Zusammengefasst kann von einem nutzungsabhängigen Studienkonten- oder Studiencreditmodell ein deutlicher Anstoß zur Hochschulreform erwartet werden. Im Gegensatz dazu kann von Langzeitstudiengebühren keineswegs erwartet werden, dass diese Effekte eintreten. Im Gegenteil: Solche Gebühren habe eindeutig den Anreiz für die Hochschulen, die Studierenden – weil sie Zahlende sind – möglichst lange in der Hochschule zu halten.
Gleichzeitig ist in diesem Bericht ein Berechnungsmodell vorgestellt worden, das für die Übergangszeit eine fiktive Nachbildung der bereits zurückgelegten Semester vorsieht und das davon ausgeht, dass das Konto ab dem 15. Semester verbraucht ist und Studienleistungen dann ab diesem Zeitpunkt sozusagen nachgekauft werden müssen. Dabei gilt, dass 30 Credits – das entspricht in etwa dem durchschnittlichen Umfang für ein Semester – 500 € kosten.
Ich möchte wissen, ob Sie glauben, dass es gerecht ist, die Immatrikulationsgebühr, die es schon gibt, komplett in den Landeshaushalt fließen zu lassen und gleichzeitig immense Summen aus den Hochschulen herauszupressen.
Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Abgeordnete! Ich bin der Meinung – auch in Kenntnis anderer Teile des Haushaltes –, dass der Landeshaushalt in Berlin solche Dimensionen aufweist, dass eine solche Belastung, nämlich die Immatrikulationsgebühren dann eben auch in den Landeshaushalt einzustellen, gerechtfertigt ist.
Frau Staatssekretärin! Was tun Sie und Ihre Wissenschaftspolitiker dafür, dass nicht andauernd über die kalte Finanzpolitik bildungspolitisch vernünftige Regelungen torpediert werden?
Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Die Herausforderungen insgesamt sind im Hochschulbereich sehr komplex, und auch das Modell, wie wir es beschrieben haben – so sind auch unsere bisherigen Diskussionen mit den Hochschulen –, wird von den
2. Wie viele Hafttage wurden in diesem Zeitraum abgegolten, und welche Ersparnis, auch in Bezug auf die überbelegten Vollzugsanstalten, hat dies für den Berliner Haushalt gebracht?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dott! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2003 hat die Staatsanwaltschaft in 6 942 Vollstreckungsvorgängen die Tilgung durch freie Arbeit genehmigt. Das Gesamtvolumen der abzuarbeitenden Tagessätze betrug 314 702 Tagessätze. Bei uns wird nicht nach Geschlechtern unterschieden, so dass ich die Frage nicht mit einer Differenzierung nach Geschlechtern beantworten kann.
Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Abgeordnete! Sofern ich über meine Wissenschaftspolitiker verfügen sollte, was ich in der Tat nicht tue,
würden wir davon ausgehen, dass wir kalte Finanzpolitiker mit heißem fachlichen Herzen überzeugen würden.
Zwar bewegt sich die PDS inzwischen in Richtung der Studiengebühren, doch gibt es im Senat inzwischen eine Übereinkunft, was geschehen soll, wenn diese nicht eingeführt werden können? Was passiert dann mit den betreffenden 10 Millionen €? Müssen diese aus dem Wissenschaftsetat gegenfinanziert werden, oder wird das dann aus dem allgemeinen Haushalt ausgeglichen?
Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Die Frage stellt sich in dieser Form für uns nicht.
[Beifall bei der PDS – Dr. Lindner (FDP): Diese Antworten sind immer noch substanzhaltiger als die von Senator Flierl!]
Frau Staatssekretärin! Sie hatten intensiv darauf hingewiesen, welche Effizienzverbesserungen Sie durch diese Studienkonten erwarten. Wie bewerten Sie die Anreize für die Hochschulen, tatsächlich die Studienbedingungen für die Studierenden zu verbessern, wenn Sie gleichzeitig den Hochschulen den Anreiz geben, möglichst viele Langzeitstudierende zu produzieren, weil sie dadurch zusätzliche Einnahmen bekommen? – Nach Ihren Aussagen werden es ab 2006 sogar doppelt so viel Einnahmen sein, also zusätzliche 10 Millionen € für die Hochschulen. Wie wollen Sie angesichts dessen begründen, dass das gesamte System dazu führt, dass besser studiert wird, bessere Studienbedingungen herrschen und die Studierenden auch davon profitieren?
1. Wie viele männliche bzw. weibliche Straftäter wurden im vergangenen Jahr durch das Programm „Schwitzen statt sitzen“ in Berlin erfasst, und wie unterstützt der Berliner Senat den Bund in seiner Absicht, bei der Reform des Sanktionsrechts diese Möglichkeit zur Regel zu machen?
Zu dem zweiten Teil der ersten Frage: Der von der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sanktionenrechtes sieht als primäre Ersatzsanktion bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe jetzt die Leistung gemeinnütziger Arbeit vor. Berlin hat selbstverständlich wegen des großen Erfolges, den wir bisher mit dieser Methode gehabt haben, im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat diesen Gesetzentwurf unterstützt.
Zu Frage 2 – der Zahl der Hafttage, die in diesem Zeitraum abgegolten wurden: Nach Angaben der beauftragten Stellen – Soziale Dienste der Justiz, die Freie Hilfe e. V. und Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e. V. – wurden im Jahr 2003 insgesamt 156 989 Tagessätze getilgt und dadurch ebenso viele Tage Ersatzfreiheitsstrafe vermieden.
Die Entlastung der Justizvollzugsanstalten durch diese Maßnahmen ist beträchtlich. Rein rechnerisch ergibt sich – auf das Jahr 2003 gesehen – eine Entlastung von 320 Haftplätzen. Die durchschnittlichen Tageshaftkosten belaufen sich zwar im Jahr 2003 auf 81,43 € ohne Baukosten und 85,67 € mit Baukosten. Aber bei der Frage, welche Ersparnis im Vollzug durch die Ableistung freier Arbeit zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe eingetreten ist, legen wir diesen Tagessatz nicht zu Grunde, weil
Frau Senatorin! Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass wir den ersten Platz beim Modell „Schwitzen statt sitzen“ einnehmen, frage Sie aber, ob Sie mittlerweile Erkenntnisse darüber haben, was wir an Einsparungen erzielen könnten, wenn wir auch im Bereich der Zwei-Drittel-Entlassungen – hier nehmen wir regelmäßig den letzten Platz im Bundesdurchschnitt ein – den ersten Platz beziehungsweise einen respektablen Platz im Mittelfeld einnähmen.