Protokoll der Sitzung vom 13.03.2003

Mehr Berlin, weniger Staat (20) – Servicegesellschaften auf den Prüfstand stellen

Antrag der FDP Drs 15/1425

j) Antrag

Mehr Arbeitsplätze durch eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts erzielen

Antrag der CDU Drs 15/1408

Wird der Dringlichkeit hinsichtlich des Koalitionsantrags widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/1418 hatte ich bereits vorab auf Antrag der antragstellenden Fraktion an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung hierzu stelle ich fest.

Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage durch Bm Wolf:

Der Berliner Senat kann im Rahmen seiner Mitgliedschaft in den drittelparitätisch besetzten Verwaltungsausschüssen und dessen Unterausschüssen der nachgeordneten Dienststellen der BA, im Landesarbeitsamt BerlinBrandenburg – LAA BB – gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Landes Brandenburg sowie den Berliner Arbeitsämtern – AÄ – gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke seinen Einfluss geltend machen. Die Sozialpartner verfügen über zwei Drittel der Stimmen. Allein in diesem Rahmen hat der Senat die Möglichkeit, an der Umsetzung der „HartzGesetze“ in Bezug auf eine angemessene Mittelverteilung im Rahmen des Eingliederungstitels sowie konzeptionelle und organisatorische Fragestellungen bei der Leistungserbringung mitzuwirken.

Der Senat kann darüber hinaus flankierende Maßnahmen ergreifen, die auf die spezifische Situation Berlins zugeschnitten sind. In diesem Zusammenhang wurde Anfang 2003 die vierte Fortschreibung des Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitischen Rahmenprogramms – ARP – verabschiedet. Darin sind die grundsätzlichen strategische Leitlinien der Arbeitsmarktpolitik formuliert.

Zu Frage 1: Die Umsetzung der SGB-IIINeuregelungen fällt in die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit, des LAA BB bzw. der Arbeitsämter. Der

Ausschreibungsverfahren über die regionalen

Zu Frage 3: Hinsichtlich der herausgehobenen Instrumente sind folgende organisatorische und konzeptionelle Umsetzungsschritte vorgesehen: Bis April 2003 sollen in Berlin – nach erfolgreich abgeschlossenen

bungsverfahren über die regionalen Arbeitsämter – 42 Personal-Service-Agenturen – PSA – auf den Weg gebracht werden. Die Ausschreibungsverfahren hierzu sind bereits angelaufen.

Weiterhin ist vorgesehen, dass flächendeckend in jedem Berliner Bezirk gemeinsame Anlaufstellen als Vorläufer zukünftiger „Jobcenter“ eingerichtet werden. Die Vorarbeiten in Abstimmung zwischen den Arbeitsämtern, Sozialämtern sowie zwischen dem LAA BB, den Bezirken und dem Senat laufen bereits; siehe hierzu die Antwort zu den Fragen 6 und 8.

Zu Frage 5: Die Erreichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt wurde im Hartz-Konzept nicht besonders gewichtet. Die Missachtung des Prinzips des Gender-Mainstreaming bei der Besetzung der Hartz-Kommission, bei der Erarbeitung des Konzepts und im parlamentarischen Verfahren macht sich gleichstellungspolitisch bemerkbar. Die Vorschläge der Hartz-Kommission wurden nicht ausreichend hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die verschiedenen Lebenslagen und auf die Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern überprüft. Die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt weisen weder im Gesetzestext noch in der Begründung eine explizite Berücksichtigung des Themas Chancengleichheit auf. Der Senat setzt sich jedoch dafür ein, dass die Möglichkeiten zur konsequenten Verfolgung gleichstellungspolitischer Ziele und Absichten im Bereich der untergesetzlichen Regelungen und Empfehlungen genutzt werden. Es besteht ein intensiver fachlicher Austausch und eine enge Kooperation mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bei der BA, dem LAA BB und den Berliner Arbeitsämtern. Ziel ist die strikte Beachtung der in §§ 1, 8, 20 SGB III verankerten Gleichstellungsprinzipien und Verpflichtungen zum Abbau struktureller Benachteiligungen von Frauen bei Auslegung, Anwendung und Umsetzung der neuen Vorschriften durch alle Fach- und Führungskräfte.

Senat wird im Rahmen der Möglichkeiten seiner Mitgliedschaft in den Verwaltungsausschüssen des LAA BB sowie der örtlichen Arbeitsämter auf den Umsetzungsprozess Einfluss nehmen.

Die Umsetzbarkeit der Neuregelungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hängt in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung ab, da die enthaltenen Maßnahmen – z. B. schnellere Arbeitsvermittlung – auch nach Einschätzung verschiedener Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Wirkung erst bei einem hohen Wirtschaftswachstum entfalten. Die neu geschaffenen Personalserviceagenturen beispielsweise können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn entsprechend Arbeitsplätze vorhanden sind. Für das Jahr 2003 wird jedoch weiterhin von einer angespannten Wirtschaftslage mit einer Wachstumsrate von unter einem Prozent und bis zu 5 Millionen Arbeitslosen ausgegangen. Vor diesem Hintergrund schätzt der Senat die Umsetzbarkeit der genannten Gesetze als kompliziert ein. Der Senat wird deshalb die landesseitigen Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung stimulieren und weiter ausschöpfen.

Als besonders problematisch wird die Anbindung der Förderung der beruflichen Weiterbildung an eine Verbleibsquote von 70 Prozent gewertet. Damit ist einerseits der Zugang von Zielgruppen mit geringeren Eingliederungserfolgen zu Bildungsmaßnahmen bzw. gutscheinen gefährdet. Andererseits sind in Berlin wie auch in den neuen Bundesländern Verbleibsquoten von 70 Prozent kaum zu erreichen. Aufgrund der daraus folgenden sinkenden Teilnehmerzahl an Weiterbildungsmaßnahmen wird ein massiver Personalabbau bei den Bildungsträgern, der seinerseits zu steigenden Arbeitslosenzahlen führt, befürchtet.

Zu Frage 2: Der Senat hat die Umsetzung des HartzKonzeptes aktiv und kritisch begleitet. Bereits im Vorfeld der bundespolitischen Weichenstellungen für eine Reform des Arbeitsmarktes hat sich der Senat im Rahmen seiner länderseitigen Beteiligung im Bundesrat mit eigenen Standpunkten am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen hat bei der Beratung beider Hartz-Gesetze in den vorberatenden Bundesratsausschüssen eine Nachbesserung und Überarbeitung wichtiger Punkte gefordert. Dabei ging es insbesondere um Kritik z.B. an den Neuregelungen zur Kürzung von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, von denen in besonderer Weise Frauen betroffen sein werden, an den Regelungen für ältere Arbeitslose und den haushaltsnahen Dienstleistungen mit den damit zu vermutenden Benachteiligungen für Frauen sowie an der Neuausrichung der Zumutbarkeitsregelungen. t

Zu Frage 4: Bei der Umsetzung der Hartz-Vorschläge bzw. der Neuregelungen des SGB III können sich Sozialpartner und die Bezirke im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Verwaltungsausschüssen der Berliner Arbeitsämter sowie des LAA BB einbringen.

Derzeit werden in zwei Bezirken Vorläufer künftiger Jobcenter eingerichtet. Durch diese gemeinsamen Anlaufstellen von Sozial- und Arbeitsämtern sollen bessere Ergebnisse der Integration von jungen Erwerbslosen – 18. bis vollendetes 25. Lebensjahr – auf dem 1. Arbeitsmarkt erreicht werden.

Eine Arbeitsgruppe „Migration“ in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen befasst sich auch mit den Themen der Umsetzung der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

Zu Fragen 6 bis 8: „Jobcenter“ im Sinne der HartzKommission sollen künftig die lokalen Dienststellen der

Bei der Frage nach Möglichkeiten zur Erschließung kommunaler Dienstleistungen für Zeitarbeit muss auf die angespannte Haushaltslage des Landes und die Problematik des Personalüberhangs im öffentlichen Dienst hingewiesen werden.

Zu Frage 12: Ich- bzw. Familien-AG: Ziel ist die Förderung der „kleinen Selbständigkeit“ zur Vermeidung von Schwarzarbeit in Verbindung mit Existenzgründungsförderung. Das LAA BB erwartet in diesem Jahr 9 000 und bis Ende 2004 15 000 Berliner „Ich-AGs“. Die Schätzungen beruhen auf bisherigen Erfahrungen mit dem Überbrückungsgeld, mit dem im Jahr 2002 7 500 neue Selbständige gefördert werden konnten. Entscheidend für die Chancen und Risiken der kleinen Selbständigkeit ist in jedem Fall die Markt- und damit Tragfähigkeit der Gründung.

Die Regelungen zur „Ich-AG“ werden voraussichtlich wesentliche Bereiche des Handwerks berühren. Inwieweit hierdurch ein Verdrängungswettbewerb entstehen wird, ist noch nicht absehbar.

Die „Wir-AG“ beinhaltet, dass mithelfende Familienangehörige ohne soziale Absicherung beschäftigt werden können. Durch diese Regelung ist eine eigenständige Existenzsicherung der betroffenen Familienmitglieder nicht gewährleistet. Da dies in der Regel Frauen sind, wird die „Wir-AG“ gleichstellungspolitisch kritisch bewertet.

Bundesanstalt für Arbeit (neu) sein. Die rechtlichen sowie organisatorischen Voraussetzungen für diese Jobcenter werden in den noch ausstehenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung – Hartz III und IV – zu regeln sein. Jobcenter werden ab 2004 eingerichtet sein.

Der Berliner Senat und das Landesarbeitsamt BerlinBrandenburg haben jedoch schon im Juli 2002 die flächendeckende Einführung gemeinsamer Anlaufstellen von Arbeits- und Sozialämtern in Angriff genommen. Dazu hat sich am 17. September 2002 eine Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz konstituiert. Die Bezirksämter Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg haben, aufbauend auf einem gemeinsamen Workshop mit dem Arbeitsamt Mitte vom Oktober 2002, inzwischen modellhafte Konzeptionen erarbeitet. Die Konzeption der gemeinsamen Anlaufstellen basiert auf der Integration bisheriger Angebote der „Hilfe zur Arbeit“, der Leistungen von Beschäftigungsträgern, der Arbeit des Fallmanagements mit Leistungen des Arbeitsamtes wie vor allem der Arbeitsvermittlung. Die gemeinsamen Anlaufstellen werden zum 1. April 2003 ihre Arbeit aufnehmen. Im Bezirksamt TreptowKöpenick arbeitet die gemeinsame Anlaufstelle bereits seit Dezember 2002.

Im Rat der Bürgermeister wird eine Vorlage zur flächendeckenden Einführung dieser gemeinsamen Anlaufstellen in allen Bezirksämtern beraten. Diese gemeinsamen Anlaufstellen sollen die Vorläufer künftiger Jobcenter bilden. Dabei können sukzessiv und in Abhängigkeit von den personellen wie strukturellen Möglichkeiten der Bezirksämter zusätzliche Angebote der Jugendförderung, der Sucht- und Schuldnerberatung herangezogen oder auch integriert werden. Dazu entwickelt zurzeit das Bezirksamt Pankow aufbauend auf seinen Erfahrungen mit dem Modellprojekt MoZArT erste weitergehende Überlegungen.

Zu Fragen 9 bis 11: Die Personalserviceagenturen als sog. „vermittlungsorientierte Integrationsfirmen“ können möglicherweise eine tragfähige Brücke in den ersten Arbeitsmarkt bedeuten. Das derzeitige Nachfragepotenzial nach Leiharbeit bleibt schwer abschätzbar. Angesichts der stagnierenden Wirtschaftsentwicklung wird es eher begrenzt sein. Auch die aufgeworfenen Fragen nach möglichen Klebe- bzw. Verdrängungseffekten, die sicherlich für den Erfolg dieses Instruments entscheidend sind, lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Das Instrument der PSA sollte allein als ergänzendes arbeitsmarktpolitisches Instrument gesehen werden. Inwiefern sich hierdurch umfangreiche beschäftigungspolitische Erfolge erzielen lassen, bleibt abzuwarten.

Der Senat begrüßt es, wenn die Betriebe das Potential bezahlter Überstunden in zusätzliche Beschäftigung umwandeln. Dies obliegt aber der unternehmerischen Entscheidung der Betriebe bzw. kann Gegenstand von Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern sein. Letztere können sich auf eine Strategie zur Umwandlung bezahlter

Überstunden in zusätzliche Beschäftigung, z. B. in Form von Zeitarbeit, verständigen.

Mini-Jobs: Inwieweit durch dieses Instrument positive Effekte der Legalisierung von Einkommen aus bisheriger Schwarzarbeit erzielt und zusätzliche Beschäftigungschancen für Arbeitslose geschaffen werden, bleibt fraglich. Vielmehr besteht die Gefahr, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse durch Minijobs substituiert bzw. verdrängt werden oder lediglich die Zahl geringfügiger Nebenbeschäftigungen wieder steigt. Weitere Benachteiligungen zu Lasten von Frauen sind hier zu befürchten. Durch die weitere Anhebung der Grenze für geringfügige Beschäftigung und die Ausweitung von niedrig entlohnter Beschäftigung – als ein Ergebnis des Vermittlungsverfahrens – werden Frauen mittelbar weiter an einer eigenständigen und gleichberechtigten Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit gehindert.

Die Erweiterung der Möglichkeiten zur Begründung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, bei abgesenktem Sozialversicherungsschutz ist nicht nur aus frauenpolitischer Sicht kritisch zu bewerten. Ein entsprechender Antrag des Landes Berlin auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, die vorgesehenen Maßnahmen zur Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze bei Beschäftigungen in Privathaushalten und deren steuerliche Förderung auf eine Förderung der Inanspruchnahme von Dienstleistungsagenturen und -unternehmen zu kon

Um den Schutz vor Überschuldung zukünftig zu verbessern, ist die präventive Verhinderung von Unternehmenszusammenbrüchen Kernaufgabe. Dabei kommt der Früherkennung einer Unternehmenskrise und einer begleitenden Beratung der Unternehmen eine besondere Bedeutung zu. Die IBB führt deshalb nicht nur wichtige unternehmensbezogene Förderprogramme durch, sondern berät neben Existenzgründerinnen und -gründern auch Unternehmen in Krisensituationen.

Darüber hinaus stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, u.a. in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, für Krisenmanagement zur präventiven Verhinderung von bzw. Begleitung bei Überschuldung zur Verfügung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ende Februar waren in unserer Stadt ca. 317 000 Menschen ohne Arbeit. Diese Zahl ist heute schon des Öfteren genannt worden – mal mit kleinen Abweichungen nach oben oder unten. Ich denke, wir alle in diesem Haus sind uns einig: Jeder Arbeitslose ist einer zu viel!

zentrieren und zu beschränken, fand keine Mehrheit. Der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vertrat dabei die Ansicht, dass eine Strategie, die auf die Stärkung der privaten Haushalte als Nachfrager auf dem Dienstleistungsmarkt setzt, zusätzliche Beschäftigungspotenziale erschließen und sozialverträgliche Arbeitsplätze im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen schaffen kann.

Zu Frage 13: Der haushaltsnahe Dienstleistungssektor stellt innerhalb der personenbezogenen Dienstleistungen einen bedeutenden Bereich für die Erwerbstätigkeit dar. Im Berufsbildungs- und Arbeitsmarkt von personenbezogenen Dienstleistungen lässt sich bereits jetzt bundesweit ein Beschäftigungsvolumen von ca. sieben Millionen Beschäftigten ausmachen. Der haushaltsnahe Dienstleistungssektor bietet insbesondere Personen mit niedrigen beruflichen Einstiegsqualifikationen Chancen der Erwerbstätigkeit. Andererseits gibt es in diesem Bereich auch sehr gute Beschäftigungspotenziale für ausgebildete und qualifizierte Personen. Mögliche Beschäftigungsfelder bieten sich sowohl in den Privathaushalten und in Unternehmen als auch in privaten und öffentlichen Einrichtungen an. Geeignete Qualifizierungsmaßnahmen für besonders benachteiligte geringer qualifizierte Personen könnten zu anspruchsvolleren Tätigkeiten im Haushalt beitragen sowie Tätigkeiten in diesem Bereich sozial aufwerten.

Mit Berliner Modellversuchen zu Dienstleistungsagenturen wurde bereits nachgewiesen, dass eine professionelle Organisation haushaltsnaher Dienstleistungen möglich ist und in diesem Bereich reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden können. Dies ist insbesondere für Ausländer und Ausländerinnen sowie Spätaussiedler und -aussiedlerinnen wichtig, die selbst bei formal höheren Qualifikationen sehr schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Im Rahmen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit werden von den Bezirken in eigener Regie Projekte entwickelt mit der Zielrichtung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der lokalen Wirtschaft.

Inwieweit sich durch die Öffnung der Richtlinie zur Existenzgründung für Genossenschaften im Rahmen des ARP Aktivitäten im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen durchsetzen werden, ist zurzeit nicht absehbar.

Zu Frage 14: Der Senat hat auch mit der vierten Fortschreibung des ARP Begleitmaßnahmen zur Förderung von Selbständigkeit festgeschrieben. Gleichzeitig werden im Rahmen des ARP Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die auf Grund ihrer eingeschränkten Bonität im Geschäftsbankenbereich keine Existenzgründungskredite bekommen würden, gefördert. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird um von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen sowie um beschäftigungsorientierte Genossenschaften erweitert.

Zur Beratung bzw. Besprechung empfiehlt der Ältestenrat eine Redezeit von bis zu zweimal 10 Minuten – also insgesamt 20 Minuten. Nach der ersten Fraktionsrunde erteile ich Herrn Senator Wolf das Wort zu seiner Stellungnahme und zur Beantwortung der Großen Anfrage.