von Flächen, die zu unterhalten sind (siehe Antwort zu Frage 9), werden in den kommenden Jahren neue Wege bei der Substanzerhaltung und Bestandspflege des Freiraumsystems beschritten werden müssen (siehe Antwort zu Frage 11).
Zu 8: Ja; grundsätzlich sind auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Berliner Naturschutzgesetzes entsprechend den Zielen und Grundsätzen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege die erheblichen oder nachteiligen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern. Dazu bedarf es immer entsprechend der dazu vorliegenden Gerichtsurteile einer ökologischen Aufwertung. Der bloße Erhalt oder die reine Sicherung kann nicht als Ausgleichsmaßnahme gewertet werden.
den Bericht des Senats vom 26. November 2002 (Kapitel 1210 Titel 521 40 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege / Kapitel 1210 Titel 111 93 Ausgleichsabgabe nach dem Naturschutzgesetz) „...über die einschlägigen Finanzströme, entsprechende Titelausweisungen, die Anspruchslage und die Kriterien für Bewilligungen“ (rote Nummer 1058), der am 15. Januar 2003 vom Hauptausschuss zur Kenntnis genommen wurde. Eine Änderung der Zweckbindung ist rechtlich unzulässig und steht vor dem Hintergrund der bundesgesetzlichen Regelung sowie der erst 2003 umgesetzten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes außer Frage.
nungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschafts- und Artenschutzprogramms bilden die Grundlage für die Realisierung neuer Grünanlagen. Ausgehend von den Planungen in den Entwicklungsgebieten, für große Infrastrukturprojekte (Bahn, Wasser, Straße) bedeutenden städtebaulichen Projekten in der Innenstadt sowie in den neuen Vorstädten wurden und werden Grünflächen auf der Basis des Berliner Freiraumsystems (Innerer und Äußerer Parkring, Achsenkreuz und viertes Naherholungsgebiet im Nordosten) fast ausschließlich als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen hergestellt und sind somit rechtlich an die Realisierung dieser Projekte gekoppelt.
konzeption, die im Rahmen eines Änderungsverfahrens zum Landschafts-/Artenschutzprogramms am 17. Dezember 2002 vom Senat beschlossen wurde und dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorliegt, werden die heute prioritären Grünprojekte aus gesamtstädtischer Sicht bestimmt und vorrangig entwickelt. Es ist zu erwarten, dass in den Entwicklungsgebieten bis 2007 rd. 61 ha Grünflächen hergestellt werden, die zukünftig von den Bezirken zu unterhalten sind (z. B. Spreebogenpark, ehemaliger Flugplatz Johannisthal). Auf Grund von städtebaulichen Verträgen und Festsetzungen in B-Plänen werden weitere Freiflächen entstehen. (z.B. Gleisdreieck, Nordbahnhof, Spreeuferpark an der Anschutz-Arena). Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren wurden darüber hinaus zu realisierende Grünflächen als Ersatzmaßnahmen festgelegt (z.B. Stuttgarter Platz).
Kosten, die für die Pflege und Unterhaltung dieser neuen Anlagen aufzuwenden sind, lässt sich zur Zeit noch nicht
neue Parkanlage im ehemaligen Diplomatenviertel. Die notwendige Kompensation eines Eingriffs in Natur und Landschaft wird entsprechend o. a. Zielsetzung anderweitig eingesetzt. Die Realisierung neuer Parkanlagen über die Investitionsplanung Berlins erfolgt nur noch ausnahmsweise. Während 1991 den Bezirken noch rd. 41,5 Millionen DM für den Neubau von Grünanlagen zur Verfügung standen, sind in 2003 nur noch rd. 8,6 Millionen € etatisiert. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass ein Grossteil dieser Mittel für die Erneuerung bestehender Anlagen insbesondere der Kinderspielplätze verwendet wird.
2020 (STEK 2020) werden in Abhängigkeit von der prognostizierten demografischen und ökonomischen Entwicklung der Stadt die Konsequenzen für die Freiraumentwicklung ermittelt. Bisherige planerische Festlegungen werden dabei ebenso überprüft wie prioritäre Handlungserfordernisse formuliert.
werden differenziert, um stärker als bisher u. a. die soziale Lage und die Ausstattung mit privaten Grünflächen in den einzelnen Quartieren zu berücksichtigen.
Grünflächenunterhaltung soll die Nutzungsintensität und Gestaltungsqualität der bestehenden Anlagen gezielter bei der Mittelverteilung einbezogen werden. Ein entsprechendes Modell wird zur Zeit mit Vertreter/innen der Gartenämter sowie der Senatsverwaltung für Finanzen erarbeitet und soll für den Haushalt 2005 wirksam werden.
che Grün werden Modelle entwickelt, die geeignet sind, finanzielle Potenziale und die Bereitschaft zu Eigenleistung von Bürger/innen, Stadtteilinitiativen, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren zu aktivieren. Aufbauend auf bisherigen Erfahrungen sollen Projekte entwickelt bzw. bestehende Ansätze verstetigt werden, die das ehrenamtliche Engagement von Bürger/innen fördern oder auch vertraglich die Übernahme öffentlichen Grüns in private Obhut regeln.
zur Verfügung stehende Freiflächen können sowohl aktuelle Freizeitbedürfnisse befriedigen als auch die
rechtlich möglichen Rahmen stärker als bisher qualitätsverbessernde, natur- und erholungswirksame Maßnahmen auf bereits vorhandenen Grünflächen erfolgen. Damit können Grundinstandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen in vorhandenen Grünanlagen, die mit den bezirklichen Mitteln zur Zeit nur unzureichend erfolgen können, realisiert.
im Nord-Ost-Raum durch die Herstellung von Waldbeständen sowohl die Kosten für die Realisierung als auch für die Unterhaltung reduziert werden.
nungsagenda 2006 wird ein Projekt durchgeführt, das eine umfassende Neuordnung der planenden und bauenden Aufgabenbereiche (Hochbau, Tiefbau und Grünflächen) der Bezirke anstrebt.
chen Bauherrn (Planung, Entwurf und Durchführung von Baumaßnahmen) zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung.
Grundlage einer Bestandsaufnahme sowie einer Analyse der finanziellen Rahmenbedingungen (Kostenkennzahlen, Verlässlichkeit der Bauvolumen/-mittel, Übertragbarkeit von Mitteln, Planbarkeit von Projekten, etc.) durch die bauenden und planenden Bereiche.