Protokoll der Sitzung vom 15.01.2004

Bestandteil der Projektarbeit sind die

Personalkostendimensionierung auf der Grundlage

von Benchmarks,

Minimierung von Leerlaufkosten,

Entwicklung eines Qualitätsmanagements und eines

strikten Controllings,

Organisatorische Maßnahmen der Korruptionspräven

tion.

Im Rahmen des Projektes soll unter Auswertung be

reits vorhandener Gutachten auch die Organisation und Durchführung der Grünflächenpflege auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei wird intensiv geprüft, inwieweit eine organisatorische Neuordnung oder veränderte Be

Vizepräsidentin Michels

triebsformen geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu steigern.

Im Ergebnis der Projektarbeit sollen Strukturmodelle

für die Umsetzung durch die Bezirksämter entwickelt werden.

Der Rat der Bürgermeister hat von diesem Projekt in

seiner Sitzung am 20. November 2003 zustimmend Kenntnis genommen. Die Projektarbeit wird zur Zeit vorbereitet, um im Frühjahr 2004 mit der Arbeit zu beginnen. Das Projekt soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden.

Die antragstellende Fraktion der FDP hat Vertagung gewünscht.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 13:

Große Anfrage

„Aus“ für die „Dezentrale Konzentration“?

Große Anfrage der FDP Drs 15/2307 – neu –

Hier liegt ebenfalls die schriftliche Beantwortung des Senats vor.

Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage durch Sen Strieder vom 14. Januar 2004

Vorbemerkungen

Zunächst sei erinnert an die Antwort vom 7. März

2003 auf die Kleine Anfrage Nr. 15/10307 vom 21. Januar 2003, die sich auch mit der Frage der Aktualität der „Dezentralen Konzentration“ beschäftigt hat. Wie damals angekündigt, hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) zwischenzeitlich den Entwurf des zweiten Raumordnungsberichtes erarbeitet, der durch die gemeinsame Landesplanungskonferenz beider Länder (PLAKO) in ihrer nächsten Sitzung am 21. Januar 2004 beraten werden soll. Anschließend wird dieser Bericht vom Senat dem Abgeordnetenhaus und vom Brandenburger Kabinett dem Landtag des Landes Brandenburg gemäß Landesplanungsvertrag vorgelegt. Bei der Beantwortung der vorliegenden Großen Anfrage kann diesem parallelen Informationsprozess beider Länder natürlich nicht vorgegriffen werden.

Gleichwohl kann jedoch vorab bereits Folgendes fest

gestellt werden: Die landesplanerische Bestandsaufnahme und Bilanz zur Situation im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg macht deutlich, dass seine Teilräume erhebliche strukturelle Unterschiede aufweisen. Diese unterschiedlichen Rahmenbedingungen verpflichten beide Länder dem adäquat mit angepassten Strategien und Konzepten zu begegnen.

Die großen Themen im gemeinsamen Planungsraum

Berlin/Brandenburg im ersten Jahrzehnt nach der Wende

waren das Zusammenwachsen von West und Ost, die Stärkung Berlins als deutsche Hauptstadt und europäische Metropole auf der Grundlage des Leitbildes der europäischen Stadt,, die Herausbildung eines neuen Standortgefüges zwischen Berlin und dem Umland sowie die Bemühungen zur Stabilisierung des äußeren Entwicklungsraumes.

Der Blick nach vorn macht deutlich, dass die bisheri

gen Leitthemen in neuen Kontexten aktuell bleiben und neue Herausforderungen hinzu kommen. Stichworte dafür sind die weitere Stärkung Berlins als Hauptstadt und Metropole und die Gestaltung der Verflechtungen mit dem Umland und dem Brandenburger Städtekranz, sowie die Funktionssicherung des äußeren Entwicklungsraumes, die Nutzbarmachung der Effekte der EU-Osterweiterung und die planerische Bewältigung des demografischen Wandels insbesondere im äußeren Entwicklungsraum. Über allem steht die dauerhafte Sanierung der öffentlichen Haushalte beider Bundesländer, um gestalterische Handlungsspielräume zurückzugewinnen.

Zu Frage 1: Die Landesregierung Brandenburg beab

sichtigt nicht, die staatliche Förderung im äußeren Entwicklungsraum zu Gunsten einer Förderung im engeren Verflechtungsraum zu reduzieren. Die Ankündigung der Landesregierung Brandenburg ist so zu verstehen, dass dort geprüft wird, inwieweit die Förderung innerhalb des äußeren Entwicklungsraumes stärker auf größere Zentren konzentriert werden kann. Ziel ist hierbei, eine Stabilisierung des äußeren Raumes durch ausgewählte Stabilisierungskerne, die dann einen größeren Versorgungsauftrag erhalten, vorzunehmen; in diesem Sinne wurde auch die im Oktober 2003 in Kraft getretene Gemeindegebietsreform in Brandenburg verstanden. Nach Auffassung des Senates wird hierdurch dem im Leitbild enthaltenen Teilaspekt der „Stabilisierung des schwach besiedelten Landes Brandenburg“ gefolgt.

Zu Frage 2: Der Entstehungsprozess des Leitbildes bis

hin zur Beschlussfassung durch die Landesregierung Brandenburg im August 1993 und die anschließende Fortentwicklung als Teil des Landesentwicklungsprogramms (in Kraft getreten im März 1998) verdeutlicht die Vielfältigkeit, aber auch die innere Offenheit des Leitbildes, weshalb der Senat die Auffassung der Fragestellerin so nicht teilt. Ging es Anfangs darum, dass das für Berlin erwartete gewaltige Wachstum als Überschwappeffekt in die Randregionen des Landes Brandenburgs geleitet werden sollten, so hat bereits das LEPro 1998 festgestellt, dass in den Teilräumen des gemeinsamen Planungsraumes die Aufgaben der Ordnung, Sicherung und Entwicklung mit unterschiedlicher Priorität zu verfolgen sind. Hierbei soll im engeren Verflechtungsraum (eV) vorrangig einer ungeordneten Verdichtung und im äußeren Entwicklungsraum (äE) vorrangig den bereits damals beginnenden Abwanderungstendenzen entgegen gewirkt werden. So betrug der Wanderungsverlust im äußeren Entwicklungsraum für den Zeitraum 1991 bis 2002 fast 5 % (ca. 82 000 Einwohner).

Vizepräsidentin Michels

Durch das Ausbleiben des zunächst erwarteten starken

Wirtschaftswachstums in Berlin und dem damit fehlenden Überschwappeffekt aus Berlin in den äE erhalten zunächst dort vornehmlich die Teilaspekte des Leitbildes, die vorrangig auf die Stabilisierung der zentralörtlichen Funktionen im äE ausgerichtet sind, besondere Bedeutung. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Aufbau eines Systems von Regionalen Entwicklungszentren, ergänzt durch einen integrierten ländlichen Entwicklungsansatz für die ländlichen Gebiete (vgl. Begründung zu § 7 LEPro).

Wie bereits in der Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage

vom 21. Januar 2003 mitgeteilt wurde, sind dem Senat auch die von einigen Wirtschaftswissenschaftlern vertretenen kritischen Einschätzungen bekannt.

Zu Frage 3 und Frage 4: Dem Senat ist bekannt, dass

anlässlich der Prognosen über die zukünftige Bevölkerungsentwicklung derzeit eine brandenburgische Positionsbildung zur Bewältigung des demografischen Wandels und der hieraus abzuleitenden Konsequenzen erfolgt. So weit dies Auswirkungen auf die mit Berlin abgestimmte Entwicklungsplanung beider Länder hat, wird dies im Rahmen der PLAKO-Sitzungen abgestimmt und die GL mit ggf. erforderlichen Planungsverfahren beauftragt.

Anlässlich der Besprechung des o. g. zweiten Raum

ordnungsberichtes der GL auf der o. g. PLAKO-Sitzung wird Gelegenheit sein, den eingetretenen Entwicklungsstand zu erörtern und das gemeinsame Ziel zu bekräftigen, öffentliche Förderungen noch stärker zu konzentrieren („Konzentration der dezentralen Konzentration“)

Zu Frage 5: Der Senat von Berlin hat mit dem am

14. Oktober 2003 verabschiedeten Positionspapier zur Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa geographische und inhaltliche Schwerpunkte im Kontext der EUErweiterung definiert. Geographischer Schwerpunkt ist demnach – neben der verstärkten Zusammenarbeit mit den Partnerstädten (Budapest, Prag, Warschau sowie Moskau) – der in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg zu erfolgende Ausbau der Zusammenarbeit mit den grenznahen westpolnischen Wojewodschaften (Westpommern, Lebuser Land, Großpolen, Niederschlesien). Als inhaltliche Schwerpunkte definiert das Positionspapier insbesondere den Infrastrukturausbau und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Arbeitsmarktes.

Ziel der Mittel- und Osteuropakonzeption ist es, den

Gesamtraum beider Länder und die o. g. westpolnischen Wojewodschaften langfristig zu einem infrastrukturell eng vernetzen, wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum zu entwickeln. Zur Unterstützung dieser Prioritätensetzung haben die Senatoren für Stadtentwicklung bzw. für Wirtschaft, Arbeit und Frauen sowie die Europabeauftragte in den letzten Monaten eine Reihe von Gesprächen auf politischer Ebene mit Vertretern der Wojewodschaften bzw.