Nein! Dann komme ich mit der Zeit leider nicht hin! – Es gibt zwei Dinge, die Sie berücksichtigen sollten: 1. Es kostet Zeit. Um die Bestellerfunktion auszuführen, brauchen Sie entsprechendes Know-how in der Verwaltung. Das gibt es nicht. Wir haben es gerade erlebt. Das Land ist nicht in der Lage, einen Abfallplan zu schreiben, und braucht dazu die BSR als eine Art verlängerter Arm der Verwaltung, was die Uraltverhältnisse aus der Eigenbetriebszeit sind. Das ist unerträglich. Dieses Know-how an Planungskompetenz und der Fähigkeit, Ausschreibungen durchzuführen und rechtskonform zum Abschluss zu bringen, müssen Sie überhaupt erst aufbauen. Sie müssen folglich im Abfallbereich etwas Ähnliches machen, was in Berlin im Verkehrsbereich am Entstehen ist und unter dem Titel Verkehrsservicegesellschaft verhandelt wird. Wir nennen das immer Verkehrskontor und bezeichnen das andere als Abfallkontor. Sie brauchen eine entsprechende Stelle in der Verwaltung, die die gesamte Steuerungsfunktion für das Land wahrnimmt. Eine solche existiert bislang nicht. Die müssen Sie aufbauen; das dauert.
(D Bei dieser Übergangszeit – Herr Hoff, auch wenn Sie klatschen – bleibe ich dabei, dass die 15 Jahre, die in der Zielvereinbarung von der großen Koalition eingeräumt worden sind, zu lang sind. Wir haben immer gesagt, dass dies schneller geht. Der BVG verlangt man diese Rationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit in 8 Jahren ab. Das kann man auch der BSR abverlangen. Es gibt keinen Grund, warum damals mit ungleicher Elle gemessen worden ist. Wir werden uns sehr genau angucken, ob wir nicht heran und diese Zeit verkürzen können. Was wir vorvereinnahmt haben, müssen wir dann vielleicht zurückzahlen, aber es ist mir auch ein bisschen Geld wert, wenn wir diesen Schritt machen können. Ich glaube, wir reden von einem Prozess, den wir schrittweise gemeinsam aufbauen müssen. Es wird meiner Ansicht nach bis zum Ende des Jahrzehnts dauern, bis wir den Schlussstein setzen können, der – wie Sie, Herr Lindner, sagen – in der Privatisierung einer BSR besteht, die dann aber auch verkäuflich ist und für die sich Leute interessieren. Das ist die Zeitschiene, über die man sich im Klaren sein muss und die man nicht durch reine Gesetzesdinge ersetzen kann.
Unternehmen durch die Straßen Berlins brummen würden und hier und dort eine Mülltonne leerten, in der einen Straße wären es vielleicht vier, in der nächsten 22 Tonnen, in der übernächsten bloß eine Tonne, je nach Vertragslage. Das war der materielle Gehalt Ihres Antragspakets. Das war weder ökonomisch sinnvoll noch ökologisch oder sonst irgendetwas.
Dann muss es auch irgendjemandem in Ihrer Fraktion merkwürdig vorgekommen sein. Jedenfalls haben Sie ein Gutachten zur Liberalisierung der Straßenreinigung und Entsorgung des Abfalls privater Haushalte in Auftrag gegeben. Das war eine kluge Idee, denn dieses Gutachten – das sehe ich anders als Herr Hoff – hat Sie endlich auf die richtige Spur gesetzt. Das Resultat ist der jetzt vorliegende, viel durchdachtere Antrag. In dem Gutachten wird ausgeführt, wie die liberale Marktordnung aussehen
Das hier vorgestellte Konzept der Liberalisierung für die Bereiche Abfallentsorgung und Straßenreinigung entspricht dem Modell der Vollzugsprivatisierung. Die eigentliche Aufgabe soll beim Land Berlin verbleiben. An die Stelle der Aufgabenerfüllung durch die BSR soll die Möglichkeit der Auftragsvergabe treten. Diese erfolgt in einem Vergabeverfahren im Wettbewerb verschiedener Bieter.
Soweit das Modell. Dahin wollen wir schon länger. Wenn Sie jetzt auch dorthin wollen, so finden wir das wunderbar. Dann sollten wir gemeinsam daran arbeiten! Wir formulieren bei diesem Modell, das in Ihrem Gutachten Vollzugsprivatisierung heißt, nur immer in der Diktion der Europäischen Union, die in Deutschland vielleicht etwas fremd ist, die immer vom kontrollierten Wettbewerb spricht. Die EU redet vom kontrollierten Wettbewerb sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für den öffentlichen Personennahverkehr. Auch dort ist dieses Modell anwendbar. Ich wollte Ihnen dazu nur dieses sagen, Herr Hoff; insofern muss man gar nicht so viel philosophieren. Es gibt diese Modelle. Sie funktionieren in anderen Ländern, insbesondere in Skandinavien, wo man sie abgeschaut hat. Es gibt im Übrigen auch Kommunen und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland, die das längst alles haben. Eine solch große Philosophie ist es nicht, dieses umzusetzen. Auch in Berlin ist es nach meiner Ansicht möglich.
Wir teilen insofern insbesondere die Absätze 1 und 2 Ihres Antrages. Das sind die richtigen Gesetzesänderungen, die vorgenommen werden müssen. Gesetzesänderungen allein ersetzen aber noch nicht den materiellen praktischen Prozess, der dort in Gang gesetzt werden muss. Sie kodifizieren es bloß oder stoßen es an.
Das Zweite dauert leider noch länger: Sie können es sich nicht leisten – das ist hier öfter gesagt worden –, eine BSR in einen Wettbewerb zu stellen, die Pleite geht. Sie brauchen natürlich eine Übergangszeit.
Deswegen: Nach vorne schauen in dieser Frage, sie gemeinsam anpacken! Da sind die Aufgaben in unserem Antrag gemeinsam mit SPD und PDS über den BSRSonderausschuss richtig beschrieben. Sie heißen: Die Tarifkalkulationen überprüfen und vielleicht erneuern. Die Rückstellungen realistisch und nicht zu hoch bilden. Quersubventionierungen verhindern. Änderungen der einschlägigen Gesetze, die die BSR betreffen – darüber sprechen wir gerade –, vorbereiten und überlegen, was
Jetzt sage ich noch einen Satz zu Ihnen, Herr Eßer: Wir haben gerade ganz klar aufgezeigt, dass das nicht von heute auf morgen gehen kann. Das ist doch klar. Ich hatte auch ganz deutlich gesagt – gestatten Sie uns auch hier, ein bisschen zuzugewinnen –, wir müssen mit zwei Pilotbezirken anfangen. Wir müssen sie kleinlosig ausschreiben. Das kann nicht von heute auf morgen gehen. Nur: Wir müssen endlich anfangen. Wenn wir nicht damit anfangen, sondern wenn wir wieder bis zum Jahr 2014 warten und uns dann erst Gedanken machen und die Strukturen schaffen, brauchen wir noch einmal zehn Jahre, bis wir endlich Wettbewerb haben. – Das verbindet uns, und ich freue mich, dass wir in den Grünen einen Partner wenigstens im Ziel gefunden haben.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die mehrere Anträge beinhalten. Zuerst wird abgestimmt über den Antrag der FDP über Gesetz für Wettbewerb bei der Müllentsorgung und der Straßenreinigung, Drucksache 15/1320. Der Antrag wurde bereits vorab federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie sowie mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz überwiesen. – Ich stelle hierzu die nachträgliche Zustimmung des Hauses fest. Die noch verfügte Vorabüberweisung an den Rechtsausschuss wurde inzwischen aufgehoben.
man ändern kann. Und – last but not least – die Abfallplanung überprüfen – das sage ich jetzt als Grüner sehr deutlich, das wollen Sie häufig nicht hören –, Abfall vermeiden, sortenrein sortieren, möglichst viel stofflich verwerten und das möglichst auch vor Ort. Das ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern das ist auch ökonomisch die beste Lösung. Das sind die Dinge mit dem größten Potential für Gebührensenkungen, mehr als alle anderen Maßnahmen.
Das ist die Beschreibung der Aufgaben dieses Sonderausschusses. Mit dieser Aufgabenbeschreibung sind wir sehr zufrieden. Da machen wir mit. Das hilft uns mehr nach vorne als ein Untersuchungsausschuss. In diesem Sinne sagen wir: Wir bekommen die BSR, solange wir sie noch als Hoheitsträger brauchen – und das ist eben noch eine Weile –, in den Griff.
Gleichzeitig bauen wir – Schritt für Schritt – die Wettbewerbsordnung für die Zukunft auf. Und wenn Sie von der FDP sich dem jetzt etwas mehr angenähert haben, ist es uns recht. Dann wird die Zusammenarbeit leichter als vorher.
Danke schön! – Der Herr Kollege Dr. Lindner erhält das Wort für eine Kurzintervention. – Bitte schön!
Danke, Herr Präsident! – Zunächst einmal, Herr Buchholz: Verzeihung für den Ausdruck. Er war weder parlamentarisch noch fair. Ich nehme ihn zurück.
Es ist eine ganz klare Sache, Herr Eßer hat es angesprochen: Kommen wir noch einmal auf die Vorabvergütung in der Zielvereinbarung zurück. Da gibt es zwei Möglichkeiten. – Herr Buchholz, auch Sie haben sie angesprochen. – In einer Aufhebungsvereinbarung kann man genauso wie alle anderen Abwicklungsprozedere regeln, dass diese Vorabvergütung nicht an die BSR zurückgezahlt wird. Wenn wir einen Darlehensvertrag über 300 € schließen, können wir ihn auch aufheben, und Sie können regeln, dass das Geld bei mir bleibt, und es mir insoweit schenken. Das können wir alles tun.
Die andere Alternative ist: Es wird zurückgezahlt. Das kann man auch machen. Dann führt es unmittelbar zu einer Wertsteigerung bei der BSR. Sie hat es größtenteils finanziert. Anschließend muss sie privatisiert werden, damit sie auch am Wettbewerb teilnimmt. Das heißt, die Mittel würden dem Land Berlin über die Privatisierung 1:1 wieder zufließen. – Beide Fälle – entweder es wird nicht zurückgezahlt, oder es wird zurückgezahlt und führt zu einer Erhöhung des Kaufpreises – sind haushaltsneutral. Da muss nicht ein einziger Euro eingespart werden.
Wir kommen nun zu den beiden Anträgen aus der lfd. Nr. 35. Ich lasse erst abstimmen über den Antrag der Fraktion der CDU über Einsetzung eines Sonderausschusses zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Kalkulation der Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Drucksache 15/1350. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bei Enthaltung der FDP und Zustimmung der Grünen abgelehnt.
Wir kommen nun zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS über Einsetzung eines Sonderausschusses zur Tarifkalkulation bei der Berliner Stadtreinigung, Drucksache 15/1319, hierzu auch Ersetzungsantrag von SPD, PDS und den Grünen, Drucksache 15/1319-1. Wer diesem die Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Zeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist dies bei Enthaltung der Union und der FDP von den Grünen sowie den Regierungsfraktionen mehrheitlich so beschlossen. Damit ist der Sonderausschuss zur Tarifkalkulation bei der BSR so eingesetzt, wie gerade beschlossen.
Wir kommen nun zur Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds. Wer für den gerade zum Mitglied gewählten Abgeordneten Hoff den Abgeordneten Carl Wechselberg zum Stellvertreter wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist erfreulich: einstimmig! Ge
genprobe! – Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Herr Wechselberg ist gewählt. – Herzlichen Glückwunsch.
Auch dieses ist eine Nachwahl, und zwar auf Vorschlag der Fraktion der PDS. Für das bisherige Mitglied Frau Dr. Gesine Lötzsch wird Frau Abgeordnete Minka Dott vorgeschlagen. Wer Frau Minka Dott wählen möchte, den bitte ich um das Zeichen. – Danke schön! Gegenprobe! – Enthaltungen? – Keine! Dann ist Frau Minka Dott einstimmig gewählt. – Glückwunsch!
Wir kommen nun zur Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds. Wer für die gerade zum Mitglied gewählte Abgeordnete Dott Herrn Abgeordneten Dr. Kaczmarczyk wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist dies mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der Grünen mehrheitlich so geschehen. – Herr Abgeordneter Kaczmarczyk, herzlichen Glückwunsch!
Hier wurde gerade auf die Rederunde verzichtet. – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung beider Anträge an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.