die uns für diese Stadt eine zielorientierte und auch sozialraumorientierte Gesundheitsplanung erlaubt, die wir weiter entwickeln wollen, weil wir glauben – und dafür gibt es in Kreuzberg-Friedrichshain als praktischen Beleg eine gerade durchgeführte Kindergesundheitskonferenz –,
dass mit dieser Gesundheitsberichterstattung als Ausgangspunkt die Bedürfnisse in der jeweiligen Region besser erkannt und über die regionale Gesundheitsplanung dann gezielt berücksichtigt werden können.
Herr Hoffmann, ich habe mich nur darauf bezogen, dass Sie eine Frage im Fachausschuss gestellt haben und bei der Beantwortung feststellen mussten, dass ein Teil Ihrer Fragen, die Sie jetzt im Rahmen einer Großen Anfrage im Nachgang gestellt haben, gar nicht beantwortet werden konnte. Das war absehbar. Aber ich stelle auch in Ihrem Redebeitrag jetzt wieder etwas fest, was ich eben schon bei den anderen, bei Herrn Matz und bei Herrn Czaja, festgestellt habe: Sie erwarten von der Senatorin Antworten, die in einem gemeinsamen beteiligungsorientierten Prozess mit allen Beteiligten erst gemeinsam gesucht und gefunden werden sollen,
Darum wird der Paragraph im Gesundheitsdienstgesetz, der die Gesundheitsberichterstattung betrifft, auch in Zukunft für uns eine ganz wesentliche Rolle spielen. – Ich danke Ihnen, und ich habe um eine Minute, gleich 60 Sekunden, überzogen,
Meine Damen und Herren, die nicht im Gesundheitsausschuss sind: Sie wissen, wenn Frau Simon sich kurz fasst und ihre Redezeit nicht ausschöpft, wie das dann endet.
Es ist richtig, dass es schön ist – und da freue ich mich, dass Sie uns das ausdrücklich anrechnen –, dass wir hier im Plenum über die Frage von Seuchen-, Kinder- und Jugenduntersuchungen, Umwelthygiene und weitere Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdiensts reden.
Es ist aber auch so, dass wir wahrscheinlich nicht im Ausschuss darüber reden würden, wie beim letzten Bericht des Staatssekretärs, wenn nicht wir diese Große Anfrage eingebracht hätten. Bis dato ist die Behandlung dieses Themas immer verschoben worden, so dass nicht klar war und leider auch nach dem heutigen Tag noch nicht klar ist, welche konkreten Auswirkungen es denn haben wird und welche genauen Planungen denn bestehen.
Dass es jetzt dieses Gremium gibt, ist überhaupt nicht zu kritisieren, das finde ich vernünftig, auch dass Sie, die Abgeordneten, daran beteiligt werden.
Aber ohne diese Initiative wäre das Thema immer noch nicht auf der Tagesordnung. Insofern denke ich, dass es richtig ist und dass man die einzelnen Fragen hätte deutlicher beantworten müssen.
unter Beteiligung auch der Fachpolitikerinnen und politiker hier aus diesem Haus. Hätte die Senatorin heute alles beantwortet, dann könnten wir uns die weitere Arbeit sparen, und Sie könnten sich hinterher daran abarbeiten, wie undemokratisch ein solches Verfahren ist.
Danke schön, Frau Simon, das war ganz kurz. – Nunmehr hat Frau Jantzen für Bündnis 90/Die Grünen das Wort. – Bitte schön, Frau Jantzen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es schon klasse, dass die CDU darauf bestanden hat, dass hier im Plenum die Große Anfrage behandelt werden muss. Ich hatte Herrn Czaja extra noch gebeten,
das besser in den Fachausschuss zu überweisen. Nun ist er selbst nicht da, um der Debatte zu folgen, das ist eine großartige Leistung.
[Beifall bei den Grünen, der SPD und der PDS – Hoffmann (CDU): Ist ein junger Mann, ist noch nicht so gesetzt!]
Ich freue mich nicht wie Frau Simon bzw. kann das nicht gut finden, dass wir hier das Thema auf Grundlage der Großen Anfrage der CDU besprechen. Ich bedauere das, weil weder die Fragen noch die schriftlich geäußerten Antworten es eigentlich wert sind, die Debatte zu führen. Sie werden der Fragestellung nicht gerecht. Die politische Aufgabe von uns allen wäre, darüber zu reden, was in Zukunft die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdiensts unter den veränderten gesundheitspolitischen und sozialen Rahmenbedingungen sein soll. Frau Knake-Werner hat das in Ihrer mündlichen Antwort zumindest ansatzweise beantwortet und auch in einen größeren Rahmen gestellt. Sie haben auch etwas genauer gesagt, welche grundlegenden Ziele Sie mit der Reform verbinden, als in der schriftlichen Antwort.
Wenn man sich mit der Reform des öffentlichen Gesundheitswesens beschäftigt und in die Aktenordner mit
Ob der bereits lang und breit dargestellte Weg der Senatsverwaltung mit dem großen Reformprojekt „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ das richtige Verfahren ist, um das zu erreichen, wage ich zu bezweifeln. Es ist doch ein fragliches Verfahren, wenn Mitarbeiter in Arbeitsgruppen ihre früher einmal von ihnen selbst definierten Produkte bewerten und eine aufgabenkritische Analyse und Bewertung vornehmen sollen. Denn wer sägt sich schon gern selbst den Ast ab, auf dem er sitzt.
Zu den Papieren, die Herr Pape und Herr Matz vorgezeigt haben: Mit Verlaub, Herr Matz, diese Bestandsaufnahme ist absolut nicht geeignet, als Grundlage dafür zu dienen, wie wir hier im politischen Raum über Ziele und Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes reden. Allerdings muss man dazu sagen, dass am Anfang dieses Reformprozesses die Frage nach dem Leitbild des öffentlichen Gesundheitsdienstes hätte stehen müssen. Man hätte klären müssen, ob er koordinierende oder ausführende Aufgaben übernehmen soll und ob er sozialkompensatorisch tätig sein soll oder nicht. Das haben wir versäumt, und das können wir vielleicht in dem Beirat nachholen. Wir haben dann zumindest eine kleine Grundlage mit den Papieren, die aus den Arbeitsgruppen kommen.
den Diskussionen über die Reform schaut, die hier vor zehn Jahren geführt wurden, so stellt man fest, dass nun wieder die gleichen Diskussionen mit den gleichen Fragestellungen geführt werden. Anders als andere Bundesländer, die sich erst jetzt ein Gesetz zum öffentlichen Gesundheitsdienst geben – wie z. B. Hamburg – und die bisher auf der Basis des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens von 1934 gearbeitet haben, haben wir mit dem Gesetz von 1994 eine relativ gute Grundlage für die Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin. Da sind neben den klassischen Aufgaben bereits die so genannten neueren Aufgaben aufgeführt, die hier deutlich als Schwerpunkte hervorgehoben wurden. Das sind Gesundheitsförderung und Prävention, Berichterstattung und die wichtige Planung von Maßnahmen, um bestimmten Entwicklungen entgegenzuwirken. Auch die sozialkompensatorische Zielrichtung – das hatte Frau Simon zitiert – ist darin bereits enthalten.
In Berlin haben wir allerdings das Problem, dass die Umsetzung und Entwicklung in den einzelnen Bezirken höchst unterschiedlich gelaufen ist. Einige Bezirke haben mit den eingerichteten Plan- und Leitstellen tatsächlich schon die Koordination gesundheitlicher Leistungen in den Bezirken übernommen. Bezirke wie Charlottenburg oder auch Hohenschönhausen haben Gesundheit frühzeitig auch als Querschnittsaufgaben wahrgenommen und sich in Verkehrs- und Stadtplanung eingemischt, weil es ganz sicher ist, dass Gesundheitsförderung und Prävention ohne Einmischung in diese Bereiche, die unsere Lebensbedingungen wesentlich beeinflussen, nicht möglich sein wird.
Es gab im Grunde genommen seit Inkrafttreten dieses Gesundheitsdienstgesetzes laufend Reformen sowohl auf Landesebene, was die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes angeht, als auch in den Gesundheitsämtern der Bezirke. Auf die rigiden Personalkürzungen ist bereits hingewiesen worden. Sie haben zu Ausgabenreduzierungen geführt und dazu, dass in einzelnen Bezirken Reihenuntersuchungen von Kindern in Kitas noch stattfinden, in anderen hingegen gar nicht. Die einen besuchen noch alle, die gerade Mutter bzw. Vater geworden sind, die anderen eben nicht.
Diese ungleichen Strukturen und die gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene, die den Kassen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen auch andere Aufgaben zugewiesen haben, machen es erforderlich, sich darüber zu verständigen, welche Funktion der öffentliche Gesundheitsdienst im Gesundheitswesen zukünftig haben soll und welche Aufgaben er hat. Es wird auch nötig sein, in diesem Zusammenhang zu überprüfen, welche Leistungen und Dienste dann tatsächlich noch selbst angeboten werden müssen, weil andere Anbieter oder Akteure es nicht tun, und welche Leistungen und Dienste wegfallen können, weil es inzwischen auf Grund anderer gesetzlicher Rahmenbedingungen nicht mehr nötig ist. Ich verweise auf das Beispiel der Behindertenberatungsstellen.
Ich möchte zum Schluss noch auf ein Problem hinweisen, das ich bei diesem großen Reformprozess sehe: Seit Beginn dieser Legislaturperiode schiebt man wichtige Entscheidungen zu Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes vor sich her. Ich verweise auf das Beispiel der therapeutischen Versorgung der schwerstmehrfachbehinderten Kinder in Schulen. Wir haben zwei Jahre auf einen Bericht warten müssen – zu einem Beschluss, der hier gefasst wurde. Jetzt liegt der Bericht vor, und in der Zusammenfassung wird dem öffentlichen Gesundheitsdienst die Aufgabe zugewiesen, die er jetzt zu Teilen bereits hat, nämlich in öffentlichen Schulen die therapeutische Versorgung sicherzustellen. Einige der Aufgaben sollen dann an die Kinder- und Jugendambulanzen gehen. Am Ende ist aber dann wieder zu lesen: Zu der Frage, was abschließend gemacht und wie entschieden werden muss, warten wir das Ende des Reformprozesses ab. – Mit Verlaub, Frau Senatorin: Das können wir uns im Interesse der Kinder, die in den Schulen sind und teilweise nicht mehr richtig versorgt und betreut werden, nicht erlauben. Auch in anderen Fällen – beispielsweise bei vielen meiner Kleinen Anfragen etwa zur Zukunft der Gesundheitsuntersuchungen – lautet die Antwort stets: Das können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Warten ir den Reformprozess ab! w
Es ist dann doch gut und richtig, wenn Sie den Beirat gründen und wir uns über die Ziele, die Funktion und die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin verständigen. Das muss allerdings ziemlich schnell geschehen. Zwischenzeitlich muss auch über bestimmte Notwendigkeiten wie z. B. die Versorgung der Kinder in
Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von jeweils bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion, und zwar in Person von Frau Ströver, die damit das Wort erhält. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass Sie, Herr Momper, da sitzen bei diesem Thema, denn ich wundere mich schon, dass immer wieder bei Anträgen, bei denen es um historischideologische Fragen geht, diese rot-rote Koalition zu völlig anderen Schlüssen kommt, als ich dachte. So war es auch bei diesem Antrag zur Flick-Sammlung, die ab dem Jahr 2004 für sieben Jahre leihweise nach Berlin kommen wird.
Ich finde, und mit mir auch eine erkleckliche Zahl von Menschen in dieser Stadt, wenn eine hervorragende Kunstsammlung, die den Namen Flick trägt, in Berlin in einem öffentlichen Museumsraum gezeigt wird, dass es sich gehört, dass mit dieser Präsentation der Ausstellung eine Dokumentation der Verantwortung verbunden wird, in der die Familie Flick während der Nazizeit durch ihre Beteiligung an Rüstungsfirmen und dem Einsatz von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern gestanden hat. Es ist ein moralisch normaler Akt, dass man diese Verbindung thematisch herstellt, wenn man die Präsentation dieser Sammlung von öffentlicher Seite unterstützt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Große Anfrage ist damit begründet, beantwortet und besprochen worden.