Protokoll der Sitzung vom 13.11.2003

Nun kommt es darauf an, dass man dem öffentlichen Gesundheitsdienst, der derzeit in der Tat ausfasert, sehr verschiedene Dienstleistungen anbietet und von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich strukturiert ist, ein neues Leitbild

Matz

Ich finde es gut, dass Sie offensichtlich künftig auch räumliche Schwerpunkte verankern wollen, die sich nach den Sozialindikatoren richten. Das ist ein vernünftiges Vorgehen. Jeder, der Gesundheitsberichte lesen kann, weiß inzwischen, welcher starke Zusammenhang zwischen sozialen Verhältnissen einerseits und dem Gesundheitsstand auf der anderen Seite besteht. Deswegen finde ich es richtig, dass Sie das vorhaben. Ich fände es dabei insbesondere gut, wenn Sie auf die Idee kämen, die Untersuchungen zur Früherkennung bei Kindern, die U2 bis U9, vollständig aus dem Dienst zu verlagern. Sie machen ohnehin eine ganz vernünftige Unterteilung, wenn Sie sagen, dass es zum einen staatliche Erfüllungsverantwortung geben und der Staat selbst etwas machen muss, aber es auch Fälle gibt, bei denen es lediglich eine Gewährleistungsverantwortung gibt, wo er nur sicherstellen muss, dass bestimmte Dinge passieren und er sie nicht zwingend

selbst erledigen muss. Darüber hinaus gibt es Dinge, die wegfallen können. Der Bereich der Früherkennungen bei Kindern gehört klar zu den Aufgaben, die der Staat nur gewährleisten, aber nicht selbst erledigen muss. Dabei könnte man in Zukunft verstärkt auf die flächendeckende Anwendung dieser Vorsorgeuntersuchungen hinwirken, die uns wertvolle Informationen über den Sprachstand oder auch das weit verbreitete Problem der Fettleibigkeit, der Adipositas, geben. Das sind alles Dinge, über die wir uns in den Gesundheitsbereichen des Senats bereits ein umfassendes Bild machen können, bei denen wir aber bis heute darauf warten, wie die Maßnahmen aussehen sollen, mit denen man diesen Problemen begegnen will. Die schönsten Berichte nützen nichts, wenn daraus nicht Schlüsse gezogen und in konkrete Gesundheitspolitik umgesetzt werden.

Ich erinnere deshalb an einen Vorschlag, den wir als FDP-Fraktion im Zusammenhang mit dem Problem der Adipositas bereits unterbreitet haben: Denken Sie über den Berliner Bereich hinaus. Denken Sie darüber nach, ob man nicht das wirklich umfassende Inanspruchnehmen dieser Untersuchungen erreichen könnte. Wir schlagen dazu vor, auf Bundesebene mittels einer Bundesratsinitiative oder durch Überzeugung des Bundesgesundheitsministeriums anzuregen, dass das beitragsfreie Mitversichern von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest dann mit einem kleinen Strafbeitrag versehen werden sollte, wenn der Besuch der Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen wird. Es reicht nicht nur, das Gute anzubieten, sondern man muss manchmal auch dafür sorgen, dass dem etwas auf die Sprünge geholfen wird. Wir können nur dann die gesamte Bevölkerung erreichen, vor allem auch diejenigen Bevölkerungskreise, in denen es eine Häufung gesundheitlicher Probleme gibt, wenn wir hier etwas nachhelfen. Niemand müsste hinnehmen, dass solch ein Beitrag fällig wird. Ich bin mir auch sicher, dass dann alle Eltern stärker darauf achteten, dass sie mit ihren Kindern zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen. Sie schießen sich stattdessen auf das Thema Impfen ein. Hier haben wir in einer ganz anderen Bevölkerungsgruppe eine Verweigerungshaltung. Ich gehe nicht davon aus, dass es sich hierbei um Problemgruppen handelt, denen Sie besonders auf die Finger schauen müssen. Tun Sie es lieber bei den Vorsorgeuntersuchungen.

gibt und sich darum bemüht, die Prävention in den Mittelpunkt zu stellen, Schwerpunktarbeit zu machen, verstärkt in die Brennpunkte der Stadt hineinzugehen und die direkten Gesundheitsleistungen, die bisher beim öffentlichen Gesundheitsdienst im Vordergrund gestanden haben, zurückzufahren.

Da sind Sie in der schriftlichen Antwort auf die Anfrage der CDU bemerkenswert undeutlich. Sie können kritisieren, dass die CDU nicht noch mehr oder präzisere Fragen gestellt hat, aber wenn Sie in der Antwort die Fragen 2 bis 7 zusammenfassen, dann setzen Sie sich dem Vorwurf aus, an einigen Punkten nicht konkret Stellung nehmen zu wollen. Dazu gehört auch, auf welche Leistungen wir im öffentlichen Gesundheitsdienst verzichten könnten. Welche Leistungen sind besonders verzichtbar und auch als Kassenleistungen abrechenbar? Welche anderen Leistungen gibt es, die man bei den niedergelassenen Heilberufen abrufen kann und deswegen als öffentliche Hand nicht vorhalten muss? – Da ist mir dieses Paket – das mir offiziell noch nicht vorliegt, aber das ich mir trotzdem schon einmal anschauen konnte – an einigen Punkten nicht weitgehend genug. Ich vermag beispielsweise nicht zu erkennen, dass die genannten Argumente für den zahnmedizinischen Dienst wirklich stichhaltig sind und warum man nicht auch da mehr auf den niedergelassenen Bereich zurückgreifen kann. Es werden Formulierungen wie „mangelnde Kalibrierung von niedergelassenen Zahnärzten“ geschaffen. Damit ist gemeint, dass unterschiedliche Zahnärzte bei ein und derselben Reihenuntersuchung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Aber was man mit Menschen im öffentlichen Dienst hinbekommen kann, nämlich dass sie exakt arbeiten, dass kann man auch bei Selbständigen, die es in ihrem Bereich auch gewohnt waren, exakt zu arbeiten, schaffen, wenn man das will.

Sie können sich nicht allein auf das berufen, was Ihnen der mit diesem Thema beschäftigte Teil des öffentlichen Dienstes aufschreibt. Sie müssen auch ihre eigenen Gedanken und die weiterer Experten hinzufügen. Dahin gehend haben wir noch so gut wie nichts gesehen.

Es gibt eine Menge Dinge, die man in der Gesundheitspolitik und auch mit Hilfe und Neuausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes erreichen könnte. Wir haben die Richtung dafür als FDP-Fraktion vorgegeben – Sie können kritisieren, das sei nicht detailliert genug, aber das ist auch nicht unsere Aufgabe. Jetzt warten wir voller Interesse darauf, dass Sie nicht nur den öffentlichen Gesundheitsdienst selbst, sondern auch alle anderen in die Arbeit mit einbeziehen und dafür sorgen, dass dieser dann immer noch wichtige Bereich der Politik zwar abgespeckt, aber neu ausgerichtet, auf die Probleme fokussiert, etwas tun kann, was sinnvoller ist als das, was er teilweise heute tut.

[Beifall bei der FDP]

Ich möchte noch auf eine weitere Äußerung von Ihnen eingehen, weil Sie sich eben darüber beschwert haben, dass die Senatorin die Gelegenheit nutzt, eine unsägliche Aussage Ihres Fraktionsvorsitzenden über das Verschwindenlassen von Gesundheitsämtern zu kritisieren. Hätten umgekehrt Sie solch eine unsinnige Äußerung von Seiten der Regierungskoalitionen in die Finger bekommen, hätten Sie es sich nicht nehmen lassen – wenn es denn inhaltlich in Ihr Konzept gepasst hätte –, dazu etwas zu sagen. Wenn Herr Lindner so etwas äußert, ist es auch in der Öffentlichkeit durch die zuständige Senatorin zu kritisieren, weil es sich dabei in der Tat um einen solchen Blödsinn handelt, dass man ihn als für dieses Themenfeld verantwortliche Senatorin nicht im Raum stehen lassen sollte.

Meine letzte Anmerkung zu Ihnen: Sie haben eben gelobt, dass die CDU-Fraktion nun endlich, weil sie die Geduld verloren hat, sich nun doch der Frage des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Form einer etwas kläglichen Großen Anfrage angenommen hat. Herr Matz, Sie erinnern sich mit Sicherheit daran, dass der CDU-Vertreter Hoffmann in unserem Fachausschuss vor ungefähr zwei Monaten auf den Gang der Dinge in Bezug auf die Vorbereitung der Debatten um den ÖGD und die Novellierung des GDG gefragt hat und darüber ausführlich durch den Staatssekretär aufgeklärt wurde, so dass Herr Hoffmann daraus unschwer den Schluss hätte ziehen können – wenn er zugehört hat –, dass es einen längeren Abstimmungsbedarf braucht und dass genau in diese Phase hinein solch eine Große Anfrage nicht sonderlich hilfreich ist.

Danke schön, Herr Kollege Matz! – Für die PDS-Fraktion erhält das Wort Frau Kollegin Simon. – Sie haben das Wort, bitte schön!

Schönen Dank! – Ehe ich zu meinem Redebeitrag komme, der relativ kurz ist und deshalb die zehn Minuten nicht beansprucht, kann ich der Versuchung nicht widerstehen auf Herrn Matz zu reagieren. – Herr Czaja hat den Raum verlassen, so dass ich mir den Teil ersparen kann. – Herr Matz, zu Ihrem Vorschlag, bei ungenügender Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder durch die Eltern so etwas wie eine Strafgebühr einzuführen: Einmal abgesehen davon, das wir darüber bereits im Ausschuss gesprochen und dabei von Seiten der Regierungskoalition festgestellt haben, dass es ein unmögliches Verfahren wäre, über finanzielle Opfer beziehungsweise Belohnungen zu versuchen, gesundheitsbewusstes Verhalten sozusagen zu erkaufen, möchte ich darauf hinweisen, dass solche Art Bonusregelungen, die Sie angeregt haben und darüber hinaus der Senatorin noch mit auf den Weg gegeben haben, sich zu blamieren, indem sie dazu eine Bundesratsinitiative machen soll, dass es sich dabei um eine ausschließliche Angelegenheit der Selbstverwaltung handelt. Es könnte zwischen den Krankenkassen und den entsprechenden Leistungsträgern, wie zum Beispiel den Ärzten ausgehandelt werden. Sie werden in den nächsten Wochen ohnehin erleben, dass es unendlich viele Bonusregelungen geben wird. Der Rahmen ist durch die Politik vorgegeben, aber die Konkretisierung und Ausführung liegt ausdrücklich bei den Selbstverwaltungsorganen.

[Beifall bei der PDS]

Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Matz?

Ja, gern.

Bitte schön!

Frau Simon! Sind Sie bereit – Sie fordern mich häufig dazu auf, etwas zu lernen –, umgekehrt zu lernen, dass man die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen nur auf bundesgesetzlicher Basis verändern kann, auf Grund eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf?

Das ist grundsätzlich richtig.

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Das ist ja wie in der Schule!]

Sie haben aber eben abgehoben auf einen Teilbereich, nämlich eine Bonusregelung. Hier geht es um eine grundsätzliche Frage, es geht nicht um irgendwelche Beitragshöhen, sondern um die Frage, ob von dem grundsätzlichen Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung abgewichen werden soll, dass nämlich nicht beitragspflichtige Familienmitglieder plötzlich in die Beitragspflicht einbezogen werden. Das ist in der Tat eine Entscheidung, die auf der politischen Ebene zu treffen ist.

[Beifall bei der PDS]

Eine von Herrn Czaja geäußerte Kritik möchte ich hier ganz kurz ins Gedächtnis rufen, weil ich glaube, dass er einen komplizierten Punkt angesprochen hat,

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Um dann den Raum zu verlassen!]

von dem ich glaube, dass wir ihn im Auge behalten müssen. Es ist die Frage des Altersdurchschnitts der im öffentlichen Gesundheitsdienst Beschäftigten. Wenn man sich ansieht, wo sich schwerpunktmäßig eine dramatische Entwicklung abzeichnet, dann ist das in den Bereichen, wo wir in Zukunft seitens des öffentlichen Gesundheitsdienstes insbesondere im Rahmen der Sozialkompensation weiterhin wichtige Aufgaben wahrnehmen müssen. Dadurch, dass wir eine grundsätzliche Umstrukturierung vornehmen, werden wir an anderer Stelle Luft bekommen, so dass ich davon aufgehe, dass wir dieses Thema zwar im Bewusstsein haben müssen, aber insgesamt im Rahmen des Personalkorsetts zu Lösungen kommen können, die Umqualifizierung, Weiterentwicklung und anderes einschließen.

Ich persönlich freue mich – das sage ich ausdrücklich an die Adresse der CDU –, dass sie mit ihrer Großen Anfrage das Thema des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Novellierung des Gesundheitsdienstgesetzes, das sich die beiden Koalitionspartner in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgenommen haben, hier zum Thema machen.

Hierher gehört auch die jetzige und künftige Orientierung des öffentlichen Gesundheitsdiensts auf sozialkompensatorische Aufgaben, die von der Senatorin schon besonders gewürdigt wurden. Ich möchte dieses Aufgabenfeld nachdrücklich für die PDS – ich denke, auch für die SPD – an dieser Stellen noch einmal bekräftigen. Ich gehe davon aus, dass die Aufgabe des ÖGD, sozialkompensatorisch tätig zu werden, mit dem gerade im Bundestag und im Bundesrat verabschiedeten Gesundheitssys

temmodernisierungsgesetz von Rot-Grün nach dem 1. Januar 2004 erheblich an Zuwachs gewinnen wird. Der Grund dafür: Durch unerhörte Zuzahlungen und rigorose Leistungsstreichungen wird der Bedarf an Sozial- kompensation auf Seiten der sozial Benachteiligten enorm steigen.

Hierauf muss sich also der öffentliche Gesundheitsdienst einstellen. Ich hoffe auf eine enge Kooperation zwischen dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den Krankenkassen, die auch Aufgaben der Gesundheitsförderung gemäß § 20 SGB V wahrzunehmen haben, gerade auch unter besonderer Berücksichtigung sozial benachteiligter Gruppen. Sie wissen, dass wir bemüht sind, eine Kooperation mit den Krankenkassen herzustellen, wir glauben, dass hier eine sinnvolle Voraussetzung besteht, um genau diesen sozialkompensatorischen Ansatz weiter zu intensivieren und zu optimieren.

Für jemanden wie mich, die sich seit Jahrzehnten mit der Problematik der Gesundheitsförderung politisch auseinandersetzt, ist es überhaupt keine Selbstverständlichkeit, dass wir heute im Plenum solch ein Thema diskutieren.

[Frau Jantzen (Grüne): Aber wie es hier diskutiert wird!]

Es hat lange gebraucht, bis es aus seinem Schattendasein herauskam. Ich glaube, dass an dieser Entwicklung wesentlich die kontinuierlichen und offensiven Bemühungen der Weltgesundheitsorganisation ihren Anteil haben. Die WHO hat immer wieder darauf verwiesen, dass Gesundheitsförderung überhaupt das Herzstück einer erfolgreichen, vernünftigen und bevölkerungsbezogenen Gesundheitspolitik sein muss. Die Weltgesundheitsorganisation war es auch, die 1986 in der Charta von Ottawa wesentliche Regelungen zur Gesundheitsförderung formuliert hat. In dieser Charta wird die Gesundheitsförderung als Prozess definiert, der allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit ermöglichen soll. Auch das von der WHO in Europa initiierte Netzwerk „Gesunde Städte“ greift genau diesen Gedanken auf, diesen emanzipatorischen Ansatz, den wir ausdrücklich unterstützen und von dem ich glaube, dass er uns auch im Rahmen der Diskussion um das neue Gesundheitsdienstgesetz weiter beschäftigen wird.

Das jetzt zur Novellierung anstehende Gesundheitsdienstgesetz, das aus dem Jahr 1994 stammt, ist ebenfalls geprägt von diesen in der Ottawa-Charta beschriebenen Ansätzen zur Gesundheitsförderung. Das kommt besonders deutlich in § 20 Gesundheitsdienstgesetz zum Ausdruck, wo der Grundsatz zur Sicherung von sozialer Chancengleichheit für die Nutzung präventiver gesundheitsförderlicher Angebote festgeschrieben wird.

Ein weiterer Grundsatz ist der Auftrag an den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Koordination, zur Steuerung und Planung von gesundheitsfördernden Maßnahmen unterschiedlicher Trägergruppen und Organisationen. Ich erwähne diese Grundsätze ausdrücklich, weil sie von der PDS auch bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes von ausschlaggebender Bedeutung sein werden.

[Ritzmann (FDP): Sie wollten es doch kurz machen, Frau Simon, das ist eine Vorlesung hier!]

Ich weiß nicht, woher Ihre Erregung stammt, es ist doch richtig und sinnvoll, sich auf die Basis dessen zu besinnen, was jetzt zur Novellierung ansteht.

[Ritzmann (FDP): Sie sagten, Sie machen es kurz!]

[Ritzmann (FDP): Ihre Redezeit ist doch vorbei!]

Ein letzter Punkt – damit Sie beruhigt sind – für die angestoßene Diskussion um den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Dafür reicht eigentlich die Redezeit nicht mehr, Frau Kollegin!

[Heiterkeit – Frau Oesterheld (Grüne): Sie wollten eine kurze Rede halten!]

Deshalb wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie – –

Ich komme jetzt zum letzten Punkt, ich mache es in zwei Sätzen.

Ja, aber Sie sind schon über 10 Minuten hinaus.

Herr Momper, ich verspreche Ihnen, das jetzt in zwei Sätzen zu erledigen.

[Ritzmann (FDP): So wie vorhin!]

Sehr gut, wir passen alle auf.

Ja. – Mir ist ganz wichtig, noch auf einen Punkt aufmerksam zu machen, der heute noch keine Rolle gespielt hat, das ist die Gesundheitsberichterstattung,

[Matz (FDP): Haben Sie mir denn zugehört?]

die uns für diese Stadt eine zielorientierte und auch sozialraumorientierte Gesundheitsplanung erlaubt, die wir weiter entwickeln wollen, weil wir glauben – und dafür gibt es in Kreuzberg-Friedrichshain als praktischen Beleg eine gerade durchgeführte Kindergesundheitskonferenz –,