Protokoll der Sitzung vom 13.03.2003

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lederer, Sie haben es ja schon dargestellt. Wir waren in der Tat dafür, dass diesem Antrag gefolgt und eine entsprechende Klarstellung in das Senatorengesetz aufgenommen wird.

Herr Lorenz, Sie haben hier so etwas wie einen neuen Prüfungsmaßstab eingeführt, den wir an Gesetze anlegen sollten. Ich muss Ihnen sagen, dass mir dieser Prüfungsmaßstab sehr nahe kommt. Wenn wir den öfter an Gesetze – gerade im Bereich der inneren Sicherheit – anlegen würden, dann würden wir vielleicht zu anderen Ergebnisse und zu anderen Handlungsweisen kommen. – Ihre Worte habe ich wohl gehört, allein mir fehlt der Glaube daran, dass gerade in der jetzigen Konstellation mit den Regierungsparteien ein Verhalten möglich ist, das genau diese Grundfragen, die Sie aufgeworfen haben, auch in Angriff nehmen kann. Herr Lindner hat es gesagt, Ihr Verhalten bei der Überprüfung von Beteiligungen und Ihr Verhalten im Hauptausschuss, als es darum ging, kleinste Prüfungsvorhaben zu vereinbaren, um im Rahmen der Bankaffäre weitere Aufklärung voranzutreiben, Ihr Verhalten und die Arroganz, mit der Sie diese Geschichten weggestimmt haben, lässt uns nichts anders übrig, als diese Schritte in Gesetzesform zu implementieren.

[Lorenz (SPD): Meine?]

Wir können nicht darauf hoffen, dass mit Ihnen in dieser Form eine grundlegende Umsteuerung zu machen ist, eine Umsteuerung, die so etwas überflüssig macht.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Herr Lederer, ich glaube, Sie müssen sich das Gesetz schon ein bisschen genauer angucken, Sie müssen sich auch das Senatorengesetz und die jetzige Rechtslage ein wenig genauer ansehen, wenn Sie meinen, dass das, was jetzt als Klarstellung hereingenommen werden soll, gerade keine Klarstellung und keine Präzisierung der jetzigen Rechtslage sei.

[Zuruf des Abg. Lederer (PDS)]

Wir haben die Probleme im Rechtsausschuss angesprochen. Herr Lindner hat es dargestellt. Wir haben Probleme, die wir mit dem Gesetzantrag haben, und die Ungenauigkeiten dargestellt. Die Regierungskoalition hat mit der Mehrheit ihrer Stimmen im Rechtsausschuss das Ganze weggebügelt, ohne eine Möglichkeit zu lassen, das klarzustellen und hier gemeinsam im Sinne einer Aufklärung und einer Klarstellung weiter an diesem Gesetzesantrag zu arbeiten,

[Lederer (PDS): Wo war der Änderungsantrag?]

der unserer Ansicht nach genau die richtige Richtung vorgibt, zu sagen, wo es Interessenkollisionen gibt bei der Ausübung von Amtspflichten. Das ist mittlerweile eine Realität in diesem Land. Da brauchen wir nicht alle auf Herrn Strieder zu gucken, sondern können in alle anderen Richtungen gucken. Natürlich gibt es das Problem, dass die Amtsausübung mit privaten Interessen in Kollision geraten kann. Dieser Antrag greift das auf. Er versucht

darzustellen, wo diese Interessenkollisionen sind und wie sie ausgeprägt sein können.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Vielen Dank, Herr Kollege Ratzmann!

Wir haben jetzt den Herrn Wirtschaftssenator unter uns, so dass wir, wie im Ältestenrat besprochen, zurückkehren können zur:

lfd. Nr. 2:

a) Aktuelle Stunde

Die Trendwende schaffen – innovative Arbeitsmarktpolitik für unsere Region

Antrag der SPD und der PDS

b) Dringlicher Antrag

Wirksame arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Berlin sichern

Antrag der SPD und der PDS Drs 15/1448

lfd. Nr. 9:

a) Große Anfrage

Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gerade in Berlin zügig und zielgenau umsetzen

Große Anfrage der Grünen Drs 15/1289

Zu der Großen Anfrage liegt Ihnen seit gestern die schriftliche Beantwortung des Senats vor.

Die am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – sog. HartzI- und -II-Gesetze – sind Bundesgesetze, die ausschließlich Neuregelungen im Bundesrecht beinhalten. Dazu gehören unter anderem Änderungen in den Sozialgesetzbüchern – SGB III, IV, V, VI, IX, X, XI –, im Steuerrecht – u. a. Einkommensteuergesetz, Finanzverwaltungsgesetz, Abgabenordnung –, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Lohnfortzahlungsgesetz sowie Berufsbildungsgesetz, Bundessozialhilfegesetz und Bundeskindergeldgesetz.

Die Umsetzung der SGB-III-Förderungsinstrumente fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit – BA –. Die BA ist eine bundesunmittelbare Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts der mittelbaren Bundesverwaltung – Artikel 87 Abs. 2 GG – und untersteht damit dem Bund. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit. Das Land besitzt keine Weisungsbefugnisse gegenüber dem Landesarbeitsamt – LAA –. Das LAA hat infolge der Dezentralisierung der Arbeitsförderung gegenüber den ihm bezirklich zugeordneten Arbeitsämtern ebenfalls keine Weisungsbefugnisse.

b) Antrag

Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission in Berlin (I) – Berlin-Brandenburg als Modellregion einer innovativen Arbeitsmarktpolitik

Antrag der Grünen Drs 15/1414

c) Antrag

Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission in Berlin (II) – Personalserviceagenturen: Überstundenabbau als Vermittlungsstrategie für Leiharbeit nutzen

Antrag der Grünen Drs 15/1415

d) Antrag

Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission in Berlin (III) – bezirkliche Kompetenzen für die Einrichtung der Jobcenter nutzen

Antrag der Grünen Drs 15/1416

e) Antrag

Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission in Berlin (IV) – kleine Selbständigkeit fördern und erleichtern

Antrag der Grünen Drs 15/1417

f) Antrag

Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission in Berlin (V) – aktive Arbeitsmarkt- und Qualifizierungspolitik auf hohem Niveau fortsetzen

Antrag der Grünen Drs 15/1418

g) Antrag

Private Arbeitsvermittler stärken – Vermittlungsgutscheine rechtzeitig ausbezahlen

Antrag der FDP Drs 15/1423

h) Antrag

Mehr Job-Points in Berlin schaffen

Antrag der FDP Drs 15/1424

i) Antrag

Mehr Berlin, weniger Staat (20) – Servicegesellschaften auf den Prüfstand stellen