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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Entspricht es den Tatsachen, dass die bisher durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport finanzierten drei Stellen für das Projekt „Schule & Sucht“ um mehr als die Hälfte gekürzt werden sollen, und wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?
2. Welche Auswirkungen haben diese Kürzungen auf die zukünftige Arbeit des Projektes „Schule & Sucht“ sowie die damit verbundene suchtprophylaktische Arbeit an Berliner Schulen für Schüler, Lehrer und Eltern und auf die laufende Mitarbeit beim Projekt „Gesunde Schule“?
Herr Böger! Sie verstehen sicher die Aufregung, denn in Ihrem Bereich existieren schon die mobilen Beratungsteams nicht mehr. Sehen Sie Möglichkeiten, die Aktivitäten auf dem Sachgebiet Suchtprävention ressortübergreifend zu verstärken, beispielsweise indem Sie an der Fachstelle für Prävention andocken, die von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz errichtet wurde? Wäre das eine Möglichkeit, das Gebiet inhaltlich zu verstärken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ratzmann! Wie Sie wissen, gehöre ich zu denen, die nicht nur Post beantworten, sondern die auch in den Knästen unterwegs sind, und da rede ich nicht nur mit den Inhaftierten, sondern auch mit den Beamten und dem Personalrat, weil man von beiden Seiten wissen muss, wie es ihnen geht. Deswegen stört mich ein bisschen, dass Ihre Rede vor allem auf die Finanzen abzielt. Wenn man darüber diskutiert, ob das Land Berlin
eine neue Justizvollzugsanstalt braucht, baut und finanzieren muss, muss man auch über Sinn und Aufgaben des Strafvollzugs an sich reden.
Seit über 30 Jahren vertritt das Bundesverfassungsgericht die Auffassung, dass es die Verfassung gebietet, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung des Gefangenen hin auszurichten. – Sie sind Jurist, Sie wissen das besser als ich. – Diesem verfassungsrechtlichen Vorrang hat der Gesetzgeber einhellig mit dem vor 25 Jahren in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetz dadurch Rechnung getragen, dass er in § 2 des Strafvollzugsgesetzes die Resozialisierung zum alleinigen Vollzugsziel erklärt hat. Übrigens beklagen sich die Inhaftierten vor allem darüber, dass das nicht genügend umgesetzt wird. Verfassungsrechtlich und gesetzlich ist das Resozialisierungsprinzip damit die oberste Richtschnur für die Gestaltung des Strafvollzugs im Allgemeinen und im Einzelnen sowieso.
Das ist heute ein Thema, bei dem nicht zu erwarten ist, dass hier Beifall aufbrandet, denn wir reden über den Umgang mit Menschen, die am Rand der Gesellschaft leben, von dieser am liebsten nicht wahrgenommen werden, aber trotzdem Teil derselben sind. So, wie der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dient, dient auch die Resozialisierung zugleich dem Schutz der Allgemeinheit. Das wird oft nicht so gesehen. Das Land Berlin muss auch zukünftig dafür Sorge tragen, dass dieses verfassungsrechtliche Gebot ungesetzt wird.
Die Senatorin für Justiz hat die Situation in den Strafanstalten eindringlich geschildert. Die ständig steigende Zahl der Überbelegung im Strafvollzug ist ein Dauerbrenner, auch bei uns im Rechtsausschuss. Zwar sind in den vergangenen Jahren und gerade auch in jüngster Zeit eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen worden, um die Belegungssituation insgesamt zu verbessern, aber aufhalten konnten diese Bemühungen den Trend steigender Gefangenenzahlen besonders im geschlossenen Männervollzug nicht – weder unter einem CDU-Justizsenator Diepgen noch unter dem grünen Justizsenator Wieland.
Insofern ist es schon ein starkes Stück, Herr Ratzmann, wenn Sie mit dem Titel Ihrer Großen Anfrage suggerieren, dass dann, wenn das Land Berlin eine neue Haftanstalt errichtet, das Ende der Resozialisierung eingeleitet werde. Das bedeutete umgekehrt, dass unter heutigen Bedingungen alles gut ist und alles besser wäre.
Wie kann man diesen Widerspruch auflösen? – Sicher, wir brauchen eine modernere Rechtspolitik. Wir wollen eine noch bessere Vollzugsplanung, bessere Bedingungen in den bestehenden Haftanstalten – da sind wir uns völlig einig. Wir halten am Ausbau der Vollzugslockerung fest, wir wollen den Anteil der vorzeitigen Entlassungen nach Verbüßung von zwei Dritteln erhöhen. Doch wie Sie wissen, entscheidet das die Strafvollstreckungskammer. Das heißt, die Entscheidung liegt bei unabhängigen Gerichten
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und nicht hier im Abgeordnetenhaus, und das ist auch gut so.
Kurz: Wir wollen alles dafür tun, dass die Strafgefangenen auch im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit erfolgreich resozialisiert werden.
Resozialisierung bedeutet aber auch, dass in der Art des Vollzugs keine über den Freiheitsentzug hinausgehende Übelzufügung liegen darf, Herr Ratzmann. Wenn etwa 260 Gefangene in Hafträumen untergebracht sind, die gerade einmal 5 Quadratmeter klein sind – Sie können sich zu Hause einmal vorstellen, wie viel das ist –, dann sehe sicher nicht nur ich darin eine über den Freiheitsentzug hinausgehende Übelzuführung.
Völlig inakzeptabel ist zudem die Tatsache, dass wir zusätzlich zurzeit 103 Gefangene haben, die verfassungswidrig, menschenrechtsunwürdig untergebracht sind.
Auch der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, Wolfgang Schröder – ich komme gleich da zu –, hält es für menschenunwürdig, wenn sich zwei Gefangene eine neun Quadratmeter große Zelle teilen müssen, in der die Toilette nur durch einen Vorhang abgetrennt ist. Nach seiner Auffassung führt die chronische Überbelegung zu Aggressivität und Gewalt im Knast.
Diese Besorgnis erregenden Zustände führen auch bei den Bediensteten zu Verunsicherung, zu Unmut und zu Demotivation. Wie Frau Schubert ist auch die Linksfraktion zu der Überzeugung gelangt, dass es eine Illusion ist, allein mit Haftvermeidungsmaßnahmen und vorzeitigen Entlassungen diesem Problem rasch beizukommen. Die dramatische Situation in den Berliner Haftanstalten ist allen im Hause vertretenen Fraktionen bewusst, und ich denke, der Mehrheit ist auch klar, dass wir mit den bisher zur Verfügung stehenden Möglichkeiten keine kurzfristige Entlastung im Strafvollzug erreichen werden. Nun führen die Grünen die demographische Entwicklung ins Feld und mahnen mit Blick auf diese Seriosität in der Prognose der Entwicklung der Gefangenenzahlen an. Gleichzeitig beklagen sie, dass es dazu keine wissenschaftliche Untersuchung gibt. Das ist so, aber es löst das Problem nicht. Viele Dinge kann man den Statistiken entnehmen, die da sind. Wir sehen die Ursachen für eine steigende Gefangenenpopulation auch woanders, z. B. in der gestiegenen Quote der Straftataufklärung, nicht zuletzt auch auf Grund besserer technischer und anderer Möglichkeiten. Darauf hat Frau Schubert bereits hingewiesen.
Einen ganz entscheidenden Faktor blenden die Grünen in ihrer Argumentation jedoch völlig aus. Seit 1992 wurde das deutsche Strafrecht mehr als vierzig Mal verschärfend ergänzt, vor allem zur Terrorismusbekämpfung und nach den Anschlägen am 11. September oder zur härteren Bestrafung von Sexualstraftätern.
Mehr jedenfalls! Die Zahlen können Sie den Mittwochszahlen entnehmen, die auch Sie, Kollege Ratzmann, genauso regelmäßig bekommen wie ich. – Die anderen Kollegen wissen vielleicht nicht, was Mittwochszahlen sind: Die Belegung der Justizvollzugsanstalten wird jeden Mittwoch gezählt, und diese Zahlen bekommen wir. Er meint das Lotto, da irrt er sich gerade.
Ich war bei den grundlegenden Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Unangemessen ist die Forderung des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder mit Bezug auf Sexualstraftäter: Lebenslang wegsperren!, hat er gefordert. Die nachträgliche Sicherheitsverwahrung bei erwachsenen Straftätern wurde unter der rot-grünen Bundesregierung beschlossen, Kollege Ratzmann. Unter der großen Koalition soll nun die nachträgliche Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter ermöglicht werden. Das kostet auch Platz.
Das wird kommen, warten Sie ab.
Härtere Strafen, längere Strafen, das ist der Geist, der die rechtspolitischen Debatten der vergangenen Jahre bis heute bestimmt. Von der Union bis hin zu den Grünen gibt es einen breiten Konsens, der diesen Geist in Taten umsetzt. Kritiker sehen in der Verschärfung des Strafrechts lediglich Populismus und Annäherung an das USamerikanische Strafrecht, das immer härtere Strafen zulässt. Wenn entsetzliche Straftaten begangen werden, wenn durch reißerische Berichterstattung die Bevölkerung verängstigt wird, ist es nicht selten so, dass der Politikbetrieb ebenso irrational reagiert und der Politik nur die Verschärfung des Strafrechts einfällt. Dies äußert sich nicht nur in starken Worten, sondern mündet oft auch in aktionistischer Gesetzgebung. Ich kann nicht erkennen, dass sich in absehbarer Zeit etwas daran ändert. Ich rede einfach über die Tatsachen, Kollege Ratzmann,
da können Sie noch so oft die gleiche Frage stellen. – Daher müssen wir uns auch für die Zukunft darauf einrichten, dass die Gefangenenzahlen steigen. An unserer Auffassung, resozialisierende Maßnahmen, konkrete Behandlungspläne, schnellere Planung innerhalb der Einweisungsabteilung, ausreichende Bereitstellung von Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, ständige Überprüfung der Vollzugsplanung mit dem Ziel vermehrter Gewährung von Lockerung, mehr Zweidrittelentlassungen, ausreichende Möglichkeiten für rechtzeitige Drogentherapien und andere Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, so rasch und so sicher wie möglich entlassen zu können, hat sich nichts geändert. Auch die Stärkung der freien Träger halten wir weiter für ein ganz wichtiges Ziel. Wir unterstützen diese Arbeit.
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Allerdings halten wir es nicht mehr für tragbar, allein auf diese Maßnahmen zu vertrauen und die derzeitigen Zustände in unseren Haftanstalten auf Dauer zu tolerieren. Der Neubau wird noch einige Jahre auf sich warten lassen, Jahre, in denen sowohl die Bau- als auch andere Pläne in einem transparenten Verfahren von uns begleitet werden müssen. Bis dahin unterliegen alle diese Aufgaben wie bisher unserer kritischen Aufmerksamkeit. Übrigens haben wir auch im Rechtsausschuss ein Baugutachten beschlossen und warten auf die ersten Zahlen.
Das Geld fließt doch noch gar nicht, es wird doch noch gar nicht gebaut, Herr Ratzmann. Es ist Ihre und unsere Verantwortung, darauf Einfluss zu nehmen, damit das, was wir wollen, am Ende dabei herauskommt.
Mit dem Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Großbeeren, die dann auch neu einzustellendes Personal braucht – da bin ich auch Ihrer Meinung, natürlich muss mehr Personal eingestellt werden und kann das vorhandene nicht ausgedünnt werden –, verbinden wir die Hoffnung, die Haft- und Resozialisierungsbedingungen dauerhaft und nachhaltig zu verbessern. Wir sehen auch die Möglichkeit, dann in den meist über 100 Jahre alten Haftanstalten in Berlin Entlastung dahin gehend zu erreichen, endlich wieder zur Einzelbelegung zurück zu kommen. Selbst wenn, wie wir hoffen, die Belegungszahlen sinken, ist der Neubau auch als Ersatzbau für die Uraltbauten z. B. in Tegel denkbar und sinnvoll.
Es hat wenig Sinn, Realitäten nicht anzuerkennen. Die bundesrepublikanische Rechtspolitik darf jedoch ruhig kritisch hinterfragt werden, finden wir. Eines aber sollten wir nicht vergessen: Ungeachtet finanzieller und organisatorischer Schwierigkeiten hat der Staat den Vollzug so auszustatten, wie es zur Realisierung des Vollzugsziels erforderlich ist. Für Berlin bedeutet das, dass wir am Neubau in Großbeeren wohl nicht vorbeikommen werden. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Mutter weiß ich, dass Geduld besser ist als lautes Schreien. Aber als Lehrerin habe ich die Erfahrung gemacht, dass auch nach mehrmaliger Wiederholung nur der lernt, der zuhört und ehrlich an Auseinandersetzungen interessiert ist – im Unterschied zu Ihnen, Herr Gram. Sie scheinen überhaupt kein Interesse an der Lösung dieses Problems zu haben. Ich bin als Mitglied des Rechtsausschusses bestürzt über so viel Unverfrorenheit, mit der ein kompliziertes Sachthema von der CDU als Wahlkampfthema missbraucht wird. Sie haben es noch nicht einmal beschönigt. Sie sprachen selber vom Wahlkampf.
Dieses Thema ist viel älter, als Sie vielleicht wissen. Nach den Geschehnissen im Jahr 2000, die von Herrn Schruoffeneger bereits erläutert wurden, gab es einen Antrag der PDS mit der Forderung nach einer solchen Ambulanz. Im Jahr 2001 gab es eine Anhörung im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung. Damals hörten wir Herrn Prof. Kröber, der sagte, das Thema Sexualstraftäter garantiere das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit. Als forensischer Psychiater habe man dabei immer das gewisse Unbehagen, dass das eigentliche Problem, das bei einem großen Teil der Fälle vorliege, nämlich die Tatsache, dass es sich um Gewalttaten handele, vernachlässigt werde. – Herr Gram, Sie hören schon wieder nicht zu: Wozu das ganze Theater, wenn Sie sich nicht informieren wollen?
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Ich beziehe mich auf die letzte Anhörung, die erst vor ein paar Wochen stattgefunden hat: Der ärztliche Leiter des Maßregelvollzugs, Dr. Bayerl, sagte, dies könne zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Zu denen, die wie Sie im Ausschuss agierten, sagte er, er müsse das Bild zurechtrücken, denn als Nachsorgeeinrichtung für Leute, die über Jahre hinweg in der sozialtherapeutischen Anstalt in Tegel fachgerecht behandelt wurden, für Leute, die Freigang, dann Urlaub hatten und irgendwann entlassen wurden, wäre die Ambulanz an diesem Ort geeignet. Er sagte Ihnen auch, dass in Tegel 1 800 Personen untergebracht sind, von denen täglich bis zu 200 hinaus- und hineinge
hen. Es ist nicht so, dass alle im geschlossenen Vollzug sind. Sie müssten in der unmittelbaren Umgebung eine enorm hohe Delikthäufigkeit haben. Das ist aber nicht der Fall und widerspricht allen Erfahrungen. Wie Sie wissen, hatten wir auch den Leiter des Dezernats für Sexualdelikte beim Landeskriminalamt Berlin in der Anhörung, Herrn Knecht, der sagte, in Berlin gebe es sei Jahren – ohne dass es in der Öffentlichkeit großartig bemerkt worden sei – eine Vielzahl von Therapieformen. Es gibt unterschiedliche Einrichtungen in verschiedenen Bereichen der Stadt. Tagein, tagaus begeben sich Sexualstraftäter dorthin, um Therapien in Anspruch zu nehmen.
Auf die Frage, wie hoch die Delikthäufigkeit in Tegel sei, gab Herr Knecht eine schockierende Antwort: In den Jahren 2003 und 2004 gab es in dem entsprechenden Gebiet 24 Sexualstraftaten unterschiedlicher Schwere. Alle stöhnten im Ausschuss auf, Herr Gram. Und dann sagte Herr Knecht, dass lediglich fünf dieser Straftaten in der Öffentlichkeit stattgefunden hätten. Alle anderen Straftaten hätten hinter verschlossenen Türen stattgefunden, da es sich fast immer um Beziehungstaten handele. Dies scheint mir ein Problem zu sein! Die Öffentlichkeit sollte sich viel aufmerksamer um die Gewalt hinter den Wohnungstüren kümmern. Dort lohnt sich Aufklärung und persönlicher Mut. Dort liegt ein hohes Potential an Verbrechensprävention brach. Liebe Eltern und Kollegen! Wenn Sie die Debatte heute ermutigt, auf diesem Gebiet aktiv zu werden, dann hätte sie wenigstens einen Sinn gehabt. – Danke schön!
Herr Steffel, Sie sind doch von diesem Thema völlig unbeleckt.
Aber schockiert können Sie bei dem Thema gerne sein. – Herr Prof. Kröber sagte weiter:
Ich bin mit Herrn Beier
der jetzt auch wieder in der Zeitung steht –
durchaus der Meinung, dass wir eine ganze Reihe von Strafentlassenen oder aus dem Maßregelvollzug entlassenen Menschen haben, denen eine spezifisch auf ihre Straffälligkeitsproblematik ausgerichtete Weiterbehandlung gut tun würde. Die Rückfallquote könnte weiter gesenkt werden.
Das war im Jahr 2001.
Das Thema wurde auch von den Senatsverwaltungen behandelt. Es gab eine Reihe Zwischenberichte. In dem siebten Bericht wurde bereits beschrieben, wie die Straftäterambulanz aussehen soll. Jeder, der sich über das Thema informieren wollte, konnte die Entwicklung und die Arbeit der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
Herr Schruoffeneger sprach die Ausschreibung bereits an. Schließlich wollte die Justiz das Problem bearbeiten und beschloss, es selbst zu machen. Sie suchten nach Orten, und letztlich wurde in Tegel der sinnvollste Ort gefunden. Als in diesem Jahr endlich die Eröffnung der forensisch-therapeutischen Ambulanz mit Termin und Ort mitgeteilt wurde, ging ein Geschrei los. Dabei war das gar keine Neuigkeit. In der Presse war es genauso: Eltern wurden instrumentalisiert, und den ganzen März wurde Theater gemacht. Und wieder fand eine Anhörung im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung statt. Die Eltern kamen zu Wort; Experten trugen ihre Meinung vor, und trotzdem meint die CDU, den heutigen Schließungsantrag vorlegen zu müssen. Aktionismus lenkt auch in Wahlkampfzeiten ab. Aber wovon wollen Sie ablenken? Haben Sie nicht andere und wichtigere Themen? – Der Standort wurde von den Experten als geeignet empfunden. Warum streiten Sie darüber?
Danke schön! – Ich habe eine Frage an Frau Knake-Werner. – Vor einem Jahr haben wir in Berlin Drogenkonsumräume eingerichtet. Das hat im Vorfeld allerlei Komplikationen gegeben. Jetzt, in dieser Woche, existieren sie ein Jahr. Was lässt sich zum Erfolg oder zum Misserfolg sagen?
Frau Knake-Werner! Sie wiesen schon auf die Befürchtungen hin, die besonders durch die CDU unter die Leute gebracht worden waren. Aus diesem
Sen Dr. Körting
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Grund wurde damals ein Runder Tisch dort eingerichtet. Was ist aus diesem Runden Tisch geworden?
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Was sind die Rahmenbedingungen und die Zielsetzungen der Initiative des Kultursenators und der Berliner Bühnen, Inhaberinnen und Inhabern von Sozialkarten, verbilligte Tickets für Opern, Theater und Konzerthäuser anzubieten?
2. Wie bewertet der Kultursenator das so genannte Wiener Spendenmodell?
Herr Senator! Ich begrüße diese Initiative, zumal ich gehört habe, dass die Kindertheater auch dabei sind. – Haben Sie daran gedacht, die Informationsmöglichkeiten auch über die entsprechenden Ämter bekannt zu machen, um die Begünstigten darüber zu informieren, da damit zu rechnen ist, dass sich der begünstigte Personenkreis auf Grund seiner Finanzlage zum Teil weder Internet noch Zeitungen leisten kann?
Ich frage den Senat:
1. Wie viele männliche bzw. weibliche Straftäter wurden im vergangenen Jahr durch das Programm „Schwitzen statt sitzen“ in Berlin erfasst, und wie unterstützt der Berliner Senat den Bund in seiner Absicht, bei der Reform des Sanktionsrechts diese Möglichkeit zur Regel zu machen?
Danke, Frau Senatorin! – Welchen Platz nimmt Berlin bei der Methode „Schwitzen statt sitzen“ im Bundesdurchschnitt ein, und sehen Sie noch Reserven?
Frau Senatorin! Sie haben eben bereits die freien Träger und die sozialen Dienste der Justiz genannt. Welche Bedeutung messen Sie deren Arbeit in Bezug auf die psychosoziale Begleitung der Verurteilten bei?
Herr Senator! Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass sich die Gegendemonstranten vor allem aus jüngeren Jahrgängen zusammengesetzt haben – wie auch dieses Bündnis „Bunt statt Braun“, das übrigens ein freier Jugendzusammenschluss ist?
Eine kleine Nachfrage: Gibt es nach den bisherigen vier Wochen bereits Erfahrungen, dass die Befürchtungen, dass die Drogenszene gerade zu diesem Bus gezogen wird, berechtigt sind?
Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Knake-Werner: Wir haben vor einiger Zeit mit Freude den Drogenbus in Betrieb genommen. Nun gibt es in der Presse eine kleine Welle über den Standort vor der Apostel-Paulus-Kirche. Ich hätte gern Ihre Beurteilung der Situation.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ströver! Ich weiß nicht, gegen wen Sie kämpfen. Sie konnten tatsächlich sicher sein, mit so einem Antrag inhaltlich auf eine breite Zustimmung zu treffen. Das hat sich, glaube ich, in der Ausschussdiskussion auch deutlich gezeigt. Allerdings heißt das nicht, dass man in der Methodik der Sache gleicher Meinung sein kann. Und deswegen kritisiere ich Ihre Unterstellung, die in der Begründung Ihres Antrags – das habe ich im Ausschuss schon gesagt – zum Tragen kommt und den Senator trifft. Sie kennen ganz bestimmt seinen Artikel, den er unter der Überschrift „Falscher Jubel und bigotte Verdammnis“ geschrieben hat und der folgendermaßen beginnt:
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Vieles im Zusammenhang mit den Verbrechen der Vergangenheit und persönlicher Verantwortung bedarf der Auseinandersetzung viel stärker, als es im öffentlichen Bewusstsein stattfindet, da bin ich völlig Ihrer Meinung. Das sage ich auch im Hinblick auf antisemitische und neonazistische Äußerungen der letzten Zeit und auch
als Nachfahre einer Familie, die zu 90 % ausgelöscht wurde. Eine große Familie war das, mein Großvater war einer von 18 Geschwistern. Vielleicht kann hier die Diskussion um die Präsentation der Flick-Sammlung förderlich sein. Sie muss aber weit über diesen Rahmen hinausgehen, sie muss tiefer gehen. Wir können hier keine Stellvertreterdebatte führen. Wir sollten uns hüten vor der Nähe zum Ablasshandel.
Danke schön! – Ich möchte Frau Knake-Werner fragen. – Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit der Einrichtung von Drogenkonsumräumen im Zusammenhang mit der neuerlichen Kampagne in der Presse, und wie weit ist der Arbeitsstand inzwischen? – Wir sind ja dabei, sie einzurichten.
Da das Gesamtprojekt zu betrachten ist: Ist auch die Sache mit dem Drogenbus inzwischen auf den Weg gebracht? – Es hing noch ein bisschen daran, dass der Standort Moabit geklärt werden musste.
Danke schön, Herr Präsident! Ich habe eine Frage an Frau Schubert! Da der Beginn der Umstellung auf digitales Fernsehen in Berlin unmittelbar bevorsteht und es in den Justizvollzugsanstalten nach wie vor große Unruhe über zukünftige Fernsehmöglichkeiten gibt, möchte ich gern wissen, wie weit die Schaffung der materiellen Möglichkeiten dort inzwischen gediehen ist und wann mit dem Abschluss zu rechnen ist.
Die Frage ist spontan, weil sie im Moment brennt. Im Rechtsausschuss haben wir schon häufig darüber gesprochen. Ich habe trotzdem eine Nachfrage: Wie werden die Insassen über den Fortgang der Dinge informiert – dann brauchten sie nicht immer uns zu fragen –, und gibt es schon eine Aufstellung darüber, was das am Ende alles kosten wird?
Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Themen, die heute für die Aktuelle Stunde von den anderen Fraktionen vorgeschlagen werden, sind sicher vor allem aus bundespolitischer Sicht von großer Bedeutung. Über die Kitas haben wir erst vor kurzem diskutiert, die anderen Themen bleiben auch weiterhin im Gespräch, weil es einfach notwendig ist. Wir aber haben heute ein Thema vorgeschlagen, das auch aus Berliner Sicht notwendig besprochen werden sollte.
Die Presse kommentiert dies nicht etwa mit einem Schrei der Entrüstung, wie es die konservative Politik angedroht hat, sondern es wird zum Beispiel getitelt: „Mitmenschlich“. Die heutige Aktuelle Stunde bietet nun die Möglichkeit, ganz aktuell und frisch der Öffentlichkeit diese Senatsentscheidung zu erläutern und damit vor allem den Platz von Drogenkonsumräumen im Gesamtspektrum der Drogenhilfeangebote gebührend darzustellen. Immer noch gibt es viele unklare Ängste, die oft auch auf Unkenntnis beruhen. Wir hoffen sehr, dass nun zügig an den begonnenen Maßnahmen gearbeitet wird, damit die praktische Umsetzung im beabsichtigten Zeitrahmen erfolgen kann. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Mit der in dieser Woche vom Senat erlassenen Rechtsverordnung für den Betrieb von Drogenkonsumräumen hat der Senat die Voraussetzung geschaffen, das in Berlin bestehende Drogenhilfeangebot noch differenzierter vorzuhalten.
Um die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, von manchen auch Fixerstuben genannt, gibt es seit mehreren Jahren eine teilweise sehr kontrovers geführte Debatte. Auch hier im Abgeordnetenhaus haben wir darum gestritten. Übrigens bedauere ich sehr, dass besonders die konservativen Fraktionen nur knapp vertreten sind, weil sie immer wieder ideologischer Widerpart in dieser Debatte waren. Nur wenn es dann um die Sachdiskussion geht, sind sie nicht da.
Wir kommen gleich darauf. Besonders die CDU natürlich. – Auch hier in Berlin im Abgeordnetenhaus reden wir nicht zum ersten Mal darüber. Bereits vor zwei Jahren, als auf Bundesebene der rechtliche Rahmen für die Länder geschaffen wurde, gab es von der PDS und auch von den Grünen Initiativen zur Einrichtung von Drogenkonsumräumen hier in Berlin. Seitdem wurde vor allem von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, nahezu ein Glaubenskrieg um diese Frage geführt. Während wir im Parlament Argumente austauschten, Anhörungen abhielten und teilweise ideologische Grabenkämpfe austrugen, haben andere Städte wie Frankfurt am Main und Hamburg bereits gehandelt. Dort wurden Drogenkonsumräume eingerichtet, und wie die Bilanz zeigt, ganz überwiegend gute Erfahrungen damit gemacht.
Quatsch, sagt jemand, der keine Ahnung hat. –
Wenn in Berlin der Bund der Kriminalbeamten die Fixerstuben als einen „drogenpolitischen Offenbarungseid“ bezeichnet und darauf hinweist, dass „das Drogenproblem nicht nur aus ein paar schwerstabhängigen Altfixern, sondern auch aus einer Masse von Jugendlichen besteht, die sich bei Partys mit Designerdrogen vollpumpen“, dann haben Sie einen sehr einseitigen Blick auf diese Problematik. Selbstverständlich ist das oberste Anliegen der Politik die Aufklärung, Prävention und Erziehung der Jugend in dem Sinne, dass sie selbständig Alternativen wählen kann und auch in die Lage versetzt wird, die Folgen ihres Tuns abzuschätzen. Diesem Ziel kommt man aber mit Verboten und Kriminalisierung nicht näher, wie die Entwicklung der letzten Jahre ganz deutlich zeigt.
Die Anerkennung von Drogensüchtigen als Kranke und ihre entsprechende Betreuung ist ganz gewiss keine Aufforderung zum Drogenkonsum! Da spielen andere Faktoren eine Rolle. Wer weiß denn noch, wann und warum er sein erstes Bier getrunken hat? Am Biertisch lassen sich
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Die Koalitionsparteien werden eine moderne und wirksame Drogenpolitik unterstützen. An Brennpunkten, an denen Drogenprobleme soziale Probleme nach sich ziehen, sind zur Problemlösung regionale Konzepte unter Einbeziehung aller Beteiligten neu zu entwickeln. Suchtpolitik wird nur durch enge Verbindung von Suchtprävention, ausstiegsorientierten Hilfen, Substitution, Gesundheitshilfen sowie der konsequenten Bekämpfung von Handel und Schmuggel erfolgreich sein. Zu einem solchen Konzept gehören auch Drogenkonsumräume.
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Dieser Text zeigt unseren drogenpolitischen Ansatz. Hier geht es nicht um die heftigen und verbissenen ideologisierten alten Kämpfe, sondern um die Einbettung einer neuen Facette in ein Geflecht von vernünftigen und zeitgemäßen Maßnahmen, die dem Ziel dienen, sich vor allem präventiv und gesundheitspolitisch der vorhandenen Realität zu stellen. Die restriktive Politik der vergangenen Jahre mit ihrer Kriminalisierung von Drogengebrauchern hat keine wesentlichen Veränderungen der von vielen beklagten Situation gebracht. Klagen tun alle, neue Vorschläge gibt es nur ganz wenige. Ganz im Gegenteil, diese Politik hat immer neue Probleme geschaffen und Problemlösungen regelrecht verhindert. Die PDS hatte auch als Erfahrung aus vielen parlamentarischen Aktivitäten darauf gedrängt, dass sich in Berlin endlich etwas bewegt in den drogenpolitischen Ansätzen. Die Fixerstuben sind dabei nur eine Erweiterung. Wir können uns auch einen anderen Umgang mit Cannabis als Medizin vorstellen,
locker Sucht und Folgen zerreden. Sie kennen vielleicht die Fixer aus Ihrem Park um die Ecke oder Sie leben in einer günstigen Gegend, wo Sie diesen verelendeten Ge stalten nicht begegnen müssen. Auch deswegen denke ich, dass dies ein Problem nicht nur derjenigen selber ist, die krank sind, sondern auch derjenigen, die dort in der Umgebung wohnen, und dieses neue Angebot kann auch für die Anwohner eine Lösung bringen.
Kriminalisierungs- und Ausgrenzungskonzepte haben uns bisher nicht die erwarteten Erfolge gebracht. Daher ist es richtig, durch die Einrichtung von Drogenkonsumräumen zu versuchen, Schwerstabhängige besser als bisher zu erreichen. Fixerstuben sind zunächst nichts anderes als die erweiterte und verbesserte Form der früheren Gesundheitsräume. Die gab es ja schon. Neben der ursprünglichen Absicht, durch die kostenlose Abgabe von sauberem Spritzbesteck an Abhängige Infektionen mit Krankheiten wie z. B. Aids oder Hepatitis zu verhindern, werden nun auch ständige ausstiegsorientierte Beratungen und Behandlungsmaßnahmen angeboten. Durch sofortige medizinische Hilfeleistungen können Zwischenfälle verhindert werden.
Drogenkonsumräume sind auch keine rechtsfreien Räume. Drogen werden nicht abgegeben, und den Trägervereinen wird auferlegt, Kontakt mit der Polizei zu halten, um Straftaten wie den organisierten Drogenhandel einzudämmen. Die erste Einrichtung dieser Art wurde 1994 in Frankfurt eröffnet. Viele wissen es gar nicht, manche denken, dass Berlin hier Vorreiter wäre.
Ja, nicht die Fachleute natürlich. Die denken das nicht. – Mit großem Erfolg gibt es das in Frankfurt. Mittlerweile gibt es in Deutschland 13 solcher Angebote. Durch die Rechtsklarheit gibt es auch die Möglichkeit von einheitlichen Standards. Hamburg hat als erstes Bundesland Fixerstuben für rechtens erklärt. Allein dort gibt es 7 Räume mit insgesamt 50 Plätzen, in denen sich täglich etwa 1 000 Schwerstabhängige unter hygienisch einwandfreien Bedingungen mitgebrachte Drogen verabreichen. Während die Zahl der Drogentoten bundesweit zunahm, ging sie in Hamburg spürbar zurück. Eine solche ausstiegsorientierte Einflussnahme zeigt Wirkung. Man muss die Klienten aber erreichen, und das wird in dieser Form besser möglich sein.
Die Debatte um die Fixerstuben erinnert mich auch an die Debatte, die wir vor einigen Jahren um die Vergabe von Spritzbestecken in den Justizvollzugsanstalten hatten. Es gab auch dort einen Aufschrei, auch viele Vorbehalte, vor allem auch der Justizbeamten selbst. Es bewegt sich immer in einer gewissen Grauzone. Nun ist dieser Modellversuch 4 Jahre lang gelaufen. Natürlich sind die Vorbehalte nicht alle ausgeräumt. Aber die Erfolge dieses Versuchs zeigen doch, dass es sich gelohnt hat und dass an dieser Stelle hier auch weitergemacht werden kann. Hepatitisinfektionen sind zurückgegangen, auch andere Folgen von illegaler Weitergabe von Spritzbesteck konnten gesenkt werden oder sind nicht mehr vorhanden.
In der Koalitionsvereinbarung heißt es unter der Überschrift „Suchtprävention“:
mit den Festlegungen zum Umgang mit Cannabis überhaupt. Da könnte man eigentlich von „Grün“ auf der Bundesebene einiges erwarten – na, mal sehen.
Mit der Entscheidung auf Bundesebene wurde die Möglichkeit gegeben, die z. B. in Hamburg, Hannover, Frankfurt am Main und Saarbrücken zum Teil schon seit 1994 existierenden Fixerstuben oder Druckräume oder Gesundheitsräume aus der rechtlichen Grauzone zu befreien und die guten Erfahrungen in anderen Städten anzuwenden. Mit der nun auch in Berlin vorhandenen Rechtsverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Hilfen für langjährige, gesundheitlich verelendete Drogenabhängige getan. Auch in diesem Zusammenhang muss der gesundheitliche und psychosoziale Aspekt besonders hervorgehoben werden.
Diese Maßnahmen, die jetzt in der Praxis umgesetzt werden können, sind eng verzahnt mit Beratungen an der Basis sozusagen. Es gibt in Kreuzberg-Friedrichshain, wie Sie wissen, schon langjährig die sogenannte Druckrauminitiative, wo auch parteiübergreifend vor Ort an diesem Problem gearbeitet wurde. Schon lange haben BVVen in dieser Stadt Beschlüsse darüber gefasst, dass sie in ihren Bezirken eine solche Einrichtung wollen und dass sie sie
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Wir haben keine offene Drogenszene, auch das ist die von Ihnen eingeforderte Realität. Aber ich will das Hamburger Beispiel, Frau Dott, gern aufnehmen. Wir haben vorhin hier ganz kurz in einem bilateralen Techtelmechtel über Zahlen gesprochen. Nachdem in Hamburg 1994/95 zunächst drei als Gesundheitsräume bezeichnete Einrichtungen eröffnet wurden, hat man dort den seither eingeschlagenen Weg fortgesetzt. In den Folgejahren wurden stetig neue Fixerstuben eingerichtet und die Zahl der Konsumplätze erheblich erhöht. Ende 2000 gab es bereits acht solcher Einrichtungen. Das Ziel der Drogenpolitik des damaligen Senats war die Eindämmung der besonders problematischen offenen Drogenszene in Hamburg. Statistische Zahlen aus den eben genannten Zeiträumen belegen allerdings das Scheitern dieser Politik auf erschreckende Weise. Denn die polizeiliche Kriminalstatistik wies für Hamburg einen Anstieg der festgestellten Drogendelikte von 10 558 im Jahr 1996 auf 13 101 im Jahr 1999 auf. Dies entspricht einem Anstieg von 25 %. Mir hat weder in den Ausschüssen noch heute hier im Plenum jemand erklären können, warum diese negativen Begleiterscheinungen ausgerechnet für Berlin nicht zutreffen sollen.
Dabei ist es eine gesicherte polizeiliche Erkenntnis, gerade eben auch aus Städten mit Erfahrungen in Sachen Fixerstuben wie Hamburg, Frankfurt am Main, Saarbrücken oder Hannover – Sie selbst haben sie genannt –, dass sich im Umfeld von Drogenkonsumräumen quasi regelmäßig aggressive Dealerszenen entwickeln, die die öffentliche Sicherheit gefährden und das Sicherheitsgefühl der Anwohner im Bereich dieser Drogenräume stark beeinträchtigen. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass es konzentriert um diese Räume herum aus sogenannten Konkurrenzgründen zu Gewalttaten zwischen den Dealern kommt. Es ist eine weitere polizeiliche Erkenntnis, dass es innerhalb dieser Einrichtungen ebenfalls zu Gewalt kommt, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass in diesen Drogenkonsumräumen auch Kokain- und Crack-konsumenten auftauchen, die durch ein sehr aggressives Verhalten gekennzeichnet sind. Hinzu kommt, dass sich insbesondere obdachlose Heroinabhängige oftmals im Nahbereich der Fixerstuben aufhalten. Damit tragen sie letztlich indirekt, so jedenfalls eine weitere polizeiliche Erkenntnis, Beschaffungskriminalität in die räumliche Umgebung von Fixerstuben.
da für sinnvoll halten. Diese Vorbesprechungen werden inzwischen auch in einer praktischen Arbeitsgruppe fortgeführt. So sollte eigentlich Politik umgesetzt werden. Auch die Einwohnerinitiative vom Kotti beispielsweise ist interessiert an der Lösung ihres Problems. Wir denken, dass jetzt alle Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind, dass die Maßnahmen zügig umgesetzt werden können. Ein Bus soll angeschafft werden. Feste Standorte sind im Gespräch und auch inzwischen materiell untersetzt. Wir sind sehr froh und hoffnungsvoll, dass im Frühjahr des kommenden Jahres die Dinge dann auch so umgesetzt werden können, wie sie jetzt geplant sind. Ich denke, es ist an der Zeit, all den Engagierten, die sich bisher damit befasst haben, vor allem auch den Initiativen, viel Erfolg zu wünschen und vor allem auch den Betroffenen endlich die Möglichkeit einzuräumen, dass ihnen wirksam geholfen werden kann. – Danke schön!
Danke, Herr Präsident! – Ich möchte die Senatorin für Gesundheit und Soziales nach den Impfproblemen fragen. – Wie hält es Ihre Senatsverwaltung mit der Sicherstellung des ausreichenden Impfschutzes für die Mitglieder der Ersatzkassen? Die Vertragsverhandlungen mit der KV sind ja zunächst gescheitert. Das beunruhigt besonders auch Senioren. Patienten werden momentan in den Praxen aufgefordert, ihre Impfungen, wenn sie sie denn brauchen, bar zu bezahlen. Mir liegt ein solches Schreiben vor.
Ich kann diese Situation, in der sich Patientinnen und Patienten im Moment befinden, nur missbilligen, denn es wird letztlich auf ihrem Rücken ausgetragen. Deswegen frage ich: Stehen die Verhandlungen aus Ihrer Sicht vor einem baldigen Abschluss, damit dieses Problem für die Mitglieder der Ersatzkassen wieder in der gewohnten Weise gelöst sein wird?
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, wann die Überstellung der in der Türkei wegen eines Drogendelikts verurteilten Andrea Rohloff nach Berlin erfolgt?
2. Kann man davon ausgehen, dass Andrea Rohloff ihre Reststrafe in der Jugendstrafanstalt verbüßen wird, und wie schätzt der Senat die Chancen zur Fortsetzung der an der Best-SabelSchule begonnenen Ausbildung zur kaufmännischen Assistentin ein?
Frau Senatorin! Sind das Auswärtige Amt oder die türkische Botschaft in diesen Überstellungsakt einbezogen? Steht der Senat mit diesen Institutionen in Verbindung? ˜Und ich frage, ob Ihnen bekannt ist, dass ein Gnadengesuch eines Vereins für Kinder- und Jugendarbeit an die Senatsverwaltung geschickt worden ist, ist das bei Ihnen eingetroffen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorwegschicken, dass ich großes Verständnis dafür habe, dass die CDU-Fraktion sich für ein schönes neues Gefängnis interessiert.
Aber ich glaube, dass das nicht der Grund ist, weshalb wir uns heute wieder mit einem Antrag befassen müssen, der schon im Rechtsausschuss nach ausführlicher Diskussion abgelehnt worden ist, der aus dem Hauptausschuss mit einer Ablehnung zurückkommt und trotzdem von Ihnen wieder aufgerufen worden ist. Ich weiß nicht, was an zusätzlichen Argumenten noch gesagt werden soll. Offensichtlich hören Sie nicht zu. Herr Braun hat heute auch nichts Neues von sich gegeben, so dass es wirklich schwierig ist, immer wieder das Gleiche zu wiederholen.
Ich weiß nicht, was ein Neubau soll, zumal es sich herumgesprochen hat, dass auch der Nebenbei-Justizsenator Diepgen dieses Projekt schon ganz leise beerdigt hatte. Denn auch schon zu seiner Herrschaftszeit wurde zwar viel darüber geredet, aber wenig oder genau genommen gar nicht gehandelt. Aus diesem Grunde geht der Vorwurf an Sie zurück.
Aus meiner Sicht gibt es noch andere Gründe als nur die Finanzen, einen Neubau abzulehnen. Gerade weil die Überbelegung im Strafvollzug nicht zu leugnen ist – da sind wir uns alle einig –, muss man fragen: Gehören wirklich alle, die im geschlossenen Vollzug sitzen, unbedingt hinein? Es sind auch Fragen der Rechtspolitik, die neu zu stellen und flexibler anzuwenden sind. Da geht es nicht darum, Straftäter zu verschonen, sondern darum, breitere Zusammenhänge zu bedenken und andere Maßnahmen zu verhängen. Es ist doch wirklich nicht gerecht, dass Leute, die beispielsweise ihre Geldstrafe nicht bezahlen können oder wollen, sie stattdessen absitzen und dafür das Land Berlin noch kräftig Geld kosten und zusätzlich zur Überbelegung beitragen.
Es kann auch nicht im Sinne des Vollzugszwecks sein, wenn man nach einem Neubau verlangt, wie Sie das immer wieder tun, dessen Betrieb vermutlich aus dem vorhandenen Personalbestand abgedeckt werden muss. Denn es ist mir nicht bekannt, dass in der letzten Zeit mehr ausgebildet würden. Und bei der jetzigen Haushaltslage wissen wir, dass die Aufstockung von Personal ganz bestimmt nicht bevorsteht. Bisher sind neue Einrichtungen immer dadurch besetzt worden, dass in anderen Einrichtungen ausgedünnt wurde. Das hat nicht dazu beigetragen, dass die schwierigen Bedingungen sich verbessert hätten, und zwar nicht nur für die Strafgefangenen, sondern vor allem auch für die Vollzugsbediensteten, die ihrem eigentlichen Auftrag dann kaum noch nachkommen können.
Die Überbelegung erzeugt Druck, das ist völlig klar. Aber genauso, wie breite Straßen nicht unbedingt dazu beitragen, den Autoverkehr zu bremsen und ökologisches Bewusstsein zu entwickeln, genauso wenig werden mehr Haftplätze einfach so dazu beitragen, die Probleme des Strafvollzugs zu lösen. Ich glaube,
da muss man sich dann doch noch in Zukunft ein bisschen mehr einfallen lassen, damit der Strafvollzug nicht zum reinen Racheinstrument verkommt, sondern seinen Aufgaben gerecht wird.
Wenn man schon Geld ausgeben will, dann soll man es so tun, dass Grundlagen geschaffen werden für ein straffreies Leben danach, dass die freien Träger besser unterstützt werden, dass vor allem auch die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit innerhalb des Strafvollzugs – die beträgt jetzt mehr als 50 % – mit neuen Mitteln angegangen wird. Ich glaube nicht, dass die Privatisierung der Dinge, die Sie in Ihrem Antrag formuliert haben, dazu beiträgt. Denn einiges davon würde den Strafgefangenen die raren Arbeitsmöglichkeiten auch noch beschneiden. Außerdem kostet auch Privatisieren Geld; das wurde schon vorhin gesagt.
Ich rede nicht über die flexiblere Handhabung der Möglichkeiten des offenen Vollzugs. Das ist schon oft besprochen worden, und ich denke, da ist auch noch einiges drin. Wenn insgesamt schon Baugeld übrig bleibt – was nicht geschehen wird –, dann sollte es in die Instandsetzung der JVAs gesteckt werden, denn die befinden sich tatsächlich in einem beklagenswerten Zustand. An dieser Stelle gebe ich Herrn Braun Recht. Ich glaube, dass viele Möglichkeiten unausgeschöpft sind, und man nicht unbedingt einen Neubau braucht. Aus diesem Grunde werden wir den Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hoffmann, von einem Schnellschuss kann jetzt hier wirklich keine Rede sein. Sie sind vielleicht noch nicht so lange dabei, mit diesem Thema befasst sich das Haus schon Jahre. Es gab in der 13. Wahlperiode zu diesem Thema einen Antrag der PDS, in der 14. Legislaturperiode einen Antrag der Grünen. Wir haben jeweils versucht, dieses Thema vernünftig und sachgerecht und möglichst unideologisch in die Debatte zu bringen, und es ist immer an dem Widerstand der CDU und auch der CDU- Senatoren und ihrer Unbeweglichkeit gescheitert. Allerdings auch, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, an der unklaren Rechtssituation, obwohl es zu der Zeit, als wir die Anhörung im Gesundheitsausschuss und im Jugendausschuss hatten, diese Form der Betreuung in anderen Großstädten der Bundesrepublik z. B. in Hamburg schon gab. Wer damals dabei war, wird sich erinnern, dass wir zur Anhörung auch den Polizeipräsidenten und die Drogenbeauftragte von Hamburg hier hatten, die jeweils aus ihrer prak
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tischen Erfahrung berichtet haben und damals sehr dringend forderten, dass das Betäubungsmittelgesetz geändert werden sollte, damit sie aus der Grauzone ihrer Tätigkeit herauskämen.
Diese Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist nun mittlerweile passiert, und aus diesem Grund war es dringend notwendig, dass das Land Berlin endlich die Dinge regelt, die ihm nach Gesetz jetzt möglich sind. Aus diesem Grund steht in der Koalitionsvereinbarung, dass die Koalitionsparteien eine moderne und wirksame Drogenpolitik unterstützen werden, weil wir finden, dass man auch andere neue und woanders schon erprobte Methoden hier anzuwenden hat.
Was das sein soll, Herr Kittelmann? – Da muss man sich einfach einmal mit der Materie befassen. Bloß laut herumschreien und keine Ahnung haben, das hilft in dieser Sache überhaupt nicht weiter.
Wenn Sie Ihren Alkoholkonsum etwas einschränken würden, dann könnten Sie sich vielleicht auch einmal mit dieser Thematik ein wenig individuell befassen.
Auch das gehört zur Drogenpolitik, nicht nur die illegalen Drogen. – Also, ich nehme das Persönliche zurück. Herr Goetze, Sie brauchen Ihren Antrag nicht zu stellen. Ich nehme den Namen Kittelmann zurück und sage, all diejenigen, die regelmäßig Alkohol konsumieren, sollten auch bei sich selbst erkennen, dass es Drogenprobleme gibt und dass sie Hilfe brauchen.
Ich komme zum Thema zurück: Es ist nur folgerichtig, dass wir jetzt Wege beschreiten, die lange möglich, aber nicht rechtskonform waren. Diese Diskussion wird in dieser Stadt nicht nur in den Bezirken geführt. Sie wissen vielleicht, dass es in fünf Bezirksverordnetenversammlungen vor allem der Westbezirke Beschlüsse dazu gibt, – –
Wenn Sie etwas zuhören würden bei diesem Thema, dann würden Sie sich vielleicht auch der Sache etwas besser annehmen können, besonders meine Herren von der CDU, die Sie so genau wissen, dass Sie dagegen sind, nur nicht, warum.
Ich habe hier vor mir einige Schreiben von verschiedenen Initiativen, die sind schon halbe oder Dreiviertel Jahre alt, die sich schon jahrelang mit den betroffenen Menschen beschäftigen und die auch finden, dass es dringend der Ergänzung des Drogenhilfesystems bedürfe. Die Stadt Berlin hat ja eines, auch ein wirksames, aber das heißt nicht, dass man nicht neue Elemente hinzufügen soll und kann. Da schreibt mir z. B. Fixpunkt: „Wir halten ein überbezirklich abgestimmtes Konzept niedrigschwelliger Kontaktstellen für illegal Drogen gebrauchende und eine Kooperation der Träger, die Konsumräume einrichten möchten, für notwendig und erklären uns bereit, an der Erarbeitung eines Konzepts aktiv mitzuarbeiten.“ Es schreibt der Verein für Suchtprävention: „Wir erklären hiermit unsere Bereitschaft, an diesem Prozess aktiv mitzuwirken.“ Es schreibt mir ein türkischer Verein: „Im Rahmen der letzten 10 Jahre haben wir mehrfach die Notwendigkeit eines Druckraumes“ usw. „und erklären uns bereit, an der Diskussion teilzunehmen.“ Ich denke, auf diese breites Potential muss man sich verlassen, und da haben die Senatsverwaltung, die Bezirke und alle Vereine das gemeinsame Interesse in den Vordergrund zu stellen und werden da auch Möglichkeiten finden, möglichst mit niedrigen Kosten – denn wir wissen, es gibt nicht mehr Geld – den Menschen zu helfen, die dringend Hilfe brauchen.
Ich freue mich, dass es drei Anträge gibt. Der Antrag der Grünen hilft vielleicht der Senatsverwaltung bei der Ausgestaltung der Ausführungsbestimmungen, die wir brauchen und die wir in unserem gemeinsamen Antrag auch fordern. Ich denke aber, dass das in dem entsprechenden Ausschuss noch diskutiert
werden müsste, denn z. B. „offenkundig Erst- und Gelegenheitskonsumenten den Zugang zu verwehren“ wäre noch einmal eine Diskussion wert, zumal alle Untersuchungen zeigen, dass Erstund Zufallskonsumenten da eher selten hingehen, dass es eher abschreckend auf sie wirkt.
Ich finde, die Fragen, die die CDU stellt, kann man stellen und sie sollen auch ordentlich beantwortet werden. Deswegen muss der Antrag genauso seriös wie alle anderen Anträge behandelt werden. Allerdings sind einige dieser Fragen schon Gegenstand vieler Diskussionen in den Ausschüssen gewesen. Sie hätten es auch auf dem PDS-Flyer nachlesen können, da stehen zum Teil die Antworten auch darauf, aber vielleicht lesen Sie ja kein PDSPapier.
Einen letzten Satz:
Sie fragen nach Protesten der Anlieger. Auch die Anlieger haben bei den Anhörungen ganz dringend solche Möglichkeit gefordert, weil sie der Meinung waren, dass es ihr Wohngebiet entlasten würde. Das allerwichtigste an dieser Stelle ist aber – und das wiederhole ich, das ist mein letzter Satz –: Es geht hier um ein Angebot für kranke Menschen – niedrigschwellig – und vor allem um die psychosoziale Betreuung, die in diesem Umfeld möglich würde, und dazu beitragen könnte, den einen oder anderen an Hilfsorganisationen weiterzuleiten. Das ist das große Anliegen dieser Angelegenheit. – Danke schön!
Ich sehe den Wunsch in Ihren Augen, ich mache es ganz kurz, Herr Präsident! – Herr Hoffmann, ich habe Ihren Antrag ausdrücklich begrüßt und habe gesagt, die Fragen sollten beantwortet werden. Aber manche Fragen sind wirklich reine Polemik, weil Sie die auch allein beantworten könnten.
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Jahr des Ehrenamts neigt sich fast dem Ende zu. Viele hehre Worte sind in diesem Jahr gefallen. Es wurde gewürdigt, wo man ging und stand, und sicherlich auch zu Recht. Auch die PDS-Fraktion hofft sehr, dass mit Beendigung dieses Jahres die Aufmerksamkeit für dieses Thema nicht beendet wird. Aus diesem Grund halten wir einen Prüfauftrag – wir könnten uns jetzt in die Kette derjenigen, die solche Anträge jeweils unterstützt haben, nahtlos einreihen – natürlich für richtig, weil das Ehrenamt nur geleistet werden kann, wenn es die entsprechenden Rahmenbedingungen vorfindet.
ÖPNV: ein heißes und ein oft schon besprochenes Thema. Es wäre ein richtiges Signal, nicht nur in Richtung Wertschätzung des Ehrenamtes, sondern auch in die Richtung Wertschätzung des ÖPNV. Aus beiden Gründen denke ich, wäre es wichtig, an dieser Stelle aktiver zu werden und es nicht nur bei Worten zu belassen.
Die Vorschläge, die hier von der CDU-Fraktion vorgetragen werden, sind noch zu ergänzen. Prüfaufträge machen es auch möglich, Ergänzungen entsprechend einzubringen. Das eine oder andere, ohne es jetzt aus dem Zusammenhang zu reißen, halte ich für problematisch, weil natürlich Kriterien festgelegt werden müssen. Aber auch das wird man hoffentlich im Ausschuss gemeinsam hinbekommen, und vielleicht wäre auch die Übergabe eines Fahrscheins welcher Art auch immer ein Schritt in die Richtung, auch die Versicherung derjenigen, die das Ehrenamt ausüben, etwas mehr in den Blickpunkt zu rücken, denn auch das Thema der Unfallversicherung für Ehrenämter ist nach wie vor unklar.
Der Runde Tisch der Ehrenamtlichen hat in diesem Jahr vier Mal getagt, auch hier im Hause. Wir haben beim Treffpunkt der Freiwilligen Agentur, damals noch Herr Hoffmann und ich, beide als Opposition, die Zusammenfassung erlebt. Ich denke, dass es sehr eindrucksvoll ist, wenn man das einmal zusammengefasst hört, was in diesem Jahr alles gemacht worden ist und was generell alles angeschoben werden kann. Auf diesem Weg haben wir weiterzuarbeiten, nicht nur weil es eine Pflicht ist, sondern weil es zu unserem Menschenbild gehört und auch zu dem, was wir unter ehrenamtlicher Arbeit verstehen. In diesem Sinn kann auch die PDS-Fraktion diesen Prüfauftrag unterstützen. – Danke schön!