Zweitens: Antrag über „Vorhandene polizeiliche Mittel endlich ausschöpfen“. Wer dies so möchte, den bitte ich um das zustimmende Handzeichen. – FDP und CDU. Gegenstimmen! – Das ist der Rest des Hauses.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der vier Paragraphen unter Berücksichtigung der Änderungen der Beschlussempfehlungen gemäß Drucksache 15/1562, die Überschrift und die Einleitung der Drucksache 15/838 zu verbinden.
Es ist eine Beratung vorgesehen, und es beginnt die Fraktion der CDU mit einer Redezeit von bis zu 5 Minuten. Das Wort hat der Herr Kollege Brinsa. Ich bitte um Aufmerksamkeit und Verlegung der Gespräche, falls diese nötig sein sollten, in die Lobby. – Bitte, Herr Brinsa, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sicher ist das jetzt zu behandelnde Thema nicht ganz so spannend wie das vorangegangene Thema „1. Mai“, aber da es sich um ein Verbraucherschutzinformationsgesetz handelt, sollten Sie sich auch dafür interessieren.
Schließlich möchte ich hier an dieser Stelle in Erinnerung rufen – ich weiß nicht genau, wo Frau Hämmerling sitzt, ich glaube, sie sitzt hier oben –, dass sich Frau Hämmerling für ihre Fraktion wegen mehrerer gravierender Mängel – so liest sich das im Protokoll nach – bei der Abstimmung enthalten hat.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient nicht dazu, den Verbraucher in seinen Entscheidungsfindungen als mündigen Bürger zu stärken. Er bleibt deshalb nutzlos und wird von der CDU abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird das traurige Schicksal der Samenspende für eine Pandabärendame des Berliner Zoos teilen, um den sich die Berliner Justizsenatorin in gut gemeinter Absicht in China bemüht hatte. Die Samenspende liegt heute noch irgendwo in China neben einem Sack Reis und wartet wegen artenschutzrechtlicher sowie diplomatischer Verwicklung auf Klärung und hofft darauf, irgendwann einmal die Erfolg versprechende Reise nach Berlin antreten zu dürfen.
Zunächst einmal wundere ich mich, dass die zuständige Senatorin nicht anwesend ist. Es ist fraglich, ob es Sinn macht, unter diesen Umständen die Diskussion zu beginnen. Ich beantrage deshalb im Namen der CDU-Fraktion die Anwesenheit der zuständigen Senatorin.
Wir unterbrechen kurz die Sitzung und bitten die Senatorin her, damit die Diskussion fachkundig in Rede und Gegenrede stattfinden kann.
Die Senatorin naht. Ich eröffne deshalb wieder die Sitzung und erteile Herrn Brinsa erneut das Wort.
Dieser Gesetzentwurf – und das habe ich bereits im Fachausschuss verdeutlicht und vertieft – ist ein untauglicher Versuch, mehr Rechtssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserer Stadt, in unserem Land zu bringen. Letztlich ist das Gesetz nur ein Beruhigungsmittel à la „Valium 10“ und stellt keine Stärkung der Verbraucherinteressen dar. Nur mit Einschränkungen ist dieser vorliegende Gesetzesentwurf anwendbar, und zwar auch nur bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht.
Besonderheit an diesem Entwurf ist allein die Tatsache, dass es sich um eine juristische Meisterleistung des unpräzisen Formulierens handelt. Der Text ist hochgradig unverbindlich. Er lässt in geradezu opportunistischer Weise Auslegungen zu. Deshalb ist aus unserer Sicht kritisch anzumerken, dass die Verbraucher nicht ausreichend genug informiert werden.
Die Lebensmittelkontrollen sind zu instabil und völlig unzureichend. Die Kommunikationswege sind ungenügend. Es gibt viel zu wenig fachlich ausgebildetes Personal, und es gibt keine einheitlichen Vorgehensweisen und keine einheitliche Prüfungspraxis. Es mangelt an Eigenkontrollen in den Betrieben, und die finanziellen Ausstattungen der Prüfinstitutionen sind ebenso unzureichend. Die Kontrollen können also überhaupt nicht kontinuierlich durchgeführt werden.
Es ist ein Mangel, dass dem Verbraucher kein Widerspruchs- und Klagerecht eingeräumt worden ist. Die Frage der Haftung ist auch nicht gegeben und insbesondere dann nicht vorhanden, wenn es um unterlassene Informationen oder erteilte Informationen geht, die möglicherweise für den Verbraucher einen Schaden herbeigeführt haben.
Die vornehmste Aufgabe, nämlich dem Hersteller eine Informationspflicht aufzuerlegen, wurde ebenfalls nicht erfüllt. Für den Hersteller ist das vorliegende Gesetz vielmehr ein Ruhekissen. Ansporn oder gar Verpflichtung der Hersteller sind nicht erkennbar. Jegliche Motivation
Als Fazit ist mir – als ich das Schlusswort überlegte – ein hochpolitischer Vorgang eingefallen – bedauerlicherweise ist die Senatorin nicht anwesend –.
Vielen Dank, Herr Kollege Brinsa! – Es folgt die Fraktion der SPD. Frau Hertlein hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Brinsa! Im Gegensatz zu Ihnen habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass es die Senatorin für entbehrlich hielt, sich zum dritten Mal die Argumente anzuhören. Wir haben sie im Oktober hier im Plenum ausgetauscht und haben sie im Ausschuss gehört. Ich hätte meine Rede vom Oktober eigentlich problemlos wiederholen können, von einigen wenigen Aktualisierungen abgesehen.
Das Gesetz weist in seiner endgültigen Fassung zwei Änderungen auf. Eine betrifft die im Grunde selbstverständliche Information anderer Bundesbehörden, wenn eine Belastung zuerst in Berlin bekannt wird. Wir haben im Moment noch kein Bundesgesetz. Die zweite Änderung eröffnet den Herstellern und Handelfirmen die Möglichkeit, die Verbraucher über belastete Produkte selbst zu informieren. Dann braucht die Behörde nicht tätig zu werden und wird dadurch entlastet. Wenn der Hersteller die betroffene Partie rechtzeitig zurückruft, informiert die Behörde ebenfalls nicht die Öffentlichkeit über eine festgestellte Belastung. Das geschieht nur dann, wenn die
Gefahr besteht, dass belastete Produkte bereits in den Haushalten gelandet sind. Das finde ich auch richtig so.
Damit haben wir nach meiner Auffassung das richtige Maß zwischen notwendiger Verbraucherinformation und dem Vermeiden unnötiger Verunsicherung gefunden. Im Übrigen würde ich mir wünschen, dass das gleiche Problem- und Gesundheitsbewusstsein, das bei Lebensmittelskandalen an den Tag gelegt wird, auch im alltäglichen Einkauf praktiziert wird. Selbst völlig unbelastete Lebensmittel können uns leider krank machen, wenn wir zu viel, zu viel Süßes, zu viel Fettes, zu viel Salziges konsumieren. Diese Verantwortung hat jeder beim täglichen Einkauf.
Schönen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Nein, Frau Jantzen, ich möchte jetzt nicht erklären, was der Kollege von der CDU gemeint haben könnte. Ich möchte vielmehr mit Ihnen darüber sprechen, ob das, was wir heute debattieren, tatsächlich nur eine Wiederholung dessen ist, worüber wir schon einmal im Plenum gesprochen und was wir im Ausschuss diskutiert haben oder ob seitdem nicht etwas Neues hinzugekommen oder etwas Neues geschehen ist.
[Beifall bei der SPD – Matz (FDP): Genau das ist der Sinn! – Hoffmann (CDU): Verbraucherschutz geht uns alle an!]
Ja, ich freue mich natürlich im Prinzip, dass ich dieses wichtige Thema der Verbraucherinformation hier noch einmal aufgreifen kann. Es geht um Informationen über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die den Verbraucher interessieren, die ihm aber nicht schaden. Die Lage ist bisher so gewesen, dass bei Verstößen, die Leben und Gesundheit gefährdeten, schon immer informiert werden durfte. Doch die Aufmerksamkeit der Verbraucher ist gestiegen. Sie werden jetzt oft durch Medienberichte auf Themen aufmerksam gemacht, auf Verstöße, die sie interessieren, die sie gern wissen möchten, die ihnen aber icht schaden. n
Das jetzt zu verabschiedende Gesetz eröffnet die Möglichkeit, auch in solchen Fällen zu informieren. Wie war bisher die Lage? Wenn irgendein Verstoß durch die Medien bekannt wurde, beispielsweise Dioxin in Geflügelfleisch oder Nitrofen, hatte der Verbraucher bislang nur die Möglichkeit, zunächst überhaupt kein Geflügelfleisch oder keine Eier zu essen. Das schadete nicht nur ihm selbst, weil er Schwierigkeiten mit dem Küchenzettel hatte, sondern schadete auch den Herstellern und Handelsfirmen, die sorgfältig produziert und eingekauft hatten.