Protokoll der Sitzung vom 20.02.2003

Zur Inanspruchnahme der Fondszeichner: Hier gibt es teilweise Anträge, die das Gefühl erwecken, man könnte auf dem moralischen Weg versuchen, ein bisschen Druck auf die Anleger ausüben, damit diese beidrehen. Es gibt

aber auch außerhalb des Parlaments die Initiative von Herrn Grottian, um den sich ein wissenschaftlicher Kreis versammelt hat. Dieser kommt in seiner ersten These zu dem Ergebnis, man könnte es über § 138 BGB versuchen, nämlich Sittenwidrigkeit bzw. Wucher.

Lassen Sie uns in der Diskussion zwischen einem normalen Fondszeichner und den prominenten Anlegern, auf die ich gleich noch zu sprechen komme, unterscheiden. Wer waren diese Anleger? – Das waren Leute, die volkswirtschaftlich ausdrücklich erwünscht waren. Das Fördergebietsgesetz wollte, dass die Bürger in die Immobilien im Osten investieren. Die sind in ihre Sparkasse in Bietigheim-Bissingen, Kirchheim-Teck oder WanneEickel gegangen und haben Anteile gezeichnet. Meistens war das in einer relativ überschaubaren Großenordnung. Der Eigenkapitalanteil betrug meist ca. 25 000 bis maximal 50 000 €.

Herr Pewestorff, ich habe mich mit einigen unterhalten, die mich als Anwalt aufgesucht haben und gegenüber den Initiatoren, die sie übers Ohr gehauen haben, vertreten werden wollten. Das waren nicht zu einem geringen Anteil Leute, für die sich das steuerlich gar nicht rentiert hat. Die haben aus lauter Blindheit, Eichel oder Waigel möglichst viel Geld vorzuenthalten, in diese Fonds investiert und haben nicht darauf geachtet, dass diese auf Verdienstgrößen, die sie gar nicht erreicht haben, kalkuliert waren. Das ist der typische Fondszeichner. Und wir kommen jetzt daher und sagen: Sportsfreund, das wickeln wir rück ab, oder wir kürzen es nach § 138 BGB auf ein allgemein übliches Niveau. – Das ist ein schöner Gedanke. Ich glaube aber, dass der Schutzzweck des § 138 BGB nicht ist, das Land Berlin oder eine Bank gegenüber einem Fondszeichner zu schützen, sondern umgekehrt. Das ist eine Schutzvorschrift, die den Kleinen, Schwachen und Unerfahrenen schützt. Ich möchte hören, wie die Bank und das Land Berlin sagen: Tut uns Leid. Wir waren so dumm und unerfahren. Den Fondszeichner, der irgendwo zu seiner Bank gegangen ist, den wickeln wir nach § 138 BGB ab. – Da wäre ich gerne Anwalt auf der Seite des Anlegers.

steht, ihre Gespräche draußen zu führen. Das ist bestimmt möglich. – Herr Dr. Lindner hat das Wort.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Aufklärung trotz Veräußerung der Bankgesellschaft Berlin – das ist der Titel des ersten CDU-Antrags. Selbstverständlich unterstützen wir alles, Herr Zimmer, was Aufklärung bedeutet. Kollege Steffel, alles, was Aufklärung bedeutet, ist ein zentrales und wichtiges Anliegen. Dummerweise hat man nämlich in den letzten Monaten recht wenig zu dem Thema erfahren, was eigentlich aufgeklärt wird. Wir haben von der Justizsenatorin letztes Jahr gehört, dass es zu Ende 2002 zu Anklagen kommen soll. Das Problem ist, dass man von Anklagen bis heute nichts gehört hat. Insgesamt wünschen wir, dass Bericht über den Stand sämtlicher strafrechtlicher Verfahren erstattet wird. Wo bleiben die Anklagen und sonstige Verfahren? Da ist zu wenig Transparenz vorhanden, als dass man ruhigen Gewissens zur Tagesordnung übergehen könnte.

Das Problem des Titels des ersten CDU-Antrags ist, dass er ein bisschen an der Realität vorbeigeht. Die Bank wird doch gar nicht verkauft! Das haben wir im Vermögensausschuss und bei anderen Gelegenheiten immer wieder mitbekommen. Hier wird eine Stand-alone-Lösung vorbereitet. Herr Zimmer, Sie waren dabei und haben gehört, wie dazu berichtet wird. Klar, es läuft noch ein Verfahren. Als Titel wäre besser gewesen, Aufklärung zu verlangen, warum die Bank bisher noch nicht verkauft wurde. Das wäre ein vernünftiger Titel.

[Beifall bei der FDP]

Was ist bisher passiert? Warum ist Lone Star aus dem Bieterverfahren ausgestiegen und abgesprungen? Wann ist die NordLB ausgestiegen?

[Gaebler (SPD): Hören Sie doch Herrn Zimmer mal zu, wenn er etwas erzählt, das hat er doch alles vorhin gesagt!]

Herr Sarrazin, das Thema ist nicht durch. Da gab es eine konkrete Offerte von Lone Star; das haben Sie vorhin selbst gesagt. Darin steht eine Zahl, wie viel die bieten, und darin steht ein Verfahren, wie sie sich vorstellen, wie man abschließend zu einer Bewertung der Bankgesellschaft kommt. Immer wieder ist erzählt worden, nicht nur aus dem Kreise von Lone Star, sondern auch aus dem Kreis der NordLB, wie bei der Bankgesellschaft gemauert wird, wie aus der Bankgesellschaft obstruiert wird, dass diese Bank verkauft wird. Wir verlangen in diesen Fällen eine komplette Aufklärung, warum das gescheitert ist und an wem.

[Beifall bei der FDP]

Darauf kann man beim Thema Bankgesellschaft nicht verzichten.

[Beifall bei der FDP]

Die FDP hat in der Frage, wie man die Anleger behandeln soll, drei Ansätze gesehen: Der erste war die Insolvenzlösung. Es gibt keine staatliche oder sonstige Garantie auf wirtschaftlichen Erfolg. Wer sich am Wirtschaftsleben beteiligt, geht Risiken ein. Es ist nun mal so, dass man, wenn die Gesellschaften, die die Garantien übernommen haben, in die Insolvenz gehen, Pech gehabt hat. Das ist eine klare Sache. Aber wir mussten uns eines Besseren belehren lassen: Es gibt eine offenkundig ununterbrochenen Haftungskette bis zum Land Berlin, so dass der Ansatz, die Gesellschaften, die die Garantien übernommen haben, in die Insolvenz zu schicken, nicht möglich ist. Ich sehe auch keinen vernünftigen rechtlichen Ansatz.

Was übrig bleibt und unbedingt ausgelotet werden muss, ist eine kaufmännische Lösung. Ein erheblicher

Die lfdn. Nrn. 27 bis 29 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Auf eine Beratung wird verzichtet. Der Ältestenrat empfiehlt zu beiden Anträgen die Überweisung, und zwar federführend an den Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Die lfdn. Nrn. 31 bis 34 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Teil dieser Anleger ist mittlerweile selbst in einer wirtschaftlichen Situation, die nicht als glücklich bezeichnet werden kann. Deshalb ist es sicher eine Möglichkeit, sie anzuschreiben und ihnen den Rückkauf von Fondsanteilen anzubieten. Man könnte abzinsen, sie kapitalisieren und beispielsweise zur Hälfte des tatsächlichen Werts zum Rückkauf anbieten. Wenn einige der Anleger dieses Angebot annehmen, spart das Land Berlin – bzw. zunächst einmal die Bankgesellschaft – eine Menge Geld. Das wäre ein gangbarer Weg.

[Beifall bei der FDP]

Anders verhält es sich mit den sogenannten Prominentenfonds. Wir verlangen, dass diesbezüglich Gas gegeben wird. Da haben sich Bankmanager, Politiker, family and friends Dinge ausgesucht, die jeder Beschreibung spotten. Wir haben hier einen Fall von Kollusion. Hier muss rückabgewickelt und nicht nur reduziert werden. Da muss herangegangen werden. Dem Parlament muss dargelegt werden, wer diese Fonds gezeichnet hat, wer in den vergangenen Monaten zur Rechenschaft gezogen wurde und wie wir zukünftig mit diesen Dinge umgehen.

[Beifall bei der FDP]

Wir unterstützen alles in den Anträgen der CDU und der Grünen, was mit Aufklärung, dem Geltendmachen von Schadensersatz und der Beschleunigung der Verfahren zu tun hat. Das sind vernünftige Ansätze.

Ein Antrag der Grünen fordert Aufrechnung, wenn das Klageverfahren läuft. Damit haben wir ein Problem. Sie können keine Klageverfahren betreiben, bevor Sie den Ausgang abgewartet haben. Das kann man in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht machen. Frau Oesterheld, Sie müssen zugeben, dass das merkwürdig wäre. Man kann als rechtsstaatliche Partei nicht verlangen, dass mit einer staatlichen Bank ein Gerichtsverfahren um die Frage betrieben wird, ob Pensionen gekürzt werden können oder Schadensersatz besteht, ohne dass zuvor ein Urteil gesprochen wurde – bei allem Respekt vor dem Ziel, möglichst viel von diesen Leuten zurückzuholen. Das muss unser aller Ziel sein. Daran müssen wir arbeiten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu allen Anträgen empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Hauptausschuss.

Zum Antrag 15/1316 unter dem Stichwort „Sonderstaatanwaltschaft Berliner Bankgesellschaft“ wird zusätzlich die Überweisung an den Rechtsausschuss empfohlen. Dies müsste meines Erachtens auch für den dringlichen Antrag gemäß Drucksache 15/1367 gelten. – Zu diesen Vorschlägen höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 30:

a) Antrag

Jugendkriminalität durch wirksame Maßnahmen und Gegenstrategien bekämpfen

Antrag der CDU Drs 15/1307

b) Antrag

Geschlossene Unterbringung von mehrfach straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen

Antrag der CDU Drs 15/1308

Den Tagesordnungspunkt 35 hatten wir mit dem Tagesordnungspunkt 7 verbunden.

Wir kommen damit zur

lfd. Nr. 36:

a) Antrag

Keine Berliner Bühne für Anti-Amerikanismus!

Antrag der FDP Drs 15/1324

b) Entschließungsantrag

Berlin – City for Peace

Entschließungsantrag der Grünen Drs 15/1360

c) Entschließungsantrag

Eine Nachricht an das Volk der Vereinigten Staaten von Amerika

Entschließungsantrag der CDU Drs 15/1366