da vollkommen! Es macht überhaupt keinen Sinn, diesen Titel einfach so zu vergeben, sondern daran müssen Inhalte festgemacht werden und nicht die Frage, ob ein Titel bei den Mitarbeitern gewünscht ist. Jetzt erfahren wir, dass die Charité die größte Facility-Management-Ausschreibung, die es jemals in dieser Republik gegeben hat, vornehmen und so eine Konkurrenz zu Vivantes aufbauen wird, die ein solches Unternehmen ebenfalls hat. Die strategische Koordination ist also Fehlanzeige. Da scheinen Ihre Vorstellungen eher gesundheitspolitische Traumtänzerei zu sein und wenig mit der Realität zu tun zu haben.
Nun kommen wir zu einem zweiten Punkt: Sie sprechen von der „kooperativen Konkurrenz bei Wahrung der
Pape
Trägervielfalt“. Das liest man in Ihren Pressemitteilungen, in der Beantwortung dieser Großen Anfrage. Sie haben es eben auch so ähnlich formuliert. Was heißt denn „kooperative Konkurrenz bei Wahrung der Trägervielfalt“? – Erst einmal: Haben wir eine Trägervielfalt in Berlin? – Ja, wir haben schon eine Trägervielfalt, aber wir haben ein staatliches Monopol im Gesundheitswesen. 50 Prozent der Krankenversorgung werden von staatlichen Krankenhäusern erbracht, fast 300 000 Fälle. Nun kann man sagen, das sei nichts Schlechtes, das könne auch so bleiben, wenn sich nicht diese beiden großen Träger gegenseitig behinderten. Das ist derzeit der Fall. Vivantes und die Charité behindern sich gegenseitig. Die Charité macht 21 Prozent ihrer Fälle ausschließlich in der Basisversorgung, drei der neuen Krankenhäuser von Vivantes haben einen höheren Fallmix, behandeln also schwerere Fälle als die Charité selbst. Dass sie dann in Konkurrenz stehen, ist wohl normal.
Ja.
Ich sage gar nicht, dass Vivantes und die Charité von einem privaten Betreiber übernommen werden sollen, ich sage, dass wir derzeit keine vollständige Trägervielfalt haben, weil 50 Prozent des Angebots in staatlicher Hand sind.
Ich habe das noch nicht politisch bewertet. Politisch bewerten kann ich das erst etwas später.
Es ist aber momentan gar nicht der Zeitpunkt, es politisch zu bewerten, weil sich Vivantes in einem Restrukturierungsprozess befindet und die CDU-Fraktion bei der Universitätsmedizin eine Privatisierung für sinnlos hält. Das wissen Sie, dass das der Fall ist. Deshalb stellt sich diese Frage, die Sie hier gebracht haben, nicht.
Dann kommen wir zu einem dritten Punkt. Da hat man den Eindruck, Frau Senatorin und insbesondere Herr Flierl befinden sich ein bisschen im Wachkoma.
Sie sagen den Satz:
Eine Regulation durch Marktbereinigung birgt das Risiko hoher Arbeitsplatzverluste und riskiert die
öffentliche Trägerschaft weiterer Teile des Berliner Gesundheitssystems.
Natürlich ist das der Fall, dass eine Regulation die Marktbereinigung herbeiführt. Das ist keine Frage. Aber die Reduzierung im Krankenhausbereich um 20 bis 30 Prozent führt insgesamt schon zu einer Marktbereinigung. Deswegen weiß ich nicht, warum Sie Angst haben vor dem Arbeitsplatzverlust, denn der Patient wird nicht schneller gesund, nur weil er weniger im Krankenhaus behandelt wird, sondern er wird dann ambulant behandelt. Die Frage ist, wer diese ambulante Versorgung übernimmt: Macht das der Krankenhausträger selbst, oder machen das Partner des Krankenhausträgers oder Private, wie es heute auch der Fall ist?
Kurzum, Ihre Konzeption zur Kooperation zwischen Vivantes und der Charité geht bisher nicht auf. Es sind zwei konkurrierende Unternehmen. Diese beiden Unternehmen befinden sich in einem Umstrukturierungsprozess, in dem eine Privatisierung zweifelsohne schwierig ist.
Nun kommen wir zum Kernproblem. Das Kernproblem dieser beiden Unternehmen ist, dass sie Kapital brauchen, um in der Zukunft wettbewerbsfähig zu sein. Auf diese Frage, wie diese beiden Unternehmen zu Kapital kommen, haben Sie keine Antwort.
Auch Herr Sarrazin hat darauf keine Antwort. Er sagt zwar: „Doch!“, aber die Antwort kann nur sein, dass ich mir fremdes Kapital in die Stadt hole oder es aus dem Landeshaushalt heraus finanziere. Eins von beidem ist nur möglich.
Jetzt kommen wir zum Kern unserer Konzeption, dass es sinnvoll ist, Vivantes private Beteiligungen zu ermöglichen. Herr Kollege Pape, das kann heißen, dass man an Vivantes einzelne Häuser veräußert. Das kann heißen, dass man Vivantes private Beteiligungen am Gesamtunternehmen zulässt. Wir sind in dieser Frage offen und haben deswegen einen Interessenwettbewerb vorgeschlagen, ein Interessenbekundungsverfahren, in dem die privaten Investoren ihre Meinung dazu sagen sollen. Wir sind der Auffassung, dass dieses Kapital dafür genutzt werden sollte, um die notwendigen Investitionen bei der Charité in Mobilien wie in Immobilien vorzunehmen. Das halten wir für den sinnvollen Weg, nicht eine zwangsweise Kooperation von zwei Unternehmen, die derzeit miteinander nur konkurrieren.
Vivantes, das abschließend, Herr Kollege Lehmann, wird irgendwann ein ganz normales Krankenhausunternehmen sei. Ganz so schlimm, wie wir es befürchtet haben, sieht es nach der Drohverlustrückstellung, die man im letzten Jahr vorgenommen hat, nicht mehr aus. Damit konnte man die Bilanz ein bisschen positiv verändern und jetzt eine „schwarze Null“ präsentieren. Vivantes wird irgendwann ein ganz normales Krankenhausunternehmen sein, an dem, ob die Koalition das will oder nicht, privates
Kapital beteiligt sein wird, weil es gar keine andere Möglichkeit gibt.
Die Charité – da widerspreche ich Ihnen – sollte weiterhin mit ihrer Hochleistungsmedizin in staatlicher Verantwortung bleiben, dass nicht der private Eigentümer entscheidet, in welchen Schubladen geforscht wird, sondern dass in allen Kernbereichen, in allen Lebenswissenschaften geforscht werden kann. Das ist unsere Konzeption für die Kooperation zwischen der Charité und Vivantes. Die Antworten auf die Fragen und die vielen Floskeln, die der Senat momentan dazu vorträgt, bringen uns nicht weiter, sondern ein bisschen Realismus, ein bisschen Abgucken bei Herrn Sarrazin, was der über die Charité und Vivantes denkt, schadet den beiden PDSSenatoren nicht. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Der Senat hat das Abgeordnetenhaus von Berlin erneut hintergangen und ohne die in diesem Haus beschlossenen Auflagen des Parlaments zu erfüllen, erneut hinter verschlossenen Türen ein Straßenausbaubeitragsgesetz erarbeitet.
Dieses Gesetz sieht vor, dass das Land Berlin zur Deckung seines Aufwands und als Gegenleistung für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erhebt.
Nein, im Moment nicht! – Nach dieser Berechnung aus dem Haus Junge-Reyer werden 31 Anlieger, Herr Kollege Liebich, mit 1,6 Millionen € für den Straßenausbau alsbald zur Kasse gebeten.
Damit entfallen auf den durchschnittlichen Anlieger, der in dieser Straße zwischen 600 und 1 500 m² hat, 51 600 € je Anlieger.
Heute konnten wir im „Berliner Kurier“ von einer weiteren geheimen Berechnung lesen. Jetzt, Herr Radebold, ist Ihr Bezirk Treptow-Köpenick an der Reihe. 21 Anlieger sollen dort 966 000 € für den Ausbau bezahlen. Das entspricht einer durchschnittlichen Belastung von 46 000 € je Anlieger.
Ich möchte Ihnen den ganzen Wahnsinn dieses Gesetzes an Hand einer uns weiteren vorliegenden Berechnung schildern. Im Bezirk Treptow-Köpenick befindet sich in der Lohmühlenstraßen 62/63 eine Gewerbeimmobilie mit fünf Nutzern auf rund 3 000 m² Grundstück. Da der Senat erstens die Tatsache unterstellt, dass gewerblich genutzte Immobilien einen höheren Wert haben und einen höheren Ertrag erwirtschaften und zweitens nicht die tatsächliche Bebauung des Grundstücks Grundlage für die Berechnung nach diesem Gesetz ist, sondern die mögliche Bebauung des Grundstücks, wird hier für dieses Grundstück ein Faktor 4 zu Grunde gelegt. Das heißt, dass die Fläche für die Verteilung auf diesem Grundstück nicht 3 000 m², sondern 12 000 m² beträgt. Wenn dies mit dem Faktor von knapp 12 € – wie Sie so locker, flockig dahinsagen, Herr Radebold – berechnet wird, so ergibt sich für dieses Grundstück, für ein Gewerbegrundstück in der Region Treptow-Köpenick 151 386 € Straßenausbauabgabe, die für eine Berliner Gewerbeimmobilie zu zahlen sein wird.
Sie werden heute in namentlicher Abstimmung, Herr Liebich, darüber entscheiden müssen, ob Sie Ihrem Wählerauftrag gerecht werden, oder ob Sie sich von der SPD beim Straßenausbaubeitragsgesetz einseifen lassen, wie wir es damals nicht getan haben. – Vielen Dank!
– ist infam, wenn Sie sich die Situation der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ansehen.
Insbesondere an die Fraktion der PDS appellieren wir, ihrem Wählerauftrag in den Regionen von Alt-Glienicke über Biesdorf, Karow, Kaulsdorf, Müggelheim, Rahnsdorf, Schmöckwitz und Weißensee gerecht zu werden.
Herr Kollege Radebold! Ich verwahre mich erstens aufs Entschiedenste gegen Ihre Unterstellung, dass ich Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer und Lobbyist bin. Sondern ich bin Stellvertretender Vorsitzender, einer von dreien, des Verbandes Märkischer Eigenheim- und Grundstücksbesitzer, ein Unterverband des VDGN, in dem Sie, Herr Liebich und andere Mitglieder der PDS, ebenso aktiv mitarbeiten, und die Mitarbeit schätzen wir dort sehr.
Zweitens verwahre ich mich dagegen, Herr Radebold, und fordere Sie auf, sich hier zu entschuldigen, dass es sich um persönliche Interessenvertretung handelt.
Ich bin im Gegensatz zu Ihnen, Herr Radebold, nicht Besitzer eines Grundstücks, sondern Mieter in dieser Stadt.
Nun kann der Senat Gesetzesentwürfe machen – dieser oder jener Art. Und wir wissen auch, wenn der Senat es unbedingt will, dann sind meistens die Regierungsfraktionen auch dafür. Das ist aber nicht einmal sicher. Auch die Regierungsfraktionen haben schon so manchen Gesetzesantrag vom Senat geändert. Wozu also die Aufregung, bevor wir überhaupt beim Thema sind? – Wir hatten die Debatte im Januar 2003 im Bauausschuss. Auch da ging es sehr eindeutig darum, welche Prinzipien ein solches Gesetz haben muss. Auch da hatten wir einen Antrag von der CDU, auch von Herrn Czaja, wonach bestimmte Leute nicht belastet werden sollten. Da ist er auch wieder auf die Mieter eingegangen, obwohl wir damals schon diskutiert haben, dass die Straßenausbaubeiträge nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Auch das sollte jetzt endlich mal klar sein. Natürlich können Sie sagen: In dem Moment, wo solche Kosten auftauchen, versuchen alle Hauseigentümer, ihre Nettokaltmiete hochzuschrauben. Das können sie aber auch nur begrenzt. Damit das einmal klar ist und Sie nicht immer wieder beratungsresistent sind.
Aber Sie haben sich in der Tat seit dem Antrag von vorher, also auch noch aus dieser Legislaturperiode, etwas radikalisiert. Vorher haben Sie den Senat noch aufgefordert, er solle prüfen, wie man so ein Gesetz machen kann, ohne dass bestimmte Härtefälle entstehen. Jetzt sagen Sie: Hört auf mit dem Kram, alles weg, wir wollen gar nichts mehr. Es ist ja schön, wenn die CDU sich radikalisiert, das finde ich aber nicht gerade sehr überzeugend.
Drittens verwahre ich mich dagegen, dass Sie sagen, wir hätten den Gesetzentwurf geklaut, gestohlen und uns hier Straftatbestände unterstellen! Es ist eine Unverschämtheit von Ihnen. Dieser Gesetzentwurf ist in den parlamentarischen Betrieb noch nicht gekommen, aber er wird in der Öffentlichkeit diskutiert, weil er von Mitarbeitern aus der Verwaltung ins Gespräch gebracht wird. Das ist kein Klauen, sondern das ist eine Debatte im ganz normalen politischen Raum, wie Sie sie in der Vergangenheit auch schon regelmäßig geführt haben. Dies zu unterstellen, ist eine Unverschämtheit, und ich fordere Sie auf, sich für diese drei Dinge zu entschuldigen.
Die Begründung verstehe ich. Aber, Frau Senatorin, ich hörte, dass die Pressestelle von Vivantes heute mitteilte, dass man nicht bereit ist, die der Kassenärztlichen Vereinigung entstandenen Kosten zu tragen. Welche Auffassung werden Sie dazu in den zuständigen Aufsichtsgremien und im Wirtschaftsausschuss vertreten?
Dann ist der Kollege Dr. Flemming mit einer Frage dran – bitte!
Ich habe eine Frage an die Senatorin für Gesundheit, Frau Knake-Werner. – Frau KnakeWerner, ich frage Sie: Welche Gründe lagen dafür vor, dass die Kassenärztliche Vereinigung nach Angaben der Presse an 8 000 Patienten, die sich in den Rettungsstellen von Vivantes behandeln lassen mussten, Mahnungen für deren Praxisgebühr geschickt hat, obwohl diese ihre Praxisgebühr bereits entrichtet hatten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir müssen uns heute noch ein wenig mit Vivantes beschäftigen, denn Ihnen ist es gestern gelungen, ein wichtiges Thema ohne große Beratung, ohne Papiere durch den Vermögen- und Hauptausschuss zu treiben.
Wir haben gestern ein drittes Sanierungskonzept für Vivantes im Hauptausschuss behandelt und leider, Frau Spranger, das teuerste Sanierungskonzept mit insgesamt 280 Millionen €. Da sollten wir uns anschauen, wie die Vita der bisherigen Sanierungskonzepte gewesen ist.
Im Jahr 2001 gab es das erste Sanierungskonzept von Vivantes, ein Strategiekonzept von Schäfer, Kock und Liebetrau – damals waren es drei Geschäftsführer –, die uns versprachen, dass es im Jahr 2003 kein Defizit mehr geben wird – ab dem Jahr 2003 eine schwarze Null für Vivantes.
Dann kam das erste Problem dieses Unternehmens, denn die Geschäftsführung stritt sich über die Sekundär-
Vizepräsidentin Michels
und Tertiärdienstleistungen. Und weil dieser Streit nicht zu einigen war und Herr Kleiner und Herr Kauermann miteinander auch nicht übereinstimmten, wie man diese Situation löst, holte man sich einen vierten Geschäftsführer bzw. Beauftragten der Geschäftsführung in das Unternehmen. Dieser hatte nun die Aufgabe, sich um die Sekundär- und Tertiärdienstleistungen zu kümmern. Auch das gelang nicht – wieder ein Jahr, wieder keine schwarze Null, sondern erneut 60 Millionen € Defizit.
Nun gab es die Aufgabe, ein drittes Sanierungskonzept zu erstellen. Der Aufsichtsrat und der Wirtschaftsausschuss von Vivantes waren sich einig, dass diese Geschäftsführung nicht in der Lage ist, ein solches Konzept zu erstellen, sondern sie beauftragten das Beratungsunternehmen McKinsey mit dieser Arbeit. McKinsey stellte dieses Konzept vor, und dieses Konzept bedeutet – das ist die einzige offizielle Zahl, die wir in diesem Haus gehört haben –, dass die Mitarbeiter auf Weihnachts- und Urlaubsgeld, sprich: auf 8 % ihres Gehaltes, verzichten werden.
Weil man sich darüber einig ist, dass diese Geschäftsführung mit nunmehr vier Geschäftsführern und einem Jahreseinkommen von über 1,5 Millionen € nicht in der Lage ist, die Umsetzung des Sanierungskonzepts fortzuführen, weil man sie nicht für vertrauenswürdig gehalten hat, hat man nunmehr bis zum Jahr 2008 eine Beratungsfirma ausgesucht – McKinsey offensichtlich nur für drei Monate –, die diesen Prozess begleiten soll. Nicht mehr drei, nicht mehr vier Geschäftsführer, sondern innerhalb des Unternehmens mehr als 150 Mitarbeiter, die an diesem Prozess beteiligt sind. So steht es in der Mitarbeiterinformation, die die Geschäftsführung an alle 15 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikkonzerns Vivantes versandt hat.
Da das nicht ausreicht, kommt noch hinzu, dass die Geschäftsführung nunmehr mit McKinsey betreut, ja förmlich bemuttert werden soll. Diese Beratungsfirma soll diesen Prozess bis zum Jahr 2008 begleiten. Dafür soll sie im Monat über eine Million € Honorar erhalten, insgesamt – so ist den Zeitungsartikeln zu entnehmen – zwischen 12 und 15 Millionen € Honorar im Jahr. Zuzüglich zu den 150 Mitarbeitern gibt es also auch noch eine Beratungsfirma bis zum Jahr 2008.
Da fragt man sich, was denn eigentlich in den Arbeitsverträgen der Geschäftsführung steht. Welche Arbeitsaufträge sollte denn die Geschäftsführung im Jahr 2001 erledigen? Welche im Jahr 2002? Welche im Jahr 2003 und welche nun im Jahr 2004? Man trifft die Geschäftsführer in regelmäßigen Abständen in den feinsten Lokalen dieser Stadt.
Auch die Autos wurden ein bisschen kleiner gemacht, aber viel Arbeit scheinen sie in diesem Unternehmen nicht mehr zu haben, denn mehr als 150 Mitarbeiter und 20 Mitarbeiter von McKinsey lösen nun ihre Aufgaben.
Deswegen schlagen wir dem Haus vor, dass der Finanzsenator und die Gesundheitssenatorin als Vertreter des Eigentümers, als Vertreter des Landes Berlin bei Vivantes eine Änderungskündigung für die Geschäftsführung aussprechen und die nunmehr von den 150 Mitarbeitern und der Beratungsfirma wahrgenommenen Aufgaben herunterrechnen, um dann der Geschäftsführung ebenso wie den über 15 000 Mitarbeitern in diesem Unternehmen ein gekürztes, für sie angemessenes Gehalt zu zahlen. Sie dürfen nicht mehr für das entlohnt werden, was sie 2001 für diese Stadt zu tun versprachen, aber nicht gehalten haben. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Frau Jantzen! Sie können mit Beständigkeit eine falsche Behauptung wiederholen, aber ich werde sie auch immer wieder widerlegen. Die CDU und die SPD haben dieses Unternehmen gegründet. Dieses Unternehmen hatte einen Geburtsfehler, und zwar die Übertragung der Altschulden der zehn Häuser auf das Unternehmen und die im Gegenzug vorgenommene Übertragung der Grundstücke. Diesen Geburtsfehler hat die CDU-Fraktion am Anfang der Legislaturperiode geheilt, indem sie der Bürgschaft im Vermögensausschuss ebenso zugestimmt hat wie am Ende der Freistellung von den Zinsen. Damit sind die Altschulden überhaupt kein Problem mehr für das Unternehmen Vivantes. Die Zeit, wo Sie die Verantwortung auf die U
nion schieben können, ist seit diesem Tag vorbei, wo Herr Zimmer diesem Antrag im Vermögens- und im Hauptausschuss zugestimmt hat. Deswegen müssen Sie mit dieser Argumentation endlich einmal aufhören.
An zweiter Stelle möchte ich, liebe Frau Simon, da Sie sonst immer mir den einen oder anderen Hinweis geben, noch einen Hinweis an Sie richten: Ich habe immer verstanden, dass es Daseinsvorsorge heißt und nicht Fürsorge und man nur bei der Volksfürsorge versichert sein kann, aber nicht bei der Daseinsfürsorge. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem 1. Januar 2004 haben wir – wie insgesamt in Deutschland – in Berlin eine Gesundheitsreform zu verkraften. Aber neben der Verunsicherung im Bereich der Gesundheitsreform kommt in Berlin die Verunsicherung bei den Berliner Krankenhäusern hinzu.
Vivantes steht vor dem Abgrund, so müssen wir den Zeitungen entnehmen. Der Finanzsenator hat vor zwei Wochen in diesem Parlament nicht ausgeschlossen, eine Insolvenz mit Vivantes zu vollziehen. Deswegen wollen wir heute in diesem hohen Haus zum Thema Vivantes sprechen.
Richtig ist: Vivantes ist mit denkbar schlechten Bedingungen gestartet. 190 Millionen € Altschulden waren auch in der Verantwortung der großen Koalition ein viel zu großer Happen für Vivantes. Aber die CDU-Fraktion hat die Verantwortung für diesen Bereich mit übernommen und unter Führung von Nicolas Zimmer bei der Haushaltsberatung vor einem Jahr der Bürgschaft über 250 Millionen € ebenso zugestimmt wie der Umwandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital. Das, lieber Herr Senator Sarrazin, verehrte Frau Senatorin KnakeWerner, war unser Beitrag aus der Verantwortung der CDU.
Im Anschluss hatten Sie für dieses Unternehmen Verantwortung und haben ein Strategiekonzept von Herrn Schäfer bearbeiten lassen. Dieses Konzept hatte wesentliche Säulen, finanzpolitische und gesundheitspolitische. Die finanzpolitischen Säulen waren unter anderem Einsparungen in Höhe von 20 Millionen € beim Personal. Dies ist vollzogen. Mehr als 30 Millionen € hat Vivantes im letzten Jahr beim Personal eingespart – eine großartige Leistung der Pflegerinnen und Pfleger und der Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken von Vivantes.
Aber gleichzeitig gab es auch gesundheitspolitische Säulen. Und Sie, Frau Senatorin Knake-Werner, müssen nun sagen, warum diese gesundheitspolitischen Elemente bei Vivantes nicht gegriffen haben. Nehmen wir die Rehabilitation. Das Projekt Reha wurde bei Vivantes als eine der neuen großen Säulen vorgestellt. Ihr Haus hat diesbezüglich noch nicht einmal alle Genehmigungen für Vivantes erteilt, so dass dieser Geschäftsbereich von Vivantes nicht laufen könnte, selbst wenn heute ein Geschäftsführer bei Reha vorhanden wäre.
Nehmen wir ChronoMedic. Sie wussten, dass in diesem Bereich keine Einsparungen zu erzielen sind, da die Pharmaindustrie diesbezüglich Absprachen von Herrn Schäfer nicht zulassen wird, aber Sie haben das Strategiekonzept unterschrieben. Sie haben zum Strategiekonzept gesagt: Damit kann Vivantes in schwarze Zahlen kommen.