Ulrich Brinsa

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Thema, Große Anfrage Verbraucherschutz, eignet sich eigentlich wenig für den Wahlkampf. Das hat auch die Senatorin als erfahrene Politikerin gewusst, und insoweit hat sie kleine Tupfer hingeworfen und überhaupt nicht das getan, was die antragstellenden Fraktionen mit dem Antrag – das war übrigens die Regierungskoalition – verlangt haben. Ich habe darauf geachtet. – Frau Senatorin, Sie haben zwar ein paar kleine Erfolge erwähnt oder was Sie in den fünf Jahren im Bereich Verbraucherschutz getan haben, aber Sie sind auf die Große Anfrage so gut wie nicht eingegangen. Ich halte das eigentlich für, wenn ich das charmant sagen darf, ungezogen.
chert haben – man muss sagen, dass mehr als Stichproben nicht zu leisten und nicht zu bezahlen sind. Insofern bleibt immer eine Grauzone. Auch hier geht es um Know-how.
Der Verbraucher muss versuchen, sich so gut wie möglich, eine gewisse Sachkunde anzueignen. Dazu hat er in Berlin gute Möglichkeiten. Die Lesesäle der Bibliotheken sind frei zugänglich. Wer sich eine Lesekarte nicht leisten kann, bekommt sie gratis zur Verfügung gestellt. Know-how ist vorhanden und kann abgerufen werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich etwas zum jüngsten Bericht über Kinderarmut sagen. Denn Armut, also der bedrückende Zwang, nur das Allernötigste verbrauchen zu können, gehört durchaus in diesen Themenkreis. Aber Geldmangel wird meines Erachtens zu schnell als Entschuldigung für Bequemlichkeit und Vernachlässigung akzeptiert. Damit tut man den vielen Müttern und Vätern in dieser Stadt Unrecht, die sich unter ebenfalls schwierigen Umständen verantwortungsbewusst um ihre Kinder kümmern. Wenn tatsächlich ein Drittel der Berliner Kinder morgens ohne Frühstück in die Schule kommt, dann gibt es dafür meines Erachtens keinerlei Entschuldigung.
Der neueste Test von der Stiftung Warentest, wo ich früher gearbeitet habe, weist es nach: Für einen Euro ist ein Kilo ordentliches Früchtemüsli zu haben, und ein Liter Milch kostet 50 Cent. Das kann jeder bezahlen und seinem Kind hinstellen, auch wenn man schon zur Arbeit musste oder morgens nicht aufstehen möchte.
Bibliotheken, die Gratiszeiten der Museen und vieler Ausstellungen und bei Bedarf verbilligte Theaterkarten – auch etwas, wofür sich diese Koalition erfolgreich eingesetzt hat – sorgen dafür, dass materielle Armut nicht Armut an Bildung und Anregung bedeuten muss.
Verbraucherschutz im Land Berlin ist weitgehend auf die Gewährleistung von Kontrolle und Information sowie auf eventuelles Krisenmanagement beschränkt – Beispiel Vogelgrippe. Außerhalb des Berliner Einflussbereichs aber läuft vieles schief, oder es drohen fatale falsche Weichenstellungen. Wer einen Kredit sucht und mehrere Banken nach ihren Konditionen fragt, kann allein, weil er sein gutes Verbraucherrecht wahrnimmt, auf die Schufaliste geraten. Das sage ich auch in Richtung unseres Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Frau Dr. Knake-Werner! Ich wende mich an Sie als Senatorin für den Verbraucherschutz: Wie konnte es dazu kommen, dass die Berliner Lebensmittelprüfer nicht bemerkt haben, dass in die Nahrungskette Lebensmittel gelangt sind, bei denen mindestens der Verdacht bestand, dass sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet waren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute ein Thema, das mit großem Ernst zu erörtern ist. Ist der Kollege Pape noch anwesend?
Frau Simon
Entschuldigung! Ich hatte Sie auf Ihrem ursprünglichen Platz gesucht. – Der Kollege Pape hat natürlich ganz bewusst vor meinem gedanklichen Auge diese Dringlichkeit begründet, damit Ihre Senatorin nachher auch die Möglichkeit hat, uns in epischer Breite die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe darzulegen. Natürlich begrüßen wir das auch.
Sie haben, Herr Kollege Pape – das hat mich ein wenig überrascht –, den Eindruck erweckt, als würde die Panikmache von diesem Parlament ausgehen, es sei denn, ich habe Sie falsch verstanden. – Der Kollege nickt! – Sie haben eine Vielzahl von Zeitungen mitgebracht. Das ist sicherlich lobens- und begrüßenswert. Sie haben deutlich gemacht, von wem hier die Panikmache ausgeht, die Sie heute hier zu Recht ansprechen wollen.
Natürlich steht die Vogelgrippe nicht unmittelbar vor der Tür. Frau Simon hat es gesagt. Die Ansteckungsgefahr der echten Vogelgrippe mit der Virusbezeichnung H5N1 auf den Menschen ist äußerst kompliziert, auch medizinisch nicht einfach darzustellen. Deshalb begegnen wir dem heutigen Thema mit Ruhe und Besonnenheit, aber auch im Vertrauen darauf, Frau Senatorin KnakeWerner, dass Sie uns nachher verraten, welche Maßnahmen Sie im Rahmen der Vorsorge und Fürsorge für die Bevölkerung Berlins getroffen haben. Wir haben in der letzten Zeit eine Reihe von Meldungen auch von Ihnen gelesen, Erstaunliches oder weniger Erstaunliches, aber den Eindruck gewonnen, dass das, was Sie veranlasst haben, bislang nicht ausreichend und genügend ist, um die Bevölkerung zu informieren und keine Panik zu erzeugen. Das will ich hier ausdrücklich bemerken.
Wir wissen von der Weltgesundheitsorganisation – das möchte ich hier ausdrücklich anmerken –, dass wir in den letzten hundert Jahren drei Pandemien mit vielen Hunderttausend toten Menschen hatten. Interessant dabei ist der Hinweis, dass bei den letzten beiden Pandemien in den Jahren 1957 und 1968 nicht nur ältere Menschen betroffen waren, sondern viele Hunderttausend Menschen jeder Altersklasse verstorben sind. Insoweit ist das bemerkenswert und ein Thema, das unbedingt besprochen werden muss.
Frau Simon hat Recht, wenn sie erwähnt – ich hätte das auch getan, deshalb kann ich nur empfehlen, sich einer normalen Influenzaimpfung zu unterziehen –, dass jährlich etwa 10 000 Menschen – das entspricht der Größe einer deutschen Kleinstadt – an Influenza sterben. Eine Influenzaimpfung ist mit Sicherheit zu empfehlen, denn 10 000 Menschen, die jährlich an Grippe versterben, sind schon bemerkenswert. Im Rahmen unserer Gesundheitspolitik, Frau Senatorin, sollten wir immer wieder darauf hinweisen, wie wichtig gerade diese Impfung ist.
Zugvögel, um die es heute geht – Vogelgrippe ist das Thema –, kennen keine Grenzen. Insofern sind wir da ein wenig machtlos. Ich möchte aber in Ihre Richtung die
Frage stellen, was wir mit den vielen Tauben in Berlin, die weder Bezirks- noch Landesgrenzen kennen und auch als Überträger von Viren hier in Betracht kommen, machen sollen. Das ist eine Frage, die in den letzten Tagen – soweit ich das verfolgen konnte – noch nicht beantwortet worden ist, die auch insbesondere Brandenburg interessiert. Ich komme nachher noch einmal auf andere im Land Brandenburg vorhandene Ängste zurück.
Die Ängste, die in den Medien geschürt wurden, sind aus meiner Sicht überzogen. Ich halte es auch für wichtig – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –, die Gelegenheit zu nutzen, zwei Schachteln hochzuhalten und – auch zur Bevölkerung – zu sagen: Gehen Sie nicht in die Apotheke und kaufen sich die Medikamente! Es ist völlig sinnlos! Erst einmal bekommen Sie sie nicht mehr.
Zweitens hat es gar keinen Sinn, diese Medikamente zu nehmen. Sie sind zum jetzigen Zeitpunkt unwirksam, wenn Sie sie einnehmen. Sie sollten nur davon Gebrauch machen, wenn Ihnen Ihr Hausarzt sagt, dass Sie sich infiziert haben, und Ihnen diese Medikamente verordnet. Nur dann können sie wirken. Im Moment helfen Sie nur der Pharmaindustrie. Und darauf können wir verzichten.
Wie Sie, Herr Pape, habe ich mich umgeschaut. Das „Ärzteblatt“ hat sich dazu mehrfach geäußert und zu den Medikamenten gesagt, es sei Unsinn, diese im Rahmen von präventiven Maßnahmen einzunehmen. Wenn jemand nachher zu mir käme – ich würde sie nicht einmal verschenken, geschweige denn verkaufen.
Jetzt aber zu Ihnen, Frau Knake-Werner. Frau Simon hat gesagt, Sie hätten alles getan, was hätte getan werden müssen. Da gibt es nicht nur bei mir, sondern bei der CDU-Fraktion insgesamt Zweifel. Zum Abschluss gebe ich Ihnen einige Fragen auf. Frau Simon hat angekündigt, dass Sie uns nachher alle notwendigen Informationen geben werden, worauf auch die Berliner Bevölkerung einen Anspruch hat. Wir wüssten gern: Wie werden Sie in der Situation einer möglichen Katastrophe – die wir nicht herbeireden wollen, die aber irgendwann, in 10, 20 Jahren eintreten kann – umgehen mit der Berliner Feuerwehr, mit der Polizei, mit Rettungs- und Hilfsorganisationen? Wie werden Sie die Krankenhäuser organisieren? Welche Aufgaben wird die Bundeswehr haben? Welche Aufgaben werden die Ministerien in Berlin wahrnehmen? Wie werden Sie mit Betrieben der Daseinsvorsorge umgehen – für mich ein ganz wichtiger Punkt? Was werden die Katastrophenschutzbehörden in Berlin tun? Und wer wird überhaupt die Federführung für eine solche Katastrophe übernehmen? Das konnten wir in Ihren Beiträgen bisher überhaupt nicht feststellen.
Letztlich – das hat heute Mittag auch die CDUFraktion im Land Brandenburg eingefordert – ist es an der Zeit, dass wir die Personenkontrollen auf allen Reisewegen aus gefährdeten Ländern ab sofort nicht nur stichpro
benartig, sondern grundsätzlich bei allen nach Berlin Einreisenden durchführen. Ansonsten können wir uns diese Kontrollen schenken, weil sie keinen Sinn haben.
Wir müssen auch wissen, wie Sie im Ernstfall die Verteilung von Medikamenten organisieren wollen. Wird es Rangfolgen geben? Wie viele Medikamente sind vorrätig? Wie wird die Verteilung koordiniert? Wer wird letztlich für den Katastrophenschutz, insbesondere für die Unterbringung der Menschen in Krankenhäusern, für die Versorgung der Menschen in Berlin verantwortlich sein? – Das wollen wir heute von Ihnen wissen, diese Informationen werden Sie uns sicherlich geben.
Ich erwähne abschließend Ihren Staatssekretär, Frau Knake-Werner, der auch zu den Katastrophenzeichnern und Panikmachern gehört. Er hat in einem Interview gesagt: Wir werden demnächst wahrscheinlich empfehlen müssen, dass die Bevölkerung mit Schutzmasken vor den Atmungsorganen herumlaufen muss. – Darauf freuen wir uns schon, denn wir wollen die Vogelgrippe gar nicht hier haben, Herr Staatssekretär! Aber Sie sind ein erfahrener Facharzt, insofern glaube ich Ihnen das. Sie haben auch gefordert, dass Großveranstaltungen abgesagt werden müssen. Ich bin gespannt. Auf diese Empfehlungen hätten wir an dieser Stelle verzichten können. Es wäre besser gewesen, wenn Sie der Berliner Bevölkerung beruhigende Informationen vermittelt hätten, damit sie wüsste, dass die Vogelgrippe nicht vor der Tür steht, sondern irgendwann eintreffen kann. Und wenn der Fall X einträte, wüssten die Berliner, was sie zu tun hätten und dass sie durch die Landesregierung Verantwortung erführen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir unterhalten uns heute über ein Verbraucherschutzthema, das nicht regional begrenzt ist. Es fällt mir schwer, den Einstieg zu finden. Jemand, der sich in diesen Tagen zu jedem Thema meldet, sich insbesondere fast täglich zur K-Frage äußert – ich meine unseren NochBundeskanzler oder zukünftigen Drogenbeauftragten –, hat schon vor einigen Tagen öffentlich kartellrechtliche Untersuchungen zu Recht gefordert.
Wir finden es auch ärgerlich, dass die Tarife der GASAG erhöht werden, und wir missbilligen auch die Tatsache an und für sich. Der Wirtschaftssenator, den ich nicht im Plenarsaal sehe, hat davon gesprochen, dass wir Wettbewerb haben. Ich könnte nachweisen, dass es weder in Berlin noch in der Bundesrepublik Deutschland einen Wettbewerb auf dem Energiegasmarkt gibt. Den gibt es nicht. Weil wir für Verbraucherschutz sind und das so ärgerlich finden, bemängeln und kritisieren wir die Tarife. Die CDU-Fraktion hat bereits vor einiger Zeit mit der Landeskartellbehörde in Kontakt gestanden, und wir haben darum gebeten, das zu tun, was der Wirtschaftssenator heute angekündigt hat. Deshalb kommt Ihr Antrag, Frau Kubala, ein bisschen spät – ohnehin populistisch –, aber wir werden den Antrag im Interesse der betroffenen Menschen dieser Stadt selbstverständlich unterstützen.
Wir wissen alle, dass wir Rohstoffkontingente und Energie einkaufen müssen, wenn wir sie haben wollen, und wir brauchen sie. Das sind lebenswichtige Dinge. In Deutschland werden sie leider von Kartellen und Energiemultis beherrscht. Insoweit diktieren diese Institutionen das, was geschehen muss, nämlich die Verträge, die z. B. mit der GASAG in Berlin abgeschlossen werden müssen.
Ich will aber auch nach der Arbeitsmarktdiskussion, die wir hier eben hatten, einen Satz zur GASAG selbst sagen. Die GASAG in Berlin ist ein Unternehmen mit 1 523 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und hat derzeit 75 Ausbildungsplätze. Sie beteiligt sich überdies in anderen Bereichen aktiv und finanziell an gesellschaftspolitischen Vorhaben unserer Stadt. Das möchte ich einmal völlig wertfrei erwähnen.
Natürlich sind wir dafür, dass die Erhöhungen der Tarife ordentlich und vernünftig begründet und transparent gestaltet werden. Das darf aber nicht dazu führen, dass die GASAG zu einem volkseigenen Betrieb wird. Die GASAG muss im Zuge dieser Nachforschungen und dieser Begründungen auch weiterhin im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge ein wettbewerbsfähiges Unternehmen bleiben.
Ich wundere mich, dass heute auch in der Fragestunde der Eindruck erweckt wurde – so wie vom Wirtschaftssenator Wolf –, als würden Krokodilstränen wegen der Erhöhung der Gaspreise geweint. Das ist nicht der Fall. Wie haben Sie sich, Herr Wowereit, und Ihr Senat in der Vergangenheit dem Verbraucher gegenüber verhalten, als es
darum ging, dass z. B. die Berliner Wasserbetriebe ihre Tarife in Folge der Wertabschöpfung erhöht haben? –
Darauf haben Sie nicht richtig im Sinne der Verbraucher reagiert. Da ist nichts geschehen. Das müssen wir heute bei der Gelegenheit anmerken.
Zu guter Letzt: Ihre Kollegin, Frau Künast, von den Grünen – sie sagt ab und zu etwas Sinnvolles und Vernünftiges – hat bemerkt, dass die Koppelung des Gaspreises an den des Öls abgeschafft werden müsse. Wir ergänzen dies um die Forderung, dass die Verträge wesentlich kürzer gestaltet werden müssen, und wenn wir uns darüber einig sind, haben wir ein Ziel vor Augen, das wir im Sinne der Verbraucher dauerhaft anstreben müssen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Krug! Sie haben Recht, dass Sie hier eine Initiative auf den Weg gebracht haben. Allerdings ist der Zeitpunkt, an dem Sie dies getan haben, für mich ein wenig überraschend. Ich habe es mir so vorgestellt, dass es vermutlich auf die im nächsten Jahr in Berlin stattfindenden Wahlen abzielt. Sie haben die Aktivität des Kollegen Tromp, der dieses seinerzeit mit transportiert hat, erwähnt. Zu diesem Zeitpunkt fehlte Ihnen und Ihrem Koalitionspartner der Mut, aus dieser Initiative etwas für den Berliner Einzelhandel zu tun.
Nun haben Sie einen etwas modifizierten Antrag vorgelegt, der sicherlich auch gute Anregungen und Vorschläge beinhaltet. Natürlich werden wir im Ausschuss darüber sehr gründlich diskutieren. Wir wünschen auf keinen Fall, dass neue Institutionen gegründet werden, die personalintensiv sind und wie in einem Marionettentheater den Einzelhandel dirigieren. Wir sind zwar auch dafür,
dass diese Institutionen, die Geschäftsstraßenzusammenschlüsse, weiterhin gefördert werden, wie übrigens bisher. Das sage ich bewusst für den Fall, dass die FDP sich dazu nachher kritisch äußern sollte. Wir sind der Meinung, dass die Geschäftsstraßen unterschiedlich zu bewerten sind. Wir können eine Geschäftsstraße im Zentrum– Sie nannten zufällig eine City-Straße – nicht so bewerten wie eine Geschäftsstraße im Außenbezirk in Spandau, Reinickendorf oder Köpenick. Dort erzielen die Geschäftsstraßen ganz andere Umsätze und arbeiten unter ganz anderen Voraussetzungen zusammen. Letztlich können sie auch weniger Aktivitäten entfalten. Insofern werden wir auch weiterhin darauf drängen, dass Fördermittel in dem bisherigen Rahmen zur Verfügung stehen und hier auch den Einzelhändlern, den Zusammenschlüssen, zur Verfügung gestellt werden, damit sie in eigener Regie ihre Ideen und Kreativität umsetzen können.
Letztendlich möchte ich feststellen – das ist meine persönliche Meinung –: Dass wir heute über diese Thema erneut reden, ist sicherlich der Tatsache geschuldet, dass wir sehr viele Einkaufstempel haben und auch Supermärkte, die den Einzelhandel in Berlin stark reduziert haben. Auch daran sollten wir denken, wenn wir über diesen Antrag heute sprechen. Für uns ist der Einzelhandel, Herr Krug, das hatte ich schon vorhin gesagt, eine wesentliche Stütze der sozialen Marktwirtschaft. Ich sage hier zum Schluss ausdrücklich, dass der Einzelhandel wesentlich mehr Arbeitnehmer sowie Auszubildende aufweist als Einkaufstempel und Supermärkte. Deshalb ist uns dieses Thema wichtig. Wir werden intensiv mit Ihnen darum ringen, hier zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen! – Danke schön!
Herr Senator Körting! Können Sie uns erklären, ob die von Ihnen dargelegten Grundsätze auch für politische Wahlbeamte gelten?
Danke schön, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein wichtiges Thema findet bedauerlicherweise ohne Öffentlichkeit statt. Es ist eigentlich wichtig, heute der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass Rauchmelder einen lebensrettenden Effekt haben. In Deutschland sterben täglich zwei Menschen bei Bränden an Rauchvergiftung. Herr Matz, da Sie mir zunickend offenbar zustimmen, will ich sagen, dass ich kein Lobbyist bin, weil das Frau Hämmerling aufgegriffen hat. Ich bin Lobbyist der Berliner Feuerwehr und der Menschen in Berlin, die keinen Rauchmelder in ihrer Wohnung haben. Wenn sie dazu gehören sollten, sehen Sie sich als Lobbyisten, den ich dann hier vertreten darf.
Wir setzen also auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Wir werden sicherlich bei der Novellierung der Bauordnung noch einmal darüber nachdenken, ob hinsichtlich bestimmter öffentlicher Einrichtungen andere oder weitere gesetzliche Grundlagen erforderlich sind. Aber generell für alle Wohnungen oder – wie es in den Bauordnungen von Rheinland-Pfalz und Saarland festgeschrieben ist – für die Schlafräume und Kinderzimmer – wie man das feststellen will, weiß ich auch nicht – eine solche Pflicht vorzusehen, das halten wir nicht für notwendig. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen und hoffen, dass Sie Ihre teilweise zynischen Argumente in Zukunft nicht mehr vorbringen werden. – Danke!
Von Herrn Matz gestatte ich sie immer!
Herr Matz, wenn Sie meinen Ausführungen bis zum Ende aufmerksam zuhören, werden Sie die Antwort darauf gleich haben.
In zwei Bundesländern war es möglich, diese Pflicht einzuführen. Das bedeutet noch nicht, dass wir auch diesen Ländern folgen müssen. Ich habe schon Probleme ge
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die im Leben auftauchen, schützen wollen. Das geht nicht.
Dabei treten mehrere Probleme zutage. Zum einen ist fraglich, wer das Ganze kontrollieren soll. Auch die Grünen waren immer dabei, wenn es darum geht, Geld einzusparen. Der erforderliche Kontrollaufwand, der anfällt, wenn durch die Wohnung gegangen werden soll um zu prüfen, ob ein Rauchmelder installiert ist und ob dieser auch funktioniert, ist nur mit zusätzlichem finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen. Das Geld haben wir nicht. Es wäre auch in dieser Frage nicht sinnvoll angelegt.
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Dann gibt es den nächsten Problemkreis, der die Geräte selbst betrifft. Nach Studien versagen nach 3 Jahren ungefähr 40 % der Geräte. Sie müssen gewartet werden. Wenn man die Bürger zwingt, sich einen Rauchmelder anzuschaffen, werden viele zu einem möglichst preiswerten Fabrikat greifen. Davon sind nach Studien 70 % nicht funktionsfähig. Deshalb wird es nicht gelingen, über Zwang tatsächlich dafür zu sorgen, dass bei Bränden weniger Personen zu Schaden kommen. Es ist eine Aufgabe, dafür ein Bewusstsein zu schaffen. Das kann nicht durch eine Änderung der Bauordnung erfolgen. Hier würde ich vor allem auch auf die Unterstützung von Mietervereinen, die den direkten Zugang zu den Betroffenen haben, und Verbraucherschutzverbänden setzen. Wenn das Bewusstsein geweckt ist, dass jeder Mieter einen Rauchmelder in seiner Wohnung wünscht, wird sich auch ein Weg dafür finden, dass dieser Rauchmelder dort installiert ist. Entweder bringt ihn der Vermieter an, oder der Mieter erwirbt einen ordentlichen, funktionierenden Rauchmelder selbst und sorgt für Wartung, damit er nicht nur einmal bei der Installation funktioniert, sondern wirklich auch dauerhaft.
habt festzustellen, dass der dringliche Antrag der Kollegin Hämmerling in der Beratung und dann die Ablehnung im Bauausschuss problematisch begründet worden ist. Die Senatsverwaltung hat offenbar von Fehlfunktionen des Rauchmelders gewusst, die zu Schäden und zu Schuld- und Haftungsfragen führen sollen, was unwahrscheinlich ist. Dann ist dort in der Begründung zu lesen, dass mit einer erheblichen Zunahme von Fehlalarmen bei der Feuerwehr ebenso zu rechnen sein dürfte, was bei einer gesetzlichen Regelung auch ausgeschlossen werden kann. Die Feuerwehr – die Senatorin ist hier – hat mir dies bestätigt.
Frau Hämmerling, dennoch sind wir durchaus dafür. Wir wissen, dass Sie für pfiffige und gute Anträge bekannt sind. Wir haben jedoch feststellen müssen, dass bei diesem Antrag, schon beim Lesen des Antrags, jegliche Substanz fehlt. Sie müssten die Fragen beantworten, wie und wen Sie verpflichten wollen, ein solches Anliegen umzusetzen. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Wer wartet die Rauchmelder bei Senioren, bei Kranken und bei behinderten Menschen? Auch diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Wer und wie finanziert sich das alles, was Sie hier wünschen und wir natürlich auch haben wollen? Wie gehen Sie – jetzt spreche ich den Bestandschutz an – mit dem Bestandschutz um, der hier sicherlich auch eine juristische Frage aufwerfen wird, wie auch andere juristische Probleme, die in diesem Zusammenhang zu klären sind?
Um das vielleicht – Sie sind ja gelernte Sportlehrerin, obwohl ich mit großer Ernsthaftigkeit hier antworten möchte – zu sagen: Sie haben in der Sache einen guten Antrag formuliert. In der Realisierung ist der Antrag weitgehend nur Luft. Sie sind zu weit gesprungen, Frau Hämmerling. Für eine Teilnahme in Griechenland mag das möglicherweise reichen. Für die CDU-Fraktion allerdings – das sage ich mit großer Ernsthaftigkeit und mit Bedauern – reicht es nur für eine Enthaltung.
Es war zwar ein Sprung ins Leere durch die antragstellende Fraktion. Wir, die CDU-Fraktion, empfehlen dennoch den Menschen in dieser Stadt, sich einen Rauchmelder in der Wohnung zuzulegen. Rauchmelder retten Leben. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zur FDP werde ich nicht zur Leichenschau reden. Ich werde nicht über den Leichenpass sprechen und auch nicht über den Leichentourismus. Mein Vorredner, der Kollege Kleineidam, hat deutlich gemacht, dass wir uns in den Ausschussberatungen weitgehend einig waren. Ich möchte aber ein ganz wichtiges Thema ansprechen. Dabei möchte ich auch nicht über das Gewicht eines Totgeborenen reden, weil wir hier in dem Ausschuss Einvernehmen erzielt haben, Herr Kollege Kleineidam hat bereits darauf hingewiesen.
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Ich möchte hier aber die Änderung in § 15 Abs. 2 Satz 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2805 aufgreifen und dazu anmerken, dass mit dieser Beschlussempfehlung bestimmte Worte „medizinisch-pharmazeutisch oder“ gestrichen werden sollen. Das begrüßen wir grundsätzlich. Es bezieht sich im Übrigen auf die totgeborenen Kinder. Warum aber das Wort „wissenschaftlich“ gleichfalls, das immer noch vorhanden wird, nicht gestrichen wird, kann nach unserem Empfinden nicht nachvollzogen werden.
ten die zweite Leichenschau stattfindet. – Insofern liegen wir also hierbei nicht weit auseinander.
Ich möchte noch einen zweiten Punkt dieses Bestattungsgesetzes ansprechen, weil mich die entsprechende Beratung im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz ausgesprochen beeindruckt hat. Herr Matz hat bereits darauf hingewiesen: Wir haben uns auch dem Thema „Differenzierung zwischen Tot- und Fehlgeburten“ genähert. Das ist sicherlich in unserer Gesellschaft ein etwas schwieriges Thema – wie der Tod überhaupt. Bisher ist es so gewesen, dass als Totgeburten – mit der Konsequenz, dass eine Beerdigung stattzufinden hat – nur Kinder galten, die mindestens 1 000 Gramm schwer waren. Die Geburtsmedizin ist in der Zwischenzeit so weit vorangeschritten, dass auch Frühgeborene unter 1 000 Gramm von den Ärzten am Leben erhalten werden können und durchkommen. Insofern ist eine merkwürdige Situation entstanden: Totgeborene Kinder unter 1 000 Gramm sind nicht zu bestatten, sondern – wie es im Gesetz heißt – „zu beseitigen“. Sie werden insofern nicht wie Leichen, wie Menschen anerkannt. Hier hat die Senatsverwaltung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, dass die Grenze von 1 000 Gramm auf 500 Gramm abgesenkt wird. Die CDU hatte schon vor etwa einem Jahr einen Antrag mit der gleichen Zielrichtung eingebracht. Der Unterschied zwischen beiden Anträgen lag darin, dass im Gesetzesentwurf den betroffenen Eltern freigestellt wird, die Kinder zwischen 500 Gramm und 1 000 Gramm tot gebären, ob sie eine Bestattung durchführen wollen oder nicht. Die CDU hat im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz erklärt, dass sie diese Regelung für noch besser hält. Insoweit waren Sie nicht auf die Idee gekommen und haben sofort Ihren Antrag für erledigt erklärt.
Ich schildere dies hier noch einmal so ausführlich, weil ich es sehr begrüßt habe, dass wir über alle Fraktionen und Parteigrenzen hinweg bei diesem Thema, das ich für ein sehr ernstes Thema halte, ganz schnell ein Einverständnis gefunden haben und ein gemeinsames Verfahren verabreden konnten. Ich hoffe, dass wir diesem Thema in diesem Haus auch so gerecht werden können, wenn wir – damit komme ich zu dem dritten Themenkomplex – uns mit der Frage der Friedhofspflicht in der Zukunft auseinander setzen. Wir haben es im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz kurz angesprochen. Diese Frage war noch nicht Gegenstand des Gesetzesentwurfs. Wir waren uns darüber einig, dass dies eine ganz neue Diskussion begründen würde, die wir auch in aller Ausführlichkeit und Ernsthaftigkeit in diesem Haus führen müssten.
Herr Matz hat darauf hingewiesen, in vielen Bundesländern läuft diese Diskussion schon. Es gab schon Gesetzesveränderungen. Es stünde unserer Gesellschaft insgesamt gut an, das Verhältnis zum Tod und zum Sterben sowie zu Beerdigungen neu zu überdenken und Korrekturen anzubringen. Ich hoffe, dass wir in diesem Haus auch diese Diskussion führen werden und hoffe, dass wir
sie genauso ernsthaft und fair miteinander führen, wie wir es bisher in diesem Fall getan haben. Vielen Dank!
Nicht nur nach meiner Auffassung ist ein totgeborenes Kind ein Kind der Liebe. Es ist ein Kind der Liebe, besonders verbunden mit der Mutter. Es empfindet die Liebe der Mutter beispielsweise durch die Ernährung und auch durch die Geborgenheit im Mutterleib. Ein solches Kind der Liebe wird nicht nur von der Mutter, von den Eltern, sondern auch von Gott geliebt. Kommt es zu einer bedauernswerten Totgeburt, möchte jede Mutter und möchten die Eltern gern diese Liebe zu ihrem Kind erhalten wissen. Sie möchten es würdig in Erinnerung behalten dürfen. Das ist unser Anliegen gewesen, das wir auch im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz mit unserer Initiative erreicht haben.
Insoweit ist es ganz wichtig, auf die Gefühle und Empfindungen der Betroffenen Rücksicht zu nehmen. Sie haben Anspruch darauf, in einem angemessenen Stil, in einer angemessenen Form auf die vielfältigen Möglichkeiten mit der Situation würdig umzugehen, informiert zu werden. Das ist unser Anliegen. Das ist das Anliegen der CDU. Dieses Anliegen entspricht unseren christlichen Wertvorstellungen. Es bedeutet für die Betroffenen, für die Mutter, für die Eltern Hoffnung, Trost und Zuversicht. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
und auch ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitstherapie für die Menschen in unserer Stadt. Deshalb haben die Ausbildungseinrichtungen einen sehr guten Ruf, und die Absolventen werden, wenn sie die Ausbildung abgeschlossen haben, gern übernommen und aufgenommen.
Lediglich Vivantes und auch Berlin wollen diese Ausbildungseinrichtungen schließen. Sie begründen die Absicht damit, dass sie ihre Verpflichtung nicht darin sehen, über den Bedarf hinaus auszubilden. Dabei könnte Vivantes es sich leisten, wenn Berlin diese Ausbildungseinrichtung weiterhin finanzieren würde.
Vivantes und das Land Berlin entziehen sich dieser Problematik immer wieder mit dem Hinweis auf die schwierige Haushaltslage. Diese rein fiskalischen Begründungen sind zwar oberflächlich betrachtet nicht nachvollziehbar, aber inhaltlich überhaupt nicht zu verantworten.
Ich möchte gern die fünf Minuten ausnutzen. – Zu einem hat das Land Berlin, noch immer Hauptanteilseigner von Vivantes, eine Verantwortung zur Sicherung der Ausbildungsarbeitsplätze. Und hier erwarten wir auch klare Aussagen des Berliner Senats und von
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich heute früh aus meinem Fenster schaute, sah ich winterlichen Raureif, wie Sie vermutlich auch. Ich ahnte, dass es draußen kalt ist und als ich dann die Gelegenheit nahm und mir die Drucksache 15/2186 ansah, war ich schockiert und stellte nach der Lektüre fest, dass die Sozialpolitik des Senats und der Regierungskoalitionen dauerhaft von winterlicher Kälte geprägt sein wird.
Der zweite Antrag, die Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses, geht auch in die richtige Richtung. Vernünftig ist, dass man ein Anzeigeverfahren wählt. Aber auch hier haben wir uns die Frage gestellt, warum das nur für Präsidenten, Vizepräsidenten und Fraktionsvorsitzende gelten soll. Vielleicht ist es für den einen oder anderen wesentlich interessanter, sich an einen Koalitionsangehörigen, Vorsitzenden eines Ausschusses zu wenden als an den Fraktionsvorsitzenden einer Oppositionsfraktion. Hier kann man keine Grenzen ziehen. Wir werden in jedem Fall beantragen, dass es, wenn, für alle gilt.
Herr Braun, Sie haben einen Punkt erwähnt, der beachtenswert ist, das ist die Frage der Kollision mit Berufsrechten und Verschwiegenheitspflichten. Das trifft Ärzte, Rechtsanwälte und Notare. Wie wird man das vereinbaren mit diesen Verpflichtungen? Die nächste Frage, die noch zu erörtern sein wird, ist der Vorschlag Rechtsausschuss statt Präsidium. Ich bin mir nicht sicher, ob das richtig ist. Auch die vorgeschlagenen Vertretungsregelungen sind merkwürdig. Weshalb muss man sich durch den Fraktionsvorsitzenden vertreten lassen, weshalb gelten nicht die allgemein gültigen Vertretungsregelungen, das heißt, wenn jemand betroffen ist, wird er durch den jeweils zuständigen Vertreter vertreten. Wir müssen also durchaus noch einige Dinge debattieren.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eines bemerken: Wir werden überall dort mitmachen, wo es darum geht, Transparenz bei möglichen Kollisionen herzustellen. Was wir nicht mitmachen werden, sind Versuche, Berufsgruppen, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, bei denen die Bezüge veröffentlicht werden, sondern die selbstständig sind, es schwer oder gar unmöglich zu machen, in ein Parlament einzuziehen.
Da werden wir sehr sensibel sein und werden sehr genau aufpassen, ob das beispielsweise einen Personenkreis betrifft, der mit dem Parlament gar nichts zu tun hat. Beispielsweise einen Kollegen in einer Sozietät oder in einer Praxisgemeinschaft oder ähnlichem und wo über die Regeln, die für den einen Sozius oder den einen Partner gelten, auch auf die anderen Druck ausgeübt wird, in das Parlament gar nicht erst einzutreten. Ich kann das bei den uns vorliegenden Vorschlägen nicht erkennen, aber wir werden das auch bei großen Interesse, hier zu klaren Regelungen zu kommen, im Auge behalten. – Herzlichen Dank!
Ja! Zwei Sätze noch, wenn Sie gestatten. – Wir, die CDU-Fraktion, empfinden eine hohe soziale Verpflichtung für die Blinden, für die Gehörlosen und hochgradig Sehbehinderten. Wir werden für deren Interessen eintreten.
Ich sage in Richtung der Regierungsbänke, die nicht sehr gefüllt sind, und in Richtung der SPD-Fraktion: Wenn Sie so weiter machen, dann können Sie demnächst das Wort „sozial“ aus Ihrem Parteinamen streichen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sicher ist das jetzt zu behandelnde Thema nicht ganz so spannend wie das vorangegangene Thema „1. Mai“, aber da es sich um ein Verbraucherschutzinformationsgesetz handelt, sollten Sie sich auch dafür interessieren.
Schließlich möchte ich hier an dieser Stelle in Erinnerung rufen – ich weiß nicht genau, wo Frau Hämmerling sitzt, ich glaube, sie sitzt hier oben –, dass sich Frau Hämmerling für ihre Fraktion wegen mehrerer gravierender Mängel – so liest sich das im Protokoll nach – bei der Abstimmung enthalten hat.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient nicht dazu, den Verbraucher in seinen Entscheidungsfindungen als mündigen Bürger zu stärken. Er bleibt deshalb nutzlos und wird von der CDU abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird das traurige Schicksal der Samenspende für eine Pandabärendame des Berliner Zoos teilen, um den sich die Berliner Justizsenatorin in gut gemeinter Absicht in China bemüht hatte. Die Samenspende liegt heute noch irgendwo in China neben einem Sack Reis und wartet wegen artenschutzrechtlicher sowie diplomatischer Verwicklung auf Klärung und hofft darauf, irgendwann einmal die Erfolg versprechende Reise nach Berlin antreten zu dürfen.
Zunächst einmal wundere ich mich, dass die zuständige Senatorin nicht anwesend ist. Es ist fraglich, ob es Sinn macht, unter diesen Umständen die Diskussion zu beginnen. Ich beantrage deshalb im Namen der CDU-Fraktion die Anwesenheit der zuständigen Senatorin.
Wir sind alle außerordentlich erfreut, dass die zuständige Senatorin nunmehr anwesend ist.
Dieser Gesetzentwurf – und das habe ich bereits im Fachausschuss verdeutlicht und vertieft – ist ein untauglicher Versuch, mehr Rechtssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserer Stadt, in unserem Land zu bringen. Letztlich ist das Gesetz nur ein Beruhigungsmittel à la „Valium 10“ und stellt keine Stärkung der Verbraucherinteressen dar. Nur mit Einschränkungen ist dieser vorliegende Gesetzesentwurf anwendbar, und zwar auch nur bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht.
Besonderheit an diesem Entwurf ist allein die Tatsache, dass es sich um eine juristische Meisterleistung des unpräzisen Formulierens handelt. Der Text ist hochgradig unverbindlich. Er lässt in geradezu opportunistischer Weise Auslegungen zu. Deshalb ist aus unserer Sicht kritisch anzumerken, dass die Verbraucher nicht ausreichend genug informiert werden.
Die Lebensmittelkontrollen sind zu instabil und völlig unzureichend. Die Kommunikationswege sind ungenügend. Es gibt viel zu wenig fachlich ausgebildetes Personal, und es gibt keine einheitlichen Vorgehensweisen und keine einheitliche Prüfungspraxis. Es mangelt an Eigenkontrollen in den Betrieben, und die finanziellen Ausstattungen der Prüfinstitutionen sind ebenso unzureichend. Die Kontrollen können also überhaupt nicht kontinuierlich durchgeführt werden.
Es ist ein Mangel, dass dem Verbraucher kein Widerspruchs- und Klagerecht eingeräumt worden ist. Die Frage der Haftung ist auch nicht gegeben und insbesondere dann nicht vorhanden, wenn es um unterlassene Informationen oder erteilte Informationen geht, die möglicherweise für den Verbraucher einen Schaden herbeigeführt haben.
Die vornehmste Aufgabe, nämlich dem Hersteller eine Informationspflicht aufzuerlegen, wurde ebenfalls nicht erfüllt. Für den Hersteller ist das vorliegende Gesetz vielmehr ein Ruhekissen. Ansporn oder gar Verpflichtung der Hersteller sind nicht erkennbar. Jegliche Motivation
zur Eigenverantwortung gegenüber dem Verbraucher ist nicht zu erkennen, sondern sie fehlt.
Dass die IHK den Entwurf als völlig überflüssig beurteilt hat, spricht für sich.
Als Fazit ist mir – als ich das Schlusswort überlegte – ein hochpolitischer Vorgang eingefallen – bedauerlicherweise ist die Senatorin nicht anwesend –.
So wird es uns auch mit diesem Gesetzentwurf ergehen! – Danke schön!
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]
Danke schön, Herr Präsident! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wer ist für die bedauernswerten Umstände des tragischen Todesfalles eines vierjährigen Kindes, das an Meningitis erkrankt war, verantwortlich?
2. Wie kann durch Präventivmaßnahmen solchen bekannten Krankheitsverläufen rechtzeitig entgegengewirkt werden?
Frau Senatorin, ich frage trotzdem einmal nach, obwohl Sie richtigerweise sagten, dass Untersuchungen laufen: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass – nachdem zwei Todesfälle in Berlin bedauerlicherweise zu verzeichnen waren und diese auch in den Medien erwähnt wurden – die Ärzteschaft hier ein wenig sensibler hätte sein müssen?
Frau Senatorin! Ich weiß nicht, ob Sie mir diese Frage beantworten möchten oder der Innensenator zuständig ist. Es gibt im Zusammenhang mit diesem Einzelfall die Frage, die man klären muss: Ist es richtig, dass Rettungssanitäter vor Ort eine 30 Minuten dauernde Diskussion mit den Betroffenen führten und versuchten, eine schulmedizinische Diagnose herauszufinden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sehe gerade, dass die für Verbraucherschutz zuständige Senatorin Ihren Platz einnimmt. Herzlichen Dank dafür!
Ich beginne mit einem Zitat: "Verbraucher wollen wissen, was in den Lebensmitteln steckt." - Diese Worte stammen aus einem PDS-Papier, inhaltlich verantwortlich war seinerzeit die heutige Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner. Mit dieser
Bemerkung können Sie heute kein gutes Gewissen haben angesichts der Politik, die Sie in der Stadt seit Übernahme Ihres Amtes geleistet haben. Aber, wie es so ist, Sie heften sich gern etwas an Ihre Brust, wie man im Volksmund sagt. Aber bekanntlich ist ein gutes Gewissen das beste Ruhekissen.
Nein, Frau Senatorin und auch meine Damen und Herren, die sich hier schon leicht erregen aus der Regierungskoalition! Diese Senatorin wird kein Ruhekissen in Berlin bekommen, obwohl - ich weiß nicht, wie ich das zu deuten habe - die "Berliner Morgenpost" vor einigen Tagen uns darüber informierte, dass es sich bei dieser Senatorin um diejenige mit der üppigsten Materialsammlung handelt. Vielleicht finden Sie darin auch Ideen für einen idealen und besseren Verbaucherschutz, als wir ihn bisher in Berlin haben.
Der Verbraucherschutz in Berlin zeichnet sich aus durch Vollzugsdefizite, durch eine schlecht und wenig effizient arbeitende Lebensmittelkontrolle. Dies bildet eine unzureichende Grundlage für den Verbraucherschutz und für eine sinnvolle Informationspolitik.
Im Übrigen, wenn ich einen Blick in die Vergangenheit werfen darf - ich gehörte damals dem Parlament nicht an -, dann erinnere ich daran, dass eine EU-Inspektion ergeben hat, dass es in Berlin in diesem Bereich viele Mängel gab. Die Kommunikationswege sind demnach unzureichend, es gibt keine einheitlichen Vorgehensweisen und keine einheitlichen Überprüfungspraxen. Es gibt zu wenig Personal und es gibt deshalb zu wenig Kontrollen. Daraus kann man folgern, Frau Senatorin, dass wir viel weniger Kontrollen haben, als eigentlich notwendig wären. Es stellt sich deshalb die Frage: Wie wollen Sie eigentlich Verstöße aufdecken? - Sie können nachher die Fragen gern beantworten. - Wie wollen Sie die Verbraucher rechtzeitig vor Verstößen warnen, wenn Sie gar keine Kontrollen durchführen können?
Auch die Tatsache, dass Sie in Ihrem spärlichen Entwurf zum Beispiel die Behörden nicht einmal verpflichten, Verstöße unverzüglich zu melden, ist ein Manko. Die häufige Formulierung, mit der Sie das öffentliche Interesse strapazieren oder gar
erst amtliche Untersuchungen oder Gutachten einholen möchten, könnten sich durchaus als Verzögerungsstrategien erweisen.
Im Übrigen ist dieser Referentenentwurf absolut überflüssig.
Denn, Frau Senatorin, Sie haben wohl vergessen, dass bei konkreter Gesundheitsgefährdung bereits ordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten bestehen, um tätig zu werden. Bei einer abstrakten Gefährdungslage greift Ihr Gesetzentwurf - und das mit Recht - Gott sei Dank nicht.
Denn die Folgen von unüberlegten Warnungen wären für die betroffenen Betriebe, für die Wirtschaft verheerend. Es ist wirtschaftspolitisch verantwortungsbewusst, wenn wir "staatlichen
Rufmord" an dieser Stelle vermeiden.
Ihr Gesetzentwurf, Frau Senatorin, steht auf recht tönernen Füßen, weil dem Land Berlin juristisch keinerlei Gesetzgebungskompetenz zusteht. Wir bewegen uns hier im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Aber darüber können wir uns gerne im zuständigen Fachausschuss detailliert unterhalten. Inhaltlich ist der Entwurf ohne Qualität. Nach den Skandalen der Vergangenheit ist er wenig transparent. Er gibt keine Aufklärung für die Verbraucher, und er wird nicht dem Informationsbedürfnis gerecht, auch nicht dem hohen Anspruch der Verbraucher an eine gute Ernährung und ein gesundes Leben.
Die Bevölkerung setzt Vertrauen in den Verbraucherschutz. Wir, die CDU, werden dafür sorgen. - Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte unseren Antrag damit begründen, dass jetzt in der Öffentlichkeit insbesondere die Verbraucherschutzaktivitäten eine große Aktualität erlangt haben und seit Tagen öffentlich diskutiert werden. Wir sind der Meinung, dass die Bevölkerung in Berlin einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, was der Berliner Senat für die Bevölkerung, für den Verbraucher unternehmen wird, um dieses Unheil, nämlich vergiftete Ökoprodukte, von Berlin fernzuhalten bzw. die Bevölkerung zu warnen. Wir schlagen deshalb vor, wie bereits im Ältestenrat besprochen, und legen Wert darauf, dass wir zunächst über die Verbraucherschutzthemen, die wir angemeldet haben, die Aktuelle Stunde durchführen.