Burgunde Grosse
Appearances
15/5
15/7
15/16
15/17
15/21
15/27
15/28
15/32
15/33
15/34
15/36
15/41
15/45
15/46
15/47
15/52
15/54
15/57
15/58
15/61
15/63
15/64
15/65
15/66
15/67
15/69
15/70
15/71
15/75
15/77
15/79
15/82
15/84
15/86
15/87
Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Rolle spielt das Kriterium der Ausbildungsbereitschaft bei der Vergabe von Aufträgen des Landes Berlin durch den Senat?
2. Wie bewertet der Senat beispielsweise die mangelnde Ausbildungsbereitschaft des privaten Postzustelldienstes PIN-AG insbesondere vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Ausbildungslücke?
Frau Ahlers! Können Sie sich vorstellen, dass Berlin, wenn der Druck, den Sie auf die PIN-AG ausüben werden, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, nicht fruchtet, sich von diesem Anbieter verabschiedet und wieder zur Deutschen Post zurückgeht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie ist der Sachstand der Bemühungen, einen Sozialtarifvertrag bei CNH zu vereinbaren, mit welchen Inhalten ist diese Vereinbarung ausgestaltet, und wie bewertet der Senat das Ergebnis der Verhandlungen?
2. Bleibt der Senat weiterhin bei seiner Haltung, auf die Rückzahlung von Fördergeldern und Subventionen in Höhe von ca. 70 Millionen € zu bestehen, und aus welchen einzelnen Posten setzt sich diese Forderung zusammen?
Herr Staatssekretär Strauch! Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Senat alles daran setzen will, einen Investor zu finden, der das Werk fortführt, und können wir davon ausgehen, dass Sie mit diesem Investor – falls es ihn gibt – vereinbaren, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jetzt in die Arbeitslosigkeit geschickt werden, eine Möglichkeit erhalten, dort wieder beschäftigt zu werden?
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator! Haben Sie Informationen darüber, warum im Einigungsstellenverfahren der Standort Berlin plötzlich aus der Tasche gezogen wurde und es sich hier hauptsächlich um den Abbau von Frauenarbeitsplätzen und
Teilzeitarbeitsplätzen von Müttern handelt? Warum wurde dieser Standort plötzlich aktuell?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Sind Informationen zutreffend, nach denen das JAW in Spandau entgegen den bisherigen Aussagen nicht bereit ist, die bestehenden Ausbildungsverhältnisse über das 1. Lehrjahr hinaus fortzuführen?
2. Wie will der Senat sicherstellen, dass die betroffenen Jugendlichen ihre Ausbildung nicht abbrechen müssen, und sind insofern schon Gespräche mit potentiellen anderen Trägern geführt worden?
Herr Senator Böger! Besteht die Möglichkeit, dass ein Träger das gesamte JAW übernimmt? Oder gehen Sie davon aus, dass die Auszubildenden auf mehrere Träger übertragen werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit dem Antrag der Koalition unter der Überschrift „Fortentwicklung der Umsetzung des SGB II“.
Wie bitte? Sie können das ja nachher in Ihrem Redebeitrag richtig stellen, Frau Dr. Klotz! – Mit diesem Antrag wollen wir erstens die Handlungsfähigkeit der Jobcenter verbessern. Zweitens wollen wir eine Transparenz und Vergleichbarkeit der Arbeitsmarktprogramme der 12 Jobcenter herstellen. Drittens wollen wir die Erreichbarkeit und Kundenfreundlichkeit der Jobcenter für die Bürgerinnen und Bürger verbessern.
Wir wissen alle, dass uns die Umsetzung der größten Sozialreform – die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe – noch nicht zufrieden stellen kann, und zwar auch nicht in Berlin. Deswegen müssen wir handeln.
(C)
(D)
Ein Jahr nach der Einführung von Hartz IV müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, damit die Bürgerinnen und Bürger eine fühlbare Verbesserung spüren. Wir müssen nicht nur die Vermittlungshemmnisse bei den Betroffenen benennen und abbauen, sondern auch die Fehler, die noch täglich den Jobcentern unterlaufen und somit zu Hemmnissen in der passgenauen Vermittlung führen. Zu einer guten Aufgabenerledigung gehört, dass alle Beschäftigten in die Lage versetzt werden, die gleichen Arbeitsbedingungen zu haben. Deshalb brauchen wir ein Qualifizierungsprogramm. Hierfür müssen wir uns in den Trägervertretungen einsetzen, aber auch das Land muss sich dafür stark machen. Dieser Antrag bietet eine gute Grundlage, die Umsetzung des SGB II für die Betroffenen spürbar zu verbessern.
Es wir Zeit, dass die Schritte eingeleitet werden, die uns durch die im August 2005 abgeschlossene Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund möglich sind.
Dabei handelt es sich in erster Linie um die verbesserte Zusammenarbeit in der Trägervertretung der Jobcenter. Die Koalition hat sich dazu entschlossen, dass die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter bei Entscheidungen in Pattsituationen die Stimmenmehrheit erhalten sollen. Das bedeutet auch, dass die Kommune mehr Verantwortung erhält und dann auch nutzen muss. Die Verantwortung müssen die Bezirke übernehmen. Dafür stehen wir.
Rund 625 Millionen € stehen uns auch in diesem Jahr für die Langzeitarbeitslosen zur Verfügung. Dieses Geld müssen wir sinnvoll einsetzen und ausgeben, damit nicht wie im letzten Jahr wieder Geld zurückgegeben wird. Dafür müssen die Bezirke sorgen, und deshalb müssen sie auch in der Verantwortung stehen.
Wir müssen als Land die Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen in unserer Stadt übernehmen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dafür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen muss die Möglichkeit haben und auch wahrnehmen, für alle 12 Bezirke verbindliche arbeitsmarktpolitische Leitlinien zur Integration der Langzeitarbeitslosen, die in den Jobcentern betreut werden, festzulegen. Bildung, Ausbildung, Qualifizierung müssen Schwerpunkte unserer Arbeitsmarktpolitik in Berlin sein, und zwar insbesondere bei den jungen Menschen ohne Schulabschluss und berufliche Erstausbildung.
Für alle anderen Arbeitslosen muss gelten: Vorrang für Brücken, die in den ersten Arbeitsmarkt führen – z. B. durch Eingliederungshilfen, Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierung und Weiterbildung!
Um eine abgestimmte und somit effektive Steuerung der Umsetzung des Sozialgesetzbuches II auf Landesebene zu ermöglichen, brauchen wir eine Stelle, die die Information bündelt und die unterschiedlichen Interessen zusammenführt. Des weiteren wollen wir das Landesprogramm „Zusatzjobs und Bildung“ auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für Nicht-Leistungsempfänger bzw. -empfängerinnen, die jetzt nach dem SGB III betreut werden, zur Verfügung stellen. Dieses Programm ermöglicht den Betroffenen, sich selbst eine Weiterbildungsmaßnahme auszusuchen – das ist der Wunsch vieler Arbeitsloser in der Stadt –, die dann vom Jobcenter auch genehmigt werden muss. Dieses Programm müssen wir nach vorne bringen.
Die Erreichbarkeit und Kundenfreundlichkeit der Jobcenter muss nach einem Jahr nun endlich gegeben sein. Aus diesem Grund fordern wir die Einführung von ein
heitlichen und verbindlichen Öffnungszeiten in allen 12 Jobcentern. Des weiteren benötigen wir in jedem Jobcenter eine Stelle, an die sich der Arbeitlosengeld-IIEmpfänger bzw. die Arbeitslosengeld-II-Empfängerin mit seinen bzw. ihren Problemen wenden kann, um so schnelle Hilfe zu erhalten. Frau Bluhm hat das in ihrem Beitrag bereits weiter ausgeführt.
Ich komme zum Antrag der Grünen, Kürzungen und Verschlechterungen beim Arbeitslosengeld II im Bundesrat abzulehnen. Auf diesen Antrag möchte ich nicht weiter eingehen, weil sich der Senat bereits entschlossen hat – hierzu gibt es eine Verabredung –, dem im Bundesrat nicht zuzustimmen. Wir haben Sie gebeten, diesen Antrag zurückzuziehen. Sie haben es nicht gemacht. Deswegen können wir leider nicht zustimmen, sondern müssen ihn ablehnen. – Ich danke Ihnen!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Senator Wolf: Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der Geschäftsführung von CNH, ehemals Orenstein & Koppel, bezüglich des Erhalts des Standortes und der Arbeitsplätze im Bezirk Spandau?
Herr Senator Wolf! Kann ich Ihre Antwort so verstehen, dass tatsächlich noch große Chancen bestehen, den Standort dort zu erhalten?
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister! Welche Ergebnisse beziehungsweise Verabredungen haben sich aus Ihrer Reise nach Israel ergeben?
Herr Präsident! Die Antwort war so ausführlich, ich habe keine Nachfrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Teilt der Senat die Einschätzung, dass in Berlin ca. 15 000 Arbeitsplätze im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft entstehen?
2. Ist sichergestellt, dass eine schnelle spezialisierte Vermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern erfolgen kann, und ist das dafür benötigte Personal in den Jobcentern und Agenturen vorhanden?
Ja, ich möchte, Herr Präsident! – Herr Senator Wolf! Habe ich Sie richtig verstanden, dass
(A)
(B)
(C)
(D)
Sie davon ausgehen, dass überwiegend sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen werden und nicht so genannte Ein-Euro-fünfzig-Jobs, wie letztens in der „Berliner Morgenpost“ zu lesen war? Wie werden Sie entsprechend Einfluss nehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundesminister Wolfgang Clement und der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Herr Weise, haben am 1. August notwendige Entscheidungen getroffen und somit die erforderlichen Entscheidungsspielräume für die Arbeitsgemeinschaften vor Ort geschaffen. Die Geschäftsführungen in den Arbeitsgemeinschaften bekommen klare Entscheidungsbefugnisse im operativen Geschäft. Das bedeutet, sie werden die Arbeitsmarktpolitik
vor Ort über Personal, Haushalt und Verwaltung selbst bestimmen. Des Weiteren können die Trägerversammlungen, in denen die Arbeitsagentur derzeit noch die Mehrheit stellt, von der kommunalen Seite übernommen werden, wenn dieses gewünscht wird. Hier brauchen wir – und das sagen wir ganz klar und sind uns mit dem Koalitionspartner einig – eine einheitliche Lösung für Berlin. Die Gespräche sind aber auch hier schon angelaufen.
Die Bundesagentur wird künftig ihr Personal den Arbeitsgemeinschaften vor Ort zuweisen. Damit erhalten die jeweiligen Geschäftsführer die vollständige Weisungsbefugnis, auch über den Einsatz der von der Bundesagentur überlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu diesen Personalfragen wird die Bundesagentur Gespräche mit den zuständigen Gewerkschaften führen.
Werter Kollege Hoffmann! Diese Entscheidungen treffen auch auf Berlin zu und werden zeitnah umgesetzt. Sie präsentieren uns heute einen Antrag und vergleichen ihn noch mit dem Antrag der Grünen, der sich aber nun gewaltig von Ihrem unterscheidet,
denn die Grünen haben einen Antrag, der die Forderung nach Umsetzung stellt, aber Ihr Antrag ist nicht einmal das Papier wert, auf dem er gedruckt ist.
Die Forderungen, die Sie uns heute präsentieren – das sagte ich eingangs schon – sind am 1. August bereits beschlossen worden.
Mit diesem Antrag, Kollege Hoffmann, können Sie nicht punkten. Dieser Antrag ist einfach von gestern. Aber das wundert mich nicht, denn Sie haben hier für den Antrag gesprochen und nicht Herr Kurth. Da wusste ich schon, welchen Inhalt dieser Antrag haben wird. Dieser Antrag ist einfach überholt.
Ihre Begründung passt noch nicht einmal zum Antragstext. An Ihrer Stelle – das sage ich Ihnen ganz ehrlich – hätte ich diesen Antrag klammheimlich einfach in den Ausschuss überweisen lassen.
Sinnvoll wäre es, Kollege Hoffmann, wenn Sie Ihre geballte Kraft dafür einsetzen würden, dass Ihre Vertreter im Bundesrat den Korrekturgesetzen zustimmen und diese nicht ständig blockieren. Da würden Sie etwas Gutes tun. Denn bei Leistungen nach Arbeitslosengeld II dürfen die Menschen in den neuen Ländern nicht länger schlechter gestellt werden, so wie Ihre Partei das vehement weiter vertritt. Aber, Herr Hoffmann, wie Ihre Partei über die Menschen denkt, haben wir in den letzten Wochen und Tagen eindeutig vernehmen können. Dazu möchte ich nichts weiter sagen.
[Henkel (CDU): Wiederholen Sie das doch einmal! –
Hoffmann
(A)
(B)
(C)
(D)
Herr Hoffmann, tut mir Leid, ich habe Ihnen das eigentlich schon in meiner Rede erklärt, aber manchen Menschen muss man manchmal etwas zwei Mal erklären. Das ist ein Gesetz,
eine Rahmenvereinbarung, ja, ja, Herr Hoffmann –, die wir in Berlin umsetzen werden, Sie werden es sehen. Es werden bereits Gespräche geführt. Warten Sie einfach ab, Herr Hoffmann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
dass es ein gutes Programm ist. Er will dann, dass wir das bezahlen. Das tun wir auch. Es ist ein sehr gutes Programm. Die Eltern nehmen es an.
Ein Punkt ist neu, nämlich die Zeiteinteilung. Ich finde das vernünftig, und die Zeitungen loben das, nur die Oppositionsfraktionen nicht. Ich halte es für vernünftig, dass Eltern nur die Zeit in Anspruch nehmen, die sie brauchen.
Das Angebot ist erfolgreich. Es wird auch im Westteil erfolgreich praktiziert. Im Ostteil ist das ohnehin der Fall.
Von den 395 Grundschulen sind zum neuen Schuljahr ca. 100 mit Horten freier Träger verknüpft. Das bedeutet nicht, dass es dort überall Probleme gibt. Ich habe nicht den Eindruck, dass es immer Probleme gibt, aber ich bestreite nicht, dass es in dem einen oder anderen Fall mit der räumlichen und organisatorischen Neuordnung Probleme gibt. Diese kann man aber bei klarer Kenntnis der Rahmenbedingungen im Interesse der Eltern lösen. Es gilt immer der Grundsatz, dass es eine Finanzierungszusage gibt. Wir haben auch eine Überleitungsverordnung. Diejenigen, die jetzt im Hort sind, können dort bleiben. Die freien Träger haben das Konzept gelobt. Insofern gibt es keinen Anlass zur Unruhe.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Böger! Habe ich Sie richtig verstanden, dass es keine Abstriche gibt, dass das Angebot, das jetzt besteht, in seiner Quantität und Qualität nach den großen Ferien genauso weitergeführt wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
(D
1. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Charité sämtliche Servicebereiche von Reinigung und Catering bis zum technischen Dienst ausgliedert und als ein Paket ausschreibt, und welche Gründe sprechen gegen eine Ausschreibung in einzelnen Losen getrennt nach der Art der Dienstleistungen?
Herr Senator! Ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass die Antwort, die Ihnen die Charité gegeben hat, für Sie ausreichend ist und Sie der Meinung sind, dass kleine und mittlere Unternehmen zum Zuge kommen. Sie haben aber noch nicht meine Frage beantwortet, welche Möglichkeit Sie sehen, dass tatsächlich doch noch in kleinen Losen ausgeschrieben wird, damit auch wirklich sichergestellt wird, dass kleine und mittlere Unternehmen eine Chance haben. Sie kennen unsere wirtschaftliche Lage in Berlin. Deshalb befriedigt mich Ihre Antwort in keiner Weise.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kurth! Sie haben soeben den Wahlkampf eröffnet. Das können Sie gern haben.
Jetzt geht es los, Herr Kurth!
Ganz genau! Und deswegen sage ich mit aller Entschiedenheit: Die Zusammenlegung der beiden steuerfinanzierten Leistungen – Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe – war ein richtiger und mutiger Schritt der rot-grünen Bundesregierung. Das hätte sich die CDU nie getraut, weil sie nämlich Angst gehabt hätte, Wählerstimmen zu verlieren. Im Bundesrat hat sie dann Verschlimmbesserungen vorgenommen, weil sie meinte, das gehe auf dem Ticket von Rot-Grün durch und es wisse am Ende ja keiner, dass die CDU daran beteiligt war.
Die Bundesregierung ist diesen Weg der Erneuerung gegangen, und ich möchte ganz deutlich sagen: Sie haben auf Bundesseite mitgewirkt, meine Damen und Herren von der CDU, möchten jetzt aber davon nichts mehr wissen. – In den Berliner Bezirken, wo Sie regieren, da sitzen Sie Hartz aus und sagen: Das schieben wir der rot-grünen Bundesregierung oder der rot-roten Koalition in Berlin in die Schuhe.
Sie sollten einmal darauf hinwirken, dass Ihre Bürgermeister und diejenigen von der CDU, die Verantwortung tragen, sich dafür einsetzen, dass Hartz-IV in ihren Jobcentern richtig läuft!
Wer eine solch umfangreiche und mutige Reform auf den Weg gebracht hat, der kann auch das Recht für sich in Anspruch nehmen, Korrekturen vorzunehmen. Genau das wollen wir mit unserem Antrag tun. Aus Berliner Sicht sehen wir in folgenden Punkten einen Änderungsbedarf:
Erstens geht uns die Regelung beim Hinzuverdienst bei Mini-Jobs – dazu hat Frau Bluhm schon Ausführungen gemacht – noch nicht weit genug. Wir wollen, dass hierbei bis zu einer Grenze von 400 € 50 % statt 15 % anrechnungsfrei hinzuverdient werden können.
Zweitens: Wir wollen eine Überprüfung der Regelleistungen im Herbst 2005. Da wird sich herausstellen, ob die Anpassung Ost-West erfolgen kann und ob eventuell die Regelleistung noch etwas erhöht werden muss. Zunächst muss aber eine Überprüfung her, und auch das Lohnabstandsgebot muss eingehalten werden.
Des weiteren stimmen wir auch über eine Beschlussempfehlung zur Zusätzlichkeit und im öffentlichen Interesse von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ab. Wir fordern den Senat auf, in seinen Bemühungen um eine einheitliche Handhabung zur Vergabe der sogenannten 1,50-Euro-Jobs in Berlin das sicherzustellen. Die Positivliste ist bereits verabschiedet und geht in die richtige Richtung. Allerdings dürfen wir uns darauf nicht ausruhen. Hier müssen wir, wenn nötig, nachsteuern. Deshalb bitte ich auch hier um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Klotz! Die Berliner Grünen können sich nicht aus der Verantwortung ziehen, denn sie haben auf Bundesebene dieses Gesetz mit verabschiedet. Und Sie wissen, Frau Klotz, dass dieses Gesetz auch zur Folge hat, dass den Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen größere Flexibilitätsräume eröffnet wurden, was sich für Berlin jetzt als Hindernis für eine einheitliche Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes darstellt. Und wenn Sie es noch so oft sagen, dass die rot-rote Koalition nicht handelt: Es stimmt einfach nicht, das ist die Unwahrheit, und das wissen Sie auch.
Es wird nicht besser, wenn Sie es täglich oder von Ausschuss zu Ausschuss wiederholen. Was Sie vorhin dargestellt haben, dass ich geäußert habe, wir hätten in Berlin noch Zeit – das ist unrichtig. Ich bitte Sie, das zurückzunehmen. Ich habe gesagt: Es dauert eine gewisse Zeit, bis wir die Verabredung in Berlin so haben, dass wir diese Positivliste aufstellen. Und die wird morgen aufgestellt. Ich bitte Sie, nicht so etwas Unrichtiges hier im Parlament zu erzählen. Wir haben in Berlin pro Bezirk eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet, um gerade den Bezirken die Möglichkeit zu geben, auf ihre besonderen Situationen bei den Eingliederungsmaßnahmen einwirken zu können. Das wissen Sie auch ganz genau. Das stellt sich gerade bei der Vergabe der so genannten Ein-Euro-Jobs als Problem dar. Da gebe ich Ihnen Recht. Aber diese Problematik war allen Beteiligten von Anfang an klar, deshalb auch die Rahmenvereinbarung schon zur Errichtung der 12 Arbeitsgemeinschaften in Berlin, damit die wenigstens erst einmal einheitlich eingerichtet werden, und die abgeschlossene Vereinbarung zur Handhabung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, so genannten Ein-Euro-Jobs. Wenn Sie vor laufender Kamera sa
gen, es war nur ein Fototermin zwischen den Organisatoren und der Senatsverwaltung, dann ist das eine Frechheit, das wissen Sie auch.
Sie sind hier nun mal in der Opposition, und das ärgert Sie, das merke ich. Sie denken immer wieder, wenn Sie in der Regierung säßen, würde das alles schon wunderbar laufen, obwohl Sie genau wissen, wie schwierig es ist, so eine Reform umzusetzen. Bleiben Sie doch mal ehrlich!
Genau! Aber davon wollen die Grünen in Berlin nichts wissen. – Richtig ist, dass diese Absichtserklärung für die Vergabe der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung noch nicht ausreicht. Das zeigt die Praxis. Richtig ist auch, dass die Herangehensweise bei der Vergabe der so genannten Ein-Euro-Jobs von Jobcenter zu Jobcenter sehr unterschiedlich ist. Davon konnte ich mich selbst bei dem Besuch der Jobcenter überzeugen. Die einen arbeiten mit den Unbedenklichkeitsbescheinigungen, und die anderen denken gar nicht daran.
Sie fordern den Senat in Ihrem Antrag auf, sich für eine berlinweit einheitliche Handhabung der Kriterien einzusetzen, die über die bisherige Absichtserklärung hinausgeht. Ich nehme an, Sie wollen zum Beispiel vermeiden, dass in einem Bezirk die Schulgebäude von EinEuro-Jobbern saniert werden, was in anderen Bezirken verwehrt wird, damit keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden. Das ist die Gratwanderung. Wo fängt die Zusätzlichkeit an, und was liegt im öffentlichen Interesse? – Ihr Antrag ist verständlich, aber er kommt zu spät, denn die Positiv- oder auch Negativliste wird morgen vorgestellt.
Frau Klotz! Sie können später immer noch dagegen protestieren. – Wir dürfen und können nicht zulassen, dass durch den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern reguläre Arbeitsplätze, aber auch andere Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängt werden.
Wir dürfen aber auch nicht zulassen, dass Tätigkeiten, die von Arbeitnehmern aus dem Stellenpool übernommen werden können, von Ein-Euro-Jobbern gemacht werden. Hier sind die Begehrlichkeiten der Bezirke angesichts ihrer Haushaltslage verständlicherweise groß. Damit es in den Bezirken zu einheitlichen Regelungen kommt, benötigen wir auch für diesen Bereich die Positiv- oder vielmehr die Negativliste. Zudem müssen die Jobcenter, die jetzt mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen arbeiten, von der Bürokratie entlastet werden,. Dazu dienen ebenfalls die erwähnten Listen.
Die Problematik bei der Vergabe der Ein-Euro-Jobs ist erkannt, und die derzeitige Situation ist noch nicht zufriedenstellend. Ihren Antrag sehen wir als zusätzliche Unterstützung. Wir werden ihn im Ausschuss für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen ausführlich behandeln, um
Frau Dr. Klotz
(A)
(B)
(C)
(D)
für die zwölf Jobcenter in Berlin und ihre Kunden eine machbare Lösung zu finden.
Der Antrag der FDP-Fraktion zur Initiierung eines
Boys’ Day ist aus unserer Sicht abzulehnen. Ich möchte dies auch faktisch begründen. Sie versuchen, mit Ihrem Antrag den Eindruck zu erwecken, dass Jungen auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert und chancenlos sind. Sie erwecken mit ihrem Antrag den Anschein einer Umkehrung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Die Realität sieht aber anders aus.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch immer sind
Mädchen und Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Fakt ist, dass Frauen weniger als Männer im Erwerbsleben verdienen. Aus diesen Benachteiligungen heraus wurde der Girls’ Day geschaffen, um Mädchen frühzeitig zu stärken und ihnen Orientierung zu geben.
Der Girls’ Day wurde eingeführt, um gerade Mädchen
zu motivieren, in die verschieden Berufe Einblicke zu erhalten. Diese sind nicht nur auf technische Berufe fixiert. Frühzeitiges Interesse zu wecken für einen Beruf, ist besonders für Mädchen wichtig, um gesellschaftliche Benachteiligungen auszuschließen. In unserer Gesellschaft wurden seit Jahrzehnten Frauenförderpläne verankert, die Frauen im Berufsleben in Verwaltungen fördern sollen, und bestehende Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen abschaffen sollten. Dies ist noch immer erklärtes Ziel dieser Frauen – sprich Genderförderung.
Sie formulieren als Begründung für den Boys’ Day,
dass die Jungen Einblicke in die von Frauen dominierten Berufsfelder erhalten sollen. – Es gibt wenige Berufsfelder, die von Frauen dominiert sind. Laut ihrer Begründung könnte man annehmen, dass die Berufswelt von Frauen dominiert und die Männer unterrepräsentiert sind. Ihr Antrag ist zynisch und verhöhnt die reelle Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Ziel ist es, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen, das
heißt, im heutigen Kontext bestehende Benachteiligungen von Mädchen und Frauen in unserer Gesellschaft zu beseitigen. Ich fordere Sie hiermit auf, verehrte Kolleginnen und Kollegen, an diesen Zielen mitzuarbeiten.
In Ihrer Begründung zählen sie zu den von Frauen
dominierten Berufen den Gesundheits- und Bildungssektor, der von Männern unterrepräsentiert ist. Die Unterrepräsentanz der Männer in diesen Berufen lässt auf die schlechte Bezahlung dieser Berufe schließen. Gerade diese Berufsfelder sind seit Jahrhunderten von Frauen besetzt, weil ihre Entlohnung am geringsten war und ist. Würden diese Berufe gesellschaftlich und tarifrechtlich mehr Akzeptanz erhalten, würde es sicher zu Veränderungen kommen. Dies ist nur wünschenswert.
Vizepräsidentin Michels
(A)
(B)
(C)
(D)
Schulpflichtige Jungen erhalten an den Girls’ Days
ebenfalls die Möglichkeit, sich zu informieren. Den Jungen bietet der Aktionstag Anregungen, sich mit den modernen Dienstleistungsberufen auseinander zusetzen. In den Schulpraktika, die in allen Oberschulen durchgeführt werden, erhalten auch Jungen die Chance, sich ein Praktikum auszuwählen. Hier besteht für Jungen die Möglichkeit, Einblicke in andere Berufsfelder zu erhalten und sich verstärkt für so genannte Frauenberufe zu interessieren.
Für uns ist es das Ziel, die bestehenden Benachteili
gungen für Mädchen und Frauen weiterhin abzubauen und eine Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Gleichstellung in der Arbeitswelt halten wir für eine ökonomische Notwendigkeit. Dies gelingt aber nur, wenn wir ernsthaft daran arbeiten und nicht so tun, als ob ein Teil der Gesellschaft, nämlich die Frauen, grundlos bevorzugt werden, wie Sie in Ihrem Antrag suggerieren. Die von ihnen angesprochene „Ungerechtigkeit“, dass Jungen keinen Zukunftstag erhalten und somit gegenüber den Mädchen im Nachteil sind, zeigt deutlich, dass Sie die Realität verkennen oder umkonstruieren wollen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Auf welchem Stand befinden sich Verhandlungen zwischen Senat und beteiligten Kammern und Verbänden, um die Einrichtung der Arbeitsgelegenheiten in Berlin eindeutig zu regeln?
2. Wann können die Bezirke und damit auch die bezirklichen Job-Center mit der Vorlage einer PositivNegativ-Liste rechnen, um die Maßnahmen zeitnah in gewünschtem Umfang einsetzen zu können?
Herr Senator Wolf! Können Sie heute schon sagen, in welchen Bereichen Sie es für möglich erachten, dass zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten entstehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie ich höre, ist die Freude groß bei der CDU, dass ich heute zu diesem Tagesordnungspunkt rede. Na, mal sehen, ob ich Ihre Erwartungen erfüllen kann!
Es ist erstaunlich, dass wir uns heute mit einem Antrag der CDU beschäftigen, der die Überschrift trägt: Hartz IV – einfacher und gerechter! – Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Sind Sie auch schon aufgewacht? Merken Sie nun, dass Ihre Verschlimmbesserungen im Vermittlungsausschuss nicht das Papier wert sind, auf das Sie sie geschrieben haben?
Wir wollen erreichen, dass wir alle als politisch Verantwortliche gemeinsam Position beziehen, um Klarheit zu schaffen und Fehler zu korrigieren. Wir wollen mit unserem Antrag anhand wesentlicher Beispiele und Fragestellungen den notwendigen Veränderungsbedarf befördern und erhoffen uns dazu eine breite Zustimmung dieses Hauses.
Es ist uns bewusst, dass insbesondere der Bund – und damit Rot-Grün – in der Pflicht ist. Wir appellieren jedoch hier an alle Parlamentarier, um gerade den in Berlin Betroffenen zu verdeutlichen, dass wir an ihrer Seite stehen, wenn es darum geht, Verbesserungen anzuschieben. Vor allem brauchen wir Klarheit und einfachere und gerechtere Lösungen.
Das wollen wir anhand von sechs Punkten verdeutlichen:
1. Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 1,5 Prozentpunkte hat für die Bürger ein starkes Sinken der Lohnnebenkosten und mehr Nettoeinkommen zur Folge.
2. Die Vereinfachung der Hinzuverdienstgrenzen auf 30 % – statt des jetzigen Splittings von 15:30:45 – sorgt für einen verstärkten Anreiz der Arbeitsaufnahme und garantiert keine Schlechterstellung gegenüber dem EinEuro-Jobber.
3. Mit der Überprüfung der Regelsätze und neuen Einkommens- und Verbraucherstichproben soll insbesondere den gestiegenen Gesundheits- und Lebenskosten Rechnung getragen werden. Die bisherige Basis stammt aus dem Jahr 1998.
4. Die eigene Altersvorsorge muss stärker berücksichtigt werden, um Altersarmut vorzubeugen. Die Freibetragsgrenzen sind deshalb deutlich anzuheben.
5. Insbesondere Alleinerziehende dürfen nicht durch eine unvernünftige Regelung bei den Kindergeldzuschlägen benachteiligt werden. Hierzu muss es klarere Anpassungen geben, damit wir nicht die Lücken im Gesetz beibehalten, die jetzt bestehen.
Und schließlich i6. st eine Angleichung des § 22 Abs. 5 SGB II und des § 34 SGB XII vorzunehmen, damit es nicht zu unnötigen Bearbeitungslasten kommt und das Problem der Mietschulden gerechter und einfacher gelöst wird.
Herr Hoffmann! Sie fordern heute in Punkt 2 Ihres Antrags, die Zuverdienstgrenze generell auf 30 % zu erhöhen. Wissen Sie eigentlich, was Sie da sagen? – Das wollte die rot-grüne Koalition, aber die CDU hat es im Vermittlungsausschuss nicht zugelassen. Wie scheinheilig ist also Ihre Vorstellung heute!
Ja, nicht nur heute, sondern sie ist häufiger so. Danke, Sie haben Recht, Kollege!
Herr Hoffmann! Nun wollen Sie mit Ihrem Antrag den Anschein erwecken, als ob Sie für die Arbeitlosengeld-IIBezieher die große Gerechtigkeit herstellen würden. Sie stehen an der Seite der Arbeitslosengeld-II-Empfänger – da kann ich nur lachen, Herr Hoffmann! Sie springen doch nur schnell auf den Zug auf, weil Sie wissen, dass auf Bundesebene über die Ausgestaltung des Freibetrages diskutiert wird und mit großer Wahrscheinlichkeit auch Korrekturen, die notwendig sind, vorgenommen werden. Allerdings möchte ich an dieser Stelle klar sagen, dass das Einrichten in dauerhaftem Leistungsbezug und einer nichtbedarfsgerechten Nebenbeschäftigung nicht unser Ziel sein kann. Ziel ist es vielmehr, Menschen in existenzsichernde Arbeit zu bringen.
Meine Damen und Herren von der CDU! Sie wollen einerseits den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung
(A)
(B)
(C)
)
Wir haben besonders viele Betroffene, und wir haben eine klare Position. Dinge muss man auch verändern können, wenn man erkennt, dass sie in der Praxis, d. h. in der Umsetzung, zu Problemen führen. Und für die Umsetzung sind Sie verantwortlich und niemand anderes. Sie allein sind dafür verantwortlich, wie Hartz IV hier in Berlin umgesetzt wird und wie organisiert worden ist. Das sind nicht die Fehler der Union, sondern das sind Ihre Fehler als Sozialdemokratie, wie Sie dieses Gesetz umgesetzt haben.
(D
Bezüglich der Mietschulden, sehr geehrte Frau Grosse, wissen Sie doch ganz genau: Dieses bürokratische Verfahren, wie es jetzt läuft – dass man zum ersten Amt geht, sich die Bescheinigung holt, die Ablehnung erhält, und dann zum nächsten Amt gehen kann, um dann nach einer neuen Vorschrift wieder überprüft werden zu können –, das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
pauschal um 1,5 % reduzieren. – Frau Paus sagte schon, dass Sie ständig eine neue Steuersenkung fordern. – Andererseits haben Sie gestern im Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen die Erhöhung der Förderung der Fort- und Weiterbildung gefordert. Das ist doch ziemlich unausgegoren. Was wollen Sie denn nun? – Sie wollen zunächst kürzen und dann die Leistungen für die Arbeitslosen erhöhen. Das ist wieder eine solche scheinheilige Diskussion.
Jetzt kommt es noch dicker, Herr Hoffmann! Sie fordern nun, dass die Mietschulden wie bisher bei den Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern auch weiter für die Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher übernommen werden sollen. Aber, meine Damen und Herren von der CDU, Sie sind es doch gewesen, die die Forderung nach Selbstständigkeit und Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen erhoben haben. Wir haben also schon wieder eine solche scheinheilige Antragsdiskussion. Was denn nun? – Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie eigentlich wollen, und zwar an der entscheidenden Stelle, nämlich dort, wo die Gesetze gemacht werden.
Dieser Antrag der CDU ist ein reiner „Schaufensterantrag“. Sie haben in Ihrem Antrag Folgendes formuliert:
Das Gelingen von Hartz IV ist von außerordentlicher Bedeutung für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland.
Gut, dass Sie das jetzt auch schon erkannt haben. Hierin stimme ich Ihnen zu. Ich stelle aber fest, dass Sie als CDU-Fraktion erst jetzt einen so genannten dringenden Antrag in das Plenum einbringen, der eigentlich Ihre bisherige Blockadetaktik deutlich werden lässt. Ihr wirkliches Interesse daran, diese äußerst wichtige Reform unseres Landes mitzugestalten, hat sich auch auf CDUBundesebene darin gezeigt, dass Frau Merkel diesen Prozess schon vorher beerdigt hat, sich aber aus wahlkampftaktischen Gründen janusköpfig verhält. Das ist für uns keine verantwortungsvolle Politik. Sie wollen jetzt öffentlich den Eindruck erzeugen, dass Sie das Konzept haben, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Kommen Sie wieder in die Realität zurück! Wir werden in den entsprechenden Ausschüssen darüber diskutieren. Darauf freue ich mich schon.
Sehr geehrter Kollege Hoffmann! Ihre Probleme müssen Sie schon in Ihrer eigenen Partei lösen. Sie können hier nicht so tun, als hätten Sie nichts damit zu tun, was die CDU auf Bundesebene macht. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das ist keine Umsetzungssache, die hier nicht läuft, sondern es war von vornherein klar, dass 15 % – –
Lassen Sie mich bitte ausreden, Herr Hoffmann, und pöbeln Sie nicht dauernd dazwischen! Ich habe Sie auch ausreden lassen. – Es war von vornherein klar, dass diese Hinzuverdienstgrenze von 15 % nicht richtig ist. Das hätte man gleich lösen können. Das ist kein Umsetzungsproblem. Wenn Sie davon keine Ahnung haben, dann sollten Sie es hier auch nicht benennen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 1. August letzten Jahres ist das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in Kraft getreten. Somit haben wir erstmals eine gesetzliche Definition der Schwarzarbeit und somit ein Gesetz, welches spezielle Straftatbestände vorsieht. Das Risiko, bei der Durchführung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung entdeckt und bestraft zu werden, ist hoch. Schwarzarbeit ist eben kein Kavaliersdelikt.
Danke, Christian!
Man kann es nicht oft genug sagen: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gefährden erstens die legal handelnden Unternehmen, zweitens die sozialen Sicherungssysteme, und drittens beeinträchtigen sie massiv den Wettbewerb. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist ein zentrales Thema, gerade auch in Berlin angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in unserer Stadt. Wir wollen deshalb in der heutigen parlamentarischen Beratung darüber diskutieren, wie die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Verfolgung illegaler Beschäftigung im Land Berlin angegangen wird und wie sich das verabschiedete Gesetz auch schon ausgewirkt hat.
Wir müssen deshalb einerseits die Schwarzarbeit bekämpfen, den Regelverstoß ahnden und gleichzeitig aber auch dafür sorgen, dass das, was bisher nicht legal geleistet wird, nun in Form legaler Erwerbsarbeit verrichtet wird. – Das wäre im Übrigen auch ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Arbeitslosigkeit. – Es geht also gewissermaßen um einen Dreiklang: Es geht um Repression, um Prävention, aber es geht auch und vor allem um Transformation.
Bezüglich der Entwicklung der Schwarzarbeit sind gegenwärtig folgende aktuelle Trends zu verzeichnen:
1. Nach jüngsten Schätzungen zum Umfang der Schwarzarbeit zeichnet sich erstmals eine Trendumkehr ab. Die weitere Ausweitung der Schwarzarbeit scheint gegenwärtig gestoppt zu sein – womöglich haben wir sogar einen Rückgang; das gilt auch für Berlin.
2. Die Zahl der aufgedeckten Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung hat gleichzeitig zugenommen – ebenso die Summe der verhängten Strafgelder. Diese scheinbar widersprüchlichen Meldungen stehen allerdings durchaus für Erfolge. Es kann nämlich einerseits davon ausgegangen werden, dass durch Minijobs und an
(A)
(B)
(C)
(D)
Bm Wolf
Es gibt andere Bereiche, wo es sich lohnt, die Frage zu stellen: Wie kann, vor dem Hintergrund entdeckt werden zu können, aus illegaler Arbeit legale Arbeit werden? – Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Schattenarbeit werden in der öffentlichen Diskussion oftmals in eins gesetzt, bezeichnen aber deutlich unterschiedliche Sachverhalte. Das am 1. August 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der damit zusammenhängenden Steuerhinterziehung hat eine klare rechtliche Definition eingeführt. Danach leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen unter Verletzung von Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach Steuerrecht und Sozialgesetzbuch bzw. Eintragungs- und Anzeigepflichten nach Handwerks- und Gewerberecht erbringen oder ausführen lässt. Keine Schwarzarbeit allerdings liegt vor, wenn nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen von Angehörigen aus Gefälligkeit im Wege der
Nachbarschafts- oder Selbsthilfe erbracht werden. Diese Arbeit zählt begrifflich zur Schattenwirtschaft. Schwarzarbeit ist lediglich eine Teilmenge der Schattenwirtschaft, der informellen oder inoffiziellen Wirtschaft. Sie umfasst zum Beispiel auch diese informelle Wirtschaft, die Selbstversorgungswirtschaft im Rahmen von Hauswirtschaft. Teile der Schwarz- und Schattenarbeit sind im offiziellen Bruttosozialprodukt mit erfasst, zum Beispiel durch die Umsätze, die die in den Baumärkten regulär erworbenen Güter erfassen.
Zahlen zum Umfang der Schwarzarbeit – Sie haben danach gefragt – sind dem Senat grundsätzlich aus zwei Richtungen bekannt: Zum einen sind es die Zahlen der Verfolgungsbehörde über ermittelte Verdachtsfälle, und zum anderen sind es die Zahlen der Gerichte über abgeschlossene Verfahren. Diese Zahlen geben Augschluss über die Erfolge der Ermittlungstätigkeit. Wenn mehr Schwarzarbeit aufgedeckt wird – ich habe es vorhin schon angesprochen –, heißt das damit nicht zwingend, dass die Schwarzarbeit angestiegen ist, sondern zunächst einmal nur, dass die Ermittler erfolgreicher waren. Die zweite Quelle sind volkswirtschaftliche Schätzungen. Diese basieren häufig auf sehr unterschiedlichen Methoden und kommen damit auch zum Teil zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Schätzungen von Prof. Schneider von der Universität Linz gehen davon aus, dass der Anteil der Schattenwirtschaft – wohlgemerkt der Schattenwirtschaft und nicht der Schwarzarbeit – im Jahr 2003 17,5 % betragen haben soll. Das entspräche einer Summe von rd. 370 Milliarden €, die inoffiziell erwirtschaftet sein sollen. Für das Jahr 2004 wird ein Anteil von 16,4 % und für 2005 ein Anteil von 15,6 % am Bruttoinlandprodukt angenommen. Das würde bedeuten, dass die Schattenwirtschaft in Deutschland erstmals zurückgeht. Die Gründe dafür sind – ich habe es vorhin schon angesprochen – einerseits Minijobregelungen und die geänderten Gesetze zur Reform am Arbeitsmarkt, die Neuregelung der Handwerksordnung und auch die beschlossenen Steuersenkungen.
dere Regelungen Mehrarbeit, die vorher schwarz erledigt wurde, nun in legaler Form geleistet wird, und gleichzeitig kann davon ausgegangen werden, dass die bundesweite Umorganisation der Verfolgungsbehörden und ihre personelle Aufstockung – Frau Grosse hat es angesprochen – das Entdeckungsrisiko für Schwarzarbeitgeber und Schwarzarbeitnehmer erhöht hat. Es besteht allerdings weder Anlass noch Grund in den Anstrengungen, Schwarzarbeit zurückzudrängen, nachzulassen. Im Gegenteil! In bestimmten Bereichen, insbesondere in der Bauwirtschaft, beobachten wir einen Anstieg der gewerblich kriminellen Form von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, bei gleichzeitigem Anstieg der Arbeitslosigkeit. In anderen Bereichen wiederum, etwa bei den personen- und haushaltsnahe Dienstleistungen, müssen wir die Anstrengungen verstärken, damit das, was heute noch informell und jenseits der gesetzlichen Normen getan wird, morgen zu legaler Arbeit wird.
Denn ein erheblicher Teil eines erfolgreichen Kampfes gegen die Arbeitslosigkeit muss darin bestehen, aus tatsächlich geleisteter Arbeit legale Arbeit zu machen.
Schwarzarbeit ist kein Randthema; sie ist kein Thema von ausländischen Arbeitskräften oder Zuwanderern. Schwarzarbeit kommt aus der Mitte der Gesellschaft. Manchen gilt sie als Kavaliersdelikt, anderen als lässliche Steuerrebellion des kleinen Mannes, drittens als notwendige Sünde, um am Markt überleben zu können, und viertens als normale kriminelle Geschäftsgrundlage. Alle stellen die allgemein gültigen Regeln des Wirtschaftens und Zusammenlebens und damit die Funktionsfähigkeit der sozialen Marktwirtschaft in Frage. Aber Schwarzarbeit ist nicht gleich Schwarzarbeit. Sie hat zu unterschiedliche Gesichter, als dass eine Form, ihr zu begegnen, allein erfolgversprechend wäre. Dort, wo Schwarzarbeit quasi gewerbsmäßig betrieben wird, nützen nur höherer Verfolgungsdruck, größeres Entdeckungsrisiko, nachhaltig wirkende Strafen und wirksame präventive Maßnahmen – etwa bei der Auftragsvergabe.
Eine analoge Entwicklung ergibt sich danach auch für den Bereich des Landes Berlin. Prof. Schneider schätzt für das Land Berlin den Anteil der Schattenwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt des Landes für 2004 auf 22,9 % und für 2005 auf 22,2 %. Diese Schätzungen beziehen sich – wie gesagt – auf die Schattenarbeit, worin die Schwarzarbeit nur eine schwer bezifferbare Teilmenge ist. Es kann auch nicht einfach vom Umfang der Schattenarbeit auf die volkswirtschaftlichen Schäden geschlossen werden, weil vieles – siehe Nachbarschaftshilfe und Eigenarbeit – gar nicht passieren würde, wenn es als legal bezahlte Arbeit stattfinden müsste, so dass das Ausbleiben dieser Art von Schattenarbeit auch volkswirtschaftliche Nachteile – etwa im Umsatz der Baumärkte – haben könnte. Der Berliner Senat verfügt über keine eigenen Schätzungen zu den Zahlen der Schwarzarbeit. Für uns gilt jedoch – unabhängig von der konkreten Schätzgröße –, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einen erheblichen Störfaktor für das Berliner Wirtschafts- und Arbeitsleben darstellen
(A)
(B)
(C)
)
Bm Wolf
Die Verteilung von Schwarzarbeit auf einzelne Branchen lässt sich noch schwerer ermitteln als der Umfang der Schwarzarbeit selbst. Nach den Erkenntnissen der
Verfolgungsbehörden wie der bekannten Schätzungen dürften die Hauptfelder im Lande Berlin neben dem Baugewerbe vornehmlich im Gaststätten-, Fuhr-, Personenbeförderungs- und Bewachungsgewerbe, im Kfz-, Techniker-, Gebäudereiniger- und Friseurhandwerk sowie im Einzelhandel und bei den haushaltsnahen Dienstleistungen zu suchen sein.
Sie haben auch nach der geschlechtsmäßigen Zusammensetzung gefragt. Das Landeskriminalamt hat seine Verfolgungsergebnisse für das Jahr 2003 ausgewertet; danach waren 18 % aller Tatverdächtigen weiblich. Vergleichbare Zahlen anderer Verfolgungsbehörden liegen uns nicht vor.
(D
Schwarzarbeit findet traditionell vor allem in Branchen statt, die sich durch eine hohe Personalintensität und einen geringen Automatisierungsgrad auszeichnen sowie in jenen Branchen, in denen Bareinnahmen üblich und nur wenige Personen mit der Erfassung der Einnahmen betraut sind. Darüber hinaus werden Arbeitnehmer vorwiegend in Branchen illegal beschäftigt, in denen häufig wechselnde und ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz kommen. Grundsätzlich gilt, dass der hohe Konkurrenzdruck in bestimmten Branchen – insbesondere im Bau- und Gebäudereinigungsgewerbe – die Gefahr birgt, dass eine gewinnbringende Ausführung von Aufträgen vielfach nur noch dann möglich ist, wenn weder Sozialabgaben noch Steuern gezahlt werden. Hier weitet sich die Schwarzarbeit offenbar als Reaktion auf zunehmenden Wettbewerbsdruck aus, der von den beauftragenden Stellen weitergegeben wird. Gleichzeitig haben wir auch Bereiche, in denen erst allmählich Marktangebote größere Bedeutung gewinnen, etwa im gesamten Bereich der haushalts- und personennahen Dienstleistungen, wo professionelle Angebote die bisherige Form der familiären Eigenarbeit, Nachbarschaftshilfe etc. ersetzen wollen und auf hohe Eintrittshürden treffen. Es handelt sich dabei nicht zuletzt häufig um die Entscheidung, ob das Haushaltseinkommen ausreicht, eine professionelle Haushaltshilfe stundenweise zu beschäftigen, oder ob die Erwerbstätigkeit – meist der Ehefrau – einzuschränken oder aufzugeben oder auf Schwarzmarktangebote zurückzugreifen ist. Hier müssen nicht – wie etwa im Baubereich – Markt- und Wettbewerbsbedingungen gerettet werden, sondern hier müssen sie ausgeweitet und erst geschaffen werden. Deshalb ist in diesem Bereich mit Aufklärung, leichteren Einstiegsformen in legale Beschäftigung usw. mehr zu erreichen als in Branchen, wo alle wissen, dass sie die Gesetze missachten.
und dementsprechend dagegen vorgegangen werden muss.
Nach Einschätzung von Prof. Schneider werden zwei Drittel aller illegalen Beschäftigungsverhältnisse von so genannten Nebenerwerbsschwarzarbeitern verrichtet, das heißt, von Deutschen oder legal ansässigen ausländischen Selbständigen bzw. abhängig Beschäftigten. Das verbleibende Drittel verteilt sich zu etwa gleichen Teilen auf Deutsche oder legal ansässige ausländische Arbeitslose bzw. Frührentner, die gleichzeitig Sozialleistungen beziehen oder illegal beschäftigte Ausländer. Demnach würde übrigens die von Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus angebotene Schwarzarbeit in Relation zu der insgesamt in Deutschland angebotenen Schwarzarbeit eine untergeordnete Rolle spielen.
Aus den Berichten der Verfolgungsbehörden – das heißt dem Landeskriminalamt, der Staatsanwaltschaft, den Finanzverwaltungen und den Sozialversicherungsbehörden – lassen sich neue Trends bei der Entwicklung der Schwarzarbeit ablesen. Da ist einmal eine zunehmende Verschmelzung der Schwarzarbeitdelikte mit anderen Delikten der organisierten Wirtschaftskriminalität. Es lässt sich weiter ein Trend dahin gehend feststellen, dass Unternehmen Arbeiter in Vollzeit beschäftigen und entlohnen, einvernehmlich aber lediglich eine Arbeitsleistung im Rahmen der legalen Nebenbeschäftigung neben dem Bezug staatlicher Leistungen buchhalterisch abrechnen und bescheinigen. Dritte signifikante Entwicklung ist, dass der Hochbau mittlerweile durch den Sanierungs- und Innenausbaubereich als Betätigungsfeld für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verdrängt wird. So betreffen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin vermehrt die Sanierung einzelner oder mehrerer Wohnungen, teils mit Kettenaufträgen oder formal legalisiert durch fingierte Mietverträge mit den Arbeitnehmern, die angeblich Eigenleistungen erbringen und dafür vorübergehend von der Mietzahlung befreit werden. Schwarzarbeit tritt auch zunehmend im Rahmen des Internethandels auf, der teilweise ohne die erforderlichen gewerberechtlichen Voraussetzungen und ohne steuerliche Erfassung durchgeführt ird. w
Festzustellen ist auch, so die Ermittlungsbehörden, eine zunehmende Professionalisierung bei den gewerbsmäßig handelnden Arbeitgebern illegal beschäftigter Arbeitnehmer. Der Einsatz von Strohleuten oder auch die Gründung von Scheinfirmen, häufig mit Sitz im Ausland, sind Methoden, die immer häufiger festzustellen sind und die sehr aufwändige Ermittlungen zur Folge haben. Oft werden Scheinfirmen als Subunternehmer deklariert. Von den Arbeitgebern werden in diesen Fällen Rechnungen von Subunternehmen präsentiert, die sich erst nach eingehender Prüfung als Schein- bzw. Briefkastenfirmen erweisen.
Sie stellen ausführlich Fragen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit über Repressionsinstrumente. Ich verweise aus Zeitgründen auf den ausführlichen Schwarzarbeitsbekämpfungsbericht, den wir vorgelegt haben. Vielleicht nur eine Zahl: Im Jahr 2003 gab es 10 468 Straf- und Bußgeldverfahren wegen Schwarzarbeit, davon waren 4 800 Arbeitnehmerinnen und -nehmer betroffen und 5 316 Arbeitgeberinnen und -geber. Für diese Ermittlungstätigkeit haben 9 719 Baustellen- bzw. Betriebskon
(A)
(B)
(C)
)
Bm Wolf
Ihre Fragen richten sich auch auf die Haltung des Senats zur Forderung der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg nach Einführung einer Chipkarte zur wirksameren Bekämpfung von Schwarzarbeit. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen hat dies umfassend – auch unter Beteiligung anderer Stellen wie z. B. dem Verband der deutschen Rentenversicherungsträger und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung – und abschließend geprüft. Wir sind im Einvernehmen mit allen beteiligten Stellen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung einer solchen Chipkarte sowohl wegen der Unverhältnismäßigkeit der voraussichtlichen Kosten in Relation zu dem zu erwartenden Nutzen für die Verfolgungsbehörde als auch auf Grund nicht unerheblicher verfassungs-, datenschutz- sowie europarechtlicher Bedenken nicht realisierbar ist. Schließlich kann die Praktikabilität der Chipkarte schon deshalb angezweifelt werden, weil ihr Funktionieren nur durch einen erheblichen bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die zuständigen Behörden bewerkstelligt werden kann.
(D
Der Senat von Berlin stimmt mit der Fachgemeinschaft Bau und einer Vielzahl weiterer Interessenvertretungen und Sachverständigen überein, dass der bestehende Sozialversicherungsausweis sich allerdings wegen der nicht zu gewährleistenden einwandfreien Identitätsfeststellung des Ausweisinhabers und der damit im Zusammenhang stehenden Missbrauchs- und Verfälschungsmöglichkeiten für die Belange der Verfolgungsbehörden nicht bewährt hat. Der Nutzen des Sozialversicherungsausweises beschränkt sich gegenwärtig vornehmlich darauf, Arbeitgeber bösgläubig zu machen, wenn er nicht vorliegt. Als Instrument zur Aufdeckung illegaler Beschäftigung ist er in der gegenwärtigen Form hingegen ungeeignet.
trollen stattgefunden. Sie sehen, es gibt hier eine sehr hohe Verfolgungs- und Kontrollintensität.
Nach Auffassung des Senats können Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit den bestehenden rechtlichen Bestimmungen wirksam bekämpft werden. Die gesetzlichen Grundlagen zur Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sind in den letzten Jahren regelmäßig, teilweise auch auf Initiative des Landes Berlin, verbessert worden. Solange bestimmte Formen der Schwarzarbeit aber in Teilen der Gesellschaft nicht als verwerflich angesehen werden und solange bestimmte strukturelle Ursachen der Schwarzarbeit nicht angegangen werden, müssen selbst die wirksamsten gesetzlichen Vorschriften an Grenzen stoßen.
In Berlin wird der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung seit jeher nicht nur mit repressiven Maßnahmen, sondern im Rahmen eines Gesamtpakets auch mit präventiven Mitteln entgegengetreten. Der Senat setzt dabei in erster Linie auf die Verhinderung von Schwarzarbeit durch fortwährende Maßnahmen der Information und Aufklärung. Darüber hinaus besteht bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen eine zentrale Informations- und Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine, Verbände, Gewerkschaften und Behörden zu sämtlichen Aspekten der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Land Berlin. Nach dem Berliner Vergabegesetz sollen z. B. Aufträge von Berliner Vergabestellen über Bauleistungen sowie über Dienstleistungen bei Gebäuden und Immobilien mit der Auflage erfolgen, dass die Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ausführung dieser Leistungen nach den jeweils in Berlin geltenden Tarifen entlohnen und diese auch von ihren Nachunternehmern verlangen. Darüber hinaus bedarf der Auftragnehmer eines von einer Baudienststelle des Landes Berlin erteilten Bauauftrags vor Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmen hierzu der vorhergehenden Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers. Ferner darf in Berlin der Zuschlag für einen öffentlichen Bauauftrag nicht erteilt werden, wenn dem Angebot ein unangemessen niedriger Preis – d. h. eine Abweichung von 10 % – bzw. ein so genanntes Spekulationsangebot zu Grunde liegt.
Der Einsatz – auch danach fragen Sie – von Beschäftigten aus dem Personalüberhang des Landes Berlin zur Unterstützung des Landeskriminalamtes bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit hat sich trotz häufiger Fluktuation und Schwierigkeiten bei der Personalauswahl bewährt. Die Fortsetzung dieses Einsatzes wird im bisherigen Umfang befürwortet. Auf Grund der notwendigerweise hohen Spezialisierung der in diesem Bereich tätigen Dienstkräfte werden allerdings keine Möglichkeiten für eine effektive Verstärkung der bei der staatsanwaltschaftlichen Verfolgung organisiert und gewerbsmäßig betriebener Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung eingerichteten Schwerpunktabteilungen gesehen.
Ich halte als kostengünstige und Erfolg versprechende Alternative sowohl zum Sozialversicherungsausweis als auch zu möglichen weiteren Cards, die in der Diskussion sind, die Einführung einer Mitführungspflicht des Personalausweises oder Passes während der Beschäftigungsausübung für sinnvoll. Den Verfolgungsbehörden stünde damit ein Instrument zur Verfügung, mit dem eine einwandfreie Identitätsfeststellung vor Ort ermöglicht würde.
Mit repressiven Maßnahmen allein ist der Schwarzarbeit nicht beizukommen. Das Land Berlin setzt deshalb verstärkt auf präventive Maßnahmen, zum Beispiel im Rahmen des Vergaberechts und der Öffentlichkeitsarbeit. Teilweise werden in den erweiterten Minijobregelungen, den Gesetzen zur Reform am Arbeitsmarkt, der Neuregelung der Handwerksordnung und der vollzogenen Steuersenkung mögliche Instrumente gesehen, mit denen Schwarzarbeit zu Gunsten legaler Formen der Erwerbstätigkeit zurückgedrängt werden kann. Der Senat informiert nicht zuletzt deshalb im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auch über die Instrumente, die es Akteuren in illegalen Arbeitsverhältnissen erleichtern, den Ausstieg aus der
(A)
(B)
(C)
)
Bm Wolf