Felicitas Tesch
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Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Studie „Bildungsfinanzierung und Bildungsregulierung in Deutschland“ bzw. des Bildungsmonitors 2006 des DIW Köln und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, wonach unter anderem eine frühere Einschulung und eine sechsjährige Grundschulzeit gefordert werden?
2. Wie beurteilt der Senat die Ergebnisse der Studie und des Bildungsmonitors im Bereich der beruflichen Bildung?
Danke, Herr Präsident! – Herr Senator! Qualitätsmerkmale hin oder her – nehmen wir einmal Platz 6 der Berliner Grundschulen: Sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass das den Einwänden der Gegner der sechsjährigen Grundschulen widerspricht, die behaupten, dass die Standards der Berliner Grundschule durch die Klassen 5 und 6 angeblich im Niveau gesenkt sind?
Weil die Eltern jetzt nur die Beiträge für den Vormittag zahlen müssen, werde ich manchmal an Straßenständen
gefragt: Heißt denn das, beitragsfrei nur für fünf oder sechs Stunden? – Da kann ich noch einmal sagen: Das heißt: beitragsfrei in toto. Wenn das Kind neun Stunden in die Kita geht, sind neun Stunden beitragsfrei.
Hinsichtlich der Qualität sind wir in Berlin außerordentlich weit. Wir haben erstens ein bundesweit und international hoch anerkanntes Kitabildungsprogramm, zweitens eine systematische Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher, drittens eine Veränderung der Ausbildung, viertens eine Qualitätssicherungsvereinbarung und fünftens dieses sogar mit freien Trägern festgelegt. Nennen Sie mir ein Bundesland, das in diesem Prozess, dass die Kita die erste und wichtigste Bildungseinrichtung ist, so weit ist wie das Bundesland Berlin. Wir haben allen Grund, darauf stolz zu sein.
Es ist ein großer Käse, anzunehmen, dass die Beitragsfreiheit und die Qualitätssicherung nur so dahingesprochen worden sei. Die Qualitätssicherung läuft, und bei dem Übrigen sage ich: Ich weiß, wie viele Beiträge hereinkommen. Das sind insgesamt knapp 60 bis 70 Millionen € für Krippe und Kindergarten. Da Sie den Haushalt kennen, wissen Sie, dass wir insgesamt im Land Berlin über 700 Millionen € für die Kitas ausgeben. Das ist der Hauptposten. Auch das ist richtig und gut.
Danke schön, Herr Präsi- dent! – Ich frage den Senat:
1. Mit welchen Maßnahmen bereitet der Senat das Schuljahr 2006/2007 vor?
2. Wie viele Einstellungen werden zum Schuljahresbeginn am 21. August 2006 wirksam?
Herr Senator! Sie deuteten es an: Bekanntermaßen gibt es bei der Umsetzung von Lehrerinnen und Lehrern Probleme. Wie will der Senat sicherstellen, dass diese Personen im neuen Schuljahr dort ankommen, wo sie gebraucht werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Angebote bietet der Senat den Schulen, sich engagiert für Gewaltprävention einzusetzen?
2. Mit welchen Maßnahmen gedenkt der Senat die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, um auf eine in den Familien etablierte Kultur der Gewaltlosigkeit hinzuwirken?
Danke schön, Herr Präsident! – Ich möchte wissen, ob Sie auch weiterhin solche Initiativen unterstützen, wie die der Nikolaus-August-OttoOberschule, die den Eltern Elternkurse anbietet, wenn sie ihre Kinder in der Schule anmelden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst bin ich froh, dass zum wiederholten Mal ein bildungspolitisches Thema für die Aktuelle Stunde gewählt wurde. Lässt man diese Legislaturperiode, die sich ihrem Ende zuneigt, Revue passieren, so stellt man fest, dass nie so viel über Bildung diskutiert wurde wie jetzt.
Herr Mutlu! Zunächst hat mich der erste Teil in Ihrer der Überschrift für die Aktuelle Stunde – „Bildung braucht Verantwortung!“ – positiv gestimmt – im Unterschied zu dem unsäglichen Untertitel. Aber in Ihrer Begründung haben Sie dann doch wieder auf die populistische Gewaltglocke gehauen, und in den ersten Sätzen Ihres Redebeitrags ist das erneut geschehen.
Aber es wurde nicht nur diskutiert. Keine andere Koalition hat in der Bildungspolitik so viel bewirkt wie die rotrote Koalition. Die Bilanz sieht also sehr gut aus, Herr Mutlu!
Das zeigt, dass wir uns der Verantwortung für Bildung durchaus bewusst sind, meine Damen und Herren von den Grünen! Verantwortung aber müssen wir alle tragen – nicht nur wir Politikerinnen und Politiker oder der von Ihnen völlig zu Unrecht ermahnte Senat, sondern vor allem auch alle, die an der Schule beteiligt sind: die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler und nicht zuletzt – das sage ich hier auch schon zum wiederholten Male – die Eltern. Wir wollen niemanden aus der Verantwortung entlassen, sondern geben vielmehr mit dem neuen Schulgesetz der Einzelschule mehr Verantwortung, ohne die Schulen im Stich zu lassen – geschweige denn, sie aus dem Ruder laufen zu lassen, wie Sie zu formulieren belieben.
Diese Aktuelle Stunde ist ein großer Komplex, da sie mit sechs Anträgen und drei Beschlussempfehlungen verbunden ist, die wir bereits ausführlich im Schulausschuss diskutiert haben. Ich möchte nicht erneut die Gewaltproblematik in den Vordergrund stellen, da wir dazu bereits ausführlich in der Aktuellen Stunde vom 6. April 2006 Stellung bezogen haben und heute unter der Priorität der CDU eine weitere Debatte folgen wird. Außerdem ist zu Anfang dieser Sitzung meine Mündliche Anfrage ausführlich beantwortet worden.
Gestatten Sie mir dennoch ein paar Worte zu den Begründungen, die vorher zu der Aktuellen Stunde abgegeben wurden, weil ich diese so unsäglich fand. Herr Steuer ist jetzt leider nicht anwesend. Was er dazu abgesondert hat, ist nicht nur populistisch und schwarzmalerisch, sondern es ist teilweise sogar falsch. Er hat sich über Kitagebühren beschwert, aber wir sind diejenigen, die ab dem 1. Januar 2007 das letzte Kitajahr beitragsfrei stellen.
Herr Steuer! Sie beschweren sich über unsere Strukturreformen. Sie sagen, wir machten jedes Jahr neue Reformen. Aber wir warnen immer wieder vor überhasteten Strukturreformen. Wir haben allerdings mit dem Schulgesetz dringend überfällige Strukturreformen durchgeführt.
Wir haben das Einschulungsalter gesenkt, die flexible Schulanfangsphase eingeführt, die Horte an die Schulen gebracht. Das sind alles Dinge, die Herr Mutlu gerade gelobt hat.
Aber wir machen nicht jedes Jahr neue Reformen. Diese Reformen müssen jetzt erst einmal greifen und mit den Beteiligten umgesetzt werden.
Aber den Vogel schießt Herr Dr. Lindner ab. Er ist jetzt leider nicht im Saal.
Das stimmt. Ich sollte froh sein, dass er nicht da ist.
Aber ich hätte ihm das doch gern persönlich gesagt. Er kann es jedoch nachlesen. – Wenn Herr Dr. Lindner zur Bildungspolitik redet, dann ist das beleidigend und inkompetent. Mir sträuben sich die Nackenhaare.
Wir haben bereits in der letzten Sitzung festgestellt, dass in den Statistiken die Zahl der Gewalttaten angewachsen ist. Wir haben auch positiv herausgestellt, dass offenkundig mehr Gewalttaten gemeldet werden.
Wir müssen sie erst einmal schonungslos aufdecken, um dann weitere geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Ich fahre jetzt sachlich fort. Das macht nämlich kompetente Menschen aus.
Nein! Ich habe nur auf Ihre unsachlichen Einwürfe reagiert. – Durch die Fülle der Anträge haben wir es mit drei großen Gebieten zu tun, auf die ich jetzt im Einzelnen eingehen möchte. Zunächst werde ich etwas zur Lehrerbildung und dann etwas zum längeren gemeinsamen Lernen sagen. Vielleicht sage ich dann auch noch ein paar Worte zu den kulturellen Angeboten an den Schulen.
Danke schön, Frau Senftleben!
Zunächst zur Lehrerbildung: Wir haben gemäß den Auflagen von Bologna und den Vorgaben der KMK ein neues Lehrerbildungsgesetz beschlossen. Es galt, die Studiengänge für die Lehrämter in Bachelor- und Masterphasen zu modularisieren. Dabei galt unser vorrangiges Inte
gar vor erzwungenen Kooperationen.
resse einem stärkeren Praxisbezug bereits im Bachelorstudium. Zu diesem Zweck haben die Koalitionsfraktionen eng mit den beiden betroffenen Verwaltungen – Wissenschaft und Schule – zusammengearbeitet. Es ist richtig, dass das an mancher Universität nicht völlig gemäß dem politischen Willen umgesetzt wurde. Der Wissenschaftsausschuss hat aber im vergangenen Monat eine große Anhörung durchgeführt, in der die für die Lehrer zuständigen Vizepräsidenten versprachen, den Praxisanteil zu überdenken und ein Kernmodul Grundschulpädagogik einzuführen.
Richtig ist die Forderung der Grünen, die Theorie und Praxis des interkulturellen Lernens in der Lehrerbildung zu verankern. Dies geschieht aber bereits und findet sich in allen Rahmenplänen und auch anteilig für unser neues Fach Ethik wieder.
Vergessen haben die Antragsteller leider, auf die Implementierung eines DaZ-Moduls hinzuweisen. Aber auch dies wird bereits in der Umsetzung des 12. Lehrerbildungsänderungsgesetzes verfolgt.
Ernst zu nehmen ist hingegen die Sorge der Grünen wegen der besseren Verzahnung der so genannten ersten und zweiten Phase der Lehrerbildung. Hier fordere auch ich erneut, dass sich einerseits die Universitäten gegenüber den schulpraktischen Seminaren öffnen und andererseits die Seminarleiter der zweiten Phase den Universitäten ihre Kooperation anbieten.
Die Modularisierung der lehramtsbezogenen Masterstudiengänge und die Diskussion um die Länge des Masterstudiums der künftigen Sonderpädagogen sind noch nicht vollkommen abgeschlossen. Wir werden diesen CDU-Antrag in einer Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 15. Juni beraten. Die beiden anderen Anträge zur Lehrerbildung sollen auch wegen Diskussionsbedarf an die Ausschüsse überwiesen werden.
Zweitens: Die Berliner SPD hat auf diversen Landesparteitagen ein längeres gemeinsames Lernen für alle Schülerinnen und Schüler beschlossen. Dazu gehört auch die Stärkung der Gesamtschulen, die bereits in der Koalitionsvereinbarung beschlossen wurde. Wir haben in dieser Legislaturperiode noch mehr Gesamtschulen mit Oberstufen ausgestattet und zu ihrer Profilbildung beigetragen. Wir setzen auf verbundene Haupt- und Realschulen – was Herr Multu vorhin lobte –, die wir erstmals als Schulform im Schulgesetz verankert haben, und auf die freiwillige Kooperation von Grund- und Oberschulen hin zu einer Gemeinschaftsschule. Mir sind einige kooperationswillige Schulen bekannt, und diese Modellversuche wird die SPD-Fraktion unterstützen. Allerdings warne ich vor einer überhasteten Strukturdebatte oder
Dieses Vorhaben kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten von dem neuen Konzept überzeugt sind und motiviert zu seiner Realisierung beitragen. Die Ergebnisse von PISA lassen eben keine eindeutigen Schlussfolgerungen auf die jeweilige Schulstruktur zu, und zwar weder in die eine noch in die andere Richtung, auch wenn das die jeweiligen Protagonisten gerne so wollen.
Wichtiger als die Diskussion um die Schulstruktur ist daher die Verbesserung der Qualität der Berliner Schulen.
Danke schön! Ich habe mir sogar notiert, dass Sie vorhin sagten, Sie gingen von einer Qualitätsoffensive aus. Das ist ein sehr schönes Wort, das ich einbinden wollte. Jetzt haben Sie mir Beifall gezollt, so dass wir uns die Komplimente hin- und hergeben können.
Drittens – die kulturellen Angebote –: Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport hat bereits im April eine Beschlussempfehlung zum Thema Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgelegt.
Dies ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um den Schulen zu einem eigenen Profil zu verhelfen und sie attraktiv zu machen. Es gibt bereits zahlreiche Kooperationen mit Musikschulen, Sportvereinen und Jugendfreizeitheimen.
Zugegeben, Frau Senftleben, da bin ich Ihrer Meinung. – „Wer singt, prügelt nicht“ titelte der „Tagesspiegel“ am 4. April und berichtete über das Education-Projekt der Philharmoniker und die Hip H’Opera an der Komischen Oper. Auch der Film „Rythm is it!“ hat gezeigt, dass man selbst schwierige Jugendliche zu solchen Projekten bewegen kann. Das jüngste Projekt „Rütli tanzt“ ist ein voller Erfolg im Rahmen einer Krisenintervention.
Es war ein Antrag der Grünen, der in eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport mündete. Nichts geht so raus, wie es reinkommt! Der Antrag der Grünen wurde verändert. Die Punkte, die wir sinnvoll fanden, wurden aufgenommen. – Mir ist wichtig, dass wir den Senat aufgefordert haben, alle bestehenden Konzepte zu überprüfen und aufzuzeigen, wie sie ausgebaut werden können. Obwohl ich als Mitglied des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten die Forderung nach mehr kulturellen Projekten an Berliner Schulen unterstütze, kann man auch mit Sport und anderen außerunterrichtlichen Kooperationen Gewaltprävention betreiben. Deshalb fordert die SPD eine Evaluation aller Projekte, um in den kommenden Jahren die besten an unseren Schulen zu fördern.
Ich wollte noch etwas zu den Beschlussempfehlungen sagen, aber meine Zeit ist zu Ende. Daher weise ich nur darauf hin, dass alle Anträge obsolet sind. Ich bitte Sie daher, den ursprünglichen Anträgen nicht zuzustimmen. – Ich danke Ihnen!
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Vor genau einer Woche erschütterte ein Brief die Stadt, Deutschland, sogar Teile des europäischen Auslands. Es war kein gewöhnlicher Brief, sondern ein Hilferuf der Gesamtlehrerschaft einer Berliner Hauptschule. In diesem Brief beschrieben sie die Zustände an ihrer Schule und baten um Unterstützung.
Was dieser Brief auslöste, war der bis zum heutigen Tag anhaltende riesige Medienrummel, der regelrecht inszeniert wird. Wie bei der Fußball-WM meint ja jeder und jede bei der Bildungspolitik mitreden zu können. Dabei kam es auch zu Meinungsäußerungen, die nichts mehr mit der Situation an der Rütli-Hauptschule zu tun hatten. Die Meldung, dass die Schule die eigene Auflösung fordere, wurde außerdem falsch in die Öffentlichkeit kolportiert. Dies war und ist nicht der Fall. Die Gesamtkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer schrieb lediglich: „Perspektivisch muss die Hauptschule aufgelöst werden.“ An dieser Stelle und aus diesem Anlass eine überhastete Strukturdebatte zu führen, halte ich jedoch nicht für vordringlich.
Die beklagten Zustände an der Rütli-Hauptschule müssen durchaus ernst genommen werden, aber sie sind keineswegs symptomatisch für alle Berliner Schulen. Es gibt zahlreiche Beispiele gelungener Integration in der Stadt, auch an Hauptschulen.
Ich war heute Vormittag an der Nelson-Mandela-Schule, einer internationalen Schule, die die Integration bestens gelöst hat. Wir haben eine Vielzahl von hervorragenden Schulen mit den unterschiedlichsten Profilen in der Stadt, aber wir haben auch Problemschulen. Das war nicht unbekannt, ist nun jedoch vermehrt in das Licht der Öffentlichkeit gerückt.
Diese Transparenz steht im Einklang mit den aktuellen Zahlen der Gewalttaten, die auf Grund des besseren Meldeverhaltens angestiegen sind. Das mag absurd klingen, aber das finde ich gut. Wir müssen zunächst die Zustände schonungslos aufzeigen, bevor wir noch bessere Lösungsvorschläge erarbeiten können. Bei den Maßnahmen müssen wir zwischen kurz- und langfristigen unterscheiden. Es soll kein Schulstandort in der Stadt aufgegeben werden, und bei einem solchen Hilferuf muss sofort gehandelt werden.
Dennoch muss man – da wiederhole ich mich – diese Probleme ernst nehmen. Sie können nicht vom Schulsenator allein gelöst werden. Es bedarf der Zusammenarbeit mit anderen Ressorts, vor allem mit der Stadtentwicklung, was mit dem Quartiersmanagement auch erfolgt. Aber auch ein noch so kompetenter Senat kann die Probleme nicht allein lösen. Auch nicht die Koalition!
Und erst recht nicht die Opposition!
Es bedarf der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Dabei sind vor allem die Eltern zu nennen, Kollege Mutlu, da stimmen Sie mir sicher zu. Herr Piening betonte gestern erneut, dass eine noch stärkere Kooperation mit den Eltern aufgebaut werden muss. Völlig falsch ist es, den Eltern die Sozialhilfe zu kürzen, wenn sie mit der Erziehung ihrer Kinder tatsächlich überfordert sind.
Es muss ihnen vielmehr klar gemacht werden, dass sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben.
Wenn sie das Bildungsbewusstsein haben, dass sie ihre Kinder nur am Schultor abzugeben haben, und dann wird die Schule die versäumte Erziehung schon richten, dann ist das eben falsch. Einen richtigen Weg geht zum Beispiel die Nikolaus-August-Otto-Hauptschule, die ich sehr gut durch Praktikantinnen- und Praktikantenbesuche ken
)
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Mit diesem Ersten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes hat ein jahrzehntelanger Diskussionsprozess einen ersten Abschluss gefunden. Darauf kann die Koalition zu Recht stolz sein.
Das hat keine Regierung in Berlin vorher geschafft. Sie, liebe CDU, hatten mindestens zwei Mal die Gelegenheit dazu. Von 1981 an gab es für zwei Jahre eine Alleinregierung der CDU, da hätten Sie alles beschließen können,
danach waren Sie sechs Jahre lang in einer Koalition mit der FDP. Da muss sich auch Frau Senftleben, die mir leider im Augenblick nicht zuhört, fragen lassen,
weshalb Sie damals Ihr geliebtes Wahlpflichtfach nicht eingeführt haben. Genug Zeit dafür hätten Sie jedenfalls gehabt.
t um das Ob.
In der sechsjährigen Grundschule, in der 74 % der Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht teilnehmen, bleibt er weiterhin das einzige Angebot. Er bleibt in die Stundentafel integriert, wird in den Klassenräumen unterrichtet und weiterhin durch das Land finanziert. Wir geben dafür jährlich rund 50 Millionen € aus, das bitte ich zu bedenken!
Weiterhin zur Finanzierung: Die Finanzierung der Evangelischen Kirche ist im Kirchenstaatsvertrag festgeschrieben worden. Wir haben darüber bereits im letzten Plenum ausführlich diskutiert. Es ist richtig, dadurch sind die Kirchen privilegiert, aber das ist auch notwendig und so gewollt. Deshalb verstehe ich um so weniger, dass die Kirche behauptet, durch die Einführung dieses Faches würde sie aus der Schule gedrängt werden. Es ist erstaunlich wie wenig Zuversicht sie in ihre eigenen Botschaften hat.
Im Übrigen ist diese Debatte unter anderem auch von den Kirchen angestoßen worden, gemäß des Slogans: Religionsunterricht oder Freistunde. – Diesen Zustand haben alle Beteiligten als unbefriedigend empfunden. Es gibt mehrere Lösungen, diesen unbefriedigenden Zustand zu beenden. Ich betone hier erneut, dass die Lösung, die die Kirchen favorisieren, in unseren Augen nicht die beste ist, weil sie nicht alle Schülerinnen und Schüler in einem gemeinsamen Unterricht vereint.
Sie, Frau Schultze-Berndt, werden gleich wieder Ihre alt bekannten, aber widersprüchlichen Argumente vorbringen. Sie betonen immer, dass Sie einen Dialog zwischen den unterschiedlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wollen.
Das wollen wir auch. Ich frage Sie aber: Wie soll dieser Dialog aussehen? – Ich stelle es mir vor: In Raum A sitzen die Schülerinnen und Schüler, die evangelischen Religionsunterricht gewählt haben. Diese dialogisieren durch die Wand mit den Schülerinnen und Schülern in Raum B, die katholischen Religionsunterricht gewählt haben und wiederum mit denen in Raum C, die Lebenskundeunterricht erhalten, um nur einige Angebote zu nennen. Ihre so genannte Freiheit zur Wahl bedeutet eine Separierung der Schülerinnen und Schüler in Schächtelchen. Das ist schlicht absurd. Wir wollen die Diskussionen nicht in die Pausen, nicht auf den Schulhof verlagern, sondern wir streben einen gemeinsamen Dialog aller im Klassenraum an.
In der Sekundarstufe I, in der wir das neue Fach einführen, nehmen lediglich 26 % der Schülerinnen und Schüler am Religions- oder Lebenskundeunterricht teil. Für Dreiviertel der Schülerschaft ist dieses Fach deshalb eine noch größere Bereicherung, weil sie bislang überhaupt keinen Werte vermittelnden Unterricht erhalten haben.
Bitte, was? Stellen Sie eine Zwischenfrage!
Sie haben völlig Recht, Frau Kollegin! Auch wir sind der Meinung, dass die Einführung eines neuen Faches nicht sämtliche Probleme der Berliner Schule löst. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. In § 1 SchulG steht, dass alle Lehrkräfte an den Berliner Schulen Werte vermitteln sollen. Das ist richtig so.
Ich möchte nochmals und wiederholt klarstellen, weil es immer wieder und leider auch in der veröffentlichten
Meinung falsch dargestellt wird: Auch nach Einführung des Werteunterrichts bleibt der freiwillige Religionsunterricht an der Berliner Schule bestehen.
Ich bin jedenfalls nicht der Meinung, dass Schülerinnen und Schüler, die einen bekenntnisorientierten Unterricht wünschen, und denen ein solcher auch ansprechend und interessant angeboten wird, diesem Unterricht fernbleiben, nur weil wir ein neues Fach Ethik einführen.
Wir, die Berliner SPD, wollen dieses gemeinsame Fach. Es soll bekenntnisneutral vermittelt werden und basiert auf gemeinsamen Werten wie Menschenrechten und dem Grundgesetz. Wir wollen auch die Kooperation mit allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Das haben wir abermals auf unserem Landesparteitag am 9. April 2005 bekräftigt. Leider hat die Kirche bisher die Mitarbeit verweigert, obwohl wir dafür gesorgt haben, dass bei der Gesetzesänderung und im Staatsvertrag festgeschrieben wird, dass die Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften bei gewissen Themenbereichen mit dem Ethikunterricht kooperieren sollen. Über diesen Punkt hatten wir lange Diskussionen mit unserem Koalitionspartner.
Wir sind aber der Meinung, dass über die Art und Weise der Kooperation vor Ort entschieden werden soll. Ganz im Sinne der Eigenverantwortung der einzelnen Schulen sollen sie bestimmen, wie diese Kooperation aussehen soll.
Danke schön, Frau Hiller! – Deshalb diese Beschlussempfehlung des Schulausschusses. Ich wiederhole: Es geht hierbei um das Wie und nich
Ein glücklicher Tag für Islamlehrer der Islamischen Föderation: Sie können auch weiterhin unkontrolliert und unwidersprochen fundamentalistische, undemokratische Lehren verbreiten, die Gleichberechtigung von Mann und Frau wird weiterhin in Frage gestellt. Ein aufgeklärter, staatlich kontrollierter Islamunterricht findet nicht statt.
Ein glücklicher Tag für jene Vertreter der SPD, die Angst haben, durch Religionsunterricht gelange gelebter Glaube in die Schulen – so drückte sich Frau Buttgereit aus. Vielleicht hätten Sie den Religionsunterricht besuchen sollen, um zu lernen: Ein Christ, ein Jude, ein Muslim ist jederzeit und überall bemüht, seinen Glauben zu leben. 20 Jahre lang hat die SPD Religion und Ethik / Philosophie in den Schulen blockiert. Nun kommt ein Ethikunterricht in einer derart entstellten Art und Weise, dass er von gutem Ethikunterricht bis zu beliebiger Lebenskunde alles zulässt. Und darum ist heute kein glücklicher Tag.
Lassen Sie mich zum Ende noch eine Anmerkung zu dem Antrag der Grünen machen, der mitbehandelt werden soll und sich auf die Lehrer/Lehrerinnenausbildung für dieses Fach bezieht. Dieser Antrag soll in den Schulausschuss überwiesen und dort beraten werden. Ich bin zwar nach wie vor der Meinung, dass wir uns nicht in inhaltliche Belange des Faches einmischen sollten, finde aber die Hinweise auf eine Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer über die Fortbildung hinaus und auch auf die gute wissenschaftliche Ausbildung in Potsdam diskussionswürdig.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen, dass wir dieses gemeinsame Fach wollen. Wir hatten eine große Anhörung im Schulausschuss, in der alle Argumente ausgetauscht wurden. Wir wissen auch – das habe ich vorhin schon betont –, dass ein neues Wertefach allein nicht sämtliche Probleme in der Stadt lösen kann. Aber wir wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam in einen integrativen Dialog treten können. Und wir laden alle ein, konstruktiv an dem Fach mitzuarbeiten, um es zu einer Bereicherung der Berliner Schule werden zu lassen. – Ich danke Ihnen!
Es grenzt an Beschäftigungstherapie, wenn die CDU 5
in Worten: fünf! – Beschlussempfehlungen, die ausführlich im Ausschuss besprochen wurden, erneut ins Plenum zur Beratung zerrt. Dafür haben wir insgesamt fünf Minuten Redezeit. Aber bitte sehr, ich tue Ihnen den Gefallen und werde unsere Überzeugungen erneut darlegen.
1. Zur vorschulischen Förderung und vorfristigen Ein
schulung: Wir haben das Einschulungsalter mit Beschluss des neuen Schulgesetzes bereits auf 5 ½ Jahre vorgezogen. Ich darf Sie daran erinnern, liebe CDU-Fraktion, dass die frühere Einschulung gerade bei Ihnen und Ihren Anhängern oft Proteste ausgelöst hat!
Bei der Anmeldung zur Grundschule müssen die Kin
der sich u. a. einem Deutschtest unterziehen. Kinder, deren Sprachfertigkeiten erkennen lassen, dass sie nicht problemlos eingeschult werden können, müssen verpflichtend einen halbjährigen Deutschkurs besuchen. Dieser wird demnächst von zwei auf drei Zeitstunden pro Tag aufgestockt werden. Denkbar ist langfristig auch ein früherer Testtermin.
Die Förderung von hochbegabten Kindern war auch
wiederholt Gegenstand der Erörterung im Schulausschuss in dieser und vorhergehenden Legislaturperioden. Abgesehen davon, dass der Prozentsatz Hochbegabter – d. h. Menschen mit einem IQ von 130 und höher – über die Jahrhunderte hinweg konstant bleibt, versichern alle Experten, dass man eine Hochbegabung noch nicht bei einem vierjährigen Kind feststellen kann. Das wissen auch Sie, liebe CDU-Fraktion!
2. Zur sonderpädagogischen Diagnostik: Bei der Fest
stellung von geistiger Behinderung gibt es natürlich ganz klar einen Förderbedarf. Dabei können die Eltern weiterhin zwischen Grundschule und Sonderschule wählen, und die sonderpädagogischen Förderzentren bleiben erhalten. Ich darf Sie an unsere Koalitionsvereinbarung erinnern, die der Integration Vorrang gibt, die Sonderschulen aber nicht gänzlich abschaffen will. Lernbehinderungen allerdings sind verhaltensbedingt; mit ihnen muss anders umgegangen werden. Die schulpsychologischen Dienste bleiben selbstverständlich erhalten.
Auf Grund der Zeitknappheit fasse ich die Anträge 3-5
zusammen: Diese Anträge sind völlig obsolet, da ein umfangreiches Konzept zur Hochbegabtenförderung vorliegt. Es gibt bereits Förderklassen an einzelnen Schulen; es gibt eine Fülle von Schulen mit bilingualem, naturwissenschaftlich-mathematischem, künstlerischem, sportlichem, usw. Profil für besondere Begabungen.
Außerdem gibt es die Express-Züge, in denen die
Kinder bereits heute nach 12 Jahren das Abitur ablegen können. Langfristig wird das Abitur für alle nach 12 Jahren stattfinden.
Ferner erlaubt auch die flexible Schulanfangsphase ein
individuelles Lerntempo, da sie in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden kann. Ein individuelles Überspringen einzelner Klassenstufen ist daneben natürlich auch weiterhin möglich. Und ich wüsste nicht, dass die Lehrerinnen und Lehrer plötzlich das Prinzip der Binnendifferenzierung vergessen hätten.
In der Berliner Schule ist demnach eine Fülle von
Lernwegen möglich, sei es bezogen auf bestimmte Begabungen oder bezogen auf die Lernzeit. Daher sind die letzten drei Anträge obsolet.
Wie aus meinen Ausführungen ersichtlich geworden
ist, bitte ich Sie daher, meine Damen und Herren, wie der Schulausschuss alle fünf Anträge abzulehnen. – Ich danke Ihnen.
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass nun auch die FDP die Bildung zur Priorität erhoben und gleich drei Anträge eingebracht hat. Außerdem wird der Antrag der Grünen zum Leitbild für die offene Ganztagsschule mit dieser Rederunde verknüpft. Wir haben also eine Redezeit von fünf Minuten für vier Anträge. – Lassen Sie mich daher den ersten Antrag der FDP und den Antrag
der Grünen zusammenfassen, da sie sachlich zueinander passen.
Die FDP fordert, dass analog zum Bildungsprogramm der Berliner Kitas ein Hortprogramm für den offenen Ganztagsbetrieb an der Grundschule entwickelt werden soll. Positiv ist dabei, dass die FDP einerseits das Bildungsprogramm für die Kitas lobt, und andererseits – wie sie sagt – mit diesem Antrag nicht bezweckt, die Grundschulen zu bevormunden. Darüber freue ich mich, Frau Senftleben, denn das ist der Zweck des offenen Ganztagsbetriebes. Die einzelne Schule soll sich mit dem Schulprogramm ein Profil geben und sich danach selbstständig Partner für die Begleitung ihres Nachmittagsbetriebes suchen. Außerdem gibt es bereits das Leitbild für die offene Ganztagsschule, das Anregungen für die Rhythmisierung des Schultages, sowie für die Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtliche Aktivitäten bietet. Des Weiteren ist bereits die Erarbeitung eines Bildungsprogramms für die offene Ganztagsschule in Auftrag gegeben.
Dieses Leitbild für die offene Ganztagsgrundschule ist Gegenstand des Antrages der Grünen. Sie fordern eine Evaluation bis zum 31. März 2006. Positiv ist auch hier, dass die Grünen unsere Vormaßnahmen weitgehend begrüßen. Sie kritisieren jedoch die Umsetzung. Sicherlich gab es Anfangsschwierigkeiten. Das Schuljahr hat aber allen Unkenrufen zum Trotz gut angefangen.
Es gibt zudem zahlreiche Maßnahmen, die die Schulen bei der Umsetzung unterstützen. Es ist daher wenig sinnvoll, bereits nach einem halben Jahr eine umfassende Bestandsaufnahme zu verlangen,
zumal, Herr Kollege Mutlu, die flexible Schulanfangsphase, auf die Sie ausdrücklich verweisen, erst im Schuljahr 2007/2008 realisiert sein wird.
Im zweiten Antrag fordert die FDP, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Unterrichts- und Betreuungszeiten der verlässlichen Halbtagsgrundschule von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr teilnehmen. Diese Teilnahme ist bereits jetzt verbindlich, wenn der Stundenplan einer Klasse so rhythmisiert ist, dass die erste Stunde um 7.30 Uhr beginnt und die letzte Stunde um 13.30 Uhr endet.
Der überwiegende Teil der Grundschulen hat diese organisatorische Neugestaltung bereits vollzogen. Allerdings ist die Kritik berechtigt, dass es bei einigen Schulen noch einer Veränderung der schulischen Lehr- und Lernkultur bedarf. Ich gebe aber zu bedenken, dass die neue Zusammenarbeit zwischen Schul- und Hortpädagogik in dieser Form erst in diesem Schuljahr begonnen wurde, und setze große Hoffnung auf die Lernfähigkeit von Schulleitungen und Lehrpersonal. Es gibt viele Hilfestellungen, damit die Grundschullehrerinnen und -lehrer gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern an dem Bildungsprozess der
ihnen anvertrauten Kinder arbeiten können. Es ist jedoch nicht zielführend, Kinder zur Teilnahme an Betreuungszeiten zu verpflichten, da dies nicht zur Verbesserung der pädagogischen Qualität des Schulalltags beitragen würde.
Im dritten Antrag fordert die FDP, das Sozial-, Arbeits- und Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler in Textform in den Zeugnissen zu dokumentieren. Diese Forderung, liebe Frau Senftleben, ist bereits erfüllt. Im Schulgesetz § 58 Abs. 7 und § 76 Abs. 2 Nr. 4 steht, dass die Schulkonferenz für die Jahrgangsstufen 3 bis 10 entscheidet, ob und wie das Arbeits- und Sozialverhalten beurteilt wird. In der neuen Grundschulverordnung und der Verordnung zur Sekundarstufe I werden einheitliche Rahmenbedingungen vorgegeben und die von der FDP geforderten Merkmale Lern- und Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Teamfähigkeit festgelegt. In der AV Zeugnisse vom 24. Oktober 2005 finden sich zudem detaillierte Verhaltensregeln sowie Mustervordrucke. Außerdem wird auf jedem Zeugnis vermerkt, ob eine solche Beurteilung beiliegt oder ob die Schulkonferenz auf eine Beurteilung verzichtet hat. Die Erfahrungen der Schulen mit diesem neuen Instrument sollen zudem spätestens nach zwei Jahren ausgewertet werden.
Der einzige Unterschied zu Brandenburg besteht darin, dass die Beurteilung in unserem Nachbarland verpflichtend ist. Es gehört aber unserer Meinung nach zum Verständnis der Eigenständigkeit der einzelnen Schulen, dass diese selbst darüber entscheiden können.
Abgesehen davon, dass es meine grundlegende Überzeugung ist, dass sich nicht allein durch eine schriftliche Beurteilung automatisch das Sozialverhalten ändert, hinkt Ihr Antrag, liebe FDP, der Entwicklung an der Berliner Schule weit hinterher.
Sie sagten eingangs, Frau Senftleben, Sie wollten keine Experimente. Da klingelte etwas in meinem Hirn. Das war doch einmal ein Adenauer-Slogan, der schon ein paar Jahrzehnte zurückliegt. Wenn Sie meinen, es soll nicht mit den Schülerinnen und Schülern experimentiert werden, so bin ich bei Ihnen. Wir, die Koalition, wollen aber Reformen an der Berliner Schule. Lassen Sie die doch erst einmal greifen, bevor Sie anfangen zu meckern. – Ich danke Ihnen!
Meine Frage richtet sich an den Bildungssenator. Ich frage ihn: Wie beurteilt der Senat die Ergebnisse der Studie zur Integration von verhaltensauffälligen Kindern in den Regelunterricht?
Ja, das ist auch meine Meinung. Sind Sie trotzdem mit mir der Meinung, dass es sinnvoll ist, Sonderschulen in Berlin beizubehalten, da es doch ein Schülerinnenklientel gibt, für das die Integration nicht so förderlich ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Glück hört die Diskussion um die Bildungspolitik nicht auf, und deshalb bin ich den Grünen dankbar, dass sie dieses Thema erneut für die Aktuelle Stunde vorgeschlagen haben. Wenn Frau Klotz und Herr Mutlu die Pariser Vorfälle anführen, gehe ich allerdings nicht mit.
Ich kann mich auch mit dem ersten Teil der Überschrift „Stagnation ist kein Erfolg“ nicht anfreunden.
Wir erinnern uns an die erste deutschlandweite PISAStudie, die wegen der Besorgnis erregenden Ergebnisse große Betroffenheit in unserem Land hervorrief und an die erste PISA-E-Studie, die die einzelnen Bundesländer miteinander verglich. Nun liegt eine weitere PISA-EStudie vor, die nicht nur wiederum einen Vergleich zwischen den Bundesländern beinhaltet, sondern auf die einzelnen Schulformen heruntergebrochen wurde. Die KMK hat einhellig, sowohl die A- als auch die B-Länder, erklärt, dass ein Vergleich der Sekundarschulformen – außer den Gymnasien – sinnlos ist, da es zu große Differenzen in den einzelnen Bundesländern gibt. So gibt es Haupt-, Real- und Gesamtschulen, aber auch die verbundene Haupt- und Realschule, die wir erstmalig im Schulgesetz festgeschrieben haben, und auch einheitliche Se
kundarschulen. Ich bin zudem der Meinung, dass auch ein Vergleich der Gymnasien untereinander problematisch ist. Darauf werde ich später noch eingehen.
Zunächst zu den Fakten: In Berlin wurden bei dieser PISA-Untersuchung etwa 4 500 15-jährige Schülerinnen und Schüler in 114 Schulen getestet. Insgesamt ist Berlin dabei immerhin Spitzenreiter unter den Stadtstaaten. Von einer Stagnation kann demnach nicht gesprochen werden, liebe Fraktion der Grünen. Allerdings können wir die Augen nicht davor verschließen, dass unsere Gymnasiasten schlechter abschneiden. Besonders auffällig sind die schlechteren Ergebnisse in den Bereichen Mathematik und Lesekompetenz, wobei in der Mathematik die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund besser abschneiden als ihre Schulkameradinnen und Schulkameraden in anderen Bundesländern. Auch dies ist kein Ruhmesblatt, aber es belegt, dass wir mit unserer Bildungspolitik in Berlin auf dem richtigen Weg sind. Besser liegt Berlin insgesamt in den Naturwissenschaften, sogar oberhalb des OECD-Durchschnitts. Das trifft auch für die Problemlösekompetenz zu.
Allerdings muss ich nun auf meine eingangs dargestellten Bedenken gegenüber einem gymnasialen Vergleich eingehen: Das Ergebnis Bayerns, das fast überall an der Spitze steht, wundert mich überhaupt nicht. In Bayern besuchen viel weniger Kinder als in Berlin das Gymnasium, nämlich 26,3 %, von denen wiederum nur ca. 20 % das Abitur machen. In Berlin sind es hingegen 34,5 %. Außerdem kommen noch die Gesamtschülerinnen und -schüler hinzu, die nach der 10. Klasse auf die gymnasiale Oberstufe wechseln. Berlin kommt demnach der allgemeinen Forderung, dass mehr deutsche Schülerinnen und Schüler das Abitur erlangen sollen, eher nach als Bayern. Wollte man einen objektiven Vergleich anstellen, dann dürfte man lediglich die obersten 20 % der Berliner Gymnasiasten mit den bayerischen Gymnasiasten vergleichen.
Zum zweiten Teil Ihrer Überschrift „Alle Begabungen fördern und Chancengleichheit herstellen“: Der Förderung aller Begabungen wird in Berlin bereits durch die Bereitstellung der unterschiedlichsten Schulprofile Rechnung getragen. Wir haben eine Vielzahl von musikbetonten, sportbetonten, bilingualen und mathematischnaturwissenschaftlich orientierten Schulen, um nur einige Profile zu nennen, die nach dem neuen Schulgesetz durch die Schulkonferenz in einem Schulprogramm festgeschrieben und evaluiert werden müssen.
Chancengleichheit: Obwohl hier deutschlandweit noch viel getan werden muss, kann sich Berlin ausnahmsweise freuen. Das schrieb der „Tagesspiegel“ am 1. November 2005. Ich würde das Wort „ausnahmsweise“ natürlich streichen. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern haben es Kinder aus Facharbeiterfamilien in Berlin wesentlich leichter, zum Abitur zu gelangen. In Berlin liegt die Chance der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler aus der Oberschicht um das 2,6fache – nicht um das 4fache,
Herr Mutlu – höher als die der gleichaltrigen Schülerinnen und Schüler aus einer Facharbeiterfamilie. In Bayern hingegen liegt dieses Verhältnis bei 6,7, auch in Nordrhein Westfalen bei 4,4.
Wir dürfen uns aber auch nicht zurücklehnen, denn bei uns hapert es an der Qualität. Dem werden wir mit Bildungsstandards, Vergleichsarbeiten sowie internen und externen Evaluationen entgegentreten.
Zum ersten Mal, liebe Fraktion der FDP, stellt sich die Berliner Schule solch einem Vergleich. Ich finde das mutig und richtig.
Die hier getesteten Schülerinnen und Schüler – das habe ich Ihnen gerade draußen bei tv.B gesagt – sind Mitte der 90er Jahre eingeschult worden. Was erwarten Sie? Die neuen Schulreformen können da doch noch gar nicht in vollem Umfang greifen.
Lassen Sie mich noch etwas zur Sprachförderung anmerken. Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache haben es deutlich schwerer als deutschsprachige Schülerinnen und Schüler. Aber auch dies ist eine verkürzte Problemdarstellung, weil wir erwiesenermaßen in Berlin auch deutsche Schülerinnen und Schüler haben, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Es handelt sich hier also um ein soziales Problem.
Ich habe das schon sehr oft gesagt, Herr Mutlu. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns einig. – Um diesem Problem zu begegnen, haben wir nicht nur einen verpflichtenden Sprachkurs eingeführt, den die Schülerinnen und Schüler besuchen müssen, die bei der Anmeldung zur Einschulung durch einen Sprachtest erkennen lassen, dass sie über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, sondern wir haben auch die so genannten Mütterkurse aufgestockt,
damit die Kinder sich auch im familiären Umfeld der deutschen Sprache bedienen können, ohne ihre Identität zu verlieren.
Aber wir haben es gemacht, Herr Kollege.
Wir sind uns alle einig, dass wir, um bessere Ergebnisse zu erreichen, vor allem dort beginnen müssen, wo die Basis für die Schulkarriere gelegt wird: in den Kitas und Grundschulen. So ist in Berlin ein Bildungsprogramm für die vorschulische Erziehung implementiert
worden, das überall gelobt wird, und wir haben auch die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung aufgewertet.
Zwar ist die Kita keine Vorschule, aber sie setzt verstärkt auf vorschulische Bildung. So führen die Erzieherinnen ein Sprachlerntagebuch, in dem die sprachlichen Fortschritte jedes einzelnen Kindes verzeichnet werden und an das die Grundschullehrerinnen später anknüpfen können.
Durch das neue Ganztagsschulprogramm, das in Berlin vorrangig an den Grundschulen verwirklicht wird, gelingt es uns, gerade Kinder aus bildungsfernen Schichten besonders zu fördern. Schließlich freue ich mich, dass es uns in den gerade stattfindenden Haushaltsberatungen gelingen wird, das letzte Kitajahr beitragsfrei zu stellen, wodurch niemand daran gehindert sein dürfte, sein Kind in der Kita vor der Einschulung angemessen vorbereiten zu lassen.
Gestatten Sie zum Abschluss noch auf einen für mich wichtigen Punkt einzugehen. Ich halte es für völlig verfehlt, anhand dieser PISA-E-Ergebnisse die Strukturdebatte im deutschen Bildungssystem erneut zu entfachen.
Dies ist in doppelter Hinsicht falsch. Den Befürwortern, die eine frühere Selektion favorisieren, sei eindrücklich gesagt: Eine Separierung bereits nach der 4. Klasse bringt keine Verbesserung mit sich, denn dann hätte Hamburg in allen Bereichen besser abgeschnitten als Berlin, was definitiv nicht der Fall ist. Die Koalition ist sich deshalb einig, dass wir weiterhin an der sechsjährigen Grundschule festhalten.
Andererseits bringt aber auch der Ruf nach einer so genannten Einheitsschule nichts. Die PISA-E-Ergebnisse belegen in keiner Weise, dass eine Änderung des Schulsystems per se bessere Ergebnisse erzielen kann.
Natürlich haben wir auf unserem Landesparteitag am 9. April beschlossen, Herr Kollege Mutlu, dass wir eine längere gemeinsame Lernzeit für alle Schülerinnen und Schüler fordern. Ich habe aber nicht gesagt, dass wir die Einheitsschule jetzt und sofort wollen. Dies ist mit den Ergebnissen dieser Studie auch nicht zu belegen.
Viel wichtiger ist es, dass wir endlich auf Qualität in der Berliner Schule setzen und auf ihre Überprüfung.
Das wird jetzt auch getan.
Ich habe kein Wort über die mit der Aktuellen Stunde verbundenen Anträge gesagt, weil darauf in der zweiten Rederunde meine Kollegin Harant eingehen wird. – Ich danke Ihnen!
Danke schön, Herr Präsident! – Sie haben vorhin eine Andeutung gemacht, und ich frage noch einmal nach: Ich stimme mit Ihnen hinsichtlich der Eigenverantwortlichkeit der Bezirke überein. Dennoch frage ich Sie, ob Sie die Zahlen der anderen Bezirke noch abzufragen gedenken und uns diese zugänglich machen könnten, damit man weitergehende Schritte unternehmen kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im ersten Antrag fordern die Grünen die Neudefinition der Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter. Obwohl Sie, Herr Mutlu, die Entstehung des Gesetzes mitverfolgt und bei seiner stundenlangen Abstimmung im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport zahlreiche Änderungsanträge eingebracht und zum Schluss doch dagegen gestimmt haben, muss ich konstatieren, dass Sie das Gesetz nicht richtig gelesen haben, zumindest nicht den § 69. Dort steht nämlich in Absatz 6, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter die Aufgaben eines Dienstvorgesetzten wahrnehmen. Ich kann mich noch genau an die hitzige Diskussion über diesen Passus erinnern.
Dort steht auch, Frau Kollegin Senftleben, dass die Schulen vakante Stellen schulscharf ausschreiben und die Bewerber auswählen sollen. Das hat der Kollege Mutlu eben auch erwähnt. – Ich stimme Ihnen zu, Herr Kollege,
dass alle Begabungen gefördert werden müssen. Ich weiß aber nicht, was das mit Ihrem eigentlichen Inhalt Ihres Antrags zu tun hat.
Natürlich ist es richtig, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter viel mehr Aufgaben hat, und dem wurde inzwischen Rechnung getragen.
Natürlich, die Anrechnungsstunden der Schulleiterinnen und Schulleiter sind per Rundschreiben um eine Stunde erhöht worden. Das müssen wir festhalten. – Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die zeitlichen Ressourcen der Schulleiterinnen und Schulleiter hängen von den Schularten, der Zahl der Schülerinnen und Schüler und den Funktionsstellen ab. Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten wird aber wiederum im § 35 des Landesbeamtengesetzes geregelt.
Nein! – Zukünftig soll – das wird in Ihrem Sinn sein, Herr Mutlu – die Arbeitszeit der Schulleiterinnen und Schulleiter nicht mehr über die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte definiert, vielmehr soll der Gesamtumfang der Arbeitszeit im Sinn einer Managementtätigkeit definiert werden. Dementsprechend muss auch der Umfang des Unterrichts reduziert werden. Da stimme ich Ihnen zu. Die Neuregelung der Arbeitszeit ist auch erklärtes Ziel der Koalition.
Ihr Vorschlag, den Schulen einen Stundenpool zur Verfügung zu stellen, wurde auch bei der Diskussion um die Arbeitszeitgerechtigkeit für Lehrkräfte öfters wiederholt. Obwohl ich mich persönlich stets für eine bessere Arbeitszeitgerechtigkeit eingesetzt habe, sehe ich die Problematik, die mit einem Stundenpool verbunden ist, da hier stets andere Begehrlichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen geweckt werden. Es muss noch viel Überzeugungsarbeit an den einzelnen Schulen geleistet werden.
Zum zweiten Antrag: In Verbindung mit der Zusammenlegung der Landesinstitute für Schule und Medien in Berlin und Brandenburg muss auch die Fortbildung neu strukturiert werden. Die Fortbildung wird dann stärker regionalisiert, und sie soll an eine Fortbildungsschulrätin oder einen -schulrat angebunden werden.
Es ist daher nicht sinnvoll, jeder einzelnen Schule ein Fortbildungsbudget zur Verfügung zu stellen, sondern dies soll nach Regionen aufgeteilt werden, damit auch schulübergreifende Fortbildungsmaßnahmen stattfinden können. Dann erhält jede Region einen Pool an Abordnungsstunden, damit die Multiplikatoren den Fortbildungsbedarf abdecken können. Darüber hinaus erhält jede Region Honorarmittel, um schulexterne Experten für besondere Fortbildungsthemen zu gewinnen und Veranstal
tungen durchzuführen. Die Fortbildungsmaßnahmen sollen einerseits die einzelnen Unterrichtsfächer, aber auch fachübergreifende Fragestellungen betreffen. Gerade hier bieten sich schulübergreifende Veranstaltungen an.
Die Inhalte der Fortbildungen richten sich unter anderem auch nach den Bedarfen der Schulprogramme, die zunächst intern und dann extern evaluiert werden sollen. Richtig ist daher der Ansatz der Grünen, dass sich die Fortbildungen nicht mehr wie bisher an einzelne Lehrkräfte richten sollen, sondern für Fachbereiche oder gesamte Kollegien durchgeführt werden sollen.
Ein Budget für jede einzelne Schule hingegen wäre zu schmal, um sinnvolle Angebote zu machen. Deshalb streben wir die Regionallösung an. Auch bei dieser Lösung erreicht man mehr Lehrkräfte als bei einem landesweiten Angebot.
Ich bitte um die Überweisung beider Anträge in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport, da wir vor allem nach der Analyse des Modellversuchs eigenverantwortliche Schule – MES – über die Umstrukturierung eingehend diskutieren wollen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schultze-Berndt ging seltsamerweise zuerst auf die hohe Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss an den Berliner Schulen ein. Die Ursache dafür ist vielschichtig, Frau Kollegin. Wir sind uns aber sicher darin einig, dass wir früh mit der Sprachförderung anfangen müssen.
Mit diesem Schaufensterabtrag scheint die CDU auf einen Zug aufspringen zu wollen, dessen Lokführerin bereits seit Jahrzehnten die SPD war. Bezeichnend ist hierbei der erste Satz der Begründung:
Zuwanderung ist kein vorübergehendes Phänomen, und in der Berliner Schule werden auch weiterhin Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen unterrichtet werden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Dieser Satz deckt sich mit dem im Antrag erwähnten Rundschreiben von 1998 von der damaligen Senatorin Stahmer.
Das finde ich beachtlich.
Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass die CDU lange an ihrer Vorstellung festgehalten hat, Deutschland – und damit auch Berlin – sei kein Einwanderungsland. Berlin hat vielmehr früh erkannt, dass es Sprachdefizite in diesem Bereich gibt. Die Sprachtests „Bärenstark“ und „Deutsch Plus“ erzielten zum Teil erschreckende Ergebnisse.
Ich betone, dass die Sprachstandsdefizite unserer Kinder nicht allein den Migrantenkindern anzulasten sind. Es gibt auch deutsche Kinder, die ihre Muttersprache nicht ausreichend beherrschen, um eingeschult zu werden. Es handelt sich um ein soziales Problem.
Allerdings muss man konzedieren, dass Kinder mit einer nichtdeutschen Herkunftssprache besonders von dieser Problematik betroffen sind. Dies haben wir früh erkannt und auch im Schulgesetz in § 55, festgeschrieben. Kinder, die zur Grundschule angemeldet werden, müssen sich einem Deutschtest unterziehen. Reichen ihre Sprachkenntnisse nicht aus, um problemlos eingeschult zu werden, so müssen sie einen halbjährigen Deutschkurs durchlaufen.
Ich habe mir diese Kurse vor Ort angesehen, Frau Schultze-Berndt, einmal an einer Kita, einmal an einer Grundschule. Ich war von der Arbeitsweise und den Ergebnissen begeistert. Ich habe aber auch ständig betont, dass man von zwei Zeitstunden pro Tag keine Wunder erwarten kann. Ich bin daher Herrn Senator Böger besonders dankbar, dass er neulich verkünden konnte, diesen Umfang auf drei Stunden zu erhöhen. Das ist gut!
Sie kennen doch unsere Lage in der Stadt, Frau Senftleben! Verschließen Sie doch davor nicht die Augen! Da ist es doch ganz wichtig, dass wir trotz der Haushaltskonsolidierung noch so viel Geld hineinstecken. Das finde ich super, und ich finde auch sehr gut, dass noch eine Stunde oben drauf gelegt wird.
Ich habe neulich in einem Radiointerview gesagt, Frau Kollegin, dass das der erste Schritt in die richtige Richtung sei. Darauf sagte die Reporterin: Ja, und was ist Ihr zweiter Schritt? – Deshalb ist das schon ein zweiter Schritt, das heißt auch, dass jetzt weitere Schritte folgen können. Darauf zähle ich. Ich stimme nicht in das Klagelied von Frau Schultze-Berndt ein, dass alles unstrukturiert sei, dass sich der Senator in „trial and error“ versuche. Ich weiß nichts davon, dass der Senator selbst vor den Kindern steht und Deutschkurse „probiert“. Das ist mir unbekannt, das führen schon erfahrene Menschen durch. Es bedarf natürlich einer Fort- und Weiterbildung der beteiligten Personen. Das wird auch weiterhin vom LISUM auf breiter Basis geleistet.
Ich bin weiterhin der Auffassung, dass jede Lehrerin und jeder Lehrer in seiner Ausbildung ein Modul DaZ –
Deutsch als Zweitsprache – absolvieren muss, egal, ob er oder sie später einmal Mathematik oder Sport unterrichtet, denn dieses Phänomen betrifft uns alle, unabhängig von den jeweiligen Fächern. Wir haben das im neuen Lehrerbildungsgesetz gefordert und werden die Universitäten bei ihrer Umsetzung an diese Forderung erinnern.
Ich bin stolz darauf, dass das Land Berlin über eine Handreichung „Deutsch als Zweitsprache“ und einen Rahmenplan „Deutsch als Zweitsprache“ verfügt. An meiner Universität, der Technischen Universität Berlin, gibt es eine Möglichkeit, Deutsch als Zweitsprache zu studieren. Das darf aber nicht allein den Deutschdidaktikerinnen und -didaktikern oder den Dozenten für Deutsch als Fremdsprache überlassen werden, sondern es bedarf einer Professur für Deutsch als Zweitsprache an einer Berliner Universität.
Ferner haben auch wir erkannt,
dass eine frühe Sprachförderung erforderlich ist. Deshalb wurde im neuen Bildungsprogramm für Kitas die Sprachförderung bereits in der Kita implementiert. Die Erzieherinnenausbildung wurde aufgewertet. Dort wird bereits ein Sprachlerntagebuch geführt, das die Kinder in der Grundschule weiter begleitet, so dass die Grundschullehrerinnen wissen, wo sie anknüpfen müssen.
Schließlich – und darauf bin ich auch stolz, weil damit ein Beschluss des Landesparteitages der Berliner SPD umgesetzt wird – werden wir das beitragsfreie letzte Kitajahr einführen, was unter anderem auch dem Deutschunterricht nützlich sein und unsere Kinder besser als bisher zum Schulanfang befähigen wird. – Ich danke Ihnen!
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Mutlu! Um das klarzustellen: Ich habe weder hier noch im Ausschuss noch an anderer Stelle gesagt, dass diese zwei Stunden ausreichten. Mir ist auch klar, dass vor allen Dingen Kinder, die fast überhaupt kein Deutsch können, mit zwei Stunden am Tag nicht unbedingt herangeführt werden können, voll dem Unterricht zu folgen. Aber es gibt andererseits auch Kinder, die nur geringere Defizite haben, und die kann man dann ausgleichen. Es war in diesem ersten Durchgang so, dass die Kinder, die schon in einer vorschulischen Einrichtung waren, dort einen Sprachkurs bekamen und nur die anderen Kinder, die sich in keiner anderen Einrichtung befanden, an der Grundschule zusammengefasst wurden. Wenn wir aber das beitragsfreie letzte Kitajahr haben werden, dann wird es auch kaum noch Kinder geben, die nicht in einer vorschulischen Einrichtung sind. Deswegen bin ich da ganz hoffnungsfroh.
Das Anliegen dieses Antrages ist im Prinzip richtig,
wir haben das Fifty-Fifty-Projekt immer unterstützt, wir haben die Bezirke gestärkt, die dieses Projekt umsetzen wollten, und wir haben darauf hingewirkt, dass die Schulen, die sich an diesem Projekt beteiligten, auch ihre eingesparten Mittel behalten durften.
Der Ursprungsantrag allerdings datiert vom 5. Januar 2004. Deshalb war der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport mehrheitlich der Ansicht, dass sich der
erste Teil des Antrages durch Verwaltungshandeln erledigt habe. So ist z. B. eine Lehrkraft freigestellt worden, um die Lehrerinnen und Lehrer über das Modell Fifty-Fifty zu informieren. Außerdem gibt es seit längerer Zeit einen Leitfaden, in dem die rechtlichen und fiskalischen Voraussetzungen zur Teilnahme dargestellt sind. Zudem hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Energiesparbüro eingerichtet, das die Schulen über konkrete Energiesparmaßnahmen im Rahmen des Fifty-FiftyModells berät. Die Einsparungen, die die Schulen durch Teilnahme an dem Programm erzielen, können auch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Es sind also sowohl Hilfestellung als auch Beratung des Senates vorhanden.
Der zweite Teil bezieht sich ausschließlich auf die
Bezirke, in deren Belange wir nicht eingreifen wollen. Es ist Aufgabe der Bezirke, durch Energiesparmodelle Mittel einzusparen und den Schulen die eingesparten Summen für andere Zwecke zu überlassen. Dies wird bereits in vielen Bezirken und Schulen umgesetzt. Außerdem haben wir im Schulgesetz ausdrücklich die Eigenkompetenz der Einzelschulen festgeschrieben.
Um es noch einmal zu wiederholen: Das Anliegen des
Antrags ist gut und richtig, aber durch Verwaltungshandeln erledigt. Wir halten daher einen zusätzlichen unterstützenden Antrag für überflüssig, und deshalb hat die Koalition im Schulausschuss den Antrag abgelehnt.
Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen CDU und Grüne bei Enthaltung der FDP die Ablehnung des Antrags. Wird diesem jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und Grüne. Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Koalitionsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Der Antrag ist damit abgelehnt. Enthaltungen? – Enthaltung der FDP.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 20:
Beschlussempfehlung
Keine Benachteiligungen der christlichen Kirchen bei der Fördermittelvergabe
Beschlussempfehlung Kult Drs 15/4273 Antrag der CDU Drs 15/3651
Dazu gibt es keine Beratung mehr. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen CDU und bei Enthaltung der FDP die Ablehnung. Wer diesem Antrag jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Die Gegenprobe! – Das sind die anderen drei Fraktionen – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei.PDS. Letzteres war die Mehrheit. Der Antrag ist damit abgelehnt. Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich keine.
Lfd. Nr. 21 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 22:
Zusammenstellung
Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB
Drs 15/4275
Das ist die Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Überweisung der lfd. Nr. 1 der Zusammenstellung – Nr. 15/260 – Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Vermessungswesen – an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr gewünscht. – Widerspruch höre ich hierzu nicht. Dann verfahren wir so.
Weitere Überweisungswünsche liegen mir nicht vor. Ich stelle damit fest, dass das Haus von den zwei übrigen Verordnungen der Zusammenstellung Kenntnis genommen hat.