Der Verfassungsgerichtshof hat geurteilt, dass einzelne Paragraphen und Absätze des Haushaltes 2002 und 2003 mit der Verfassung von Berlin unvereinbar sind. Hierfür trägt niemand anderes als die Mehrheit dieses Hauses – die Fraktionen von SPD und PDS – die Verantwortung.
Wir respektieren selbstverständlich dieses Urteil und werden in den laufenden Haushaltsberatungen alles dafür tun, dass so ein Vorwurf nicht wieder erhoben werden kann. Die Chancen dafür stehen ausgesprochen gut. Denn diese Koalition ist die erste seit dem Mauerfall, die sich überhaupt der Herausforderung stellt, die Haushaltsnotlage des Landes Berlin zu beenden und das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wiederherzustellen.
Ich sage es ganz klar: SPD und PDS haben einen Sanierungsplan für Berlin. Wir werden die Ausgaben wieder
an den Einnahmen orientieren und die Handlungsfähigkeit des Landes im Interesse künftiger Generationen wiederherstellen. Dafür gelten uns drei Prämissen:
Ich muss es wörtlich zitieren, ich kann mich über diese Stelle nicht hinweg mogeln, aber bitte hören Sie weiter zu. –
Herr Dr. Gysi hat uns vorhin ausführlich dargestellt, dass sowohl, was das Wachstum, wie auch, was die Außenwirtschaftskontakte angeht,
so weit mal zur detaillierten Begründung von gesamtwirtschaftlichem Gleichgewicht oder nicht, aber das nur am Rande –
Im Koalitionsvertrag stand daher, wir befänden uns am Rande einer Haushaltsnotlage. Inzwischen – das ist der Unterschied zu dem Haushalt, über den wir geredet haben und über den das Verfassungsgericht geurteilt hat – hat dieser Senat die extreme Haushaltsnotlage erklärt. Die rot-grüne Bundesregierung sieht das übrigens anders und bestreitet diesen Zustand. Deshalb müssen wir den Klageweg beschreiten. Aber damit ist die Situation eine deutlich andere als im Haushaltsjahr 2002/2003. Das Verfassungsgericht – das ist in der Tat eine Stärkung des Landes Berlin – hat uns unterstützt und bestärkt, genau diesen
Das Verfassungsgericht verlangt ein Sanierungsprogramm. Bei vielen von Ihnen ist jetzt das Hauptthema, wir hätten keines. Ich glaube, dass wir hier auch seit Juni 2002 voran gekommen sind. Wenn die Opposition sagt, wir hätten keinen Plan, dann finde ich das deshalb sehr mutig – ich sage jetzt nicht, dass Sie selbst keinen haben, weil ich mir das Geschrei, das dann als Antwort kommt, schon vorstellen kann –, sondern Ihr Problem ist nicht, dass Sie keinen Plan haben, sondern dass Sie ganz viele Pläne habe und diese alle nicht zusammen passen. Ich bedauere es sehr, dass ich nicht vor das Verfassungsgericht ziehen kann, um prüfen zu lassen, ob die vielen Oppositionsideen verfassungsgemäß wären. Aber dazu später.
Herr Lindner, Sie sind eben darüber hinweg gegangen. Wenn Sie bitte noch einmal in Ihre Unterlagen sehen – wenn Sie sie ordentlich sortiert haben, werden Sie das finden –: zum Sanierungsprogramm. Sie haben gesagt, Sie wollten oder konnten das nicht lesen, das habe ich nicht so richtig verstanden. Man hat es jedenfalls gleich gemerkt: Sie haben nicht einmal die erste Seite geschafft, denn die Finanzplanung 2003 geht nicht bis 2006, sondern bis 2007. Wenigstens das hätten Sie sehen können. Wenn Sie da hineingeschaut hätten, hätten Sie festgestellt, dass darin nicht nur bunte Bilder sind.
wir prozentual über den Bundesergebnissen liegen. Damit kommt dieser Paragraph wohl nicht mehr in Frage.
Schlussfolgerung: Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht ist gar nicht gestört, wir hätten die Kredite nicht eingehen können, Sie sind vor das Verfassungsgericht gezogen. – Genau diese Annahme hat das Landesverfassungsgericht zurückgewiesen. Es sagt, dass die dem Haushaltsgesetz zugrunde liegende Annahme, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in Berlin gestört sei, angesichts des fehlenden Wirtschaftswachstums sowie der hohen Arbeitslosenzahlen in Berlin nicht zu beanstanden sei.
Moniert wird hingegen, dass im Haushalt 2002/2003 nicht dargelegt wurde, wie wir der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts entgegenwirken wollen. Dies ist ein harter und berechtigter Vorwurf, aber es ist ein gänzlich anderer Vorwurf als der, den die Steffel-LindnerKlotz-Koalition vor Gericht erhoben hat. Die Ehrlichkeit hätte es geboten, neben allem Triumphgeheul über schallende Ohrfeigen wenigstens in einem Nebensatz diesen Irrtum einzugestehen.
Das Landesverfassungsgericht ist allerdings noch weiter gegangen, als es Herr Steffel, Herr Lindner, Frau Klotz und ihre Fraktionskollegen überhaupt beantragt hatten. Mittlerweile wird davon gesprochen, dass es Rechtsgeschichte geschrieben habe. Es sagt, dass die Kreditobergrenze künftig auch überschritten werden kann, wenn sich das Land in einer extremen Haushaltsnotlage befindet. Dass dies der Fall ist, wird inzwischen wohl von keiner politischen Formation in diesem Haus mehr bestritten.
Das ist übrigens noch nicht lange so. Ich kenne inzwischen aus Ihren vielen Reden viele der Geschichten aus den Koalitionsverhandlungen, die SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen miteinander versucht haben. Ich weiß nicht, wie die einzelnen Positionen in dieser Frage waren. Ich kann Ihnen aber etwas zu unseren Koalitionsverhandlungen sagen. Uns ist es leider nicht gelungen, die SPD davon zu überzeugen, dass sich Berlin in einer extremen Haushaltsnotlage befindet.
In der Drucksache 15/2010 finden Sie einen konkreten Plan. Daran können Sie sich abarbeiten, damit können Sie umgehen. Die Koalition hat sich auf diese Finanzplanung verständigt. Das war nicht leicht, weil es auch bei uns sehr unterschiedliche Interessen und Ideen gibt, die miteinander abgewogen werden müssen. Das ist für uns etwas komplizierter, denn wir müssen uns darauf verständigen, während bei Ihnen jeder das erzählen kann, was ihm in den Sinn kommt. Sie müssen daraus keinen Plan machen. Wir haben einen Plan, der hier vorliegt. Das Ziel dieses Planes ist es, den von Mark Twain geliehenen Leitspruch zu erfüllen, der vorangestellt wurde: „Von jetzt an werde ich nur so viel ausgeben, wie ich einnehme.“ – Wir wollen dieses Ziel im Jahr 2007 in dem Sinne erreicht haben, dass die laufenden Ausgaben aus den laufenden Einnahmen finanziert werden und wir durch eine Teilentschuldung die Zinslasten reduzieren können.
Dafür müssen wir selbst etwas tun. Wir haben konkret untersetzt, mit welchen Maßnahmen wir dieses Ziel erreichen werden. Das verlangt eigene Anstrengungen. Anders als jede Regierung seit dem Mauerfall haben wir auch den Mut und die Kraft, uns diesen Anstrengungen zu unterziehen.
[Beifall bei der PDS und der SPD – Dr. Lindner (FDP): Ist doch nichts als heiße Luft, die Sie hier liefern! Sie erzählen uns von Mark Twain und ähnliches! – Heiterkeit]
Unser Sanierungsplan ist eine gute Grundlage für die Klage Berlins in Karlsruhe. Deshalb werden wir ihn auch nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts nicht in
den Schredder stecken. Das müssen wir auch nicht, auch nicht, wenn ein Haushaltsnotlageland künftig – und das ist neu – einem besonderen Begründungszwang unterliegt. Wenn wir nun darstellen müssen, ob Ausgaben, die wir tätigen, bundesgesetzlich zwingend oder durch die Landesverfassung geboten sind, dann stellt das meines Erachtens zwar nicht, wie Frau Klotz mutmaßt, eine wesentliche Erweiterung unseres politischen Spielraums dar, aber es bedeutet eben auch nicht das Ende von Politik. Ich finde, es lässt sich sehr gut begründen, warum der Stadtstaat Berlin höhere Sozialhilfeausgaben hat als Neuruppin. Das Leben hier kostet mehr, und die Verfassung von Berlin verlangt in ihrem Artikel 22, dass wir soziale Sicherung verwirklichen sollen, die eine menschenwürdige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung ermöglicht. Ich finde, unser in Berlin ausgezeichnetes Angebot in der Betreuung von Kindern ist durch unsere Landesverfassung geboten, wenn sie im Artikel 12 meint, dass es Frauen und Männern zu ermöglichen ist, Kindererziehung mit der Erwerbstätigkeit und Teilnahme am öffentlichen Leben zu vereinbaren.
Herr Lindner, was ich von Ihnen erwarte, das sollen Sie nicht mit Zwischenrufen machen, sondern dann müssen Sie sich hier, wenn Sie am Pult stehen, klar äußern. Dann stellen Sie sich hierhin und sagen: Die Kitaausstattung in Berlin ist verfassungswidrig! – Das möchte ich hören – und nicht irgendwelche Zwischenrufe, während ich die Rede halte.
Schon 1991 hatte der Senat – damals große Koalition – beschlossen, seine Ausgaben an die erzielbaren Einnahmen anzupassen. Das Gegenteil ist passiert. CDU und SPD haben Jahr für Jahr auf Pump gelebt und die Verschuldung in die Höhe getrieben. An der Unfähigkeit, sich auf das selbst gesteckte Ziel ernsthaft einzulassen, geschweige denn, es zu erreichen, an dieser Unfähigkeit ist die große Koalition zehn Jahre später geplatzt. Ich sage ganz klar: Das war auch höchste Zeit.
Wir gehen erste Sanierungsschritte. Herr Lindner, Sie haben vorhin über die Personalkosten gesprochen.
Richtig, die Personalkosten sind ein Riesenposten in diesem Haushaltsplan. – Aber wir haben dort real gehandelt. Sie reden immer nur davon. Wir haben eine Verhandlung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geführt. Das war eine Premiere, überhaupt das erste Mal, dass in Berlin ernsthafte Verhandlungen geführt wurden. Wir haben einen Tarifvertrag errungen, der Arbeitsplatzsicherheit bietet und einen Einstellungskorridor ermöglicht, das ist gerecht, und auf der anderen Seite 250 Millionen € 2003 und ab 2004 500 Millionen € an Kosten reduziert. Das hat sich eine CDU-Regierung inklusive der CDU-Innensenatoren nie getraut.
Wir wagen uns auch in eine Auseinandersetzung mit den ganz Großen. Den Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung, die den Namen sozial nicht verdient und um die mit Klauen und Zähnen und auch vor Gericht gerungen wird, hätte die CDU nie gewagt. Ich glaube, auch die SPD hätte ihn allein nicht gewagt. Bei den Kürzungsmaßnahmen an dieser Stelle, Herr Lindner, sind Sie ganz leise. Da wäre Ihre Meinung mal gefragt. Da geht es nämlich um richtig Geld. Da sind Sie still, da hört man nichts von Ihnen.