Ein weiterer Punkt, der Forderungen der Grünen einlöst, ist die Entscheidung, parallel zur Einrichtung einer flexiblen Eingangsstufe in der Grundschule die vorschulische Erziehung und Bildung bei den Kitas anzusiedeln und so Doppelstrukturen abzuschaffen. Das ist eine mutige und zukunftsweisende Entscheidung, wenn es tatsächlich mit einer Weiterentwicklung und Qualifizierung der Kitas zu Bildungseinrichtungen einhergeht.
Allerdings wird sich diese Entscheidung daran messen lassen müssen, wie der Senat die entsprechenden Rah
Die Frage ist nur, was optimale Förderung heißt. In Deutschland wurde diese Frage traditionell dahin gehend beantwortet, dass das Lernen in leistungshomogenen Gruppen der Königsweg zum schulischen Erfolg sei. Alles andere führe zwangsläufig zu einer Überforderung
der Schwächeren oder einer Unterforderung der leistungsstarken Schüler. Grüne Bildungspolitik hat sich diesem Credo schon immer verweigert. Sie begreift Heterogenität als Chance und sieht sich in dieser Haltung durch die PISA- und Iglu-Studie bestätigt.
Deshalb sagen wir auch klar, dass mittel- und langfristig eine integrative Schule angestrebt wird, in der bis zur 9. Klasse alle Schüler gemeinsam und miteinander lernen. Hier sollte die PDS genau zuhören. Das steht nämlich auch in ihrem Programm. Ich möchte keine Missverständnisse darüber aufkommen lassen, dass das gegliederte Schulsystem in Deutschland nicht von heute auf morgen abgeschafft werden kann. Dessen bin ich mir bewusst. In einem Schulgesetz nach PISA muss jedoch zumindest die Marschrichtung angegeben sein und müssen zumindest die Weichen in Richtung einer stärkeren Integration hin zu gezielter und individueller Förderung gestellt werden. Eine neue Unterrichtskultur ist langfristig angewiesen, auf eine Veränderung auch der bestehenden Schulstruktur.
Was passiert stattdessen im vorliegenden Entwurf? Er rechtfertigt mit der Formulierung von unterschiedlichen Schultypen weiterhin die Vielgliederigkeit der Berliner Schulen. Wir verschwenden in Deutschland zu viel Energie auf Sortieren und zu wenig darauf, die Schüler möglichst optimal und gezielt zu fördern. Dieser Unsinn wird in diesem vorliegenden Entwurf noch auf die Spitze getrieben.
menbedingungen setzt. Das bezieht sich nicht nur auf die notwendige Qualifizierung der Erzieherinnen. Wenn aber die im Tarifvertragsabschluss festgeschriebene Arbeitszeitreduzierung bei den Erzieherinnen nicht durch ausreichende Neueinstellungen ausgeglichen und damit faktisch der Betreuungsschlüssel in den Kitas verschlechtert wird, bleibt von der Vision der Kitas als Bildungseinrichtung in der Realität nicht viel übrig. Da nutzt auch ein ambitioniertes Bildungsprogramm für die Berliner Kitas nichts, Herr Böger!
Ähnlich verhält es sich mit der Halbtagsgrundschule und den Ganztagsangeboten, die wir sowohl wegen ihres Potentials für die Schulentwicklung als auch aus Gründen sozialer Gerechtigkeit lieber heute als morgen flächendeckend eingeführt sehen möchten.
Doch damit die verlässliche Halbtagsgrundschule und Ganztagsschule nicht bloße Schlagworte bleiben, sondern mit pädagogischem Leben gefüllt werden können, bedarf es schlüssiger Konzepte, die finanziell wie personell abgesichert werden müssen.
Mit einer bloßen Verlagerung der Horte an die Schulen ist es nämlich nicht getan. An dieser Stelle richte ich mich an die PDS, die gern immer wieder auf die Bundesregierung schimpft, Frau Schaub. Eigentlich müssten Sie an dieser Stelle dankbar sein, denn ohne das Programm der Bundesregierung hätten Sie die 30 Ganztagsschulen in Ihrem Koalitionsvertrag längst streichen können. Das hätten Sie ohne die Bundeshilfe unserer Bundesregierung nicht realisieren können.
Herr Senator Böger hat stolz darauf aufmerksam gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf das erste vollständig, neu erarbeitete deutsche Schulgesetz ist, dass unmittelbar Erkenntnisse der PISA-Studie aufnimmt. Gerade vor dem Hintergrund der PISA-Ergebnisse bleibt der Schulgesetzentwurf aber hinter den berechtigten Erwartungen der bildungspolitisch interessierten Öffentlichkeit zurück.
Das möchte ich an zwei Punkten verdeutlichen: Zum einen betrifft dies die Frage der Schulstruktur und der Selektivität der Berliner Schulen. Zum anderen betrifft dies die Förderung von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache. Zu Recht wird hier immer wieder angemerkt und angesprochen, wie wichtig dieser Bereich ist. Die optimale Förderung und Entwicklung jedes einzelnen Schülers ist ein Gebot sozialer Gerechtigkeit. Soweit sind wir uns auch alle einig.
Dass jetzt sogar in der Grundschule Sitzen bleiben möglich sein soll, regt mich zu der Frage an, wo Sie das in der PISA-Studie gelesen haben. Wo haben Sie das der Iglu-Studie entnommen? Sitzen bleiben ist nachweislich im überwiegenden Teil aller Fälle pädagogisch sinnlos oder gar kontraproduktiv. Es verschwendet wertvolle Lebenszeit der Schüler, bindet sehr viel Geld, welches besser für individuelle Förderung eingesetzt werden sollte und beruht auf der nicht haltbaren These von der Effizienz homogener Lerngruppen.
Von einem Schulgesetz nach PISA hätte man sich im Idealfall die Abschaffung des Sitzenbleibens erwartet, aber nicht dessen Ausweitung. In einer modernen Schule müssen die Lehrer mit den unterschiedlichen Lernständen ihrer Schüler angemessen umgehen und starke wie schwache Schüler gleichermaßen fördern können.
Unsere Fraktion fordert deshalb eine Abschaffung des Sitzenbleibens und die Verwendung der hierdurch frei werdenden Mittel für eine gezielte und individuelle Förderung der Schüler.
Ich komme nun zum Stichwort der gezielten Förderung. Eines der erschreckendsten Ergebnisse der PISAStudie war die enge Koppelung schulischer Leistungen an die soziale Herkunft, was sich in besonderem Maße bei
Wie Sie sehen, bietet das vorliegende Schulgesetz trotz der begrüßenswerten Ausrichtung noch viel Stoff für Debatten. Ob der mittlere Bildungsabschluss, die Verkürzung der Schulzeit, die Rolle des Schulleiters, Zentralabitur, Fachleistungsdifferenzierung in der Klasse 5 und 6, die Pflichten und Aufgaben der Schulaufsicht, all das bietet genügend Diskussionsstoff. Wir werden das Gesetz im Fachausschuss noch ausführlich diskutieren. Ich nehme Sie beim Wort, Herr Böger. Wir werden zahlreiche
Änderungsanträge stellen. Ich hoffe, dass die rot-rote Koalition bis dahin mehr Einsicht zeigt und endlich im Interesse der Schüler, der Schulen und Eltern dieser Stadt handelt. Ich danke Ihnen!
Wir kommen nun zu den Abstimmungen hinsichtlich der Beschlussempfehlungen. Zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS – Drucksache 15/1524, Stichworte: Flexible Schulanfangsphase – empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP – die Annahme mit neuem Berichtsdatum „30. September 2003“.
Wer so gemäß Beschlussempfehlung – Drucksache 15/1839 – beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Grünen. –
Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache manifestierte. Die Antwort des neuen Berliner Schulgesetzentwurfs auf dieses Programm ist eine vorsichtige Kann-Bestimmung, wenn es um die Angebote zum Erlernen der Muttersprache geht.
Hier hätte ich vom kleinen Koalitionspartner mehr erwartet. Schließlich fordert die PDS nach wie vor das Recht zum Erlernen der Muttersprache. Sicherlich ist die deutsche Sprache der Schlüssel zur Integration und die Beherrschung der deutschen Sprache ausgesprochen wichtig. Nichtsdestotrotz meine ich, dass die Muttersprache zumindest in der Schulanfangsphase aus linguistischen Gesichtspunkten ausgesprochen förderlich und zum Erlernen einer Zweitsprache wichtig ist.
Auch den Eltern kommen natürlich Pflichten zu. Die Eltern sind sicherlich auch gefordert. An dieser Stelle möchte ich gern zu meiner Kollegin Frau Tesch zurückkommen. Elternbildung bekommen wir nicht dadurch, dass Sie sinnvolle Anträge wie dem zum Ausbau der überfüllten Mütterkurse ablehnen.
Wir werden in diesem Bereich auch keine Fortschritte erzielen, wenn Sie Anträge wie Sprachförderung von Kindern aus Migrantenfamilien, über welchen wir später noch abstimmen werden, ablehnen. Statt auf individuelle und auf die besondere Situation von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache zugeschneiderte Fördermaßnahmen setzt Senator Böger einmal mehr auf Auslese, wenn er – wie der Presse zu entnehmen war –, den Übergang in die 3. Klasse von ausreichenden Deutschkenntnissen abhängig machen will. Glücklicherweise ist dieses im Schulgesetz nicht festgeschrieben. Ich hoffe, dass dieses auch so bleibt.
Zu kritisieren ist auch die Tatsache, dass der rot-rote Senat nicht genügend Mut aufgebracht hat, in der Frage der Werteerziehung und des Religionsunterrichts endlich zu einer Lösung zu kommen. In einer multikulturellen und multireligiösen Stadt wie Berlin benötigen wir endlich Modelle, die den Gegebenheiten dieser Metropole gerecht werden können. Wir können nicht zusehen, wie Jahr für Jahr neue Religionsgemeinschaften antreten, um in der Berliner Schule ihren separaten und nach Konfession getrennten Religionsunterricht anzubieten. Dies widerspricht dem Integrationsgedanken. Was wir brauchen sind Modelle, die das Miteinander und den Dialog fördern, anstatt Modelle, die die Andersartigkeit der Schüler ständig manifestieren.
Die Vorlage wurde vorab federführend an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen überwiesen. Ich stelle hierzu die nachträgliche Zustimmung des Hauses fest.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachennummer 15/1711, Stichwort: Sprachstandsmängel. Dazu empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktionen der FDP und der Grünen, die Ablehnung. Wer dem Antrag jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist die CDU. Die Gegenprobe! – Die Koalitionsfraktionen, die Mehrheit. Enthaltungen? – FDP und Grüne. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachennummer 15/799, Stichwort: Sprachstandserhebungen, empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich die Ablehnung. Wer dem Antrag jedoch die Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist ersichtlich die FDP und die CDU. Die Gegenprobe! – Die Koalitionsfraktionen und die Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/864, Stichwort: Qualitätsförderung – empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP, bei Enthaltung der Fraktion der Grünen, die Ablehnung. Wer dem Antrag jedoch seine
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir bleibt zunächst an dieser Stelle nichts anderes übrig, als dem Regierenden Bürgermeister, der leider nicht anwesend ist, und dem Innensenator meinen herzlichen Glückwunsch auszusprechen zur ersten Vorlage eines Gesetzes zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung nach nunmehr zwei Jahren Regierungszeit. Das Ganze besteht aus fünf Seiten, die Sie
mühevoll gefüllt haben und insgesamt 16 Normen, die Sie nach dieser langen Zeit dem Parlament zur Abschaffung beziehungsweise zur Veränderung vorschlagen. Wenn sich dies in diesem Tempo und vor allem in dieser Menge und Qualität so fortsetzt, dann können wir mit Fug und Recht von einem Jahrhundertwerk sprechen.
Herr Innensenator! Von Ihren 68 Vorschlägen, die Sie Anfang des Jahres der staunenden Öffentlichkeit verkündet haben, sind ganze 15 in diesem Gesetz übrig geblieben. Das ist weniger als 20 %, was uns nicht gerade zufrieden stellen kann. Mit diesen 15 Vorschlägen haben Sie diesem Haus – wahrscheinlich auf Initiative des Regierenden Bürgermeisters und des Finanzsenators – eine kleine Schweinerei untergejubelt. Artikel XIII – Änderung der Landeshaushaltsordnung – sieht in der Gesetzesbegründung vor:
Die regelmäßigen Berichtspflichten über Grundstücksgeschäfte führen zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand. Soweit Informationen benötigt werden, können diese jederzeit angefordert werden.
Das, meine sehr verehrten Kollegen und lieber Herr Senator Körting, ist der Versuch, dem Parlament unter der Überschrift „Entbürokratisierung“ ein Stück Selbstentmachtung unterzujubeln. Das stößt auf unseren Widerstand und ich hoffe, nicht nur den der CDU-Fraktion, sondern auch aller anderen Fraktionen. Immerhin stellen Sie hiermit die klare Transparenz bei Vermögensgeschäften in Frage. Diese Transparenz ist eine Bringschuld des Senats und keine Holschuld des Parlaments, schließlich sind wir ein Teilzeitparlament. Ich empfehle dringend, diesen Artikel in den Ausschüssen abzulehnen.
Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Fraktionen der FDP und der CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Die Fraktion der Grünen. Dann ist das mit Mehrheit der Koalition bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 15/235, Stichworte: Sprachförderung von Kindern aus Migrantenfamilien – empfehlen sowohl der Fach- als auch der Hauptausschuss mehrheitlich gegen die Fraktionen der CDU und der Grünen bei Enthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind CDU und Grüne. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. – Enthaltungen? – Die FDP. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.