1. Welchen Einfluss haben Vertreterinnen und Vertreter de Senats oder politischer Parteien auf die Gremien der IBB genommen?
2. Welche Gremien der IBB haben in welcher personellen Zusammensetzung mit welchen Beweggründen die Sponsoringverträge diskutiert und gebilligt? Welche rechtlichen Bewertungen der verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung des Tempodroms durch die IBB lagen dem zugrunde?
Auf welcher Grundlage haben welche Personen die Anrechnung der Sponsoringsumme auf den Bankenbeitrag der IBB bewilligt?
Mitglieder: stellv. Mitglieder: Abg. Dilek Kolat Abg. Dr. Michael Arndt Abg. Brigitte Lange Abg. Karlheinz Nolte Abg. Jürgen Radebold Abg. Christian Gaebler
Mitglieder: stellv. Mitglieder: Abg. Michael Braun Abg. Frank Henkel (Vorsitzender) Abg. Uwe Goetze Abg. Sascha Steuer
Mitglieder: stellv. Mitglieder: Abg. Carl Wechselberg Abg. Uwe Doering (stellv. Vorsitzender) Abg. Gernot Klemm Abg. Steffen Zillich
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2004 über den Stand der Umsetzung des Leitbildes für die Berliner Jugendämter sowie die konkreten Ergebnisse der inhaltlichen und strukturellen Neuausrichtung der Berliner Jugendhilfe zu berichten.
Dabei ist insbesondere darzulegen, wie durch die Konzentration der Jugendämter auf Kernaufgaben die Planung, Steuerung, Finanzierung und das fachliche Controlling der Jugendhilfe qualifiziert werden konnte.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.Dezember 2004 darzulegen, in welchem Ausmaß und welcher Form Konzepte der Sozialraumorientierung, insbesondere im Bereich der Jugendhilfe, durch die Bezirke aufgegriffen bzw. entwickelt und als Grundlage für die Hilfeplanung vor Ort umgesetzt worden sind. Dabei sollen folgende Fragestellungen und Kernbereiche genauer untersucht und dargestellt werden:
Vorgaben und Ziele des Senats in Zusammenhang mit der Sozialraumorientierung und die Rezeption und Umsetzung durch die Bezirke
Stand der Entwicklung bedarfsgerechter Hilfen mit ergebnisorientierter Zielsetzung und des Aufbaus effektiver Hilfesysteme unter Einbeziehung lokaler Ressourcen.
Stand der Vernetzung der Jugendhilfe mit Angeboten anderer Institutionen und Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, als auch mit Trägern der Bildungs-, Kultur- und Nachbarschaftsarbeit.
Stand der Maßnahmen der Jugendhilfeplanung im Bereich der Controlling- und Qualitätsentwicklungsmaßnahmen.
Schätzungen und Prognosen der Bezirke hinsichtlich möglicher Einsparvolumina im Zusammenhang mit der Umsetzung sozialraumorientierter Jugendhilfemaßnahmen.
Mittelfristiges Programm zum Standortmarketing für die Stadt Berlin und die Region Berlin-Brandenburg
Der Senat wird aufgefordert, ein mittelfristiges Programm zum Standortmarketing für die Stadt Berlin und die Region auszuarbeiten. Im Rahmen dieses Programms sollen wichtige Großveranstaltungen sowie andere bedeutsame Veranstaltungen dazu genutzt werden, durch begleitende Aktivitäten auf die städtischen und regionalen Standortvorteile in den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Wirtschaft, Kultur und Medien (Musikbranche) hinzuweisen und die spezifischen Stärken herauszustellen. Im Sinne von verstärktem Corporate Citizenship soll der Einbeziehung von Berliner Unternehmen, Einrichtungen und Verbänden – wie dem Landssportbund – großer Stellenwert eingeräumt werden.
Die Federführung bei der Umsetzung dieses Programms soll bei der Partner für Berlin GmbH liegen, die dabei vor allem mit der Berlin Tourismus und Marketing GmbH und der Messe Berlin GmbH zusammenarbeiten soll.
Der Senat wird aufgefordert, sich bei der Bundesagentur für Arbeit und der Regionaldirektion BerlinBrandenburg dafür einzusetzen, dass
1. die hochwertige berufliche Ausbildung und Berufsvorbereitung der Berufsbildungswerke erhalten bleibt,
2. bei der finanziellen Ausstattung der Berufsbildungswerke die unterschiedlichen Behinderungsarten der Auszubildenden und die örtliche Lage der Berufsbildungswerke Berücksichtigung finden und keine bundeseinheitlichen Verbleibsquoten gebildet werden,
3. auch weiterhin jungen Menschen mit Behinderungen eine ihrer individuellen Situation entsprechende Möglichkeit für die berufliche Erstausbildung geboten wird.
1. Den vom Senat von Berlin am 17. Dezember 2002 beschlossenen Ergänzungen des Landschafts-/Artenschutzprogramms wird zugestimmt.
2. Über die Wirksamkeit der Ausgleichsflächenkonzeption ist regelmäßig im Rahmen der Berichtspflicht gemäß dem Naturschutzgesetz Berlin dem Abgeordnetenhaus zu berichten.
3. Vor Inanspruchnahme eines Ausgleichsraumes bzw. einer Ausgleichsfläche sind Kriterien für die Aufwertungsbedürftigkeit und Aufwertungsfähigkeit festzulegen.
Der Senat wird aufgefordert, die Stiftung Topographie des Terrors in ihrer Arbeit, insbesondere in Bezug auf das pädagogische Angebot, zu unterstützen und Räumlichkeiten für den Übergangszeitraum bis zur endgültigen Fertigstellung des Neubaus zur Verfügung zu stellen.
Dem Abgeordnetenhaus ist über die konkrete bautechnische und finanzielle Zielplanung der Baumaßnahme des Dokumentations- und Begegnungszentrums Topographie des Terrors sowie über die Arbeitsfähigkeit der Stiftung in der Übergangszeit bis zum 31. März 2004 zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2004 über Stand und Probleme der Umsetzung des Facility-Management sowie sich daraus ergebende Konsequenzen für die Fortschreibung des Konzeptes zu berichten. Dabei soll insbesondere informiert werden,
wie der bisherige Stand bei der Effizienz- und Effektivitätssteigerung im Bereich des Facility-Managements einzuschätzen ist;
welche Lösungswege erschlossen wurden bzw. werden, um Einführungsschwierigkeiten bzw. eventuell noch nicht berücksichtigte Probleme zu beheben;
wie mit objektiv bedingten Ausnahmen von der Allgemeinen Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen (AllARaum) – z. B. durch regelmäßigen Publikumsverkehr, bei Hörsälen und anderen Unterrichtsräumen, bei denkmalgeschützten Gebäuden, bei älteren und überdimensionierten Verwaltungsgebäuden – umgegangen wird bzw. werden soll;
wie der für diese Wahlperiode beschlossene Personalabbau von 20 % der Stellen im ministeriellen Bereich und in allen nachgeordneten Einrichtungen bei der Umsetzung des Facility-Managements, insbesondere bei der Raumplanung, Berücksichtigung findet;
wie sich das im Rahmen des Facility-Managements entwickelte Anreizsystem bewährt hat, welche Erfahrungen bzw. eventuellen Probleme es bislang gab und welche Verbesserungspotenziale in solchen Fällen erschlossen wurden;
wie eine schrittweise Konzentration des FacilityManagements von Gebäuden der Hauptverwaltung in einer Hand geplant ist;