Protokoll der Sitzung vom 15.01.2004

Berlin verfügt über ca. 2 500 öffentlich gewidmete

Grün- und Erholungsanlagen mit einer Fläche von rd. 6 000 ha zuzüglich rd. 1 800 öffentlicher Kinderspielplätze mit rd. 350 ha. Die Gesamtfläche öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen beträgt damit rd. 6 350 ha, wovon rd. 5 750 ha von den zwölf bezirklichen Gartenämtern gepflegt und unterhalten werden. Diese unterhalten darüber hinaus derzeit rd. 412 000 Straßenbäume sowie rd. 3 850 ha weitere Grünflächen (landeseigene Friedhöfe, Rahmengrün in Dauerkleingartenanlagen, Grünflächen auf Straßenland, Grünflächen für andere Vermögensträger (z. B. Schule, Soziales, Sport). Dies ergibt eine von den bezirklichen Gartenämtern zu unterhaltende Fläche von rd. 9 600 ha.

Rein rechnerisch ergeben sich aus den 6 000 ha öffent

liche Grün- und Erholungsanlagen auf jeden Einwohner rund 17,7 m², ohne Spielplätze jedoch mit den Sondergrünanlagen wie Botanischer Garten und Tierpark. Im Durchschnitt von 15 deutschen Großstädten (s. Anlage 1 „Städtevergleich Gründaten der Großstädte 2002“) liegt dieser Wert bei 18,7 m², mit einer Spannweite von rund 10 m² pro Einwohner in Düsseldorf bis hin zu 43,6 m² pro Einwohner in Leipzig. In Hamburg liegt der Wert bei 17,2 m² pro Einwohner, in Bremen bei 19,5 m² pro Einwohner.

Statistisch gesehen verfügt Berlin über eine ausrei

chende Versorgung mit Grünflächen. Tatsächlich jedoch variiert die Versorgungssituation in den einzelnen Bezirken erheblich. Es bestehen Disparitäten zwischen der verdichteten Innenstadt und den Außenbezirken. Vorrangig Innenstadtbereiche und Gebiete um den S-Bahnring sowie Teile von Spandau, Neukölln und Lichtenberg sind mit Grünflächen unterversorgt. Durch eine hohe Einwohnerdichte und eine starke Nutzungsintensität sind dort deshalb vor allem qualitätsverbessernde Maßnahmen und eine intensivere Pflege der Anlagen erforderlich. Im Gegensatz dazu haben die meisten Außenbezirke eine hervorragende Versorgung sowohl mit öffentlichen als auch mit privaten Grünflächen.

Zusammenfassend hält der Senat den überwiegenden

Teil der Berliner Bevölkerung für ausreichend mit öffentlichen Grünanlagen versorgt, wobei jedoch in einzelnen Stadtquartieren eine insbesondere stadtstrukturbedingte Unterversorgung zu verzeichnen ist.

Zu 2. und 3: Für die Pflege der öffentlichen Grünflä

chen erhalten die bezirklichen Gartenämter Personal- und Sachmittel, die bisher nach einem Zumessungsmodell (A 04-Modell) berechnet wurden.

Vizepräsidentin Michels

Im Rahmen der Einführung der Verwaltungsreform in

Berlin wird die Finanzierung in den Jahren 2001 bis 2005 stufenweise vom kameralistischen A 04-Modell auf ein Budgetierungsmodell umgestellt, das auf den Daten der Kosten- und Leistungsrechnung beruht. Die realen Zuweisungen der Sachmittel von 1994 bis heute sowie die in den Bezirkshaushaltsplänen für die Grünflächenpflege etatisierten Summen sind der Anlage 2 „Sachmittel der bezirklichen Gartenämter...“ zu entnehmen.

Trotz nicht unerheblicher Flächenzuwächse in den

letzten Jahren steht den bezirklichen Gartenämtern ein immer geringer werdender finanzieller Ansatz zur Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen zur Verfügung.

Nach dem bisher geltenden A 04-Modell stieg der

errechnete Bedarf an Sachmitteln für die Pflege und Unterhaltung aller öffentlicher Grünflächen von 80 Millionen € in 1994 auf 82,4 Millionen € in 2003.

Die Zuweisungen an die Bezirke sind jedoch aufgrund

pauschaler Minderungen von 70 Millionen € in 1994 auf 36,8 Millionen € in 2003 gesunken. Faktisch fallen die Ansätze in den Bezirkshaushalten durch eigenverantwortliche bezirkliche Umverteilungen zu Lasten der Grünflächenpflege noch geringer aus und sind von 60 Millionen € in 1994 auf 20,1 Millionen € in 2003 gesunken.

Das errechnete Stellensoll betrug 1992 nach einer

festgelegten Umverteilung zwischen Ost- und WestBezirken 5 067 Jahresarbeitskräftestellen. Tatsächlich waren davon nur 70,5 % (3 574 Stellen) vorhanden. Mit der Einführung des Globalsummensystems in den Bezirken mit dem Doppelhaushalt 1995/96 wurde die Personalzumessung nach Modellwerten aufgegeben. Nach dem o.g. Modell ergaben sich für 2002 theoretisch 5 141 Stellen für Pflege und Unterhaltung von Grünflächen. Tatsächlich vorhanden waren 2002 jedoch aufgrund von Stelleneinsparungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nur 2 666 Jahresarbeitskräfte (51,9 %).

Der mittel- und langfristige Sachmittel- und Personal

bedarf für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen wird im Rahmen eines Projektes der „Neuordnungsagenda 2006“ schwerpunktmäßig im kommenden Jahr erörtert und formuliert. (siehe Antwort zu Frage 11.

Zu 4: Die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen

Grün- und Erholungsanlagen kostete in Berlin im Jahr 2002 durchschnittlich 1,70 €/m². Die besonders aufwendige Pflege und Unterhaltung der zu den Grünanlagen gehörenden Kinderspielplätze kostete 4,80 €/m². Der Vergleich mit den Kosten anderer deutscher Städte wird erschwert durch jeweils unterschiedliche Kostensystematiken wie z.B. Voll- und Teilkostenrechnungssysteme. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST) hat daher einen Vergleichsring

„Grünflächenpflege in deutschen Großstädten“ geschaffen, an dem Berlin durch den Bezirk Spandau vertreten ist. Im Gegensatz zur Berliner Kostenrechnung sind in den Vergleichsdaten allerdings nur die Kosten bis zur Amtsleitung berechnet (Teilkostenrechnung). Für 2002 wird folgende Spannbreite für die Unterhaltungskosten von Grünanlagen angegeben: 0,79 €/m² bis 2,31 €/m²; Berlin-Spandau liegt bei 1,10 €/m². Berlin läge in diesem Vergleich mit seinen o. a. Vollkosten aus dem Jahr 2002 im mittleren Bereich.

Der Vergleichsring veröffentlicht nur die Varianz der

Kosten, nicht aber Kosten einzelner Mitgliedsstädte. In der Kürze der Zeit konnte aufgrund der o.a. Probleme der Kostensystematiken eine vergleichende Analyse der Kosten z. B. der Stadt Hamburg nicht erfolgen.

Zu 5: Auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen

wurde nach dem Mauerfall eine Überprüfung der Planungsgrundlagen und Zielvorstellungen Berlins auch hinsichtlich der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen als notwendig erachtet. 1994 wurde das für den Westteil der Stadt bestehende Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm parallel zum Flächennutzungsplan durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung überarbeitet und den neuen Gegebenheiten der Gesamtstadt angepasst. Die Ergebnisse sind in den vier Programmplänen (Naturhaushalt / Umweltschutz, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsbild, Erholung und Freiraumnutzung) und dem dazugehörigen Erläuterungsbericht dargestellt.

Zur Qualität und Nutzung öffentlicher Grünanlagen in

Berlin hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zusammen mit den Bezirken im Jahr 2000 eine gesamtstädtische Bürgerumfrage und im Jahr 2001 eine Vor-OrtUntersuchung in ausgewählten Grünanlagen durchgeführt und im Internet veröffentlicht.

Die Berlinerinnen und Berliner messen den öffentli

chen Grünanlagen ihrer Stadt eine große Bedeutung sowohl in ihrem Alltag als auch in ihrer Freizeit zu. Rund 77 % der Berliner nutzen öffentliche Grünanlagen für ihre Freizeitgestaltung mehrmals im Monat, rund 60 % mehrmals wöchentlich und rund 23 % sogar täglich. Öffentliche Grünanlagen werden für Sport und Spiel, für Kommunikation sowie für Ruhe und Erholung genutzt.

Es lässt sich feststellen, dass die veränderten Rahmen

bedingungen (Wegfall der Mauer (Westbezirke), verstärkte Motorisierung (Ostbezirke)) und Entwicklungen im Freizeitverhalten nicht zu einem Sinken der Nachfrage nach Nutzung öffentlicher Grünanlagen in Berlin geführt haben.

Darüber hinaus wurden die wirtschaftlichen Standards

des öffentlichen Bauens überprüft und durch Standardvereinfachung eine Kostenreduzierung im Bereich des Landschaftsbaus festgelegt. Ziel ist es, die Investitionskosten

Vizepräsidentin Michels

zu reduzieren und eine möglichst kostengünstige Pflege und Unterhaltung zu erreichen.

Der Senat ist außerdem der Auffassung, dass zur Pfle

geaufwands- und Kostenreduzierung bestimmte pflegeaufwendige Ausstattungen im öffentlichen Grün nicht bzw. nicht länger in gewohntem Umfang vorzunehmen sind. In einem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 17. August 2001 erlassenen Rundschreiben für den Bau, die Pflege und die Unterhaltung von Straßengrün in Berlin (DBl. Nr. 6 vom 7. Dezember 2001, Seite 65) wird so z.B. empfohlen, auf die Anlage von Hochbeeten oder Aufstellung von Pflanzkübeln zu verzichten.

Zu 6 und 7: Grundsätzlich fällt die Pflege und Unter

haltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in die Zuständigkeit der Bezirke. Kontrollen der Kinderspielplätze sowie der Bäume im Straßenland und an den Hauptwegen in Grünanlagen werden im Rahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dort regelmäßig vorgenommen und dokumentiert. Darüber hinaus gehende Zustandsmängel werden situationsbezogen durch das bezirkliche Pflegepersonal bei der Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen erfasst und dokumentiert und von den Gartenämtern in die Planung von

Erneuerungsmaßnahmen einbezogen.

Vor dem Hintergrund des kontinuierlichen Abbaus des

Pflegepersonals und der Pflegemittel bei gleichzeitigem Flächenzuwachs sehen sich die bezirklichen Gartenämter gezwungen, sich weitgehend auf Grundpflegemaßnahmen sowie die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht zu konzentrieren. Übernutzungen können daher nur schwer ausgeglichen werden. Ein Teil der Grünanlagen macht dementsprechend zunehmend einen verwahrlosten Eindruck (z. B. Mauerpark). Nach Angaben der Bezirksämter betragen die Zerstörungsschäden in Berliner Grünanlagen zur Zeit ca. 4,89 Millionen € pro Jahr.

Nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Stadt

entwicklung ist es aber nicht zu erwarten, dass die zu beobachtende unzureichende Unterhaltung von Grünflächen zu einer Gefährdung der Grundsubstanz der Anlagen führt. Allerdings werden vielfach Ausstattungsreduzierungen vorgenommen, die partiell den Erholungswert einzelner Anlagen einschränken können (z. B. Abbau von Bänken und Spielgeräten, Rücknahme von Schmuckpflanzungen).

Vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Zunahme