Die Überlegungen zeigen, dass die geplanten Änderungen der Landeshaushaltsordnung nicht gerechtfertigt sind. Es bleibt festzuhalten, dass die vorgesehenen Gesetzesänderungen dem Abgeordnetenhaus jegliche rechtliche Einflussnahme bei der Veräußerung von Grundstücken durch den Liegenschaftsfonds entziehen und damit eine Selbstentmachtung des Parlaments darstellen. Sie sind auch nicht zwingend, da die umfassende Neukonzeption für den Liegenschaftsfonds, so sie denn politisch gewollt und wirtschaftlich vertretbar ist, auch ohne diese Änderungen umsetzbar ist.
Das ist die Schlussfolgerung des Rechnungshofs. Dann fragt man sich: Warum wird es dann trotzdem gemacht? Ist es die Absicht des Senats, parlamentarische Kontrolle auszuschalten, Grundstücke unter Wert verkaufen zu können und niemand beschwert sich? Oder ist es nur Schlamperei? – Einer solchen Selbstentmachtung und Kontrollverlust kann ein Parlament nicht zustimmen, wenn es sich selbst noch ernst nimmt. Das müsste auch die Koalition so sehen und den Gesetzesentwurf in dieser Form ablehnen.
Mit diesem Gesetz selbst sollen dann aber auch diverse Beteiligungen des Parlaments und das Verfahren zur Grundstücksbewertung verändert werden. Hierzu hat der Rechnungshof entsprechende Ausführungen gemacht. Ich will Ihnen einzelnen Passagen aus dieser Rechnungshofstellungnahme vorlesen, weil man das, was hier geplant ist, glaube ich, besser als der Rechnungshof gar nicht ausdrücken kann. Der Rechnungshof schreibt:
Die vorgesehene Änderung hat zur Folge, dass sämtliche Grundstücksgeschäfte des Liegenschaftsfonds Berlin der Einwilligungskompetenz des Abgeordnetenhauses entzogen werden. Dass der Einwilligungsvorbehalt des Abgeordnetenhauses zur Wahrung der Interessen des Landes notwendig und im Einzelfall finanziell bedeutsam ist, zeigt das vom Liegenschaftsfonds Berlin abgeschlossene Grundstücksgeschäft Zentrum am Zoo.
Wenn Sie sich daran erinnern, wir hatten hier einen Vorgang eines Vertrags, von dem uns gesagt wurde, das müsse so gemacht werden. Das Parlament war unzufrieden mit der Preisgestaltung, hat gesagt, nein, das billigen wir so nicht. Und siehe da, im Rahmen von Nachverhandlungen gelang es, einige Millionen mehr zu erlösen. Das soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Es soll keine Information und keine Beteiligung des Parlaments mehr geben. Die Kontrollrechte wären dann weg und letztendlich wäre es dem Liegenschaftsfonds allein überlassen, wie mit dem Vermögen des Landes Berlin umgegangen wird. Das kann so nicht sein.
Festzuhalten aber bleibt, dass die geplante Verkürzung der Rechte des Abgeordnetenhauses mit einem Verfahren begründet wird, dass der Senat zu verantworten hat.
Denn die Begründung, die Beteiligung des Abgeordnetenhauses würde die Verfahren verlängern, ist absurd, da sie nur knapp 14 Tage dauert, das vorgeschaltete Verfahren im Senat dauert ein Vielfaches davon.
Zum zweiten Punkt, der Wertermittlung für die Grundstücke: Bisher müssen Grundstücke nach einem Verkehrswert verkauft werden. Das soll künftig anders sein. Dazu sagt der Rechnungshof:
Danke schön, Herr Kollege Schruoffeneger. – Die SPD fährt fort. Der Kollege Wieland hat das Wort, bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Liegenschaftsfonds hat das Land Berlin ein Instrument geschaffen, um die Vermögensaktivierung beim Verkauf landeseigener Grundstücke zu verbessern. Es wurde eine zentrale Stelle geschaffen, um potentiellen Investoren im Rahmen der Ansiedlungspolitik die bis dahin notwendigen Wege – oder besser gesagt Umwege – durch die Berliner Verwaltung zu erleichtern.
Der Senat will mit dieser Neukonzeption des Liegenschaftsfonds die Aufgabenerfüllung optimieren, da die Einnahmen des Liegenschaftsfonds aus der Vermarktung bisher den Erwartungen nicht entsprechen. Es ist trotzdem in diesem Zusammenhang bemerkenswert, welchen Marktanteil das Land Berlin mittlerweile bei den Berlinweiten Grundstücksverkäufen hält, einerseits erklärlich über den Rückgang der privaten Grundstücksgeschäfte, aber auch gleichzeitig ein deutliches Zeichen dafür, dass
Letzter Punkt ist die Gleichstellung des Bieterverfahrens zum bisherigen Wertermittlungsverfahren. Das sehe ich ganz anders als Sie, Herr Kollege. Die Anwendbarkeit von Bieterverfahren zur Ermittlung von Verkehrswerten
kann und soll einen wichtigen Beitrag zur Optimierung leisten. In Berlin haben wir aus der Vergangenheit naturgemäß recht hohe Grundstückspreise erzielt, auch wegen der vielen Privatgeschäfte, die getätigt wurden. Diese prägen in entscheidender Weise und in erster Linie bei einer Rückschau – und das ist die Wertermittlung – in dem bisherigen Verfahren die dann zu ermittelnden Grundstückspreise. Dann haben wir in der Tat häufig das Problem, dass die Preise, die wir über die Wertermittlung erhalten, nicht die Marktpreise sind, die jetzt erzielt werden können. Daraus resultieren die bekannten Probleme, weil dann unter Wert verkauft werden muss. Bieterverfahren können meines Erachtens schneller und realistischer einen aktuellen Wert ermitteln. Es ist auch ein anerkanntes Verfahren. Hier erfolgt in der Landeshaushaltsordnung lediglich die Klarstellung, dass es sich um ein gleichwertiges Verfahren handelt.
Ich bin mir sicher, dass die Positionen der Fraktionen gar nicht so weit auseinander liegen. Wir werden darüber in den nächsten Wochen in den Ausschüssen diskutieren. Sie sollten mit dazu beitragen, dass wir diese Vorlage möglichst schnell noch in diesem Jahr im Parlament beschließen. – Vielen Dank!
Berlin anders als in der Vergangenheit offensiver die eigenen Grundstücke, die nicht mehr für fachliche Aufgaben benötigt werden, zur Vermögensaktivierung vermarktet.
Die vorhandenen Vermarktungsschwierigkeiten haben viel mit der allgemeinen Marktlage im Immobiliensektor zu tun. Es gibt aber auch Gründe, die den Verfahrensabläufen in Berlin geschuldet sind. Im Wettbewerb um Investitionen werden wir nicht daran vorbeikommen, die Verfahrensabläufe zu verkürzen, zu optimieren. Zielsetzung wäre, dass die Frage, wie schnell ein Investor an ein geeignetes Grundstück in Berlin kommt, ein echter Standortvorteil in Berlin wäre. Dazu müssen wir alle Möglichkeiten nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden mit dieser Vorlage einige notwendige Gesetzesänderungen vorgelegt, die selbstverständlich in den nächsten Wochen ausgiebig in den Ausschüssen beraten werden. – Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen.
Das bisherige Verfahren zur Nachbestückung ist unbedingt zu verbessern. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Bezirke Grundstücke, auf denen mittelfristiger Bedarf für Infrastruktureinrichtungen nachgewiesen wird, dem Liegenschaftsfonds nicht übertragen werden. Dies berücksichtigt die Vorlage des Senats. Ich denke, dass damit den Bezirken in einem ihrer wichtigsten Vorbehalte gegenüber der Neukonzeption des Liegenschaftsfonds entsprechend Rechnung getragen wurde. Die Verfahrensabläufe innerhalb der Verwaltung sollen gestrafft werden. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.
Die Vorlage will auch sicherstellen, dass die parlamentarischen Abläufe verkürzt werden. Dazu eine Bemerkung – und Herr Kollege Schruoffeneger, da sind wir nicht so weit auseinander –: Wenn man sich die Abläufe einzelner Grundstücksverkäufe anschaut, kann man in der Regel feststellen, dass das Parlament nicht das Nadelöhr ist, im Gegenteil: Die meisten Grundstücksgeschäfte werden parlamentarisch vorbildlich schnell behandelt. Auch wenn es ein wenig nach Eigenlob aussieht, aber es lässt sich auch fraktionsübergreifend feststellen, dass sowohl im Unterausschuss Vermögen wie im Hauptausschuss mit hoher Flexibilität und einem hohen Maß an Entgegenkommen, was Einreichungsfristen und Ähnliches betrifft, Grundstücksgeschäfte von uns behandelt und beschlossen werden.
Aber wir sollten trotzdem prüfen, ob auch wir zur Verfahrensbeschleunigung darüber hinaus beitragen können. Dieser Punkt – das sehe ich genauso wie Sie, Herr Schruoffeneger – der wird sicherlich in den Ausschüssen intensiv diskutiert und beraten werden, weil es auch rechtliche Bedenken gibt, ob der vorgeschlagene Weg ein gangbarer ist.
Danke, Herr Kollege Wieland! – Die CDU-Fraktion fährt fort. Das Wort hat der Kollege Zimmer – bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in der „Berliner Zeitung“ gelesen, dass sich Herr Lippmann gehemmt fühlt bei der Vermarktungstätigkeit des Liegenschaftsfonds. Das bedauere ich sehr. Die Hemmnisse für die Verwertung aber ausgerechnet im Ablauf des Verfahrens zu suchen, sowohl hier im Haus als auch bei der Nachbestückung, erschließt sich mit nicht. Wenn man ehrlich ist, haben wir auf der einen Seite ein Portfolio des Liegenschaftsvermögens, worin die gut veräußerlichen, marktfähigen Grundstücke mittlerweile ausgedünnt sind – was auch zu erwarten war –, auf der anderen Seite haben wir eine Bandbreite von Grundstücken, die eher zu einer Entlastung der Bezirkshaushalte geführt haben, indem sie in den Liegenschaftsfonds gewandert sind. Man kann sich trefflich darüber streiten, ob dies der richtige Weg ist. Nun könnte man sagen, das Portfolio muss verbreitert, muss ertüchtigt werden, dort muss etwas hinein, was in irgendeiner Form attraktiv ist. Darüber lasse ich mit mir reden. Ich verstehe zwar, dass es bei den Bezirken Bedenken gibt, weil ihnen das Verfahren quasi aus der Hand genommen wird. Die Umwandlung von Fach- in Finanzvermögen ist sicher keine freudvolle Vorstellung für ein Bezirksamt, wenn es daran nicht beteiligt ist.
Man muss sagen – da gebe ich Herrn Wieland völlig Recht –, dass der Vermögensausschuss ein professionell agierendes Gremium ist, wenn wir uns mit Grundstücksgeschäften auseinander setzen. Hier nun einen Vorwurf zu konstruieren, ist aus meiner Sicht falsch. In dem Augenblick, in dem Geschäfte keinen Anlass zu Diskussionen geben, passieren sie den Ausschuss schnell. Wenn es Diskussionen gibt, stellen in der Regel hinter verschlossenen Türen alle fest, dass dem so ist, und bemühen sich, sie zu lösen. Flexibilität geht allerdings häufig bereits in den
Bereich der Nötigung. Wir kennen das Spiel alle: Die Vorgänge liegen herum, um dann zwei Tage vor Ablauf irgendwelcher Fristen dem Parlament präsentiert zu werden. Dann tagt morgens der Vermögensausschuss, nachmittags der Hauptausschuss und 24 Stunden später das Abgeordnetenhaus. Das ist nicht die Form von Flexibilität, die ich mir vorstelle. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns bei dem einen oder anderen Geschäft mehr Zeit hätten lassen können.
Ich sehe allerdings noch an einer völlig anderen Stelle ein Problem, nämlich bei der Frage der Besetzung einer zweiten Geschäftsführerstelle. Wenn ich mich recht erinnere, soll die Besetzung der Stelle eines zweiten Geschäftsführers – weil der arme Herr Lippmann so überarbeitet ist mit der Bearbeitung der Vorgänge, die eher darauf hindeuten, dass die Arbeit des Liegenschaftsfonds eine endliche ist – erfolgen. Nun spricht das Parlament heute über die Neukonzeption des Liegenschaftsfonds, aber die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers steht am Freitag auf der Tagesordnung des Aufsichtsrats des Liegenschaftsfonds.
Ich appelliere an dieser Stelle an alle Beteiligten, nicht wieder eine Hauruckaktion vorzunehmen, ohne dass das Parlament einen Beschluss gefasst hat. Eines stimmt mich allerdings nicht wirklich optimistisch, denn wie man hört, handelt es sich bei dem in Aussicht genommenen zweiten Geschäftsführer um einen alten Bekannten von Senator Sarrazin, den er aus der DB Immo kennt. Allein dies macht den Vorgang nicht zu einem freudvollen für dieses Parlament. Wenn Sie sich unerfreuliche Diskussionen im Nachgang ersparen wollen, starten Sie keine Aktionen, die anschließend in der Presse parteiübergreifend schlecht kommentiert werden. – Vielen Dank!
Ich glaube, ein wesentliches Problem des Liegenschaftsfonds liegt in seiner Vermarktungsstrategie. Dieser Punkt wird mit der Neukonzeption des Liegenschaftsfonds aber nicht angegangen. Auch hierüber wird man sich unterhalten müssen. Man muss auch darüber sprechen, ob es tatsächlich nur eine Frage des Angebots ist oder nicht auch eine der Nachfrage. Es ist mitnichten so, dass Investoren, die Grundstücke suchen, Schlange stehen. Ich kenne dennoch Verfahren, die lange dauern, das sind aber nicht diejenigen, über die wir im Zusammenhang mit der Neukonzeption des Liegenschaftsf
Ich sehe ein Problem, das meine Vorredner ebenfalls angedeutet haben – Herr Schruoffeneger deutlicher als Herr Wieland –: Ich sehe das Problem der Verselbstständigung bei allem, was mit Immobiliengeschäften zu tun hat, gerade in einer Institution wie dem Liegenschaftsfonds, der wiederum in einer privatrechtlichen Konstruktion existiert, und deshalb der Kontrolle des Abgeordnetenhauses weitestgehend auch in seinem Geschäftsgebaren entzogen ist. Dieses Problem sehe ich auch bei den anderen Beteiligungen des Landes Berlin. Ich bin ein Freund eines klaren Schnittes, das wissen Sie. Ich bin kein Privatisierungsdogmatiker – das sind die Kollegen, die ganz rechts sitzen –, aber es spricht einiges dafür, die Vermarktung effizient zu gestalten. Aber nicht so, dass darunter verstanden wird, dass ein Parlamentarier möglichst keine Nachfrage mehr stellen kann und wir dadurch keinen Einfluss mehr darauf haben, wie mit unserem Vermögen umgegangen wird. Hierzu haben wir in der Tat genügend schlechte Erfahrungen gemacht, die BLEG und andere Entwickler sind bereits angesprochen worden. Es ist bereits ein Fortschritt, wenn wir jetzt darüber sprechen, dass dem Liegenschaftsfonds diese Aufgabe zufällt. Es gab schließlich auch schon seitens des Senats die Idee, dass sich die BSR mit Grundstücksvermarktung beschäftigen könnte, indem sie die BEHALA aufkauft. Insofern handelt es sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Liegenschaftsfonds eher um die sachnäheren Kollegen. Aber es handelt sich um einen Bereich, der häufig sehr korruptionsnah ist, das wissen wir alle. Allein deshalb geht es nicht an, diese Aufgabe außerhalb des parlamentarischen Fokus ablaufen zu lassen. Der Zoobogen ist ein Beispiel, nicht für Korruption, sondern dafür, dass die Kontrolle des Parlaments dazu geführt hat, Schaden für das Land Berlin durch ein Grundstücksgeschäft abzuwenden. Hier haben wir in der Tat einen sinnvollen Beitrag geleistet, und das Geschäft st nicht einmal geplatzt. i
Herr Zimmer! Das ist aber nett, dass wir hier endlich einmal wieder etwas von Ihnen zu einer wichtigen Sachfrage hören können.
Allerdings muss ich Sie auch gleich in einem Punkt korrigieren: Es ist unzutreffend, dass der Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds am kommenden Freitag einen neuen Geschäftsführer bestellen wird. Hier sind Sie offensichtlich Gerüchten aufgesessen, aber nichts hat Sie daran gehindert, sie hier ungeprüft im Plenum zu verbreiten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit, weiter Immobilienvermögen des Landes für die Haushaltskonsolidierung zu aktivieren, ist eine Aufgabe von gesamtstädtischer Bedeutung. Die Entscheidung des Jahres 2001, den Liegenschaftsfonds zu