Auf diese Weise wollen wir erreichen, dass Hauptschulabgänger ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Für den Handwerksmeister ist doch ein Schüler, der bereits mit einem Werkstück umzugehen weiß, von viel mehr Interesse als jemand, der über keinerlei praktische Kenntnisse in dem Berufsfeld verfügt und nicht weiß, was auf ihn zukommt, oder der von einer berufsvorbereitenden Maßnahme mit mäßigem Erfolg in die nächste geschickt wurde.
Die Gymnasien ab Klasse 5, die es in Berlin mit unterschiedlichsten und im Übrigen sehr erfolgreichen Profilen gibt – das altsprachliche, das neusprachliche, aber auch die Expressklassen – kommen in Ihrem Schulgesetzentwurf nur noch mit altsprachlicher Prägung vor. Auch die erfolgreichen Europaschulen finden keinerlei Erwähnung. Sie unterstützen doch stets all die Schulversuche. Warum nehmen Sie jetzt nicht die Chance wahr, die Ergebnisse dieser Schulversuche zu evaluieren und im Schulgesetz festzuschreiben?
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass eine Schulzeitverkürzung Not tut. Die Schulzeitverkürzung, die Sie im Schulgesetz vorschlagen – Sie haben es heute schon angesprochen –, haben Sie seinerzeit mit Einbringen des Vorschlags selbst in Frage gestellt. Wir haben sie
Mit der Evaluation der Schülerleistungen und damit zugleich auch der Unterrichtsergebnisse soll nach Vorstellung der CDU-Fraktion über den mittleren Bildungsab
schluss hinaus mit jährlichen zentralen Vergleichstests ein Zentralabitur vorgenommen werden. Um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen, fordern wir die Entrümpelung und Reduzierung der Rahmenpläne und der Lehrpläne. Diese Lehrpläne sollen einen verbindlichen Rahmen für Vergleichtests geben und gleichzeitig den Schulen genügend Freiräume für ihre Profile lassen.
Natürlich muss auch die Arbeit der Lehrkräfte und Schüler evaluiert werden. Hier bedarf es einer stärkeren Beratung und Begleitung der Lehrkräfte.
PISA hat die Defizite unserer Schulbildung offengelegt. Eltern und Schüler wollen mehr Qualität. Unsere Kinder haben den Anspruch auf den bestmöglichen Start ins Leben. In diesem Gesetzentwurf werden viele Ansatzpunkte für nötige Veränderungen genannt. Die Lösungen bleibt der Senat in vielen Punkten jedoch schuldig. Sie haben es als Rahmen bezeichnet, Herr Böger! Stattdessen versteckt man sich hinter etlichen Ermächtigungen, per Rechtsverordnung alles Weitere zu regeln. Das führt aber leider zu Schwammigkeit. Werden Sie deutlicher, Herr Böger! Legen Sie im Gesetz dar, was Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräfte von Ihnen zu erwarten haben!
hier eingehend diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verkürzung auf 12 Jahre vernünftig wäre. Dass dabei die Probleme in den Klassen 7 bis 10 entstehen, wenn die Schüler bis zu 37 Wochenstunden haben und demzufolge nachmittags und am Samstag Unterricht haben müssten, haben Sie angesprochen. Wir halten Nachmittags- und Samstagsunterricht nicht für vertretbar, denn wir wollen den Schülern Zeit geben, den gelernten Stoff in Hausarbeiten zu vertiefen, Sportvereine zu besuchen und anderen Hobbys nachzugehen – ganz zu schweigen von den Jobs, die viele Jugendliche heute auch bereits schon ausfüllen. Aus diesem Grund unterstützen wir Sie sehr in Ihren Bestrebungen, Lösungen dafür zu finden, dass die entsprechenden Unterrichtsinhalte bereits in den Klassen 5 und 6 vermittelt werden können.
Schülerinnen und Schüler wollen ihren Standort in der Gemeinschaft, in der Gesellschaft finden. Als großes Manko des Schulgesetzentwurfs müssen wir feststellen, dass Werte vermittelnder Unterricht in Form eines Wahlpflichtfaches Ethik, Philosophie und Religion nicht vorgesehen ist.
Dass Wertevermittlung nicht so umfassend wie erforderlich im Fachunterricht erfolgen kann, wurde bereits mehrfach seitens aller politischen Parteien festgestellt. Warum ermöglicht man den Schülerinnen und Schülern, von denen man stets Toleranz und Verständnis für Andersdenkende verlangt, nicht die Auseinandersetzung mit ihrem eigenen Kulturkreis und dessen religiösen und philosophischen Grundlagen?
[Beifall bei der CDU Frau Dr. Hiller (PDS): Das kann in jedem Unterrichtsfach geschehen! – Zuruf des Abg. Mutlu (Grüne)]
Dann kennen Sie den Unterricht nicht! – Damit wäre eine Begegnung mit den Überzeugungen Andersdenkender auf gleicher Augenhöhe und ein echtes Verstehen anderer Grundhaltungen viel eher möglich. Das brauchen wir in unserer immer kleiner werdenden Welt ganz dringend.
Eltern wollen ihren Wohnort nicht nach der Qualität der Schule wählen müssen. Mit dem neuen Gesetz soll den Schulen mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Wir begrüßen das. Funktionieren kann das aber nur, wenn gleichzeitig auch eine tragfähige Evaluation stattfindet, aus der wiederum Konsequenzen gezogen werden. Man muss prüfen, ob es infolge dieser Ergebnisse Verbesserungen gibt. Es kann nicht sein, dass es vom Wohnort abhängt, ob ein Kind eine profunde Schulbildung erhält.
Jawohl! – Lassen Sie uns im Schulausschuss unter Einbeziehung aller Betroffenen, der Verbände und der Wirtschaft um die besten Ideen streiten und dann gern auch schnell entscheiden! Die Berliner Schule, die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrerschaft haben ein Recht darauf. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Diskussion um die Kitagebühren kommen wir nun – leider nicht mehr in der Fernsehzeit,
und das sage ich nicht meinetwegen, sondern weil ich es für wichtig halte, dass diese Stadt diese Diskussion mit verfolgen kann – nun endlich zu der I. Lesung des neuen Schulgesetzes.
Lassen Sie mich zunächst einige Worte über das neue Schuljahr verlieren, da Frau Schultze-Berndt noch einmal an die Ausstattung der Schulen erinnert hat. Das neue Schuljahr 2003/04 hat begonnen und ist allen Unkenrufen zum Trotz gut eingerichtet. Nie gab es so wenig Unterrichtsausfall – er ist unter 3 % gesunken, nämlich auf 2,8 % –, und trotz der zurückgehenden Schülerzahlen wird es
Erstens wird die Eigenkompetenz der Einzelschule gestärkt. Die Schulen entwickeln durch ein Schulprogramm ein eigenes Profil, das sowohl intern als auch
extern evaluiert wird. Die Schulkonferenz wird das höchste Gremium an der Schule. Sie besteht aus Lehrenden, Elternteilen und Schülerinnen und Schülern sowie einer externen Person. Die Schulkonferenz wählt die Schulleitung für die Dauer von fünf Jahren. Sie entscheidet ebenfalls eigenständig über die ihr zugewiesenen Sach- und Personalmittel, die auch in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. Außerdem kann die Schule schulbezogene Ausschreibungen vornehmen und ihre Lehrkräfte selbst auswählen.
Zweitens: Mehr Chancengleichheit wird durch individuelle Lebensläufe eröffnet. – Es wundert mich, Frau Schultze-Berndt, dass die CDU plötzlich hier die Chancengleichheit fordert, wo Sie doch sonst immer den verwässerten Terminus Chancengerechtigkeit benutzt haben. – Durch das neue Schulgesetz wird das Einschulungsalter herabgesetzt. Künftig sollen Kinder, die im laufenden Kalenderjahr sechs Jahre alt werden, in die erste Klasse eingeschult werden. Die ersten beiden Klassen der Grundschule bilden die Schulanfangsphase, die individuell in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden kann. Gleichzeitig wird der Hortbetrieb an die Schulen verlagert, die dann mit Sportvereinen, Musikschulen, Literaturhäusern und anderen Jugendeinrichtungen, z. B. der Jugendfeuerwehr, die ich neulich besuchen durfte, kooperieren sollen. Alle Grundschulen werden zu verlässlichen Halbtagsgrundschulen ausgebaut, wodurch gewährleistet wird, dass alle Kinder von 7.30 bis 13.30 Uhr pädagogisch betreut werden.
eine Reihe von pädagogischen Verbesserungen geben. Dafür stehen in den nächsten Jahren 1 040 Lehrerstellen zur Verfügung. Der Fremdsprachenfrühbeginn ab der 3. Klasse wurde bereits beschlossen und greift seit dem letzten Schuljahr flächendeckend.
Die Regierungskoalition beweist damit einmal mehr, dass die Bildung trotz aller Finanznöte Priorität genießt. Selbst der Bundeskanzler stellte neulich fest, dass die Bildung das Thema des 21. Jahrhunderts ist.
Ich selbst konnte mich von der positiven Resonanz, Herr Kollege Mutlu, bei den meisten Eltern anlässlich der Einschulungsaktion, die ich vor zweieinhalb Wochen durchführte, überzeugen.
Durch die Mittel aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm konnten zahlreiche Maßnahmen durchgeführt werden.
So wurden Toiletten, Dächer und Klassenräume saniert und Sportplätze und Fassaden repariert. Wir werden auch in Zukunft an diesem Programm festhalten, und – das sage ich ganz deutlich – darüber wird in den kommenden Haushaltsdebatten noch ausführlich zu reden sein.
Durch das Investitionsprogramm der Bundesregierung zur Errichtung zusätzlicher Ganztagsschulen kann in Berlin an weiteren 17 Grundschulen ein neuer Ganztagsbetrieb beginnen. Berlin erhält aus diesem Bundesprogramm insgesamt 147 Millionen € bis 2007.
Das ist die Leistung der Bundesregierung, an der unsere beiden Parteien beteiligt sind, Herr Mutlu! – Bis 2006 sollen 30 neue Ganztagsgrundschulen in gebundener Form – d. h. mit einem verbindlichen Unterrichtsangebot von 8 bis 16 Uhr – eingerichtet werden. Berlin hat bereits heute einen Anteil von ca. 30 % Ganztagsschulen. Das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Außerdem ist auch die Schüler-Lehrer-Relation in Berlin die beste in ganz Deutschland. Doch gut ist uns nicht gut genug: Durch den weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen kann dem Wunsch vieler Eltern nach zuverlässiger Betreuung und Förderung Rechnung getragen werden.
Die meisten Reformen sind jedoch in dem neuen Schulgesetz verankert, dessen I. Lesung heute stattfindet. Lassen Sie mich zunächst drei der wichtigsten bildungspolitischen Schwerpunkte, die sich im Schulgesetz wiederfinden, herausgreifen!
Die Schulzeit bis zum Abitur wird verkürzt. Dabei liegt der Regelfall bei 12 Jahren. Möglich sind aber auch 11 oder 13 Jahre. Das so genannte individuelle Überspringen einzelner Klassen bleibt weiterhin möglich. Die ursprüngliche Senatsvorlage über die Verkürzung der Schulzeit auf 12 ½ Jahre war, wie ich hier oft betont habe, ein erster Schritt in die richtige Richtung; sie ging uns, der Regierungskoalition, aber nicht weit genug. Wir plädieren für eine Verkürzung auf 12 Jahre und werden einen dem entsprechenden Änderungsantrag einbringen.
Durch diese unterschiedliche Verweildauer einzelner Schülerinnen und Schüler an der Berliner Schule wird mehr Chancengleichheit gewährleistet. Außerdem wird dem didaktischen Prinzip der Förderung von Lernschwächeren und der Forderung von Lernstärkeren Rechnung getragen.
Drittens: Die Qualität der Berliner Schulen wird evaluiert und gesichert. Neben der internen und externen Evaluierung des Schulprogramms wird auch ein einheitlicher mittlerer Schulabschluss für alle Schülerinnen und Schüler nach der Jahrgangsstufe 10 eingeführt. Er beinhaltet neben den schulischen Leistungen der Klasse 10 auch eine Prüfung mindestens in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Kommissionen haben bereits an vergleichbaren Aufgabenstellungen gearbeitet.
Der Antrag der Regierungskoalition „Flexible Schulanfangsphase konzeptionell vorbereiten“ beschäftigt sich mit der von mir erwähnten Neustrukturierung der Grund
schule. Der Antrag zielt darauf, vom Senat ein Konzept zu erhalten, wie dieses sinnvolle Vorhaben personell, organisatorisch und pädagogisch umgesetzt werden soll. Es stellt sich die Frage, welche Mindeststandards am Ende der Schuleingangsphase erreicht werden sollen. Dazu bedarf es der Ausarbeitung eines neuen Rahmenplans für die Grundschule oder zumindest für die ersten beiden Jahre. Des weiteren müssen unserer Ansicht nach die Grundschullehrerinnen und -lehrer und Vorklassenleiterinnen und -leiter durch Weiterbildungsmaßnahmen auf ihre neue Aufgabe vorbereitet werden.
Da es hier langsam anfängt zu blinken, werde ich die weiteren Anträge, die durch Verwaltungshandeln obsolet sind, nicht weiter erörtern, sondern möchte Sie abschließend auffordern, und zwar alle Parlamentarier aller Fraktionen, insbesondere natürlich meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Schulausschuss, wo wir das Schulgesetz beraten werden – das nun schon seit Jahren in unterschiedlichen politischen Konstellationen diskutiert wird –, uns konstruktiv zu begleiten, damit bei allem notwenigen Beratungsbedarf endlich diese dringlichen Reformen auf den Weg gebracht werden können. Die Stadt wartet darauf, dass wir nicht nur diskutieren. Das haben wir bereits ausführlich getan und werden es auch, wie oben erwähnt, weiter tun. Ich möchte auch hier, wie der Kollege Steuer, unseren Bildungssenator aus einem Interview vom 7. September 2003 in der „WamS“ zitieren, natürlich mit einem anderen Ziel: