Da es hier langsam anfängt zu blinken, werde ich die weiteren Anträge, die durch Verwaltungshandeln obsolet sind, nicht weiter erörtern, sondern möchte Sie abschließend auffordern, und zwar alle Parlamentarier aller Fraktionen, insbesondere natürlich meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Schulausschuss, wo wir das Schulgesetz beraten werden – das nun schon seit Jahren in unterschiedlichen politischen Konstellationen diskutiert wird –, uns konstruktiv zu begleiten, damit bei allem notwenigen Beratungsbedarf endlich diese dringlichen Reformen auf den Weg gebracht werden können. Die Stadt wartet darauf, dass wir nicht nur diskutieren. Das haben wir bereits ausführlich getan und werden es auch, wie oben erwähnt, weiter tun. Ich möchte auch hier, wie der Kollege Steuer, unseren Bildungssenator aus einem Interview vom 7. September 2003 in der „WamS“ zitieren, natürlich mit einem anderen Ziel:
Der Hauptschulabschluss und der erweiterte Hauptschulabschluss bleiben daneben selbstverständlich bestehen.
Die etwas frühzeitig in die Öffentlichkeit gelangten und gestern offiziell vorgestellten Ergebnisse der Bildungskommission Berlin-Brandenburg bestätigen die Forderungen sozialdemokratischer Bildungspolitikerinnen und -politiker in fast allen Punkten und spiegeln die Eckpunkte wider, die die Regierungskoalition jetzt mit dem Schulgesetz umsetzt. So halten wir gemeinsam mit unserem Nachbarland Brandenburg an der sechsjährigen Grundschule fest, da auch nach den Ergebnissen von PISA eine möglichst lange gemeinsame Beschulung bei interner Differenzierung zu einer wirklichen Chancengleichheit beitragen kann.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der PDS – Frau Schultze-Berndt (CDU): Wie setzen Sie das denn um?]
Wir haben ebenfalls immer für mehr Unterricht in beiden Bundesländern plädiert, vor allem in den Klassen 5 und 6 und, um die geplante Schulzeitverkürzung umsetzen zu können, auch in der Oberstufe. In Brandenburg sind die Schülerstunden in der Grundschule bereits erhöht worden, wie Bildungsminister Reiche gestern in einem Interview im Inforadio erklärte. Berlin wird hier mitziehen. Die Sekundarstufe I soll weitgehend unangetastet bleiben, um weiterhin die Durchlässigkeit des Berliner Schulsystems zu gewährleisten.
Auch sind in Berlin bereits mehr DAZ-Stunden – Deutsch als Zweitsprache – eingestellt worden, um den Migrantenkindern zu ermöglichen, dem Unterricht zu folgen. Es reicht aber nicht, dass die Kinder nur in der Schule Deutsch lernen und sprechen. Dies muss auch zu Hause fortgesetzt werden. Deshalb halten wir auch an den so genannten Mütterkursen – Herr Kollege Mutlu! – fest,
Außerdem muss das praktische Lernen in Kooperation mit den Betrieben verstärkt werden, ein Ziel, das gestern abermals im Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen von allen Beteiligten bekräftigt wurde.
Dieses sind nur einige der Punkte, die die Bildungskommission fordert und die in Berlin bereits beherzigt worden sind.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einige Worte zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen sagen, obwohl ich deren erneute Beratung im Plenum für kleinschrittig und mithin sinnlos halte. Wir haben alle Anträge ausführlich im Schulausschuss beraten und sind nach reiflicher Überlegung zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen gekommen, aber dennoch.
Dieses Schulgesetz ist mindestens ein Straußenei. Es wurde eingebracht, es ist bereits vorab überwiesen und geht jetzt in die parlamentarische Anhörung. Doch Reden allein genügt nicht, wir müssen endlich auch handeln, im Sinne der Eltern, der Lehrerinnen und Lehrer und der wichtigsten Personen in der Berliner Schule, im Sinne der Schülerinnen und Schüler. – Ich danke Ihnen!
Vielen Dank, Frau Dr. Tesch! – Für die FDP spricht und erhält das Wort Frau Senftleben. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das neue Schulgesetz – Frau Dr. Tesch, Sie haben es eben richtigerweise gesagt – ist eine unendliche Geschichte, und wir sollten sie nun endlich zu Ende bringen. Sie, die SPD, aber auch Sie, Herr Böger, preisen dieses Schulgesetz als Lösung der bildungspolitischen Probleme Berlins. Das verstehe ich, das müssen Sie ja auch so sehen. Aber Sie erlauben, es ist nicht der ganz große Wurf. Es hält nicht das, was der Senator, was Sie so vollmundig landauf landab versprechen. Offensichtlich trommeln hier die Genossinnen und Genossen etwas besser, als sie musizieren können.
Das Motto lautet: mehr Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit für die einzelne Schule, mehr Qualitätsverbesserung. Herr Böger, wenn man das Papier noch
Jetzt komme ich doch noch einmal zur Ganztagsschule zurück, Herr Senator Böger. Wie soll sie denn aussehen? Soll mehr Unterricht durchgeführt werden? Ich habe hier eben das Hohe Lied des Mehr-Unterrichts gehört. Ich sehe das noch nicht so richtig. Ich bin ja Ihrer Meinung, die Berliner Schüler und Schülerinnen haben mehr Unterricht dringend nötig. Ich sehe das auch insbesondere an der Grundschule. Oder wird die Ganztagsschule als reines Betreuungsangebot gesehen, erhalten freie Horte die Möglichkeit, Schulen ihre Leistung während der regulären Schulzeit anzubieten? Ich fürchte, wenn es so bleibt, Schulen bleiben unflexibel, unveränderlich, eben wie es immer war, so etwas wie ein monolithischer Block.
Jetzt suchen wir einmal im Schulgesetz die pädagogischen Verbesserungen. Dabei möchte ich mich auf die flexible Eingangsstufe beschränken. Leistungsstand und Kenntnisstand der einzuschulenden Kinder in Berlin schwanken enorm. Von annähernd gleichen, ähnlichen Startchancen sind wir momentan meilenweit entfernt, die Gründe – ich will darauf nicht näher eingehen – sind Ihnen allen bekannt. Leider wird das vorliegende Konzept dazu beitragen, die unterschiedlichen Bedingungen am Start eher zu festigen, anstatt sie auszugleichen. Wir vermissen in diesem Konzept die gezielte Förderung von Kindern mit Defiziten, wie sie in unserem Konzept der Startklasse angedacht ist. Wenn die flexible Eingangsstufe Sinn machen soll – Herr Böger, wir sind hier für eine Flexibilisierung –, dann dürfen wir das Ziel nicht aus den Augen verlieren, dass jedes Kind bei der regulären Einschulung dem Unterricht folgen kann. Bei Ihrem Modell wird eher das Sitzenbleiben legitimiert.
nicht gelesen hat, sagt man zu diesem Motto: Prima, Sie sind über Ihren eigenen Schatten gesprungen, Sie haben es – vielleicht – verstanden. – Aber beim genaueren Hinsehen muss ich reichlich Wasser in diesen Wein schenken. Es ist eine Enttäuschung, wenn wir uns das genau ansehen. Da wir leider nur begrenzte Redezeit haben, bitte ich um Verständnis, wenn ich nur einige Aspekte herausgreife.
Erstens: Die Schulen sollen für den sächlichen Betrieb, für Verwaltungsarbeit, für außerschulische Kooperationen mit Vereinen, Trägern und Jugendhilfe Mittel von der zuständigen Schulbehörde bekommen. Das hört sich prima an, aber warten Sie mal ab, denn in dem folgenden Absatz steht, und dieser wird der roten Mentalität dann wieder gerecht:
Das heißt de facto nichts anderes als dass Schulen, die gut gewirtschaftet haben, um das Ersparte erleichtert werden. Damit wird jegliche Eigeninitiative zunichte gemacht und jede Motivation, etwas eigenverantwortlich zu tun, im Keim erstickt.
Ein weiteres Beispiel für die Scheinselbstständigkeit von Schulen: Das Schulprogramm ist auf den ersten Blick etwas Positives. Entwicklungsziele und Leitideen werden aufgestellt, pädagogische Arbeitsaktivitäten werden in der Schule geplant. Kooperationspartner werden genannt, leider nicht die Betriebe. Doch warum dürfen diese Kooperationspartner in Zusammenhang mit der Planung und Durchführung nicht mitreden? Eine Kooperation auf gleicher Augenhöhe ist so nicht möglich.
Jetzt komme ich zu einem für uns wichtigen Punkt, der Position der Schulleitung. In § 69 des Entwurfs steht:
Auch nicht schlecht. Doch wir stellen dann fest, dass es andere Gremien gibt, denen Rechte zugesprochen werden, die das eigenverantwortliche Handeln des Schulleiters konterkarieren oder gar zunichte machen.
Wir brauchen ganz klare Entscheidungsrichtlinien. Es muss doch einen Verantwortlichen geben, der den Hut auf hat, denn wir wollen auch ihn/sie zur Rechenschaft ziehen, wenn etwas schief geht. Auch das müssen wir einkalkulieren bei einer eigenverantwortlich geführten Schule. In diesem Gesetz ist der Kompetenzwirrwarr bereits abzusehen.
Er oder sie hat also ein Mitwirkungsrecht, und das war eigentlich immer so. Hier ändert sich de facto nichts. Selbständigkeit wird hier zu einer Farce. Und in diesem wichtigen Punkt wird klar, Rot-Rot ist nicht bereit, hier
Verantwortung abzugeben, Rot-Rot geht lieber die alten, schön ausgelatschten Trampelpfade geht, weil das einfach bequemer ist.
Das Schulgesetz ist ein kleiner Versuch, frischen Wind in das Berliner Bildungssystem zu bekommen. Die Gehversuche in Richtung Selbständigkeit von SPD/PDS sind zu ängstlich und zögerlich. Sie haben leider keinen Mut, und Sie glauben immer noch an die überlegene Steuerungskompetenz der Schulbehörden. Damit stellen Sie die Fähigkeiten der Schulleitung, Eltern und Lehrer bereits jetzt in Frage. Damit ist fraglich, ob diese überhaupt ausreichend motiviert sind, Verantwortung zu übernehmen.
Erstens die Einführung der Startklasse, die frühzeitig bestehende Defizite deutlich vor Schulbeginn ausgleicht und dazu führt, dass alle bei Schulbeginn dem Unterricht folgen können. Nur so wird die flexible Eingangsstufe das halten, was sie verspricht.
Zweitens eine konsequente Umsetzung der Eigenständigkeit und Selbstverantwortung für die einzelne Schule. Dazu gehört zum einen, dass die Schulleitung ihr Personal
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Werdegang, zur Geschichte des vorliegenden Schulgesetzentwurfes ist bereits gesprochen worden. Herr Senator Böger hat das ausführlich dargestellt. Das kann ich mir also ersparen. Aber ich möchte dennoch einsteigen an der Stelle, uns gemeinsam daran zu erinnern, dass nach den PISAErgebnissen nun in Berlin das erste Schulgesetz verabschiedet wird. Das ist eine Chance, Schlussfolgerungen aus dem schlechten Abschneiden zu ziehen. Auch das ist heute schon aufgerufen worden.
Welche Antworten gibt der vorliegende Entwurf auf die PISA-Ergebnisse? Ich verweise zunächst nur stichpunktartig auf Veränderungen am Schulanfang, auf die deutliche Stärkung der Eigenverantwortung und der Kompetenzen der Einzelschulen, auf den flächendeckenden Ausbau der verlässlichen Halbtagsgrundschule und den Ausbau der Ganztagsbetreuung, auf die Betonung des Vorrangs der Integration, des gemeinsamen Unterrichts und der gemeinsamen Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen, auf die Gewichtung der sprachlichen Förderung der Kinder mit Migrationshintergrund, natürlich im Deutschen, aber auch mit ausdrücklichem Verweis auf muttersprachliche Angebote, auf die Einführung eines mittleren Schulabschlusses an allen Schularten, die Verpflichtung der Schule zur Festlegung individueller Förderung, um Sitzenbleiben zu vermeiden, die Kooperation verschiedener Schularten, auf die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur.
künftig selbst einstellt, aber auch entlassen kann. Zum anderen ist den Schulen ein ausreichendes Budget zur Verfügung zu stellen, das sich nach den wirklichen Kostensätzen richten muss. Nur mit dieser Transparenz wird es möglich und meines Erachtens auch legitim, zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen zu leisten, z. B. an Schulen mit einem hohen Ausländeranteil. Was im Augenblick die Runde macht unter dem Begriff „Umverteilung“, das heißt überspitzt gesagt, in Zehlendorf größere, in Kreuzberg kleinere Klassen, davor warne ich. Nein, wir brauchen Transparenz. Deswegen brauchen wir Schülerkostensätze. Und anschließend muss entschieden werden, wer wie viel zusätzliche Mittel braucht.
Drittens fordern wir weiter: Eigenständige Schulen erfordern eine Leistungsüberprüfung von Schule, Lehrerschaft und Schülern. Nur über Vergleichsarbeiten, zentrale Abschlussprüfung kann sichergestellt werden, dass das Mindestniveau gesichert wird und nicht, wie derzeit, ständig unterschritten. In diesem Punkt, Herr Böger, stimmen wir überein. Wir fordern außerdem die konsequente Weiterentwicklung der Haupt- und Realschule. Insbesondere die Hauptschule muss sich zu einer leistungsstarken Einrichtung mit eigener Zielsetzung emanzipieren. Das bedarf einer engen Kooperation von Schule mit Handwerk und Betrieben. Letztendlich müssen wir die Eltern in den Bildungsprozess stärker mit einbeziehen. Das kann nur dann gelingen, wenn einerseits das Recht der Eltern auf eine anständige, gute Bildung akzeptiert wird, andererseits die Pflichten der Eltern deutlich herausstellt.
Viertens: Schule darf nicht mehr am Gängelband einer übergeordneten Verwaltung geführt werden. SPD und PDS haben uns hier einen anständigen Wälzer mit 133 Paragraphen vorgelegt. Etliche Rechtsverordnungen sind bereits im Gesetz angekündigt. Herr Böger, ich freue mich, dass Sie angekündigt haben, dass die jetzigen Verordnungen, diese 2 000 Seiten, vielleicht doch einmal durchforstet werden müssen und die Frage gestellt werden muss: Brauchen wir die 2 000 Seiten eigentlich noch? – Denn die Verantwortlichen werden bereits heute stark eingeschränkt.
Wir werden uns weiterhin mit großem Engagement in die Diskussion um das Schulgesetz einbringen. Aspekte wie mehr Unterricht, Europaschulen, sportbetonte Schulen, Hochbegabtenförderung, Schulzeitverkürzung, Werteunterricht, grundständige Gymnasien – dieses werden wir auch weiter in die Diskussion einbringen. Ich wünschte mir, Sie hätten etwas mehr Mut gehabt zu Veränderungen, ich wünschte auch, Sie hätten mehr Mut, loszulassen. Ich will freundlich abschließen: Reden Sie nicht nur über Selbständigkeit der Bildungseinrichtungen, lassen Sie sie auch zu! – Danke!
Vielen Dank, Frau Kollegin Senftleben! – Für die PDS erhält das Wort Frau Kollegin Schaub. – Bitte schön!
Apropos Abitur: Auch hier kann ich die vorgesehenen Ausführungen einfach einsparen, weil schon sehr deutlich geworden ist: Die Koalitionsfraktionen haben darauf gedrängt, hier eine Änderung herbeizuführen, das ursprünglich vorgesehene Modell abzulösen durch ein neues, das hier skizziert worden ist. Ich kann nur noch hinzufügen, unter welchen Prämissen wir das sehen. Natürlich braucht ein solches Abitur die Anerkennung durch die Kultusministerkonferenz, die Durchlässigkeit der Sekundarstufe I ist zu gewährleisten, und die Abiturientenzahl soll möglichst noch erhöht werden.
Zurück! – PISA beschäftigt unser Land zu Recht, seit wir die Ergebnisse kennen. Bei aller bildungspolitischen Unterschiedlichkeit ist nicht zu bestreiten: In keinem anderen Teilnehmerland ist der Schulerfolg so stark von der sozialen Herkunft abhängig wie in Deutschland. Ein Akademikerkind hat in Deutschland bei gleichen intellektuellen Ausgangsfähigkeiten eine fünf bis sieben Mal größere Chance, das Abitur zu erwerben, als ein Kind aus einer Arbeiterfamilie.
Ähnliches gilt für die Schulbildung von Kindern nichtdeutscher Herkunft. Ich verhehle auch nicht, dass dieser Schulgesetzentwurf aus Sicht der PDS-Fraktion weitergehende Konsequenzen hätte berücksichtigen können und müssen. Als wir vor gut einem Jahr mit den intensiven Vorbereitungen zu diesem Gesetz begonnen hatten, waren wir, die Bildungspolitiker der PDS, gerade